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2 Storchenpost für Ihr Baby ist unterwegs, wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen von Herzen eine schöne Schwangerschaft, alles Gute und viel Gesundheit! Um Ihnen zu helfen an alles Wichtige in Zusammenhang mit Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld usw. zu denken haben wir für Sie, neben Ihrem Schwangerschafts-Verwöhnpaket, einige Tipps und Hinweise vorbereitet.

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4 ZURÜCK IM BERUF 1. In Ihren Beruf zurückkehren Es wäre von Vorteil, wenn Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihrer Elternzeit in der Personalabteilung und bei Ihrem Vorgesetzten melden, um Ihre Rückkehr optimal vorzubereiten. 2. Hilfe annehmen Zurück im Beruf ist die erste Zeit vielleicht ungewohnt. Keine Sorge: Es muss nicht alles von heute auf morgen klappen. Meist braucht es etwas Zeit, bis alles eingespielt ist. Scheuen Sie sich nicht davor, Fragen zu stellen und Kollegen um Hilfe zu bitten. So gewinnen Sie schneller Sicherheit und den gewohnten Arbeitsrhythmus wieder. Nutzen Sie gerne auch unseren Familienservice wenn Sie Unterstützung bei der Vermittlung von Tageseltern, Babysittern, einer Ferienbetreuung oder einen anderen Rat benötigen. Service Hotline: Firmen Pin: Kaefer1930 Wir hoffen, Sie erhielten durch die Storchenpost einen guten Überblick. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da! Ihre Ansprechpartnerin in der Personalabteilung ist Frau Martina Eberl: Telefon: Handy: m.eberl@feinkost-kaefer.de Herzliche Grüße und alles Gute für die nächsten Monate! 7

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6 VOR DER GEBURT Den Wiedereinstieg planen Auch wenn Sie jetzt vermutlich andere Dinge im Kopf haben, lohnt es sich über weitere Ziele im Beruf nachzudenken. Niemand kennt Ihr Aufgabengebiet so gut wie Sie. Sie können am besten beurteilen, wie sich die Aufgaben während der Babypause umverteilen lassen und wie ein Wiedereinstieg nach der Babypause aussehen könnte. Je konkreter Ihre Vorschläge, desto größer die Chance diese umzusetzen. Wir empfehlen Ihnen möglichst früh mit Ihrem Vorgesetzten über einen Wiedereinstieg zu sprechen. WENN IHR BABY DA IST Vermutlich sind Sie jetzt rund um die Uhr mit Ihrem Sprössling beschäftigt. Trotzdem gibt es einige Formalien, die zu erledigen sind. Checkliste l Kind mit Kopie der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse familienversichern l Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse stellen l die Geburt Ihres Kindes bei der Lohnbuchhaltung mit Kopie der Geburtsurkunde mitteilen l Antrag auf Elternzeit bei der Lohnbuchhaltung einreichen l Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen l Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen l Für Kinder hat der Staat steuerliche Vergünstigungen geschaffen. Sie können dafür Ihre Lohnsteuerkarte bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ändern lassen. 1

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8 7. Kinderbetreuung organisieren Ein Platz in der Kita oder im Hort muss meist frühzeitig organisiert werden (optimalerweise nach der Geburt anmelden). Wenn Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen, ist es auch hilfreich ein privates Auffangnetz zu knüpfen (Nachbarn, Großeltern, Freunde, andere Eltern), die im Notfall einspringen können. Und falls Sie doch einmal eine Betreuungsperson suchen, steht Ihnen die Käfer Akademie mit einem für Sie kostenfreien Vermittlungsportal zur Seite oder telefonisch unter der ). Wenn Sie Ihr Kind in eine Betreuungseinrichtung geben, bezuschussen wir die Kosten mit 40,00 monatlich. Bitte reichen Sie hierfür den Gebührenbescheid und den Original-Betreuungsvertrag in der Lohnbuchhaltung ein. Auch wenn Ihr Kind schon etwas größer ist, unterstützen wir Sie: Für die Eingewöhnung in der Kindertagesstätte oder dem Kindergarten erhalten Sie einen Tag Sonderurlaub, der in der Lohnbuchhaltung zu beantragen ist. Natürlich möchten wir auch, dass Sie am ersten Tag Ihres Kindes in der Grundschule dabei sein und die gemeinsame Zeit genießen können. Daher gewähren wir Ihnen auch dafür nach Rücksprache mit der Lohnbuchhaltung einen Tag Sonderurlaub. 8. In Kontakt bleiben Sehr gerne möchten wir auch während Ihrer Elternzeit mit Ihnen in Kontakt bleiben, Sie begleiten und über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten! Darum geben Sie uns gern Ihre private -Adresse weiter an Sie erhalten dann von uns den monatlichen Käfer-Newsletter und aktuelle Stellenangebote. Weiterhin können Sie - um fachlich fit zu bleiben - auch das Angebot der Käfer Akademie sowie die Online-Learning-Plattform video2brain nutzen. Bei Interesse bitte in der Käfer Akademie melden per Mail an akademie@feinkost-kaefer.de oder telefonisch unter der Wir empfehlen Ihnen auch während der Familienzeit Kontakt zu Ihren Kollegen und Vorgesetzen zu halten. Dies hilft beim Wiedereinstieg, vielleicht können Sie hin und wieder als Urlaubsvertretung einspringen und Ihre Abteilung so unterstützen. 6

9 3. Elternzeit beantragen Das Elterngeld und die Elternzeit ermöglichen Müttern und Vätern, die Kindererziehung und Berufstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. Mutter und Vater haben einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. a) Ihre persönliche Elternzeit Einen Anspruch auf Elternzeit haben Sie, wenn Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es auch selbst betreuen und erziehen. Je nach Ihren Wünschen und Plänen kann sie zwischen drei Monaten und zwei Jahren betragen. b) Elternzeit des Partners Falls Ihr Partner vor der Geburt Ihres Kindes auch erwerbstätig ist, kann er für zwei weitere Monate in Elternzeit gehen, die so genannten Partnerschaftsmonate. Geht Ihr Partner dafür in Teilzeit, muss die Erwerbsfähigkeit auf maximal 30 Wochenstunden reduziert werden. Was ist zu tun? Unabhängig von Ihrer Wahl ist die Elternzeit bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen. Der Antrag muss schriftlich und spätestens eine Woche nach der Geburt erfolgen. Aufgrund der gesetzlichen Schriftformerfordernis ist dafür ein Telefax / eine nicht ausreichend. Bitte geben Sie in dem Antrag an, wie lange Sie in Elternzeit gehen möchten. Urlaub Beantragen Sie Ihre Elternzeit im laufenden Monat, erhalten Sie diesen Monat noch vollen Urlaubsanspruch. Während Ihrer Elternzeit entfällt der Urlaubsanspruch gemäß 17 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. 3

10 4. Elterngeld beantragen Einen Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie Ihr Kind im eigenen Haushalt selbst betreuen und erziehen und in dieser Zeit keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, also nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das Elterngeld kann ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. a) Basiselterngeld beantragen Basiselterngeld kann ein Elternteil für mindestens zwei bis zwölf Monate beantragen. Der andere Elternteil kann unter bestimmten Voraussetzungen die bereits beschriebenen zwei Partnerschaftsmonate Elterngeld in Anspruch nehmen. Damit können Sie für höchstens 14 Monate staatliche Unterstützung erhalten. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate und beträgt 67 % hiervon, maximal jedoch 1.800,00. b) Elterngeld Plus Als Alternative zum Basiselterngeld können Sie auch Elterngeld Plus wählen. Damit wird Ihnen der schnelle Einstieg in die Teilzeitbeschäftigung erleichtert. Sie können das Elterngeld Plus, das höchstens 50 % des Basiselterngelds beträgt, jedoch doppelt so lange beziehen wie das Elterngeld, also maximal 24 Monate. Besonderer Vorteil: Das Gehalt aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung wird Ihnen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht abgezogen. Zusätzlich zum Elterngeld Plus gibt es einen neuen Partnerschaftsbonus. Wenn beide Eltern mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten, erhalten sie je vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate; also für den zweiten Elternteil vier statt bisher zwei Monate. Insgesamt können Sie mithilfe des Elterngeld Plus bis zu 28 Monate staatliche Förderung beziehen. Was ist zu tun? Sie sollten den Antrag auf Elterngeld einschließlich der notwendigen Bescheinigungen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt Ihres Kindes bei der Elterngeldstelle einreichen. Da Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate bezahlt wird, sollten Sie diesen Antrag direkt nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Möchten Sie auch die Partnerschaftsmonate in Anspruch nehmen, so muss Ihr Partner hierfür selbst einen Antrag stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: und 4

11 5. Kindergeld Kindergeld gibt es grundsätzlich für jedes Kind ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag, danach erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Zuschüsse. Der Kindergeld-Antrag ist mit der Geburtsurkunde des Kindes und unter Angabe der Steueridentifikationsnummer bei der Familienkasse zu stellen, dies ist sogar vier Jahre rückwirkend möglich. Alle Formulare zum Kindergeld können bei der Familienkasse der Arbeitsagentur online ausgefüllt, ausgedruckt und per Post verschickt werden. Ab dem 01. Januar 2016 wird das Kindergeld in zwei Stufen angeboten: 4 Euro pro Kind rückwirkend zum sowie 2 Euro pro Kind zum Teilzeitbeschäftigung Auch wenn Sie die Elternzeit und das Elterngeld in Anspruch nehmen, können Sie bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten. Wir freuen uns, nicht vollständig auf Ihre Fachkraft verzichten zu müssen und wenn wir in Kontakt bleiben. Ihr Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung muss bitte dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit mitgeteilt werden. Sollte Interesse bestehen, sprechen Sie bitte die Personalabteilung an! 5

12 1. Mutterschutz Als Mutterschutz bezeichnet man die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen vor und nach der Geburt ihres Kindes. a) Regulärer Mutterschutz: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt dürfen Sie unter Berücksichtigung der erlaubten Arbeitszeitregelungen für werdende Mütter arbeiten. Das bedeutet z.b., dass Sie nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Personalabteilung. In der Zeit nach der Geburt dürfen Sie nicht beschäftigt werden. b) Verlängerter Mutterschutz: Der Mutterschutz kann sich jedoch aus verschiedenen Gründen verlängern; die häufigsten sind: Wenn Ihr Baby sich Zeit lässt, verlängert sich der Mutterschutz um die Zeit bis zur Geburt. Bei vorzeitiger Entbindung wird der Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte, nach der Geburt hinzugerechnet. Wenn ihr Baby medizinisch gesehen ein Frühchen ist, oder Sie eine Mehrlingsgeburt haben, beträgt die Mutterschutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. 2. Mutterschaftsgeld Sie haben während der gesamten Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird vom Arbeitgeber ausbezahlt. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Durchschnitt Ihrer letzten drei Monatsgehälter. Dabei wird der Betrag um den von der Krankenkasse übernommenen Anteil (13 kalendertäglich) reduziert. Was ist zu tun? Für die Beantragung gibt es keine Fristen. Ganz wichtig: Der Antrag ist schriftlich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. 2 Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie natürlich alles erdenklich Gute. Falls Sie als alleinstehende werdende Mutter oder als Familie jedoch trotzdem in eine finanzielle Notlage geraten, was wir nicht hoffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu bekommen, z. B. über den Käfer-Sozialfonds oder die Bundesstiftung Mutter und Kind.

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