Elektronische Signaturen und E-Government

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Elektronische Signaturen und E-Government"

Transkript

1 Entwicklungen bei egovernment in Sachsen und Tschechien , STHZ Tagung in Lengenfeld/Vogtland Elektronische Signaturen und E-Government Aktuelle Entwicklungen in Deutschland Claas Hanken, TU Chemnitz / Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH ( , Uhr Gliederung I. Einleitung / Gesetzliche Grundlagen II. Praxisanwendungen 1. Bund 2. Länder / Kommunaler Bereich III. Ausblick I. Einleitung / Gesetzliche Grundlagen Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick zum Einsatz elektronischer Signaturen im E-Government in Deutschland vermitteln. Elektronische Signaturen sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder mit ihnen verknüpft werden und die zur Authentifizierung dienen (Legaldefinition in Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, ABl. EG L 13 vom , Art. 2 Nr. 1; SigG, Signaturgesetz vom , BGBl. I vom , S. 876, 2 Nr. 1). Beim Signaturverfahren wird zunächst durch bestimmte Berechnungen ein so genannter Hashwert des elektronischen Dokuments erstellt, der in komprimierter Form bestimmte Informationen über den Inhalt der Datei enthält. Ein privater Schlüssel dient bei diesem Verfahren zum Verschlüsseln dieses Hashwertes. Der so zustande gekommene Datensatz kann nun als digitales Siegel zusammen mit der ursprünglichen Datei übermittelt werden. Wenn der Empfänger den zugehörigen öffentlichen Schlüssel (zu Public-Key -Verfahren: Adams/Lloyd, Understanding Public- Key Infrastructure, 1999) des Absenders hat, kann er nun den komprimierten Inhalt entschlüsseln und da Sender Empfänger Datei Datei Datei Komprimierung Hash-Wert (Sender) Signatur Elektronisches Signieren mit geheimem Schlüssel Signatur Signatur Verifizieren mit öffentlichem Schlüssel Datei (verifiziert) das Verfahren zum Erstellen des Hashwertes bekannt ist ein solches Komprimat des Dokuments selbst erstellen. Stimmt nun der dechiffrierte Hashwert mit dem neu vom Empfänger erstellten Wert überein kann + Komprimierung Hash-Wert (Empfänger) Prüfung Hash-Wert (Sender)

2 dieser mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass das Dokument vom Besitzer eines bestimmten privaten Schlüssels digital signiert und danach nicht inhaltlich verändert wurde. Mit dem Begriff E-Government bezeichnet man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken zur Interaktion zwischen Verwaltung, Regierung, Politik, Wirtschaftsunternehmen, Bürgern und Einrichtungen im Non-Profit-Sektor. Zunehmend werden Werkzeuge des»electronic Commerce«an die speziellen Bedürfnisse der Verwaltung angepasst und neue elektronische Dienste für die öffentliche Verwaltung entwickelt. Die Nutzung der technischen Hilfsmittel soll hierbei der Verwaltungsmodernisierung, insbesondere der Umsetzung des»neuen Steuerungsmodells«(grundlegend: Banner, Von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen, 1993) dienen. Das deutsche Signaturgesetz (SigG, Signaturgesetz vom , BGBl. I vom , S. 876) definiert in Verbindung mit der Signaturverordnung einen Sicherheitsstandard für elektronische Signaturen. Als Umsetzung der Signaturrichtlinie (Richtlinie 1999/93/EG, ABl. EG L 13 vom , S. 12) hat dieses Gesetz die Möglichkeit eröffnet, elektronischen Dokumenten durch den Einsatz elektronischer Signaturen eine rechtsverbindliche Form zu geben. Die Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV vom , BGBl. I 3074) enthält ausführende Regelungen zum Signaturgesetz. Unter anderem regelt sie das Verfahren für Zertifizierungsstellen. Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 1999/93/EG wird die Richtliniendurchführung durch die Kommission überprüft. Der Evaluationsbericht ist in Kürze zu erwarten. Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2004 den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. Sig- ÄndG) in den Bundestag eingebracht (BT- Drs. 15/3417). Diese kleine Novelle des Signaturgesetzes soll rechtliche Unklarheiten des derzeitigen SigG beheben, etwa wird die Aufdeckung von Pseudonymen zur Verfolgung von Straftaten neu geregelt. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für eine schnellere Beantragung und Ausgabe von Signaturkarten mit qualifizierten elektronischen Signaturen im elektronischen Verfahren geschaffen werden. Durch die Einbindung der Beantragung und Ausgabe in die Registrierung und Ausgabe von EC-, Bankkunden- oder Versicherungskarten sollen Synergieeffekte genutzt und die Verbreitung der Signaturtechnik gefördert werden. Die Änderungen werden voraussichtlich noch 2004 in Kraft treten. Die Einbindung von Banken entspricht dem Signaturbündnis zwischen Kreditwirtschaft und öffentlicher Verwaltung vom , das auf eine institutions- und branchenübergreifende Kooperation zur Verbreitung der elektronischen Signatur im elektronischen Geschäftsverkehr abzielt. Das Signaturgesetz unterscheidet grundsätzlich vier Arten von Elektronischen Signaturen: Einfache elektronische Signatur Fortgeschrittene elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur IuKDG SigG und SigV 1997 Richtlinie 1999/93/EG Qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung Die einfache elektronische Signatur ist nicht zweifelsfrei einer Person zugeordnet. Sie erfüllt keine besonderen Sicherheitsanforderungen und hat daher wenig Beweiswert. Als Beispiel kann die nur einer -Adresse zugeordnete Express-Signatur von TC TrustCenter (kostenlos unter oder auch der führt zu Zivilrecht 126 a BGB SigG 2001 ausgeführt in SigV 2001 Auswirkungen auf Formvorschriften Öffentliches Recht 3 a VwVfG des Bundes und Landes-VwVfG Richtlinienänderung nach Evaluation? Demnächst Änderung durch 1. SigÄndG

3 übliche Einsatz von PGP/GNUPG genannt werden. Der Einsatz einfacher elektronischer Signaturen kommt nur für formfreie Verträge in Betracht. Fortgeschrittene elektronische Signaturen genügen bereits erhöhten Anforderungen, lassen insbesondere eine Authentifizierung des Signaturzertifikat-Inhabers und die Überprüfung der Integrität der übermittelten Daten zu ersetzen jedoch nicht die Schriftform. Die Signatur muss nach 2 Nr. 2 c) SigG mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann. Diese Voraussetzung ist nach herrschender Meinung wohl nur dann erfüllt, wenn der private Signaturschlüssel auf einem Medium gespeichert wird, das gegen ein Auslesen durch Unberechtigte geschützt ist, etwa auf einer geeigneten Chipkarte (Roßnagel, MMR 2003, S. 165; Skrobotz, JurPC Web-Dok. 253/2004, Abs. 6). In der Praxis werden allerdings zurzeit allerdings auch Lösungen mit Software-Zertifikaten als fortgeschrittene Signaturverfahren angeboten (D-Trust GmbH < Zertifizierungsinstanz der Fraunhofer-Gesellschaft, < Qualifizierte elektronische Signaturen erfüllen die Voraussetzungen der fortgeschrittenen Signaturen. Sie müssen die Identität des Unterzeichners durch ein Zertifikat erkennbar machen und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (Chipkarte) erstellt werden. Als sicher gilt die Signaturerstellungseinheit, wenn sie entweder von einer staatlich genehmigten Prüfungsstelle entsprechend evaluiert wurde oder wenn der Hersteller eine entsprechende Sicherheit zusichert. Weiterhin muss sich diese Signaturerstellungseinheit in der alleinigen Verfügung des Unterzeichners befinden. Und schließlich muss der Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) sichere Infrastrukturen, Verfahren und Technik gemäß dem Signaturgesetz und seiner Anschlussregelungen anbieten. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Anbieterakkreditierung erfüllen die Voraussetzungen der qualifizierten Signaturen. Darüber hinaus garantieren die Zertifizierungsdienstleistungsanbieter eine nachgewiesene organisatorische und technische Sicherheit durch ein Gütesiegel. Die Signaturen dieser Stufe sind 30 Jahre lang überprüfbar. Nur die beiden letztgenannten werden im Signaturgesetz im Einzelnen geregelt und gelten damit als signaturgesetzkonform. Überraschend ist, dass das Bundesministerium für Finanzen in der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜW vom , BGBl I 139) statt der qualifizierten Signatur eine bestimmte Form der fortgeschrittenen Signatur für die Datenübermittlung genügen lässt ( 87 a Abs. 6 AO, 7 StDÜV, sog. ELSTER- Signatur, ELSTER steht hierbei für Elektronische Steuererklärung ). Bei der ELSTER-Signatur wird keine Vorabprüfung der Signaturerstellungseinheit oder anderer Komponenten verlangt. Für das Zivilrecht wurden durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr (Formanpassungsgesetz), das zum in Kraft getreten ist neue Regelungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Neu aufgenommen wurden 126 a BGB ( elektronische Form ) und 126 b BGB ( Textform ). Bereits im neuen Abs. 3 des 126 BGB wird nun die elektronische Form grundsätzlich als Äquivalent für die Schriftform zugelassen. Als 292 a wurde in die Zivilprozessordnung ein Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer Signatur aufgenommen. Über 173 VwGO kann die Regelung zum erhöhten Beweiswert auch im Verfahren vor Verwaltungsgerichten herangezogen werden. 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und entsprechende Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der meisten Bundesländer (siehe Übersicht im Anhang) lassen es zu, bei Schriftformerfordernis auch ein elektronisches Dokument zu versenden oder anzunehmen, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach SigG versehen ist. Durch 3 a Abs. 2 des Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetzes wird der Regelungsgehalt aller Bundesvorschriften, die Schriftformerfordernisse enthalten, dementsprechend geändert. 3

4 Da qualifizierte elektronische Signaturen rechtlich der persönlichen Unterschrift gleichgestellt sind, werden sie immer einer natürlichen Person eindeutig zugeordnet. (Die schriftliche Form setzt allerdings im Verwaltungsrecht im Gegensatz zu Zivilrecht nicht immer eine handschriftliche Unterschrift voraus.) Das Signaturgesetz ermöglicht jedoch die Verwendung von Attributen und Pseudonymen. Damit wird die Abbildung von Organisationszugehörigkeit und Berechtigungen möglich. Zum einen gibt es Attribut-Zertifikate, die im Hauptzertifikat enthalten sind ( 5 Abs. 2 S. 1 SigG: Ein qualifiziertes Zertifikat kann auf Verlangen eines Antragstellers Angaben über seine Vertretungsmacht für eine dritte Person sowie berufsbezogene oder sonstige Angaben zu seiner Person (Attribute) enthalten. ), zum anderen gesonderte qualifizierte Attribut-Zertifikate nach 7 Abs. 2 SigG. Bei der Ausgabe der Attribut- Zertifikate müssen die generellen Rahmenbedingungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung für die Ausgabe von qualifizierten Signaturkarten, sowie die besonderen Aspekte der Vergabe von berufsbezogenen Attributen berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann eine Signaturkarte auch pseudonymisiert verwendet werden ( 5 Abs. 3 SigG). 3 a Abs. 2 S. 3 VwVfG schließt allerdings für Verwaltungsmitarbeiter die Signatur mit pseudonymisierten Karten aus. II. Praxisanwendungen Obwohl es in Deutschland schon seit schon seit 1997 Regelungen zu elektronischen Signaturen gibt (im Signaturgesetz vom war allerdings noch von digitalen Signaturen die Rede) ist die praktische Anwendung dieser Technologie weiterhin kaum verbreitet. Erste Testanwendungen entstanden im Rahmen des Städtewettbewerbs MEDIA@Komm, der 1998 vom Bundeswirtschaftsministerium zur Förderung von Multimedia -Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung ausgelobt wurde. Gewinner der Wettbewerbes waren Bremen, Esslingen und die Region Nürnberg. Aus dem MEDIA@Komm-Wettbewerb ist unter anderem das Protokoll OSCI (Online Services Computer Interface) hervorgegangen. OSCI standardisiert den elektronischen Austausch von Daten zwischen Behörden und zwischen Verwaltung und Bürger. Auf Basis der W3C-spezifizierten Standards XML, SOAP, XML- Signature und XML Encryption und des deutschen Signaturstandards ISIS-MTT ( ermöglicht das OSCI die Entwicklung sicherer Online-Transaktionsdienste. Basis ist das Prinzip des doppelten Umschlags : Um die Sicherheit zu erhöhen und den Datenschutz zu wahren, werden elektronische Dokumente signiert, verschlüsselt und mit einem elektronischen Umschlag versehen, der die Transportdaten enthält. Nun kann eine Weiterleitung über einen OSCI-konformen Server (Intermediär) erfolgen, von dem aus kein Zugriff auf die Inhaltsdaten möglich ist. Die meisten der in den ersten Jahren als unüberwindlich kolportierten Interoperabilitätsprobleme zwischen den Signaturenverfahren unterschiedlicher Anbieter sind heute entweder durch den gemeinsamen Standard ISIS-MTT behoben oder können durch Funktionalitäten virtueller Poststellen umschifft werden. Der Nutzerkreis beschränkt sich bisher im Wesentlichen auf Bürger im Wirtschaftssektor mit häufiger Verwaltungskontakten und Mittler (wie Autohändler, Steuerberater oder Notare), die sich einen Vorteil von elektronisch durchgeführten Transaktionen versprechen. Im Folgenden sollen Beispiele für die Anwendung elektronischen Signaturen in der deutschen Bundesverwaltung und im Bereich der Bundesländer dargestellt werden. 1. Bund Nach Abschluss des oben erwähnten MEDIA@Komm-Wettbewerbs gingen die Nutzungsrechte an OSCI und der auf Basis des OSCI-Standards in Bremen entwickelten Software Governikus auf den Bund über. 4

5 Auf Basis von Governikus hat die bremen online services GmbH & Co. KG für den Bund eine virtuelle Poststelle (VPS) entwickelt, die Bundesbehörden Funktionen wie Authentisierung, Ver- und Entschlüsselung sowie Prüfung und Erstellung von Signaturen zentral zur Verfügung stellt. Die erste große Anwendung der VPS läuft seit dem bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt, < des Umweltbundesamtes. Anträge auf Zuteilung von Emissionszertifikaten können ausschließlich online unter Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen und starker Verschlüsselungsmechanismen gestellt werden. Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen werden Anlagenbetreibern ab 2005 elektronisch zugeteilt. In Deutschland werden im Rahmen der europaweiten Umsetzung des Kyoto-Protokolls zur Verringerung von Treibhausgasen voraussichtlich 503 Millionen Berechtigungen pro Jahr vergeben. Als Benutzerschnittstelle wurde von bremen online services eine neue Anwendung zur unstrukturierten Kommunikation von und mit Behörden auf Basis von OSCI und Governikus programmiert ( Govello ), die sich wie ein einfaches -Programm bedienen lässt. 2. Länder / Kommunaler Bereich Für die Bundesländer und den kommunalen Bereich sind im Wesentlichen die Signatur-Anwendungen zu nennen, die gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium / BMWA im Rahmen des MEDIA@ Komm-Wettbewerbs entstanden sind. In Esslingen wurde der gesamte Bauantragsprozess digital modelliert ( MediaKomm Bauplattform, < Bauanträge können elektronisch signiert an das Bauamt gesendet werden. Das Bauamt stellt die Bauakte den beteiligten Stellen (z.b. Denkmalamt, Feuerwehr) online zur Verfügung. Auf diese Weise wird eine zeitgleiche Bearbeitung möglich und im Idealfall der Ablauf bis zur Baugenehmigung verkürzt. Elektronische Signaturen werden hierbei auch im Austausch zwischen den Behörden eingesetzt. Als Allsign -Dienst wird die Gewerbean- um- und -abmeldung mit elektronischer Signatur bereitgestellt. Durch den Verein MediaKomm Esslingen (Verein zur Förderung der Anwendung der digitalen Signatur e. V.) soll eine Open Source Implementierung von des OSCI-Transportprotokolls (OSCI 1.2) umgesetzt werden. Bisher liegt nur eine Beta-Version der Software vor. Aus dem MEDIA@Komm-Projekt der Region Nürnberg ist die Curiavant Internet GmbH hervorgegangen. Curiavant bietet die OSCI-Infrastrukturlösung CuriaWORLD und die virtuelle Poststelle CuriaPOST an. Als Beispielanwendung wurde die Beantragung eines Anwohner-Parkausweises gewählt. Das Projekt mit Pilotanwendern in Nürnberg, Erlangen und Fürth wurde inzwischen eingestellt. Allerdings bietet inzwischen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg eine neue Dienstleistung unter Verwendung elektronischer Signaturen an ( In Kooperation mit der Curiavant Internet GmbH und der Vionti GmbH wurde die Online-Bodenrichtwertauskunft entwickelt. Nutzer einer Signaturkarte nach SigG können direkt Einsicht in die elektronische Bodenrichtwertkarte nehmen. Zu den Ergebnissen des MEDIA@Projektes der Freien Hansestadt Bremen zählen die hier schon mehrfach erwähnte Softwarelösung Governikus und eine Vielzahl darauf aufbauender Dienstleistungen in Bremen und Bremerhaven. In den beiden Städten werden jeweils über 20 verschiedene E-Government-Dienste unter Verwendung elektronischer Signaturen angeboten (siehe Übersicht im Anhang). Hervorzuheben sind: die Beschaffungslösung in Bremen (zunächst können Ausschreibung heruntergeladen und Angebote abgegeben werden, vorbereitet ist eine elektronische Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs), zahlreiche Formulare im Bereich Steuern und Gebühren, die Melderegisterauskunft für Großkunden, die Möglichkeit Personenstandsurkunden zu bestellen und Gewerbeauskünfte, sowie an- ab- und Ummeldungen in Bremerhaven. (Am beliebtesten dürfte bisher allerdings die Testanwendung FreeSMS / 5

6 SignaturSMS sein, die es Signaturkarteninhabern ermöglicht, kostenlos Kurzmitteilungen in alle Mobilfunknetze zu versenden.) Am 15. März haben das Projektbüro des Kooperationsausschusses Allgemeine Datenverarbeitung Bund, Länder, kommunaler Bereich (KoopA ADV) und die bremen online services GmbH & Co. KG einen Rahmenvertrag für Länder und Kommunen über die Pflege und Weiterentwicklung der Sicherheitsmiddleware Governikus unterzeichnet. Über die Hälfte der deutschen Bundesländer ist inzwischen dem Pflegevertrag Governikus beigetreten, der unter anderem die Anpassung der Software an die besonderen Erfordernisse der Länder sicherstellen soll. Außerhalb von ist ein Vorhaben in Niedersachen zu nennen. Um eine landesweite Einführung der elektronischen Signatur voranzutreiben, hat das Land Niedersachsen mit den Städten Garbsen, Nordhorn, Wunstorf, Melle und dem Landkreis Schaumburg vereinbart, das Projekt SiNiKom (SignaturCard Niedersachsen Kommunaler Bereich) zur Einführung der elektronischen Signatur und Verschlüsselung für die E- Mail-Kommunikation durchzuführen (eingeleitet auf der CeBIT Messe 2003). Die Finanzverwaltung stellt mit ELSTER ( ein kostenloses Programm zur Verfügung, das die vollständig elektronische Übermittlung der Einkommensteuerklärung unter Einsatz elektronischer Signaturverfahren ermöglicht. Tatsächlich genutzt wird bisher allerdings fast ausschließlich das sog. Hybrid-Verfahren. Hierbei wird die Steuererklärung zwar elektronisch übermittelt, es wird aber noch der handschriftlich unterzeichnete Mantelbogen (das Herzstück der Steuererklärung) hinterhergeschickt. Im Jahr 2003 haben etwa in Berlin nur vier von ELSTER-Nutzern das vollständig elektronische ELSTER-Verfahren unter Verwendung der elektronischen Signatur gewählt (Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen vom ). Das Meldewesen zeichnet sich zunehmend als der Bereich ab, in dem die interne elektronische Verwaltungskommunikation im großen Rahmen zum Echteinsatz kommt. Durch das vierte Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes vom , BGBl. I, S. 2210, wird die Rückmeldung ( 17 MRRG) durch elektronische Datenübermittlung ab verpflichtend. Als technischer Standard ist hier XMeld vorgesehen, der eine XML-Struktur für die über OSCI zu übermittelnden Inhaltsdaten vorgibt. Der neu eingefügte 24 MRRG enthält eine Übergangsbestimmung, nach der bis zum die Rückmeldedaten weiterhin auch papiergebunden oder auf Datenträgern weitergegeben werden können, sofern bei der Meldebehörde die technischen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Für diese Übergangszeit sollen Clearingstellen zur Erfassung und Einbindung der auf herkömmliche Weise übermittelten Daten eingerichtet werden. III. Ausblick Mehrere Vorhaben der Bundesregierung lassen erwarten, dass in absehbarer Zeit in großem Umfang Karten in der Bevölkerung verbreitet werden, die mit qualifizierten elektronischen Signaturen versehen sind. Ist damit der Teufelskreis (keine Anwender / keine Anwendungen) gebrochen? - Gesundheitskarte: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, in Kraft getreten am , bildet die rechtliche Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte und den elektronischen Heilberufsausweis ( 291 a SGB V). Mit Hilfe elektronischer Signaturen bestünde etwa die Möglichkeit für die Authentizität und Integrität auf der Karte gespeicherter Rezepte zu sorgen. Die Karte soll bis 2006 ausgegeben werden. - JobCard: Das neue JobCard-Verfahren (2006 sollen rund 30 Millionen Arbeitnehmer eine JobCard erhalten) soll Zugriff auf die Daten aller Arbeitnehmer gewähren. Voraussichtlich soll bei der Ausgabe die Möglichkeit bestehen, Signaturen beliebiger Anbieter auf dem Chip zu speichern. Allerdings wären die Kosten voraussichtlich vom Bürger zu tragen. - Digitaler Personalausweis: Der Bundesinnenminister auf der CeBIT 2004 angekündigte Personalausweis der Zukunft soll auch als Signaturkarte dienen. Fraglich ist allerdings, ob und wie ein solches Projekt finanzierbar ist, und welcher Termin für die Einführung angestrebt wird. 6

7 Als regional begrenztes Projekt, bei dem wahrscheinlich Karten ausgegeben werden sollen, die qualifizierte elektronische Signaturen nach SigG enthalten, ist das Vorhaben RuhrCard in Nordrhein-Westfalen zu erwähnen ( Ähnliche Bestrebungen gibt es auch auf kommunaler Ebene (Bürgerkarte in Ulm, Passau und Bremerhaven, demnächst auch in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg). Es ist überraschend, dass die Änderungen in den Formvorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze bisher kaum zu Veränderungen der kommunalen Online-Angebote geführt haben. Von einer Zugangseröffnung gemäß 3 a Abs. 1 VwVfG (bzw. entspr. Landesvorschrift) kann nämlich wohl schon dann ausgegangen werden, wenn -Adressen von Verwaltungsmitarbeitern bekannt gegeben werden, spätestens aber dann, wenn öffentliche Schlüssel in den Verzeichnissen der Zertifizierungsdiensteanbieter bereitgestellt werden (etwa, wenn in Pilotvorhaben Signaturkarten ausgegeben worden sind). Jede Verwaltung, die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass per keine elektronisch signierten Nachrichten angenommen werden, muss damit rechnen, dass früher oder später eine solche im Postfach auflaufen wird. (Besonders unangenehm wird es natürlich, wenn eine verschlüsselte Nachricht einen Verwaltungsmitarbeiter erreicht, der völlig vergessen hat, dass er einmal von Telesec oder Signtrust eine kostenlose Signaturkarte bekommen hat.) Es ist zu empfehlen, entweder eine virtuelle Poststelle als zentrale Dienstleistung für die gesamte Verwaltung bereitzustellen (etwa die durch die Bundesverwaltung erprobte Governikus-Lösung mit dem Client Govello oder CuriaPOST) oder das von Signtrust angebotene Plugin für Microsoft Outlook (Signtrust Mail) zu installieren. Positives Beispiel ist die Stadt Saarbrücken, die seit dem über ihre elektronische Verwaltungspoststelle auch elektronisch signierte Nachrichten annimmt. Hierzu wird ein signierbares PDF-Formular zum Herunterladen bereitgestellt, in das Freitext-Nachrichten eingetragen werden können. Bisher behilft man sich in Sachsen mit folgendem Hinweis auf der Internetseite des Freistaats: -Adressen und -Kontaktformulare der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach 3 a VwVfG, 36a SGB I oder 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist. Im Rahmen des am beschlossenen Förderprogramms für kommunale egovernment-projekte (hierzu SAKD, egovernment-fahrplan für die Kommunen des Freistaates Sachsen, 2004) soll allerdings über das Kommunale Datennetz (KDN) ein gemeinsames Signatur- und Verschlüsselungsgateway für die sächsische Verwaltung bereitgestellt werden. Unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit wird als Einführungstermin Mitte 2005 angestrebt (Lohmann/Kokel, Basiskomponente elektronische Signatur, 2004). Schwung in die Entwicklung könnte eine neue EU-Dienstleistungsrichtlinie bringen, die voraussichtlich bis 2008 die Verwaltungen verpflichten wird, Dienstleistungserbringern aus Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, alle Formalitäten bei der Verwaltung auf elektronischem Wege zu erledigen, (siehe Vorschlag EU- Dienstleistungsrichtlinie, KOM (2004) 2 endg.). Abzuwarten bleibt auch, welche Ergebnisse aus der Evaluierung der EG-Signaturrichtlinie 1999/93/EG gemäß Artikel 12 folgen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in der entsprechenden Stellungnahme vom hervorgehoben, dass eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie der Verbreitung derzeit mehr schaden als nutzen würde. Vielmehr wird richtigerweise gefordert, dass zum einen aufbauend auf den derzeitigen hohen Sicherheitsanforderungen Klarstellungen der Signaturniveaus erfolgen und zum anderen die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signaturen europaweit vorangetrieben wird, um Netzwerkeffekte zu erreichen. 7

8 E-Government-Dienste unter Verwendung elektronischer Signaturen in Bremen und Bremerhaven Bisher werden in Bremen und Bremerhaven folgende Onlinedienste unter Einsatz der Signaturkarte nach SigG bereitgestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Bremen Beschaffungslösung (E-Procurement): Angebote abgeben, Ausschreibung herunterladen Steuern und Gebühren: Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, Anmeldung zur Hundesteuererklärung, Antrag auf Erstattung von Bauabzugssteuer, Antrag auf Steuerfreistellung, Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, Fristverlängerung, Steuerliche An- und Abmeldung eines Unternehmens, Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Zweitwohnungsteueranmeldung Einwohnerwesen: Melderegisterauskunft für Großkunden Personenstand: Abschrift aus dem Familienbuch, Auskunft über die Geburtszeit, Geburts- und Abstammungsurkunden, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Bauaufsicht: Erklärung über Fristverzicht, Genehmigung von Freisitzen Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser: Anzeige wassergefährdender Stoffe, Anzeige über eine Anlage zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe Bremerhaven Steuern u. Gebühren: Abmeldung eines Hundes Sicherheit und Ordnung: Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, Auskunft aus der Gewerbedatei, Gewerbean- ab- und Ummeldung Einwohnerwesen: Eintragung von Übermittlungssperren, Getrenntlebenderklärung, Abmeldung (und Ummeldung) bei der Meldebehörde, Auskunft aus dem Melderegister, Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte / Ersatzlohnsteuerkarte, Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses, Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung Sicherheit im öffentlichen Straßenraum: Auskunftsersuchen aus dem örtlichen Fahrzeugregister Bauaufsicht: Gaststättenanmeldung, Brunnen Antrag Freiraum- und Landschaftsplanung, Natur- und Landschaftsschutz: Bestandsmeldung, Schnitt- / Fällantrag 8

9 Zur Anpassung des Verwaltungsrechts in den Bundesländern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Baden-Württemberg: LVwVfG noch nicht angepasst. Gesetzentwurf, der eine Regelung zur elektronischen Form beinhaltet, vorhanden (Elektronik-Anpassungsgesetz), Anhörung der Verbände. Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag steht aus (voraussichtlich noch vor der Sommerpause). Bayern: Elektronische Form eingeführt. Art. 3a BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz v , BayRS I, zuletzt geändert durch Gesetz vom , GVBl. S. 975) wörtlich übereinstimmend mit 3a des VwVfG des Bundes. Berlin: Elektronische Form bereits mit Erlass des Bundesgesetzes eingeführt (Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung enthält dynamische Verweisung). Brandenburg: Elektronische Form eingeführt. 3a VwVfGBbg (Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg i.d.f. der Bekanntmachung vom , GVBl. I S. 178, zuletzt geänd. durch G v , GVBl. I S. 293) wörtlich übereinstimmend mit 3a des VwVfG des Bundes. Bremen: Elektronische Form eingeführt. 3a BremVwVfG (Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz vom , Brem.GBl. S. 219) wörtlich übereinstimmend mit 3a des VwVfG des Bundes. Hamburg: Elektronische Form eingeführt. 3a HmbVwVfG (Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz vom , GVBl. S. 333, ber. S. 402, zuletzt geändert durch Gesetz vom ) entspricht 3a des VwVfG des Bundes. Hessen: Das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz wurde noch nicht auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Ein überarbeiteter Gesetzentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung ist bereits erfolgt). Mecklenburg-Vorpommern: Elektronische Form wurde durch 3a VwVfG M-V (Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.d.f. der Bekanntmachung vom , GVOBl. S. 743, zuletzt geändert durch Gesetz vom , GVOBl S. 2) eingeführt. Niedersachsen: Das Verwaltungsverfahrensrecht wurde noch nicht auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet (siehe oben). Das NVwVfG (Nieders. Verwaltungsverfahrensgesetz v , GVBl. S. 311, zuletzt geändert durch Gesetz vom , GVBl. S. 489) verweist statisch auf die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) wie sie am Gültigkeit hatten (BGBl. I S. 1354). Nordrhein-Westfalen: Das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG.NRW) wurde durch das Elektronik-Anpassungsgesetz vom (GVNW Nr. 23/2004) unter anderem um den 3 a (Elektronische Kommunikation) ergänzt. Der Text des 3a Bundes-VwVfG wurde hier durch zwei Sätze in Abs. 1 erweitert, die sich mit der Online-Veröffentlichung der Zugangseröffnung befassen. Rheinland-Pfalz: Elektronische Form bereits mit Erlass des Bundesgesetzes eingeführt (Landesverwaltungsverfahrensgesetz enthält eine dynamische Verweisung auf das Bundes-VwVfG). Saarland: Elektronische Form eingeführt. 3a SVwVfG (Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz vom , Amtsbl. S. 1151, zuletzt geändert durch Gesetz Nr vom 8. Oktober 2003, Amtsbl. 2003, S. 2875) ist wörtlich übereinstimmend mit 3a des VwVfG des Bundes. Sachsen: Elektronische Form bereits mit Erlass des Bundesgesetzes eingeführt (das Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen, SächsVwVfG, in der Fassung vom 10. September 2003 SächsGVBl S. 614 enthält eine dynamische Verweisung auf das Bundes-VwVfG). Sachsen-Anhalt: Das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) idf der Bek. v (GVBl. S. 2), zuletzt geänd. durch Gesetz vom (GVBl. S. 130) enthält keine Regelung zur elektronischen Form und keinen Verweis auf die Bundesregelung. Schleswig-Holstein: Noch keine Einführung der elektronischen Form. Ein Gesetzentwurf befindet sich in der Beratung im Innenund Rechtsausschuss des Landtages. 52a des LVwG-Referentenentwurfes entspricht 3a des VwVfG des Bundes. Thüringen: Das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) wurde noch nicht auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Ein Gesetzesentwurf wurde im Landtag beraten, allerdings finden am Landtagswahlen im Freistaat Thüringen statt (Verabschiedung wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode). 9

10 Quellenverzeichnis Adams, Carlisle; Lloyd, Steve Understanding Public-Key Infrastructure Concepts, Standards, and Deployment Considerations Macmillan Technical, Indianapolis 1999 (ISBN X) Banner, Gerhard Von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen ein neues Steuerungsmodell für Städte Schwartz, Göttingen 1993 (ISBN X) Lohmann, Axel, Kokel, Sten Basiskomponente elektronische Signatur Statusbericht zur Basiskomponente elektronische Signatur Bischofswerda, Dokument erstellt am , abgerufen am Roßnagel, Alexander Die fortgeschrittene elektronische Signatur MMR (ISSN X) 2003, S Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (Hrsg.) egovernment-fahrplan für die Kommunen des Freistaates Sachsen Abschlussdokument Bischofswerda, Dokument erstellt am , abgerufen am Skrobotz, Jan Handy statt Bürgerkarte Die österreichische A1 Signatur Jur-PC Web-Dok. 253/2004, online seit Saarbrücken 2004, abgerufen am

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005 Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005 Definitionen Mit dem Begriff E-Government bezeichnet man den Einsatz von Informations-

Mehr

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a

Mehr

Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.

Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Signaturkarten von S-Trust. Signatur, Version.0 Signatur, Version.0 S - t r u s t Z e r t i f i z i e r u n g s d i e n s t l e i s t u n g e n d e

Mehr

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis

Mehr

Digitale Signaturen. im Kontext der Biometrie. Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de

Digitale Signaturen. im Kontext der Biometrie. Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de Digitale Signaturen im Kontext der Biometrie Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de 2005 Veröffentlicht (mit Ausnahme der Bilder) unter einer Creative Commons Lizenz Details siehe http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/

Mehr

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig? ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln

Mehr

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003 Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003 1. Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihren PC installieren können, benötigen Sie:

Mehr

Unterschrift unterwegs

Unterschrift unterwegs Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt

Mehr

Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden

Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden Allgemeines zur TeleTrusT EBCA Seit 2001 Zusammenschluss einzelner, gleichberechtigter n zu -Verbund einfacher,

Mehr

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0 Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit

Mehr

Ihre Bewerbung per E-Mail. Verschlüsselt und sicher

Ihre Bewerbung per E-Mail. Verschlüsselt und sicher Ihre Bewerbung per E-Mail Verschlüsselt und sicher Ihre Bewerbung per E-Mail D2 Tel.: (06 11) 34 0-0, Fax: (06 11) 340 11 50 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung 2011 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mehr

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook2007

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook2007 Import des persönlichen Zertifikats in Outlook2007 1. Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihren PC installieren können, benötigen Sie:

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Kundenleitfaden zur Sicheren E-Mail per WebMail

Kundenleitfaden zur Sicheren E-Mail per WebMail Allgemeines Die E-Mail gehört heute für nahezu jeden von uns zu einem häufig verwendeten digitalen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema Sicherheit bei der Übermittlung von

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Herzlich willkommen zum Kurs "MS Outlook 2003. 4.2 Verschlüsseln und digitales Signieren von Nachrichten

Herzlich willkommen zum Kurs MS Outlook 2003. 4.2 Verschlüsseln und digitales Signieren von Nachrichten Herzlich willkommen zum Kurs "MS Outlook 2003 4 Sicherheit in Outlook Wenn Sie E-Mails verschicken oder empfangen, sollten Sie sich auch mit dem Thema "Sicherheit" beschäftigen. Zum Einen ist Ihr Computer

Mehr

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen.

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen. ELStAM Merkblatt ELStAM ist quasi die Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber jetzt selbst vom Finanzamt- Server abholt. Ab sofort nennt sich die Lohnsteuerkarte = Änderungsliste. Also in einer Liste sind

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler Die Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang

Mehr

Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS

Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang EINLEITUNG Obwohl inzwischen immer mehr PC-Nutzer wissen, dass eine E-Mail so leicht mitzulesen ist wie eine Postkarte, wird die

Mehr

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2:

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2: Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

GnuPG für Mail Mac OS X 10.4 und 10.5

GnuPG für Mail Mac OS X 10.4 und 10.5 GnuPG für Mail Mac OS X 10.4 und 10.5 6. Nachrichten verschlüsseln und entschlüsseln mit Mail http://verbraucher-sicher-online.de/ 22.10.2009 Sie haben GPG installiert. Sie haben ein Schlüsselpaar und

Mehr

Sichere E-Mails. Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank

Sichere E-Mails. Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank Sichere E-Mails Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank Version: 2.1 Stand: 18.07.2014 Inhaltsverzeichnis II Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Überblick... 1 1.2 Allgemeine

Mehr

E-Mail-Verschlüsselung mit Geschäftspartnern

E-Mail-Verschlüsselung mit Geschäftspartnern E-Mail-Verschlüsselung mit (Anleitung für Siemens Mitarbeiter) Datum: 13.07.2011 Dokumentenart: Anwenderbeschreibung Version: 3.0 : Redaktionsteam PKI cio.siemens.com Inhaltsverzeichnis 1. Zweck des Dokumentes:...3

Mehr

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook Express

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook Express Import des persönlichen Zertifikats in Outlook Express 1.Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihrem PC installieren können, benötigen

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach 1. Einleitung Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte

Mehr

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen

DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein kaehler@dfn.de Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine

Mehr

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail S Sparkasse der Stadt Iserlohn Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail Informationen zur Sicheren E-Mail erhalten Sie bei Ihrem Berater, oder bei den Mitarbeiter aus dem Team ElectronicBanking unter der

Mehr

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden - Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Nutzung des Webmail Interface Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste

Mehr

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Inhalt 1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten des Landesbetrieb Staßenwesen Brandenburg werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit

Mehr

Outlook 2013 Ablauf des Einrichtens in Outlook, um E-Mails zu signieren und/ oder verschlüsseln zu können 14.10.2013

Outlook 2013 Ablauf des Einrichtens in Outlook, um E-Mails zu signieren und/ oder verschlüsseln zu können 14.10.2013 1 1. Abgleich der E-Mailadresse im Zertifikat mit den Kontoeinstellungen in Outlook 1.1. Zertifikats-Details überprüfen - klicken Sie auf das gelbe Chip-Symbol in der Taskleiste / Eigenschaften / Zertifikate

Mehr

managed PGP Gateway E-Mail Anwenderdokumentation

managed PGP Gateway E-Mail Anwenderdokumentation Gateway E-Mail Anwenderdokumentation Inhalt 1 Einleitung... 3 1.1 Funktionsprinzip... 3 1.2 Verschlüsselung vs. Signatur... 3 2 Aus der Perspektive des Absenders... 4 2.1 Eine verschlüsselte und/oder signierte

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente. Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Nachrichten an unsere virtuelle Poststelle vg.rengsdorf@poststelle.rlp.de bis auf Weiteres nicht als HTML-Nachrichten versendet werden. Der Hersteller

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000 Folgende Anleitung beschreibt, wie Sie ein bestehendes Postfach in Outlook Express, bzw. Microsoft Outlook bis Version 2000 einrichten können. 1. Öffnen Sie im Menü die Punkte Extras und anschließend Konten

Mehr

Allgemeine Erläuterungen zu

Allgemeine Erläuterungen zu en zu persönliche Zertifikate Wurzelzertifikate Zertifikatssperrliste/Widerrufsliste (CRL) Public Key Infrastructure (PKI) Signierung und Verschlüsselung mit S/MIME 1. zum Thema Zertifikate Zertifikate

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Teil II Hardy Hessenius

Teil II Hardy Hessenius Teil II Hardy Hessenius Interaktionsebenen Information Kommunikation Transaktion Abrufen statischer und dynamischer Web-Seiten (Pull-Dienste) Zusendung relevanter Informationen (Push- Dienste) Erweitert

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindverwaltung Montabaur Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung

Mehr

Der neue Personalausweis in der Praxis

Der neue Personalausweis in der Praxis BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1108 Landtag 18. Wahlperiode 29.10.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Der neue Personalausweis in der Praxis Antwort des Senats vom

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Basisanwendung für sichere elektronische Kommunikation in der Bayerischen Verwaltung - 2. Bayerisches Anwenderforum egovernment 2010 14.06.

Basisanwendung für sichere elektronische Kommunikation in der Bayerischen Verwaltung - 2. Bayerisches Anwenderforum egovernment 2010 14.06. Die Bayerische Verwaltungs-PKI Die Bayerische Verwaltungs-PKI Basisanwendung für sichere elektronische Kommunikation in der Bayerischen Verwaltung - 2. Bayerisches Anwenderforum egovernment 2010 14.06.2010

Mehr

Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung

Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Christoph Weinandt, Darmstadt Vorbemerkung Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung des AddOn s Enigmail für den Mailclient Thunderbird. Diese Anleitung gilt

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Wittlich

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Wittlich Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Wittlich Die Stadtverwaltung Wittlich eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung) Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss

Mehr

SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL

SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL www.klinik-schindlbeck.de info@klinik-schindlbeck.de Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Sicherheit auf Ihrem Endgerät verantwortlich sein können.

Mehr

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit Whitepaper EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit Funktionsumfang: Plattform: Verschlüsselung, Signierung und email-versand von EDIFACT-Nachrichten des deutschen Energiemarktes gemäß der

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Alfons Tewes, Leiter Stabsstelle IT/Organisation der

Mehr

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN. Gewerbesteuer 2013

F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN. Gewerbesteuer 2013 F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN Gewerbesteuer 2013 Stand: März 2014 Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Informationen zur ELSTER-Übertragung von Gewerbesteuererklärungen... 3 1.1 Allgemeines

Mehr

Hinweise zum elektronischen Meldeformular

Hinweise zum elektronischen Meldeformular BASG / AGES Institut Überwachung Traisengasse 5, 1200 Wien, Österreich Hinweise zum elektronischen Meldeformular Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat gemeinsam mit dem BfArM ein

Mehr

Kundeninformation zum Secure E-Mail. Sparkasse Neu-Ulm Illertissen. ganz in Ihrer Nähe

Kundeninformation zum Secure E-Mail. Sparkasse Neu-Ulm Illertissen. ganz in Ihrer Nähe Kundeninformation zum Secure E-Mail Sparkasse Neu-Ulm Illertissen ganz in Ihrer Nähe Vorwort Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0

Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Kurzanleitung 2012 GM Academy v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Diese Kurzanleitung soll erläutern, wie die neue Kennwort Regelung funktionieren wird. Die GM Academy führt eine

Mehr

Stadt-Sparkasse Solingen. Kundeninformation zur "Sicheren E-Mail"

Stadt-Sparkasse Solingen. Kundeninformation zur Sicheren E-Mail Kundeninformation zur "Sicheren E-Mail" 2 Allgemeines Die E-Mail ist heute eines der am häufigsten verwendeten technischen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema "Sichere E-Mail"

Mehr

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten. Bedienungsanleitung Professionell aussehende Rechnungen machen einen guten Eindruck vor allem wenn du gerade am Beginn deiner Unternehmung bist. Diese Vorlage ist für den Beginn und für wenige Rechnungen

Mehr

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers Elektronische Signaturen in der Schweiz Inhalt A. Einführung B. Formen der elektronischen Signatur C. Rechtswirkung elektronischer Signaturen D. Anerkennung ausländischer Zertifikate E. Zusammenfassung

Mehr

Sicherheit im Datenverkehr

Sicherheit im Datenverkehr Sicherheit im Datenverkehr Daten elektronisch signieren und die Vertraulichkeit beim E-Mail-Verkehr durch Verschlüsselung schützen dies ermöglicht das SmartCard-Sicherheitspaket der DATEV, mit dem Nachrichten

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

##" $ % & #" $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$<;=,0&0! ><8 ( */.4, -..<.?0. % 2..<.?0. 304! -. / ... !

## $ % & # $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$<;=,0&0! ><8 ( */.4, -..<.?0. % 2..<.?0. 304! -. / ... ! !" ##" $ % &! "#$#%&'&"!("#$#%&'&$$) *& " '( )**+,! #" $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$

Mehr

AGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion

AGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion AGENDA 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Geltungsbereich: Bundesbehörden, Landes-

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell Die Kreisverwaltung Cochem-Zell eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) nimmt als zentrale Dienstleisterin des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des

Mehr

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D7:

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D7: Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...

Mehr

Aktivieren von Onlinediensten im Volume Licensing Service Center

Aktivieren von Onlinediensten im Volume Licensing Service Center November 2014 Aktivieren von Onlinediensten im Volume Licensing Service Center Über das Microsoft Volume Licensing Service Center können Kunden im Open- Programm ihre neuen Microsoft Online Services im

Mehr

1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten der Deutschen Rentenversicherung werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit unbekannt gekennzeichnet

1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten der Deutschen Rentenversicherung werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit unbekannt gekennzeichnet Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Inhalt: 1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten der Deutschen Rentenversicherung werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit unbekannt

Mehr

Mail encryption Gateway

Mail encryption Gateway Mail encryption Gateway Anwenderdokumentation Copyright 06/2015 by arvato IT Support All rights reserved. No part of this document may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment Prof. Dr. Rainer Erd Rechtliche Aspekte des egovernment Vortrag auf der Tagung egovernment und Virtuelles Rathaus Potenziale bürgerorientierter Kooperation und Kommunikation FH Darmstadt, Studiengang Informationsrecht

Mehr

Bedienungsanleitung für den SecureCourier

Bedienungsanleitung für den SecureCourier Bedienungsanleitung für den SecureCourier Wo kann ich den SecureCourier nach der Installation auf meinem Computer finden? Den SecureCourier finden Sie dort, wo Sie mit Dateien umgehen und arbeiten. Bei

Mehr

Anleitung zur Installation von Thunderbird

Anleitung zur Installation von Thunderbird Anleitung zur Installation von Thunderbird Download und Installation 1. Dieses Dokument behandelt die Installation von PGP mit Thunderbird unter Windows 7. Im Allgemeinen ist diese Dokumentation überall

Mehr

E-Mail-Verschlüsselung mit S/MIME

E-Mail-Verschlüsselung mit S/MIME E-Mail-Verschlüsselung mit S/MIME 17. November 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zertifikat erstellen 1 2 Zertifikat speichern 4 3 Zertifikat in Thunderbird importieren 6 4 Verschlüsselte Mail senden 8 5 Verschlüsselte

Mehr

Stand Juli 2015 Seite 2

Stand Juli 2015 Seite 2 1. Einführung Die E-Mail ist heute sowohl im privaten als auch geschäftlichen Alltag eines der am häufigsten verwendeten technischen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs hat das Thema "Sichere

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Betriebsrente - das müssen Sie wissen renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie

Mehr

Sparkasse Duisburg. E-Mail versenden aber sicher! Sichere E-Mail. Anwendungsleitfaden für Kunden

Sparkasse Duisburg. E-Mail versenden aber sicher! Sichere E-Mail. Anwendungsleitfaden für Kunden Sparkasse Duisburg E-Mail versenden aber sicher! Sichere E-Mail Anwendungsleitfaden für Kunden ,,Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität.

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach Die Stadtverwaltung Andernach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D5:

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D5: Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (K. Ehrhardt) München, 16.11.2011 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail... 3

Mehr

Attribut-Zertifikat importieren zur Nutzung in Sign Live! CC

Attribut-Zertifikat importieren zur Nutzung in Sign Live! CC Attribut-Zertifikat importieren zur Nutzung in Sign Live! CC Inhaltsverzeichnis Was ist ein Attributzertifikat?... 1 Wie erhalte ich ein Attributzertifikat?... 1 Voraussetzungen... 2 So binden Sie das

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Inhalt 1. Einleitung 2. Kostenlose Einrichtung und Nutzung 3. Registrierungsmail 4. Registrierung 5. Variante PGP / SMIME und Funktionsweise

Inhalt 1. Einleitung 2. Kostenlose Einrichtung und Nutzung 3. Registrierungsmail 4. Registrierung 5. Variante PGP / SMIME und Funktionsweise Inhalt 1. Einleitung 2. Kostenlose Einrichtung und Nutzung 3. Registrierungsmail 4. Registrierung 5. Variante PGP / SMIME und Funktionsweise 1. Einleitung: E-Mails ersetzen zunehmend den klassischen Briefverkehr.

Mehr

Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird.

Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird. Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird. Auch die Unternehmensgruppe ALDI Nord steht mit einer Vielzahl

Mehr