Sozialkonferenz. Neustrukturierung des Asylwesens Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. 26. November 2015

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1 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Kantonales Sozialamt Ruedi Hofstetter Amtschef Schaffhauserstrasse Zürich Telefon Sozialkonferenz Neustrukturierung des Asylwesens Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden 26. November 2015 Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Frau Co-Präsidentin Sehr geehrter Herr Co-Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Täglich lesen wir in den Zeitungen von der grossen Zahl von Flüchtlingen, die sich hauptsächlich über die Balkanroute Richtung Europa bewegen. Wir lesen von kleinen Gemeinden in Deutschland, die von einem Tag auf den andern hunderte von Flüchtlingen unterbringen müssen. Die Migration nach Deutschland hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Seit Wochen nimmt die Zahl der Flüchtlinge in der Schweiz zu und entsprechend sind Bund, Kantone und Gemeinden gefordert, die notwendigen Unterkunftsplätze zur Verfügung zu stellen. So kennt unser Amt zur Zeit nur ein Thema, nämlich Asyl, und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es Ihnen ähnlich geht, denn auch Sie sind gefordert, Unterkünfte für Asylsuchende zu suchen. Es ist deshalb gut, dass wir uns für einen Moment vom sehr herausfordernden Alltag im Asylbereich lösen und die Auswirkungen der Neustrukturierung des Asylwesens auf Kantone und Gemeinden näher betrachten können. Es ist ein Blick in eine Zukunft, die grosse Veränderungen bringen wird. Ziele der Neustrukturierung

2 2/9 Der Bund engagiert sich im Asylwesen wesentlich stärker als heute. Er erhöht die Unterbringungskapazität auf 5000 Personen. Bei der Konzeption der Neustrukturierung ist der Bund von einer Planungsgrösse von rund Asylgesuchen pro Jahr ausgegangen. Die Neustrukturierung ist jedoch so ausgerichtet, dass sie Schwankungen auffangen kann. Das Modell kann also auch zur Anwendung gelangen, wenn - wie heute - eine sehr grosse Zahl von Asylsuchenden einreist. Da der Bund seine Aufnahmekapazität erhöht, werden die Kantone und damit letztlich auch die Gemeinden entlastet. Der Verteilschlüssel, der sich nach dem Prozentanteil der Kantone an der Gesamtbevölkerung bemisst, wird neu berechnet. Der Verteilschlüssel ist bereits heute leicht angepasst worden, werden doch die Ausschaffungen über den Flughafen Zürich und das Bundestestzentrum angerechnet. Das bringt unserem Kanton bereits heute Vorteile, müssen wir doch anstatt 17,4 % lediglich noch 15.9% Asylsuchende vom Bund übernehmen. Die genaue Definition des neuen Verteilschlüssels ist jedoch noch nicht abschliessend geregelt. Es werden noch harte Diskussionen in der SODK und der KKJPD geführt werden müssen, bis sich die Kantone auf einen neuen Verteilschlüssel einigen können.

3 3/9 Die Schweiz wird in Regionen aufgeteilt. Jede Region stellt dem Bund die auf der Folie aufgelistete Anzahl Plätze zur Verfügung. Der Kanton Zürich ist eine eigene Region. Es brauchte harte Verhandlungen, bis wir die Eigenständigkeit des Kantons Zürich erreichen konnten. Dies hat jedoch den Vorteil, dass wir bei der Neustrukturierung unabhängig und selbständig handeln können und nicht durch Ansprüche oder Forderungen anderer Kantone eingeschränkt sind. Zwei der drei Standorte für die Bundeszentren sind bekannt. Einen Standort stellt die Stadt Zürich zur Verfügung, der andere Standort befindet sich in Embrach. Dort soll das bisherige kantonale Durchgangszentrum in ein Ausreisezentrum mit rund 350 Plätzen umgewandelt werden. Der dritte Standort ist in Diskussion, aber noch nicht abschliessend bestimmt. Am Anfang des Asylverfahrens steht die Vorbereitungsphase, die höchstens 21 Tage dauert. Die Vorbereitungsphase dient dazu, die Personendaten aufzunehmen, die Reiseund Identitätsdokumente zu prüfen und spezielle Abklärungen zur Herkunft zu machen, kurz: die Identität der asylsuchenden Person festzustellen. Ein zentrales Anliegen der Neustrukturierung ist die Beschleunigung der Verfahren. Ein Asylsuchender soll so rasch als möglich wissen, ob er in der Schweiz bleiben kann oder nicht. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sich die wichtigsten Akteure am gleichen Ort befinden. Die wichtigsten Akteure sind: Verantwortliche für das Asylverfahren, die Rechtsvertretung und die Rückkehrberatung sowie die Spezialisten für die Dokumentenprüfung. Den Akteuren in den Bundeszentren steht neu das beschleunigte Verfahren zur Verfügung. Dieses beschleunigte Verfahren ist ein rasches, getaktetes Verfahren. Die Asylgesuche, bei denen keine weiteren Abklärungen notwendig sind, sollen nach einem festgelegten Zeitplan behandelt werden. Mindestens 20% der Asylgesuche sollen im beschleunigten

4 4/9 Verfahren innert 100 Tagen entschieden werden. Grundsätzlich erfolgt in den beschleunigten Verfahren keine Zuteilung auf die Kantone. Das erweiterte Verfahren, kommt bei rund 40% der Asylgesuche zur Anwendung, bei denen nach der Anhörung oder im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht sofort entschieden werden kann oder weil weitere Abklärungen notwendig sind. Das erweiterte Verfahren kommt auch dann zur Anwendung, wenn Gesuche von Personen mit voraussichtlichem Bleiberecht als vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge vorliegen. Wenn das erweiterte Verfahren zur Anwendung kommt, werden die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt. Innerhalb eines Jahres sollen auch die erweiterten Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein. Asylsuchende im Dublin-Verfahren, und das sind zurzeit immer noch rund 40% aller Asylgesuche, werden nicht mehr auf die Kantone verteilt, sondern bleiben in der Zuständigkeit des Bundes. Wenn die Wegweisung jedoch lange nicht vollzogen werden kann, ist es möglich, diese Personen trotzdem den Kantonen zuzuteilen. Ein weiteres wesentliches Merkmal der Neustrukturierung des Asylbereichs ist es, die freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden mit ablehnendem Asylentscheid mit frühzeitigen Rückkehrberatungsgesprächen zu fördern. Der Zugang zur Rückkehrberatung und zur Rückkehrhilfe soll in jeder Phase des Verfahrens möglich sein. Diese Verfahrensabläufe werden zurzeit im Bundestestzentrum in Zürich überprüft. Die bisherigen Erfahrungen stimmen zuversichtlich. Die Verfahren konnten tatsächlich wesentlich beschleunigt werden, und damit kann die Hauptzielsetzung der Neustrukturierung erreicht werden. Über das Referendum zum neuen Asylgesetz und damit zur Neustrukturierung wird nächstes Jahr abgestimmt; das genaue Datum ist noch nicht festgelegt. Umgesetzt wird die

5 5/9 Neustrukturierung ab Es wird jedoch eine rollende Umsetzung geben, da nicht alle Bundeszentren bis am zur Verfügung stehen. Ab soll die Neustrukturierung definitiv umgesetzt sein. Bevor ich zu den konkreten Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden komme, möchte ich kurz auf die zahlenmässige Bedeutung hinweisen. Die Zahl der Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich steht in keinem Verhältnis zur Publizität, die der Asylbereich in der Öffentlichkeit geniesst. Auch wenn es Sie und mich zurzeit sehr beschäftigt, sind doch die Zahlen im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Kantons Zürich tief. Es gilt auch zur Kenntnis zu nehmen, dass trotz Masseneinwanderungsinitiative auch dieses Jahr rund Personen in die Schweiz einreisen und eine Wohnung und Arbeit finden. Die mehr als Personen aus dem Asylbereich sind in diesen Zuzüglern nicht enthalten.

6 6/9 Die Neustrukturierung hat zur Folge, dass Personen, die den Kantonen zugewiesen werden hier bleiben. Darunter werden sich viele Personen mit dem Status vorläufig Aufgenommen und vorläufig aufgenommener Flüchtling befinden. Ich möchte deshalb ein besonderes Augenmerk auf die vorläufig Aufgenommenen richten.

7 7/9 Vorläufig Aufgenommene bleiben nicht vorläufig oder nur für eine bestimmt Zeit in der Schweiz. Vorläufig Aufgenommene bleiben in der Regel für immer in der Schweiz, im Kanton Zürich und somit in ihrer Gemeinde wohnhaft. Das hat die Konsequenz, dass Sie alles daran setzen müssen, vorläufig Aufgenommene sowohl sozial als auch beruflich rasch und vor allem nachhaltig zu integrieren. Vorläufig Aufgenommene sollen sich so rasch als möglich ihren Lebensunterhalt selber verdienen können. Es ist leider eine Tatsache, dass viele vorläufig Aufgenommene zumindest in der ersten Phase ihres Aufenthaltes in der Schweiz von der Sozialhilfe abhängig sind. Das Sozialhilfegesetz bietet jedoch gute Voraussetzungen, um vorläufig Aufgenommene rasch zu integrieren. Es ist gesetzlich geregelt, dass Gemeinden den Hilfesuchenden ermöglichen müssen, an geeigneten Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilzunehmen. Der Bund beteiligt sich mit einem einmaligen Betrag von Fr pro vorläufig aufgenommene Person an Eingliederungsmassnahmen. Die so genannte

8 8/9 Integrationspauschale wird im Kanton Zürich von der Kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen verwaltet. Diese hat in Zusammenarbeit mit Vertretungen aus verschiedenen kantonalen Direktionen und Gemeinden eine Integrationsstrategie zur Verwendung der Integrationspauschale des Bundes entwickelt. Die über die Integrationspauschale subventionierten Programme für Personen aus dem Flüchtlingsbereich sind wichtig, sie sind jedoch nur der Anfang. Wir alle wissen, dass für die berufliche Eingliederung mit sehr viel höheren Kosten zu rechnen ist. Es ist deshalb zu wünschen, dass sich die mit der Integrationspauschale des Bundes subventionierten Programme noch stärker als bisher mit den Regelstrukturen vernetzen und besser mit den bereits bestehenden Integrationsangeboten auf kantonaler- und Gemeineebene koordiniert werden. Das Kantonale Sozialamt hat ein sehr hohes Interesse, dass Sie alles unternehmen, um vorläufig Aufgenommene rasch zu integrieren, übernehmen wir doch während 10 Jahren ab Wohnsitzname alle Sozialhilfekosten. Es war bei der letzten Revision des Sozialhilfegesetzes, welche seit Januar 2012 in Kraft ist, ausdrückliches Ziel, vorläufig Aufgenommene den übrigen Sozialhilfebeziehenden gleichzustellen. Seither können die gesetzlichen Vorgaben des Sozialhilfegesetzes, wie die Einforderung von Gegenleistungen, die Anordnung von Auflagen und Weisungen und die Kürzung von Leistungen, angewendet werden. Nach 10 Jahren stoppt der Kostenersatz des Kantons und es ist ganz sicher auch in Ihrem Interesse, dass die Integration der vorläufig Aufgenommenen vor Ablauf dieser 10 Jahre gelingt. Weil vorläufig Aufgenommene dauernd hier bleiben, muss auch ihrer Wohnsituation Rechnung getragen werden. Sie werden, auch vor dem Hintergrund der steigenden Asylgesuchszahlen in Ihren Gemeinde, nicht darum herumkommen, der Wohnungssituation vermehrt Rechnung zu tragen. Sie brauchen langfristig verfügbaren Wohnraum, und nach meiner Beurteilung werden Sie nicht darum herumkommen, diesen Wohnraum auf kommunaler Ebene zu schaffen bzw. zu bauen.

9 9/9 Auch nach der Neustrukturierung wird es beim Zwei-Phasensystem bleiben. In einer ersten Phase werden die vom Bund dem Kanton zugewiesenen Asylsuchenden in Kantonalen Durchgangszentren auf das Leben in den Gemeinden vorbereitet. Es ist sicher auch richtig, wenn die Quotenregelung überprüft wird, weil ja den Gemeinden nur noch Personen zugewiesen werden, die langfristig bleiben. Und ganz zum Schluss eine Rückkehr in unseren Alltag. Wir sind dringend darauf angewiesen, dass Sie ab 1. Januar 2016 die Quote von 0,7% erfüllen. Die Quotenerfüllung gilt ab 1. Januar 2016 und nicht irgendwann im Jahre Ich bin mir sehr bewusst, dass das für Sie eine sehr anspruchsvolle Aufgabe ist und Sie dabei viele Hürden und Hindernisse zu überwinden haben. Die starke Zunahme der Asylsuchenden erlaubt uns leider kein anderes Vorgehen. Wir sind auf Ihre Unterstützung dringend angewiesen. Für diese Unterstützung danke ich Ihnen ganz herzlich. Ruedi Hofstetter

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