Checkliste für erwerbslos Werdende Detmold

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Checkliste für erwerbslos Werdende Detmold"

Transkript

1 Checkliste für erwerbslos Werdende Detmold Kündigung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wer gekündigt wird, muss sofort nach Erhalt der Kündigung zur Arbeitsagentur und sich arbeitsuchend melden! Sollte nämlich Arbeitslosigkeit eintreten, und es ist keine oder eine verspätete Meldung erfolgt, wird das Arbeitslosengeld für eine Woche gestrichen (Sperrzeit). Wer eine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten hat, kann sich auch noch spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Eine frühere Meldung ist jedoch möglich. Wer befristet arbeitet, muss sich ebenfalls spätestens drei Monate vor Beendigung der Beschäftigung bei der Agentur melden. Die Zeit vor der Beendigung der Arbeit soll dazu genutzt werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Agentur für Arbeit muss einen dabei unterstützen und der Arbeitgeber muss für diese Unterstützung unter Fortzahlung des Entgelts freistellen (Meldung, Qualifizierung, Vorstellungstermine, Arbeitsuche etc.). Achtung: Arbeitslosmeldung und Arbeitsuchmeldung sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Damit nicht Nachteile durch diese bürokratische Regelung entstehen, sollte bei der Arbeitsuchmeldung auch gleichzeitig die Arbeitslosmeldung ausdrücklich genannt werden! Wichtig: Die Kündigungsfrist (gesetzliche Fristen, tarifliche Ansprüche) prüfen. Wird sie nicht eingehalten, gibt es ein böses Erwachen: die Agentur für Arbeit zahlt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist und die Abfindung wird für diese Zeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Steht noch Urlaub aus? Der Urlaub muss vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit genommen sein, sonst gibt es für die Zeit des Urlaubs kein Arbeitslosengeld! Eine Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll und muss innerhalb von 3 Wochen nach Empfang der Kündigung (nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist!) beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Suche auf jeden Fall den Rechtsschutz der IG Metall auf. Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden. Achtung: Wenn Dir bei der Agentur ein Fragenkatalog vorgelegt wird, in dem Du Angaben über die Kündigung machen sollst, fülle ihn auf keinen Fall alleine und schon gar nicht auf dem Amt aus! Wenn Du nämlich - auch aus Unkenntnis- was Falsches angibst oder ankreuzt, kann eine Sperrzeit die Folge sein. Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollst oder selbst kündigen willst, suche vorher auf jeden Fall eine Beratungsstelle auf. Dadurch kannst Du Dir viel Ärger und finanzielle Nachteile ersparen. Bei der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld erhältst Du erst von dem Tag an, an dem Du Dich persönlich arbeitslos gemeldet hast! Der Krankenversicherungsschutz entfällt nach einem Monat ohne versicherungspflichtige Beschäftigung und ohne Leistungen vom Arbeitsamt. 1

2 Deshalb: Sofort nach Erhalt der Kündigung zum Arbeitsamt, damit Dein Antrag rechtzeitig bearbeitet wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich hierfür, wie auch für die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz bezahlt freizustellen. Wenn Du kurz nach dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit 55. Jahre alt wirst und in den letzten drei Jahren mindestens 30 bzw. 36 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, kannst Du Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 3 bzw. 6 Monate verlängern. Unter diesen Umständen ist es also günstiger, den Antrag auf Arbeitslosengeld erst einen Tag nach dem 55. Geburtstag zu stellen. Das gleiche gilt, falls du kurz vor dem 58. Lebensjahr stehen solltest. Bist Du vor Eintritt der Arbeitslosigkeit krank oder in Kur, so zahlt die Krankenkasse zunächst die Lohnfortzahlung bzw. das Krankengeld weiter. Nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit muss dann aber sofort die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur erfolgen. Es schadet nichts, sich schon vorher mal beim Amt zu melden und Informationen einzuholen. In diesem Fall der Arbeitsunfähigkeit verkürzt sich die Anspruchsdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht! Für die Arbeitslosmeldung brauchst Du zunächst nur den Personalausweis / die Meldebescheinigung. Mit dem ausgefüllten Antrag muss die vom Arbeitgeber erstellte Arbeitsbescheinigung abgegeben werden. Wer seine Unterlagen noch nicht vom Arbeitgeber erhalten hat, sollte sich eine Zwischenbescheinigung mit allen wichtigen Angaben ausstellen lassen. In der Arbeitsbescheinigung müssen die Dauer der Beschäftigung, die Höhe des Verdienstes und die Einmalzahlungen, die Kündigungsfrist und der Kündigungsgrund enthalten sein. Lass den Arbeitgeber nicht die Bescheinigung direkt zum Arbeitsamt schicken, sondern überprüfe die Angaben auf Richtigkeit! Lass Dich von der IG Metall beraten. Anwartschaftszeit Arbeitslosengeld erhält, wer in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hat. Die Monate müssen nicht am Stück erfüllt sein. Es genügt auch, wenn mehrere Beschäftigungszeiten zusammen diese Anzahl ergeben. Dauer Wie lange das Arbeitslosengeld gezahlt wird, richtet sich nach der beitragspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer innerhalb der Rahmenfrist zwölf Monate gearbeitet hat, erhält für 6 Monate Arbeitslosengeld, bei 16 Monaten Arbeit 8 Monate Arbeitslosengeld, bei 20 Monaten Arbeit 10 Monate Arbeitslosengeld und bei 24 Monaten ein Jahr Arbeitslosengeld. Das ist die maximale Bezugsdauer. Eine Verlängerung ist ab dem 50. Geburtstag möglich. Bei 30 Monaten beträgt die Dauer des Arbeitslosengelds 15 Monate. Ab dem 55. Geburtstag und 36 Monaten beträgt die Dauer des Arbeitslosengelds dann 18 Monate. Ab dem 58. Geburtstag und 48 Monaten kann 24 Monate Arbeitslosengeld bezogen werden. Niemand weiß, wie lange er arbeitslos sein wird und ob er/sie Arbeitslosengeld II beantragen muss. Beim Arbeitslosengeld II werden Vermögen und Einkommen auch des Partners / der Partnerin berücksichtigt. Jede/r sollte sich rechtzeitig darauf einstellen und sich bei der IG Metall informieren. Nur durch rechtzeitige Information, am besten schon bei Unsicherheit des Arbeitsplatzes, können Nachteile vermieden werden!! 2

3 Höhe des Arbeitslosengeldes Das Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate. Dabei wird der Durchschnitt aus dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt genommen, auch eventuelle Mehrarbeit. Die Arbeitszeit spielt nur dann eine Rolle, wenn aufgrund einer Teilzeitvereinbarung nicht nur vorübergehend weniger als 80 % der Vollzeit, mindestens aber 5 Stunden weniger pro Woche gearbeitet wird. Dann gibt es Sonderregelungen. Vom durchschnittlichen Bruttoverdienst werden nach einer bundesweiten Verordnung pauschal 21 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern entsprechend der Steuertabelle abgezogen. Berücksichtigt wird auch noch der Solidaritätszuschlag Vom verbleibenden Netto (Leistungsentgelt) erhalten Arbeitslose ohne Kinder 60 Prozent. Wer ein bzw. mehr Kinder hat, die steuerlich berücksichtigt werden, erhält 67 Prozent. Pi mal Daumen: Die Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht etwa 60 bzw. 67 % des bisherigen Nettoentgelts Arbeits- und Bewerbungspflicht / Eingliederungsvereinbarungen Leistungen der Agentur für Arbeit erhältst Du nur, wenn Du arbeiten willst und kannst. Dabei musst Du aber nicht jede Arbeit annehmen, sondern nur solche, die Dir auch zuzumuten ist. Das, was darunter zu verstehen ist, wurde sehr eingeschränkt. So soll z.b. Dein Beruf und Deine Qualifikation keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch der Verdienst. Einbußen beim Lohn von 20 Prozent innerhalb der ersten drei Monate und in den folgenden drei von 30 Prozent gelten als zumutbar. Nach sechs Monaten ist jede Arbeit zumutbar, deren Nettoverdienst in Höhe des Arbeitslosengeldes liegt. Wichtig ist dabei, dass es sich um den Nettoverdienst handelt. D.h. dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit, z. B. auch eine mögliche doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten und andere Ausgaben berücksichtigt werden müssen. Auch bei den Fahrtzeiten zur Arbeit gelten Zumutbarkeitsregeln. Pendelzeiten von täglich 2½ Stunden hin und zurück sind zumutbar (bei Teilzeit unter sechs Stunden 2 Stunden Fahrtzeit). Gerechnet wird die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Arbeitsstätte und zurück. Neuerdings kann auch ein Umzug verlangt werden. Dabei müssen aber auf jeden Fall die familiären Verhältnisse berücksichtigt werden. Aber: Deine eigene Persönlichkeit muss bei der Vermittlung nach wie vor eine Rolle spielen. Achte darauf! Achtung: Wenn Du ein Stellenangebot von der Arbeitsagentur bekommst, musst Du Dich unbedingt sofort darum kümmern. Tust Du es nicht, bekommst Du vom Arbeitsamt eine Sperrzeit von 3 Wochen, beim zweiten Mal von sechs Wochen. Nach insgesamt 21 Wochen hast Du Deine Ansprüche bei der Agentur für Arbeit verloren. Die Agentur geht dabei sehr rigoros vor. Aber: Kümmern heißt noch lange nicht, jede Arbeit anzunehmen. Nur zumutbare Arbeit kann verlangt werden! Prüfe auf jeden Fall das Angebot genau. Möglicherweise ist es auch wegen Lohnwucher sittenwidrig. Achtung: Deine Arbeitsbereitschaft musst Du durch eine aktive Beschäftigungssuche unter Beweis stellen. Wie, wo und wie oft Du Dich bewerben sollst, muss Dir die/der Arbeitsvermittler/-in mitteilen. Dabei muss sie/er sowohl den Arbeitsmarkt wie auch Deine eigene persönliche Situation berücksichtigen. Außerdem darf sich diese Suche nur auf sozialversicherungspflichtige und zumutbare Arbeiten beziehen. Stelle auf jeden Fall einen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten. Die Agentur für Arbeit kann dafür bis zu 260 im Jahr bewilligen Wenn Du einen sogenannten Eingliederungsvertrag unterschreiben sollst, überstürze nichts. In dieser Vereinbarung werden Deine Aktivitäten und die der Agentur für Arbeit festgelegt. 3

4 Meistens handelt es sich im Einzelnen nur um Deine Pflichten und die der Agentur sind sehr allgemein. Deshalb beachte: Alles was du von der Agentur verlangst, wie z.b. Kosten für Bewerbungen, Qualifikationsmaßnahmen ect., sollten Gegenstand dieser Vereinbarung sein. Wende dich in jedem Fall vor Deiner Unterschrift an IG Metall bzw. an eine Beratungsstelle. Hast Du unterschrieben, musst du Dich daran halten und Du kommst aus dieser Verpflichtung nicht mehr heraus. Achtung: Solltest du eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben wollen, kann die Agentur einen Verwaltungsakt erlassen, dessen Inhalt dann für dich bindend ist!!! Nebenbeschäftigung Nebenbeschäftigungen von weniger als 15 Stunden in der Woche sind erlaubt, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Der Verdienst wird jedoch teilweise mit dem Arbeitslosengeld verrechnet: Neben dem Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten kann noch ein Freibetrag von 165 im Monat geltend gemacht werden. Was darüber liegt wird voll mit der Lohnersatzleistung verrechnet d.h. ein Verdienst, der den Freibetrag übersteigt, ist Arbeit zum Nulltarif. Jede Nebenbeschäftigung muss der Arbeitsagentur vorher gemeldet werden, sonst drohen Strafen! Sperrzeiten Achtung! Von der Agentur für Arbeit werden bei Arbeitsplatzaufgabe (auch bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen), für die es keinen wichtigen Grund gibt, zwölf Wochen Sperrzeit verhängt. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs verkürzt sich um die Sperrzeit. In den meisten Fällen insgesamt sogar um ein Viertel. Bei nicht rechtzeitiger Kontaktaufnahme bei Bewerbungen werden zunächst 3, dann 6 Wochen Sperre verhängt. Wer die geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen kann, wird ebenfalls gesperrt (zwei Wochen). Eine Sperre folgt auch bei unentschuldigtem Versäumen eines Meldetermins (eine Woche) und bei verspäteter Arbeitsuchmeldung (eine Woche) Wenn die Agentur für Arbeit mehrere Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen verhängt, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung sogar ganz. Dann muss Arbeitslosengeld II beantragt werden. Dieses wird aber um 30 % gekürzt gezahlt. Lass die Verhängung einer Sperrzeit immer bei der IG Metall überprüfen. Wichtig- wichtig- wichtig: Die Arbeitslosen müssen nun beweisen, dass es nicht ihre Schuld ist, dass sie arbeitslos werden oder noch sind. Dieser Beweis ist sehr schwierig. Deshalb: So viel wie möglich schriftlich erledigen und vor allem einen Zeugen mit dabei haben!!!! Fristen Arbeitslose müssen für die Agentur für Arbeit erreichbar und in der Lage sein, diese täglich aufsuchen zu können. Kommst Du trotz Belehrung einer Aufforderung der Arbeitsagentur, Dich zu melden oder an einer Beratung teilzunehmen, ohne wichtigen Grund nicht nach, tritt eine Sperrzeit ein. Deshalb beachte: Kümmere Dich um die Aufforderungen der Agentur für Arbeit! Melde Dich regelmäßig bei der Agentur und fordere Vermittlung in Deinem Sinne ein! Wer Urlaub / Bildungsurlaub machen möchte, muss dies vor Antritt bei der Agentur anmelden. Nach dem Ende muss man sich zurückmelden. Gleiches gilt bei Krankheit und Kur. 4

5 Eigene Akte anlegen! Nur was Du schwarz auf weiß hast, kannst Du später auch beweisen! Deshalb solltest Du eine eigene Akte anlegen. Dahinein gehören: alle Schreiben der Agentur für Arbeit einschließlich Briefumschläge (wichtig wegen Poststempel!) Kopien der eigenen Unterlagen, die man der Agentur überlassen hat (persönlich abgegebene Unterlagen auf der Kopie bestätigen lassen) kurze Gesprächsnotizen von Beratungsgesprächen (vom Sachbearbeiter/in gegenzeichnen lassen) eine Zusammenstellung der Bewerbungsbemühungen. Es empfiehlt sich, diese Akte bei jedem Gang zur Agentur für Arbeit mitzunehmen! Gespräche und Unterschriften Wenn schwierige Gespräche bevorstehen oder sich unerwartet ergeben: Nimm das Recht auf einen Beistand wahr: entweder einen Freund/eine Freundin, oder jemand, der/die ebenfalls auf dem Flur wartet. Die Arbeitsagentur legt Dir oft was zur Unterschrift bzw. zum Ausfüllen vor, z.b. zum Kündigungsverlauf oder zu Deiner Mobilität. Es besteht keine Verpflichtung, die Unterschrift sofort zu leisten. Bedenkzeit erbitten und sich von der IG Metall beraten lassen! Es wird immer wichtiger, einen Zeugen oder Beistand bei Ämtergängen zu haben. Deshalb: Nie mehr allein zum Amt! Widersprüche Falls Bescheide der Agentur für Arbeit fehlerhaft sind, oder wenn Du mit Ihnen nicht einverstanden bist, Widerspruch einlegen! Werden Fristen für die Einlegung der Rechtsmittel versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und nur außerordentliche Gründe können dann noch helfen. Also immer rechtzeitig Rat einholen! Die Frist dafür bzw. bei Ablehnung des Widerspruchs für die Klage beträgt einen Monat. Die Frist und die Stelle, wo das Rechtsmittel eingelegt werden kann, müssen auf dem Bescheid vermerkt sein, sonst läuft die Frist nicht. Lass Dich bei der Abfassung des Widerspruchs von der IG Metall beraten! Weitere Sozialleistungen Wer arbeitslos ist, hat oft noch Anspruch auf weitere soziale Leistungen, nämlich Wohngeld ergänzendes Arbeitslosengeld II 5

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis Kapitel 4.5 / Seite 8 Leistungsfall, 136 ff SGB III: Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138 SGB III ist d.h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht

Mehr

A. Wenn man arbeitslos wird

A. Wenn man arbeitslos wird A. Wenn man arbeitslos wird Tip 1 So früh wie möglich arbeitslos melden - Jeder Tag kann bares Geld wert sein - Personalausweis mitbringen Tip 2 Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers ist notwendig - Inhalt

Mehr

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv. Kündigung. Reagieren Sie schnell! deutsch

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv. Kündigung. Reagieren Sie schnell! deutsch Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Kündigung Reagieren Sie schnell! deutsch Kündigung was jetzt? Gegen eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung auch eine mündliche Kündigung

Mehr

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 6797923 Sehr geehrte Versicherte, Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf - Ärztliche Betreuung, insbesondere auf Vorsorgeuntersuchungen

Mehr

Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen

Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen Wann wird Einkommen angerechnet? Einkommen, das Sie aus einer

Mehr

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen Wie ist der grundsätzliche Ablauf? 1. Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit Je früher Sie sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit nicht

Mehr

Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen

Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen 3 Besondere Regelungen zu Arbeitslosengeld I Anspruchsvoraussetzungen Bezugsdauer Höhe Anrechnung von Nebeneinkommen

Mehr

Arbeitslos was nun? Erste Hilfe und Tipps für Arbeitslos-Werdende (Download-Info Nr.2, Stand April 2012) Ist meine Kündigung rechtens?

Arbeitslos was nun? Erste Hilfe und Tipps für Arbeitslos-Werdende (Download-Info Nr.2, Stand April 2012) Ist meine Kündigung rechtens? Arbeitslos was nun? Erste Hilfe und Tipps für Arbeitslos-Werdende (Download-Info Nr.2, Stand April 2012) Ist meine Kündigung rechtens? Lasse von Deinem Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft prüfen, ob Deine

Mehr

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Welche Rechte und Pflichten habe ich? STAND 2018 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege! Wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, kommt man in Kontakt mit der Agentur

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Welche Rechte und Pflichten habe ich? STAND 2015 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege! Wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, kommt man in Kontakt mit der Agentur

Mehr

Arbeitslosengeld. Voraussetzungen

Arbeitslosengeld. Voraussetzungen Arbeitslosengeld Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Zur Unterscheidung vom Arbeitslosengeld II (ALG II), das eine unbefristete Leistung ist und der Grundsicherung

Mehr

Die 10 wichtigsten Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter

Die 10 wichtigsten Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter Rechtsanwalt Karl Lang Kleine Präsidentenstraße 4 10178 Berlin www.sozialerechte.de info@sozialerechte.de T 030. 20 23 99 27-7 F 030. 20 23 99 27-8 Skype: sozialerechte.de www.twitter.com/sozialerechte

Mehr

Beilage zum Ratgeber für Inhaftierte

Beilage zum Ratgeber für Inhaftierte Beilage zum Ratgeber für Inhaftierte Warum eine Beilage? Die soziale Gesetzgebung wurde in den letzten Jahren neu geschrieben. Vieles wurde und wird an diesen Gesetzen immer noch verändert. Damit der Ratgeber

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V9 Bescheide und Ämter Ziel: Sensibilisierung, Erlernen des Umgangs mit Post von Ämtern und mit Bescheiden Kurzbeschreibung:

Mehr

2. Aufhebungsverträge und Abfindungen 2.2 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe?

2. Aufhebungsverträge und Abfindungen 2.2 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe? 2. Aufhebungsverträge und Abfindungen 2.2 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe? Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder durch vertragswidriges

Mehr

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III 3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138

Mehr

Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III

Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III Seminare für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsvertretungen Bernhard Beck, OS Würzburg Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III Anspruchsvoraussetzungen Arbeitnehmer haben Anspruch bei Arbeitslosigkeit

Mehr

============================================================================

============================================================================ schwere Erkrankung des Kindes und ALG Geschrieben von Marion - 08.12.2005 09:48 Guten Tag, ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen, bin wie wild am Lesen und freue mich, hier auf ein so breites Forum

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld Gültig ab: 20.04.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III Teilarbeitslosengeld FW Seite 2 (04/2017) 162 Aktualisierung, Stand

Mehr

Der Gründungszuschuss.

Der Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss. Daten Autor: Torsten Montag Version: 2.0 2017 gruenderlexikon.de Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Ein attraktives Geschenk vom Staat... 3 Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:

Mehr

Wichtige Hinweise bei (drohender) Arbeitslosigkeit für unsere Mandanten Stand: 21. August 2012

Wichtige Hinweise bei (drohender) Arbeitslosigkeit für unsere Mandanten Stand: 21. August 2012 Anwaltsbüro im Hegarhaus Rechtsanwälte Moos, Viethen, Schubert, Janssen, Ulbrich, Wienecke, Czuratis, Wennekers Wilhelmstraße 10, 79098 Freiburg Tel.: 0761-38 792-0 www.anwaltsbuero-im-hegarhaus.de Wichtige

Mehr

Mindmap. Deine Schritte zum Traumjob. YUMA Jobakademie, Barbarossastr.32, Berlin

Mindmap. Deine Schritte zum Traumjob. YUMA Jobakademie, Barbarossastr.32, Berlin Mindmap Deine Schritte zum Traumjob Mit der folgenden Anleitung gelangst Du schnell aus der Arbeitslosigkeit heraus und findest Step-by-Step zu Deinem Traumjob Schritt-für-Schritt-Anleitung wenn Du arbeitssuchend

Mehr

Hartz und die Folgen für Film- und Fernsehschaffende

Hartz und die Folgen für Film- und Fernsehschaffende connexx.av Hartz und die Folgen für Film- und Fernsehschaffende Treffen der Berliner Medienschaffenden Second Tuesday am 10.02.2004 von Olaf Hofmann connexx.av Hamburg Die Interessenvertretung von Medienschaffenden.

Mehr

Inhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11

Inhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11 I. Überblick 11 II. Wesentliche Regelungen im Arbeitsförderungsrecht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen 12 1. Arbeitssuchendmeldung 12 2. Arbeitsbescheinigung 13 3. Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruchs

Mehr

zwischen... vertreten durch... und der Mitarbeitervertretung... vertreten durch...

zwischen... vertreten durch... und der Mitarbeitervertretung... vertreten durch... Dienstvereinbarung zwischen... vertreten durch... und der Mitarbeitervertretung... vertreten durch...... Präambel Zum Ausgleich bzw. zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Mitarbeitern unseres

Mehr

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Welche Rechte und Pflichten habe ich? STAND 2016 4 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege! Wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, kommt man in Kontakt mit der Agentur

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 10. August 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit

Mehr

Schwangerschaft. und Elternzeit. Sie haben Fragen? Wir wollen helfen!

Schwangerschaft. und Elternzeit. Sie haben Fragen? Wir wollen helfen! Schwangerschaft und Elternzeit Sie haben Fragen? Wir wollen helfen! Liebe Frau, Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie schwanger sind. Der Martinsclub Bremen e. V. gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer Schwangerschaft.

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Der BLAUE Faden. Hinweise zum Ende des Rechtsreferendariats. herausgegeben vom:

Der BLAUE Faden. Hinweise zum Ende des Rechtsreferendariats. herausgegeben vom: Der BLAUE Faden Hinweise zum Ende des Rechtsreferendariats herausgegeben vom: Referendarrat bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Stand: Oktober 2017 Der Referendarrat bei

Mehr

11. Muss mir der Arbeitgeber sagen, warum er mich nicht nimmt?... 20

11. Muss mir der Arbeitgeber sagen, warum er mich nicht nimmt?... 20 Vorwort 10 Kapitel 1: Die Bewerbungsphase 11 1. Muss der Chef einen Berufskraftfahrer für die Suche nach einem neuen Job freistellen? 11 2. Wer trägt die Kosten der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs?

Mehr

Vorwort... V Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis...XVII Literaturhinweise... XXI

Vorwort... V Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis...XVII Literaturhinweise... XXI Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis...XVII Literaturhinweise... XXI 1. Kapitel Arbeitslosengeld... 1 I. Wer erhält Arbeitslosengeld?... 1 1. Anspruchsvoraussetzungen...

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 140 SGB III. Zumutbare Beschäftigungen

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 140 SGB III. Zumutbare Beschäftigungen Gültig ab: 20.04.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen FW Seite 2 (04/2017) 140 Aktualisierung,

Mehr

Arbeitslosengeld I. für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen

Arbeitslosengeld I. für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen 3 Besondere Regelungen zu Arbeitslosengeld I Anspruchsvoraussetzungen Bezugsdauer Höhe Zumutbarkeit Anrechnung

Mehr

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Rechtsanwalt Alexander Bredereck Zum weiteren Ablauf bitte ich Sie folgendes zu beachten. Aufforderungsschreiben an Arbeitgeber Bitte teilen Sie hier (telefonisch) mit, falls Ihr Arbeitgeber Forderungen (teilweise) erfüllt. Sollte ich

Mehr

Fragebogen Alg2-BetroffenePDF.doc Anne Ames

Fragebogen Alg2-BetroffenePDF.doc Anne Ames Fragebogen für Arbeitslosengeld-II-Betroffene 1. Wo wohnen Sie? Ort:...Landkreis:... 2. Datum des Tages, an dem Sie den Fragebogen ausfüllen:... 3. Sind Sie weiblich männlich 4. Wie alt sind Sie?... Jahre

Mehr

Arbeitslosengeld. Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis in Tsd

Arbeitslosengeld. Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis in Tsd Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis 2011 2011 in Tsd. 2.000 1.989 2.068 1.987 1.899 1.845 1.800 1.802 1.860 1.789 1.695 1.728 1.600 1.400 1.519 1.669 1.534 1.428 1.445 1.200 1.000

Mehr

Arbeitslos was tun? Beratung und Leistungen für Erwerbslose. Stand 2015

Arbeitslos was tun? Beratung und Leistungen für Erwerbslose. Stand 2015 Arbeitslos was tun? Beratung und Leistungen für Erwerbslose Erwerbslosigkeit kann jede/n treffen In der globalisierten Welt gehören Betriebsschließungen und Insolvenzen leider zum Alltag. Für die Betroffenen

Mehr

Elterngeld richtig beantragen: Das müssen Eltern wissen

Elterngeld richtig beantragen: Das müssen Eltern wissen Elterngeld richtig beantragen: Das müssen Eltern wissen 08.03.2018, 08:16 Mit der Geburt eines Kindes, das wissen werdende Eltern schon lange vor dem ersten Schrei wird sich so einiges ändern. Auch die

Mehr

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I

Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I Welche Rechte und Pflichten habe ich? Stand 2013 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, kommt man in Kontakt mit der Agentur

Mehr

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig.

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig. Ablehnungsbescheid siehe unter Bescheid Änderungsbescheid siehe unter Bescheid Anspruch Ein Anspruch ist ein anderes Wort für ein Recht. Sie haben einen Anspruch, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Mehr

Merkblatt für Asylberechtigte

Merkblatt für Asylberechtigte Merkblatt für Asylberechtigte Inhalt Merkblatt für Asylberechtigte 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende? 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?

Mehr

INHALT. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

INHALT. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch INHALT I. Arbeitslosengeld I (ALG I) 10 1. Arbeitslosengeld I - kann ich zusätzlich ALG II beantragen? 10 2. ALG I - wie oft muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden? 11 3. ALG I und ergänzendes ALG

Mehr

Fordern. Mittwoch, 16. September Fordern. Seite

Fordern. Mittwoch, 16. September Fordern. Seite Fordern Fordern Seite - 16 - Fordern - Mitwirkungspflichten Beim ALG II steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns: Fördern Fordern Das heißt, dass Sie in erster

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 8 AL 564/08 In dem Rechtsstreit A., IM AME DES VOLKES URTEIL Klägerin, B, g e g e n C., Beklagte, hat die 8. Kammer des Sozialgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung

Mehr

Arbeitslosigkeit droht was tun?

Arbeitslosigkeit droht was tun? Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall STAND 2015 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege! Obwohl die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen heute niedriger ist als vor einigen

Mehr

Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall STAND 2016

Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall STAND 2016 3 Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall STAND 2016 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege! Obwohl die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen heute niedriger ist als vor

Mehr

Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde?

Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde? 228 Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde? Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Deshalb braucht kein Bürger Entscheidungen

Mehr

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Welche Sozialleistungen gibt es für Arbeitnehmerinnen + Arbeitnehmer? Wohngeld = Zuschuss zur Miete Abhängig von Einkommen

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen BA Zentrale, RP21/GR21 Seite 1 von 10 Änderungshistorie Fassung vom 20.09.2016 Neufassung BA Zentrale,

Mehr

Landkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung

Landkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung Name: AZ: Landkreis Peine Jobcenter Fördern und Fordern Geldleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende dürfen nach dem Sozialgesetzbuch II nur erbracht

Mehr

Fördern - Unsere Leistungen

Fördern - Unsere Leistungen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Förderangebote zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Mehr

Landkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung

Landkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung Name: AZ: Landkreis Peine Jobcenter Fördern und Fordern Geldleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende dürfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) nur

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache

Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache 1. Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen der Lebenshilfe Kusel Selbstständig in einer eigenen Wohnung wohnen. Sein Leben selbst organisieren. Das, was

Mehr

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung Mandantenbrief August 2010 Aufhebungsvertrag und Abfindung 1 Gegenstand eines Aufhebungsvertrages Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die

Mehr

Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin. Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin

Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin. Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin Viele Erwerbslose kennen ihre Rechte nicht. Jobcenter sind meistens nicht bemüht, über die Rechte aufzuklären.

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo Arbeitnehmer 303 Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Informationen und Tipps Logo Die wichtigsten Infos auf einen Blick Sie sind arbeitslos und suchen eine Beschäftigung, haben aber keinen Anspruch

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Inhaltsübersicht. III. Wie errechnet sich Ihr Arbeitslosengeld? 52 IV. In welchen Fällen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Inhaltsübersicht. III. Wie errechnet sich Ihr Arbeitslosengeld? 52 IV. In welchen Fällen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld? Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise V IX XV XIX A. Arbeitslosengeld 1 I. Wer erhält Arbeitslosengeld? 1 II. Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld (Anspruchsdauer)?

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

1 von :54

1 von :54 1 von 8 10.01.2017 10:54 Arbeitsrecht im Betrieb 2016, Ausgabe 10, S. 10 15 Windirsch, Arbeitsvertrag beendet und jetzt? Arbeitsvertrag beendet und jetzt? Von Regine Windirsch ARBEITSLOSENGELD Der Jobverlust

Mehr

Informationen zum weiteren Vorgehen nach Beendigung des Arbeitslosengeld I

Informationen zum weiteren Vorgehen nach Beendigung des Arbeitslosengeld I Informationen zum weiteren Vorgehen nach Beendigung des Arbeitslosengeld I Informationen zum weiteren Vorgehen nach Beendigung des Arbeitslosengeld I Wenn Sie kein Arbeitslosengeld I mehr beziehen, sind

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr

Ihre Rechte als Bauarbeiter in Deutschland

Ihre Rechte als Bauarbeiter in Deutschland Deutsch fair Arbeitnehmerfre Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Ihre Rechte als Bauarbeiter in Deutschland Mindestlohn im Baugewerbe In der Baubranche gelten für alle Beschäftigten auch

Mehr

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält

Mehr

Anstellungsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis

Anstellungsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis Anstellungsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis Zwischen Frau/Herr... Straße... PLZ/Ort... (Arbeitgeberin/Arbeitgeber, im Folgenden AG genannt) und wird Folgendes vereinbart: Frau/Herr...

Mehr

Informationen zum Arbeitslosengeld II Info 611 (Stand: Januar 2016)

Informationen zum Arbeitslosengeld II Info 611 (Stand: Januar 2016) KOS Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen - Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.v. - Informationen zum Arbeitslosengeld II Info 611 (Stand: Januar 2016) Arbeitslosigkeit

Mehr

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften

Mehr

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Rente wegen Erwerbsminderung

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Rente wegen Erwerbsminderung Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Rente wegen Erwerbsminderung Wann kann ich eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

DER RECHTLICH SICHERE UND NACHWEISBARE ZUGANG EINER KÜNDIGUNG

DER RECHTLICH SICHERE UND NACHWEISBARE ZUGANG EINER KÜNDIGUNG übergeben Kündigung richtig DER RECHTLICH SICHERE UND NACHWEISBARE ZUGANG EINER KÜNDIGUNG Bei Kündigungsschutzklagen geht es oft darum, ob und wann die Kündigung gegenüber dem Mitarbeiter rechtswirksam

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend

Mehr

RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016

RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016 RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS Tipps und Infos Stand: August 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident AK HILFT BEI INSOLVENZ

Mehr

aufhebungsvertrag Mustervertrag: Immer auf der sicheren Seite

aufhebungsvertrag Mustervertrag:  Immer auf der sicheren Seite www.handwerk-magazin.de Mustervertrag: aufhebungsvertrag Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads sind nach

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

I n f o. Merkblatt für Entgeltempfänger

I n f o. Merkblatt für Entgeltempfänger I n f o Merkblatt für Entgeltempfänger Stand: 09/2018 Aufgaben des Landesamtes für Finanzen (LfF) Wofür ist das Entgeltdezernat des LfF zuständig? Das Entgeltdezernat des LfF (LfF 14) berechnet und zahlt

Mehr

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA)

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA) Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA 4.13.12 Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA) Vom 26. Februar 1998 (ABl. EKD 1998 S. 158) zuletzt geändert

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Informationsblatt zum Antrag für den Braunschweiger Bürgerpreis

Informationsblatt zum Antrag für den Braunschweiger Bürgerpreis Informationsblatt zum Antrag für den Braunschweiger Bürgerpreis Liebe Antragstellerin! Lieber Antragssteller! 1. Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Alle erforderlichen Unterlagen

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 07.05.2018 Gültig ab: 01.04.2018 Kündbar zum: 30.06.2020 Frist: 3 Monate zum

Mehr

Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung)

Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung) Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte (ohne Tarifbindung) Zwischen [Name und Adresse des Unternehmensleiters] und Herrn/Frau [Name und Adresse des Arbeitnehmers] kommt es zur Schließung des folgenden

Mehr

Umsetzung der Hartz-Vorschläge und ihre Bewertung durch die IG Metall

Umsetzung der Hartz-Vorschläge und ihre Bewertung durch die IG Metall Umsetzung der Hartz-Vorschläge und ihre Bewertung durch die IG Metall Das Hauptziel der Hartz-Kommission: Halbierung der registrierten Arbeitslosigkeit bis 2005 durch schnellere Vermittlung, mehr Leiharbeit,

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Diesen Flyer finden Sie auch unter www.ibs-thueringen.de www.fluechtlingsrat-thr.de Vorwort In Deutschland brauchen viele Migrantinnen

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

Frauen und Männer nach abgeschlossener Dauer der Arbeitslosigkeit

Frauen und Männer nach abgeschlossener Dauer der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit und nach abgeschlossener Dauer der Arbeitslosigkeit 2 216 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Abgeschlossene Arbeitslosigkeitsdauer ist bei länger als bei n Grafik AL.1 Durchschnittliche

Mehr

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 6797923 Sehr geehrte Versicherte, Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf - Ärztliche Betreuung, insbesondere auf Vorsorgeuntersuchungen

Mehr