Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
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- Joseph Müller
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1 Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen. Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen) Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/ CoC oder Einzelgutachten gem. 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)/ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung des Herstellers Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
2 Gebrauchtfahrzeug zulassen Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft und wollen dies auf Ihren Hauptwohnsitz zulassen. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ggf. amtliche KFZ-Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen nicht übernommen werden können Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls) Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
3 Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen Sie möchten ein Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Staat des Abkommens über den Europ. Wirtschaftsraumes erworben haben. Für diese Zulassung ist der Nachweis der Betriebserlaubnis/Typgenehmigung erforderlich. Als Nachweis gelten hier: Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß 13 EG- Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder 21 Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden) Nachweis der Betriebserlaubnis (siehe oben) Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) Kaufvertrag oder Rechnung im Original Prüfung der Fahrzeugidentnummer durch anerkannte Prüfstelle gültiger Personalausweis oder Reisepass SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
4 Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen. Seit dem gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten können. Ein neues Kennzeichen wird nur auf speziellen Wunsch zugeteilt. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nur in folgenden Fällen benötigt: 1. Falls Sie noch Fahrzeugpapiere besitzen, die vor dem ausgestellt wurden (Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein) oder 2. Falls Sie ein neues Kennzeichen beantragen möchten Kennzeichenschild(er); bei Umkennzeichnung des Fahrzeugs Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und Prüfprotokolles) Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (evb-nummer) SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer, Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt: Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
5 Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks bekanntgeben Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz innerhalb eines Zulassungsbezirks durch Umzug ändert, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls) Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU- Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich Zusätzliche Unterlagen werden benötigt: Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre), Gewerbeanmeldung mit Firmensitz im Landkreis München, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz im Landkreis München, ggf. Gewerbeanmeldung, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten
6 Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen KFZ-Kennzeichen Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises wird noch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.
Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit Landkreis München-Kennzeichen in außer Betrieb gesetztem Zustand
Neuzulassung Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Es waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen.
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