Tierversicherungsmakler
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- Michaela Schulz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Uelzener Pferde-Haftpflicht-Versicherung Ich empfehle Ihnen die Tarif-Variante Premium!!! 3-Monats-Beitrag bei 10 jähriger Laufzeit für ein Pferd. Bei mehr als einem versicherten Tier werden Rabatte von 10% gewährt. Des Weiteren gibt es Rabatte für eine Selbstbeteiligung, für eine VFD Mitgliedschaft oder mehr als ein Pferd versichert. Die Versicherungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahr und verlängert sich danach von Jahr zu Jahr automatisch. Eine Kündigung ist zum Ende des 3. Versicherungsjahres und danach jedes Jahr zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Die Versicherung erlischt auch bei Tod oder Verkauf des Tieres. Dieses muss unverzüglich schriftlich mit geteilt werden! Für weitere Informationen oder eine umfassende Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung unter: Tierversicherungsmakler Marco Roß Telefon: Nach Unterschrift bitte per Fax oder per Post an mich senden: FAX-Nr.: Per Post: Tierversicherungsmakler Marco Roß Postfach Preetz Bitte Beratungsprotokoll oder Kundeninformation beilegen. Die Bearbeitungszeit der Versicherungsgesellschaft bis zur Zusendung der Police beträgt in der Regel ca. 2 Wochen.
2 Gute Gründe für unsere Pferdehalter-Haftpflicht Fremd- und Gastreiterrisiko sind mitversichert Kostenlose Mitversicherung von Reitbeteiligungen Leistung bei Mietsachschäden (Box und Anhänger) Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung Was kostet unsere Pferdehalter-Haftpflicht? Ihr monatlicher Aufwand in je Pferd (als 3-Monats-, halbjährlicher oder jährlicher Beitrag zahlbar) 1 : Pferde ohne Reiten Reitpferde basis 6,43 premium 9,07 premium plus 10,52 basis 9,19 premium 12,95 Reiten ohne Sattel Schutz bei Forderungsausfall Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall 10 % Mehrpferde-Rabatt bei Vertragsabschluss für mindestens zwei Pferde 25 % VFD-Rabatt bei Mitgliedschaft in der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V. 30 % Rabatt bei Pferden ohne Reiten Nähere Erläuterungen auf den Innenseiten und in den Versicherungsbedingungen. Beste Freunde. Gemeinsame Stunden. Maximale Sicherheit. premium plus 15,04 basis 11,94 Kutschpferde premium 16,83 premium plus 19,55 basis 13,78 Therapie- und Voltigierpferde premium 19,42 premium plus 22,55 Schul- und Verleihpferde basis 18,38 premium 25,90 premium plus 30,07 1 Jeweils inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer, z. Zt. 19 % und 20 % Laufzeit-Rabatt für die 10-jährige Vertragslaufzeit. Bei abweichenden Vertragslaufzeiten gelten andere Laufzeitrabatte: 5 Jahre = 10 % und 1 Jahr = 0 %. Zu anderen Varianten und Laufzeiten beraten wir Sie gern! Überreicht durch: Marco Roß Versicherungsmakler Carl-Friedrich-Gauß-Str Preetz Telefon: 04342/ Fax: 04342/ info@versicherungsmakler-ross.de PF510_AF_1014 Ein Fall für die Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht Uelzener Versicherungen Postfach Uelzen
3 Unsere Pferdehalter-Haftpflicht-Tarife im Überblick Versicherte Leistungen / Tarife: basis premium premium plus Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 Mio. 10 Mio. 15 Mio. Fremd- und Gastreiterrisiko Reitbeteiligung (bei namentlicher Nennung mit Regressverzicht) Im Ernstfall Uelzener Versicherung Das Wetter ist herrlich und gemeinsam wollen Sie mit Ihrem Pferd die Natur bei einem Ausritt genießen. Beim Satteln erschrickt sich Ihr Pferd vor einem lauten Geräusch im Stall. Sie werden zurückgestoßen und Ihr Pferd reißt sich los. Auf der Straße scheppert es. Ihr Pferd hat einen Verkehrsunfall verursacht. Blechschäden wohin das Auge reicht. Zum Glück ist Ihrem Pferd nichts passiert. Jetzt kommen teure Forderungen auf Sie zu. Vertrauen Sie der Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht Als erfahrene Pferdeliebhaber wissen wir: Unsere Vierbeiner geraten manchmal außer Rand und Band und können dabei teure Schäden verursachen. Mit unserer Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Maximale Sicherheit für Sie und Ihr Pferd. Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd Mietsachschäden: an Stallungen, Reithallen, am Offenstall an gemieteten Boxen (Selbstbeteiligung: 150 je Schadenfall) am geliehenen und gemieteten Pferdeanhänger (Selbstbeteiligung: 20 %, mindestens 150 je Schadenfall) Forderungsausfallschutz bis zur Deckungssumme (ab einer Forderungshöhe von ) - Flurschäden Weiderisiko (keine Vorschriften zur Zaunhöhe, auch mit Fremdpferden) Ungewollter und gewollter Deckakt - Teilnahme an Turnieren, Wanderritten, Distanzritten, Pferderennen, Schauen Versicherungsschutz im Ausland bis zu 1 Jahr (außer Kanada, USA und US-Territorien) Rettungskosten / Bergungskosten - Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat) Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter (inklusive Prozesskosten) Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung Reiten ohne Sattel Mitführen eines Handpferdes Führen eines Pferdes ohne Halfter / ohne Trense Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungs umfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für die Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung. - Rabatte 25 % bei Mitgliedschaft in der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V. (VFD) 10 % bei Abschluss der Pferdehalter-Haftpflicht für zwei oder mehr Pferde für jedes versicherte Pferd ( Mehrpferde-Rabatt ) 15 % bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 je Schadenfall
4 Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht ¹: Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante basis premium premium plus Deckungssummen für Personenschäden 5 Mio. 10 Mio. 15 Mio. für Sachschäden 5 Mio. 10 Mio. 15 Mio. für Vermögensschäden 5 Mio. 10 Mio. 15 Mio. Versicherte Personen Fremd- und Gastreiterrisiko Reitbeteiligung bei namentlicher Nennung mit Regressverzicht gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen am Offenstall an gemieteten Boxen (Selbstbeteiligung: 150 je Schadenfall) am geliehenen und gemieteten Pferdeanhänger (Selbstbeteiligung: 20 %, mindestens 150 je Schadenfall) - PF510_IB_0115 Forderungsausfallversicherung ab einer Forderungshöhe von wird die gesamte Forderung beglichen - bis zur Deckungssumme - Allgemeine Leistungen Flurschäden Weiderisiko keine Vorschriften zur Zaunhöhe auch mit Fremdpferden ungewollter / gewollter Deckakt - Versicherungsmakler Marco Roß Carl-Friedrich-Gauß-Str Preetz Tel / info@versicherungsmakler-ross.de Fortsetzung siehe Rückseite
5 Pferdehalter-Haftpflicht (Fortsetzung) Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante basis premium premium plus Allgemeine Leistungen (Fortsetzung) Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat) Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien) Rettungs- und Bergungskosten - Vertretung vor Gericht im versicherten Schadenfall Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter Führen / Reiten des Pferdes Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung Reiten ohne Sattel Mitführen eines Handpferdes Führen eines Pferdes ohne Halfter /ohne Trense Veranstaltungen Turnierteilnahme Teilnahme an Wander- und Distanzritten Teilnahme an Pferderennen Teilnahme an Schauen Beitragsnachlässe für mehrere Pferde (bereits ab dem 1. Pferd) 10 % 10 % 10 % Mitgliedschaft in der VFD (Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V.) 25 % 25 % 25 % bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 je Schadenfall 15 % 15 % 15 % Service Schadenschnell-Service Hotline für alle Versicherungsfragen: Tel Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung der Uelzener entnehmen. PF510_IB_0115
6 Kundeninformation 1. Name, Anschrift und Kontaktdaten: Marco Roß Tel: Mobil: Versicherungsmakler Fax: Carl-Friedrich-Gauß-Str. 2 info@tierversicherungsmakler.eu Preetz Internet: 2. Tätigkeitsart: Gemeldet bei der IHK Kiel als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. 3. Gemeinsame Registerstelle nach 11 a Abs. 1 GewO: Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-JGGB-VDC0Y-35 Der Kunde kann die Eintragung bei der Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, D Berlin Tel (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) oder auf der Internetseite bzw. überprüfen. 4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %: Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler. 5. Anschriften der Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Tel: Fax: Internet: Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach Berlin Tel: (6 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) Fax: Internet: Anrede: Name, Vorname: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Telefon: Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungs- und Dokumentationsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsmakler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen. (VVG 61, 62, 63) Ich wünsche telefonische Beratung Ich wünsche eine Beratung vor Ort. Ich wurde bereits beraten am um Uhr. Datum und Unterschrift Kunde Datum und Unterschrift Versicherungsmakler Dieses Formular bitte ausgefüllt dem Antrag beilegen.
7 Pferdehalter-Haftpflicht Kostenlose Mitversicherung von Reitbeteiligungen Inklusive Mitversicherung von Mietsachschäden (Box und Anhänger) Schutz bei Forderungsausfall
8 Tarifblatt Pferdehalter-Haftpflicht Tarif basis Tarif premium Tarif premium plus Leistungsumfang Sonstige Hinweise Hinweise zur Laufzeit Hinweise zu den Zahlungs weisen Deckungssumme: 5 Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Deckungssumme: 10 Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Deckungssumme: 15 Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Weitere Unterschiede in den Deckungsvarianten sowie den detaillierten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Flyer und den Versicherungsbedingungen. Ihre Reitbeteiligung erhält bei namentlicher Nennung ein eigenes Versicherungszertifikat. Fohlen sind bis zum vollendeten 12. Lebensmonat mitversichert. 10 % Rabatt bei der Versicherung von mindestens 2 Pferden. 25 % Rabatt bei VFD-Mitgliedschaft. 15 % Rabatt bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (150 EUR je Schadenfall). Bei der Versicherung von mehreren Tieren fragen Sie ggf. den Betriebshaftpflicht-Tarif an. Bei einem 5- oder 10-Jahresvertrag ist eine Kündigung bereits nach 3 Jahren möglich. Sollte Ihr Pferd vor Ablauf der Laufzeit versterben oder verkauft werden, endet der Vertrag mit Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Die Zahlung des 3-Monats-Beitrags ist nur per SEPA-Lastschrift möglich! Die halbjährliche bzw. jährliche Zahlung ist auch per Überweisung dann allerdings ohne Rabatte möglich. Monatlicher Aufwand in EUR je Pferd Monatlicher Aufwand in EUR je Pferd (jeweils ohne Selbstbeteiligung): Vertragslaufzeit 10 Jahre 1 5 Jahre 1 1 Jahr 1 basis 6,43 7,23 8,04 Pferde ohne Reiten premium 9,07 10,20 11,33 premium plus 10,52 11,84 13,15 basis 9,19 10,34 11,49 Reitpferde premium 12,95 14,57 16,19 premium plus 15,04 16,91 18,79 basis 11,94 13,43 14,93 Kutschpferde premium 16,83 18,94 21,04 premium plus 19,55 21,99 24,43 basis 13,78 15,50 17,22 Therapie- und Voltigierpferde premium 19,42 21,85 24,28 premium plus 22,55 25,36 28,18 basis 18,38 20,68 22,97 Schul- und Verleihpferde premium 25,90 29,14 32,37 premium plus 30,07 33,82 37,58 1 Jeweils inklusive Laufzeit-Rabatt: 10 Jahre = 20 %, 5 Jahre = 10 %, 1 Jahr = 0 % Rabatt sowie gesetzlicher Versicherungssteuer, z. Zt. 19 %. Um den Aufwand für Sie und für uns im Einzug und der Verbuchung der Beiträge möglichst gering zu halten, bieten wir als kleinstmöglichen Zeitraum die 3-monatliche bzw. vierteljährliche Beitragszahlung an. So berechnen Sie Ihren Beitrag: bei 3-monatlicher Zahlung: monatlicher Aufwand x 3 bei halbjährlicher Zahlung: monatlicher Aufwand x 6 = Ihr zu zahlender Beitrag bei jährlicher Zahlung: monatlicher Aufwand x 12
9 PF510_AV_1014 Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung Angebotsanfrage Interne Vermerke: Versicherungs-Nr.: BP: PLZ: ohne ja nein Neu Änderung Titel, Nachname: Vorname(n): Straße, Hausnummer: Telefon: Ort: Vermittelt durch: Agt.-Nr.: Versicherungsnehmer (Anfragender): (Bitte in Druckschrift ausfüllen.) Geburtstag: Zu versicherndes Pferd 1: (Bitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen.) Name des Pferdes: Rasse des Pferdes: Lebens-Nr.: Farbe / Abzeichen: Name des Pferdes: Rasse des Pferdes: Lebens-Nr.: Farbe / Abzeichen: Geburtstag: Kaufdatum: Zu versicherndes Pferd 2: (Bitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen.) Vorversicherung: Gewünschter Versicherungsbeginn: (0.00 Uhr frühestens ab Eingang bei der Uelzener) Versicherungsdauer: Geburtstag: Kaufdatum: Frau Herr Eheleute 10 Jahre 5 Jahre 1 Jahr (inkl. 20 % Laufzeitrabatt) (inkl. 10 % Laufzeitrabatt) (ohne Laufzeitrabatt) Stute Wallach Hengst Stute Wallach Hengst Besteht oder bestand für Ihr(e) Pferd(e) bereits eine Haftpflicht-Versicherung oder wurde bei uns oder einer anderen Gesellschaft ein Antrag gestellt oder abgelehnt? Gesellschaft: nein ja, bei Versicherungs-Nr.: Gekündigt zum / Ablauf: Zahlungsweise: Marco Roß Versicherungsmakler Carl-Friedrich-Gauß-Str Preetz Sind Sie Züchter? nein ja Hobbyzüchter Sind Sie Mitglied in der VFD? nein ja Mitglieds-Nr. in der VFD (Bitte Kopie des Mitgliedsausweises beifügen!): Verwendungszweck des Pferdes: (bitte ankreuzen) 1 Pferd ohne Reiten 2 Reitpferd 3 Kutschpferd 4 Voltigier- und Therapiepferd 5 Schul- und Verleihpferd Verwendungszweck des Pferdes: (bitte ankreuzen) 000/40839 vierteljährlich halbjährlich (3 % Rabatt jährlich (5 % Rabatt (3-Monats-Beitrag) bei SEPA-Lastschrift) bei SEPA-Lastschrift) Hinweis: Die Zahlung des 3-Monats-Beitrags ist nur per SEPA-Lastschrift möglich! Die halbjährliche bzw. jährliche Zahlung ist auch per Überweisung dann allerdings ohne Rabatte möglich. Das SEPA-Lastschriftmandat befindet sich im Anhang dieser Angebotsanfrage. Das Mandat ist erst mit der Unterschrift des Kontoinhabers gültig und kann jederzeit widerrufen werden. Versicherungsleistungen werden auf das angegebene Konto überwiesen, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, wird das erteilte Mandat hinfällig und nicht verwendet. per SEPA-Lastschrift zum 1. des Fälligkeits- zum 15. des Fälligkeitsper monats monats Rechnung Ihr Versicherungsschutz mit Beitragsermittlung: Pferd 1: Freiraum zur Bearbeitung Monatlicher Aufwand gemäß Tarif und Vertragslaufzeit: basis premium premium plus EUR Wichtig: Schlusserklärung mit Unterschrift Nachdem ich das Angebot in Form der Versicherungspolice mit allen Unterlagen erhalten habe und den Erstbeitrag innerhalb von zwei Wochen bezahlt habe, kommt der Vertrag zustande. Danach kann ich den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Eventuell bereits geleistete Beiträge werden mir zurückerstattet. Die auf der Rückseite dieser Angebotsanfrage befindlichen Grundlagen, insbesondere die Einwilligungsklausel zur Datenverarbeitung, habe ich vor meiner Unterschrift zur Kenntnis genommen; sie werden wichtiger Bestandteil des Angebots der Uelzener. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer je nach Verschulden berechtigen kann, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Die Uelzener Versicherungen und der für mich zuständige Vermittler sind berechtigt, meine Daten zu Werbe- und Informationszwecken in Versicherungsund Finanzdienstleistungsangelegenheiten mittels Brief zu nutzen. Darüber hinaus erkläre ich mich damit einverstanden, dass diese meine Daten auch zu den genannten Werbe- und Informationszwecken - per Telefon ja nein - per ja nein nutzen dürfen. Ich kann der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken durch die Uelzener All gemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. und den für mich zuständigen Vermittler jederzeit telefonisch (Tel ), schriftlich in Briefform (Uelzener All gemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Postfach 2163, Uelzen) oder per (info@uelzener.de) widersprechen. Ort, Datum: Ort, Datum:. /. Einschluss einer SB in Höhe von 150 EUR (-15%) EUR = Zwischensumme 1: EUR Pferd 2: Monatlicher Aufwand gemäß Tarif und Vertragslaufzeit: basis premium premium plus EUR. /. Einschluss einer SB in Höhe von 150 EUR (-15%) EUR = Zwischensumme 2: EUR = Gesamt: EUR. /. Rabatt für VFD-Mitgliedschaft (-25%) EUR = Zwischensumme nach VFD-Rabatt EUR. /. Mehrpferde-Rabatt (-10%) EUR = Monatlicher Aufwand EUR Anzahl der Monate gemäß Zahlungsweise X (bitte ankreuzen) = Beitrag gemäß Zahlungsweise und Laufzeit 1, 2 EUR 1 Jeweils inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer, z. Zt. 19 %. 2 Durch unterschiedliche Rundungen kann der policierte Beitrag von dem hier errechneten Beitrag geringfügig abweichen. Es gilt der in der Versicherungspolice ausgewiesene Beitrag! Bemerkungen: (z. B. zu Verwendungszweck oder zu weiteren versicherten Tieren.) Unterschrift VersNehmer (Anfragender), ggf. gesetzl. Vertreter: Unterschrift Vermittler / -in: Bitte keinen Textmarker (oder Ähnliches) verwenden! Dokument wird elektronisch archiviert! Original für die Uelzener / Durchschriften für den Vermittler und den Versicherungsnehmer (Anfragenden)
10 Vertragsgrundlagen und Erläuterungen sowie Schlusserklärung und Einwilligungsklausel zur Datenverarbeitung 8 Allgemeines Es ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung auf die Gesellschaft, selbstständig Deckungszusagen abzugeben. Die Beiträge sind entsprechend der Zahlungsweise im Voraus zu bezahlen. Bei 3-monatlicher Zahlungsweise ist Lastschrift erforderlich. Es kann auch jährliche oder halbjährliche Zahlung vereinbart werden. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, werden in diesem Fall zusätzliche Rabatte gewährt. Über den ersten Einzug von Zahlungen und bei Änderungen von Zahlungen wird der zahlungspflichtige Kontoinhaber spätestens fünf Tage vor Lastschrifteinzug informiert (Pre-Notification). Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf (längstens nach drei Jahren) um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ist eine mehr als 3-jährige Dauer vereinbart, kann der Vertrag zum Ende des dritten oder darauf folgender Jahre unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag wird nach deutschem Recht abgeschlossen. Die folgenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen, Klauseln und Risikobeschreibungen jeweils in der zum Zeitpunkt der Annahme dieser Angebotsanfrage gültigen Fassung liegen dem Vertrag zugrunde. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8 Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung der Uelzener (AHB) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1) Zusatz Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1 Pferd) für die Schadenersatzausfallversicherung Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen. Auf die Möglichkeit der Beitragsanpassung nach Ziff. 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), den Umfang der Sachschadendeckung (vgl. Ziff. 7AHB) und den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen (vgl. Ziff. 7.6 und 7.7 AHB) wird besonders hingewiesen. 8 Schlusserklärung Die Fragen in der Angebotsanfrage habe ich vollständig und richtig beantwortet. Ich weiß, dass der Versicherungsschutz sonst gefährdet ist. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer je nach Verschulden berechtigen kann, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln (wie aufgeführt) sowie die Satzung der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit werden mir mit dem Angebot zugestellt. Ich erkenne diese Bedingungen und Klauseln an, wenn ich den Erstbeitrag bezahle und innerhalb von zwei Wochen meinen Vertrag nicht widerrufe. 8 Einwilligungsklausel zur Datenverarbeitung I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir zur Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Darüber hinaus zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.b. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Mit Ihrer Einwilligung erlauben Sie uns, Ihre personenbezogenen Daten über den gesetzlich zwingenden Rahmen hinaus zu den ausdrücklich genannten Zwecken, die der ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihrer Versicherungsangelegenheit dienen, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Angebotsstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt. Die Einwilligung zu Werbezwecken kann jederzeit widerrufen werden. II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden 1. a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht; b) zur Weitergabe an den / die für mich zuständigen Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient; 2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit dem Vorversicherer, den ich bei Angebotsstellung genannt habe; 3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Uelzener Versicherungen (Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Uelzener Rechtsschutz Schadenservice GmbH), um die Anliegen im Rahmen der Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, IBAN, BIC, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten; 4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur Verwendung durch die Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie sofern erforderlich ebenfalls entsprechende Daten übermitteln; 5. durch andere Unternehmen / Personen innerhalb und außerhalb der Uelzener Versicherungen, denen der Versicherer oder ein Rückversicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt, um die Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die Dienstleister sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten; 6. zur Weitergabe dieser Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH), zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer, außerdem zur Weitergabe an andere Versicherer, um den Versicherungsmissbrauch bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung der Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zu verhindern; dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande gekommen ist oder nicht; 7. zur Beratung und Information per Brief über Versicherungs- und sonstige Finanzdienstleistungen sowie rund um das Thema Tier durch den Versicherer, andere Unternehmen der Uelzener Versicherungen und den für mich zuständigen Vermittler; 8. zur Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein anderes Unternehmen der Uelzener Versicherungen oder eine Auskunftei (z. B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA). Dies kann ggf. zur Nichtannahme der Angebotsanfrage bzw. des Antrages führen; 9. zur Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer, ein Unternehmen der Uelzener Versicherungen oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit bzw. der Kundenbeziehung (Scoring) einholt. Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Vorstand: Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender), Imke Brammer-Rahlfs, Bernd Fischer Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Otto-Werner Marquardt Registergericht: Amtsgericht Lüneburg HR B Sitz der Gesellschaft: Uelzen Besuchsanschrift: Veerßer Straße 65 / 67, Uelzen Postanschrift: Postfach 2163, Uelzen Telefon Fax info@uelzener.de Gläubiger-ID: DE19 ZZZ Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg, Uelzen IBAN: DE BIC: NOLADE21UEL Commerzbank Uelzen, Uelzen IBAN: DE BIC: COBADEFF249 PF510_AV_1014
11 SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT für wiederkehrende Zahlungen Bitte senden Sie uns dieses Formular per Fax an: als Anlage einer an: oder per Post (s. Adressfeld auf der Rückseite) Kunden-Nummer *: * Gilt für alle unter der oben genannten Kunden-Nummer bestehenden Verträge. Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubigers): Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65 / Uelzen DEUTSCHLAND Tel Fax as1@uelzener.de Gläubiger-Identifikationsnummer: DE19ZZZ Ich ermächtige die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Uelzener Versicherungs-Gesellschaft a. G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 5-tägige Frist für die Information, sofern sich dies nicht aus den zur Verfügung gestellten Informationen / Unterlagen ergibt, vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann. Vorname und Name des zahlungspflichtigen Kontoinhabers: (Hinweis: Versicherungsnehmer / Anfragender und Kontoinhaber müssen identisch sein.) Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: SEPA-Lastschrift zum 1. des Fälligkeitsmonats SEPA-Lastschrift zum 15. des Fälligkeitsmonats Name und Ort des Kreditinstitutes: Falls IBAN nicht zur Hand: BIC (kann entfallen, wenn IBAN mit DE beginnt) Bankleitzahl: IBAN (max. 22stellig) D E Konto-Nr.: 1. Unterschrift zum SEPA-Lastschriftmandat Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers (Versicherungsnehmer / Anfragender): 2. Unterschrift zur Einverständniserklärung Ich stimme dem Einzug meiner Beiträge gemäß erteiltem SEPA-Lastschriftmandat bereits ab dem ersten Beitrag ausdrücklich zu. Mit Einlösung des Beitrags kommt der Vertrag / kommen die Verträge rechtswirksam zustande. Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers (Versicherungsnehmer / Anfragender): SEPA_LS_AV_1014 Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65 /67, Uelzen Postfach 2163, Uelzen Telefon Fax info@uelzener.de Registergericht: Amtsgericht Lüneburg HR B Sitz der Gesellschaft: Uelzen Bankverbindungen: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg, Uelzen IBAN: DE BIC: NOLADE21UEL Commerzbank Uelzen, Uelzen IBAN: DE BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19 ZZZ
12 Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: Uelzener Versicherungen Team AS 1 Postfach Uelzen
13 Zusatz Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftplichtversicherung (BBR 1 Pferd) für die Schadenersatzausfallversicherung 1 Gegenstand der Schadenersatzausfallversicherung Dem Versicherungsnehmer wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten aus der Eigenschaft des Schadenverursachers als Pferdehalter oder -hüter geschädigt wird, und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftplichtversicherung dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Pferdehalter oder hüter zugrunde liegt. 2 Versicherte Schäden Versichert sind Personenschäden (Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftplichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verplichtet ist. 3 Erfolglose Vollstreckung Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt hat und jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben ist. Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass - entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat; - oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. 4 Entschädigung Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 Euro beträgt (Integralfranchise). Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt. Die versicherten Personen sind verplichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten. 5 Übergang von Ersatzansprüchen (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verplichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. 6 Subsidiarität Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder für den ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungsplichtig ist. 7 Nicht versichert sind Kosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind (Gerichts-, Anwaltskosten, etc.). 8 Rechtsansprüche Dritter Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten. BD_HAF_BBR1P_ Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65/ Uelzen Tel Fax info@uelzener.de Vorstand: Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender) Imke Brammer-Rahlfs Bernd Fischer Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Otto-Werner Marquardt Registergericht: AG Lüneburg HR B USt-IdNr.: DE StNr Bankverbindung: Commerzbank AG IBAN: DE BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19ZZZ BBR1Pferd_0214 Seite 1 / 1
14 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftplicht-Versicherung (BBR 1) Basistarif / Premiumtarif / Premium plus Tarif Für Privatpersonen, private Tierhalter, Halter von Wassersportfahrzeugen, Lehrer, Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst (Ausgabe März 2014) BD_HAF_BBR1_ Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das im Vertrag bezeichnete Risiko im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftplichtversicherung (AHB) und der nachstehenden BBR. 1. Privathaftplicht A (Basistarif) 1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers aus (1) den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art (2) oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. Insbesondere versichert ist die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers 1.11 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtsplicht über Minderjährige); 1.12 als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen (einschl. der Personen, die vorübergehend in den Haushalt integriert sind, z. B. Aupair), 1.13 als Inhaber einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer) einschließlich Ferienwohnung ; bei Sondereigentümern sind versichert Haftplichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungsplicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum; eines im Inland gelegenen selbstbewohnten Einfamilienhauses, eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses und eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens, sofern sie ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens, eines unbebauten nicht gewerblich genutzten Grundstücks bis zu einer Gesamtläche von m², einer Photovoltaikanlage auf der versicherten Immobilie. Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des Solarstroms in ein fremdes Stromnetz. Zu 1.13 Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftplicht - aus der Verletzung von Plichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen), - aus Einwachsungen von Wurzelwerk in die Kanalisation, - aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen, Räumen und Garagen zu gewerblichen Zwecken. Werden mehr als drei Räume einzeln vermietet, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4. AHB); - als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von ,- EUR je Bauvorhaben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4. AHB); - als früherer Besitzer aus 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; - der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft; 1.14 als Radfahrer und Nutzer von Pedelecs bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit und 250 Watt; 1.15 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd; 1.16 aus einem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen; 1.17 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftplicht besteht; nicht versichert sind Haftplichtansprüche der Fuhrwerkshalter oder -eigentümer; Schäden an fremden Pferden, die dem Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken überlassen werden, sind versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Pferd 300,00 EUR. Die Höchstersatzleistung beträgt ,00 EUR. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf mitversicherte Personen als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; soweit nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftplicht besteht; 1.19 aus Schäden durch Gefälligkeitshandlungen. 1.2 Mitversichert ist 1.21 die gleichartige gesetzliche Haftplicht des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers; ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder und im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Enkelkinder (auch Stief-, Adoptiv- und Plegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung beinden (beruliche Erstausbildung Lehre und/oder Studium nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahme und dgl.). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für volljährige, unverheiratete Kinder besteht Versicherungsschutz auch nach der Beendigung der Schul-/Berufsausbildung bei unmittelbarer anschließender Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr, höchstens jedoch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Für Schäden durch mitversicherte Kinder unter 7 Jahren wird sich der Versicherer nicht auf die Deliktsunfähigkeit berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger oder Kaskoversicherer) nicht leistungsplichtig ist; der in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Plegekinder) mit geistiger Behinderung; der in häuslicher Gemeinschaft lebenden plegebedürftigen Angehörigen (vergl. Ziff. 7.5 (1) AHB) ab Plegestufe 2; der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, soweit sie nicht über eine eigene Versicherung verfügen; im Falle ausdrücklicher Vereinbarung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder, entsprechend Ziff und Der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner müssen unverheiratet sein. Der mitversicherte Partner muss in der Police namentlich benannt werden. Haftplichtansprüche der Partner und deren Kinder untereinander sind ausgeschlossen. Die Mitversicherung erlischt mit dem Zeitpunkt, in dem die häusliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wird; 1.22 die gesetzliche Haftplicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen; 1.23 die gesetzliche Haftplicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind Mitversichert ist die gesetzliche Haftplicht aus der Lagerung von Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65/ Uelzen Tel Fax info@uelzener.de Vorstand: Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender) Imke Brammer-Rahlfs Bernd Fischer Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Otto-Werner Marquardt Registergericht: AG Lüneburg HR B USt-IdNr.: DE StNr Bankverbindung: Commerzbank AG IBAN: DE BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19ZZZ BBR1_0314 Seite 1 / 5
15 gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 100 l/kg Inhalt soweit das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Behälter l/kg nicht übersteigt Ausgeschlossen sind Haftplichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt; 1.26 die gesetzliche Haftplicht aus Schäden bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr nach folgender Besonderen Bedingung: Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch die gesetzliche Haftplicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA/US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. Mitversichert ist die gesetzliche Haftplicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verplichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist Mitversichert sind Mietsachschäden nach folgender Bedingung: Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftplicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind (1) Haftplichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung; b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten; c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; d) Schäden infolge von Schimmelbildung; (2) die unter den Regressverzicht fallenden Rückgriffsansprüche gemäß dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen. a) Auf Wunsch wird dem Versicherungsnehmer der Wortlaut des Feuerregressverzichtsabkommens ausgehändigt. b) Die Höchstersatzleistung des Versicherers entspricht der Höhe der vereinbarten Sachschadendeckungssumme. Sie beträgt im Höchstfall , Nicht versichert sind Haftplichtansprüche aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen, Motorbooten, mit Hilfsmotor versehenen Fahrzeugen jeder Art, eigenen Segelbooten, auch Windsurfern und Surfbrettern, sowie von Luftfahrzeugen und Flugmodellen; dazu gehören nicht Flugkörper unter 5 kg Fluggewicht, die weder durch Treibsätze noch durch Motoren angetrieben werden und deren Gebrauch keiner Zulassungsplicht unterliegen (s. auch Erläuterungen zu Ziff auf der letzten Seite) Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher und Schneeräumgeräte für den privaten Gebrauch sind versichert. 1.4 Für die Fortsetzung der Privathaftplichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers gilt außerdem folgende Besondere Bedingung: Für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer. Privathaftplicht B (Premiumtarif/Premium plus Tarif) Zusätzlich zu den Leistungen des Basistarifs ist mitversichert 1. die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/ oder andere Schadenprogramme; (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. 1.1 Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt ,00 (Premiumtarif) oder ,00 (Premium plus Tarif); 2. die Beschädigung und das Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden. Schäden durch das Führen von Kfz und Schäden an Leasingfahrzeugen bleiben ausgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 300,00 je Schadenereignis. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt ,00 (Premiumtarif) oder ,00 (Premium plus Tarif) je Schadenereignis. 3. die ehrenamtliche Tätigkeit, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, z. B. über eine Vereinshaftplichtversicherung; 4. der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten. 4.1 Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt ,00 (Premiumtarif) oder ,00 (Premium plus Tarif) je Schadenereignis. 5. Flüssigkeitsgastanks zu den in diesem Vertrag versicherten Objekten bis zu einem Fassungsvermögen bis kg (Premiumtarif) oder bis kg (Premium plus Tarif); 6. Heizöltanks zu den in diesem Vertrag versicherten Objekten bis zu einem Fassungsvermögen bis l (Premiumtarif) oder bis l (Premium plus Tarif); 7. der weltweite Auslandsaufenthalt bis zu 3 Jahren (Premiumtarif) und bis zu 5 Jahren (Premium plus Tarif); 8. Vermietung von Zimmern an Feriengäste bis zu 8 Betten; 9. Wind- und Kitesurfen. 10. Die Deckungssummenbegrenzung bei der Vorsorgeversicherung entfällt. Nur im Premium plus Tarif ist mitversichert: 1. Die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Beamter, Angestellter oder Arbeiter im öffentlichen Dienst bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht; 2. Die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers als Eigentümer und Vermieter eines im Inland gelegenen Zweifamilienhauses; 3. Schäden an Tür- und Fensterverglasung innen und außen in gemieteten vom Versicherungsnehmer ständig bewohnten Wohnungen, es sei denn, es besteht anderweitig Versicherungsschutz 4. die Benutzung von Golfwagen; 5. die Tätigkeit als Tagesmutter/Babysitter oder Tageseltern, nicht jedoch im Kindergarten oder Kinderhort; 6. erlaubtes Verwenden von Böllern, Mörsern und Schallkanonen. 7. Für den Versicherungsnehmer wird Kaution bis zu ,00 gestellt, wenn durch behördliche Anordnung Sicherheitsleistung zu erbringen ist. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verplichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzzahlungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. 2. Private Tierhaltung A (Basistarif) 2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter. 2.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftplicht 2.21 des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist; Ansprüche des Tierhüters gegen den Tierhalter gelten als mitversichert; auf mögliche Regressansprüche gegen den Tierhüter verzichtet der Versicherer; 2.22 bei der Hunde- und Pferdehaltung aus Schäden bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr nach folgender Besonderen Bedingung: Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch die gesetzliche Haftplicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA/US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verplichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist; 2.23 bei Pferden aus Flurschäden; 2.24 bei der Pferdehaltung Schäden an geliehenen oder gemieteten Stallungen, Reithallen, Offenställen und Pferdeboxen. Der Selbstbehalt bei Pferdeboxen beträgt 150,00 je Schadenfall; 2.25 bei der Pferdehaltung Ansprüche der im Versicherungsschein namentlich genannten Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung steht einem Tierhüter gleich bei der Hundehaltung aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt; 2.27 Beitragsfrei mitversichert sind Welpen ab Geburt bis zum vollendeten 6. Lebensmonat und Fohlen bis zum vollendeten 12. Lebensmonat. 2.3 Risikobegrenzung Nicht versichert ist in der Pferdehaltung die Verwendung von Reit-, Zucht- und Aufzuchtpferden als Zugpferd oder zum sonstigen Anspannen; BBR1_0314 Seite 2 / 5
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