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1 Verkündungsplattform Bayern: Richtlinien für die Förderung inter WFK Richtlinien für die Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 28. November 2012 Az.: B 6-K b/ Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit dem Vollzug der Richtlinien wird die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbh beauftragt. 1. Zweck der Förderung Förderung der Präsentation bayerischer Laienmusikensembles im Ausland sowie von internationalen Begegnungen im Interesse der Völkerverständigung Gegenstand der Förderung Gefördert werden können Auslandsreisen mit Teilnahme an einem bedeutenden internationalen musikalischen Wettbewerb sowie Konzertreisen ins Ausland, die Begegnungscharakter haben, und für welche jeweils Fördermittel aus anderen Förderprogrammen nicht in Anspruch genommen werden können. Der musikalische Aspekt der Veranstaltung muss im Vordergrund stehen (keine Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter, wie z. B. Weinfeste). Ein eindeutiger musikalischer Begegnungscharakter ist gegeben, wenn ein kulturelles Gemeinschaftskonzert mit dem ausländischen Laienmusikensemble nachgewiesen werden kann. In Ausnahmefällen ist ein musikalischer Austausch auch dann gegeben, wenn zwar aufgrund der Größe der Orchester aus organisatorischen Gründen ein gemeinsames Konzert nicht möglich ist, die Reise aber in unmittelbarem Zusammenhang mit einem bereits fest vereinbarten Gegenbesuch steht. Nicht gefördert werden Reisen im Rahmen von Städtepartnerschaften sowie kommerzielle Veranstaltungen und Reisen mit touristischem Charakter. Ausnahmsweise gefördert werden können Besuche ausländischer Laienmusikensembles bei einem bayerischen Laienmusikensemble, wenn der Besuch besonders förderwürdig ist, der Begegnungscharakter im Vordergrund steht und Fördermittel aus anderen Förderprogrammen nicht in Anspruch genommen werden können. Reisen in Länder bzw. Besuche aus Ländern, zu denen noch kein oder nur ein geringer Kontakt besteht, werden bevorzugt berücksichtigt. Zuwendungsempfänger Die Förderung wird gemeinnützigen Laienmusikensembles mit Sitz in Bayern gewährt, die in einem bayerischen Laienmusikverband mit landesweiter Bedeutung Mitglied sind. Ensembles von Schulen und Hochschulen werden nicht gefördert. 1 von :51
2 Verkündungsplattform Bayern: Richtlinien für die Förderung inter Art und Umfang der Förderung Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Förderfähig sind bei Auslandsreisen die den aktiven Musikerinnen und Musikern bzw. Sängerinnen und Sängern tatsächlich entstandenen Kosten für die Fahrt sowie die Unterbringung für zuschussfähige Reisetage. Bei Reisen innerhalb Europas mit einem Auftritt des Ensembles sind maximal drei Reisetage, bei Reisen mit zwei oder mehr Auftritten maximal fünf Reisetage zuschussfähig. Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Reisetagen und Nachbarschaftsbesuche werden nicht gefördert. Die maximale Fördersumme für innereuropäische Reisen beträgt 5.000,-. Es können maximal 15,- je Reisetag und aktivem Mitglied gewährt werden Bei Reisen außerhalb Europas mit einem Auftritt sind maximal fünf Reisetage, bei Reisen mit zwei oder mehr Auftritten maximal zehn Reisetage zuschussfähig. Die maximale Fördersumme für außereuropäische Reisen beträgt ,-. Es können maximal 30,- je Reisetag und aktivem Mitglied gewährt werden. Bei Besuchen ausländischer Laienmusikensembles sind die tatsächlichen Unterbringungskosten, die dem gastgebenden Ensemble entstehen, zuschussfähig. In besonderen Fällen kann auch die private Unterbringung durch gastgebende Laienmusikensembles mit max. 10,- je Übernachtung und aktivem Gast bezuschusst werden, wenn dadurch die musikalische Begegnung in besonderer Weise gefördert wird. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 1.000,- betragen. Die Förderung darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt für die Bezuschussung bei Besuchen von Gastensembles. Verfahren Das Laienmusikensemble reicht bei dem Laienmusikverband, bei dem es Mitglied ist, einen Antrag über die Bewilligung eines Zuschusses ein. Dem Antrag sind die im Antragsformular bezeichneten Unterlagen beizufügen. Der Antrag ist vom vertretungsberechtigten Vorstand des Antrag stellenden Vereins zu unterzeichnen. Der vollständige Antrag ist durch den Laienmusikverband mit einer Bestätigung der Mitgliedschaft des Ensembles und einer Stellungnahme zum Antrag bis spätestens 31. März eines jeden Jahres an die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, Kurfürstenstraße 19, Marktoberdorf weiterzuleiten. Später eingegangene Anträge können ggf. aus Restmitteln gefördert werden. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Die vollständige Abrechnung mit den erforderlichen Kostennachweisen ist spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme bei der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH einzureichen. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt durch die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH nach termingerechter Vorlage der vollständigen Kostennachweise. Bei verspäteter und/oder unvollständiger Einreichung verfällt der Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel, nach der Bedeutung der geplanten Maßnahme und nach der Anzahl der gestellten und förderfähigen Anträge. Pro Jahr und Antragsteller können jeweils nur eine Maßnahme nach Nr. 2.1 und Nr. 2.4 gefördert werden. Inkrafttreten Die Richtlinien treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie sind befristet bis 31. Dezember Dr. Adalbert Weiß Ministerialdirektor 2 von :51
3 Verkündungsplattform Bayern: Richtlinien für die Förderung inter... Impressum Kontakt Bayern.de Bayerische Staatskanzlei 3 von :51
4 Eingang Laienmusikverband: Eingang BMR: Antragsnummer: Zuschussantrag für die Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles aus Haushaltsmitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gemäß Richtlinien vom 28. November 2012 Az.: B6-K b/ Antrag für: Auslandsreise oder Betreuung Gastensemble (bitte ankreuzen) Auszufüllen vor der Reise und bis zum 15. März einzusenden an den für Sie zuständigen Laienmusikverband* 1. Antragsteller: Verein: (Name Chor/Kapelle/Orchester/Spielmannszug/Ensemble): Bezirk: Landkreis: Vorstand: (Name, Anschrift) Tel. (p) Tel. (mobil) Fax 2. Laienmusikverband: 3. Vorhaben: Konzertreise mit Begegnungscharakter Teilnahme an einem bedeutenden internationalen musikalischen Wettbewerb 4. Reiseziel/Partnerland: Land: Ort: Partner/Veranstalter: Name Anschrift 5. Schriftliche Einladung durch: (Anlage 1) 6. Kontakte mit dieser Partnergruppe seit: 7. Frühere Besuche der Partnergruppe beim Antragsteller am: 8. Geplanter Gegenbesuch der Partnergruppe am: * Der Laienmusikverband leitet den vollständigen Antrag mit einer Bestätigung der Mitgliedschaft und einer Stellungnahme bis spätestens 31. März an die Bayerischer Musikrat gemeinn. Projekt GmbH, Kurfürstenstr. 19, Marktoberdorf weiter. Später eingegangene Anträge können ggf. aus Restmitteln gefördert werden. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. S. 1/2
5 9. Geplanter Reiseverlauf: Abfahrt ab: am: (Ort) (Datum) Gemeinschaftskonzert(e) am: Einzelkonzert(e) am: Datum, geplantes Programm (Anlage 2) Datum, geplantes Programm (Anlage 2) Rückfahrt ab: am: (Ort) (Datum) 10. Kostenplan: (ACHTUNG: es sind ausschließlich Fahrt- und Unterbringungskosten förderfähig: KEINE Verpflegungskosten, Druckkosten, Ausflugskosten, Gastgeschenke etc.) a) Fahrt Kostenvoranschläge (Anlage 3) b) Unterkunft Kostenvoranschläge (Anlage 3) = förderfähige Gesamtkosten: 11. Voraussichtliche Anzahl der aktiven Teilnehmer: Reisetage: 12. Gesamtfinanzierung: a) Eigenleistung b) Bezirk c) Landkreis d) Gemeinde e) Sonstige f) erbetener Staatszuschuss (FimB) Nach durchgeführter Reise/Maßnahme ist das ABRECHNUNGSFORMULAR mit den erforderlichen Kostennachweisen innerhalb von zwei Monaten direkt an die BAYERISCHER MUSIKRAT GEMEINNÜTZIGE PROJEKT GmbH zu senden. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt durch die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH nach termingerechter Vorlage der vollständigen Kostennachweise. Bei verspäteter und/oder unvollständiger Einreichung verfällt der Zuschuss. Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind folgende Anlagen beigefügt: schriftliche Einladung geplante Konzertprogramme des/der Gemeinschaftskonzerte/s und des/der Einzelkonzerte/s Kostenvoranschläge Fahrt- und Unterbringungskosten Ich bestätige hiermit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das zuständige Finanzamt zum Zeitpunkt der Antragstellung und erkenne die Förderrichtlinien an. Ort/ Datum Unterschrift des Vorstands Stellungnahme des Laienmusikverbandes (Nicht vom Antragsteller auszufüllen! ) Der obengenannte Antragsteller ist Mitglied in unserem Verband: ja nein Datum Stempel des Verbandes Unterschrift des Verbandspräsidenten S. 2/2
6 Eingang BMR: zu Antragsnummer: ABRECHNUNG zum Zuschussantrag für die Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles aus Haushaltsmitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bayerischer Musikrat gemeinn. Projekt GmbH Förderung intern. musikalischer Begegnungen Kurfürstenstraße Marktoberdorf Abrechnung zum Antrag für: Auslandsreise oder Betreuung Gastensemble (bitte ankreuzen) Auszufüllen und einzusenden spätestens zwei Monate nach der Reise 1. Antragsteller: Verein: (Name Chor/Kapelle/Orchester/Spielmannszug/Ensemble) Bezirk: Landkreis: Vorstand: (Name, Anschrift) Tel. (p) Tel. (mobil) 2. Laienmusikverband: 3. Reiseziel/ Herkunftsland der Gäste: 4. Reisedetails: a) Sachbericht auf gesondertem Blatt (Anlage 1) b) Konzertprogramme (Anlage 2) c) Tatsächliche Anzahl der aktiven Teilnehmer: Teilnehmerliste (Anlage 3) d) Tatsächliche Anzahl der Reisetage: 5. Abrechnung der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten: a) Fahrt Rechnungskopien (Anlage 4) b) Unterkunft Rechnungskopien (Anlage 4) = förderfähige Gesamtkosten 6. Gesamtfinanzierung: a) Eigenleistung b) Bezirk c) Landkreis d) Gemeinde e) Sonstige f) Staatszuschuss (FimB) S. 1/2
7 7. Bankverbindung: Kto.-Nr. / IBAN Bankleitzahl Bank / Ort Kontoinhaber 8. Sonstiges/ Bemerkungen/ Erläuterungen: Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt durch die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH nach termingerechter Vorlage der vollständigen Kostennachweise. Bei verspäteter und/oder unvollständiger Einreichung verfällt der Zuschuss. Der vollständig ausgefüllten Abrechnung sind beigefügt: Sachbericht (Reiseprogramm mit Konzertorten) Konzertprogramme des/der Gemeinschaftskonzerte/s und des/der Einzelkonzerte/s eine Teilnehmerliste der aktiven Musiker Kopien der Rechnungen (Fahrt- und Unterkunftskosten) (Keine Verpflegungs- / Geschenk- oder Druckkosten!) Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der gemachten Angaben: Ort/ Datum Unterschrift des Vorstands S. 2/2
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