Ist Ihr Kanal-Hausanschluss noch dicht?

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1 Ist Ihr Kanal-Hausanschluss noch dicht? Eine Information für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Wie ist die rechtliche Situation? Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein. Abwasser kann aus undichten Abwasserleitungen austreten und Boden sowie Grundwasser verunreinigen. Das Risiko hängt natürlich wesentlich von den Inhaltsstoffen des Abwassers ab. Auch häusliche Abwässer sind keineswegs harmlos. Immerhin können auf diesem Wege Keime und andere Krankheitserreger in das Grundwasser und von dort in die Trinkwassergewinnung gelangen. In der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist das Problem des Fremdwassers in öffentlichen Kanalnetzen und Kläranlagen. Fremdwasser tritt in Misch- und Schmutzwasserkanälen auf und lässt sich ganz allgemein beschreiben als Wasser, das dort nach der Bestimmung der Kanäle nicht hinein gehört (z. B. aus falsch angeschlossenen Dachentwässerungen und Drainagen oder Grundwasser, das über undichte öffentliche und private Leitungen und Bauwerke in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation eintritt. Gemäß 61a LWG NRW sind Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer zu gewährleisten und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen zum Reinigen eingerichtet sein, sodass von ihnen keine Gefährdung für Grundwasser und Boden ausgehen kann. Aus diesem Grunde sollte bei Neubauten auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Bodenplatte verzichtet werden. 1

2 Wer ist zuständig für die Herstellung, Wartung und Instandhaltung der Hausanschlüsse? Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Die Grundstücksentwässerungsanlage besteht in der Regel aus den Grundleitungen (Hausanschlussleitungen) und dem Anschlusskanal (Grundstücksanschlussleitung). Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z. B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im oder am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und der öffentlichen Abwasseranlage. Entsprechend der Entwässerungssatzung der Kreisstadt Olpe führt der Grundstückseigentümer die Herstellung, Erneuerung und Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der haustechnischen Abwasseranlagen, der Grundstücksanschlussleitung von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Inspektionsöffnung auf dem jeweils anzuschließenden Grundstück sowie der Hausanschlussleitung auf dem anzuschließenden Grundstück auf seine Kosten durch. Die Grundstücksanschlussleitung und die Hausanschlussleitung sind in Abstimmung mit der Stadt zu erstellen. Zuständigkeit Privat Öffentlich Wann ist die Dichtheitsprüfung durchzuführen? 1. Neubau von Grund- und Anschlussleitungen 61a (3) LWG NRW NW schreibt vor, dass alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, ausgenommen Regenwasserleitungen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen sind. Die Dichtheitsprüfung ist somit für alle neuen Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, erforderlich. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist bei der Kreisstadt Olpe zusammen mit einem Bestandslageplan vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen. 2

3 Ist Ihr Kanal-Hausanschluss noch dicht? 2. Bestehende Grund- und Anschlussleitungen 61a (4) LWG NRW schreibt vor, dass bei bestehenden Hausanschlüssen eine Dichtheitsprüfung zeitgleich mit einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage (das beinhaltet auch deren Erneuerung oder Sanierung), ansonsten spätestens bis zum durchzuführen ist. Nach 61a (5) LWG NRW soll die Gemeinde durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4 Satz 1 festlegen, 1. wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen in dem Abwasserbeseitigungskonzept nach 53 Abs. 1a oder in einem gesonderten Kanalsanierungs- oder Fremdwassersanierungskonzept festgelegt sind oder 2. wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach 61 überprüft. Im Bereich der Kreisstadt Olpe soll die Dichtheitsprüfung der privaten Anschlüsse entsprechend 61a (5) Satz 2 Nr. 1 LWG NRW an die Überprüfung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach 61 LWG NRW gekoppelt werden. Dementsprechend hat die Kreisstadt Olpe die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom erlassen. Die Satzung ist am in Kraft getreten. Danach sollen die entsprechenden Dichtheitsprüfungen in dem Zeitraum von 2011 bis 2023 durchgeführt werden. Der Satzungstext sowie die einzelnen Entwässerungsgebiete mit den entsprechenden Straßen und Hausgrundstücken sowie den dazu gehörenden Fristen sind unter [Umwelt/Planen/Bauen] [Grundstücksentwässerung] abrufbar. Eine Dichtheitsprüfung wird in der Regel auch gefordert, wenn bei Untersuchungen durch die Kreisstadt Schäden, Fremdwasserzulauf oder Fehlanschlüsse festgestellt werden. Wer darf prüfen, wer darf sanieren? 61a LWG NRW sieht vor, dass Dichtheitsprüfungen ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden dürfen. Die Sachkunde ist personenbezogen. Die Anforderungen an die Sachkunde ergeben sich aus dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen vom Personen, die den Sachkundenachweis erbracht haben, werden in Sachkundigenlisten ihrer Berufsverbände (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Ingenieurkammer) aufgenommen. Zusammengefasst werden die Sachkundigenliste der Berufsverbände in einer landesweiten Sachkundigenliste des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). Die Liste und die Sachkundigen in Ihrer näheren Umgebung finden Sie im Internet: Wie lässt sich feststellen, ob der Hausanschluss dicht ist? Bestandsaufnahme Grundlage aller Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierfür sind zunächst die Hausakten zu Rate zu ziehen. Für die weiteren Prüfungen sollte eine grobe Lageskizze vorliegen oder angefertigt werden. Einige Hausanschlusskameras bieten auch die Möglichkeit, eine solche Lageplanskizze direkt bei der Untersuchung zu fertigen. Reinigung Vor der Dichtheitsprüfung sollten die Abwasserleitungen durch eine Fachfirma gereinigt werden. Diese Reinigung erfolgt üblicherweise mit Hochdruckspüldüsen, die vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die Abwasserleitung eingeführt werden. Dichtheitsprüfung Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Dichtheit von Grundstücksentwässerungen nachzuweisen. Man unterscheidet hier die optische Inspektion, die Füllstandsprüfung mit Wasser und die Druckprüfung mit Wasser oder Luft. Welche Methode zum Einsatz kommt, bestimmt der Sachkundige. 3

4 Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck erforderlich. Die Prüfung bestehender Leitungen kann bei häuslichem Abwasser mit einer Kanalkamera (TV-Inspektion) erfolgen, soweit diese als ausreichend angesehen wird. Darüber hinaus kann eine TV-Inspektion als Vorbereitung für weitere Arbeiten sinnvoll sein. Bei Abwasserleitungen und Schächten, bei denen keine weitergehenden Überprüfungen erforderlich sind, ist die Dichtheit nachgewiesen, wenn bei einer Prüfung mit einer Kanalfernsehanlage bzw. einer Inaugenscheinnahme oder einer Dichtheitsprüfung: kein Grundwasser eindringt, keine sichtbaren Schäden festgestellt werden, keine Hindernisse (z. B. Dichtungsringe, Wurzeln) einragen, das gesamt Rohrleitungsnetz untersucht wurde und alle Schächte zugänglich und in Ordnung sind. Beispiel: Dichtheitsprüfung als Füllstandsprüfung mit Wasser Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i. d. R. 15 min.). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, in der DIN vorgegebener, vom Rohrmaterial und Durchmesser abhängiger Wasserverlust nicht überschritten wird. Hausanschluss undicht, was nun? Die Dichtheitsprüfung hat ergeben, dass Ihre Abwasserleitungen undicht sind. Dann müssen Sie die Leitungen sanieren lassen. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Anschlussleitungen. Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, was die Bauzeit, die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses und oftmals auch die Kosten beschränkt. Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung unterirdisch bzw. von innen. Hierbei ist die Zugänglichkeit der Anschlussleitung erforderlich (Revisionsschacht oder -öffnungen). Man unterscheidet folgende Arten der Sanierung: die Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher usw.), die Renovierung einer kompletten Leitung von innen, die Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken. Alle drei Verfahren sollten in folgenden Schritten durchgeführt werden: Sichten und Auswerten der Untersuchungsergebnisse (TV-Inspektion und ggf. Dichtheitsprüfung), Auswahl der Sanierungsverfahren, die für den Grundstücksbereich sinnvoll sind, Erstellen eines grundstücksbezogenen Sanierungskonzeptes mit einer Kostenkalkulation, Sanierung durch eine Fachfirma und Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen. Reparatur Nicht immer ist es notwendig, einen kompletten Kanal zu sanieren. Bei örtlichen begrenzten Schäden reicht es oft schon aus, eine partielle Sanierung durchzuführen. So lassen sich oft Zeit und Kosten sparen. Fräsen eines Wurzeleinwuchses Einsatz eines Partliners 4

5 Ist Ihr Kanal-Hausanschluss noch dicht? Bei der Reparatur unterscheidet man zum Beispiel zwischen Injektionsverfahren und Roboterverfahren Ein ferngesteuerter Roboter fährt durch die Leitungen. Von innen werden Bohr-, Fräs-, Injektions- und Spachtelarbeiten durchgeführt. Partielle Inliner Dabei kommt eine harzgetränkte Gewebematte zum Einsatz, die mit einem Packer an der schadhaften Stelle unter Druck von innen an die Rohrwand angeklebt wird (Gewebemanschette). Mit diesen Verfahren werden einzelne Schäden von innen repariert und abgedichtet. Renovierung Bei der Renovierung eines Hausanschlusskanals wird nicht nur (wie bei der Reparatur) ein Teilstück, sondern ein kompletter Leitungsabschnitt saniert. Die Renovierung einer Grundleitung oder eines Anschlusskanals kann mit dem Reliningverfahren durchgeführt werden. Einziehen eines Inliners Beim Reliningverfahren unterscheidet man zwischen: Schlauchreliningverfahren (kunstharzgetränkter Gewebeschlauch) Rohrstrangreliningverfahren (flexibles Kunststoffrohr) Die so genannten Inliner werden über die Revisionsöffnung im / am Haus in die Leitung eingezogen bzw. eingestülpt. Erneuerung Ist eine Reparatur oder Renovierung des Hausanschlusses zum Beispiel aufgrund von umfangreichen Schäden, Unzugänglichkeit oder fehlender Revisionsöffnung nicht möglich, muss die komplette Leitung erneuert werden. Bei der Erneuerung unterscheidet man zwischen der Neuverlegung der Grundleitungen in neuer oder alter Trasse entweder im Graben oder unterhalb der Bodenplatte. Bei der Erneuerung von Hausanschlussleitungen in offener Bauweise können gerade im Übergangsbereich von Privatgrundstücken in den öffentlichen Bereich die Arbeiten auch schon mal sehr aufwendig verlaufen. Neuverlegung von Leitungen in offener Bauweise Abhängen von Leitungen Defekte Grundleitungen unter der Bodenplatte können im Kellerbereich durch Installation von abgehängten Leitungen unter der Kellerdecke bzw. auf der Kellerwand ersetzt werden. Tief liegende Entwässerungsgegenstände (wie z. B. Bodenabläufe, Waschmaschinen etc.) werden an eine Hebeanlage angeschlossen. Die alten Grundleitungen werden außer Betrieb genommen und verdämmt. Der große Vorteil: Diese Leitungen müssen nie mehr auf Dichtheit geprüft werden. 5

6 Die sicherste und preiswerteste Lösung ist oft, soweit möglich, die Neuverlegung der schadhaften Grundleitungen unter der Kellerdecke statt, wie bisher, unter der Grundplatte. Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke Abnahme Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme ist durch eine Dichtheitsprüfung seitens eines Sachkundigen nachzuweisen. Kosten! Die Kosten für die Reinigung, die TV-Inspektion, die Dichtheitsprüfung sowie ggf. für eine Sanierung des Hausanschlusses sind stark abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen (Länge der Leitungen und Anzahl der Abzweigungen, Anzahl der Reinigungsöffnungen, Oberflächenbefestigung, Umfang des Schadens usw.). Wie das Gebäude, so stellt auch die Abwasserleitung einen Vermögenswert dar. Deshalb sollte es im Interesse des Grundstückseigentümers liegen, diesen Wert dauerhaft zu erhalten. Aus Kostengründen sollte man sich vor Durchführung dieser Untersuchung mit der Nachbarschaft bzw. den anderen Straßenanliegern zusammenschließen und für die Durchführung der Arbeiten entsprechend ausgebildete Ingenieurbüros (z.b. zertifizierter Kanalsanierungsberater) beauftragen. Diese Ingenieurbüros untersuchen den Bestand der Leitung, stellen die Voraussetzungen für Inspektion und Sanierung fest, suchen geeignete Firmen aus, koordinieren und überwachen die Arbeiten und erstellen Sanierungskonzepte und Abrechnungsunterlagen. Aus rechtlichen Gründen ist es den Mitarbeitern des Tiefbauamtes der Stadt Olpe nicht gestattet bzw. möglich, diese Arbeiten zu koordinieren oder durchzuführen. Wie wird die Dichtheitsprüfung dokumentiert? Die Bescheinigung über die Dichtheit muss folgende Angaben enthalten: 1. Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjektes (Straße, Hausnummer, Gebäudebezeichnung bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück), Darstellung der gesamten Abwasserleitungen mit eindeutiger Kennzeichnung der geprüften Leitungsbestandteile und deren Dimensionen (Längen und Nennweiten), 2. Angabe der Prüfverfahren und Prüfmethoden (TV-Untersuchung, Wasser, Luft mit Angabe des beaufschlagten Drucks) sowie Angabe des angewandten technischen Regelwerks, 3. Beschreibung der Prüfungsergebnisse (bei der TV-Inspektion/durch Inaugenscheinnahme erkannte Schäden, festgestellter Wasserverlust bzw. Druckänderungen usw.) mit folgendem Inhalt: a) Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßer Anschluss vorliegt (z.b. kein Drainagewasseranschluss an den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal oder sonstiger Fehlanschluss, z.b. Niederschlagswasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt bzw. Schmutzwasser wird in den Regenwasserkanal eingeleitet), b) Endergebnis der Prüfung der Leitung (dicht/undicht) wenn vorhanden, ist ein EDV-gestütztes Prüfprotokoll beizulegen, c) bei einer Untersuchung mit TV-Kamera sind Video, CD-ROM oder DVD zu erstellen und vorzulegen 4. Datum der Prüfung und Unterschrift des Sachkundigen Bescheinigung gemäß 66 BauO NRW Soweit bei einem Neubau eine Bescheinigung nach 66 BauO NRW erforderlich ist und erstellt wird, kann diese auch die Bescheinigung nach 61a LWG NRW erfassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer bzw. Sachverständige die Anforderungen an die Sachkunde erfüllt, andernfalls ist eine separate Bescheinigung erforderlich. 6

7 Ist Ihr Kanal-Hausanschluss noch dicht? Wie wird bei Dichtheitsprüfungen verfahren? Um eine einheitliche Vorgehensweise für die Dichtheitsprüfung und Sanierung von Grund- und Anschlussleitungen entsprechend des 61 a LWG NRW zu gewährleisten, führt die Kreisstadt zahlreiche Informationsveranstaltungen für die Grundstückseigentümer und die hier tätigen Fachfirmen durch. Die einheitliche Vorgehensweise wird in dem nachfolgenden Ablaufschema dargestellt: Durchführung der Dichtheitsprüfung durch den Sachkundigen gemäß 61a LWG NRW Bestand Sichtung alter Bauunterlagen Sichtung der vorh. Entwässerungsanlage Neubau Prüfung neu gebauter, erdverlegter Schmutzwasserleitungen Reinigung der Leitungen mit anschließender TV-Untersuchung gemäß DIN Wasser gemäß DIN EN 1610 Luft gemäß DIN EN 1610 Wasservollfüllung gemäß DIN Schäden festgestellt Keine Schäden festgestellt Dichtheitsprüfung durch den Sachkundigen Wasser gem. DIN EN 1610 Luft gem. DIN EN 1610 Wasservollfüllung gem. DIN (jedoch nur, wenn Druckprüfung mit Wasser oder Luft nicht mehr möglich ist) (TV-Untersuchung ersetzt hier keine Druckprüfung) Sanierungskonzept Angebot Keine Schäden festgestellt Schäden festgestellt Sanierung der Schäden Sanierungskonzept Angebot Dichtheitsprüfung durch den Sachkundigen Wasser gem. DIN EN 1610 Luft gem. DIN EN 1610 Wasservollfüllung gem. DIN TV-Untersuchung gem. DIN Sanierung der Schäden Dokumentation durch den Sachkundigen Formblatt Dichtheitsbescheinigung der Kreisstadt Olpe Lageplan mit Darstellung des Verlaufs der geprüften, ggfls. sanierten und ggfls. ungeprüften Leitungen einschließlich Prüfprotokolle bei Prüfung mit Wasser oder Luft gem. DIN EN 1610 und Wasservollstandsprüfung gem. DIN bzw. Haltungsbericht und grafik bei TV-Untersuchung gem. DIN

8 Was muss der Grundstückseigentümer tun? Klärung des Leitungsverlaufs und Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen und Schächten prüfen (Leitungsskizze erstellen). Prüfen, ob Sie evtl. gegen Schäden an Ihrer Abwasserleitung versichert sind. Beauftragung eines Sachkundigen mit der Dichtheitsprüfung oder vorher Beauftragung eines zertifizierten Kanalsanierungsberaters. Bestandsplan sämtlicher Abwasserleitungen sowie Untersuchungsberichte in Papier- und digitaler Form vom Sachkundigen einfordern Prüfung der Untersuchungsergebnisse, bei Fragen Ihre Ansprechpartner bei der Kreisstadt Olpe kontaktieren Falls Schäden festgestellt wurden, Beauftragung der Sanierung durch einen Sachkundigen. Es wird empfohlen, einen Kanalsanierungsberater, mindestens aber eine vom Dichtheitsprüfer unabhängige Sanierungsfirma zu beauftragen. Unterlagen über die Dichtheitsprüfung bei der Kreisstadt Olpe einzureichen. Noch Fragen? Hier können Sie sich informieren! Die Mitarbeiter des Tiefbauamtes der Kreisstadt Olpe beantworten gerne Ihre Fragen und geben Tipps und Informationen zur Grundstücksentwässerung: Kreisstadt Olpe Franziskanerstraße Olpe Ansprechpartner: Christian Koch Telefon c_koch@olpe.de Ludger Stracke Telefon l_stracke@olpe.de Weiterführende Informationen im Internet: [Umwelt/Planen/Bauen] [Grundstücksentwässerung] Beispielhafte Schadensbilder Thomas Stupperich Telefon t_stupperich@olpe.de Scherbenbildung Muffenversatz Wurzeleinwuch 8

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