Leistungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

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1 Leistungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Entwicklungen in der Sozialpolitik anregen und beeinflussen Empfehlungen für die Praxis der öffentlichen und freien sozialen Arbeit geben Die einheitliche Anwendung des Sozialrechts unterstützen Informations- und Erfahrungsaustausch von Fachkräften, Wissenschaftlern und Politikern ermöglichen und fördern Sozialarbeiterisches Handeln über Ländergrenzen hinweg koordinieren Arbeitsfelder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge I Planung, Steuerung und Qualifizierung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste II Kindheit, Jugend, Familie, Gleichstellung III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme IV Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation und Gesundheit V Bundeszentrale Fachpublikationen VII Grenzüberschreitende Sozialarbeit Internationaler Sozialdienst (ISD) Stabstelle Internationales

2 Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (Stand: 2009) Öffentliche Träger Freie Wohlfahrtspflege Kommunale Spitzenverbände 3 6 Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Landkreise 274 Kreisfreie Städte Weitere Organisationen, Verbände, Vereine Kreisangehörige Städte und Gemeinden Bundesbehörden und anstalten, Länderverwaltungen Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegedienstes Überörtliche Träger der Sozialhilfe 13 Außerdem: 69 Ausbildungsstätten, 478 Einzelpersonen, 69 Unternehmen Soziale Sicherung in Deutschland Sozialversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Arbeitsförderung Versorgung (für besondere Gruppen) Beamte Richter Soldaten u.a. Grundsicherung, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld Ausbildungsförderung, Berufsförderung Gesundheitshilfe Öffentliche Fürsorge soziale Dienstleistungen

3 Soziale Dienstleistungen Handlungsaktivitäten von autorisierten Personen mit Personen, bei denen ein Bedarf festgestellt worden ist, um einen angestrebten Zustand auf eine vereinbarte Art und Weise herzustellen oder zu erreichen, Zustand schließt Verhalten ein. Soziale Dienstleistungen Gesetzliche Ziele sozialstaatlicher Hilfen: Eigenständige Lebensführung Teilhabe - an Bildung, Arbeit, am Leben in der Gemeinschaft Eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten Kapazitäten planen und Performance entwickeln Hilfe-Leistung gegen Geld Geld gegen Hilfe-Leistung

4 Soziale Dienstleistungen Verständnis Soziale Arbeit Sozialpädagogik: Hermeneutisch-situativ-intuitiv Analytisch-planerisch-rational - deutsch - - angelsächsisch - Ursprünglich: christlicher Liebesdienst und ehrenamtliche Tätigkeit Soziale Dienstleistungen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht Hilfen zur Erziehung (in Familien, ambulant, in Einrichtungen) Wohnungslosenhilfe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben, am Leben in der Gemeinschaft) Arbeitsförderung Hilfe zur Pflege Beratung zu allen Hilfen und unabhängig von konkreten Hilfen

5 Der Gesetzgeber fordert Zusammenarbeit Leistungsträger und Leistungserbringer sollen zum Wohle der Leistungsberechtigten, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten ( 4 Abs. 1 SGB VIII) und sich wirksam ergänzen ( 5 Abs. 3 SGB XII, 17 Abs. 3 SGB I). Gesetzliche Vorgaben Grundgesetz Sozialer Rechtstaat Handlungsauftrag an den Gesetzgeber Öffentliche Fürsorge Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung Sozialgesetzbuch I bis XII (1976 bis 2005) Zuständigkeiten-Aufgabenwahrnehmung Hilfen Verfahren Zusammenarbeit Ausführungsgesetze der Länder Zuständigkeiten Zusammenarbeit

6 Vereinbarungen Leistung, Entgelt, QP/QE Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis Zahlung Leistungsträger Öff-rechtl. Verträge: Konzession/Lizenz Dienstleistung privat-gewerbliche Leistung Rechtsanpruch Privatrechtlicher Vertrag (Zahlung) Soziale Dienstleistung frei-gemeinnützige Gewährleistungspflicht - Gesamtverantwortung Bewilligung Kostenübernahme Hilfeplanung Wunsch- und Wahlrecht Leistungserbringer Leistungsberechtigte/r Feiwillige soziale Dienstleistungen in Kommunen z.b.: Streetworking, Seniorenbegegnungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

7 Zuschüsse und Zuwendungen des Staates Investitionshilfen für den Bau von Einrichtungen. Förderung von Programmen und Projekten Innovationen, Modelle, Leuchttürme; Prävention Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege Private Vereine oder ggmbh Kostenträger-Leistungsträger Örtliche Träger Kreisfreie Städte Landkreise Sozialämter Jugendämter Überörtliche Träger Landesbehörden Landessozialamt Landesjugendamt höherer Kommunalverband u.a. Landschaftsverband Rheinland Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Gewährleistungspflicht und Gesamtverantwortung Kapazitäten und Qualität soziale Dienste und Einrichtungen Bedarfsermittlung und Hilfeplanung Controlling und Evaluation

8 Zuwendungsempfänger - Leistungserbringer Frei-gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege Eigenständiger Träger sozialer Aufgaben - Monopol Anbieter sozialer Dienstleistungen - Wettbewerb Kapazitäten der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland Einrichtungen 3,7 Mio Betten/Plätze 1,5 Mio Beschäftigte 2,5 Mio Ehrenamtliche (einschl. Selbsthilfe)

9 Empfänger von Leistungen und Ausgaben für Leistungen Menschen mit Behinderung Familienhilfen 12,4 Mrd. Euro für Eingliederungshilfe HzE ausserhalb Familie 421 Mio Euro für Wohnungslosenhilfe 5,5 Mrd. Euro für HzE Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendarbeit Neue Hilfearrangements Soziale Dienstleistungen durch freiwillig Engagierte und in Kooperation mit freiwillig Engagierten. Paten, Lotsen, Mentoren etc. für Familien, Beruf, Lesen, Stadtteile usw. Zivilgesellschaft als Ressource für soziale Dienstleistungen und zur Vermeidung sozialer Dienstleistungen Neuer Profi-Bürger-Mix!? Sozialraumorientierung inklusives Gemeinwesen

10 Finanzierung sozialer Dienstleistungen - Hilferuf und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag und Städte- und Gemeindebund am 15. Juni 2010: Finanzierungsdefizit der kommunalen Haushalte von jeweils rd. 15 Milliarden Euro in den Jahren 2010 bis 2013 Es ist zwingend, dass die Entlastung der kommunalen Haushalte von Sozialausgaben zu einem zentralen Ziel der Gemeindefinanzkommission wird. Deutscher Landkreistag, 23. Juni 2010 Bei den Kreisen kommen in schicksalhafter Weise enorme Sozialausgaben mit chronischer Unterfinanzierung und Ungestaltbarkeit der Einnahmen zusammen. Landkreise direkt an der Umsatzsteuer beteiligen. Literaturhinweis Sozialsystem und soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland, von Manfred Wienand, 3. neu bearbeitete Auflage, Berlin: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2006

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