Nur zum internen Gebrauch!
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- Dorothea Solberg
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1 Nur zum internen Gebrauch! Workshop 2015/01 Für alle Sicherheitsbeauftragte Wetzig Elke Brax &
2 Seite 2 Workshop für Sicherheitsbeauftragte Ablauf Begrüßung Aktuelle Themen (Rat) Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten (Brx) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (Rat) Lagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken (Fa. ASECOS) Elke Brax &
3 Seite 3 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Quelle: Frankfurter Allgemeine - bee./dpa/reuters/afp
4 Seite 4 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trat am 1. Juni 2015 in Kraft. Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
5 Seite 5 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
6 Seite 6 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens 70% der Unfälle gehen auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Manipulation oder besondere Betriebszustände (z.b. Einrichten), Betriebsstörungen etc.. Hier sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Bedeutet: Jeweils eine GB ist für den jeweilige Zustand erforderlich. Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
7 Seite 7 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Information von Auftragnehmer über Gefahren durch Auftraggeber und umgekehrt. Qualifikation der Auftragnehmer ist erforderlich und muss geprüft werden. GB muss von allen beteiligten durchgeführt werden, ggf. ist weisungsbefugte Person zu bestellen. Quelle: KOLBINGER (2015) Wichtige Themen der BetrSichV in der Gegenüberstellung
8 Seite 8 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für Aufzugsanlagen gilt Satz 1 nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden. (2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von 1. den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: 1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung, 2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe, 3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten, 4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung. Quelle: BetrSichV 2015
9 Seite 9 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung Alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung älter werdende Belegschaften Berücksichtigung ergonomischer Aspekte und psychischer Belastungen Siehe unsere Gefährdungsbeurteilung GB00003 Rev00 Psychische Belastungen Quelle: BetrSichV 2015
10 Seite 10 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung Prüfungen Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es keine Änderungen gegenüber 2002 ( 10 alt) ( der Fokus hat sich etwas verschoben ). Abschaffung von Doppelprüfungen bei AM die neu in Verkehr gebracht werden. Prüfung vor Inbetriebnahme nur wenn Sicherheit von Montage abhängt. Wiederkehrende Prüfungen bei schadenverursachende Einflüssen Besondere Prüfungen nach Änderungen oder nach Schadensfällen Arbeitgeber entscheidet über Art, Umfang und Fristen und über die Qualifikation der Prüfer Quelle: UKKBW, BetrSichV 2015
11 Seite 11 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung Prüfungen Klarstellung der Schnittstelle Binnenmarktrecht Arbeitsschutz, Verantwortung von Hersteller und Arbeitgeber Beschaffung: Arbeitsmittel müssen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Binnenmarktrecht entsprechen ( inhärente Sicherheit ) ( 5 Abs. 3) Darüber hinaus muss Verwendung der Arbeitsmittel sicher sein. Zentrale Rolle der Gefährdungsbeurteilung (deutlich konkretere Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung) Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12 Seite 12 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Quelle: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk
13 Seite 13 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Quelle: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk
14 Seite 14 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung DGUV (2014) - Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung Bisher: Neu: 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und ein Erste-Hilfe-Training mit 8 UE. Erste-Hilfe-Ausbildung ab 01. April 2015 nur 9 UE, alle zwei Jahre eine erforderliche Fortbildung mit 9 UE. Quelle: DGUV (2014) - Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung
15 Seite 15 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung Neuer Filme (dt./engl.) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Laborsicherheit auf unserer Website abrufbar. Vorschlag Herr Ferner: Eigenproduktion für Ulm?
16 Seite 16 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung Neuer Filme (dt./engl.) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Laborsicherheit auf unserer Website abrufbar. Gefahrstoffkennzeichnung nur noch nach GHS
17 Seite 17 Aktuelle Themen Kennzeichnung Alte Symbole waren/sind noch gültig für Reinstoffe bis (Übergangsfrist bis ) für Gemische/Zubereitungen bis (Übergangsfrist bis )
18 Seite 18 Aktuelle Themen Kennzeichnung Alte Symbole waren/sind noch gültig für Reinstoffe bis (Übergangsfrist bis ) für Gemische/Zubereitungen bis (Übergangsfrist bis ) GHS-Symbole Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS-Symbole können seit dem verwendet werden.
19 Seite 19 Aktuelle Themen Verzeichnis der Sicherheitsbeauftragten Protokoll Nr. 2/2015 der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses, Punkt 6: [ ] Herr Biber regte auch die Erstellung einer Kontaktliste für Sibes an. Nach Rücksprache mit Frau Weilguni (Abt. I-1) wäre dies nach 12 V LHG möglich. Abt. V-5 wird die Liste dann auf der Website der Arbeitssicherheit bereitstellen. Der Eintrag mit folgenden Daten (Bsp. s.u.) wird in jedem Falle freiwillig sein. Herr/Frau Muster, Institut für xy, Tel , max.muster@uni-ulm.de Freiwillige können sich jetzt während des Workshops eintragen (danach bitte per ).
20 Seite 20 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Elke Brax
21 Seite 21 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Aufmerksam machen Überzeugen Achten auf Kontrollieren In seinem eigenen Zuständigkeitsbereich Teilnehmen Mitzuhelfen Melden Praktisch unterstützen Zugehen auf Elke Brax
22 Seite 22 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Bestehen Gefahren für mich und meine Kollegen? Mängel melden (z.b. Stolperstellen, defekte Steckdosen, gefahrbringenden Bedingungen, defekte Feuerlöscher, falsche Verhaltens- oder Arbeitsweisen, ) Elke Brax
23 Seite 23 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Sind Schutzeinrichtungen da, funktionieren sie? Nutzen meine Kollegen diese Schutzeinrichtungen (z.b. Digestorien, Abdeckungen an Drehmaschinen, )? Elke Brax
24 Seite 24 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Ist genügend und richtige PSA vorhanden? Setzen meine Kollegen die PSA ein? Elke Brax
25 Seite 25 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Teilnahme an den Begehungen Teilnahme bei Unfallanalysen Teilnahme an der ASA-Sitzung Elke Brax
26 Seite 26 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und mit der Betriebsärztin Auf neue Kollegen, Auszubildende und Gäste zugehen, wenn es um Sicherheitsfragen geht Elke Brax
27 Seite 27 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Mitwirken an der Gefährdungsbeurteilung Beitrag von Herrn Dr. Ratschker Elke Brax
28 Seite 28 Sicherheitsbeauftragte Rechte des Sicherheitsbeauftragten Keine Benachteiligung bei der Ausübung des Amtes Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit anregen Informationen anfordern (z.b. Statistiken zum Unfallgeschehen) Allgemeine Informationen zu Arbeitsunfällen Teilnahme an Sicherheitsbegehungen des eigenen Bereichs Und an Bereichen, die von Interesse sind Elke Brax
29 Seite 29 Sicherheitsbeauftragte Rechte des Sicherheitsbeauftragten Teilnahme an der Sitzung des ASA Zeit für die Erfüllung der Aufgaben als SiBe Bewegungsfreiheit im eigenen Zuständigkeitsbereich Kostenübernahme für Aus- und Fortbildung Arbeitsentgeldfortzahlung bei Fortbildungen Niederlegung des Amtes Elke Brax
30 Seite 30 Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner des Sicherheitsbeauftragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Frau E. Brax, Herr Dr. U.M. Ratschker) Der jeweilige Vorgesetzte Die Betriebsärztin Frau Dr. Kren-Lotspeich, Tel Vertreter des Personalrats Weitere Sicherheitsbeauftragte Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses Unfallkasse Elke Brax
31 Seite 31 Sicherheitsbeauftragte Interview mit einem Sicherheitsbeauftragten Kurzprofil Jürgen Haringer: Start an der Uni wo tätig? seit wann SiBe worst case best practice Elke Brax
32 Seite 32 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Krueger
33 Seite 33 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West
34 Seite 34 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West
35 Seite 35 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West
36 Seite 36 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis
37 Seite 37 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis Fußgänger ignorieren Durchgangsverbot
38 Seite 38 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis Fußgänger ignorieren Durchgangsverbot Absperrung wird nicht aktiviert
39 Seite 39 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis Fußgänger ignorieren Durchgangsverbot Absperrung wird nicht aktiviert Fremdfirmen ignorieren Halteverbot
40 Seite 40 Gibt es schon Unterlagen?
41 Seite 41 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren
42 Seite 42 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren
43 Seite 43 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren
44 Seite 44 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren
45 Seite 45 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren
46 Seite 46 Gefährdungsbeurteilung
47 Seite 47 Gefährdungsbeurteilung
48 Seite 48 Gefährdungsbeurteilung
49 Seite 49 Gefährdungsbeurteilung
50 Seite 50 Gefährdungsbeurteilung
51 Seite 51 Gefährdungsbeurteilung
52 Seite 52 Gefährdungsbeurteilung
53 Seite 53 Gefährdungsbeurteilung
54 Seite 54 Gefährdungsbeurteilung
55 Seite 55 Gefährdungsbeurteilung
56 Seite 56 Gefährdungsbeurteilung
57 Seite 57 Gefährdungsbeurteilung
58 Seite 58 Gefährdungsbeurteilung
59 Seite 59 Gefährdungsbeurteilung
60 Seite 60 Gefährdungsbeurteilung
61 Seite 61 Gefährdungsbeurteilung
62 Seite 62 Gefährdungsbeurteilung
63 Seite 63 Gefährdungsbeurteilung
64 Seite 64 Gefährdungsbeurteilung
65 Seite 65 Gefährdungsbeurteilung
66 Seite 66 Umsetzung
67 Seite 67 Umsetzung
68 Seite 68 Sicherheitsschränke Frank Schestak, Firma ASECOS Lagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken Krueger
69 Seite 69
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