Auftrag zur Lieferung
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- Georg Fürst
- vor 8 Jahren
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1 Auftrag zur Lieferung Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau Am Bahnhof 2, Luckau Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Christoph Kalz Registergericht: Amtsgericht Cottbus, HRB-Nr SpreewaldStrom Basis Grundpreis Arbeitspreis netto brutto netto brutto /Monat /Monat Cent/kWh Cent/kWh 7,80 9,28 21,97 26,14 Preisstand ist der Die Preise gelten für Kunden im Stromnetzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau. Die Bruttopreise sind gerundet inkl. 19% Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen sind die Nettopreise. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Ihre Lieferanschrift Herr Frau Geburtsdatum * Ihr Kundennummer (falls bereits vorhanden) Name / Vorname / Titel * Bei Geschäftskunden bitte zusätzlich ausfüllen * Straße / Hausnummer * Geschäftsführer Postleitzahl / Ort * Rechtsform Telefon, privat Telefon, geschäftlich Handelsregistereintrag Fax / Steuernummer Ihre Rechnungsanschrift (falls abweichend von Ihrer Lieferanschrift) Name / Vorname / Titel Straße / Hausnummer Postleitzahl / Ort Angaben zu Ihrer Verbrauchsstelle Ihre Stromzählernummer * Ihr Vorjahresverbrauch in kwh * Ihr bisheriger Stromversorger * Ihr Zählerstand abgelesen am Ihre Kundennummer beim bisherigen Stromversorger Lieferbeginn Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen. Sollten Sie keinen Termin eintragen beliefern wir Sie automatisch zum nächstmöglichen Termin. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung nach Ziffer 2 der beigefügten AGB. Einzug Lieferantenwechsel Tarifwechsel Datum der Schlüsselübergabe Termin
2 SEPA-Lastschriftmandat Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau - Gläubigeridentifikationsnummer DE94ZZZ Ich ermächtige die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die wiederkehrenden Zahlungen erfolgen in Euro. Kontoinhaber/-in Name / Vorname * Kreditinstitut * IBAN * BIC * Ort, Datum * Anschrift des Kontoinhabers * (falls abweichend vom Vertragspartner) Unterschrift Kontoinhaber/-in * Straße / Hausnummer Postleitzahl / Ort Die Mandatsreferenz wird mir von der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau gesondert mitgeteilt. Vollmacht Ich bevollmächtige die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit meinem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage aller notwendigen Daten. Zudem bevollmächtige ich die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebes und/oder der Messung. Soweit und solange für mich ein Dritter nach 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtige ich den Lieferanten auch zur Abfrage meiner Messwerte bei diesem Dritten. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau, Am Bahnhof 2 in Luckau, Telefon: 03544/5026-0, Fax: 03544/ , info@suell.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. - Ende der Widerrufsbelehrung - Ort, Datum Unterschrift Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Ich bin damit einverstanden, von SÜLL telefonisch, per Telefax und mittels elektronischer Post ( /SMS) Unternehmens-, Markt-, Angebots- und Produktinformationen zu erhalten. (Nicht erforderlich, wenn Sie bereits Ihre Einwilligung erteilt haben.) Ich bin berechtigt, der vorgenannten Nutzung meiner Daten jederzeit gegenüber SÜLL zu widersprechen, z.b. per an info@suell.de (Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Internet unter Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragserteilung Ich beauftrage die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau mit der Lieferung von Strom an die genannte Lieferstelle. Die ergänzenden Bedingungen zur StromGVV der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau, die diesem Auftrag beiliegen bzw. die ich zusammen mit diesem Auftrag erhalten habe, sind Vertragsbestandteil. Von diesen habe ich Kenntnis genommen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. Soweit dieser Vertrag oder die ergänzenden Bedingungen zur StromGVV nichts Abweichendes vorsehen, gelten die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit. Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom (BGBI. I 2006, S. 2396, S. 2391) entsprechend, die jederzeit eingesehen werden kann. Ort, Datum Unterschrift
3 SpreewaldStrom Basis für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz im Grundversorgungsgebiet der Stadt und Überlandwerke GmbH Luckau Lübbenau Die Stadt und Überlandwerke GmbH Luckau Lübbenau, im Folgenden SÜLL genannt, bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der SÜLL zur StromGVV zu den nachstehenden Bedingungen an. Die Grund und Ersatzversorgung und die StromGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der SÜLL zur StromGVV finden auf alle von SÜLL in Niederspannung versorgten Kunden Anwendung. Mit Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung vom 22. Oktober 2014 und der neuen Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom und Gasgrundversorgung erhalten Sie beigefügt eine Erläuterung zur Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen für Ihren Tarif SpreewaldStrom Basis. Allgemeiner Preis der Grundversorgung SpreewaldStrom Basis Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 111,36 EUR Grundpreis pro Monat 9,28 EUR Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 26,14 Cent Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 93,58 EUR am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 21,97 Cent In den Netto Endpreis fließen ein: Euro/Jahr Cent/kWh Stromsteuer Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinde) Umlage nach Erneuerbare Energien Gesetz Aufschlag nach Kraft Wärme Kopplungsgesetz Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung Umlage nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 2,050 1,320 6,170 0,254 0,237 0,051 0,006 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 5,660 Verbrauchsunabhängiger Grund und Abrechnungspreis Messstellenbetrieb (wenn von Netzbetreiber durchgeführt) Messung (wenn von Netzbetreiber durchgeführt) 34,00 6,00 1,80 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 41,80 15,65 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb) am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 51,78 EUR am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 6,32 Cent Die aktuellen Veröffentlichungen und weiterführende Informationen der sogenannten staatlichen Komponenten finden Sie auch auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
4 Ergänzende Bedingungen der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau Lübbenau zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) vom 26. Oktober 2006 in Kraft getreten. Sie ersetzt zusammen mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) vom 01. November 2006 die bisher geltende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni In Verbindung mit der Vorschrift der Strom-GVV werden folgende Ergänzende Bedingungen der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau Lübbenau (SÜLL) zur StromGVV auch für bestehende Verträge in der Grundversorgung, im Allgemeinen Tarif und in den Sondertarifen Spreewaldstrom zum 10. Dezember 2006 mit folgendem Wortlaut wirksam: 1. Anwendungsbereich Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie diese Ergänzenden Bedingungen finden auf alle von SÜLL in Niederspannung versorgten Kunden Anwendung. Die Bestimmungen der StromGVV und diese Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteile der zwischen den Letztverbrauchern und SÜLL abgeschlossenen Versorgungsverträge. 2. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten ( 7 StromGVV) Falls der Kunde eine Erhöhung der bereitgestellten Leistung wünscht, zeigt er dies der SÜLL so früh wie möglich an. Die SÜLL wird die erhöhte Leistung, soweit sie die Netzanschlusskapazität nicht übersteigt, innerhalb von 6 Monaten unter entsprechender Anpassung des Vertrages bereitstellen. Die Bereitstellung von darüber hinausgehenden Leistungen bedarf besonderer Vereinbarungen. 3. Verwendung der Elektrizität, Eigenerzeugung Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des Kunden zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SÜLL zulässig. Sie muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde SÜLL Mitteilung zu machen. Der Kunde ist erst nach Beendigung seines Versorgungsverhältnisses mit SÜLL berechtigt, zur Eigenerzeugung mit anderen Anlagen als Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Energien oder Notstromaggregaten überzugehen. 4. Abrechnung und Abschlagszahlung ( 12 und 13 StromGVV) Der Stromverbrauch wird jährlich abgelesen und abgerechnet. Die SÜLL erhebt verbrauchsabhängig ein- oder zweimonatliche Abschläge auf den Verbrauch, die zum angegebenen Zeitpunkt fällig werden. Deren Höhe bemisst sich nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch des Kunden im vorangegangenen Abrechnungszeitraum, bzw. bei einem neuen Kunden nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Die endgültige Abrechnung erfolgt aufgrund einer Ablesung am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes und unter Berücksichtigung der für den Stromverbrauch in diesem Zeitraum abgebuchten bzw. gezahlten Abschläge. 5. Zahlungsweise Rechnungsbeträge und Abschläge können grundsätzlich per Lastschriftverfahren, per Überweisung oder per Bareinzahlung gezahlt werden. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung und stellt sicher, dass das Konto zum Fälligkeitstermin gedeckt ist, Kunden, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, zahlen die Rechnungsbeträge und Abschläge zur Fälligkeit auf ein von SÜLL benanntes Konto. 6. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung ( 17, 19 StromGVV) Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzug, einer Unterbrechung, sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach dem im Preisblatt der SÜLL veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Abschlagsrechnung, einer Vorauszahlungsrechnung nach 14 StromGVV oder mit der Endrechnung in Verzug, so berechnet die SÜLL Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank aber mindestens 6%. Nachdem der Kunde folgende Kosten vollständig ausgeglichen hat, erfolgt die Wiederaufnahme der Versorgung: o Forderung aus Stromlieferung o Angefallene Nebenkosten (z.b.: Mahngebühren, Bankgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Zutrittsverweigerung, usw.) o Kosten für Unterbrechung der Versorgung o Kosten für Wiederherstellung der Versorgung Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder Aufwand der SÜLL nicht oder in einer wesentlich geringen Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. Bei Außensperrungen wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. Der Allgemeine Tarif der SÜLL und die StromGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der SÜLL zu der StromGVV entsprechen den Allgemeinen Preisen und den Allgemeinen Bedingungen im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. 7. Datenschutz Daten aus dem Vertragsverhältnis werden von uns zum Zweck der Verarbeitung gespeichert. Datenmissbrauch ist ausgeschlossen. 8. Inkrafttreten Die Ergänzenden Bestimmungen treten mit Wirkung vom in Kraft. Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau Lübbenau zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gültig ab Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (Ziffer 6. der Ergänzenden Bedingungen) Mahnkosten 5,00 Nachinkassi/Direktinkassi 20,00 Rücklastschriften entsprechend der Belastung durch Banken Unterbrechung der Versorgung (bei Zählersperrung/ -ausbau) 82,00 Unterbrechung der Versorgung (bei unterirdischer Sperrung des Hausanschlusses vor dem Grundstück) nach Aufwand Wiederherstellung der Versorgung 22,41 (siehe auch Pkt.2) Verweigerung Zutritt 36,00 2. Umsatzsteuer Die Kostenpauschale zur Wiederherstellung der Versorgung wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
5 Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau Lübbenau, Am Bahnhof 2 in Luckau, Telefon: 03544/5026-0, Fax: 03544/ , info@suell.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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