Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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- Peter Hoch
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1 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wssenschaft und Kunst München Prüfungskanzlei der Universität Eichstätt Eichstätt lhr Zeichen / lhre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) v.3-8s5510.0/13/1 München, Telefon: Name: Herr Zwirglmaier Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) am Ende des Wintersemesters und am Ende des Sommersemesters 2018 Anlagen: 1 Merkblatt,,Latinum/Graecum" und 1 Merkblatt,,Kleines Latinum" Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend 65 bzw. 66 der Schulordnung,für die Gymnasien in Bayern (GSO) finden neben den Latinumsprüfungen im Rahmen der Abiturpiüfung die Ergänzungsprüfungen zum Enrerb des Latinums bzw. Graecums aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) sowie die Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (KIeines Latinum) an den Universitätsorten jeweils auch zum Ende der Vorlesungszeit oder eines Semesters an vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hierfür bestimmten Gymnasien statt. Es wird darauf hingewiesen, dass gesicherte Kenntnisse in Latein gemäß Bekanntmachung des Staatsrniriisteriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom Nr. lll.1o-5 S 4020-PRA.2516 Telefon: Telefax: poststelle@strnbw.bayern.de I nternei: Salvatorstraße München U3, U4, U5, Uo - Haltestelle Odeonsplatz
2 2- (KWMBI Nr.5/2008 S. 37) auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs nachgewiesen werden können. Bewerber, die an einem universitären Kurs teilnehmen, legen die Prüfung in der Regel an der Universität ab. Für das Ende des Wintersemesters sind bestimmt: Auqsburq Gymnasium bei St. Anna Augsburg (Kleines) Latinum: Gymnasium Königsbrunn Bamberq Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg (Kleines) Latinum: Clavius-Gymnasium Bamberg Bavreuth Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth (Kleines)Latinum: Markgräfin-Wilhelmine-GymnasiumBayreuth Eichstätt Reuchlin-Gymnasium lngolstadt (Kleines) Latinum: Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Erlanoen / Nürnberq / Fürth Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth (Kleines) Latinum: Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg München Maximiliansgymnasium München (Kleines) Latinum: Max-Josef-Stift München Passau Gypnasium Leopoldinum Passau (Kleines) Latinum: Gymnasium Vilshofen Reoensburq Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg (Kleines) Latinum: Gymnasium Neutraubling Würzburq Celtis-Gymnasium Schweinfurt (Kleines)Latinum: Matthias-Grünewald-GymnasiumWürzburg Für das Ende des Sommersemesters 2018 sind bestimmt: Auqsburq Gymnasium bei St. Stephan Augsburg '(Kleines)Latinum: Holbein-GymnasiumAugsburg Bambero Graecurn: Herder-Gymnasium Foröhheim (Kleines)Latinum: E.T.A.Hoffmann;GymnasiumBamberg
3 a Bavreuth Eichstätt Erlansen / Nürnberq I Fürth München Passau Regensburq Würzburo (Kleines) Latinum: (Kleines) Latinum: (Kleines) Latinum: (Kleines) Latinum: (KIeines) Latinum: (Kleines) Latinum: (Kleines) Latinum: Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth Graf-M ünster-gymnasium Bayreuth Reuch lin-gym nasium lngolstadt Willibald-Gymnasium Eichstätt Neues-Gymnasium N ürnberg Albert-Schweitzer-Gym nasiu m E rla ngen Ludwigsgymnasium München Christoph-Probst-Gymnasium Gilching Gymnasium Leopoldinum Passau Ada lbert-stifter-gym nasi u m Passau Albrecht-Altdorfer-Gym nasium Regensburg Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld Wirsberg-Gym nasium Würzbu rg Röntgen-Gymnasium Würzbu rg Ausländerinnen und Ausländer können die Ergänzungsprüfung aus dem Lateinischen am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern (Pfänderstr. 6, München, Tel.: 089 I , Fax: 0 89 / ) ablegen. Ergänzunqsprüfunq zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums Rechtsgrundlagen (s.a. die Zusammenstellung unter: km. bayern. de/lateinundgriech isch - 65GSO - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Ae.: Vl.3-5S ( pdf) Anforderungen (im Überblick): - Schriftliche Prüfung (Prüfungsdauer 180 Min. I ca.180 lateinische bzw. ca. 200 griechische Wörter) und mündliche Prüfung (Prüfungsdauer 20 Minulen / ca. 50 lat. bzw. 60 griech. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten). Die m"ündliche Prüfung ist mit Ausnahme des Falles, dass die schriftliche Prüfung mit,,ungenügend" bewertet wurde, zwingender Prüfungsbestandteil.
4 -4- Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prirfung zählen bei der Gesamtnotenbildung im Verhältnis 2 : 1; die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote,,ausreichend" oder besser lautet und wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note,,mangelhaft" erreicht wurde. Gefordertes Niveau: Nachweis der Fähigkeit, lateinische bzw. griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. Platon-stelle in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Feststel! u n osprüfu nq zu m Nachweis qes icherter Latei n ken ntn isse (= Kleines Latinum) Rechtsgrundlagen: - 66GSO - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Nr. lll.10-5 S 4020-PRA.2516 (I«VMBI Nr.5/2008 S. 36ff.), zuletzt geändert mit Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. April 2009 (KWMBI Nr S. 168) - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Az.: Vl.3-5S ( pdf) Anforderungen (im Überblick) : - Schriftliche Prüfung (Prüfungsdauer 120 Min. I ca. 120 lateinische Wörter) und mündliche Prüfung (Prüfungsdauer 20 Minuten / Textgrundlage ca. 50 lat, Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten). Die mündliche Prüfung ist zwingender Prüfungsbestandteil. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf Grund- und Überblickswissen und Grundfertigkeiten aus den Bereichen Sprache und Textarbeit sowie der römischen Literatur, Geschichte und Kultur und ihres Fortwirkens. - Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil sind gemäß 66 Abs. 3 GSO zu gewichten:,, r Der Feststetlungsprüfung tiegt der Lehrplan des gewählten Fachs für die betreffende Jahrgangsstufe zugrunde. edie Fesfstellungiprüfung besteht aus einer schrifttichen und einer mündlichen Prüfung. sdie Ergebnisse der schrifttichen und mündtichen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung 2 : 1; die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote 'ausreichend'oderbesser lautet..
5 5- - Gefordertes Niveau: Nachweis der Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (2.8. Cäsar, Nepos). Als Hilfsmittel für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums bzw, Graecums und die Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Latein-., kenntnisse (= Kleines Latinum) ist eines der folgenden, vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst genehmigten zweisprachigen Wörterbücher zugelassen : Für das Fach Latein:. Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1 993). Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, enueiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/MünchenANien/Zürich1 983); auch: Neubearbeitung Langenscheidt Großes Schulworterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009 / 1. Auflage Langenscheidt Abitur-Wörterbuch, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2014 I 1. Auflage Stowassei, Lateinidch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994). Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zu-. letzt München 1994) o Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, 1. Auflage Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck [vergriffen]. Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 i 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachd rucke ) o Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007 / 1. Auflage 2012 I 1. Auflage 2016 Als zugelassene WörterbUcher für das Fach Griechisch gelten: o Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von W. Gemoll, Neuauflage München/Wien 1988; auch: 10. Aufl o Benselers Griechisch-Deutsehbs Wörterbuch.
6 6- Sollte ein Lehrer eines der betreffenden Gymnasien gleichzeitig als Leiter eines Vorbereitungskurses für das Latinum bzw. Graecum oder das Kleine Latinum tätig sein, so kann erdem gemäß KMBekvom ubi1 denden Prüfungsausschuss nicht angehören. Die Gymnasien können zu beiden Prüfungen nur Bewerber zulassen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. Gesuche um Zulassung zur Prüfung an den Universitätsorten sind jeweils spätestens einen Monat vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters (also zu Beginn der zweiten Januarhälfte bzw. der zweiten Junihälfte) an das Gymnasium zu richten, an dem sich der Bewerber der Prüfung unterziehen will (Termin für die Vorlage der Gesuche um Zulassung zur Ergänzungsprüfung im Rahmen der Abiturprüfung ist der ). Folgende Unterlagen sind vofzulegen: 1. ein kurzer Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben über den Studiengang, 2. eine lmmatrikulationsbescheinigung bzw. ein Nachweis über den Hauptwohnsitz, eine Erklärung über die Art der Vorbereitung auf die Prilfung und eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Ergänzungsprüfung bzw. Feststel lu n gsprüfu ng bereits abgelegt wu rde. Bei der Ergänzungsprüfung (Latinum und Graecum) gemäß 65 GSO und der Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse gemäß 66 GSO handelt es sich um zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen. Daher kann jede der beiden Prüfungen einmal wiederholt werden. Dies gilt unbeschadet dei Teilnahme an akademischen Prüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personaläusweis mit Lichtbild mitzubringen.
7 7- Die lnstitute für Klassische Philologie bzw. die zuständigen Fakultäten werden gebeten, ein Exemplar dieses Schreibens zum Aushang zu bringen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Rolf Kussl Ministerialrat
8 -1- MERKBLATT LATINUM / GRAECUM Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache Stand:01. August2017 Die Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) werden für Bewerber, die kein Gymnasium besuchen, in Bayern während der Abiturprüfung im Mai / Juni eines jeden Jahres an jedem öffentlichen Gymnasium abgenommen, an dem Pflichtunterricht in Latein bzw. Griechisch angeboten wird. Außerdem finden zum Ende der Vorlesungszeit oder zum Ende eines jeden Semesfers an jeweils vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bestimrnten Gymnasien Ergänzungsprüfungen statt. Aus Anschlägen bei den lnstituten für Klassische Philologie, den entsprechenden Fachbereichen. und Fakultäten bzw. über die PrÜfungskanzleien der Universitäten kann jeweils ab September in Erfahrung gebracht werden, welche Gymnasien für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit des folgenden Winter- und Sommersemesters ausgewählt wurden. An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. Die Gesuche um Zulassung sind für den Termin der Abiturprüfung bis 15. Januar eines jeden Jahres an das betreffende Gymnasium zu riehten. Für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit der Semesfer müssen die Gesucheleweils spätqstens einen Monat vor dem Ende der Vorlesungszeit (also bis zum 15. Januar bzw. bis zum 15. Juni) dem Gymnasium vorliegen, das mit der Abnahme der Prüfungen beauftragt ist. Mit dem Gesuch um Zulassung haben die Bewerber folgende Nachweise vozufegen: 1. eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. einen Nachweis überden Hauptwohnsitz; 2. einen kurzen Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben über den Studiengang; 3. eine Erklärung über die Art der Vorbereitung; 4. eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Ergänzungsprüfung aus der lateinischen bzw. griechischen Sprache bereits abgelegt wurde. Die Ergänzungsprüfung- kann grundsäelich nur einmal wiederholt werden. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Glmnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein PersonalaLsweis mit Lichtbild mitzubringen.
9 -2- Für die Ergänzungsprüfung gelten folgende Anforderungen: Fähigkeit, lateinische bzw. griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. Platon-Stelle in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und Grundkenntnisse in der römischen bzw. griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Die Ergänzungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen (Textumfang: etwa 180 lateinische bzw. 200 griechische Wörter I Arbeitszeit: 180 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 2A Minuten / ca. 50 latein. bzw. 60 griech. Wörter / Vorbereitungszei! 30 Minuten) Teil. Die Einzelheiten sind durch 65 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) und Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Nr. Vl.3-5 S geregelt (}(VVMBI Nr.6i2013 S. 78ff.). Als Hilfsmittel ist ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Als genehmigte Wörterbücher gelten 1. für das Graecum'.. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von W. Gemoll, Neuauflage MünchenA/üien 1988; auch: 10. Aufl r Benselers Griechisch-Deutsches Wörterbuch 2. für das Latinum'.. Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993) o Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, eruveiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/MünchenA//ien/Zürich1 983); auch: Neubearbeitung Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009 / 1. Auflage Langenscheidt Abitur-Wörterbuch, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2014 I 1. Auflage 2017 r Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994). Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1994) o Stowasser, Lateini ch-deutsches Schulwörterbuch, 1. Auflage Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter N4chdruck [vergriffen]. Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke ) r Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deütsch, 1. Auflage 2OO7 t 1, Auflage 2012 I 1. Auflage 2016
10 -3- Ausländerinnen und Ausländer können die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen Sprache am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München ablegen.
11 1 l -1- MERKBLATT GesrcHERTr LaTEtNKENNTNtssE (= KLEtNes Lerrruuru) Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein gemäß KMBek vom Nr. ilt.10-5 S 4O2O-PRA.2516 Stand:01. August20lt Gesicherte Kenntnisse in Latein können gemäß Bekanntmachung des Staatsministeriums für unterricht und Kultus vom Nr. lll.1o-5 s 4020-PRA.2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 37) durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs nachgewiesen werden. Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein gemäß s 66 GöO (Kleines Latinum) werden für Bewerber, die kein Gymnasium besuchen, in Bayern auch an iedem öffentlichen Gymnasium abgenommen, an dem Pflichtunterricht in Latein angeboten wird. Über die Terminierung der prüfungen entscheiden die Gymnasien. Außerdem finden zum Ende der Vorlesungszeit oder zum Ende ernes jeden Semesfers an jeweils vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten Gymnasl'en Feststellungsprüfungen statt. Aus Anschlägen bei den lnstituten für Klassische philologie, den entsprechenden Fachbereichen und Fakultäten bzw. über die Prüfungskanzleien der Universitäten kann jeweils ab September in Erfahrung gebracht werden, welche Gymnasien für die prü_ fungen am Ende der Vorlesungszeit des folgendeh Winter- und Sommersemesters ausgewählt wurden, An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. Die Gesuche um Zulassung für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit der Semester müssen jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende der Vorlesungszeit (a/so öis zum 15. Januar bzw. bis zum 15. Juni) dem Gymnasium vorliegen, das mit der Abnahme der prüfungen beauftragt ist. Mit dem Gesuch um Zulassung haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen: 1. eine lmmatrikulationsbescheinigung"bzw. einen Nachweis über den Hauptwohnsitz; 2. einen kurzen Lebonslauf mit den wichtigsten Angaben über den Studiengang; 3. eine Erklärung über die Art der Vorbereitung; 4. eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Feststellungsprüfung aus der lateinischen bereits abgelegt wurde.
12 -2- L Die staatliche Feststellungsprüfung gemäß 66 GSO kann grundsätzlich nur einmalwiederholt werden. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen. Für die Feststellungsprüfung gelten folgende Anforderungen: Fähigkeit, Iateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (2. B. Cäsar, Nepos). Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen (Textumfang ca. 120 lateinische Wörter / Arbeitszeit 120 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minuten /,Textgrundlage ca. 50 latein. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten) Teil. Die Einzelheiten sind durch 66 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), die Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Nr. lll.10-5 S PRA.2516 (I«VMBI Nr.5/2008 S. 36tf.) und vom 20J Nr. Vl.3-5 S geregelt (KWMBI Nr. 6t2013 S. 78ff.). Als Hilfsmittel ist ein vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Als genehmigte Wörterbücher gelten: o a a a Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwö(erbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993) Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/M ü nche ntwien lzürich 1 983) ; auch : Neubearbeitun g 2001 Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, '1. Auflage 2009 I 1. Auflage 2017 Langenscheidt Abitur-Wörterbuch, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2014 I 1. Auflage 2017 Stowasser, Latei n isch-deutsches Wörterbuch (zu letzt Wien/M ü nchen 1 994) Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1994) Stowasser, Lateinisöh-deutsches Schulwörterbuch, 1. Auflage 2016 Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck [vergriffen] Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 19861Nachdruck neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke ) ' Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Dbutsdh, 1. Auflage 2AO7 t 1. Auf- Iage 2012 I 1. Auflage 2016
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