Nach Inkrafttreten der BImSchV: Neue Regeln für die Nutzung der Wärme aus Holz
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1 Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 1 Nach Inkrafttreten der BImSchV: Neue Regeln für die Nutzung der Wärme aus Holz Frank Gramm Schornsteinfegermeister Technischer Ausschuß der Schornsteinfegerinnung Köln Köln, Deutschland
2 2 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm Forum Holz Bau Energie Köln 10
3 Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 3 Nach Inkrafttreten der BImSchV: Neue Regeln für die Nutzung der Wärme aus Holz 1. Was ist Feinstaub? 1.1. Welche Emissionen gibt es sonst noch? Alles was man in einem Zigarettenfilter sammelt, ist Feinstaub Feinstaub ist keine neue Erfindung, den gibt s, solange der Mensch Feuer macht Um den Feinstaub kümmert sich mein Handwerk seit Brennstoff Heizöl (Rußmessung) und seit Feste Brennstoffe (Staubmessung) Man ist nicht plötzlich aus dem Dornröschenschlaf erwacht, das Zeug hieß nur früher anders Emissionen aus Feuerungsanlagen Warum jetzt die Diskussion? Wer emittiert was? EU-Vorgaben für die Feinstaubbelastung der Außenluft Steigende Absatzzahlen bei Holzheizungen machen die Öl- und Gas-Seite vielleichtnervös Das Argument der CO 2 -Neutralität ist schwer zu toppen Ist die Kritik unbegründet? Zunächst ein ganz klares NEIN Aber: Es muss sehr sauber differenziert werden Es ist ganz sauber zu trennen zwischen automatischen Holzfeuerungen und handbeschickten Öfen 2. Die Holzfeuerung 2.1. Grenzwerte Der Brennstoff Holz Holz ist wegen seines Aggregatzustandes der Brennstoff mit dem höchsten Anspruch an die Verbrennungstechnik Holz muss vergast werden, die entstehenden Verbindungen vielfältigster Art müssen mit Sauerstoff gemischt und auf Zündtemperatur gebracht werden. Schwelphasen sind sehr emissionsreich, der eingeleitete Vergasungsablauf kann durch Regelung nicht mehr beeinflusst werden. Bei Gas ist die Verbrennung am problemlosesten, Öl muss schon aufbereitet werden (verdampfen oder zerstäuben) Fazit: Bei jedem Brennstoff muss sich die Technik auf die Verbrennungseigenschaften gezielt einstellen, es spielt keine Rolle was man verbrennt, sondern nur wie man etwas verbrennt.
4 4 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm Forum Holz Bau Energie Köln 10 Abbildung 1: Feuerungsprinzipien Abbildung 2: Schnittbild eines Pellet-Kessels mit Unterschubfeuerung Abbildung 3: Detailansicht Unterschubbrenner
5 Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 5 Abbildung 4: Detailansicht Warmluftkachelofen Abbildung 5: Detailansicht Kachelofen-Heizeinsatz DIWO
6 6 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm Forum Holz Bau Energie Köln 10 Abbildung 6: Detailansicht Kachelofen-Heizeinsatz FH Abbildung 7: Das Geheimnis
7 Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 7 Abbildung 8: Abbrand-Diagramm Prüfstandswerte Abbildung 9: Leda-Ofensteuerung
8 8 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm Forum Holz Bau Energie Köln 10 Abbildung 10: Festbrennstoffkessel für Holz ungeeignet Künftige Grenzwerte Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1.BImSchV) Auszug/Abschrift 6 Feuerungsanlagen über 15 kw Abgasmessungen bei Anlagen > 15 kw NW mit Brennstoffen nach 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 5a oder 8: Höchstwert für Staubauswurf 0,15 g (150 mg)/1m³ Rauchgas bei 13 % O2 Höchstwert CO < 50 kw NW 4 g/m³ (3200 ppm) > 50 bis 150 kw NW 2 g/m³ (1600 ppm) > 150 bis 500 kw NW 1 g/m³ (800 ppm) > 500 kw NW 0,5 g/m³ (400 ppm) Tabelle 1. Beanstandungsquote im Vergleich (Bayern)
9 Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 9 Tabelle 2: Künftige Anforderungen
10 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm Forum Holz Bau Energie Köln 10 Abbildung 11: Ein Strahler Vergleich mit Dieselmotoren Äpfel und Birnen Dieselmotor, Grenzwert Partikel: Euro 3 (ab 2000): 50 mg/km Euro 4 (ab 2005): 25 mg/km Euro 5 (ab 2009): 5 mg/km Grenzwerte CO und NOX ohne Betrachtung, weil Ausstoß direkt vergleichbar Ein Diesel Euro 3 mit 7,5 l /100 km emittiert knapp 60 mg/m3 Partikel (unverdünnt) Ein Pellet-/Hackgutkessel emittiert ca. 60 mg/m3 (unverdünnt) Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1.BImSchV) Auszug/Abschrift 4 Allgemeine Anforderungen (6) Die nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung nach Absatz 5 dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist oder eine Bauartzulassung vorliegt. Die Eignungsfeststellung und die Bauartzulassung entfallen, sofern nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten auch die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
11 Forum Holz Bau Energie Köln 10 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm 11 Abbildung 12: Schräder HydroCube Zukunftsszenarien Abbildung 13: Katalysatorlinse
12 12 Nach Inkrafttreten der BImSchV F. Gramm Forum Holz Bau Energie Köln 10 Abbildung 14: Partikelabscheider KW Zumik on
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