Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetics Science

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1 Studienreglement Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetics Science Gestützt auf 9 des Weiterbildungsreglements der Universität Basel vom 18. Oktober 001 erlässt die Medizinische Fakultät der Universität Basel, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat, das folgende Studienreglement. Vom Zweck und Geltungsbereich 1. Dieses Studienreglement regelt den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetics Science» im Sinne von 10 des Weiterbildungsreglements an der Universität Basel. Trägerschaft und Kooperation. Trägerin des Studiengangs ist die Medizinische Fakultät der Universität Basel. Die Trägerschaft arbeitet mit anderen in- und ausländischen Instituten zusammen. Administrativ ist der Studiengang dem Advanced Study Centre zugeordnet. Studienleitung. Die Studienleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Studiengang und ist für alle inhaltlichen sowie organisatorischen Aspekte des Studiengangs zuständig. Insbesondere sorgt sie für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts und für die Kontaktpflege unter den Dozierenden und Studierenden. Sie setzt sich zusammen aus einer oder mehreren von der Medizinischen Fakultät anerkannten Fachperson(en) sowie weiteren, von dieser bestimmten Spezialisten. Sie entscheidet über die Aufnahme ins Studium. Sie entscheidet über die Anrechnung von bereits erbrachten Vorleistungen. Sie amtiert als Prüfungskommission, betreut und begutachtet die Diplomarbeiten und nimmt die Prüfungen ab. Sie regelt die Zahlungsmodalitäten des Kursgeldes und die Annullierungsmodalitäten. 7 Sie teilt den Studierenden den Entscheid über das Genehmigen bzw. Nichtgenehmigen der Diplomarbeit sowie das Bestehen bzw. Nichtbestehen der mündlichen Abschlussprüfungen mittels Verfügung mit. 8 Sie ist die erste Rekursinstanz. Wissenschaftlicher Beirat. Der Wissenschaftliche Beirat ist als Fachkommission in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät verantwortlich für eine fortlaufende Evaluation und Qualitätssicherung. Er unterstützt die Studienleitung durch Beratung, Massnahmen zur Qualitätsförderung und inhaltlichen Weiterentwicklung sowie durch die Vermittlung von Kontakten zwecks Sicherung der längerfristigen Kontinuität des Programms. Er setzt sich zusammen aus Fachvertreterinnen und Fachvertretern von Universitäten, Fachinstitutionen und Fachorganisationen. Anmeldung und Durchführung. Die Studienleitung regelt das Anmeldeverfahren. Bei ungenügender Anmeldungszahl kann auf die Durchführung des Studienganges verzichtet werden, ohne dass damit Entschädigungsansprüche der Angemeldeten begründet werden.

2 Zulassungsbedingungen. Der Studiengang richtet sich als berufsbegleitendes Programm an Akademikerinnen und Akademiker mit einem Masterabschluss oder Bachelor aus den Bereichen Medizin, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sonderpädagogik. In begründeten Ausnahmefällen können hochqualifizierte Personen, die diese Bedingung nicht erfüllen, unter Nachweis von Berufspraxis und Zusatzqualifikationen zugelassen werden. Im Weiteren bedingt die Zulassung die fristgerechte Einzahlung des Kursgeldes. Beschränkte Zulassung 7. Die Anzahl der Studierenden, die in den jeweiligen Studiengang aufgenommen werden kann, ist beschränkt und bestimmt sich nach den verfügbaren Kapazitäten an Betreuung und Ausbildungseinrichtung. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zu vergeben sind, so wählt die Studienleitung im Rahmen des Auswahlverfahrens diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die für den Studiengang am geeignetsten sind. Die Eignung wird überprüft aufgrund der beruflichen Vorbildung und der bisherigen Berufserfahrung. In zweifelhaften Fällen wird ein Eignungsgespräch mit einem Mitglied der Studienleitung geführt. Die Studienleitung achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung der jeweiligen Studierenden-Gruppe. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Studiengang. Immatrikulation 8. Die Studierenden sind gemäss 9 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 18. Mai 00 als Studierende registriert. Inhalt des Studiums 9. Das Studium fördert und vertieft das Verständnis a) für die spezielle Anatomie bei angeborene Fehlbildungen, craniofazialen Fehlbildungen, Lippen Kiefer- Gaumenspalte, Syndrome, Morphologie, Physiologie und Pathphysiologie des stomatognathen Systems, Dysgnathien, myofaziale Dysfunktionen, Myoarthorpathien, Knirschen b) für die Behandlung von Fehlbildungen, Störungen und Erkrankungen im cranio-fazialen Bereich c) für das System der körperorientierten Sprachtherapie k-o-s-t, die Biomechanik des Schädels und die therapeutischen Anwendungen. Es beinhaltet folgende Lernelemente: 1. Spezielle Embyologie, angeborene Fehlbildungen, craniofaziale Fehlbildungen, Lippen- Kiefer-Gaumenspalte, Syndrome und klinische Einordnung dieser Syndrome und Fehlbildungen. Zahnmedizinische Grundlagen, Morphologie, Physiologie, Pathophysiologie des stomatognathen Systems, Krankheitsbilder Erwachsener. Spezielle Anatomie des craniofazialen und stomatognathen Systems. Funktionelle Bewegungslehre (FBL) Basis, Klinik, FBL Special. Das Prinzip der körperorientierten Sprachtherapie k-o-s-t nach S.Codoni und orofaziales System und dessen Anwendung beim Lippen-Kiefer-Gaumespaltenkind und bei Syndromen. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgische Behandlungs- und Operationstechniken 7. Die sprechmotorischen Störungen beim Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenkind und verbalen Entwicklungsdyspraxien bei Syndromen 8. Therapeutische Übungen und Behandlungstechniken (inkl. Hilfsmittel) 9. Die neuromyofasziale Einheit in Zusammenhang mit Haltung und Bewegung (FBL Special) 10. Die funktionellen Aspekte des Atmens (FBL Special) 11. Grundlagen von Marketing, Management und Kommunikation im interdisziplinären Umfeld

3 1. Wissenschaftliches Arbeiten 1. Lerntheorie und Lernstrategie 1. Theorie und Praxis der sensomotorischen Koordination 1. Techniken bei der Ernährung beim ernährungsschwierigen Säuglinge, gesunde Ernährung bei Kindern, Unverträglichkeiten 1. Strategien des motorischen Lernens 17. Neurowissenschaften. Dozierende 10. Der Lehrkörper besteht aus der Studienleitung und aus qualifizierten Expertinnen und Experten aus Universitäten, Fachorganisationen und aus Unternehmen der Wirtschaft. ECTS (European Credit Transfer System) 11. Die Berechnung der Kreditpunkte richtet sich nach dem European Credit Transfer System ECTS. Die Anzahl Kreditpunkte (KP) pro Lehrveranstaltung entspricht dem realen Lernaufwand für die Studierenden. Als Richtwert wird ein KP für 0 Stunden studentischer Arbeitszeit einer bzw. eines durchschnittlichen Studierenden vergeben. Dauer, Umfang, Methode, Sprache 1. Der Studiengang dauert zwei Jahre (vier Semester) und umfasst 90 Kreditpunkte. Das Studium ist modular aufgebaut. In regelmässigen Abständen wird ein Leistungsnachweis in Form einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder eines Vortrags erbracht. Die Studierenden erbringen darüber hinaus zusätzliche Eigenleistungen im Rahmen ihres Literaturstudiums, der Diplomarbeit und der Abschlussprüfung. Methodisch besteht der Studiengang aus a) Vorlesungen b) Seminaren c) Gruppenarbeiten d) Schriftlichen und mündlichen Prüfungen e) Fallbearbeitungen f) Lehrgesprächen. Die Lehr- und Lernveranstaltungen finden in deutscher Sprache statt. Über weitere Einzelheiten informiert die Wegleitung. Präsenz 1. Erforderlich ist die Anwesenheit an mindestens 80% aller Studientage. In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Studienleitung beantragt werden, eine darüber hinausgehende Abwesenheit durch eine schriftliche Hausarbeit zu kompensieren. Schriftliche Diplomarbeit 1. Die schriftliche Diplomarbeit weist einen Umfang von mindestens 0 Seiten (A) auf und ist zwei Monate vor der mündlichen Prüfung vorzulegen. Die Diplomarbeit wird von einem aktiven Mitglied des Lehrkörpers begleitet und begutachtet. Das Gutachten erhält einen Antrag auf Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung an die Studienleitung. Wird die erste Diplomarbeit nicht genehmigt, kann einmal eine zweite neue Diplomarbeit geschrieben werden.

4 Zulassung zur Abschlussprüfung 1. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den notwendigen Leistungsnachweis erbracht hat durch: a) Präsenz (Testate), aktive Mitwirkung, b) erfolgreich abgelegte Leistungskontrollen, c) eine genehmigte Diplomarbeit. Abschlussprüfung 1. In einer zweiteiligen mündlichen Prüfung haben sich die Studierenden über das im Studium Erlernte und Erarbeitete auszuweisen. Die Studienleitung legt die Details der Prüfung fest. Das Thema der ersten mündlichen Prüfung ist die Diplomarbeit. Das Thema der zweiten mündlichen Prüfung sind die Inhalte eines Moduls aus dem Studiengang. Dieses Modul wird bestimmt durch die Studienleitung, die ihre Wahl aus drei Modulen, die der Studierende bzw. die Studierende vorgängig abgeben kann, trifft. Die Wahl des Moduls wird dem Studierenden bzw. der Studierenden 10 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Die Dauer der mündlichen Prüfungen beträgt je 0 Minuten. Die Studienleitung nimmt die Prüfungen ab. Sie kann Dozierende und externe Expertinnen bzw. Experten beiziehen. 7 Die Studienleitung entscheidet über das Bestehen der Abschlussprüfung. 8 Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist einmal möglich. Leistungsbewertung 17. Die Leistungen der Studierenden werden entweder mit bestanden / nicht bestanden oder mit einer Note bewertet. Die Notenskala reicht von 1,0 bis,0. Die Noten,0 bis,0 bezeichnen genügende, die Noten 1,0 bis,0 ungenügende Leistungen. Die einzelnen Noten entsprechen den folgenden Wertungen:,0 ausgezeichnet, sehr gut,0 gut, befriedigend,0 genügend,0 ungenügend,0 schlecht 1,0 sehr schlecht. Bestehen, Nichtbestehen 18. Der Entscheid über das Genehmigen bzw. Nichtgenehmigen der Diplomarbeit sowie der Entscheid über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Abschlussprüfung wird den Studierenden mittels Verfügung durch die Studienleitung mitgeteilt. Urkunde 19. Nach bestandener Diplomarbeit und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Studierenden den Abschluss «Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetics Science». Die Urkunde wird vom Rektorat der Universität Basel vergeben. Studierende, die die Diplomarbeit oder die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die erbrachten Leistungen.

5 Finanzierung, Kosten und Annullierung 0. Der Studiengang finanziert sich selbsttragend durch die Beiträge der Weiterbildungsteilnehmenden, ohne universitäre Zuschüsse und Gegenleistungen, aber unter Nutzung der Infrastruktur der Universität. Das Kursgeld für den Studiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetics Science» beträgt zwischen SFR und SFR Im Kursgeld sind sämtliche Gebühren eingeschlossen. Wird der Abschluss nicht erworben oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes oder auch nur Teile davon. Die Studienleitung regelt weitere Zahlungs- und Annullierungsmodalitäten. Versicherungen 1. Versicherungen (Unfall, Haftpflicht usw.) sind Sache der einzelnen Teilnehmenden. Die Träger des Studiengangs «Master of Advanced Studies (MAS) in Cranio Facial Kinetics Science» haften nicht für Schäden nicht versicherter Studierender oder durch sie zu Schaden gekommener Dritter. Rechtsmittel. Verfügungen, die nach Massgabe dieses Studienreglements erlassen werden, können von den Betroffenen zuerst bei der Studienleitung angefochten werden. Wird keine Einigung erzielt, so können die Betroffenen die Rekurskommission der Universität Basel anrufen. Inkrafttreten. Dieses Studienreglement tritt mit der Genehmigung durch das Rektorat der Universität Basel in Kraft. Vom Rektorat genehmigt am Vom Universitätsrat genehmigt am

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