An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen
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1 Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II B karin.rietz@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Geschäftsentwicklung und Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit Kapitel 0941 und Arbeitsgerichtsbarkeit- Rote Nummern 0549, 0549 A, 1555 und 1555 A 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015 Auflagenbeschluss - Drucksache 17/2600 (II.B.50) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: für diesen Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Bericht Verfügungsbeschränkungen: nicht relevant Aktuelles Ist: Gesamtkosten: Das Abgeordnetenhaus hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklung im Bundesgebiet zu berichten. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. I. Allgemeines Anliegend sind in tabellarischer Aufstellung die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit für das Jahr 2015 jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklung im Bundesgebiet gegenübergestellt. Für das Jahr 2015 können Zahlen zur Entwicklung im Bundesgebiet noch...
2 2 nicht mitgeteilt werden, weil die entsprechende Bundesstatistik noch nicht vorliegt. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes werden erst Ende August 2016 veröffentlicht. Die Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der des Baugewerbes werden für Berlin und sämtliche neuen Bundesländer zusätzlich zentral vom Arbeitsgericht bearbeitet und sind deshalb in den Tabellen Geschäftsentwicklung und Dauer der erledigten Verfahren beim Arbeitsgericht Berlin gesondert erfasst worden. Da beim Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg die Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der des Baugewerbes zahlenmäßig nur von geringer Bedeutung sind, sind diese dort nicht gesondert ausgewiesen. II. Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgericht Berlin Die Geschäftsentwicklung des Arbeitsgerichts im Jahr 2015 unterscheidet sich in den wesentlichen Punkten nur geringfügig von der Entwicklung des Vorjahres. Die Zahl der Neueingänge hat sich im Berichtsjahr geringfügig um 2,06 % verringert. Damit hat sich der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert (- 2,96 %) abermals verlangsamt. Der leichte Rückgang der Neueingänge betrifft mit rund 3 % den Bereich der Urteilsverfahren (ohne ), während bei den Beschlussverfahren die Eingänge nahezu gleich geblieben sind. Bei den verfahren ist hingegen ein Anstieg von knapp 10 % zu verzeichnen. Die Zahl der Erledigungen in der ersten Instanz hat sich im Jahr 2015 um 5,80 % reduziert. Obgleich im Berichtsjahr - anders als in den Vorjahren - rund 180 Verfahren weniger erledigt wurden als neu eingegangen sind, ist ein nennenswerter Erledigungsrückstau nicht eingetreten. Die Zahl der unerledigten Verfahren hat sich 2015 gegenüber dem Vorjahr um knapp 200 Fälle erhöht; dies entspricht einem Zuwachs von 2,92 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der anhängigen Verfahren deutlich komplexer ist als in früheren Jahren und einen höheren Arbeitsaufwand erfordert. Zum anderen sind im April 2015 vier Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts zum Landesarbeitsgericht (LAG) befördert worden. Die noch offenen Fälle der betroffenen Kammern wurden von der Richterschaft des Arbeitsgerichts mitübernommen. Ferner haben die regelmäßige Erprobungsabordnung zum LAG sowie die Entlastung von drei Güterichterinnen um insgesamt 0,75 eines vollen Pensums die spruchrichterlichen Kapazitäten reduziert. Die Verfahrensdauer im Jahr 2015 ist im Ergebnis wiederum positiv zu beurteilen. In den nach dem Arbeitsgerichtsgesetz beschleunigt zu bearbeitenden Bestandsstreitigkeiten wurde nahezu ein Drittel (28,89 %) der Verfahren innerhalb eines Monats beendet. Weitere 40,58 % dieser Verfahren dauerten bis zu drei Monaten. Somit konnten ähnlich wie im Vorjahr insgesamt rund 70 % der Bestandsschutzverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Lediglich im Bereich einer Verfahrensdauer von drei bis sechs Monaten liegt der Anteil mit 20,61 % geringfügig höher als im Vorjahr (18,69 %). Bei den übrigen Urteilsverfahren (ohne ) konnten gut 65 % - gegenüber gut 63 % im Vorjahr - innerhalb der ersten drei Monate erledigt werden. Damit korrespondierend hat sich im Bereich einer Verfahrensdauer von drei bis zwölf Monaten der Anteil von knapp 33 % im Vorjahr auf nunmehr knapp 31 % verringert. Demgegenüber ist bei den Beschlussverfahren tendenziell eine längere Verfahrensdauer als im Vorjahr festzustellen. Rund 53,5 % der Verfahren wurden in den ersten drei Monaten beendet; im Vorjahr betrug dieser Anteil rund 60,5 %. Zugleich ist im Bereich einer Verfahrensdauer von drei bis zwölf Monaten ein Anstieg von rund 6 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen....
3 3 Die durchschnittliche Dauer der erledigten Urteilsverfahren (ohne ) hat sich im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahreswert (3,2 Monate) auf nunmehr 3,0 Monate verringert und entspricht somit dem Bundesdurchschnitt von 2014 (3,0 Monate). Hingegen hat sich bei den verfahren die Verfahrensdauer von 3,6 Monaten im Vorjahr auf 3,9 Monate erhöht; dieser Wert war auch im Jahr 2013 zu verzeichnen. Die Verfahrensdauer liegt somit über dem Bundesdurchschnitt von 2014 (3,0 Monate). Bei den Beschlussverfahren hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer ebenfalls erhöht und betrug 3,6 Monate gegenüber 3,2 Monaten im Vorjahr; im Jahr 2013 waren es 3,4 Monate. Dennoch liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer für 2015 noch knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 2014 (3,7 Monate). Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Die Eingänge in Berufungssachen sind im Jahr 2015 beim Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg um ca. 10 % gesunken. Dagegen waren sie im Jahr 2014 um 7,38 % gestiegen, während die Steigerung im Bundesdurchschnitt nur 5,45 % betrug. Damit sind die Eingänge in Berufungssachen nunmehr knapp unter das Niveau des Jahres 2013 gesunken. Die Eingänge bei den Beschwerden in Beschlussverfahren haben sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert und sind im Jahr 2015 leicht unter das Niveau der beiden Vorjahre gefallen. Allerdings war im Jahr 2014 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt eine deutliche Steigerung erfolgt: Beim LAG Berlin-Brandenburg waren ca. 2 % mehr Verfahren eingegangen, während die Eingänge im Bundesdurchschnitt hier um knapp 5 % zurückgegangen waren. Ein deutlicher Anstieg der Eingänge ist im Jahr 2015 bei den sonstigen Beschwerden zu verzeichnen. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem 16,22 % weniger Verfahren eingegangen waren, während die Eingänge im Bundesdurchschnitt hier um 6,5 % gestiegen waren, sind die Eingänge am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Jahr 2015 um ca. 41 % gestiegen. Die hier erfassten Beschwerden können unterschiedliche Streitgegenstände haben, beispielsweise Beschwerden gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe, gegen Entscheidungen über den zulässigen Rechtsweg oder die örtliche Zuständigkeit, aber auch gegen Entscheidungen in einstweiligen Verfügungsverfahren. Diese Beschwerdeverfahren werden statistisch nicht mit ihren Streitgegenständen erfasst, so dass hier eine weitere Differenzierung nicht möglich ist. Im August 2014 wurde gesetzlich erstmalig die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts für Beschlussverfahren zur Überprüfung von Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen und von Rechtsverordnungen geschaffen. Diese Verfahren sind statistisch durch das Statistische Landes- bzw. Bundesamt noch nicht erfasst. Da die meisten hiervon betroffenen Tarifverträge Bundestarifverträge sind, für deren Allgemeinverbindlicherklärung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Sitz in Berlin zuständig ist, geht die überwiegende Zahl der anhängig gemachten Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein. So wurden 2014 insgesamt 19 Verfahren und im Jahr 2015 noch fünf Verfahren beim Landesarbeitsgericht eingereicht. Die hohe Zahl im Jahr 2014 beruht darauf, dass mit den nunmehr gesetzlich möglichen Anträgen alle noch nicht verjährten Ansprüche erfasst werden sollten, so dass in diesem Jahr auch die älteren Allgemeinverbindlicherklärungen angegriffen wurden, in den Folgejahren dann nur noch die neu hinzukommenden Allgemeinverbindlicherklärungen gerichtlich zur Überprüfung gestellt werden. Die Zahl der Erledigungen konnte im Jahr 2015 erkennbar gesteigert werden. Durch die Nachbesetzung vakanter Stellen Mitte 2015 konnte bei ungefähr gleich bleibender Eingangszahl über alle Verfahrensarten die Zahl der Erledigungen gesteigert werden. Die Verfahrensdauer beim Landesarbeitsgericht ist nach wie vor kurz. Sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2014 war die durchschnittliche Verfahrensdauer in Berufungssachen ca. 1,5 Monate kürzer als im Bundesdurchschnitt. Im Jahr 2015, für das noch keine Bundeszahlen vorliegen, ist die Verfahrensdauer in Berufungssachen beim Landesarbeitsgericht Berlin-...
4 4 Brandenburg von durchschnittlich 4,6 Monaten im Jahr 2014 auf 5,10 Monate im Jahr 2015 leicht gestiegen. Allerdings werden nach wie vor knapp 80 % der Bestandsstreitigkeiten und 70 % der übrigen Verfahren innerhalb von 6 Monaten erledigt. Ähnliches gilt für die Verfahrensdauer in Beschlussverfahren. Zwar ist auch hier die Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr von 4,5 Monaten auf 4,6 Monate minimal gestiegen, jedoch liegt sie im Jahr 2015 immer noch unter dem Bundesdurchschnitt der Jahre 2013 und Zusammenfassung Für den Berichtszeitraum lässt sich die Bilanz für die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt wiederum positiv bewerten. Die Erledigung der Verfahren in der I. und II. Instanz ist weiterhin optimal organisiert und zeigt auch für das Jahr 2015 entsprechende Ergebnisse bei der Verfahrensdauer, insbesondere im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Es lässt sich feststellen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Jahr 2015 dank der Nachbesetzung vakanter Stellen im Vorsitz der Kammern die Erledigungsquote erhöhen konnte und nach wie vor über alle Verfahrensarten eine kurze Verfahrensdauer vorzuweisen hat. Diese liegt unter dem Bundesdurchschnitt der Jahre 2013 und Auch am Arbeitsgericht Berlin ist die Verfahrensdauer positiv zu beurteilen. Nach wie vor konnte rund ein Drittel aller Verfahren in der I. Instanz innerhalb eines Monats beendet werden. Die Entlastung von drei Güterichterinnen um insgesamt Dreiviertel eines vollen Pensums im spruchrichterlichen Bereich sowie die Beförderung von vier Vorsitzenden der I. in die II. Instanz haben dazu geführt, dass die Eingänge auf weniger spruchrichterliche Kapazität verteilt werden mussten. Ein nennenswerter Erledigungsrückstau ist aber dennoch nicht eingetreten. Dilek Kolat Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen
5 Geschäftsentwicklung und Verfahrensdauer in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit und im Bundesdurchschnitt I. Geschäftsentwicklung des Arbeitsgerichts Berlin 2013** 2014*** 2015**** Entwicklung gesamt Normale Baugewerbe gesamt Normale Baugewerbe gesamt Normale Baugewerbe Eingänge Berlin ,96% - 2,06 % bundesweit * - 5,16 % * davon Urteilsverfahren / eingereichte Klagen Beschlussverfahren / eingereichte Anträge Erledigungen Berlin ,94 % - 5,80 % bundesweit * - 2,80 % * davon Urteilsverfahren / erledigte Klagen erledigte Beschlussverfahren Unerledigt Berlin ,74 % + 2,92 % bundesweit * - 7,93 % * davon Urteilsverfahren / unerledigte Klagen unerledigte Beschlussverfahren
6 II. Dauer der erledigten Verfahren beim Arbeitsgericht Berlin 2013** 2014*** 2015**** Normalklagen Bau bundesweit Normalklagen Bau bundesweit Normalklagen Bau bundesweit Urteilsverfahren bei Bestandsstreitigkeiten bis zu einem Monat ,17 % - 28,86 % 31,15 % - 29,00 % 28,89 % - * über 1 bis 3 Monate ,73 % ,09 % ,14 % ,70 % ,58 % - * über 3 bis 6 Monate ,86 % - über 6 bis 12 Monate 963 9,66 % - über 12 Monate 257 2,58 % ,05 % ,60 % ,40 % ,96 % ,80 % ,95 % ,87 % ,90 % ,53 % ,61 % - * 793 8,33 % - * 151 1,59 % - * bei den übrigen Verfahren bis zu einem Monat ,03 % ,60 % ,50 % ,51 % ,80 % ,24 % ,51 % ,97 % * über 1 bis 3 Monate ,07 % ,71 % ,53 % ,75 % ,71 % ,32 % ,71 % ,34 % * über 3 bis 6 Monate ,62 % ,48 % ,70 % ,47 % ,08 % ,87 % ,38 % ,09 % * über 6 bis 12 Monate ,79 % ,36 % ,35 % ,29 % ,76 % ,14 % ,50 % ,99 % * über 12 Monate 562 6,49 % 98 3,85 % ,92 % 316 3,98 % 52 3,65 % ,43 % 286 3,90 % 66 4,61 % * Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Bestandsstreitigkeiten und den übrigen Verfahren in Monaten 3,60 3,90 3,00 3,20 3,60 3,00 3,00 3,90 * 2
7 noch Dauer der erledigten Verfahren beim Arbeitsgericht Berlin Beschlussverfahren Normalverfahren 2013** 2014*** 2015**** bundesweit Normal- bundesweit Normal- bundesweit verfahren verfahren bis zu einem Monat ,85 % ,02 % ,39 % ,17 % ,51 % * über 1 bis 3 Monate ,46 % ,61 % ,20 % ,21 % ,01 % * über 3 bis 6 Monate ,31 % ,20 % ,18 % ,19 % ,75 % * über 6 bis 12 Monate 91 14,00 % ,51 % 87 13,45 % ,07 % 97 14,83 % * über 12 Monate 22 3,38 % 432 3,66 % 18 2,78 % 389 3,36 % 19 2,90 % * Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beschlussverfahren in Monaten 3,40 3,80 3,20 3,70 3,60 * * Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. ** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2013 *** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2014 **** Quellenangabe: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg, Arbeitsgerichte,
8 III. Geschäftsentwicklung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg 2013** 2014*** 2015**** Entwicklung Eingereichte Berufungen Berlin ,38 % - 10,22 % bundesweit * + 5,45 % * Eingereichte Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,94 % - 3,16 % bundesweit * - 4,92 % * Eingereichte Beschwerden in Beschlusssachen nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG Berlin ,22 % + 41,27 % bundesweit * + 6,49 * Erledigte Berufungen Berlin ,83 % + 1,19 % bundesweit * - 3,68 % * Erledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,68 % + 12,41 % bundesweit * - 12,12 % * Erledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG Berlin ,68 % + 27,61 % bundesweit * + 5,95 % * 98 ArbGG ab umnummeriert in 99 ArbGG und ab in 100 ArbGG Nicht erfasst sind die mit Wirkung vom neu eingeführten erstinstanzlichen Beschlussverfahren nach 98 ArbGG (Überprüfung von AVE und RVO) 4
9 noch Geschäftsentwicklung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg 2013** 2014*** 2015**** Entwicklung Unerledigte Berufungen Berlin ,18 % - 10,47 % bundesweit * + 10,14 % * Unerledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,57 % - 12,05 % bundesweit * + 5,36 % * Unerledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,07 % + 29,03 % bundesweit * + 2,99 % * * Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. ** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2013 *** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2014 **** Quellenangabe: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg, Arbeitsgerichte, ArbGG ab umnummeriert in 99 ArbGG und ab in 100 ArbGG Nicht erfasst sind die mit Wirkung vom neu eingeführten erstinstanzlichen Beschlussverfahren nach 98 ArbGG (Überprüfung von AVE und RVO) 5
10 IV. Dauer der erledigten Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2013** 2014*** 2015**** Berufungsverfahren bei Bestandsstreitigkeiten Berlin bundesweit Berlin bundesweit Berlin bundesweit bis zu 3 Monaten ,67 % ,39 % ,29 % ,33 % ,32 % * über 3 bis 6 Monate ,55 % ,83 % ,97 % ,03 % ,96 % * über 6 bis 12 Monate ,84 % ,43 % 85 12,74 % ,93 % ,71 % * über 12 Monate 7 0,94 % 466 6,35 % 20 2,99 % 475 6,71 % 14 2,01 % * bei den übrigen Verfahren bis zu 3 Monaten ,77 % ,35 % ,23 % ,03 % ,45 % * über 3 bis 6 Monate ,84 % ,13 % ,46 % ,06 % ,98 % * über 6 bis 12 Monate ,73 % ,04 % ,54 % ,24 % ,11 % * über 12 Monate 45 4,66 % ,48 % 35 3,77 % ,67 % 41 4,46 % * Durchschnittliche Verfahrensdauer in Berufungsverfahren bei Bestandsstreitigkeiten und den übrigen Verfahren in Monaten 4,80 6,40 4,60 6,10 5,10 * 6
11 noch Dauer der erledigten Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2013** 2014*** 2015**** Berlin bundesweit Berlin bundesweit Berlin bundesweit Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) bis zu 3 Monaten 61 40,94 % ,96 % 55 37,93 % ,95 % 59 36,20 % * über 3 bis 6 Monate 69 46,31 % ,84 % 68 46,90 % ,53 % 55 33,74 % * über 6 bis 12 Monate 18 12,08 % ,62 % 16 11,03 % ,13 % 48 29,45 % * über 12 Monate 1 0,67 % 120 7,58 % 6 4,14 % Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen in Monaten 89 6,39 % 1 0,61 % * 3,70 5,30 4,50 5,10 4,60 * * Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. ** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2013 *** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2014 **** Quellenangabe: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg, Arbeitsgerichte, ArbGG ab umnummeriert in 99 ArbGG und ab in 100 ArbGG Nicht erfasst sind die mit Wirkung vom neu eingeführten erstinstanzlichen Beschlussverfahren nach 98 ArbGG (Überprüfung von AVE und RVO) 7
Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen
Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 24.07.2017 Arbeit und Soziales Tel.: 9028 (928) 1450 - II B 2 - E-Mail: kathrin.hohmann@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den
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