Leistungs- und Verhaltenskontrollen bei auftragsbezogenen Auswertungen

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1 Leistungs- und Verhaltenskontrollen bei auftragsbezogenen Auswertungen Dr. Johann Bizer Stellvertretender Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) 7. November 2006 Dresden 19. SAP- / Technologie-Konferenz

2 Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Aufsicht über Wirtschaft und Verwaltung Gebote und Verbote Kontrollen und Beanstandungen Beratung Konzeptberatung und studien ULDi Innovationszentrum Datenschutz Datenschutz durch Technik Selbstdatenschutz Identitätsmanagement Datenschutz als Wettbewerbsvorteil Gütesiegel und Audit

3

4 Projektbereich RISER Europäische Melderegisterauskunft Prime und FIDIS Identitätsmanagement Profiling und Biometrie Datenschutzrecht Verbraucherdatenschutzrecht Scoringverfahren TAUCIS Technikfolgenabschätzung Ubiquitäres Computing Privacy4DRM Nutzerorientiertes Digital Rights Management AN.ON

5 Datenschutz-Policy Datenschutz durch Recht Datenschutz durch Technik Datenschutz als Wettbewerbsfaktor Datenschutz in die Prozesse

6 Datenschutz im Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag Hauptleistung: Arbeitskraft gegen Arbeitslohn Direktionsrecht des Arbeitgebers Bereitstellung von Arbeitsmittel IT Kontrollrecht des Arbeitgebers bzgl. Arbeitsleistung Schranke: Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter Schranke: Wahrung des Datenschutzes: 28 Abs. 1 BDSG Schranke: Zweckbindung von Protokolldaten: 31 BDSG Kollektivrechtliche Verpflichtung Wahrung der Persönlichkeitsrechte: 75 Abs. 2 BetrVG Mitbestimmung: 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

7 Situation der Mitarbeiter Der vernetzte Mitarbeiter Der verwaltete Mitarbeiter Der vermessene Mitarbeiter Der überwachte Mitarbeiter

8 Der vernetzte Mitarbeiter Optimieren der Geschäftsprozesse Arbeitsleistung optimieren Entlastung von Routinearbeiten Leistungsverdichtung Folge: Entlassung von Mitarbeitern Folge: Fehleranfälligkeit Folge: Prävention Steuerung Erreichbarkeit und Verfügbarkeit Enge Koppelung in die Produktionsprozesse Externe Steuerung

9 Der verwaltete Mitarbeiter Die Verwaltung des Mitarbeiters ist ein Kostenfaktor Informatationstechnik: Berechnung und Zahlung der Löhne und Gehälter Steuern Sozialabgaben Beachtung von Sonderregelungen Mutterschutz, Erziehungszeiten, Behinderungen, Sonderzuschläge, Zuschüsse, Arbeitsverwaltung etc. etc. Elektronifizierung und Zentralisierung Mitarbeiterausweis, Gesundheitskarte, JobCard

10 Der vermessene Mitarbeiter Qualifikation und Kompetenz Ausbildung Fort- und Weiterbildung Leistungsbeurteilung Nutzen optimieren und Risiken minimieren Gesundheitsdaten Dispositionen / Vorbelastungen (Genetik) Einsatzplanung

11 Der überwachte Mitarbeiter Elektronische Ausweise Zeiterfassung, Zugangskontrolle, Bewegungsprofile MitarbeiterCard und Profiling im Hintergrundsystem Elektronische Überwachung Leistungserfassung und kontrolle Zeiterfassung Telefonverhalten Internetnutzung Arbeitsplatz (Video) Bewegung im Unternehmen (Gebäudezugang, Sozialraum, Kaffeemaschine, Kantine, WC) Externe Standorte via GPS oder Handy

12 Auswertung von Mitarbeiterdaten Rechtsgrundlage Gesetz, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, [Einwilligung] Zweckbindung Verwendungszweck: Leistung./. Entlohnung Verwendungszweck: Einsatzplanung./. Entlohnung Verwendungszweck: Sozialplan./. Entlassung Verwendungszweck: Kosten je Mitarbeiter./. Optimierung Erforderlichkeit Art und Umfang der Daten sowie Dauer der Verarbeitung Datensparsamkeit / Pseudonymisierung Transparenz Information des Betroffenen (Daten)Sicherheit Kontrolle Datenschutzmanagement./. Betriebsrat

13 Rechtsgrundlagen und Zwecke Arbeitsvertrag Übereinstimmende (!) Willenserklärungen Leistung./. Gegenleistung Gegenseitigkeit ist Schranke der Kontrollmöglichkeit Betriebsvereinbarung Möglichkeit und Grenzen der technischen Überwachung Gesetzlicher Datenschutz als Schranke des Kollektivrechts Gesetzlicher Datenschutz 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG: Arbeitsvertrag (s.o.) 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG: Abwägung

14 Auswertungen nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG Datenverarbeitung ist zulässig für Erfüllung eigener Geschäftszweck soweit zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich UND kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen offensichtlich überwiegen.

15 Unzulässigkeit von Auswertungen Keine Festlegung des Zwecks bei Erhebung der Daten 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG Fehlende Transparenz gegenüber dem Betroffenen 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BDSG Auswertung auch mit anonymen Daten möglich 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 a BDSG: Erforderlichkeit Einbeziehung der Betroffene vor Auswertung 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG: schutzwürdige Interessen Auswertung auch mit pseudonymen Daten möglich 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 a BDSG: Erforderlichkeit Regelung der Voraussetzung der Re-Pseudonymisierung Verfahren der Re-Pseudonymisierung in Betriebsvereinbarung festlegen Unverhältnismäßigkeit Übermittlung an Dritte (Konzernproblematik)

16

17 Sicherheit der IT Verletzlichkeit der Informationstechnik Systeme, Netze, Applikationen etc. Datenschutz Personaldaten Kundendaten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Riskmanagement Vergabe von Berechtigungen Protokollierung der Nutzeraktivitäten Protokollierung der AdminAktivitäten Auswertung und Kontrolle

18 Datenschutz- und Sicherheitskonzept Konzeptionierung IT-Konzept was mache ich mit welchen Mitteln? Sicherheitskonzept Schutzniveau festlegen Risiken analysieren Bild Technisch-Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Restrisiken identifizieren Technisch-Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Rollen festlegen Berechtigungen zuweisen Wirksamkeit evaluieren

19

20 Datenschutzkonforme Protokollierung Aus Datenschutzsicht kein Problem ist Auswertung an sich sondern: Festlegung der Modalitäten der Auswertung wer darf welche Daten zu welchem Zweck auswerten? Meilensteine Zweckbindung der Protokolldaten Kontrolle von Datenschutz und Datensicherheit Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes Verbot gezielter Leistungs- und Verhaltenskontrolle Differenzierung zwischen Admin und Nutzern Zweck des System der Berechtigungsvergabe ist Prävention Zweck der Kontrolle ist Funktionsprüfung des Systems Zweck der Kontrolle ist nicht Verhaltenskontrolle

21 Mitarbeiter im Zangengriff Optimierung der Geschäftsprozesse Überwachung Steuerung Auswertungen Verletzlichkeit der IT Protokollierung der Aktivitäten der Nutzer und Admins Auswertungen für Kontrollzwecke Datenschutz Kontrolle der Adminis. = Hauptpflicht aus Arbeitsvertrag Schutz der Admins vor falschen Verdächtigungen Kontrolle der Nutzer

22

23 Kontakt Dr. Johann Bizer Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Kiel, Holstenstraße 98 Telefon0431/ Telefax 0431/ Internet

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