Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Interkulturelle Arbeit und Migration S-III-M/L

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Interkulturelle Arbeit und Migration S-III-M/L Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München Selbstverständnis, Ziele und Aufgaben Auftrag aus der Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom , Ziffer 2 des Referentenantrags Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Einleitung Mit Beschluss der Vollversammlung vom wurde im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit 1 der Landeshauptstadt München eingerichtet. Damit wurde das Amt der Ausländerbeauftragten und der Arbeitsbereich des Ombudsmanns zusammengelegt. Die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit der Landeshauptstadt München hatte demnach, neben einer Ombudsfunktion für die hier lebenden Migranten, insbesondere die Aufgabe, integrationsfördernde Maßnahmen zu entwickeln. Hierzu zählte vor allem der Auftrag, die interkulturelle Orientierung und Öffnung der Stadtverwaltung zu fördern. Mit Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom wurde die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit der Landeshauptstadt München aus dem Direktorium gelöst und dem Sozialreferat zugeordnet. Gründe für die Zuordnung waren, dass das Sozialreferat seit 1995 über ein ausformuliertes Konzept zur interkulturellen Orientierung und Öffnung der Verwaltung verfügt; im Rahmen von interkulturellem Qualitätsmanagement sowie des Einsatzes von Sachverständigen für Migrationsfragen wird darüber hinaus in den Stadtregionen die interkulturelle Öffnung und Qualifizierung von sozialen Einrichtungen betrieben, die Strukturen in den Regionen werden entsprechend unterstützt. Das Sozialreferat stellt darüber hinaus die städtische Dienststelle dar, die über die intensivsten Kontakte zu den Wohlfahrtsverbänden und Initiativen, die in der Migrations- und Integrationsarbeit engagiert sind, verfügt. Die Produkte des Sozialreferates werden darüber hinaus in einem hohen Maße von Migrantinnen und Migranten in Anspruch genommen. 1 Im Rahmen des Projektes wurde als Name für die neue Organisationseinheit: Stelle für interkulturelle Arbeit festgelegt (siehe Seite 3).

2 Seite 2 Es bot sich daher an, diese Erfahrungen und Netzwerke mit der referatsübergreifenden Funktion der Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit der Landeshauptstadt München zu verknüpfen und für die gesamte Stadtverwaltung zu nutzen. Die Zuordnung der Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit der Landeshauptstadt München sollte dazu genutzt werden eine neue Einheit zu bilden, in der die referatsübergreifende Querschnittsaufgabe mit den Aufgabenstellungen des Sozialreferates im Bereich der Migrationsund Integrationsarbeit verknüpft werden. Das Sozialreferat wurde durch den Stadtrat beauftragt ein Konzept über die strukturelle Verankerung der Zusammenarbeit mit den anderen Referaten mit dem Ziel der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung vorzulegen. 2. Die Stadtverwaltung den Vorgaben des Zuwanderungsgesetzes anpassen Nach langen politischen Debatten wurde das Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Es ist zum in Kraft getreten. Diese Entscheidung des Gesetzgebers unterstreicht die Bedeutung, die das Thema Migration bzw. Zuwanderung für die städtische Gesellschaft hat. Etwa 23 % der in München ansässigen Menschen haben keinen deutschen Pass. Eine erhebliche Anzahl hat sich darüber hinaus mittlerweile einbürgern lassen, so dass der Bevölkerungsanteil mit einem Migrationshintergrund noch deutlich höher liegt. Um zukunftsfähig zu sein, braucht München Zuwanderung. Die Stadtverwaltung muss sich in ihrem Aufbau und in ihrem Wirken auf diese interkulturelle Bürgerschaft ausrichten. Im Zuwanderungsgesetz wird erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote gesetzlich geregelt. Mit der Durchführung der Integrationskurse wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Sprachkursträger beauftragt. Die sozialpädagogische Betreuung wird durch die Migrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände gewährleistet. Das Bundesamt hat über die Gewährleistung der Integrationskurse hinaus noch weitergehende Aufgaben übertragen bekommen. Unter anderem zählt hierzu die Aufgabenstellung, ein bundesweit wirkendes Integrationsprogramm unter Absprache mit den Kommunen zu entwickeln. Unabhängig von der Zuständigkeit der Referate für die jeweils eigenen Aufgaben, insbesondere des Kreisverwaltungsreferates, soll die Stelle für interkulturelle Arbeit Ansprechpartnerin für das Bundesamt in allen Fragen in Bezug auf die Entwicklung eines Integrationsprogrammes sowie die Weiterentwicklung der Integrationskurse sein. Aufgrund einer Gesetzesänderung des Freistaates Bayern ist die Landeshauptstadt München nur noch für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge zuständig, die eine zumindest mittelfristige Bleibeperspektive haben. Nicht zuletzt wegen dieser Gesetzesänderung hat das Sozialreferat Anfang 2003 die Gesamtverantwortung für die interkulturelle Arbeit und die Koordination der Migrationssozialarbeit innerhalb des Sozialreferates auf den Steuerungsbereich drei, damals noch Wohnungs- und Flüchtlingsamt, übertragen. Aufgrund der nunmehr nicht nur lediglich auf das Thema Flüchtlinge beschränkten Zuständigkeit des Amtes wurde das Wohnungs- und Flüchtlingsamt in Amt für Wohnen und Migration umbenannt. Der neugebildeten Abteilung Interkulturelle Arbeit und Migration wurden neben der Stelle für interkulturelle Arbeit folgende Fachbereiche zugeordnet:

3 Seite 3 Fachbereich Asylbewerberleistungsgesetz In diesem Fachbereich wird die dezentral in den Sozialbürgerhäusern angebotene wirtschaftliche Flüchtlingshilfe gesteuert. Das heißt, hier werden die fachlichen Vorgaben entwickelt, hier liegt die Verantwortung für die Fachberatung der BasismitarbeiterInnen, für Widerspruchsverfahren, für die Behandlung von Sonderfällen, für den Sprachmittlereinsatz in den Sozialbürgerhäusern etc.. Fachbereich Rückkehrhilfen In diesem Fachbereich werden die Angebote für rückkehrwillige Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten entwickelt und angeboten. Finanziell unterstützt werden die Maßnahmen, die die Landeshauptstadt München hier vorhält, insbesondere durch Ressourcen der Europäischen Union und des Freistaates Bayern. Fachbereich Integrationshilfen nach Zuwanderung Der Fachbereich nimmt übergreifend die Steuerung und Planung für die soziale Arbeit mit Personen mit Migrationshintergrund sowohl für die Sozialbürgerhäuser und die Zentraleinheit Wohnen als auch für die Wohlfahrtsverbände in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften wahr, soweit sie durch die Landeshauptstadt München finanziert werden. Hierzu gehört auch die Kinder- und Jugendarbeit für Familien mit Fluchthintergrund sowie die Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Ab ist aufgrund einer sozialreferatsinternen Aufgabenverschiebung auch die Zuständigkeit für die Steuerung der Migrationssozialarbeit der Verbände hinzugekommen, soweit diese durch die Kommune finanziert wird. Das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erfordert hier eine Überprüfung und gegebenenfalls Neuausrichtung der sozialen Arbeit in Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden. Das Sozialreferat wird hierüber in der 2. Jahreshälfte 2005 ausführlich berichten. 3. Ergebnisse des Projektes: Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München Name der neuen Organisationseinheit: Moderiert durch das Personal- und Organisationsreferates (POR), definierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines Projektes, unter Einbeziehung der Vorstellungen der anderen Referate Name, Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Stelle. Insbesondere wurden die Grundsätze der Zusammenarbeit der Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München mit den Fachreferaten neu festgelegt. Im Rahmen des Projektes wurde als Name für die neue Organisationseinheit: Stelle für interkulturelle Arbeit festgelegt. Selbstverständnis der Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München: Im partnerschaftlichen Dialog erbringt die Stelle für interkulturelle Arbeit Dienstleistungen für alle Fachreferate, indem sie Konzepte entwickelt und fachliche Impulse gibt, um die interkulturelle Orientierung und Öffnung der kommunalen Verwaltung als Querschnittspolitik zu verankern. In Zusammenarbeit mit den Referaten, Dienststellen mit Querschnittsaufgaben (z.b. der Gleichstellungsstelle für Frauen), den Interessensgrup- *

4 Seite 4 pen und vertretungen (z.b. dem Ausländerbeirat) und freien Trägern entwickelt sie ein gesamtstädtisches Integrationskonzept und fördert dessen Umsetzung. Als Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Referaten wurde Folgendes vereinbart: Die Verantwortung innerhalb der jeweiligen Fachpolitiken zum Thema Integration und interkulturelle Orientierung und Öffnung liegt bei den Referaten und Dienststellen und deren Produktverantwortlichen. Die Stelle für interkulturelle Arbeit übernimmt hierbei die stadtweite Koordination der Fachpolitiken. Als Ziele der Stelle wurden formuliert: Die Verwaltung ist interkulturell orientiert und geöffnet. Interkulturelle Öffnung und Orientierung und Gendermainstreaming sind als stadtweite Strategien verknüpft und implementiert (Synergien). Strukturen für effiziente und vernetzte Zusammenarbeit sind vorhanden. Die gleichberechtigte Teilhabe an Ressourcen ist für alle gewährleistet. In der Münchner Stadtverwaltung ist Vielfalt akzeptiert und anerkannt. In allen Referaten sind Ziele für die jeweils fachbezogene interkulturelle Arbeit entwickelt, werden aktuell angepasst und kommuniziert. Empowerment, insbesondere der Minderheitenbevölkerung, wird ermöglicht. Aufgaben der Stelle: Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung des kommunalen Integrationskonzepts, Netzwerkaufbau pflege, Setzen fachlicher Impulse durch Hearings, Fachtagungen, Durchführung von Schulungsmaßnahmen im interkulturellen Bereich, Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis, Fachlicher Austausch und Vernetzung auf Länder-, Bundes- und Europaebene, Initiierung und Durchführung von Studien zur Bedarfsklärung und um Informationslücken zu schließen, Förderung des interreligiösen Dialogs, Koordination von Arbeitsgruppen zur konzeptionellen Bearbeitung von Fachthemen, Forum bieten für unterschiedliche ethnische Gruppen, Vorschläge zum Verknüpfen von Querschnittspolitiken wie Gendermainstreaming und interkulturelle Öffnung und Orientierung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle für Frauen, Öffentlichkeitsarbeit (Fachaufsätze, öffentliche Vorträge), bei Anfrage Unterstützung bzw. konkrete Zusammenarbeit mit den Fachreferaten z. B. bei Förderprojekten, Fachtagungen etc..., Ansprechpartner des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bezug auf Weiterentwicklung der Integrationskurse, und Mitwirkung bei der Entwicklung eines bundesweiten Integrationskonzeptes. Die Arbeitsbereiche ergeben sich aus den Aufgaben der Stelle. Gremienstruktur:

5 Seite 5 Die für die Umsetzung der Ziele notwendigen Gremien werden in der dem Stadtrat im Jahr 2005 vorzulegenden Beschlussvorlage zum Kommunalen Integrationskonzept entwickelt und zur Entscheidung gebracht. Nächste Arbeitsvorhaben Die Stelle für interkulturelle Arbeit ist dabei, den Entwurf eines kommunalen Integrationskonzeptes zu erarbeiten. Verwaltungsintern abgestimmt ist bislang der Entwurf einer Vision zur Bedeutung von Integration für die städtische Gesellschaft sowie wesentlicher Leitlinien, die für das Gelingen von Integration bedeutsam sind. Sobald das gesamte Integrationskonzept in Form eines verwaltungsintern abgestimmten Entwurfes vorliegt, wird es darum gehen, in einem breit angelegten Konsultationsverfahren alle relevanten Kräfte der Stadtgesellschaft (Ausländerbeirat, Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände, Kirchengemeinden, Medien, Migrantenselbstorganisationen u. U. auch Unternehmen) in die Diskussion um das Integrationskonzept einzubeziehen. Die Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat hat vor, die Vorlage in der zweiten Hälfte 2005 in den Stadtrat einzubringen. Anhörung des Bezirksausschusses: In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen. (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Pretzl, dem Ausländerbeirat, dem Direktorium, dem Personal- und Organisationsreferat, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, der Frauengleichstellungsstelle, dem Schul- und Kultusreferat, dem Kommunalreferat, dem Baureferat, dem Kulturreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Das unter Moderation des Personal- und Organisationsreferates in Zusammenarbeit mit allen Referaten erarbeitete Profil der Stelle für interkulturelle Arbeit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat einschließlich seiner Ziele, Aufgaben und Grundsätze der Zusammenarbeit wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent *

6 Seite 6 Dr. Gertraud Burkert Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an das Direktorium HA II/ V an das Direktorium - Frauengleichstellungsstelle an den Ausländerbeirat z. K. V. Wv.Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Schul- und Kultusreferat An das Baureferat An das Kommunalreferat An das Kulturreferat An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung z.k. Am I.A.

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