Museen in Bayern. Planung Betreuung Förderung

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1 Museen in Bayern Planung Betreuung Förderung

2 Herausgeber Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Redaktion Christine Schmid-Egger M. A. Dr. Wolfgang Stäbler Dr. Michael Henker Gestaltung Ateliergemeinschaft Gerwin Schmidt, München Sybille Greisinger M. A. Abbildungen Umschlag Bildarchiv der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern; Marcus Ebener, Wittelsbacher Ausgleichsfonds, MdbK Abbildungen Innenteil Michael Forstner, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Bildarchiv der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern; Florian Türkes, Deutsches Museum Druck Mediahaus Biering GmbH, München München 2013

3 Museen in Bayern Planung Betreuung Förderung

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5 Inhalt Einführung 05 Aufgaben und Organisation der Landesstelle 07 Prüfsteine für die Planung und Förderung von Museumsprojekten 15 Richtlinien zur Vergabe staatlicher Zuschüsse an nichtstaatliche Museen in Bayern 17 Weitere Informationen / Kontakt 21

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7 Einführung Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern unterstützt als Service-Einrichtung des Freistaats die mehr als nichtstaatlichen Museen Bayerns bei Neuplanungen sowie in allen fachlichen Fragen des Museumsalltags. Sie ist eine organisatorisch dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zugeordnete Staatsbehörde, deren Zuständigkeit im Jahr 1908 erstmals definiert wurde. Dazu gehören Erfassung und Dokumentation sowie Ausbau und Pflege der Sammlungen mit den damit verbundenen Aufgaben der Konservierung, Restaurierung und fachgerechten Verwahrung von Museumsgut. Auch die Beratung bei Museums- und Ausstellungskonzepten, weiterhin bei der Einrichtung und Gestaltung von Museen und nicht zuletzt bei der Vermittlung und den besucherorientierten Angeboten gehören heute zum Leistungsspektrum der Landesstelle. Die Landesstelle versteht sich als Partner der Museen wie auch der Besucher. Ihr Auftrag gilt über die fachliche Betreuung der einzelnen Projekte hinaus auch der Entwicklung einer gut strukturierten, lebendigen und besucherfreundlichen Museumslandschaft in Bayern. Die Landesstelle verwaltet und vergibt die Fördermittel des Freistaats Bayern für Projekte nichtstaatlicher Museen. Bei Förderanträgen an den Kulturfonds Bayern, an die Bayerische Landesstiftung und EU-Programme wird die Landesstelle als Fachgutachterbehörde tätig. Die vorliegende Broschüre erläutert Auftrag, Organisation und Leistungen der Landesstelle im Rahmen der fachlichen Betreuung der nichtstaatlichen Museen und der Fortbildung ihrer Mitarbeiter. Mit den Prüfsteinen für die Planung und Förderung von Museumsprojekten werden Initiatoren und Trägern von Museumsprojekten wichtige Kriterien an die Hand gegeben, die gerade bei der Neuplanung von Museen und deren finanzieller Förderung zu beachten sind. Die beigegebenen Förderrichtlinien unterrichten über die Vergabe der von der Landesstelle verwalteten staatlichen Projektfördermittel. 05

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9 Aufgaben und Organisation der Landesstelle Zuständigkeit Nach Art. 12 Abs. 2 Ziff. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege auch die Fürsorge für Heimatmuseen und ähnliche Sammlungen, soweit diese nicht vom Staat verwaltet werden. Der Begriff Heimatmuseen bezeichnet herkömmlich Museen von örtlicher oder regionaler Ausstrahlungskraft, in denen ganz allgemein geschichtliche, vor allem aber kulturund kunstgeschichtliche Zeugnisse verwahrt und ausgestellt werden. Ihre Träger sind in der Regel kommunale Körperschaften, Stiftungen und Vereine, aber auch Firmen und Privatpersonen. Über den engeren Wortlaut des Gesetzestexts hinaus hat sich die Landesstelle von ihren Anfängen als Ein-Mann-Museumsreferat beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu einer leistungsfähigen Fachbehörde entwickelt, die mit kleinen Vereinsmuseen ebenso zusammenarbeitet wie mit den großen Stadtmuseen, den Diözesanmuseen oder den Freilichtmuseen. Die der Landesstelle obliegende Fürsorge ist mehr als eine bloße Beratung der Museen bei fachlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Neuorganisation, der Einrichtung und dem laufenden Betrieb stellen: Sie findet ihren Ausdruck beispielsweise auch in der Gewährung projektbezogener finanzieller Zuwendungen. Die Betreuungstätigkeit der Landesstelle gilt allen Feldern der Museumsarbeit, also der Konservierung und Restaurierung der Bestände, aber auch der Inventarisation und Dokumentation sowie der Präsentation der Sammlungen. Die beratende Mitwirkung der Landesstelle bei der Präsentation bezieht sich auf die inhaltlichen, die funktionalen und die gestalterischen Aspekte der Ausstellungseinrichtung. Hierzu gehören insbesondere die Vermittlung der ausgestellten Objekte durch Texte und bildliche Informationsträger, aber auch die fachliche Begleitung bei der Entwicklung und Realisierung der museumstechnischen Konzeption, um geeignete Beleuchtungs-, Klima- und Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten. Im Idealfall kann die Landesstelle ihre Erfahrungen schon im Vorfeld der Verwirklichung von Projekten einbringen, so vor allem bei der Erstellung von Konzepten im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Museen oder der Neugestaltung einzelner Abteilungen. 07

10 Museumslandschaft Der Ausbau der Landesstelle zu einer vielseitigen Fachbehörde mit breitem Leistungsangebot ging einher mit der in den 1970er Jahren einsetzenden Phase von Museumsneugründungen, in deren Folge die bayerische Museumslandschaft heute über Museen davon rund in nichtstaatlicher Trägerschaft aufweist. Museen sind dementsprechend nicht nur in den größeren Städten vertreten, sondern sie bereichern in gleicher Weise das kulturelle Leben in den Regionen. Neben die international bekannten staatlichen Museen und die teilweise schon im 19. Jahrhundert begründeten kommunalen Sammlungen, neben die Schloss- und Diözesanmuseen ist im Lauf der Zeit eine Fülle großer und kleiner Museen getreten, die im Verbund ein eindrucksvolles Bild bayerischer Kultur und Geschichte vermitteln. Museumsentwicklung Das Bayerische Museumsentwicklungsprogramm von 1979 fortgeschrieben in den Jahren 1990 und 2000 hat sich zum Ziel gesetzt, die Strukturen der bayerischen Museumslandschaft zu stärken und Leitlinien für den weiteren Ausbau vorzugeben. Die Umsetzung der im Museumsentwicklungsprogramm aufgeführten Anliegen der staatlichen Museumsförderung und die Verwaltung der hierfür im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereitgestellten staatlichen Mittel gehört soweit es den Bereich der nichtstaatlichen Museen betrifft zum Kern der Aufgaben der Landesstelle. Dabei geht es weniger um einen quantitativen, sondern vor allem um einen qualitativen Ausbau, also um die Pflege und Konsolidierung der Sammlungen sowie um die Verbesserung der Präsentation der Bestände und ihre didaktisch-inhaltliche Profilierung auch unter dem Gesichtspunkt einer sinnfälligen Eingliederung in die umgebende Museumslandschaft und ganz allgemein in das sonstige kulturelle Umfeld. Organisation und Aufgabenschwerpunkte Um ihren Fürsorgeauftrag erfüllen zu können, verfügt die Landesstelle über Spezialisten als Ansprechpartner der Museen für die jeweils geplanten Vorhaben oder Maßnahmen. 08

11 Allgemeine fachliche Beratung in Museumsfragen Fachreferenten betreuen die kunst- und kulturhistorischen Museen bzw. die Freilichtmuseen, Bauernhofmuseen sowie die agrar-, industrie- und technikgeschichtlichen Museen in den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken. Hinzu kommen übergreifende Querschnittreferate für die archäologischen und die naturwissenschaftlichen Museen sowie für die jüdischen Museen, die Vertriebenenmuseen und die zeitgeschichtlichen Museen. Inneneinrichtung Soweit Fragen der Ausstellungsgestaltung und Ausstellungstechnik angesprochen sind, können die Innenarchitekten der Landesstelle mit eingeschaltet werden. Beim Aufbau neuer Museen mit dafür konzipierten Gebäuden bezieht sich die Beratung bei der Gestaltung der Raumhülle vor allem auf konservatorische, museumspraktische und museumstechnische Aspekte. Dazu gehören auch Empfehlungen für die Planung der Funktionsräume, also von Eingangsbereich und Kasse, Verwaltung, Depot etc. Bei der Einrichtung sind museumstechnische Schwerpunkte die Konzeption von Beleuchtung und Lichtschutz sowie die Wahl der Vitrinen und Trägerelemente. Wesentliches Ziel der Beratung durch die Innenarchitekten ist eine funktional überzeugende und ästhetisch ansprechende Ausstellungsgestaltung unter Berücksichtigung der konservatorischen Erfordernisse und der didaktischen Anliegen. Konservierung und Restaurierung Die Restauratoren der Landesstelle beraten, wenn es darum geht, für die schadensfreie Erhaltung der Objekte geeignete konservatorische Bedingungen sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere ein konstantes Raumklima und Lichtverhältnisse, die auf die Lichtempfindlichkeit der Exponate abgestimmt sind. Gerade in jüngerer Zeit wird auch den der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereichen der Museen gesteigerte Aufmerksamkeit geschenkt: So beraten die Restauratoren der Landesstelle zur Einrichtung der Depots nach heutigen fachlichen Anforderungen oder organisieren in enger Abstimmung mit den Museen und den jeweils eingeschalteten freiberuflichen Restauratoren die Konservierung der Sammlungsbestände. 09

12 In die gleiche Richtung zielen die Bemühungen der Landesstelle um optimale Bedingungen für die Verwahrung von Museumsgut in den Museumsräumen: Dem Anliegen der präventiven Konservierung trägt vor allem die Gewährleistung eines möglichst stabilen Raumklimas mit günstigen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerten sowie die Reduzierung der Lichtbelastung auf ein für die jeweiligen Objekte vertretbares Maß Rechnung. Bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Klimaschäden an den Museumsbeständen und von Feuchteschäden an der Bausubstanz kann sich die Beratung der Landesstelle auch auf die guten Erfahrungen mit dem seit rund 30 Jahren angewandten System der Wandtemperierung stützen. EDV-gestützte Inventarisation Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Museumsarbeit, die EDV-gestützt durchgeführte Inventarisation, wird von einem eigenen Fachreferat betreut. Da das Arbeiten mit jeweils individuell entwickelten Programmen an den einzelnen Museen unwirtschaftlich ist und die Kommunikation erschwert, empfiehlt die Landesstelle den mit ihr zusammenarbeitenden Anwendern die Inventarisation mit ausgewählten Programmen, v. a. MuseumPlus und VINO. Einführungen in das Datenbankprogramm und Schulungen werden von der Landesstelle fortlaufend angeboten. Darüber hinaus entwickeln Fachwissenschaftler in Zusammenarbeit mit der Landesstelle terminologische Regelwerke und Thesauri, die im gesamten deutschen Sprachraum zur Erfassung der kulturhistorischen Sachgüter an Museen eingesetzt werden. Museumspädagogik Die Beratung der nichtstaatlichen Museen bei Fragen der Museumspädagogik, der Vermittlung, Kommunikation und Bildung ist eine weitere Aufgabe der Landesstelle. In Zusammenarbeit mit Museen und Museumsträgern, mit Schulen, Institutionen, Verbänden sowie anderen museumspädagogischen Einrichtungen und Fachverbänden erarbeitet und unterstützt das Referat Museumspädagogik zudem museumspädagogische Modellprojekte und arbeitet an der Erstellung von Qualitätskriterien für die Vermittlungsarbeit in Museen mit. 10

13 Tagungen und Fortbildungen Das Referat Öffentlichkeitsarbeit hält den Kontakt zu den einzelnen Museen, zu Fachbehörden und Museumsverbänden. Es richtet den in zweijährigem Turnus veranstalteten Bayerischen Museumstag aus, der sich zum zentralen Forum der Museumsarbeit in Bayern und zu einer der größten Museumsfachtagungen im deutschsprachigen Raum entwickelt hat. Unter dem programmatischen Titel Museumspraxis führt die Landesstelle daneben jährlich ein Fortbildungsprogramm für Museumsmitarbeiter durch. Es bietet Rat und Anleitung zu verschiedensten Arbeitsgebieten innerhalb der Museen etwa zur Inventarisierung, Konservierung, Museumspädagogik und Öffentlichkeitsarbeit. Akademien Die Volontäre an bayerischen Museen lädt die Landesstelle seit 2009 zum zweijährigen Turnus in die Volontärsakademie Bayern ein. Die von der Landesstelle mit initiierte Bayerische Museumsakademie führt seit 2011 Studierende, Lehrkräfte und Museen zusammen. Publikationen / Internet Die Arbeit der Landesstelle und die Diskussion aktueller Fachfragen spiegelt sich in den von der Landesstelle herausgegebenen Publikationen wider. Führer zu den bayerischen Museen und zugleich unverzichtbares Nachschlagewerk für den Museumspraktiker ist das Handbuch Museen in Bayern, das die über staatlichen und nichtstaatlichen Museen sowie die Ausstellungshäuser in Bayern vorstellt. In fortlaufend aktualisierter Fassung sind diese Informationen auch im Internet abrufbar. Weitere Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen, Fortbildungen und Publikationen befinden sich auf der Homepage der Landesstelle ( Die an alle bayerischen Museen und fachlich interessierte Institutionen und Personen kostenlos abgegebene Zeitschrift museum heute informiert über aktuelle Entwicklungen und bietet Hilfen für die praktische Arbeit. Die Reihe Museumsbausteine befasst sich mit Fachthemen der Museumsarbeit: Dazu gehören beispielsweise Typologien der Gefäß- und Möbelformen, ferner Sammelbände zu den Themen Depot, Sammlungsdokumentation, Museum und Schule, Freilichtmuseen, Provenienzforschung und Restitution, archäologische Funde im Museum sowie zum Einsatz von Audioguides. 11

14 Die neu begründete Reihe Bayerische Studien zur Museumsgeschichte widmet sich vor allem Aspekten des Entstehens der heutigen Museumslandschaft. Die Landesstelle gibt zudem zusammen mit führenden archäologischen Museen Deutschlands die Reihe Bestimmungsbuch Archäologie heraus. Infopoint Museen & Schlösser in Bayern Die Landesstelle bietet mit ihrem Infopoint Museen & Schlösser in Bayern allen Museen, Schlössern und Ausstellungshäusern eine einzigartige Plattform: Hier können sich Besucher zentral und aktuell über alle Sammlungen, Ausstellungen und Veranstaltungen dieser Häuser egal ob in staatlicher, städtischer, privater oder sonstiger Trägerschaft informieren. Die individuelle Beratung durch das Infopoint-Team basiert auf dem ständig aktualisierten Museumsportal Bayern der Landesstelle, das mit Tipps und Empfehlungen auch Ausstellungen und Veranstaltungen umfasst. Flyer liegen zum Mitnehmen, Kataloge zur Ansicht bereit. Im Turnus von sechs Wochen präsentieren sich einzelne Museen mit ihren Sammlungen, Ausstellungen, neu eröffneten Abteilungen, Programmen oder Jubiläen. Auch stehen die Räume im Alten Hof in Münchens Innenstadt als Veranstaltungsort für Pressekonferenzen von Museen zur Verfügung. Münchner Kaiserburg im Alten Hof Die multimediale Dauerausstellung Münchner Kaiserburg ist im gotischen Gewölbesaal des Alten Hofs integriert. Unter Federführung der Landesstelle entstand diese Ausstellung zur Stadtentwicklung Münchens und Kaiser Ludwig IV. auch als ein Schaufenster, das mögliche Wege der medialen Vermittlung aufzeigt: So werden die digitalen Rekonstruktionen älterer Bauphasen des Alten Hofes laufend der neuesten Technik angepasst. Einzelne Stationen sind speziell für Schüler, Einheimische, Touristen und/oder Gruppen konzipiert und gestaltet sowie zweisprachig (deutsch-englisch) realisiert. Infopoint Museen & Schlösser in Bayern und Münchner Kaiserburg im Alten Hof Alter Hof 1, München Mo-Sa Uhr

15 Finanzielle Förderung von Museumsprojekten Aus den im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Unterstützung der bayerischen Museen bei der Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes bereitgestellten staatlichen Mitteln können förderungswürdige Vorhaben bezuschusst werden. Dem Charakter als Projektförderung entsprechend können Zuwendungen nur für investive Vorhaben bewilligt werden, also nicht für Maßnahmen, die dem laufenden Betrieb zuzurechnen sind. Hervorzuheben ist auch, dass die über die Landesstelle vergebenen Fördermittel nicht für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen, sondern nur für die Museumseinrichtung sowie für die Pflege, die Erhaltung und in besonders begründeten Einzelfällen die Ergänzung der Sammlungen. Bei der Vergabe von Zuschüssen der öffentlichen Hand ist ein förmliches Zuschussverfahren durchzuführen, dem die Bestimmungen der Art. 44 und 44 a der Bayerischen Haushaltsordnung sowie die hierzu erlassenen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zugrunde liegen. Die Formvorschriften für den Zuwendungsantrag, die Bewilligung der Maßnahme und die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, weiterhin für den Auszahlungsantrag und die Erstellung des Verwendungsnachweises einschließlich der jeweiligen Fristen sind sorgfältig zu beachten. Andernfalls besteht das Risiko, dass der beantragte Zuschuss nicht gewährt werden kann oder sogar zurückgezahlt werden muss. Damit entsprechende Verfahrensmängel und die sich daraus ergebenden Nachteile für den Antragsteller vermieden werden, empfiehlt es sich, die Beratung der zuständigen Referenten der Landesstelle rechtzeitig und in ausreichendem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Landesstelle verwaltet und vergibt die Fördermittel des Freistaats Bayern für Projekte nichtstaatlicher Museen. Bei Förderanträgen an den Kulturfonds Bayern, an die Bayerische Landesstiftung oder EU-Förderprogramme wird die Landesstelle als Fachgutachterbehörde tätig. 13

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17 Prüfsteine für die Planung und Förderung von Museumsprojekten Sammlung Ist eine ausstellungswürdige und präsentationsfähige Sammlung vorhanden und dauerhaft verfügbar? Existiert ein schlüssiges Sammlungskonzept (Schwerpunktbildung, Einfügung in die regionale / überregionale Museumslandschaft)? Liegt eine geordnete Verwahrung der Bestände vor? Liegt eine Erfassung der Sammlung (Inventarisation, Dokumentation) vor? Museumsgebäude Ist ein Gebäude vorhanden und dauerhaft verfügbar, das für Museumszwecke geeignet ist oder diesen angepasst werden kann? Erschließung und Raumprogramm (Ausstellungsräume, Funktionsräume, Depot; barrierefreier Zugang) Raumklima und Haustechnik Beleuchtung / Lichtschutz Sicherheit Museumskonzept / Maßnahmenkonzept Gibt es ein schlüssiges inhaltliches Museumskonzept bzw. ein Konzept der jeweils geplanten Teilmaßnahme? mission statement / Leitbild / Zielvorstellung knappe und schlüssige Formulierung der Ziele, Aufgaben und Ressourcen mit Aussagen zum Sammlungskonzept (in Schriftform) wozu? Deckt das Projekt tatsächliche oder zu erwartende Bedürfnisse ab? für wen? Hat das Museum einen klaren Adressatenkreis (Besucherspektrum und zu erwartende Besuchszahlen) und leistet es einen förderungswürdigen Beitrag zum öffentlichen kulturellen Leben? Fachliche Betreuung Steht gemessen an Größe und Aufgaben des jeweiligen Museums geeignetes Personal zur Verfügung? für fachliche / wissenschaftliche und betriebliche Leitung für Pflege und Erschließung der Sammlungen für Ausstellungen, Vermittlung und besucherorientierte Aktivitäten 15

18 Projekt- und Betriebsträgerschaft Projektträgerschaft Werden die zur Förderung beantragten Maßnahmen von Institutionen oder Personen geleitet und betrieben, die eine erfolgreiche Durchführung als gesichert erscheinen lassen? Stehen die erforderlichen finanziellen Mittel insbesondere Eigenmittel zur Verfügung? Sind kompetente Ansprechpartner für eine museumsfachlich korrekte Abwicklung in technischer (Maßnahmesteuerung) und wirtschaftlicher Hinsicht (Finanzierung, Zuschussverfahren) verfügbar? Betriebsträgerschaft Ist eine auch mittelfristig und langfristig gewährleistete Absicherung eines qualifizierten Museumsbetriebs gegeben? Rechtliche Absicherung durch Verantwortlichkeit einer gemessen an Umfang und Aufgaben des Museums ausreichend leistungsfähigen Körperschaft oder Person des öffentlichen oder privaten Rechts Wirtschaftliche Absicherung durch gesicherte Haushaltsmittel, Zuwendungen oder Erträge Ist eine regelmäßige Öffnung gewährleistet? Gegebenenfalls Angabe der festgelegten oder geplanten Öffnungszeiten Marktposition Wichtige und attraktive Sammlungsbestände Eignung des Standorts (im örtlichen und im überörtlichen Kontext; Verkehrsanbindung, Erschließung auch für Menschen mit Handicap) Besucherakzeptanz Angebotsspektrum (Wissenschaft und Bildung, sonstige kulturelle Angebote, Freizeit und Erholung, Tourismus) 16

19 Richtlinien zur Vergabe staatlicher Zuschüsse an nichtstaatliche Museen in Bayern Zuwendungsfähige Maßnahmen Staatliche Zuwendungen können von der Landesstelle für folgende Zwecke gewährt werden: Konzepte (z. B. Machbarkeitsstudien, Nutzungs- und Ausstellungskonzepte) Museumseinrichtung und Ausstellungsgestaltung (ausgenommen Sonder- und Wechselausstellungen) Schaffung geeigneter konservatorischer Bedingungen für die Präsentation und Verwahrung von Museumsgut in Ausstellungs- und Depoträumen, z. B. durch die Planung von Maßnahmen der Klimastabilisierung und des Lichtschutzes sowie zur Einrichtung von Depots (präventive Konservierung) Konservierung und Restaurierung von Museumsgut (aktive Konservierung) Projekte im Bereich der Inventarisation und Dokumentation Didaktische Erschließung von Museumsbeständen (z. B. durch Infografik oder audiovisuelle Medien) Transferierung von Architekturobjekten in wissenschaftlich geleitete Freilichtmuseen Museumspädagogische Projekte, u. a. Planung und Einrichtung von museumspädagogischen Räumen Nachhaltige Projekte der Öffentlichkeitsarbeit Ergänzung und Abrundung bestehender Sammlungen durch Erwerb in begründeten Einzelfällen Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung für Investitionsmaßnahmen gewährt, die von dauerhaftem Nutzen für das Museum sind. Ausgaben für den laufenden Betrieb oder für Sonder- und Wechselausstellungen werden nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Installation von Haustechnik sowie Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude. Für die Zuschussvergabe sind die Bedeutung und die Dringlichkeit des Projekts maßgebend. 17

20 Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Zuwendungen Voraussetzungen für die Förderung einer Maßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel sind: gesicherte Trägerschaft gesicherte und ausreichende fachliche Leitung und Personalausstattung geordnete finanzielle Verhältnisse dauerhafte Verfügbarkeit einer aussagekräftigen und ausstellungsfähigen Sammlung auf Dauer angelegter Museumsbetrieb regelmäßige und ausreichende Öffnungszeiten Nutzbarkeit des Museums als öffentliche Bildungseinrichtung Herstellung des Einvernehmens mit der Landesstelle in allen wesentlichen Aspekten vor Beginn der geplanten Maßnahme zeitliche Bindung der Zuschussmittel von mindestens zehn Jahren Zuwendungsverfahren Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sowie Auszahlungsanträge werden als PDF-Dateien zum Download unter htm bereitgestellt. Zuwendungsantrag Das Zuwendungsverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag des Maßnahmeträgers - der in der Regel mit dem Museumsträger identisch ist - eingeleitet. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Beschreibung des Projekts, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Terminplanung. Die Landesstelle kann für die fachliche Beurteilung weitere Unterlagen anfordern. Die Zuwendungsanträge sind der Landesstelle möglichst vor dem 30. Juni des laufenden Jahres vorzulegen. Maßnahmebeginn Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Eine Maßnahme gilt dann als bereits begonnen, wenn Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind, die sich auf das Vorhaben beziehen. 18

21 Bei der Landesstelle kann die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt werden. Diese Zustimmung greift der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln der Landesstelle nicht vor; aus ihr kann daher keine Förderzusage abgeleitet werden. Ohne Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist eine Förderung bereits begonnener Maßnahmen ausgeschlossen. Maßnahmedauer Das Zuschussverfahren ist grundsätzlich an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden. Für mehrjährige Projekte sind für jedes Jahr getrennte Anträge zu stellen. Bewilligungsbescheid Nach der fachlichen Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, in dem die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten und der bewilligten Zuwendung festgesetzt sind. Der Antragsteller verpflichtet sich, die geförderte Maßnahme entsprechend den Festsetzungen, Bedingungen und Auflagen des Bescheids durchzuführen. Veränderungen des geförderten Projekts, die sich auf die Gewährung der Zuwendung oder ihre Höhe auswirken können, sind der Landesstelle vom Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Auszahlungsantrag Der Auszahlungsantrag ist der Landesstelle bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Haushaltjahres unter Angabe der bis dahin angefallenen Kosten vorzulegen. Auch Aufwendungen, die innerhalb der nächsten zwei Monate anfallen, können im Auszahlungsantrag angegeben werden. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist verfällt der Anspruch auf Auszahlung des bewilligten Betrags. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis, in dem über die im Auszahlungsantrag angegebenen Aufwendungen unter Vorlage ausreichender Belege Rechnung zu legen ist, ist bei kommunalen Antragstellern bis zum 31. Oktober, bei sonstigen Antragstellern bis zum 30. April des folgenden Jahres einzureichen. 19

22 Geltend gemachte Eigenleistungen sind nachzuweisen. Bei Hilfskräften können derzeit Stundensätze bis zu 13,00, bei fachlich qualifizierten Kräften bis zu 15,50 anerkannt werden. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Vorlage des Verwendungsnachweises kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Publizitätspflicht Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, auf die Förderung durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen im Auftrag des Freistaats Bayern am geförderten Produkt selbst (z. B. Ausstellungen, audiovisuelle Medien, Druckwerke) mit der Formulierung Gefördert durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern unter Beifügung des Logos der Landesstelle dauerhaft hinzuweisen. Darüber hinaus ist auf die Förderung auch im Rahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Pressemitteilungen, Programmen und Publikationen im Internet, hinzuweisen. Das Logo ist in digitaler Form bei der Landesstelle zu beziehen. Zusatzbestimmungen Ergänzend gelten insbesondere die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaats Bayern an kommunale Körperschaften (VVK), die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) sowie die Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). 20

23 Weitere Informationen / Kontakt Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Alter Hof 2, München Telefon: +49 (0)89 / Telefax: +49 (0)89 / landesstelle@blfd.bayern.de Alter Hof Ihre Ansprechpartner der jeweiligen Fachbereiche finden Sie unter / kontakt.html Im Alten Hof in München informiert die Landesstelle in ihrem Infopoint Museen & Schlösser aktuell und umfassend über das Museumsland Bayern. Die Ausstellung Münchner Kaiserburg im historischen Gewölbekeller erläutert die Geschichte des Alten Hofs als mittelalterliche Residenz der Wittelsbacher und zeigt Stationen der Stadtentwicklung auf. Mehr zu diesen beiden Bereichen unter:

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