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2 02 Mediadaten diegastgeber INHALT Das Magazin Kurzcharakteristik & USP 2 Erscheinungsweise 2 Heftformat 2 Verlag 2 Bankverbindung 2 Ausgabe Hessen Druckauflage 4 Anzeigen & Vertrieb 4 Termine Ausgabe Sachsen Druckauflage 4 Anzeigen & Vertrieb 4 Termine Ausgabe Sachsen-Anhalt Druckauflage 5 Anzeigen & Vertrieb 5 Termine Allgemeine Informationen Anzeigenaufnahme 3 Anzeigenschluss 3 Daueraufträge 3 Zahlungsbedingungen 3 Datenanlieferung 3 Empfängerstruktur Hessen 5 Empfängerstruktur Sachsen 5 Empfängerstruktur Sachsen-Anhalt 5 Verbreitung nach Nielsengebieten 5 Anzeigenpreise & -formate Anzeigenformate 6 Textanzeigen 7 Rabatte für Partner 7 Rabatte für Immobilien- & Stellenanzeigen 7 DAS MAGAZIN Kurzcharakteristik & USP DIE GASTGEBER ist das offizielle Verbandsmagazin der DEHOGA-Landesverbände Hessen, Sachsen und Sachsen- Anhalt und die Kommunikationsplattform für Hoteliers und Gastronomen. DIE GASTGEBER ist ein praxis- und branchenorientiertes Fachmagazin für die Entscheider des Gastgewerbes. Es berichtet unter anderem in den Rubriken Aus der Branche, Märkte & Produkte, Recht & Steuern, Tourismus, Regionales sowie Erfolgsgeschichten über das Branchen geschehen und gibt den Lesern wichtige Impulse. Erscheinungsweise 6 x jährlich Heftformat 230 mm x 297 mm (Breite x Höhe) Verlag pantamedia communications GmbH Friedrichstraße 135a, Berlin Fon , Fax kontakt@die-gastgeber.net, Bankverbindung pantamedia communications GmbH Sparkasse KölnBonn IBAN: DE BIC: COLSDE33 AGB 8

3 diegastgeber Mediadaten 03 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Anzeigenaufnahme Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Anzeigenabschlüsse sind innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Erscheinen der ersten Anzeige, zu erfüllen. Grundlage für die Auftragsabwicklung ist die jeweils gültige Anzeigenpreisliste. Anzeigenschluss Siehe Seite 3 Daueraufträge Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Anzeigenjahr, wenn eine Beendigung der Laufzeit nicht spätestens drei Monate vor Ende des Anzeigenjahres erklärt ist. Das Rücktrittsrecht vom Auftrag gilt für den Auftraggeber wie für den Verlag. Die Anzeige aus dem Vormonat wird unverändert wiederholt, sofern uns bis zum Anzeigenschluss keine neue Order oder Vorlage schriftlich zugegangen ist. Zahlungsbedingungen Zahlbar nach Rechnungserteilung bei Rechnung: 10 Tage nach Eingang ohne Abzug. Der Verlag kann die Anzeigenveröffentlichung auch von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen. Er kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Datenanlieferung Um digitale Anzeigen/Druckunterlagen annehmen und reibungs los weiterbearbeiten zu können, bitten wir, folgende Bedingungen zu beachten: Datenformate (Mac/Windows) PDF/X-3-Dateien (Schriften einbinden) oder TIFF- bzw. JPEG-Dateien mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi. Textanzeigen bitte im WORD- Format liefern. Alle anderen Datenformate werden nur nach Rücksprache angenommen. Datenträger (CD-ROM) Zusammen mit dem Datenträger werden alle Informationen über Absender, Betriebssystem, verwendete Programmversion, Datei-Namen und Anzahl benötigt. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den an uns gesendeten Dateien um Kopien handelt und übernehmen für den Bestand der uns übergebenen Dateien keine Haftung. Grafiken Wenn Sie Grafiken, Logos oder Abbildungen in Ihrer Anzeige verarbeitet haben, ist es unbedingt nötig, diese Importe (eps oder tiff) mitzuliefern. Rasterabbildungen müssen eine Auflösung von 300 dpi haben, Strich abbildungen 800 dpi bis dpi. Ausdrucke/Proofs Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck. Für den Druck von Anzeigen in Euro skala (CMYK) benötigen wir ein druckverbindliches Proof, ohne das wir keine Gewährleistung für das Druck - ergebnis übernehmen. Gewährleistung Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und Farben können wir keinelei Haftung übernehmen. Preise Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Daten, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Litho arbeiten. Diese DTP-Arbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforderlichen Eingriffs berechnet.

4 04 Mediadaten diegastgeber AUSGABE HESSEN Titel DIE GASTGEBER Das Offizielle Magazin des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen e.v. Zielgruppe & Leserschaft Das Magazin DIE GASTGEBER geht an alle Mitglieder des DEHOGA Hessen: Über selbstständige Unternehmer aus allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus wird das Magazin von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verbänden gelesen. 6. Jahrgang 2017 Druckauflage Exemplare (ca Leser pro Ausgabe) Anzeigen & Vertrieb Alexander Sack Fon Herausgeber Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.v. Auguste-Viktoria-Straße 6, Wiesbaden Fon , Fax Termine 2017 Ausgabe Anzeigen- Redaktions- Erscheinungsschluss schluss termin 1/ / / / / / AUSGABE SACHSEN Titel DIE GASTGEBER Das Offizielle Magazin des DEHOGA Sachsen e.v., Hotel- und Gaststättenverband Sachsen Zielgruppe & Leserschaft Das Magazin DIE GASTGEBER geht an alle Mitglieder des DEHOGA Hessen: Rund selbstständige Unternehmer aus allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus wird das Magazin von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verbänden gelesen. 1. Jahrgang 2017 Druckauflage Exemplare (ca Leser pro Ausgabe) Anzeigen & Vertrieb Alexander Sack Fon Herausgeber DEHOGA Sachsen e.v. Tharandter Straße 5, Dresden Fon , Fax Termine 2017 Ausgabe Anzeigen- Redaktions- Erscheinungsschluss schluss termin 1/ / / / / /

5 diegastgeber Mediadaten 05 AUSGABE SACHSEN-ANHALT Titel DIE GASTGEBER Das Offizielle Magazin des Hotel- und Gaststätten verbandes DEHOGA Sachsen-Anhalt e.v. Zielgruppe & Leserschaft Das Magazin DIE GASTGEBER geht an alle Mitglieder des DEHOGA Sachsen-Anhalt: Rund selbstständige Unter - nehmer aus allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus wird das Magazin von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verbänden gelesen. 3. Jahrgang 2017 Druckauflage Exemplare (ca Leser pro Ausgabe) Anzeigen & Vertrieb Alexander Sack Fon Herausgeber DEHOGA Sachsen-Anhalt e.v. Stieglitzweg 27, Magdeburg Fon , Fax Termine 2017 Ausgabe Anzeigen- Redaktions- Erscheinungsschluss schluss termin 1/ / / / / / Empfängerstruktur Hessen Kategorie Exemplare Gastronomie Hotellerie Verbände, Politik & Zulieferindustrie 938 Sonstige 546 Empfängerstruktur Sachsen Kategorie Exemplare Gastronomie Hotellerie 833 Verbände, Politik & Zulieferindustrie 297 Sonstige 358 Empfängerstruktur Sachsen-Anhalt Kategorie Exemplare Gastronomie 351 Hotellerie 447 Verbände, Politik & Zulieferindustrie 39 Sonstige 335 Verbreitung nach Nielsengebieten Wirtschaftsraum Exemplare Nielsen 1 Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen 230 Nielsen 2 Nordrhein-Westfalen 65 Nielsen 3a Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Nielsen 3b Baden-Württemberg 65 Nielsen 4 Bayern 65 Nielsen 5 Berlin 65 Nielsen 6 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt Nielsen 7 Sachsen, Thüringen Tatsächlich verbreitete Auflage 9.500

6 06 Mediadaten diegastgeber Bezeichnung / bei einmaliger Ausgabe Ausgabe Ausgabe Format Schaltung Hessen Sachsen Sachsen-Anhalt 1/1 Seite 230 x 297 mm Heftseite 4c 1.950, ,00 980,00 Heftseite s/w 1.580, ,00 795,00 2. Umschlagseite 4c 2.350, , ,00 3. Umschlagseite 4c 2.200, , ,00 4. Umschlagseite 4c 2.500, , ,00 1/2 Seite hoch 122,5 x 297 mm 1/2 Seite quer 230 x 146 mm 4c 1.025,00 770,00 515,00 s/w 830,00 624,00 417,00 1/3 Seite hoch 93 x 297 mm 1/3 Seite quer 230 x 99 mm 4c 722,00 543,00 363,00 s/w 586,00 441,00 295,00 1/4 Seite hoch 55 x 297 mm 1/4 Seite Ecke 122,5 x 146 mm 4c 570,00 429,00 287,00 s/w 476,00 358,00 239,00 Sonderrabatt auf Immobilien- & Stellenanzeigen für DEHOGA-Mitglieder DIE GASTGEBER gewährt auf Immobilien- und Stellenanzeigen einen Rabatt von 50 Prozent der jeweils vorab gelisteten Anzeigenpreis. Vorraussetzung für die Rabattierung: Es muss sich in beiden Fällen um Anzeigen aus den Bereichen Hotel lerie und Gastronomie handeln.

7 diegastgeber Mediadaten 07 Bezeichnung / bei einmaliger Ausgabe Ausgabe Ausgabe Format Schaltung Hessen Sachsen Sachsen-Anhalt 1/8 Seite hoch 122,5 x 70 mm 4c 444,00 334,00 223,00 s/w 358,00 269,00 180,00 Textanzeige 1-spaltig 82,5 mm breit je mm 4c 4,43 3,33 2,22 s/w 3,57 2,69 1,80 Textanzeige 2-spaltig 170 mm breit je mm 4c 8,86 6,64 4,42 s/w 7,14 5,36 3,57 * Nur bei Verfügbarkeit bei Umschlagseiten, bei Inhaltsseiten frei nach Seitenaufteilung der Magazine. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. n Bei allen Anzeigen gilt: plus 3 mm Zugabe an den Schnittkanten. n Wichtige Informationen wie z. B. Logo, Adresse etc. bitte 5 mm vom Anzeigenrand positionieren. Zusatzleistungen n Aufschlag für Wunschpositionierung: 10 Prozent n Beilagen per Ex. bis 20 Gramm: 150 zzgl. MwSt. (abweichende Gewichte auf Anfrage) n Rabatt für Förderpartner/Kompetenzpartner/Premiumpartner: 4 / 8 / 15 Prozent* n Rabatte per anno bei gleichem Format: 3 Schaltungen = 3 Prozent, 6 Schaltungen = 5 Prozent n Rabatte für Anzeigenschaltungen in mehreren Bundesländern bei gleicher Ausgabennummer: 2 Bundesländer = 3 Prozent, 3 Bundesländer = 5 Prozent, n Zahlungsbedingungen: per Rechnung: 10 Tage nach Eingang ohne Abzug *alternative Agenturvergütung: 15 Prozent

8 AGBs 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen DIE GASTGEBER (nachfolgend als Verlag bezeichnet) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeige bezeichnet) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbungstreibende bezeichnet) in dem Magazin DIE GASTGEBER zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder Streik im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich die Ablehnung ungeeigneter Textteilanzeigen vor, wenn nach verlegerischen, typografischen oder platztechnischen Gesichtspunkten eine Beeinträchtigung der Lesbarkeit der Textteile eintritt. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunft gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung greift nicht ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden An zeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungsadresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. 18. Sind etwaige Mängel bei den konventionell bzw. digital angelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich oder liegt keine Referenzvorlage vor, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. 19. Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ist der Anspruch der Höhe nach auf den Anzeigenpreis begrenzt. Ersatz für fehlerhafte Anzeigen wird nur für die betreffende Ausgabe gewährt. 20. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Im Innenverhältnis trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. 21. Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven und Journalen veröffentlicht werden, von der Preisliste abweichende Formate, Platzierungen und Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unter stützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. 22. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler aufgrund undeutlicher schriftlicher Aufträge. 23. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Voll-Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 24. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Stand: Januar 2017

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