Verfahrensstand Bebauungsplan BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

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2 Verfahrensstand Bebauungsplan BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

3 Geltungsbereich des Bebauungsplans Treskowallee Bahntrasse ICE-Abstellanlage Karlshorst ehem. Rennbahnhof Karlshorst S-Bahnhof Berlin-Karlshorst Wandlitzstraße Seen- und Prinzenviertel BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

4 Bebauungsplan-Entwurf 11-57, Stand Frühzeitige Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung 09/10_2016 Planungsziele Geordnete städtebauliche Entwicklung und Qualifizierung des Plangebiets Schaffung eines städtebaulichen Abschlusses des bestehenden Wohngebiets nach Nordosten Realisierung von Wohnungsbau Bewältigung potenzieller Nutzungskonflikte zw. den angrenzenden Bahnflächen und der geplanten Wohnbebauung BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

5 Bebauungsplan-Entwurf 11-57, Stand Frühzeitige Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung 09/10_2016 Art der baulichen Nutzung Festsetzung von Allgemeinem Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung Festsetzung der zulässigen Geschossfläche: Teilfläche WA 1: m² Teilfläche WA 2: m² Teilfläche WA 3: m² Ermöglichung von 5 Vollgeschossen (zzgl. Staffelgeschoss) BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

6 Bebauungsplan-Entwurf 11-57, Stand Frühzeitige Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung 09/10_2016 Überbaubare Grundstücksfläche Dicht gestellte Einzelhausbebauung Einheitliche Struktur aus 9 langgezogenen und 1 quadratischen Baukörper Vor-und Zurückspringen der Gebäudefassaden Gestaltete Vorzone an Wandlitzstraße Ermöglichung der Errichtung von Wintergärten Tiefgaragen und Stellplätze Festsetzung von Flächen für zwei eingeschossige Tiefgaragen BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

7 Bebauungsplan-Entwurf 11-57, Stand Frühzeitige Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung 09/10_2016 Schallschutz Schaffung einer lärmrobusten städtebaulichen Struktur Schaffung von ruhigen Bereichen entlang der Wandlitzstraßesowie in den Seitenräumen Errichtung von Wintergärten zwischenden Einzelhäusern u. an den Außenseiten der äußeren Häuser Ergänzung und Vertiefung der Regelungen im weiteren Verfahren BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

8 Ablauf Bebauungsplanverfahren Aufstellungsbeschluss: 9. Oktober 2012 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 26. September 28. Oktober 2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange September/Oktober 2016 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beteiligung Beteiligung der Behörden der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Dauer: 1 Belange Monat Bezirksamtsbeschluss zur Abwägung und über den Bebauungsplan Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt BVV-Beschluss zur Festsetzung des Bebauungsplans Rechtswirksamkeit durch Veröffentlichung der Rechtsverordnung BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

9 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wesentliche angesprochene Themen Es wurden insgesamt 14 Stellungnahmen (darunter eine Sammelstellungnahme) abgegeben. Insbesondere wurden folgende Anregungen gegeben: Reduzierung der Geschosszahl sowie Höhendifferenzierung Kleinteiligere Bebauung Differenzierteres Erscheinungsbild (insbesondere in Hinblick auf die Fassade) Auflösung der linearen Struktur und Herausstellung der Einzelobjekte Aufnahme historischer Bezüge (Stichwort Kaiserpavillion ) Erhalt / Belassen des vorhandenen Gebäudes Wandlitzstraße 12 Sanierung der Wandlitzstraße. BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

10 Aktueller Stand Verkleinerung Geltungsbereich Entscheidung des Fachbereichs Stadtplanung, in jedem Fall das Grundstück Wandlitzstraße12, ggf. auch das Grundstück Wandlitzstraße14 aus dem Geltungsbereich herauszunehmen Aufmaß Bestandsbebauung, Erstellung eines Umgebungsmodells Ende 10/2016 Erstellung eines Höhenaufmaßes der bestehenden Bebauung (insbesondere südlich der Wandlitzstraße) durch einen ÖbVI 01/2017 Erstellung eines Umgebungsmodells für das Plangebiet durch das Architekturbüro Kottmair Einrichtung eines Runden Tisches zum Bauvorhaben Kaisergärten 12/2016 Verständigung von Bezirksamt und Vorhabenträger zur Einrichtung eines Runden Tisches Bis Ende 01/2017 konnten insbesondere organisierte Vereine, Initiativen und Interessengruppen ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden. BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

11 Erläuterungen zur Lärmthematik

12 Verbindliche Bauleitplanung Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse Lärm ist Abwägungsbelang Berücksichtigung der Anforderungen aus der Lärmaktionsplanung Lärmrobuste städtebauliche Strukturen geschlossene Raumkanten zur Lärmquelle hin Vermeidung städtebaulicher Lärmwirkungen der geplanten Bebauung an Bestandsgebäuden ruhige Seiten für jeden Bebauungsteil / für jede Wohnung ruhige Außenwohnbereiche Prüfauftrag: Ermittlung der planbedingten Lärmauswirkungen auf vorhandene Nutzungen Pegeländerungen durch Änderung der Verkehrswerte für die Straßen Pegeländerungen durch zusätzliche Abschirmung und Reflexionen

13 Schalltechnisch untersuchte Bebauungszustände 1. freie Schallausbreitung im Plangebiet 2. Stadtvillenbebauung 3. Bebauung gemäß Architektenentwurf

14 Schallimmissionspläne Nacht 1. freie Schallausbreitung im Plangebiet 2. Stadtvillenbebauung Höhe: 2 m über Grund Höhe: 12 m über Grund Höhe: 2 m über Grund Höhe: 12 m über Grund 3. Bebauung gemäß Architektenentwurf Höhe: 2 m über Grund Höhe: 12 m über Grund

15 Differenzlärmkarten für die Nachtzeit 2. Pegeländerungen Stadtvillenbebauung vs. freie Schallausbreitung Höhe: 2 m über Grund Höhe: 12 m über Grund 3. Bebauung gemäß Architektenentwurf vs. freie Schallausbreitung Höhe: 2 m über Grund Höhe: 12 m über Grund

16 Geschossweise Pegeländerungen Tag und Nacht (PNF Prognosenullfall, PPF Prognoseplanfall) Stadtvillenbebauung vs. freie Schallausbreitung Bebauung gemäß Architektenentwurf vs. freie Schallausbreitung

17 Beurteilungspegel Tag und Nacht im Prognoseplanfall für die Bebauung im Plangebiet Stadtvillenbebauung Bebauung gemäß Architektenentwurf

18 Fazit (1) Wegen der hohen Schienenverkehrslärmvorbelastung des Plangebiets und infolge der Anforderungen der Lärmaktionsplanung sind für das Vorhaben geschlossene Raumkanten zur Bahnanlage hin erforderlich. (2) Die im Prognoseplanfall zu erwartende vorhabenbedingte Verkehrszunahme auf der Wandlitzstraßeist vernachlässigbar, da der Schienenverkehrslärm den Gesamtverkehrslärm dominiert. (3) Wird eine lärmrobuste städtebauliche Struktur gemäß Architektenplanung realisiert, ergeben sich für die vorhandene Bebauung südwestlich des Vorhabens Pegelminderungen von bis zu 8 db(a) tags und bis zu 12 db(a) nachts. Bei einer Stadtvillenbebauung sind dagegen nur Pegelminderungen bis zu 2 db(a) tags und nachts zu erwarten. (4) Für die vorhandene Bebauung südwestlich des Vorhabens wirkt eine lärmrobuste städtebauliche Struktur zusätzlich auch abschirmend gegenüber den hier nicht betrachteten gewerblichen Geräuschimmissionen der Abstellanlage (Bremsprobe, Auf-und Abrüsten, Lüfter, Klimaanlagen und Druckluftkompressoren abgestellter Züge).

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