N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (14. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)

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1 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (14. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009) Sitzungsdatum : Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr Sitzungsende : 18:10 Uhr Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13 Anwesende: Vorsitzender: Ulrich Gockel Ausschussvorsitzender SPD Mitglieder der CDU-Fraktion Rainer du Mont Ratsmitglied CDU Werner Henkenmeier Ratsmitglied CDU Ivo Seelig Ratsmitglied CDU Bernhard Rasche sachk. BürgerIn CDU Franz-Josef Schlüter sachk. BürgerIn CDU Holger Sommer sachk. BürgerIn CDU Mitglieder der SPD-Fraktion Robert Plattfaut-Schumacher Ratsmitglied SPD Friedrich Wilhelm Klaus sachk. BürgerIn SPD Rolf Reen sachk. BürgerIn SPD Mitglieder der FDP-Fraktion Werner Bielawa Ratsmitglied FDP Christof Rasche Ratsmitglied FDP Christoph Wilmes Ratsmitglied FDP Mitglieder der BG-Fraktion Theodor Knoop Seitens der Verwaltung Antonius Löhr Hartwig Weiß Ansgar Kothe als Schriftführer Mitglied mit beratender Stimme BG

2 - 2 - In der heutigen Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser der Stadt Erwitte, zu der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: TAGESORDNUNG TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand Öffentliche Sitzung 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Mitteilungen der Verwaltung 3. Anfragen von Ausschussmitgliedern /2007 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ; Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hhst: "Unterhaltung der Kanäle" /2007 Erlass einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erwitte über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - vom /2007 Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung des Abwasserwerkes Erwitte für das Wirtschaftsjahr 2007

3 - 3 - Öffentliche Sitzung Punkt 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Es wurden keine Anfragen von Einwohnern gestellt. Mitteilungen der Verwaltung Es gab keine Mitteilungen der Verwaltung. Punkt 2 Anfragen von Ausschussmitgliedern Punkt 3 Es wurden keine Anfragen von Ausschussmitgliedern gestellt. Punkt 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ; Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hhst: "Unterhaltung der Kanäle" Herr Weiß verwies kurz auf die Sitzungsvorlage und erläuterte die Notwendigkeit der Maßnahmen, deren überplanmäßige Ausgabe durch die Dringlichkeitsentscheidung ermöglicht wurde. Abschließend stellte er fest, dass die Maßnahmen bereits fertig gestellt wurden. Sodann erging folgender Beschluss: Der Betriebsausschuss Abwasser genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom mit folgendem Wortlaut: Gemäß 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.v.m. 5 EigVO ergeht folgende Dringlichkeitsentscheidung: Zur Deckung der zusätzlichen Kosten für die Kanalunterhaltung im Jahr 2007 wird die Genehmigung einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ,00 (insgesamt ,00 ) auf der Hhst Unterhaltung der Kanäle erteilt. Die Deckung der gesamten Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den nachfolgenden Haushaltsstellen: Hhst Betriebskosten und sonstige sächliche Kosten 2.000,- Hhst Anschaffung und Unterhaltung von Dienstkleidung 1.000,- Hhst Wegstreckenentschädigung und Reisekosten 1.000,- Hhst Kontoführungs- und Vermittlungsgebühren 6.000,- Hhst Zinsausgaben an sonstige öffentliche Sonderrechnungen ,-

4 - 4 - Begründung: Die akute Fremdwasserproblematik in den Trennsystemen Bad Westernkotten, Horn und Völlinghausen führt in diesem Jahr zu einem überplanmäßigen Aufwand bei der Kanalunterhaltung, d.h. Kanaluntersuchungen sowie Schacht- und Kanalsanierungen. Neben den generell sehr knapp kalkulierten Haushaltsansätzen war diese Erhöhung des Unterhaltungsaufwandes bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes nicht absehbar. Der im Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 veranschlagte Haushaltsansatz in Höhe von ,00 war mit Begleichung der Rechnungen für den Monat Oktober erschöpft. Zur Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten wurde bereits verwaltungsseitig gemäß 1 Absatz 2 e) der Zuständigkeitsordnung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk Erwitte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 bewilligt. Um kurzfristig weitere Kanalschäden zu sanieren und andere laufende Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind für die Monate November und Dezember weitere Kosten in Höhe von ,03 einzukalkulieren. Finanzielle Auswirkungen: Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 bei der Hhst Unterhaltung der Kanäle kann durch Einsparungen bei der Hhst Zinsausgaben an sonstige öffentliche Sonderrechnungen finanziert werden. Hhst Unterhaltung der Kanäle Haushaltsansatz ,00 verwaltungsseitig genehmigte überplanmäßige Ausgabe , ,00 abzüglich Aufträge u. Anordnungen ,97 verfügbare Haushaltsmittel 2.770,03 Mehraufwand Kanalunterhaltung ,03 Einsparung Hhst.: Zinsausgaben an sonstige öffentliche Sonderrechnungen ,00 Erwitte, den Erwitte, den gez. Fahle Bürgermeister gez. Gockel Vorsitzender Betriebsausschuss Abwasser Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Punkt 5 Erlass einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erwitte über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - vom Herr Löhr stellte kurz den Zusammenhang zwischen der bereits in der vergangenen Sitzung beschlossenen Gebührenbedarfsberechnung und der nun vorliegenden Änderung der Ent-

5 - 5 - wässerungssatzung dar, welche die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Abwassergebühren bildet. Sodann erging folgender Beschluss: Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erwitte über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung vom wird wie folgt beschlossen: 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erwitte über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung vom vom... Aufgrund der 7, 8 und 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW 2007 S. 380), des 18 a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3245), der 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 114), der 51 ff. und des 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom (GV.NRW.S.488) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 463 ff), der 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Erwitte in seiner Sitzung am... folgende 2. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom beschlossen: Der 20 Gebühren und Tarife wird um nachfolgenden Absatz 5a) ergänzt: 1 Abweichend von den Absätzen 4 und 5 wird bei der Tarifstelle 11) Grubenentleerung und Abwassertransport bei einer abflusslosen Grube, Buchstabe a) 0 4 cbm, ein Pauschalbetrag berechnet. Bei den Buchstaben b) bis e) wird als maßgebender Berechnungsfaktor (cbm) die Menge des tatsächlich abgefahrenen Abwassers bzw. Fäkalschlamms berücksichtigt. 2 Der Absatz 10 des 20 "Gebühren und Tarife" erhält folgende Neufassung: (10) Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt: Tarifstelle 1) Vollanschluss 3,20 /cbm Tarifstelle 2 a) Teilanschluss und Grubenentleerung, und -behandlung bei Ausfaulgruben gemäß DIN 4261 Teil 3 3,30 /cbm

6 - 6 - Tarifstelle 2 b) Teilanschluss, wie 2 a, jedoch ohne Tarifstelle 3 a) Teilanschluss und Grubenentleerung, und -behandlung bei Absetzgrube Tarifstelle 3 b) Teilanschluss, wie 3 a, jedoch ohne Tarifstelle 4 a) Grubenentleerung, und -behandlung bei Ausfaulgruben nach DIN 4261 Teil 3 Tarifstelle 4 b) Grubenentleerung, wie 4 a, jedoch ohne Tarifstelle 5 a) Grubenentleerung, und -behandlung bei Absetzgruben Tarifstelle 5 b) Grubenentleerung, wie 5 a, jedoch ohne 2,51 /cbm 4,11 /cbm 3,05 /cbm 1,50 /cbm 0,66 /cbm 2,50 /cbm 0,93 /cbm Tarifstelle 6) Teilanschluss ohne Grubenentleerung, (Nur Schmutzwasser oder nur Regenwasser) 1,61 /cbm Tarifstelle 7) für eine fruchtlose Anfuhr zur Grubenentleerung 30,68 Tarifstelle 8) Kleineinleiterabgabe pro Einwohner/-in 19,68 Tarifstelle 9) Befreit nach 53 Abs. 4 LWG 0,00 Tarifstelle 10) jährliche Grubenentleerung, - und -behandlung bei Entwässerungsanlagen wie 4, jedoch auf Wunsch des/der Eigentümers/Eigentümerin 2,24 /cbm Tarifstelle 11) Grubenentleerung und Abwassertransport bei einer abflusslosen Grube: a) 0-4 cbm (pauschal) 82,32 b) 5-6 cbm 18,92 /cbm c) 7-8 cbm 16,87 /cbm d) 9-15 cbm 15,34 /cbm e) ab 16 cbm 12,27 /cbm Tarifstelle 12) Abwasser- und Schlammbehandlung aus abflusslosen Gruben 3 0,92 /cbm Die Satzung tritt am in Kraft.

7 - 7 - Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Punkt 6 Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung des Abwasserwerkes Erwitte für das Wirtschaftsjahr 2007 Herr Löhr verwies zunächst auf die Sitzungsvorlage und hob die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH in den vergangenen Jahren hervor, die auch Beratungen innerhalb eines Jahres umfasst. Sodann erging folgender Beschluss: Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, die INTECON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh in Bad Oeynhausen mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Abwasserwerk Erwitte für das Wirtschaftsjahr 2007 zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Der Vorsitzende: gez. Gockel Der Schriftführer: gez. Kothe

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