l/ 4 - Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "l/ 4 - Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland"

Transkript

1 l/ 4 - Katastrophenschutzorganisationen Inhaltsverzeichnis 1. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) 2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) 3. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Bayerisches Rotes Kreuz 4. Feuerwehren (Fw) 5. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) 6. Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD) 7. Technisches Hilfswerk (THW) 8. Sonstige privatrechtliche Organisationen - Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS) - Deutsche Rettungsflugwacht e. V. Seite

2

3 Katastrophenschutzorganisationen 1/4 Embleme der Katastrophenschutzorganisationen (vgl. Abschnitt 1/1 Ziffer 2.) 1. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) e. V. wurde im Jahre 1909 auf der Basis schon bestehender örtlicher sog. Kolonnen gegründet. Von den Nationalsozialisten 1933 verboten, begann er zielstrebig nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Wiederaufbau. Der ASB zählte heute bereits mehr als Helfer. Der ASB ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Der Sitz ist Köln. Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Arbeit 'des ASB liegt eindeutig auf dem Gebiet des Krankentransportes und des Rettungsdienstes. Beide konnten ausgebaut werden. Laut Satzung umfassen die Aufgaben im einzelnen: 1. Ausbildung der Mitglieder und Bevölkerung in der fachgerechten Ersten Hilfe und in der Krankenpflege 2. Schaffung und Unterhaltung eines aus sorgfältig ausgebildeten Mitgliedern bestehenden und mit modernen Hilfsmitteln ausgerüsteten Katastrophenhilfsdienstes 3. Ausbildung von Betriebssamaritern sowie Sicherheitsbeauftragten in der Ersten Hilfe und Beratung von Betrieben im Gesundheits- und Unfallschutz 4. Bildung und Unterhaltung eines Krankenpflegedienstes 5. Mitarbeit an den Aufträgen im Rahmen des Zivilschutzes 6. Durchführung von Aufgaben der Gesundheitsbehörden. Unterhaltung von Krankenanstalten, Mitarbeit in der offenen und geschlossenen Fürsorge, -1-

4 1/4 Katastrophenschutzorganisationen Jugendfürsorge, Einrichtung von Krankentransport- und Unfallhilfsstationen, Mitwirkung in der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge und im Wasserrettungsdienst In der Organisation der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) betreibt der ASB intensive Jugendarbeit. Ihr ist es zu danken, daß sich immer mehr Jugendliche der karitativen Arbeit des ASB zuwenden. 2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist eine gemeinnützige, selbständige Einrichtung und arbeitet ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Die DLRG wurde 1913 ins Leben gerufen. Aufgabe der DLRG ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Ferner klärt sie die Bevölkerung über die Gefahren am und im Wasser auf. Die Aufgaben der DLRG erstrecken sich im einzelnen auf Förderung und Durchführung des Anfängerschwimmens, Förderung des Schulschwimmunterrichts, Ausbildung von Schwimmern zu Rettungsschwimmern, Organisation des Rettungswachdienstes, Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen, wissenschaftliche Erforschung aller mit der Wasserrettung verbundenen Fragen, Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Behörden, Mitwirkung bei Abwendung und Bekämpfung von Katastrophenfällen. 3. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (DRK) ist eine privatrechtliche Katastrophenschutzorganisation. Es besteht aus 15 Landesverbänden, über 500 Kreisverbänden und nahezu Ortsvereinen. Angeschlossen sind der Verband der Schwesternschaften vorn DRK, das Jugendsozialwerk und das Elsa-Brandströrn-Werk. Die Organe des Deutschen Roten Kreuzes sind die Bundesversammlung, das Präsidium und der Präsidialrat. Der Sitz des DRK ist Berlin, das Generalsekretariat befindet sich in Bonn. Die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft ist Mitglied der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Die Satzung des Roten Kreuzes schreibt als Aufgaben vor: 1. Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung 2. Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte 3. Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr 4. Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach dem Genfer Rot-Kreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen 5. Verbreitung der Kenntnis der Genfer Rotkreuz-Abkommen 6. Krankenpflege 7. Krankentransport und Rettungsdienst auf den Straßen, in den Betrieben, auf dem Wasser und in den Bergen 8. Blutspendedienst -2-

5 Katastrophenschutzorganisationen 1/4 9. Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe 10. Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen 11. Internationale Hilfsaktionen 12. Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz 13. Wohlfahrtspflege (Sozialarbeit), insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter, alte Menschen, Kranke und Behinderte 14. Gesundheitsdienst und vorbeugende Gesundheitspflege 15. Jugendpflege, Jugendfürsorge, Jugendsozialarbeit Die Mitwirkung des DRK im erweiterten Katastrophenschutz erstreckt sich vornehmlich auf den Sanitätsdienst und den Betreuungsdienst. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der motorisierte Hilfszug des DRK mit seinen Hilfszugstaffeln in den einzelnen Landesverbänden. Das Emblem des Roten Kreuzes ist in seiner Schlichtheit und Klarheit das in der Welt vermutlich bekannteste Markenzeichen" überhaupt. Wer dieses Zeichen sieht, weiß, daß er nicht vergeblich um Schutz und Hilfe bittet. Innerhalb des DRK nimmt das Bayerische Rote Kreuz eine Sonderstellung ein. Es ist zwar Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes, jedoch im Gegensatz zu diesem eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. Das Bayerische Rote Kreuz führt als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes in Bayern die Aufgaben verantwortlich durch, die den Rotkreuzgesellschaften durch die Rotkreuz-Konventionen und die Beschlüsse internationaler Rotkreuzkonferenzen übertragen sind. 4. Feuerwehren (Fw) Die im Katastrophenschutz neuer Prägung mitwirkenden Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland sind Einrichtungen der Gemeinden. Sie bilden eine Vereinigung unter dem Namen Deutscher Feuerwehrverband e. V. ". Dieser hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Sitz ist Bonn. Die einzelnen Feuerwehren - Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Berufsfeuerwehren - sind auf Kreis- und Landesebene zu Verbänden zusammengeschlossen. Die Dienstaufsicht üben die Innenminister der Länder aus. Die Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes sind die Delegiertenversammlung, der Deutsche Feuerwehrausschuß und das Präsidium. Die Hauptaufgaben der Feuerwehren sind Brandbekämpfung, Menschenrettung, Technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz. Die Mitwirkung der Feuerwehren im Katastrophenschutz erfolgt kraft ihres Status als öffentlichrechtliche Einrichtungen der Gemeinden. Hier stellen sie den Brandschutzdienst als stärksten Fachdienst und an zweiter Stelle den ABC-Dienst. Die Gestellung weiterer Fachdienste erfolgt entsprechend den Gegebenheiten des KatSG. Große Bedeutung kommt der Förderung und Ausbildung der Jugendlichen in etwa Jugendfeuerwehren zu. Die Erziehung von Jungfeuerwehrmännern ist eine lohnende Aufgabe. -3-

6 1/4 Katastrophenschutzorganisationen 5. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) Die im Katastrophenschutz mitwirkende Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) wurde 1952 als Tochterorganisation des Johanniterordens gegründet. Die JUH ist eine im Sinne des Artikels 26 des Genfer Abkommens von 1949 anerkannte private freiwillige Hilfsgemeinschaft. Der JUH sind folgende Aufgaben gestellt: 1. Ausbildung in Unfall- und Katastrophenhilfe aller Art 2. Ausbildung in häuslicher Krankenpflege 3. Hilfeleistung im allgemeinen Sanitätsdienst, bei außerordentlichen Notständen und Einsatz in Unfall- und Katastrophenfällen 4. Jugendpflege 5. Erwachsenenbildung Die Tätigkeit im Rahmen des Zivilschutzes kann auf andere Zweige der Krankenpflege und Sozialhilfe ausgedehnt werden. Die Organe der Johanniter-Unfall-Hilfe sind die Mitgliederversammlung der Landesverbände, die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Auf Landesebene stehen darunter Landesgeschäftsführung und Landesleitung. Ihnen folgen auf unterster Ebene die Kreis- und Ortsverbände. Im Rahmen des Katastrophenschutzes betätigt sich die JUH in den Fachdiensten Sanitätsdienst, Betreuungsdienst und Fernmeldedienst je nach den Erfordernissen in den einzelnen Kreisen. Hierbei vermag die JUH aus über 180 Standorten in der Bundesrepublik auszugehen. Neben ihrer Sanitätsausbildung erhalten die Johanniter-Helfer eine Spezialausbildung als Fernmelder, Kraftfahrer oder Koch. Ferner erfolgt Unterweisung in der Bedienung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen und von Notstromaggregaten. Bei Auslandseinsätzen kommen den Helfern ihre Spezialkenntnisse besonders zugute. 6. Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD) Der Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD) wurde im Jahre 1953 vom katholischen Malteserorden, der wie der protestantische Johanniterorden des Heiligen Johannes zu Jerusalem seinen Anfang nahm, ins Leben gerufen. Auch der MHD ist eine privatrechtlich organisierte Hilfsgemeinschaft, die den Schutz der Genfer Abkommen genießt. Seine Organe sind der Vorstand, der geschäftsführende Vorstand, die Delegierten-Versammlung, die Mitglieder-Versammlung und die Diözesen bzw. weitere Untergliederungen. Der Sitz ist Köln. Aufgaben und Ziele des MHD sind: Ausbildung und Einsatz in der Ersten Hilfe, im Sanitätsdienst, im Zivilschutz sowie in der Unfall- und Katastrophenhilfe jeder Art, Ausbildung und Einsatz in der Pflege von Kranken, Verletzten und Verwundeten, Ausbildung und Einsatz im sozialen und karitativen Betreuungsdienst, Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben, Unterweisung seiner Mitglieder in den Vereinszielen und im Geiste christlicher Nächstenliebe. Der Schwerpunkt der Arbeit des MHD liegt bei den Diözesen, dem Diözesenleiter sowie dem Vorstand und der Versammlung. Ihnen sind die Kreis- und Ortsgruppen und die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten nachgeordnet. Die Helfer mit dem achtstrahligen Kreuz als Emblem sind überall zu finden, an Autobahnen und Bundesstraßen, bei Sportveranstaltungen oder an sonstigen Plätzen, an denen rasche und fachliche Hilfe notwendig werden kann. MHD-Helfer waren es auch, die in Südvietnam ihre Hilfsbereitschaft mit dem Leben bezahlten. -4-

7 Katastrophenschutzorganisationen 1/4 7. Technisches Hilfswerk (THW) Das Technische Hilfswerk (THW) wurde mit Erlaß vom 25. August 1953 als nichtrechtsfähige Bundesanstalt errichtet (vgl. Abschnitt 1/9 1.). Es ist eine Katastrophenschutzorganisation des Bundes, die dem Bundesminister des Innern untersteht. Seine Spitze ist in das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) integriert. Der Direktor THW ist zugleich Leiter des Abteilung THW im Bundesamt für Zivilschutz. Die Bediensteten der Abteilung sind Angehörige des Bundesamtes. Die Organisation wird im wesentlichen von freiwilligen Helfern getragen und ist überall im Bundesgebiet vertreten, auch in West-Berlin. Die Helfer leisten ihre ehrenamtliche, freiwillige Arbeit in mehr als 600 Ortsverbänden (in den Stadtstaaten: Bezirksverbände), die in 11 Landesverbänden zusammengefaßt sind. Nach seiner Satzung leistet das THW vor allem technische Hilfe bei Katastrophen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes sowie der Beseitigung öffentlicher Notstände, durch welche die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, der Gesundheitsdienst oder der lebenswichtige Verkehr gefährdet werden. Diese Aufgaben hat das THW gemäß 1 des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG) auch im Verteidigungsfall wahrzunehmen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen wirkt es in erster Linie in den Fachdiensten Bergung und Instandsetzung mit. Die Helfer erhalten zunächst eine Grundausbildung im Umgang mit den Werkzeugen, Geräten, Maschinen und dem Material ihrer Organisation. In der weiterführenden Fachausbildung lernen sie sodann u. a. das Bergen von Personen und Sachwerten aus zertrümmerten Gebäuden, Fahrzeugen und aus Wassernot, das Instandsetzen von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, das Fahren auf dem Wasser, das Aufbereiten von Trinkwasser, den Bau von behelfsmäßigen 'Übergängen und Festbrücken sowie das behelfsmäßige Herrichten von Straßen und Wegen. Schwerpunkt der friedensmäßigen Einsätze des THW ist das Gebiet der Bundesrepublik einsch ließlich West-Berlin. Hier haben die Helfer in den vergangenen 25 Jahren ihr Können und ihren Einsatzwillen bei Hochwasser, Sturm, Eis und Schnee sowie bei Katastrophen und Unglücken jeder Art vielfältig bewiesen. Darüber hinaus zeigen zahlreiche Auslandseinsätze von Peru über Afrika bis ins ferne Bangla Desh, daß die Helfer des THW auch dann ihren Mann zu stehen wissen, wenn es gilt, technische oder humanitäre Hilfe außerhalb der deutschen Grenzen zu leisten. Wachsende Aufmerksamkeit ist der Nachwuchsförderung im THW gewidmet. In weit über 100 Jugendgruppen - die Zahl der von den Ortsverbänden gegründeten Jugendgruppen wächst ständig - erhalten junge Menschen Gelegenheit, sich frühzeitig mit den Aufgaben einer technischen Katastrophenschutzorganisation vertraut zu machen und gewisse Fachkenntnisse zu erwerben. Der systematische Aufbau der Jugendarbeit mit dem Ziel der Vorbereitung Jugendlicher mit technischen Neigungen auf ihren späteren Einsatz als THW-Helfer wird vom Bundesminister des Innern begrüßt und unterstützt. 8. Sonstige privatrechtliche Organisationen Eine Reihe von privatrechtlichen Organisationen und Einrichtungen, die von den Bestimmungen des Katastrophenschutzgesetzes als mitwirkende Hilfsorganisationen nicht erfaßt sind, helfen an dem von ihnen selbst gewählten Platz auf ihre Weise mit, wenn Gefahr im Verzuge ist oder Menschen unmittelbar bedroht sind. Zu ihnen zählen die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), die Deutsche Rettungsflugwacht e. V. und der Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS). -5-

8 1/4 Katastrophenschutzorganisationen Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde 1865 durch' privaie Initiative gegründet. Sie ist alleinige Trägerin des zivilen Rettungsdienstes an der Nord- und Ostseeküste der Bundesrepublik. Die DGzRS unterhält derzeit 28 Rettungsstationen mit Spezialrettungsbooten sowie eigene Seenotfunkstationen. Sitz der Hauptverwaltung und der Seenotleitung ist Bremen. Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzer, dem stellvertretenden Vorsitzer und dem Gesellschaftsausschuß zusammen. Die hauptamtliche Organisation umfaßt die Hauptverwaltung sowie 8 Geschäftsstellen im ganzen Bundesgebiet und in West-Berlin. Seit ihrem Bestehen hat die DGzRS mehr als Schiffbrüchige gerettet. Die finanzielle Basis der Gesellschaft besteht ausschließlich aus Spenden und freiwilligen Zuwendungen. Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS) 0 ji! ti Nfl )j; 15 ö l3 retten Menschen Die Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS) wurde nach dem Unfalltod des neunjährigen Björn Steiger am 3. Mai 1969 gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Notfallhilfe in Deutschland verbessern zu helfen. Ihrer Satzung folgend sieht die RSBS ihre wesentliche Aufgabe darin, Staat und Gesellschaft für die Notfallhilfe zu engagieren, da ohne Unterstützung durch Behörden, Bevölkerung und Parteien eine funktionsfähige Notfallhilfe nicht aufgebaut werden kann. Durch Ankauf von Funkgeräten für Rettungswagen und Propagierung der Notwendigkeit dieser Geräte in der Öffentlichkeit ist erreicht worden, daß eine Reihe von Bundesländern ihre Beschaffung subventioniert hat. Unbestritten ist auch der große Anteil, den die Stiftung an der Einführung der einheitlichen Notrufnummer 110 sowie des münzfreien Notrufs htat. Ein weiteres Ziel der Stiftung ist die nahtlose Besetzung sämtlicher Bundes- und Landstraßen mit Unfallmeldern. Bis heute konnten bereits Tausende von Straßenkilometern mit Unfallmeldern bestückt werden. Die Aufgabe soll fortgeführt werden, bis der Staat sie übernimmt. Den ersten Rettungshubschrauber konnte die Stiftung 1972 an das Bundesinnenministerium übergeben. Über die Beteiligung am Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. wird nachstehend berichtet. -6-

9 Katastrophenschutzorganisationen 1/4 Deutsche Rettungsflugwacht e. V. Der Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht e.v. wird von der Rettungsstiftung Björn Steiger unter Mitarbeit der Familie Steiger getragen und vom Präsidenten der Schweizer Rettungsflugwacht unterstützt. Die Finanzierung soll langfristig durch fördernde Mitglieder sichergestellt werden. Zur Abwicklung von Rettungseinsätzen stehen über 300 Flugzeuge und Hubschrauber auf allen größeren Flugplätzen der Bundesrepublik zur Verfügung. Durch ein engmaschiges Netz werden kostspielige Leerflüge vermieden. Die Maschinen helfen bei Rettungseinsätzen aller Art (Straßen- und Arbeitsunfällen), Verlegungsflügen (Notfallpatienten, Frühgeburten), Repatriierungsflügen (Heimführung von Notfallpatienten auch über die Grenzen Europas hinaus), Lufttransporten (Transport Querschnittgelähmter, Überführung menschlicher Organe, von Blutkonserven und Seren), Katastrophenhilfen und Versorgungsflügen (fliegender Ambulanzdienst, Suchflüge, Brandbekämpfung). -7-

10 1/ Katastrophenschutzorganisationen

UNSER SCHULTERSCHLUSS FÜR IHRE SICHERHEIT (präsentiert vom Rhein-Neckar Fernsehen)

UNSER SCHULTERSCHLUSS FÜR IHRE SICHERHEIT (präsentiert vom Rhein-Neckar Fernsehen) PRESSEMELDUNG Sehr geehrte Damen und Herren, auch 2014 sind zahlreiche Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie die unter dem Motto: UNSER SCHULTERSCHLUSS FÜR IHRE SICHERHEIT (präsentiert vom Rhein-Neckar

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Gemeinsam für Gute Bildung. Starke Partner, starke Wirkung die Stiftung Bildung und Gesellschaft bündelt und verstärkt Ihr Engagement.

Gemeinsam für Gute Bildung. Starke Partner, starke Wirkung die Stiftung Bildung und Gesellschaft bündelt und verstärkt Ihr Engagement. Gemeinsam für Gute Bildung Starke Partner, starke Wirkung die Stiftung Bildung und Gesellschaft bündelt und verstärkt Ihr Engagement. » Die Stiftung Bildung und Gesellschaft ist eine starke Gemeinschaft

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Knut Vieweger

Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Knut Vieweger Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Knut Vieweger 1952 Nach Vorgesprächen zwischen dem Johanniterorden und der britischen Rheinarmee beschließt der Orden am 14. Januar in Hannover die Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe,

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut

Mehr

Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe

Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe Geschäftsstelle: Carstennstraße 58, 12205 Berlin Arbeiter-Samariter-Bund e.v. Deutsche Lebens-Rettungs-Ges. e.v. Deutsches Rotes Kreuz e.v. Johanniter-Unfall-Hilfe

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/14073. über ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz

16. Wahlperiode Drucksache 16/14073. über ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/14073 16.10.2012 Gesetzentwurf der Staatsregierung über ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz A) Problem Bisher werden in Bayern staatliche

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Stiftungssatzunq. Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung

Stiftungssatzunq. Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung Stiftungssatzunq 1 Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen " Jürgen Dahm Stiftung ". (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Mannheim.

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Schwering & Hasse Stiftung, Lügde

Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Satzung Die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG mit Sitz in Lügde als Stifter errichtet hiermit eine nichtrechtsfähige, treuhänderische Stiftung und gibt dieser

Mehr

Alle Menschen brauchen einen Hausarzt. Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft

Alle Menschen brauchen einen Hausarzt. Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft Alle Menschen brauchen einen Hausarzt Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft www.hausarztstiftung.ch Haus- und Kinderärzte in der Schweiz Jeder Mensch, ob alt oder jung, gesund oder krank,

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Arbeitsgemeinschaft Viernheimer Hilfsorganisationen Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Verteiler: Feuerwehr Viernheim THW Viernheim JUH Viernheim MHD Viernheim DRK Viernheim DLRG

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Was ist die BÄrgerstiftung Sulzburg Hilfe im Alltag?

Was ist die BÄrgerstiftung Sulzburg Hilfe im Alltag? 79295 Was ist die BÄrgerstiftung Hilfe im Alltag? Die Stiftung versteht sich als Einrichtung zur Hilfe von BÄrgern fär BÄrger. Sie sieht Ihre Aufgabe darin, Projekte aus den Bereichen der Altenhilfe, Jugendhilfe,

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

BERLINprogramm. Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt. Leichte Sprache

BERLINprogramm. Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt. Leichte Sprache BERLINprogramm 2011 2016 Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt Leichte Sprache Klaus Wowereit und die SPD die Zukunft fest im Blick. spdim1013_broschuere_a6_12s_psouc_4ed.indd

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot

Mehr

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT IM EHRENAMT. Frankfurt am Main 20. September 2014

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT IM EHRENAMT. Frankfurt am Main 20. September 2014 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT IM EHRENAMT Frankfurt am Main 20. September 2014 Inhalt Warum stehen wir hier vor Ihnen? Was ist Öffentlichkeitsarbeit? Welche Kanäle sind für das Ehrenamt geeignet? Wie setze ich

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Hilfsorganisationen. Studienteil AKIS 15.Januar 2011

Hilfsorganisationen. Studienteil AKIS 15.Januar 2011 Studienteil AKIS 15.Januar 2011 in Deutschland?? In Deutschland gibt es über 5000 und Hilfsvereine. Hilfsorganisation Definition Eine Organisation mit der Aufgabe, Menschen oder Tieren zu helfen oder Sachwerte

Mehr

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung der Japanischen Schule Köln Satzung der Japanischen Schule Köln Stand: Aug. 2004 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Japanische Schule Köln e.v." Der Sitz des Vereins ist Köln. Das Geschäftsjahr beginnt am

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Leichter Sprache Informationen in Leichter Sprache Das Elite-Netzwerk Bayern kümmert sich um kluge Köpfe! Die Internet-Seite vom Elite-Netzwerk Bayern heißt: www.elitenetzwerk.bayern.de Was ist das Elite-Netzwerk Bayern?

Mehr

Besser leben in Sachsen

Besser leben in Sachsen Besser leben in Sachsen Kurz-Wahl-Programm 2014 der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache Seite 2 Das können Sie in diesem Heft lesen: Das will die Partei DIE LINKE für Sachsen machen... 2 Wir wollen mehr

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03.

Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03. Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der am 27.03.2010 in Karlstadt Verwirrung Folie 2 Historie Bis in die 80er Jahre: Unterführer, Führer I, Führer II

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Round Table 60: 859 Pakete für den Weihnachtskonvoi

Round Table 60: 859 Pakete für den Weihnachtskonvoi Round Table 60: 859 Pakete für den Weihnachtskonvoi ahrensburg24.de /round-table-60-859-pakete-fuer-den-weihnachtskonvoi/ ve Ahrensburg (ve). 859 Päckchen haben ein Dutzend Männer und viele Kinder heute

Mehr

Zehn Jahre AWO mit Herz-Stiftung! Das heißt, zehn Jahre soziale, unkomplizierte und

Zehn Jahre AWO mit Herz-Stiftung! Das heißt, zehn Jahre soziale, unkomplizierte und Zehn Jahre AWO mit Herz-Stiftung! Das heißt, zehn Jahre soziale, unkomplizierte und solidarische Hilfe da, wo es am Nötigsten ist. Seit dem 21. April 2004 ist die Gemeinschaftsstiftung des AWO Bezirksverbandes

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen Medienmeile Bremen. (2) Sitz der Interessengemeinschaft ist Bremen (3) Geschäftsjahr

Mehr

Inhalt. 1. Grundsätze. FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1. Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften. 1.

Inhalt. 1. Grundsätze. FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1. Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften. 1. FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften Inhalt 1. Grundsätze 2. Funktionen in Einheiten 2.1 Truppmann 2.2 Truppführer 2.3 Gruppenführer 2.4 Zugführer

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Ideen für die Zukunft haben.

Ideen für die Zukunft haben. BREMEN WÄHLT AM 10. MAI 2015 Ideen für die Zukunft haben. Leichte Sprache Kurz und bündig. www.spd-land-bremen.de Bürgermeister, Hanseat, Bremer. Foto: Patrice Kunde Liebe Menschen in Bremen, am 10. Mai

Mehr

Was wir gut und wichtig finden

Was wir gut und wichtig finden Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 1 Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 2 Zuallererst Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Strahlemann. Kinderheim und Dorfprojekt Indien Helfen Sie mit.

Strahlemann. Kinderheim und Dorfprojekt Indien Helfen Sie mit. Strahlemann Kinderheim und Dorfprojekt Indien Helfen Sie mit. Zukunft ermöglichen jetzt! zukunft ermöglichen - jetzt! Strahlemann initiiert, fördert und betreibt Bildungsprojekte in Deutschland und weltweit.

Mehr

Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Ammersbek (Gemeindewehr)

Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Ammersbek (Gemeindewehr) Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Ammersbek (Gemeindewehr) Für die Bürger in Ammersbek sorgen zwei Freiwillige Feuerwehren, die unter dem Dach der Gemeindewehr zusammen arbeiten, für den Brandschutz

Mehr

Hausnotruf Sicherheit im Notfall

Hausnotruf Sicherheit im Notfall Hausnotruf Sicherheit im Notfall Im Notfall ist ein normales Telefon nicht immer erreichbar. Eine Hausnotrufanlage, ein Zusatzgerät zum normalen Telefon, ermöglicht es, auch ohne den Griff zum Telefonhörer

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

Alterskonferenz Biel vom 6. Dezember 2011. Katharina Frischknecht, lic.phil. / MAS Gerontologie Koordinatorin Altersplanung Abteilung Alter

Alterskonferenz Biel vom 6. Dezember 2011. Katharina Frischknecht, lic.phil. / MAS Gerontologie Koordinatorin Altersplanung Abteilung Alter Alterskonferenz Biel vom 6. Dezember 2011 Altersplanung Gesundheits- und Fürsorgedirektion Alters- Altersund und Behindertenamt Behindertenamt 1 Autonomie kommt aus dem Griechischen: αύτός, autos, selbst

Mehr

Helfergrundausbildung im Kreisverband

Helfergrundausbildung im Kreisverband Helfergrundausbildung im Kreisverband Als Basis unseres Ausbildungssystems dient sehr erfolgreich die Helfergrundausbildung (HGA) zur Qualifizierung aller Helfer in den Einsatzformationen. Die Helfergrundausbildung

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege

Freie Wohlfahrtspflege Freie Wohlfahrtspflege Wer wir sind Was wir machen Damit es allen Menschen gutgeht. Das ist ein Text in Leichter Sprache Inhalt Wer sind wir?...3 Die Wohlfahrts-Verbände sind wichtig...5 Wir unterstützen

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

BFD - für ein Jahr an die FEBB

BFD - für ein Jahr an die FEBB BFD - für ein Jahr an die FEBB Freiwillig engagiert in Deutschland Bundesfreiwilligendienst Zeiten ändern sich: Im Leben eines jeden Menschen gibt es Momente der Neuorientierung. So stehen junge Menschen

Mehr

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien

Mehr

Nabelschnurblutspende Informationen für werdende Eltern

Nabelschnurblutspende Informationen für werdende Eltern Nabelschnurblutspende Informationen für werdende Eltern Liebe werdende Eltern In nächster Zeit soll Ihr Kind zur Welt kommen. Wir möchten Sie daher auf die Möglichkeit der öffentlichen Nabelschnurblutspende

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr