Colestilan (BindRen) bei chronischem Nierenversagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Colestilan (BindRen) bei chronischem Nierenversagen"

Transkript

1 verstehen abwägen entscheiden Colestilan (BindRen) bei chronischem Nierenversagen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

2 Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen Bewertung Weitere Informationen Quellen 4 4 Glossar 6 2

3 Überblick Einleitung Colestilan (Handelsname BindRen) ist seit Januar 201 als Therapie für Erwachsene mit chronischem Nierenversagen zur Behandlung eines erhöhten Phosphatspiegels (Hyperphosphatämie) zugelassen. Bei einer Nierenschwäche ist die Nierenfunktion eingeschränkt. Abfallprodukte des Stoffwechsels können deshalb nicht mehr ausreichend aus dem Körper transportiert werden. Stoffe, die nicht mehr mit dem Urin ausgeschieden werden, sammeln sich dann im Körper an. Eine dauerhafte (chronische) Nierenschwäche entwickelt sich über einen längeren Zeitraum und kann im Endstadium zu Nierenversagen führen. Wenn die Nieren nicht mehr funktionieren, wird eine Dialysebehandlung notwendig. Die Dialyse reinigt das Blut das heißt, sie unterstützt oder ersetzt die Arbeit der Nieren. Bei einem Nierenversagen kann die Niere den Salz-, Wasser- und Säure-Basen-Haushalt nicht mehr regulieren. Im Blut reichert sich unter anderem Phosphat an, und es entsteht eine sogenannte Hyperphosphatämie. Phosphatbinder sollen dann helfen, das mit der Nahrung aufgenommene Phosphat zu binden und Folgen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder ein erhöhtes Risiko für Knochenbrüche zu senken. Mit Colestilan ist seit 201 ein weiterer Phosphatbinder zur Therapie der Hyperphosphatämie bei chronischem Nierenversagen mit erforderlicher Dialyse zugelassen. Colestilan enthält kein Kalzium und kommt daher neben anderen nicht kalziumhaltigen Phosphatbindern auch für Menschen infrage, die keine kalziumhaltigen Phosphatbinder einnehmen können. Anwendung Colestilan wird als Tablette oder Granulat angeboten. Eine Tablette enthält 1 Gramm Colestilan, ein Beutel Granulat enthält 2 oder Gramm Colestilan. Die Dosis liegt zu Benn der Behandlung bei 6 bis 9 Gramm Colestilan pro Tag. Die Tagesdosis wird in drei gleichmäßig aufgeteilte Dosen zu einer Mahlzeit oder sofort danach mit Wasser eingenommen. Wenn sich der Phosphatgehalt im Blut dadurch nicht ausreichend verringert, kann die Dosis erhöht werden. Andere Behandlungen Für Menschen mit chronischem Nierenversagen und Hyperphosphatämie kommen als alternative Behandlung kalzium- oder aluminiumhaltige Phosphatbinder (einzeln oder in Kombination) infrage. Für Personen, die weder kalzium- noch aluminiumhaltige Phosphatbinder einnehmen können, sind die Phosphatbinder Sevelamer oder Lanthankarbonat eine Alternative. Bewertung Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Ende Juni 201 geprüft, welche Vor- und Nachteile Colestilan für Menschen mit chronischem Nierenversagen und Hyperphosphatämie hat. Um dies beurteilen zu können, sollten Studien mit folgenden Patientengruppen herangezogen werden: Bei Personen, die kalzium- oder aluminiumhaltige Phosphatbinder (einzeln oder in Kombination) einnehmen können, sollte Colestilan mit diesen Phosphatbindern verglichen werden. Allerdings legte

4 der Hersteller dem IQWiG für diesen Vergleich keine geeignete Studie vor. Bei Personen, die keine kalzium- oder aluminiumhaltigen Phosphatbinder einnehmen können sollte Colestilan mit den Phosphatbindern Sevelamer oder Lanthankarbonat verglichen werden. Für diese Patientengruppe gab es eine geeignete Studie, in der Colestilan mit Sevelamerhydrochlorid verglichen wurde. Welche Nachteile hat Colestilan? Schwere Nebenwirkungen und Behandlungsabbrüche wegen Nebenwirkungen: Bei den meisten Patientinnen und Patienten traten Nebenwirkungen auf, unabhäng davon, ob sie Colestilan oder Sevelamerhydrochlorid einnahmen. In der Studie zeigte sich bei schweren Nebenwirkungen insgesamt kein Unterschied. Sie liefert aber einen schwachen Hinweis darauf, dass Colestilan häufiger Nebenwirkungen auslöst, die zum Abbruch der Behandlung führen können. Wo zeigte sich kein Unterschied? Herz- und Gefäßerkrankungen: In der Studie ließ sich in der Schutzwirkung vor Herz- und Gefäßerkrankungen kein Unterschied zwischen Colestilan und Sevelamerhydrochlorid nachweisen. Erhöhter Blutkalziumspiegel: Weder die Teilnehmenden, die Colestilan einnahmen, noch die, welche mit Sevelamerhydrochlorid behandelt wurden, hatten einen so hohen Blutkalziumspiegel, dass typische Beschwerden auftraten. Störung des Säure-Basen-Haushalts: In der Studie trat bei keinem der Teilnehmenden eine Stoffwechselveränderung auf, die zu einer Übersäuerung (Azidose), also einem erniedrigten ph-wert im Blut führte. Welche Fragen sind noch offen? Lebenserwartung: Die Studie enthält keine geeigneten Daten zum Einfluss von Colestilan auf die Lebenserwartung. Knochenbrüche: Die Studie enthält keine geeigneten Daten zum Einfluss von Colestilan auf Knochenbrüche, die zu Beschwerden führten. Lebensqualität: In der Studie wurde die Lebensqualität der Patienten nicht untersucht. Magen-Darm-Beschwerden: Die Studie enthält keine geeigneten Daten zum Einfluss von Colestilan auf Magen-Darm-Beschwerden. Weitere Informationen Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Colestilan (BindRen). Aktualisiert am 14. November 201 Erstellt am 1. Juli 201 Nächste geplante Aktualisierung: 2016 Quellen 4

5 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Colestilan: Nutzenbewertung gemäß 5a SGB V; Dossierbewertung; Auftrag A IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen. Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Wir bieten keine individuelle Beratung. Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden. 5

6 Glossar Kalzium Kalzium ist ein für den Menschen wichtiger Mineralstoff. Es ist ein Aufbaustoff für Knochen und Zähne, notwendig für die Blutgerinnung, die Muskelerregung und Nervenreizung. Kalzium ist vor allem in Milch und Milchprodukten und grünem Blattgemüse enthalten. Ein Kalziummangel kann z.b. entstehen durch eine chronische Darmentzündung, Schwangerschaft oder die Stillphase. G-BA Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine Aufgaben sind seit 2004 im 5. Sozialgesetzbuch geregelt. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und legt damit fest, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Er besteht aus Vertretern der Patienten, der Krankenkassen, der Ärzte und Zahnärzte, der Krankenhäuser und aus drei unabhängen Vorsitzenden. Therapie Als Therapie (von therapeia, griechisch: Pflege, Heilung) wird in der Medizin die Behandlung von Krankheiten, einzelnen Beschwerden oder Verletzungen bezeichnet. Genauer sind damit die einzelnen Maßnahmen zur Behandlung einer Erkrankung gemeint. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise eine Änderung der Ernährungsweise, die Einnahme von Medikamenten, Operationen oder Krankengymnastik. Das Ziel einer Therapie ist Heilung oder zumindest eine Verbesserung der Beschwerden. 6

Kombination von Aliskiren und Amlodipin (Rasilamlo) bei Bluthochdruck

Kombination von Aliskiren und Amlodipin (Rasilamlo) bei Bluthochdruck verstehen abwägen entscheiden Kombination von Aliskiren und Amlodipin (Rasilamlo) bei Bluthochdruck Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick

Mehr

Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs

Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs verstehen abwägen entscheiden Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie

Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie verstehen abwägen entscheiden Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs

Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs verstehen abwägen entscheiden Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)

Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) verstehen abwägen entscheiden Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit

Mehr

Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose

Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose verstehen abwägen entscheiden Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Aclidiniumbromid (Eklira / Bretaris) bei COPD

Aclidiniumbromid (Eklira / Bretaris) bei COPD verstehen abwägen entscheiden Aclidiniumbromid (Eklira / Bretaris) bei COPD Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere

Mehr

Alirocumab (Praluent) bei Hypercholesterinämie und gemischter Dyslipidämie

Alirocumab (Praluent) bei Hypercholesterinämie und gemischter Dyslipidämie verstehen abwägen entscheiden Alirocumab (Praluent) bei Hypercholesterinämie und gemischter Dyslipidämie Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick

Mehr

Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs verstehen abwägen entscheiden Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Aflibercept (Eylea) bei altersbedingter Makuladegeneration

Aflibercept (Eylea) bei altersbedingter Makuladegeneration verstehen abwägen entscheiden Aflibercept (Eylea) bei altersbedingter Makuladegeneration Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung

Mehr

Dolutegravir (Tivicay) bei HIV-Infektion

Dolutegravir (Tivicay) bei HIV-Infektion verstehen abwägen entscheiden Dolutegravir (Tivicay) bei HIV-Infektion Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere

Mehr

Crizotinib (Xalkori) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Crizotinib (Xalkori) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs verstehen abwägen entscheiden Crizotinib (Xalkori) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Canagliflozin und Metformin (Vokanamet) bei Typ-2-Diabetes

Canagliflozin und Metformin (Vokanamet) bei Typ-2-Diabetes verstehen abwägen entscheiden Canagliflozin und Metformin (Vokanamet) bei Typ-2-Diabetes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung

Mehr

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs verstehen abwägen entscheiden Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Daclatasvir (Daklinza) bei Hepatitis C

Daclatasvir (Daklinza) bei Hepatitis C verstehen abwägen entscheiden Daclatasvir (Daklinza) bei Hepatitis C Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Dasabuvir (Exviera) bei Hepatitis C

Dasabuvir (Exviera) bei Hepatitis C verstehen abwägen entscheiden Dasabuvir (Exviera) bei Hepatitis C Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Lunge. gesundheitsinformation.de verstehen abwägen entscheiden

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Lunge. gesundheitsinformation.de verstehen abwägen entscheiden verstehen abwägen entscheiden Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Lunge Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick

Mehr

Albiglutid (Eperzan) bei Typ-2-Diabetes

Albiglutid (Eperzan) bei Typ-2-Diabetes verstehen abwägen entscheiden Albiglutid (Eperzan) bei Typ-2-Diabetes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Boceprevir (Victrelis) bei chronischer Hepatitis C

Boceprevir (Victrelis) bei chronischer Hepatitis C verstehen abwägen entscheiden Boceprevir (Victrelis) bei chronischer Hepatitis C Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Dulaglutid (Trulicity) bei Typ-2-Diabetes

Dulaglutid (Trulicity) bei Typ-2-Diabetes verstehen abwägen entscheiden Dulaglutid (Trulicity) bei Typ-2-Diabetes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere

Mehr

Dossierbewertung A13-15 Version 1.0 Colestilan Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A13-15 Version 1.0 Colestilan Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Colestilan gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen

Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen COPD Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen - Mehr Exazerbationen bei Personen mit höheren COPD-Schweregraden - Weniger Symptome bei Frauen

Mehr

Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten

Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten Darmkrebs Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten - Geringer Zusatznutzen f ür Patienten mit KRAS-Wildtyp - Überlebensvorteile, aber beträchtliche Nebenwirkungen

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin

Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin Dulaglutid bei Typ-2-Diabetes: Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin Köln (4. Mai 2015) - Dulaglutid ist seit 2014 allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung

Mehr

Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten

Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten IQWiG Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten Köln (1. September 2014) - Zur Behandlung von Erwachsenen mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion steht seit Mai 2014 auch der

Mehr

Hinweis auf geringen Zusatznutzen

Hinweis auf geringen Zusatznutzen Ticagrelor zur Prävention nach Myokardinfarkt Hinweis auf geringen Zusatznutzen - Zulassungserweiterung - Nachteile stellen Vorteile bei der Mortalität nicht infrage Köln (1. Juli 2016) - Den Zusatznutzen

Mehr

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs Anhaltspunkt für geringeren Nutzen Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs - Keine positiven Effekte belegt / Mehr Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen Köln (1. Dezember 2015) - Pertuzumab

Mehr

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen - Längeres Gesamtüberleben bei Patienten ohne viszerale Metastasen - Komplikationen an Knochen sowie Schmerzprogression verzögert Köln (2. Dezember

Mehr

Dossierbewertung A14-26 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-26 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Empagliflozin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen

Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen Aclidiniumbromid/Formoterol bei COPD Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen - Bei schwerer Erkrankten ist Zusatznutzen nicht belegt Köln (4. Mai 2015) - Die Fixkombination Aclidiniumbromid/Formoterol

Mehr

Zusatznutzen nicht belegt

Zusatznutzen nicht belegt Saxagliptin und Saxagliptin/Metformin bei Typ-2-Diabetes Zusatznutzen nicht belegt Köln (4. Oktober 2016) - Saxagliptin (Handesname Onglyza) ist für Erwachsene mit Diabetes mellitus vom Typ 2 zugelassen,

Mehr

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Idelalisib für das im September 2016 neu zugelassene Anwendungsgebiet gemäß

Mehr

Anlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Anlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie BAnz. Nr. 6 (S. ) vom. 0. 0 Bekanntmachung [47 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Mehr

Welche Medikamente werde ich während der Dialyse nehmen? Avitum

Welche Medikamente werde ich während der Dialyse nehmen? Avitum Welche Medikamente werde ich während der Dialyse nehmen? Avitum Muss ich jetzt nach Beginn der Dialysetherapie meine Medikamente weiter einnehmen? Die Dialyse kann einige Aufgaben der Nieren übernehmen.

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen Pertuzumab Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen - Überlebensvorteil bei bestimmten Patientinnen - Keine Aussagen zum Schaden möglich Köln (1. Juli 2013) - Pertuzumab (Perjeta ) ist seit März 2013

Mehr

Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoff plus Metformin

Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoff plus Metformin Sitagliptin plus Metformin bei Diabetes Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoff plus Metformin Köln (4. Oktober 2016) - Sitagliptin (Handelsnamen Januvia und Xelevia) ist für bestimmte Erwachsene mit

Mehr

Gebrauchsinformation Calciumacetat 475 mg

Gebrauchsinformation Calciumacetat 475 mg Gebrauchsinformation Calciumacetat 475 mg GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Calciumacetat 475 mg, Filmtabletten Calciumacetat Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn

Mehr

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Vorteile bei Symptomen und Überlebenszeit im Vergleich zu best supportive care Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Köln (15. August 2014) - Ruxolitinib (Handelsname: Jakavi)

Mehr

Dossierbewertung A16-13 Version 1.0 Empagliflozin/Metformin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A16-13 Version 1.0 Empagliflozin/Metformin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Empagliflozin/Metformin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung

Mehr

Dossierbewertung A15-38 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Evolocumab Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie

Dossierbewertung A15-38 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Evolocumab Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie I 2 Nutzenbewertung I 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Evolocumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A17-61 Version 1.0 Perampanel (Epilepsie)

Dossierbewertung A17-61 Version 1.0 Perampanel (Epilepsie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Perampanel gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Dossierbewertung A15-15 Version 1.0 Insulin degludec/liraglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-15 Version 1.0 Insulin degludec/liraglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung

Mehr

Dossierbewertung A16-12 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A16-12 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Empagliflozin gemäß 35a SGB V beauftragt. Der pu hat für den zu bewertenden

Mehr

Richtlinie. (DMP-Richtlinie/DMP-RL)

Richtlinie. (DMP-Richtlinie/DMP-RL) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von Strukturierten Behandlungsprogrammen nach 137f Abs. 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) in der Fassung vom

Mehr

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who? Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen

Mehr

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Kindernetzwerk 19. November 2010, Berlin Ł Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ł gesetzliche Regelungen Ł off

Mehr

Dossierbewertung A18-80 Version 1.0 Enzalutamid (Prostatakarzinom)

Dossierbewertung A18-80 Version 1.0 Enzalutamid (Prostatakarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Enzalutamid gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Weshalb muss mein Blut so häufig untersucht werden?

Weshalb muss mein Blut so häufig untersucht werden? Blutwerte verstehen Weshalb muss mein Blut so häufig untersucht werden? Einmal im Monat nehmen wir eine Reihe von Blutproben, um zu sehen, wie gut Ihre Dialyse wirkt und wie gut Sie auf die Behandlung

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ibrutinib in Kombination mit Bendamustin und Rituximab (Ibrutinib + BR) gemäß

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A15-28 Version 1.0 Netupitant/Palonosetron Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-28 Version 1.0 Netupitant/Palonosetron Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Netupitant/Palonosetron gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte

Mehr

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss?

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Erfahrungen der Patientenbeteiligung in der Regelungsinstanz für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Ulrike Faber, Patientenvertreterin im G-BA

Mehr

Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert

Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Pitavastatin Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Berlin (18. August 2011) Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

Mehr

Dossierbewertung A15-13 Version 1.0 Ruxolitinib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-13 Version 1.0 Ruxolitinib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ruxolitinib gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit BAnz. Nr. (S. 54) vom 9.0.0 Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [40 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei Der große TRIAS-Ratgeber für Nierenkranke Erkrankungen, Untersuchungen, Therapien - Aktiver Schutz Bearbeitet von Johannes Mann, Ulrich Dendorfer, Jörg Franke 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 191 S. Paperback

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage 1 (OTC-Übersicht) Nr. 20 Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt Vom 14. April 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss historischer Abriss: G-BA 1913/1923: Reichsausschuss Ärzte/Krankenkassen 1956: Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen

Mehr

Zusammenfassung in deutscher Sprache

Zusammenfassung in deutscher Sprache Zusammenfassung in deutscher Sprache Zusammenfassung Man schätzt, dass in den Niederlanden einer von 200 Erwachsenen (=60.000) eine verborgene Nierenschädigung hat. Ungefähr 40.000 Menschen sind bekennt

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Acetolyt-Granulat. Wirkstoff: Calcium-natrium-hydrogencitrat

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Acetolyt-Granulat. Wirkstoff: Calcium-natrium-hydrogencitrat GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Acetolyt-Granulat Wirkstoff: Calcium-natrium-hydrogencitrat Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses

Mehr

Beim Vermeiden von Folgekomplikationen sind Diuretika keiner anderen Wirkstoffgruppe unterlegen

Beim Vermeiden von Folgekomplikationen sind Diuretika keiner anderen Wirkstoffgruppe unterlegen Blutdrucksenker im Vergleich: Nutzen der Diuretika ist am besten belegt Beim Vermeiden von Folgekomplikationen sind Diuretika keiner anderen Wirkstoffgruppe unterlegen Berlin (16. September 2009) - Für

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A18-16 Version 1.0 Insulin glargin/lixisenatid (Diabetes mellitus Typ 2)

Dossierbewertung A18-16 Version 1.0 Insulin glargin/lixisenatid (Diabetes mellitus Typ 2) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der fixen Kombination aus Insulin glargin und Lixisenatid (Insulin glargin/lixisenatid)

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A15-20 Version 1.0 Secukinumab Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-20 Version 1.0 Secukinumab Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Secukinumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Dossierbewertung A16-45 Version 1.0 Sitagliptin/Metformin (Diabetes mellitus Typ 2)

Dossierbewertung A16-45 Version 1.0 Sitagliptin/Metformin (Diabetes mellitus Typ 2) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Sitagliptin/Metformin gemäß 35a SGB V beauftragt. Der pharmazeutische

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

a) a1: Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind und die keine LDL-Apherese erhalten

a) a1: Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind und die keine LDL-Apherese erhalten Lomitapid Beschluss vom: 27. November 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 27. November 2015 BAnz AT 17.12.2015 B3 Zugelassenes Anwendungsgebiet vom 31.07.2013: Lomitapid (Lojuxta ) wird

Mehr

Kosten-Nutzen-Bewertung bei medizinischen Leistungen - zwischen Patientenwohl und Rationierung. Dr. Stefan Etgeton, Verbraucherzentrale Bundesverband

Kosten-Nutzen-Bewertung bei medizinischen Leistungen - zwischen Patientenwohl und Rationierung. Dr. Stefan Etgeton, Verbraucherzentrale Bundesverband Kosten-Nutzen-Bewertung bei medizinischen Leistungen - zwischen Patientenwohl und Rationierung Dr. Stefan Etgeton, Verbraucherzentrale Bundesverband PatientenForum Berlin am 26. XI. 2008 Gesundheitsausgaben/Kostenträger

Mehr

COVERSUM Arginin 2,5 mg Filmtabletten

COVERSUM Arginin 2,5 mg Filmtabletten Gebrauchsinformation: Information für Patienten COVERSUM Arginin 2,5 mg Filmtabletten Perindopril-Arginin Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels

Mehr

Elterninformation zum Pulsoxymetrie- Screening bei Neugeborenen Warum wird für Neugeborene eine Untersuchung auf schwere Herzfehler angeboten?

Elterninformation zum Pulsoxymetrie- Screening bei Neugeborenen Warum wird für Neugeborene eine Untersuchung auf schwere Herzfehler angeboten? Elterninformation zum Pulsoxymetrie- Screening bei Neugeborenen Warum wird für Neugeborene eine Untersuchung auf schwere Herzfehler angeboten? Liebe Eltern, im Verlauf der Schwangerschaft und in den ersten

Mehr

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Knochen zu schützen und zu kräftigen auch dann noch, wenn man bereits älter ist.

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Knochen zu schützen und zu kräftigen auch dann noch, wenn man bereits älter ist. PDF-Version Osteoporose Einleitung Schwache Knochen, die leichter brechen: So zeigt sich Osteoporose, auch Knochenschwund genannt. Ein Abbau von Knochensubstanz ist mit zunehmendem Alter normal bei Osteoporose

Mehr

Beschluss. im Alter von 5 Jahren und älter)

Beschluss. im Alter von 5 Jahren und älter) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

MediPreis Produktsteckbrief

MediPreis Produktsteckbrief MediPreis Produktsteckbrief ASPIRIN EFFECT ASPIRIN Effect Granulat Bayer Vital GmbH PZN: 01405147 Menge: 10 St Art: Granulat Link: https://www.medipreis.de/01405147 Aspirin Effect Granulat - Bei leichten

Mehr

1. WAS IST MAGNESIUM 100 MG JENAPHARM UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET?

1. WAS IST MAGNESIUM 100 MG JENAPHARM UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET? Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Magnesium 100 mg JENAPHARM Tabletten Wirkstoff: schweres basisches Magnesiumcarbonat Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Trastuzumab Emtansin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf

Mehr

Dossierbewertung A17-48 Version 1.0 Darunavir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (HIV-Infektion)

Dossierbewertung A17-48 Version 1.0 Darunavir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (HIV-Infektion) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Darunavir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (DRV/COBI/FTC/TAF)

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A18-71 Version 1.0 Erenumab (Migräne)

Dossierbewertung A18-71 Version 1.0 Erenumab (Migräne) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Erenumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 2-18-15-2120-021339 Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

Mehr

1. Die Angaben zu Tenofoviralafenamid in der Fassung des Beschlusses vom 21. September 2017 (BAnz AT B2) werden aufgehoben.

1. Die Angaben zu Tenofoviralafenamid in der Fassung des Beschlusses vom 21. September 2017 (BAnz AT B2) werden aufgehoben. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Herztag 2011 Wenn das Herz aus dem Takt. Dem Schlaganfall vorbeugen Gerinnungshemmung mit ASS und. Gibt es neue Perspektiven?

Herztag 2011 Wenn das Herz aus dem Takt. Dem Schlaganfall vorbeugen Gerinnungshemmung mit ASS und. Gibt es neue Perspektiven? Herztag 2011 Wenn das Herz aus dem Takt gerät Vorhofflimmern Dem Schlaganfall vorbeugen Gerinnungshemmung mit ASS und Gibt es neue Perspektiven? Marcumar Dr. med. H.-J. Christofor Praxis am Dr. Ruer-Platz

Mehr