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1 Nur zum internen Gebrauch! Workshop 2015/01 Für alle Sicherheitsbeauftragte Wetzig Elke Brax &

2 Seite 2 Workshop für Sicherheitsbeauftragte Ablauf Begrüßung Aktuelle Themen (Rat) Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten (Brx) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (Rat) Lagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken (Fa. ASECOS) Elke Brax &

3 Seite 3 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Quelle: Frankfurter Allgemeine - bee./dpa/reuters/afp

4 Seite 4 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trat am 1. Juni 2015 in Kraft. Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

5 Seite 5 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

6 Seite 6 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens 70% der Unfälle gehen auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Manipulation oder besondere Betriebszustände (z.b. Einrichten), Betriebsstörungen etc.. Hier sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Bedeutet: Jeweils eine GB ist für den jeweilige Zustand erforderlich. Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

7 Seite 7 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Information von Auftragnehmer über Gefahren durch Auftraggeber und umgekehrt. Qualifikation der Auftragnehmer ist erforderlich und muss geprüft werden. GB muss von allen beteiligten durchgeführt werden, ggf. ist weisungsbefugte Person zu bestellen. Quelle: KOLBINGER (2015) Wichtige Themen der BetrSichV in der Gegenüberstellung

8 Seite 8 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für Aufzugsanlagen gilt Satz 1 nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden. (2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von 1. den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: 1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung, 2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe, 3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten, 4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung. Quelle: BetrSichV 2015

9 Seite 9 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung Alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung älter werdende Belegschaften Berücksichtigung ergonomischer Aspekte und psychischer Belastungen Siehe unsere Gefährdungsbeurteilung GB00003 Rev00 Psychische Belastungen Quelle: BetrSichV 2015

10 Seite 10 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung Prüfungen Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es keine Änderungen gegenüber 2002 ( 10 alt) ( der Fokus hat sich etwas verschoben ). Abschaffung von Doppelprüfungen bei AM die neu in Verkehr gebracht werden. Prüfung vor Inbetriebnahme nur wenn Sicherheit von Montage abhängt. Wiederkehrende Prüfungen bei schadenverursachende Einflüssen Besondere Prüfungen nach Änderungen oder nach Schadensfällen Arbeitgeber entscheidet über Art, Umfang und Fristen und über die Qualifikation der Prüfer Quelle: UKKBW, BetrSichV 2015

11 Seite 11 Aktuelle Themen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verbesserung des Arbeitsschutzes Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung Prüfungen Klarstellung der Schnittstelle Binnenmarktrecht Arbeitsschutz, Verantwortung von Hersteller und Arbeitgeber Beschaffung: Arbeitsmittel müssen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Binnenmarktrecht entsprechen ( inhärente Sicherheit ) ( 5 Abs. 3) Darüber hinaus muss Verwendung der Arbeitsmittel sicher sein. Zentrale Rolle der Gefährdungsbeurteilung (deutlich konkretere Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung) Quelle: Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

12 Seite 12 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Quelle: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk

13 Seite 13 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Quelle: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk

14 Seite 14 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung DGUV (2014) - Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung Bisher: Neu: 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und ein Erste-Hilfe-Training mit 8 UE. Erste-Hilfe-Ausbildung ab 01. April 2015 nur 9 UE, alle zwei Jahre eine erforderliche Fortbildung mit 9 UE. Quelle: DGUV (2014) - Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung

15 Seite 15 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung Neuer Filme (dt./engl.) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Laborsicherheit auf unserer Website abrufbar. Vorschlag Herr Ferner: Eigenproduktion für Ulm?

16 Seite 16 Aktuelle Themen Neuigkeiten Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestoppt. Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem gilt eine neue Systematik und Nummerierung des Regelwerks (Info: DGUV (2014) - Transferliste DGUV Regelwerk). Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung Neuer Filme (dt./engl.) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Laborsicherheit auf unserer Website abrufbar. Gefahrstoffkennzeichnung nur noch nach GHS

17 Seite 17 Aktuelle Themen Kennzeichnung Alte Symbole waren/sind noch gültig für Reinstoffe bis (Übergangsfrist bis ) für Gemische/Zubereitungen bis (Übergangsfrist bis )

18 Seite 18 Aktuelle Themen Kennzeichnung Alte Symbole waren/sind noch gültig für Reinstoffe bis (Übergangsfrist bis ) für Gemische/Zubereitungen bis (Übergangsfrist bis ) GHS-Symbole Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS-Symbole können seit dem verwendet werden.

19 Seite 19 Aktuelle Themen Verzeichnis der Sicherheitsbeauftragten Protokoll Nr. 2/2015 der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses, Punkt 6: [ ] Herr Biber regte auch die Erstellung einer Kontaktliste für Sibes an. Nach Rücksprache mit Frau Weilguni (Abt. I-1) wäre dies nach 12 V LHG möglich. Abt. V-5 wird die Liste dann auf der Website der Arbeitssicherheit bereitstellen. Der Eintrag mit folgenden Daten (Bsp. s.u.) wird in jedem Falle freiwillig sein. Herr/Frau Muster, Institut für xy, Tel , max.muster@uni-ulm.de Freiwillige können sich jetzt während des Workshops eintragen (danach bitte per ).

20 Seite 20 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Elke Brax

21 Seite 21 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Aufmerksam machen Überzeugen Achten auf Kontrollieren In seinem eigenen Zuständigkeitsbereich Teilnehmen Mitzuhelfen Melden Praktisch unterstützen Zugehen auf Elke Brax

22 Seite 22 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Bestehen Gefahren für mich und meine Kollegen? Mängel melden (z.b. Stolperstellen, defekte Steckdosen, gefahrbringenden Bedingungen, defekte Feuerlöscher, falsche Verhaltens- oder Arbeitsweisen, ) Elke Brax

23 Seite 23 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Sind Schutzeinrichtungen da, funktionieren sie? Nutzen meine Kollegen diese Schutzeinrichtungen (z.b. Digestorien, Abdeckungen an Drehmaschinen, )? Elke Brax

24 Seite 24 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Ist genügend und richtige PSA vorhanden? Setzen meine Kollegen die PSA ein? Elke Brax

25 Seite 25 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Teilnahme an den Begehungen Teilnahme bei Unfallanalysen Teilnahme an der ASA-Sitzung Elke Brax

26 Seite 26 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und mit der Betriebsärztin Auf neue Kollegen, Auszubildende und Gäste zugehen, wenn es um Sicherheitsfragen geht Elke Brax

27 Seite 27 Sicherheitsbeauftragte Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten - konkret Mitwirken an der Gefährdungsbeurteilung Beitrag von Herrn Dr. Ratschker Elke Brax

28 Seite 28 Sicherheitsbeauftragte Rechte des Sicherheitsbeauftragten Keine Benachteiligung bei der Ausübung des Amtes Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit anregen Informationen anfordern (z.b. Statistiken zum Unfallgeschehen) Allgemeine Informationen zu Arbeitsunfällen Teilnahme an Sicherheitsbegehungen des eigenen Bereichs Und an Bereichen, die von Interesse sind Elke Brax

29 Seite 29 Sicherheitsbeauftragte Rechte des Sicherheitsbeauftragten Teilnahme an der Sitzung des ASA Zeit für die Erfüllung der Aufgaben als SiBe Bewegungsfreiheit im eigenen Zuständigkeitsbereich Kostenübernahme für Aus- und Fortbildung Arbeitsentgeldfortzahlung bei Fortbildungen Niederlegung des Amtes Elke Brax

30 Seite 30 Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner des Sicherheitsbeauftragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Frau E. Brax, Herr Dr. U.M. Ratschker) Der jeweilige Vorgesetzte Die Betriebsärztin Frau Dr. Kren-Lotspeich, Tel Vertreter des Personalrats Weitere Sicherheitsbeauftragte Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses Unfallkasse Elke Brax

31 Seite 31 Sicherheitsbeauftragte Interview mit einem Sicherheitsbeauftragten Kurzprofil Jürgen Haringer: Start an der Uni wo tätig? seit wann SiBe worst case best practice Elke Brax

32 Seite 32 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Krueger

33 Seite 33 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West

34 Seite 34 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West

35 Seite 35 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West

36 Seite 36 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis

37 Seite 37 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis Fußgänger ignorieren Durchgangsverbot

38 Seite 38 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis Fußgänger ignorieren Durchgangsverbot Absperrung wird nicht aktiviert

39 Seite 39 Fallbeispiel: Auffangwanne neben der Abfüllstation Uni-West Gefährdung bei Nässe und Eis Fußgänger ignorieren Durchgangsverbot Absperrung wird nicht aktiviert Fremdfirmen ignorieren Halteverbot

40 Seite 40 Gibt es schon Unterlagen?

41 Seite 41 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren

42 Seite 42 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren

43 Seite 43 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren

44 Seite 44 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren

45 Seite 45 Formblatt AS Gefährdungsfaktoren

46 Seite 46 Gefährdungsbeurteilung

47 Seite 47 Gefährdungsbeurteilung

48 Seite 48 Gefährdungsbeurteilung

49 Seite 49 Gefährdungsbeurteilung

50 Seite 50 Gefährdungsbeurteilung

51 Seite 51 Gefährdungsbeurteilung

52 Seite 52 Gefährdungsbeurteilung

53 Seite 53 Gefährdungsbeurteilung

54 Seite 54 Gefährdungsbeurteilung

55 Seite 55 Gefährdungsbeurteilung

56 Seite 56 Gefährdungsbeurteilung

57 Seite 57 Gefährdungsbeurteilung

58 Seite 58 Gefährdungsbeurteilung

59 Seite 59 Gefährdungsbeurteilung

60 Seite 60 Gefährdungsbeurteilung

61 Seite 61 Gefährdungsbeurteilung

62 Seite 62 Gefährdungsbeurteilung

63 Seite 63 Gefährdungsbeurteilung

64 Seite 64 Gefährdungsbeurteilung

65 Seite 65 Gefährdungsbeurteilung

66 Seite 66 Umsetzung

67 Seite 67 Umsetzung

68 Seite 68 Sicherheitsschränke Frank Schestak, Firma ASECOS Lagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken Krueger

69 Seite 69

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