Fragebogen 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Firma:

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1 Fragebogen 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG Firma: Zu den von mir/uns erbrachten bzw. beabsichtigten Geschäften erkläre/n ich/wir Folgendes: (Bitte ankreuzen, sofern dies auf die von Ihnen/von Ihrem Unternehmen betriebenen Geschäfte zutrifft) Teil A: 1. Ich/Wir betreibe/n keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten im Sinne des 1 Abs. 11 KWG. (Hinweis: Anteile an Investmentvermögen sind Finanzinstrumente.) Teil B: I. Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG: 1. Ich/Wir erbringe/n als Finanzdienstleistung im Sinne des 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG ausschließlich die Anlageberatung und/oder die Anlage- und Abschlussvermittlung von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, nicht jedoch von Anteilen an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach 112 des Investmentgesetzes.

2 Seite Durch meine/unsere Beratungs- und/oder Vermittlungstätigkeit werden ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und inländischen Instituten, Instituten oder Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Voraussetzungen nach 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG erfüllen, Unternehmen, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt sind, oder Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und ausländische Investmentgesellschaften begründet. 3. Ich/Wir bin/sind nicht befugt, mir/uns bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. 4. Ich/Wir habe/n bei der Anlageentscheidung keinen Entscheidungsspielraum und betreibe/n daher keine Finanzportfolioverwaltung gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG.

3 Seite 3 6 II. Sonstige, der Erlaubnispflicht nach 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 8 KWG unterliegende Finanzdienstleistungen: 1. Ich vermittle/wir vermitteln mit Ausnahme der unter Teil B, I., Nr. 1 genannten regulierten Investmentprodukte ( 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG) keine Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente im Sinne des 1 Abs. 11 KWG und erbringe/n daher keine Anlage- und Abschlussvermittlung gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG. 2. Ich gebe/wir geben mit Ausnahme der unter Teil B, I., Nr. 1 genannten regulierten Investmentprodukte ( 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG) keine persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten im Sinne des 1 Abs. 11 KWG beziehen und die sich auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers stützen oder als für ihn geeignet dargestellt werden. Ich/Wir erbringe/n daher keine Anlageberatung gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. 3. Ich/ Wir betreiben kein multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt. Ich/Wir betreibe/n daher kein multilaterales Handelsystem gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1b KWG.

4 Seite Ich/ Wir platzieren keine Finanzinstrumente ohne feste Übernahmeverpflichtung. Ich/Wir erbringe/n daher kein Platzierungsgeschäft gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG. 5. Ich/Wir verwalte/n keine in Finanzinstrumenten im Sinne des 1 Abs. 11 KWG angelegte Vermögen mit Entscheidungsspielraum bei Anlageentscheidungen und erbringe/n daher keine Finanzportfolioverwaltung gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. 6. Ich/Wir betreibe/n keinen Handel mit Wertpapieren und/oder anderen Finanzinstrumenten im Sinne des 1 Abs. 11 KWG auf eigene Rechnung als Dienstleistung für andere und erbringe/n daher keinen gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG erlaubnispflichtigen Eigenhandel. 7. Ich vermittle/wir vermitteln keine Einlagen oder Verträge ü- ber Einlagen an Adressen in Staaten mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und leite/n auch keine Einlagegelder an solche Adressen weiter. Ich/Wir erbringe/n daher keine Drittstaateneinlagenvermittlung gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG.

5 Seite Ich/Wir habe/n nicht gewerbsmäßig die Besorgung von Zahlungsaufträgen übernommen und auch keine relevanten Teilakte hiervon erbracht. Ich/Wir erbringe/n daher nicht das Finanztransfergeschäft gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG. 9. Unsere/Meine Geschäftstätigkeit besteht nicht im Austausch von Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie dem Verkauf und Ankauf von Reiseschecks. Ich/Wir erbringe/n daher nicht das Sortengeschäft gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG. 10. Meine/ Unsere Geschäftstätigkeit besteht nicht darin, Kreditkarten und Reiseschecks auszugeben oder zu verwalten. Ich/Wir erbringe/n daher kein Kreditkartengeschäft gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG.

6 Seite 6 6 Teil C: Besondere Anmerkungen: Erklärung: Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir 1. erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungsgeschäfte erst dann aufnehmen kann/können, wenn mir/uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Erlaubnis nach 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erteilt hat, 2. das Erbringen von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis nach 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG strafbar ist Datum Firma und Unterschrift

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