Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe in Ladenburg

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe in Ladenburg im Auftrag von Re2area GmbH Esslingen am Neckar Bericht-Nr.: P14-034/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 10. Juni 2014 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet Emissionsberechnung Verkehr Immissionsberechnung Beurteilung Verkehr Schallschutzmaßnahmen Verkehr Gewerbelärmeinwirkungen Zulässige Gewerbelärmeinwirkungen Beurteilung Gewerbelärmeinwirkungen Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr... 5 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte TA Lärm... 6 Tabelle 3: Emissionsberechnung Straße Verkehrszählung Tabelle 4: Emissionsberechnung Schiene Prognose Tabelle 5: Emissionskontingente aus B-Plan 3.9. Wallstadter Straße Karten Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet freie Schallausbreitung, Tag... 9 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet freie Schallausbreitung, Nacht. 10 Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet Bebauungskonzept, Tag Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet Bebauungskonzept, Nacht Karte 5: Lärmpegelbereiche nach DIN Karte 6. zulässige Gewerbelärmeinwirkungen, Tag Karte 7. zulässige Gewerbelärmeinwirkungen, Nacht... 20

3 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 3 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wohnquartier Martinshöfe sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung der Flächen der ehemaligen Martin-Schule geschaffen werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Wallstadter Straße (L 597) im Westen, der Schwarzkreuzstraße im Süden und der Straße An den Martinsgärten im Osten. Der Bereich entlang der Wallstadter Straße soll als Mischgebiet, die dahinter liegenden Bereiche als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Auf dem Gelände ist die Errichtung von mehreren Baukörpern geplant, welche durch eine Tiefgarage verbunden sind. In den Baukörpern sind unterschiedliche Nutzungen (Wohnen, betreutes Wohnen, gewerbliche Nutzungen) vorgesehen. Die Tiefgarage ist durch eine Zufahrt unter dem nördlichsten Gebäudeteil (Haus 4) an die Wallstadter Straße angebunden. Aufgrund des Geländeversatzes ist zur Wallstadter Straße hin für die erste Baureihe Gebäude Haus 1 bis 4 ein Untergeschoss vorgesehen, in dem gewerbliche Nutzungen untergebracht werden sollen. Westlich der Wallstadter Straße befinden sich gewerbliche Nutzungen (Einzelhandel). Nordwestlich des Plangebiets verläuft die Bahnstrecke Heidelberg Frankfurt am Main. Im Rahmen der Bebauungsplanung sind die Belange des Schallschutzes zu berücksichtigen. Als Grundlage für die Abwägung der Belange des Schallschutzes im Bebauungsplanverfahren sind zu untersuchen und zu bewerten: die Verkehrslärmeinwirkungen an den geplanten störempfindlichen Nutzungen innerhalb des Plangebiets (insbesondere Wohnnutzungen) durch den Schienenverkehr und durch den Straßenverkehr; die Gewerbelärmeinwirkungen an den geplanten störempfindlichen Nutzungen durch die bestehenden Betriebe in der Umgebung des Plangebiets. Bei prognostizierten Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind ggf. Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und Vorschläge zu deren Festsetzung im Bebauungsplan zu unterbreiten. Insbesondere durch den Bahnverkehr und den Kfz-Verkehr auf der Wallstadter Straße (L 597) sind nach der vorliegenden Lärmkartierung Baden-Württemberg 2012 erhebliche Verkehrslärmeinwirkungen zu erwarten. Zum Schutz vor diesen Verkehrslärmeinwirkungen ist ein Schallschutzkonzept zu entwickeln.

4 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Höhendaten und Katastergrundlage für das Plangebiet und dessen Umgebung als dxf-datensatz, übermittelt durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg; Lärmkennwerte für die Landesstraße L 597 Wallstadter Straße, Verkehrsstärkenkarte 2010 Baden-Württemberg; Streckenbelastungszahlen Prognose 2025 für die Bahnstrecke 3601 Heddesheim Mannheim-Friedrichsfeld, übermittelt durch die Deutsche Bahn AG am ; Bebauungsplan 3.9 Wallstadter Straße Zeichnung und Textfestsetzung, Stand: , übermittelt durch die Stadt Ladenburg, Nutzungskonzept Wohnbebauung Martinshöfe, Grundrisse und Lageplan, Stand: , übermittelt durch den Auftraggeber Re2area GmbH; Entwurf des Bebauungsplans Wohnquartier Martinshöfe, Stand: übermittelt durch den Auftraggeber Re2area GmbH; Ansichten der geplanten Baukörper, übermittelt durch den Auftraggeber am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach: 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV], 12.Juni 1990; DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005] in Verbindung mit Beiblatt 1 zur DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503) [TA Lärm].

5 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 5 Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden die folgenden Berechnungsvorschriften herangezogen: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90]; DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ]; VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007 [Parkplatzlärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw-und Ladegeräusche, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Wiesbaden 1995 [Ladelärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005 [Ladelärmstudie 2005]. 1.4 Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN beurteilt. Für die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen an den schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets gelten die folgenden Orientierungswerte: Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Mit der Einhaltung des Orientierungswerts soll nach Beiblatt 1 der DIN die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher Schallschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden.

6 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 6 Die maßgeblichen Immissionsorte innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich an den nach dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf geplanten Gebäuden. Die Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch die Gewerbebetriebe in der Umgebung westlich des Plangebiets werden anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und der Orientierungswerte der DIN für Gewerbelärmeinwirkungen beurteilt. Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind u.a. zu beachten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Prüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten ( 22 BImSchG) im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren. Durch die Beurteilung von Gewerbegeräuschen im Rahmen der Bebauungsplanung nach TA Lärm kann sichergestellt werden, dass keine Nutzungen festgesetzt werden, die nach TA Lärm nicht genehmigungsfähig wären. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten sind in der folgenden Tabelle angegeben. Tabelle 2: Immissionsrichtwerte TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Die Orientierungswerte der DIN für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm.

7 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 7 2 Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet Relevante Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet sind durch den Straßenverkehr auf der L 597 Wallstadter Straße und durch den Schienenverkehr auf der Bahnstrecke 3601 Heidelberg Frankfurt/Main zu erwarten. 2.1 Emissionsberechnung Verkehr Straße Die Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen erfolgt nach RLS-90 auf Grundlage der Lärmkennwerte aus der Verkehrsstärkenkarte 2010 des Landes Baden-Württemberg Verkehrsmonitoring 2010 amtliches Endergebnis. Bei der Beurteilung der Verkehrslärmverhältnisse ist nach den einschlägigen Beurteilungsvorschriften auf die maßgebende Verkehrsstärke abzustellen. Die maßgebende Verkehrsstärke ist in den RLS-90 definiert als der auf den Beurteilungszeitraum (Tag bzw. Nacht) bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Querschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke M am Tag und in der Nacht sowie der Schwerverkehrsanteil p gemäß RLS-90 sind als Lärmkennwerte in den Ergebnissen des Verkehrsmonitoring 2010 angegeben. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf dem betreffenden Abschnitt der Wallstadter Straße L 597 mit 50 km/h angesetzt. Die Lage der Straße und Emissionsbänder ist in den Schallausbreitungskarten dargestellt. Nach RLS-90 werden für den betreffenden Straßenabschnitt der Wallstadter Straße folgende Emissionspegel berechnet: Tabelle 3: Emissionsberechnung Straße Verkehrszählung 2010 Straße DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h % % db(a) db(a) Wallstadter Straße L ,0 17,2 63,2 57,5 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht = maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Schiene Die Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen auf dem Streckenabschnitt der Strecke 3601 zwischen Heddesheim und Mannheim Friedrichsfeld erfolgt nach Schall-03 auf der Grundlage der durch das Bahn-Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG übermittelten Zugdaten und Streckenparameter für das Prognosejahr Gemäß Schall-03 werden für die Bahnstrecke folgende Emissionspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet:

8 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 8 Tabelle 4: Emissionsberechnung Schiene Prognose 2025 Strecke D Fb L m,e T L m,e N db(a) db(a) db(a) 3601 Heddesheim Mannheim Friedrichsfeld 2 75,0 76,4 DFz = Zuschlag für die Fahrbahnart; L m,e T/N = Emissionspegel nach Schall 03 ohne Zuschläge. Nach Empfehlung der Deutschen Bahn AG erfolgt die Berechnung der Schienenverkehrslärmeinwirkungen für ein Gleisbett mit Schotter und Betonschwellen mit dem entsprechenden Zuschlag für den Einfluss der Fahrbahnart von D FB = 2 db(a). Dieser Zuschlag wird in den Schallausbreitungsberechnungen jeweils zum Emissionspegel addiert. 2.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach RLS-90 für den Straßenverkehr und nach Schall-03 für den Schienenverkehr auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden für den ungünstigsten Untersuchungsfall freie Schallausbreitung im Plangebiet in einem Raster flächig in 4 m über Grund für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet (vgl. Karte 1 und Karte 2). Zusätzlich wird eine Berechnung unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung gemäß dem Nutzungskonzept geschossweise in Einzelpunktberechnungen für den Tag und die Nacht durchgeführt (vgl. Karte 3 und Karte 4).

9 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Strecke 3601 Orientierungswerte DIN db(a) Mischgebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet Isophone 4 m über Grund (2002; ) Wallstadter Straße Pegel in db(a) <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Geltungsbereich Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

10 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Strecke 3601 Orientierungswerte DIN db(a) Mischgebiet - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet Isophone 4 m über Grund (2002; ) Wallstadter Straße Pegel in db(a) <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Geltungsbereich Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

11 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Tag Bebauungskonzept Strecke ,6 67,8 58, , ,4 64,2 59,5 GEB 4 60,4 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswerte DIN db(a) Mischgebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet Wallstadter Straße 64,6 55,0 67,9 58,5 55,5 55,1 58,4 68,1 GEB 3 63,8 62,0 60,3 GEB 752,0 59, ,2 62,1 53,2 68,1 54,9 56,6 67,8 54,8 GEB 2 55,5 57,2 GEB 649,3 62,6 61,0 59,5 58,7 63,3 61,9 52,9 54,7 58,2 55,3 65,7 GEB 547,6 GEB 1 59,6 57,3 55, Isophone in 2 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2110, 2112; ) Pegel in db(a) <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Geltungsbereich Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Bebauungskonzept ,2 66,0 59,2 60 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Strecke 3601 Wallstadter Straße 67, ,8 62,5 60,6 GEB , ,2 56,2 64,8 59,5 56,7 56,1 59,2 64,7 GEB 3 59,9 60,4 59,7 GEB 753,0 59, ,1 60,7 54,4 64,6 55,6 57,3 64,2 55,9 GEB 2 56,5 58,0 GEB 650,5 59,1 59,4 58,7 59,0 61,6 60,6 55,4 56,4 62,9 GEB 1 56,1 57, , ,8 59,1 GEB 548,3 Orientierungswerte DIN db(a) Mischgebiet - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2110, 2112; ) Pegel in db(a) <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Geltungsbereich Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

13 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite Beurteilung Verkehr Die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr erfolgt anhand der Orientierungswerte der DIN Bei freier Schallausbreitung werden die Orientierungswerte der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in allgemeinen Wohngebieten von 50 db(a) und in Mischgebieten von 60 db(a) am Tag nahezu im gesamten Plangebiet überschritten. Der Orientierungswert Nacht für allgemeine Wohngebiete von 45 db(a) und für Mischgebiete von 50 db(a) wird im gesamten Plangebiet überschritten. Dies ist insbesondere auf die prognostizierten hohen Schienenverkehrslärmeinwirkungen und die Dammlage der Bahnstrecke zurückzuführen. Bei Bebauung entsprechend des Nutzungskonzepts werden am Tag an den straßenzugewandten nach Westen orientierten Fassaden der geplanten Bebauung Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 68,9 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert der DIN für Mischgebiete am Tag von 60 db(a) wird um bis zu 8,9 db(a) überschritten. An den straßenabgewandten Fassaden der geplanten Gebäude, in den Innenhöfen und an den beiden östlichen Gebäuden Haus 6 und 7 sind durch die Eigenabschirmung der Baukörper deutlich geringere Verkehrslärmbeurteilungspegel, die den Orientierungswert am Tag einhalten, zu erwarten. Im Nachtzeitraum werden an den schienen- und straßenzugewandten Fassaden Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 67,3 db(a) berechnet. Der Orientierungswert Nacht für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von 50 db(a) wird deutlich um bis zu 17,3 db(a) überschritten. Auch an den schienen- und straßenabgewandten Fassaden wird der Orientierungswert Nacht für Mischgebiete noch überschritten. Wegen der zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte im Tagund im Nachtzeitraum im Plangebiet werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 2.4 Schallschutzmaßnahmen Verkehr Nach Beiblatt 1 zur DIN soll, wenn sich die Orientierungswerte nicht einhalten lassen, ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Wohn-, Schlaf-, Büro- und Aufenthaltsräume) geschaffen werden. Für Gebäude mit Räumen mit störempfindlichen Nutzungen gemäß DIN 4109 (Wohn-, Schlaf-, Büro- und Aufenthaltsräume) wird die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Die DIN 4109 definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen. Die Anforderungen sind abhängig von den Lärmpegelbereichen, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Die Lärmpegelbereiche werden vom maßgeblichen Außenlärmpegel abgeleitet. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tagzeitraum. Er ist gemäß Punkt 5.5 der

14 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 14 DIN 4109 unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Verkehrslärm wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, in dem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) Sicherheitszuschlag zu addieren sind. Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN 4109 im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm im Bebauungsplan für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwert eingesetzt. In allgemeinen Wohngebieten beträgt der Tag-Immissionsrichtwert 55 db(a), in Mischgebieten 60 db(a). Im Nachtzeitraum sind im gesamten Plangebiet Verkehrslärmeinwirkungen auf dem Niveau der für den Tag prognostizierten Werte zu erwarten. Eine Bemessung der Anforderungen an den passiven Schallschutz ausschließlich am Tagbeurteilungspegel ist in diesem Fall nicht sachgerecht. Nach der VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen sind als Anhaltwerte für Innenschallpegel bei Schlafräumen im Nachtzeitraum 5 db(a) geringere Innenschallpegel angegeben. Um den erhöhten Anforderungen an den Schallschutz bei Schlafräumen Rechnung zu tragen, sind für Schlafräume um 5 db(a) höhere Anforderungen an das Schalldämmmaß der Außenbauteile zu stellen. Festsetzungsvorschlag: Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Zum Schutz vor Außenlärm sind für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 4109 aus den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegelbereich erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,res des Außenbauteils in db Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches III IV V Auszug aus Tabelle 8 der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989, Tabelle 8 (Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.) Für Schlafräume und Kinderzimmer gelten um 5 db(a) erhöhte erforderliche resultierende Schalldämmmaße. Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche des Raums nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu korrigieren.

15 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 15 In Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle ist durch den Einbau von Lüftungseinrichtungen für ausreichende Belüftung zu sorgen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere an gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere Schalldämm-Maße erforderlich sind. Die Lärmpegelbereiche sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan zu kennzeichnen. In der Tabelle werden die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen angegeben. Die Anforderungen beziehen sich auf die gesamte Außenfläche der Fassade. Bei üblicher Bauweise und üblichen Wohnraummaßen (Raumhöhen ca. 2,5 m, Raumtiefen ca. 4,5 m und Fensterflächenanteil bis 40%) wird das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der gesamten Außenfläche erreicht, wenn im Lärmpegelbereich 3 die Fenster ein Schalldämmmaß von 30 db(a) (Schallschutzklasse 2) aufweisen. Die ermittelten Lärmpegelbereiche sind in der folgenden Karte dargestellt.

16 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 5: Resultierenden Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN V Strecke 3601 IV III (2002; ) Wallstadter Straße III V IV III Pegelwerte in db(a) I <= 55 II <= 60 III <= 65 IV <= 70 V <= 75 VI <= 80 VII > 80 Legende Emission Schiene Emission Straße Geltungsbereich Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

17 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 17 3 Gewerbelärmeinwirkungen Westlich des Plangebiets zwischen der Wallstadter Straße und der Bahnstrecke befindet sich ein Fachmarktzentrum mit mehreren Einzelhandelsnutzungen sowie weitere gewerbliche Nutzungen im Süden entlang der Uhlandstraße. Für diese gewerblichen Nutzungen ist im rechtkräftigen Bebauungsplan 3.9 Wallstadter Straße eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN festgesetzt. Die nach der Geräuschkontingentierung im Plangebiet zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen werden anhand der festgesetzten Emissionskontingente ermittelt. 3.1 Zulässige Gewerbelärmeinwirkungen Die Einzelhandelsnutzungen und sonstigen gewerblichen Nutzungen zwischen Wallstadter Straße und Bahnstrecke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Wallstadter Straße der Stadt Ladenburg. Im Bebauungsplan sind für diese gewerblichen Flächen in einer Geräuschkontingentierung gemäß DIN Emissionskontingente für den Tag und die Nacht in Richtung von Bezugsgebieten festgesetzt. Die Geräuschkontingentierung geht davon aus, dass an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3.9 keine relevanten Geräuschvorbelastungen zu berücksichtigen sind. Für die Teilflächen 1A, 1B, 2 und 3 sind im Bebauungsplan für die Schallausbreitung in Richtung des Plangebiets, d.h. Bezugsgebiet geplantes MI-Ost (ehemalige Martin-Schule) die folgenden Emissionskontingente festgesetzt: Tabelle 5: Emissionskontingente aus B-Plan 3.9. Wallstadter Straße Teilfläche Emissionskontingent L EK in db(a)/m² Bezugsgebiet MI-Ost Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) TF 1A TF 1B TF TF Die im Plangebiet zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen werden auf Basis dieser für die Gewerbeflächen zwischen Wallstadter Straße und Bahnstrecke festgesetzten Emissionskontingente für das Bezugsgebiet geplantes Mischgebiet Ost nach dem im Bebauungsplan vorgesehenen Verfahren der DIN berechnet. Die Berechnung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt demnach unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung, d.h. für den ungünstigsten Fall bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets ohne jegliche Abschirmung.

18 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 18 Im digitalen Rechenmodell werden die emittierenden Gewerbeteilflächen als Flächenschallquellen mit den entsprechenden Schallleistungspegeln für den Tagund den Nachtzeitraum angesetzt. Die gemäß Geräuschkontingentierung im Plangebiet zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen werden flächig in Rasterberechnungen und in Einzelpunktberechnungen für die entsprechenden Immissionsorte Nr im Bezugsgebiet geplantes MI-Ost am westlichen Rand des Plangebiets berechnet. Die Lage der Schallquellen und Immissionsorte sowie die Berechnungsergebnisse sind in Karte 6 und Karte 7 für den Tag- und Nachtzeitraum dargestellt.

19 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 6: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Abschätzung GE-Flächen westlich Berechnung nach TA Lärm einfaches Verfahren Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) TF 3 LEK Tag 65 db(a)/m² Orientierungswerte DIN db(a) Mischgebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet Immissionsorte gem. Kontingentierungs- Festsetzung im B-Plan ,3 (4500, 4502; ) TF 1B LEK Tag 65 db(a)/m² TF 1A LEK Tag 65 db(a)/m² TF 2 58,6 LEK Tag 66 db(a)/m² 60,3 59,7 60 Pegel in db(a) <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Flächenschallquelle Geltungsbereich Immissionsort Originalmaßstab (A4) 1: m

20 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnquartier Martinshöfe Stadt Ladenburg Karte 7: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht Abschätzung GE-Flächen westlich Berechnung nach TA Lärm einfaches Verfahren Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) TF 3 LEK Nacht 50 db(a)/m² 43 Orientierungswerte DIN db(a) Mischgebiet - 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet Immissionsorte gem. Kontingentierungsfestsetzung im B-Plan ,3 (4500, 4502; ) TF 1B LEK Nacht 50 db(a)/m² TF 1A LEK Nacht 50 db(a)/m² TF 2 LEK Nacht 51 db(a)/m² ,3 44, , Pegel in db(a) <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Flächenschallquelle Geltungsbereich Immissionsort Originalmaßstab (A4) 1: m

21 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite Beurteilung Gewerbelärmeinwirkungen An der westlichen Baugrenze des im Plangebiet vorgesehenen Mischgebiets sind gemäß Geräuschkontingentierung im Tagzeitraum ( Uhr) Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 60 db(a) zulässig. Der Orientierungswert Tag der DIN für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten von 60 db(a) wird im gesamten vorgesehenen Mischgebiet eingehalten. Im Nachtzeitraum ( Uhr) sind gemäß Geräuschkontingentierung im Plangebiet an der westlichen Baugrenze des vorgesehenen Mischgebiets Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 45 db(a) zulässig. Der Orientierungswert Nacht der DIN für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten von 45 db(a) wird im gesamten Mischgebiet eingehalten. In dem östlich des Mischgebiets vorgesehenen allgemeinen Wohngebiet sind nach der Berechnung der zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen gemäß Geräuschkontingentierung Überschreitungen des Immissionsrichtwerts für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) bis zu einem Abstand von bis zu 68 m von der westlichen Plangebietsgrenze zu erwarten, so dass ohne Abschirmung ein Großteil des vorgesehenen allgemeinen Wohngebiets von Überschreitungen betroffen wäre. Das gleiche gilt für zulässige Gewerbelärmeinwirkungen im Nachtzeitraum mit dem entsprechenden Immissionsrichtwert von 40 db(a). Die abschirmende Wirkung einer Bebauung des Mischgebiets auf das östlich davon vorgesehene allgemeine Wohngebiet vor den zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen wurde auf Basis der festgesetzten Emissionskontingente abgeschätzt. Unter Berücksichtigung der gemäß dem vorliegenden Bebauungskonzept entlang der Wallstadter Straße im geplanten Mischgebiet vorgesehenen vier- bis sechsstöckigen Gebäuderiegel sind innerhalb des geplanten allgemeinen Wohngebiets Beurteilungspegel zu erwarten, die den Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in allgemeinen Wohngebieten von 55 db(a) am Tag und 40 db(a) in der Nacht einhalten. Bei einer durchgehend geschlossenen Bebauung im Mischgebiet entlang der Wallstadter Straße, z.b. auch durch das Einsetzen von Verbindungselementen zwischen den Baukörpern würde eine noch stärkere Schallabschirmung in Richtung des geplanten allgemeinen Wohngebiets erreicht werden. Vor Beginn einer Nutzung des allgemeinen Wohngebiets ist eine schallabschirmende Bebauung im Mischgebiet entlang der Wallstadter Straße zu errichten.

22 Ladenburg, SU B-Plan Wohnbebauung Martinshöfe Juni Seite 22 Urheberrechtliche Hinweise Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh

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