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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Dr. Thea Dückert, Kai Gehring, Markus Kurth, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Exzesse bei Managergehältern verhindern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: UnverhältnismäßighoheundnuraufdenkurzfristigenErfolgausgerichteteVergütungenfürManagergepaartmitnureinemsehrgeringenpersönlichenHaftungsrisikoderUnternehmenslenkerhabendiegegenwärtigeKrisemitvorangetrieben.ManagersinddamitnichtseltenkurzfristigeRisikeneingegangen,die inkeinemverhältnismitdenlangfristigenerfolgsaussichtenstanden.geradeim Finanzsektor hat diese Haltung zu katastrophalen Ergebnisse geführt. DarüberhinausbirgteinezustarkdivergierendeEinkommensentwicklungaber auchansichgesellschaftlichensprengstoff,dersichschnellgegendenzusammenhaltineinergesellschaftunddieakzeptanzmarktwirtschaftlicherprinzipienrichtenkann.faktist,dasssichdieeinkommeninunserergesellschaft immerweiterauseinanderentwickeln.auchvordiesemhintergrundsteheninsbesonderedieindenletztenjahrenexorbitantgestiegenenmanagergehältervor allemingroßenkapitalgesellschaftendeshalbimmerstärkerinderöffentlichen Kritik. EsistdieAufgabederPolitik,geeigneteRahmenbedingungenzusetzen,umvon einergesellschaftlichenmehrheitalsungerechtundnichthinnehmbarempfundenenauswüchsebeiderbemessungvonmanagergehälternmöglichstvon vornehereinzuverhindern.diegroßekoalitionistaberoffensichtlichundtrotz mehrmaligerankündigungennichtinderlage,dieentscheidendenfragenzur NeuregelungderManagervergütungenzuklären.DielautMedienberichtenvon derkoalitionvereinbartenänderungensindwachsweichegummiparagraphen, dieinderpraktischenumsetzungkeineverbesserungbringenwerden.dieauch hierspezielleingesetztekoalitionsarbeitsgruppeentpupptsicheinmalmehrals reinealibiveranstaltungzurtarnungderhandlungsunwilligkeitdergroßen Koalition.UmdieparlamentarischeEntscheidungvoranzutreiben,stelltdie FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENjetztkonkreteundkonsequenteVorschläge zur Diskussion. DamitfürdieZukunftdierichtigenAnreizegesetztwerden,musseineNeuausrichtungderManagervergütungendieMitfinanzierungderManagergehälter durchdieallgemeinheitbegrenzen,diegesamtestrukturdervergütungenlangfristigausrichtenunddieentsprechendenkontrollmechanismenverbessern. ZwingendnotwendigsindwirksameHaftungsregelungen,dennEntscheidungen

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode müssenauchmitrisikenverbundensein.gewinnchancenohnerisikoöffnen verantwortungslosem Handeln Tür und Tor. DiesebesserenRegelnfürguteUnternehmensführungwerdenohneDruckdes Gesetzgebersnichterreichtwerdenkönnen;dieszeigtesichschonbeidenEmpfehlungendesCorporateGovernanceKodexeszurVeröffentlichungderManagergehälter,dieletztendlichdanndochvomGesetzgeberdurchgesetztwerden mussten.andererseitskönneneinsichtundbeteiligungderwirtschaftdiewiederherstellungdesvertrauensderbürgerinnenundbürgerinsiefördern.bisher gibtesdeshalbeinenmixausgesetzlichverbindlichenregelungenundzunächstfreiwilligenselbstverpflichtungendermaßgebendenunternehmenzur MäßigungbeiihrerGehaltsstrukturundfürbessereTransparenzundKontrollierbarkeitihresHandelns.AusdruckfreiwilligerSelbstverpflichtungenbleibt hierfürderdeutschecorporategovernancekodex.dieseristvoneinervom BundesministeriumfürJustizimSeptember2001eingesetztenRegierungskommissionam26.Februar2002ineinererstenFassungverabschiedetwordenund wirdseitdemfortlaufendweiterentwickelt.diewirtschaftmussaberauchdaraufachten,dassihreeinzelnenmitgliederdieseempfehlungenauchtatsächlich einhalten.istdiesnacheinerübergangszeitnichtderfall,somussdergesetzgeberkonsequenteralsjetzt nachhelfen.deshalbsollenempfehlungendes Kodexes,dienichtbinnenzweiJahrenvondenmaßgebenden30Unternehmen imdeutschenaktienindex (DAX)umgesetztwerden,perGesetzverbindlich geregelt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, 1.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,welchedieMitfinanzierungvonüberhöhtenManagerbezügendurchdieBürgerinnenundBürger begrenzen. Dazu soll derbetriebsausgabenabzugvonmanagerabfindungenauf1mio.europro Kopfbegrenztwerden.VerschiedensteGestaltungsmöglichkeitenwie z.b.übergangsgelderoderaktienoptionensollenindiesegrenzeumfassend einbezogen werden; dervollebetriebsausgabenabzugvonmanagergehälternauf500000euro jährlichprokopfbegrenztwerden.darüberhinausgehendebezügesind nurnochhälftigalsbetriebsausgabenabziehbar.diebegrenzunggiltfür alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile; 2.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,welchediepersönliche HaftungvonManagernfürFalschinformationengegenübergeschädigten Anlegern regeln. Dazu soll der Umfang der Haftung unbegrenzt ausgestaltet werden; einemanagerhaftpflichtversicherungzwingendmiteinerangemessenen SelbstbeteiligungdesManagersamSchadenersatzvorgeschriebenwerden.DieVersicherungsbeiträgemüssenausdemGehaltdesManagersgeleistet werden; diezivilrechtlichehaftungauchdanngreifen,wenndermanagervon AmtswegenvonderFehlerhaftigkeitderInformationhättewissenmüssen; 3.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,derdasAktienrechtso ändern,dassderaufsichtsratseinenkontrollfunktionenbessernachkommen kannunddiemitbestimmungderaktionärsversammlungerweitertwird. Dazu soll zukünftigdurchbeschlussderhauptversammlungeinfinanziellerrahmenfürdiegesamtbezügedereinzelnenvorstandsmitgliederdergesell-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12112 schaftvorgegebenwerden.außerdemsollenzurverbesserungdertransparenzeinheitlicheberichtsregelnfürdiegesamtbezügedervorstandsmitgliederindasaktiengesetzaufgenommenwerden.dabeisind sämtlichevereinbarungen,ausdenenzahlungenandasmanagementfolgenkönnenwiez.b.altersvorsorge-undausscheidevereinbarungen, ebenfalls einzubeziehen; zukünftigdergesamteaufsichtsratüberdievorstandsgehälterbeschließen; zukünftiginjedemfalleeinepflichtzurveröffentlichungderindividuellenvorstandsgehälterbesteht.diemöglichkeit,durchbeschlussder HauptversammlungeineVeröffentlichungzuverhindern,widerspricht dem Transparenzgedanken und soll gestrichen werden; 4.daraufhinzuwirken,dassderDeutscheCorporateGovernanceKodexstärker aufeinenachhaltigegehaltsstrukturdermanagerundmehrprofessionalität der Aufsichtsräte abzielt. Empfohlen wird, dass dasgesamtgehalteinesmanagershöchstenszueinemviertelvariabel, alsoandenerfolggeknüpftist.davonsolltenallevariablenbestandteile wiez.b.boni,tantiemenundaktienoptionenerfasstsein.fürvorstände solleineerfolgsbeteiligungauchdiebeteiligungandenverlustendesunternehmensbeinhalten.erfolgsbeteiligungensollenkünftiggrundsätzlich amlangfristigenerfolgdesunternehmensanknüpfen.dasbedeutetz.b., dassaktienoptionenerstnachzehnjahrenausgeübtwerdendürfenund dassderbezugswertnichtunterdemaktienkurszumzeitpunktderausgabe der Aktienoptionen liegen darf; VorstandsmitgliederfrühestensnachfünfJahrenindenAufsichtsratdesselben Unternehmens berufen werden dürfen; diezahlderaufsichtsratsmandatepropersonaufmaximalfünfbegrenzt wird,dervorsitzimaufsichtsratzähltdabeidoppelt.vorstandsmitglieder sollenmaximalzweiaufsichtsratsmandateinanderenunternehmen wahrnehmen dürfen, auch hier zählt der Vorsitz im Aufsichtsrat doppelt. DarüberhinausbittetderDeutscheBundestagdieBundesregierung,ihmAnfang 2011einenBerichtvorzulegen,obundwiedieseEmpfehlungenindenDeutschenCorporateGovernanceKodexaufgenommenundvondenDAX30Unternehmenumgesetztwordensind.FürdieverbindlichegesetzlicheRegelungvon nichtumgesetztenempfehlungendeskodexessollenunmittelbarnachvorlage des Berichtes gesetzgeberische Schritte eingeleitet werden. Berlin, den 4. März 2009 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion Begründung DieWirtschafts-undFinanzkriselegternsthafteMängelbeiderKulturder UnternehmensführunginDeutschlandoffen.DieFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENfordertdeshalbeinegrundlegendeNeuausrichtungderVergütungsstrukturdesManagements,mehrundbessereKontrolledurchAufsichtsräteund Aktionärsversammlungen,einepersönlicheHaftungdesManagementsgegenübergeschädigtenAnlegernundeinestärkereVerbindlichkeitdesDeutschen Corporate Governance Kodexes.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode SchonimDezember2007hattedieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN einenantragzurbegrenzungdesbetriebsausgabenabzugsbeimanagerabfindungenundfürmehrmitbestimmungderaktionärsversammlungindendeutschenbundestag (Bundestagsdrucksache16/7530)eingebracht,umdieoffensichtlichenMissständeunddieSelbstbedienungsmentalitätbeiderBemessung vonabfindungszahlungenandasmanagementbesserzubekämpfen.dieser AntragwarvonallenanderenFraktionenimDeutschenBundestagabgelehnt worden.diegroßekoalitionhatteaberdaraufhineigeneschrittezurregulierungvonmanagervergütungenangekündigtundeigenseinearbeitsgruppeeingesetzt.diebisherigenergebnissedieserarbeitsgruppesindspärlich,unkonkretundsolleneher weißesalbe aufdiewundenstellenderunternehmensführungschmieren,alsdasssietatsächlicheverbesserungenbewirkenwürden. Esistzubefürchten,dassdieKoalitiondiesesThemaindenWahlkampfverschleppenwill.WiederhatdiegroßeKoalitionwertvolleZeitzurNeujustierung derunternehmensführungauftransparenz,angemessenheitderbezahlungund persönliche Verantwortlichkeit des Managements vertan. Zu Nummer 1 (BeschränkungderMitfinanzierungvonüberhöhtenManagervergütungen durch die Bürgerinnen und Bürger) ManagerdergroßendeutschenbörsennotiertenUnternehmenverdienensehr gut.dashatdieimaugust2008vorgestelltestudiederdeutschenschutzvereinigungfürwertpapierbesitz (DSW)deutlichgemacht.Auchderinternationale Vergleichzeigt:DerVorstandsvorsitzendeeinesimDAXnotiertenUnternehmensverdiente2007mitfast4Mio.EuroBargehaltfastdoppeltsovielwiesein KollegeinFrankreichsowiefasteinDrittelmehralsinderSchweizundden USA. AberauchabsolutistdieZahlimVerhältniszurEntwicklungderBeschäftigtenverdienstebeachtlich:ImmerhinsinddieVorstandsgehälterderimDAXnotiertenUnternehmenin2007umfast8Prozentgestiegen eineerheblichedynamik,auchwenndiegewinnemitfast18prozentnochstärkerzugenommen haben.diesegewinnewurdenallerdingsnichtvomvorstandalleineerwirtschaftet esbrauchtdazusehrvielmehr:einenmodernenkapitalstock,überzeugteundbereitwilligekundenundlieferantenundvorallemeineleistungsfähige und motivierte Belegschaft. SchonseiteinigerZeitwirdinderÖffentlichkeitüberdieAngemessenheitvon Managergehälterndiskutiert.EinigeExzessehabendieDiskussionangeheizt. ZuletztgerietPorsche-ChefWendelinWiedekingerneutindieSchlagzeilen,der nachrund60mio.euroin2006für2007sogar100mio.euroeingestrichen habensoll.diemitdergegenwärtigenfinanzkriseunddemdarausfolgenden KonjunkturabschwungoffenbarwerdendenManagementfehlerhochbezahlter Unternehmensvorstände haben diese öffentliche Debatte weiter angeheizt. EsistnichtdieAufgabederPolitik,überdiekonkreteHöhevonManagervergütungenzuentscheiden.EsistaberdurchausAufgabederPolitikzuentscheiden,biszuwelcherHöheManagergehälterundAbfindungengesellschaftlich akzeptabelsind,sodasssiealsbetriebsausgabendengewinnmindernkönnen unddementsprechenddiesteuerzahlungendesunternehmenssenken.dieser SteuerausfallmussnämlichvonallenBürgerinnenundBürgernmitfinanziert werden.selbstindenusasinddeshalbdiemanagerbezügebörsennotierter Unternehmennurbiszueiner1Mio.US-DollarproJahralsBetriebsausgabeabziehbar.BeiderBestimmungeinesgesellschaftlichakzeptablenManagergehalts gehtesumdieangemessenheitdervergütunginbezugaufdiepersönliche Leistung,inBezugaufdietatsächlicheUnternehmensentwicklungundinBezug aufdieentwicklungderlöhneundgehälterinsgesamt.dievorstandsbezügein dendax30unternehmensindbeispielsweisezwischen1997und2007um über240prozentgestiegen,diederangestelltennurum31prozent.beider

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12112 HöhederManagergehälterhatdieBundesregierunginderVerordnungzum FinanzmarktstabilisierungsgesetzmitdemMaximalwertvon500000EuroJahresgehaltselbsteineBenchmarkfüreinegesellschaftlichakzeptableManagervergütunggesetzt,dieinderBevölkerungweitgehendakzeptiertwird.Dies greiftderantragauf.darüberhinausgehendegehältersollennachdemvorbild derabzugsbegrenzungfüraufsichtsratsvergütungennurnochzurhälftealsbetriebsausgabenabziehbarsein.diebesteuerungbeimempfängerdervergütung bleibtvondieseneinschränkungenunberührtinvollerhöhebestehen.die BegrenzungdesBetriebsausgabenabzugssollfürallefixenundvariablenVergütungsteilegelten,umGestaltungenzuvermeiden,diedieseBegrenzungumgehenkönnten.MitderBegrenzungdesBetriebsausgabenabzugsbeiManagerabfindungenauf1Mio.EuroproPersonbringtdieserAntragdenVorschlagvon BÜNDNIS90/DIEGRÜNENausdemletztenJahr (Bundestagsdrucksache16/ 7530) wieder in die aktuelle Diskussion ein. Zu Nummer 2 (Persönliche Haftung der Manager für Falschinformationen) DieAuswirkungenderFinanzkrisehabengezeigt,wiewichtigesist,diePositiongeschädigterAnlegerzustärken.TransparenteInformationensindnotwendig,umAnlegerinnenundAnlegervorFehlentscheidungenzuschützen,reichen aberbeiweitemnichtaus.füreinenwirksamenanlegerschutzkommtesaufdie Verfügbarkeit,dieQualitätunddieVerlässlichkeitderKapitalmarktinformationenan.SindInformationenfalsch,mussdiesharteKonsequenzenfürdiejenigen haben, die für die Fehlinformation verantwortlich sind. BisherhaftenManagernurgegenüberihrerGesellschaftundnichtdirektgegenüberAktionärenoderDritten.ZwarmüssendieverantwortlichenManager schonheutevolldafürgeradestehen,wennsiedurchgesetzesverstößeoder grobefahrlässigkeitdemunternehmenfinanziellenschadenzugefügthaben, diesistabereinemehrtheoretischemöglichkeit.dernotwendigenachweisist schwerzuerbringenundnurderaufsichtsratkanndiesemöglichkeitwahrnehmen. DiesepersönlicheManagerhaftunggegenüberdenAktionärenundDrittenistin anderenländernlängstrealität.beispielsweisesindindenusamanager schonseitjahrzehntenfürfalschinformationensowohlstraf-alsauchzivilrechtlichverantwortlich.dersarbanesoxleyacthatdieseverantwortungnoch einmalverschärft.auchindeutschlandisteinezivilrechtlichemanagerhaftung für Falschinformationen längst überfällig. Hinzukommt,dassselbstwenneineHaftungeintritt,Managerheutedefacto keinemhaftungsrisikofürihrprivatvermögenausgesetztsind.durchdiemittlerweileweitverbreitetenmanagerversicherungen (D&O-Versicherungen) werdendieentscheiderindenunternehmenvordenfolgenfalscherentscheidungenabgeschirmt.außerdemwerdendiebeiträgefürdieseversicherungen auchnochvondenunternehmenbezahlt,alsoletztendlichvondenaktionären getragen. EinewirksamepersönlicheManagerhaftungkanndeshalbnurgreifen,wenn durchdiemanagerversicherungnureinteildesgesamtenhaftungsrisikosabgedecktwerdenkann.dieseseigenrisikomusssohochangesetztwerden,dass esdenbezügendesmanagersundseinergesellschaftlichenverantwortung entspricht.dabeiistauchzuberücksichtigen,dassdiehaftungder normalen ArbeitnehmerfürvorsätzlicheundgrobfahrlässigeHandlungengenerellunbegrenztist.FürdieseBeschäftigtensindauchVersicherungendesHaftungsrisikosnichtüblich.InsofernwirdfürManageralsolediglicheinPrivileg begrenzt.zusätzlichmussgesichertsein,dassdieunternehmenwederdiebeiträgezurmanagerversicherungnochdieselbstbeteiligungdermanagerimhaftungsfall in irgendeiner Weise übernehmen können.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Zu Nummer 3 (VerbesserungderKontrollfunktiondesAufsichtsratesundErweiterung der Mitbestimmung der Aktionärsversammlung) InDeutschlandwerdenVorstandsgehältervoneinemVergütungsausschussaus Aufsichtsratsvorsitzendem,AufsichtsratundUnternehmensvertreterbeschlossen.DiesesGremiumistnichtfreivonInteressenkonflikten,weilz.B.nichtseltendieAufwandsentschädigungdesAufsichtsratsvorsitzendenandieVorstandsbezügegekoppeltist.HäufigsitzenindenAufsichtsrätenVorständeandererUnternehmen.DadurchbestehtauchindenAufsichtsräteneinInteressean hohenmanagervergütungen,weildiesedasentlohnungsniveauvonvorständen generellsteigern.dieaktionäresindgarnichtanderentscheidungbeteiligt,obwohl sie diese letztendlich finanzieren müssen. DamitGehaltsexzesseerstgarnichtgeschehenkönnen,istesnotwendig,inden EntscheidungsprozessüberdieGehaltsvereinbarungenderManagerdengesamtenAufsichtsrateinzubeziehensowiedieEntscheidungsmöglichkeitenderAnteilseignerauszuweiten,diealsEigentümerletztlichdieManagergehältermit Gewinnverzichtbezahlen.Anteilseigner,Belegschaften,KundenwieLieferantenhabeninderRegeleinInteressedaran,dass ihr Unternehmenmöglichst langeamlebenbleibt,guteprodukteunddienstleistungenzuangemessenen Preisenliefert,Lieferungenanständigundregelmäßigbezahltundinsgesamtdie gesellschaftlichengrundwertebeachtet.diesisteinenachhaltigestrategie,die auch ökologische, ethische und soziale Ziele berücksichtigt. VerbesserungsbedarfbestehtauchbeiderOffenlegungderManagergehälter. DiesbetrifftdiederzeitigeMöglichkeit,durchHauptversammlungsbeschluss dieveröffentlichungderindividuellenvorstandsbezügezuverhindern.die OptionwidersprichtdemTransparenzgedanken;dieseHintertürmussdeshalb geschlossenwerden.zurweiterensteigerungdertransparenzistdasvorständegehälteroffenlegungsgesetzinsbesondereinbezugaufdietransparenzvon AltersbezügenundChange-of-Control-KlauselnundgenerellfürdasAusscheideneinesManagersweiterzuentwickeln.ZielisteinedetaillierteStandardisierung,umsicherzustellen,dassdieOffenlegungderVorstandsbezügeeindeutig, umfassend und vor allem auch vergleichbar ist. Zu Nummer 4 (ÜberarbeitungdesDeutschenCorporateGovernanceKodexes und Stärkung der Verbindlichkeit des Kodexes) Viele Manager haben in den vergangenen Jahren hohe Bonuszahlungen für kurzfristigbetrachtet gewinnträchtigestrategienwiez.b.mitüberhöhter Schuldenaufnahmeerzielt.JetztimKonjunkturabschwungzeigtsichoffen, dassdiesestrategiendiekriseverschärfenundunternehmeningefahrbringen.diesenichtnachhaltigenmanagemententscheidungenwerdendurchein aufdenkurzfristigengewinnorientiertesgehaltssystemgeradezuprovoziert. IndergegenwärtigenFinanzkrisehabenkurzfristigeBonials Brandbeschleuniger gewirkt.dementsprechendmussdiegesamtegehaltsstrukturdesmanagementsaufdenlangfristigenerfolgdesunternehmensausgerichtetwerden. DievariablenBestandteile,dieheutebiszu90ProzentderVergütungenausmachen,müssenstarkreduziertwerden.AußerdemsolldieobereManagementebenez.B.durcheinBonus-Malus-SystemauchandenVerlustenihresUnternehmensbeteiligtsein,damitsichihreunternehmerischeVerantwortungstärker auchimentlohnungssystemwiderspiegeltundentsprechendeanreizeausgelöstwerden.durchdiebegrenzungdervariablengehaltsbestandteileaufmaximaleinvierteldergesamtvergütungistauchdiebeteiligungeninverlustjahren begrenzt. Anstattkurzfristiger,vorallemamaktuellenGewinnoderAktienkursorientierterJahresbonimüssenlangfristigeErfolgsindikatorenzugrundegelegtwerden. DieKoalitionschlägtvor,dassManagerihreAktienoptionennachvierJahren

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/12112 einlösenkönnenundnichtnachzweijahrenwiederzeit.dasisteinreines Placeboundgreiftvielzukurz.DiemeistenUnternehmenschreibenschonheute HaltefristenvonmindestensdreiJahrenvor,dieshatabernichtsgebracht,wie diefinanzkrisebeweist.einelangfristigeausrichtungmussmindestenseinen Zehnjahreszeitraum diesentsprichtinetwazweikonjunkturzyklen inden Blicknehmen.DieMindesthaltedauerfürAktienoptionensolltedeshalbauf zehnjahre,verlängertwerden.damitwirdauchderanreizfürmanagerlänger imunternehmenzubleibenerhöht,weilsiedanndenwertderaktienoptionen direktbeeinflussenkönnen.auchsolltederbezugspreisderaktiennichtunter demaktienkursamausgabetagliegen,damitnichtauchnochbonieingestrichenwerdenkönnen,obwohlderaktienkursinfolgeschlechterunternehmensentwicklung gesunken ist. DurchdieBeschränkungderAufsichtsratsmandateaufmaximalfünfproPerson wirddienotwendigeprofessionalisierungdesaufsichtsratesvorangebracht.die DoppelzählungderFunktiondesAufsichtsratsvorsitzendenträgtdabeider höherenarbeitsbelastungundverantwortungdieserfunktionrechnung.vorstandsmitgliedersollenzusätzlichmaximalzweiaufsichtsratsmandateinanderenunternehmenwahrnehmendürfen,weileinezustarkeverflechtungderführungs-undaufsichtsebenenverschiedenerunternehmendieunabhängigkeit deraufsichtsratsfunktioninfragestellt.ausdemgleichengrundsollauchein ehemaligesvorstandsmitgliederstnachfünfjahrenindenaufsichtsratdesselbenunternehmensberufenwerdendürfen.mauscheleienundselbstbedienungsmentalität wird so effektiv entgegengewirkt. GesetzlicheVorschriftenwerdendannnotwendig,wennAppelleinweitgehend unverbindlichenempfehlungslistennichtausreichen,wiez.b.dasvorstandsvergütungs-offenlegungsgesetzgezeigthat:obwohldieempfehlungzuroffenlegungdermanagergehälterimdeutschencorporategovernancekodexenthaltenwar,hieltensichzuwenigeunternehmendaran;deshalbmusstendienotwendigenrahmenbedingungenschließlichmithilfegesetzlichervorschriften gesetztwerden.esistdeshalbnotwendigdieverbindlichkeitdeskodexeszu stärken,indemnacheinerangemessenenumsetzungsfristgesetzlicheregelungen folgen, falls die Empfehlungen des Kodexes nicht umgesetzt werden.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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