FAQ zur Sonderpädagogik
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- Fanny Waldfogel
- vor 6 Jahren
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1 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule FAQ zur Sonderpädagogik 1. Lehrplan Volksschule und Beurteilung Bleibt mit dem neuen Lehrplan der Begriff «Individuelles Lernziel (ILZ)» bestehen? Ja. Der Lehrplan 21 formuliert die Lernziele in Form von Kompetenzen. Die Kompetenzen bzw. Kompetenzstufen können für die Formulierung von individuellen Lernzielen genutzt werden. Wann werden individuelle Lernziele gesetzt? Wenn eine Schülerin oder ein Schüler in einem Fach oder in mehreren Fächern die Lernziele über eine längere Zeit und markant nicht erreicht, können individuelle Lernziele gesetzt werden. Das Verfahren ist im «Sonderpädagogik-Konzept für die Regelschule» beschrieben (s. 31). BCr%20die%20Regelschule.pdf Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Grundansprüche nicht erreicht? Das Nichterreichen der Grundansprüche gibt Hinweise darauf, dass dem Lernprozess der Schülerin oder des Schülers speziell Beachtung geschenkt werden muss. Hierzu kann eine Fachperson für sonderpädagogische Massnahmen beigezogen und gegebenenfalls eine unterstützende Massnahme eingeleitet werden. Können aus dem Nichterreichen der Grundansprüche Konsequenzen abgeleitet werden, und wenn ja welche? Dies ist nicht vorgesehen. Der Erfassung eines besonderen Bildungsbedarfs soll unabhängig des Erreichens bzw. Nichterreichens der Grundansprüche und insbesondere bereits im Verlauf des ersten Zyklus die notwendige Beachtung geschenkt werden. Bei Bedarf sollen sonderpädagogische Massnahmen rechtzeitig und nicht erst am Ende eines Zyklus eingeleitet werden. Im Weiteren werden bei Nichterreichen der Grundansprüche nicht automatisch individuelle Lernziele gesetzt (vgl. Antwort zu den individuellen Lernzielen). 1/5
2 2. Lehrplan Volksschule und Förderplanung Wie verbindlich ist der Lehrplan Volksschule für weniger leistungsstarke Kinder und Jugendliche in der Regelschule? Der Lehrplan Volksschule ist für alle Kinder und Jugendlichen in der Regelschule verbindlich. Kann der Lehrplan Volksschule für die Förderplanung genutzt werden? Ja. Die Beschreibungen der Kompetenzstufen in den einzelnen Kompetenzbereichen können für die Erfassung, für die Planung, für das Durchführen und für das Evaluieren genutzt werden. Sie bieten gute Hinweise zur Einschätzung der bereits entwickelten Kompetenzen bei Lernenden und schärfen den Blick für die Stufen des Kompetenzerwerbs. Stehen der Lehrplan Volksschule und die ICF im Widerspruch oder sind sie kombinierbar? Die beiden Konstrukte unterscheiden sich, sie stehen jedoch nicht im Widerspruch zueinander. Die Beschreibungen der Kompetenzstufen im Lehrplan Volksschule können in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ICF verortet werden, decken diese jedoch nicht vollständig ab (u.a. Umweltfaktoren, Körperfunktionen, Partizipation). Sind für den Bereich Sonderpädagogik Ergänzungen zum Lehrplan 21 geplant? Ja, es sind drei Ergänzungen geplant. 1. Die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) plant eine Broschüre «Lehrplan 21 und sonderpädagogische Massnahmen». Sie soll aufzeigen, wie die Kompetenzstufen des Lehrplans mit individuellen Förderplanungen verknüpft werden können. Die Arbeiten wurden vor kurzem aufgenommen und sollten im Verlauf des Jahres 2017 abgeschlossen sein. 2. Für Schülerinnen und Schüler, welche die im ersten Zyklus beschriebenen Kompetenzstufen nicht erreichen, fehlen passende Kompetenzstufen, auf die individuelle Förderplanungen aufgebaut werden können. Ergänzend zum Lehrplan 21 soll deshalb ein Instrument entwickelt werden, das tiefere Kompetenzstufen (unterhalb jener des Lehrplans 21) beschreibt. Zur Zielgruppe gehören Sonderschülerinnen und Sonderschüler sowie Kinder in der Regelschule, welche beim Eintritt in den Kindergarten noch nicht an dem im ersten Zyklus des Lehrplans 21 beschriebenen Kompetenzstufen arbeiten können. Die Entwicklung des Instruments erfolgt unter Federführung des Kantons Zürich. Es soll Ende 2017 vorliegen. 3. Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) erarbeitet im Auftrag der D-EDK Informationsblätter zu einzelnen Behinderungen und Entwicklungsproblemen. Das Erscheinungsdatum ist noch nicht bekannt. 2/5
3 Werden für den Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule Orientierungspunkte gesetzt? Die Grundidee des Lehrplans Volkschule besagt, dass man mit der Formulierung von Kompetenzen in Zyklen mehr Spielraum für die Differenzierung bis hin zur Individualisierung erhält. Demzufolge gibt der Lehrplan Volksschule keine Orientierungspunkte zwischen Kindergarten und Unterstufe vor. Werden Orientierungspunkt gesetzt, wird das dem Lehrplan Volksschule zugrunde liegende Lern- und Unterrichtsverständnis erheblich eingeschränkt. Sind im Lehrplan Volksschule Angaben zu Deutsch als Zweitsprache zu finden? Das Erlernen von Deutsch als Zweitsprache gilt als Bestandteil des Sprachenlernens in der Volksschule. Es wird im Lehrplan deshalb nicht speziell dargestellt. Grundsätzlich sind die in Deutsch formulierten Grundansprüche anzustreben. Für Deutsch als Zweitsprache wird ein Kompetenzaufbau nicht explizit ausgewiesen. 3/5
4 3. Förderplanung allgemein Für welche Schülerinnen und Schüler wird eine Förderplanung erstellt? - Für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen (ILZ) in Regelklassen - Für Schülerinnen und Schüler, an deren Förderung über längere Zeit (ab einem Semester) eine oder mehrere Fachpersonen für sonderpädagogische Massnahmen regelmässig mitarbeiten. - Für Schülerinnen und Schüler in Kleinklasse - Für Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen Sind die vom Amt für Volksschule zu Verfügung gestellten Formulare zur Lernzielvereinbarung, zur Förderplanung und zum Lernbericht in der Regelschule zwingend zu verwenden? Nein. Das Sonderpädagogik-Konzept schreibt vor, dass die Förderplanung schriftlich und nach ICF zu erfolgen hat. Die Word - Formulare erfüllen diese Vorgabe und können den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Es ist vorgesehen, die Formulare auf Schuljahr 2017/18 ins Lehrer-Office zu integrieren. ebote/foerderplanung-und-beurteilung.html Wird der Lernbericht jährlich oder halbjährlich verfasst? Der Lernbericht ist Grundlage für das Standortgespräch und kann je nach Dauer und Intensität der Unterstützung halbjährlich oder jährlich erstellt werden. Er wird den Eltern und, soweit es für die Erfüllung der Aufgaben notwendig ist, den beteiligten Personen der Schule zugestellt. Kann dem Zeugnis von Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen (ILZ) der gesamte Lernbericht beigelegt werden? Nein. Dem Zeugnis wird ein Auszug des Lernberichts beigelegt. Er beschreibt die Einschätzung der Lernziele in den Fach- und Teilbereichen mit individuellen Lernzielen. Weiterführende Einschätzungen sind aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. In welcher Form kann in der Therapie das Erreichen der Therapieziele beschrieben werden? Therapieziele werden jeweils am Ende des Semesters beurteilt. Die Einschätzungen der Therapieziele und die erreichten Kompetenzen werden in Textform oder in den vier Ausprägungen «übertroffen», «gut erreicht», «erreicht» oder «nicht erreicht» beschrieben. Alternativ können die Einschätzungen der Lernziele und die erreichten Kompetenzen in Textform beschrieben werden. 4/5
5 In welchen Bereichen wird die Behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung ausgebaut? Mit diesem Angebot wird behinderungsspezifisches Know-How, das in den Sonderschulen bezüglich Unterrichts- und Beziehungsgestaltung, Förderplanung und geeigneten technischen Hilfsmitteln vorhanden ist, den Regelschulen zur Verfügung gestellt. Behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U) besteht bereits seit vielen Jahren für die Bereiche körperliche bzw. motorische Entwicklung, Hören und Sehen. In den kommenden Jahren wird B&U erweitert, und zwar um die drei Bereiche kognitive Entwicklung, soziale oder psychisch-emotionale Entwicklung und Sprachentwicklung. Das Angebot steht folgenden Personen zur Verfügung: Lehrpersonen, Fachpersonen, SHP und Behörden (mit Einbezug Eltern), Abklärungsstellen und in Einzelfällen Schülerinnen und Schülern mit behinderungsspezifischem Unterstützungsbedarf. 31. Oktober 2016, AVS 5/5
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