Erste Hilfe bei Kindernotfällen

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1 Erste Hilfe bei Kindernotfällen DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Ausbildung: EH bei Kindernotfällen (313) Ausbildung: Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Karsten Theiß Projektleiter Bezirks-Arzt DLRG Rheinhessen Tauchmedizin I / Tauchtauglichkeit (GTÜM) Examiner of Divers (EDTC/ECHM) Wilfried Keil Referatsleiter Erste Hilfe und Sanitätswesen LV RLP

2 Ausbildungsangebote Sanitätsausbildung tsausbildung B AED Sanitäts ts- training Sanitätsausbildung tsausbildung A Erste Hilfe -Training Lebensrettende Sofortmaßnahmen Erste Hilfe -Ausbildung Erste Hilfe mit Kindern Erste Hilfe bei Kindernotfällen

3 Neue Ausbildungsangebote Erste Hilfe für Kinder / Erste Hilfe mit Kindern Erste Hilfe mit Kindern Zielgruppe/Teilnehmer: Kinder ab Kindergartenalter Inhalte: Allgemeine Erste Hilfe (kindgerecht) Projektleitung: Wilfried Keil Erste Hilfe bei Kindernotfällen Projektleitung: Karsten Theiß Zielgruppe: Jugendliche und Erwachsene Inhalte: Typische Notfälle im (Klein-)Kindesalter

4 Erste Hilfe mit Kindern Verbindliche Ausbildungsgrundlage Ausbildungsvorschrift im LV Ausbildungsunterlagen des DLRG LV Schleswig-Holstein e.v. Stand: 2007

5 Erste Hilfe bei KindernotfÅllen Verbindliche Ausbildungsgrundlage Ausbildungsvorschrift im LV Ausbildungsunterlagen des LV Rheinland-Pfalz e.v. Stand: 2008

6 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v.

7 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Zielgruppe: Eltern DLRG-Mitarbeiter mit Kinderumgang (z.b. KKS) Erzieher und Erzieherinnen Übungsleiter mit Kinderumgang Betreuer und Betreuerinnen Babysitter Interessierte Öffentlichkeit

8 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungskonzept: Kursteilnehmer: Jugendliche/Erwachsene Patienten : (Klein-)Kinder EigenstÑndige Ausbildung AusschlieÖliche Thematisierung von typischen NotfÑllen im Kindesalter Die Überwiegenden typischen KindernotfÑlle finden im Vorschul- & Grundschulalter statt Bei der Betreuung Ñlterer Kinder sollte unbedingt zusñtzlich eine Erste Hilfe- Ausbildung besucht werden

9 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. 1. Doppelstunde Eráffnung, BegrÜÖung und Vorstellung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft EinfÜhrung in den Lehrgang Das Kind als besonderer Patient / Altersstufen UnfallverhÜtung oder Die Welt mit Kinderaugen sehen Definition des Begriffs Notfall GrundsÑtzliche Verhaltensweisen bei NotfÑllen Bewusstsein, Bewusstseinsstárungen, Bewusstlosigkeit

10 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. 2. Doppelstunde Wiederholung Verbrennungen Sonnenstich Körpertemperatur Unterkühlung Erfrierungen Vergiftungen Akuter Bauch / Unklare Bauchschmerzen Bauchverletzungen Kinderkrankheiten

11 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. 3. Doppelstunde Wiederholung Funktion der Atmung Besonderheiten der Atmung bei Kindern Besonderheiten bei Atemwegsstörungen bei Kindern Verschlucken / Atemwegsverlegung durch Fremdkörper Insektenstich im Bereich der Atemwege Infektkrupp / Pseudokrupp Akuter Asthma-Anfall Allergische Reaktionen Krampfanfälle / Fieberkrampf Wiederholung Bewusstlosigkeit Atemkontrolle

12 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. 4. Doppelstunde Kreislauffunktion Besonderheiten bei Kindern Feststellen des Kreislaufstillstandes Beatmung Herzdruckmassage Notruf im Rahmen der Wiederbelebung Wiederbelebung (Gesamtablauf) Plötzlicher Säuglingstod und Vorbeugung

13 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. 5. Doppelstunde Wiederholung Wundversorgung Fremdkörper Kopfverletzungen Unfälle durch elektrischen Strom Zeckenbiss Zahnverlust Zusammenfassung

14 Ausbildungs- und Prüfungsordnung

15 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v.

16 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Grundsätze - Der Lehrgang Erste Hilfe bei KindernotfÑllen umfasst 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (5 Doppelstunden). Der Ausbilder für Erste Hilfe bei KindernotfÑllen unterrichtet ausschlieölich im Auftrag seiner Gliederung. LehrgÑnge sollen die Teilnehmerzahl von 10 nicht wesentlich unterschreiten und die Teilnehmerzahl von 15 máglichst nicht Überschreiten. Maximale Teilnehmerzahl pro Kurs betrñgt 20 Teilnehmer. Dem Arzt der jeweiligen Gliederung obliegt die medizinisch-fachliche Aufsicht. AV EHK RLP Seite 0.4

17 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Grundsätze - FÜr das Thema Kinderkrankheiten (2. Doppelstunde) ist die Hinzuziehung eines kinder- und jugendmedizinisch erfahrenen Arztes zu empfehlen, da hier erwartungsgemñö viele Fragen gestellt werden. Die LehrgÑnge sind so konzipiert, dass neben dem Lehrgangsleiter in der Regel ein Helfer als weiterer Ausbilder (AusbilderanwÑrter) stñndig beim Kurs prñsent ist, für die DurchfÜhrung der Wiederbelebung in der 4. Doppelstunde ist es zwingend erforderlich. Ein AusbilderanwÑrter kann einzelne Themen nach Absprache selbststñndig vorbereiten und durchführen. Bei den Praxisphasen unterstützt er den Lehrgangsleiter. AV EHK RLP Seite 0.4

18 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Voraussetzungen - Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich (ein Mindestalter von 12 Jahren wird empfohlen). Wird ein Kostenbeitrag für den Kurs erhoben, so ist dieser bei Lehrgangsbeginn zu bezahlen, ansonsten kann die Teilnahme verweigert werden. AV EHK RLP Seite 0.4

19 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Prüfungsleitung - Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird nach regelmäßiger Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung braucht nicht erbracht werden. Die Aushändigung der Bescheinigung kann von der ordnungsgemäßen Bezahlung der Kursgebühr abhängig gemacht werden. AV EHK RLP Seite 0.4

20 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Berechtigung zur Ausbildung - Für die verantwortliche Leitung und Durchführung des Lehrgangs ist eine besondere Lehrqualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) erforderlich. Die Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen führen die Ausbildung im Auftrag der jeweiligen Gliederung durch. AV EHK RLP Seite 0.4

21 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Ausbildungsebene - Die Ausbildung wird vom Landesverband, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Ausstellung und Registrierung - Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn die Ausbildung vollstñndig abgeschlossen wurde. Sie bestñtigen durch Unterschrift in der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung und Registrierung erfolgt durch die ausbildende Gliederung. Die Qualifikation ist unter der Nummer /313/ mit bundeseinheitlichem NummernschlÜssel zu registrieren. AV EHK RLP Seite 0.4

22 Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Ausführungsbestimmungen I - Einzelheiten Über die Ausbildung, insbesondere die Stundenaufteilung, sind der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe bei KindernotfÑllen der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. zu entnehmen. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete UnterrichtsrÑume, -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein. Der Ausbilder für Erste Hilfe bei KindernotfÑllen führt für jeden Lehrgang eine Liste mit mindestens folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer LehrkrÑfte oder Helfer Name, Vorname, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung AV EHK RLP Seite 0.5

23 Erste Hilfe bei KindernotfÅllen (313) Ausbildungs- und PrÇfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - AusfÇhrungsbestimmungen II - Die allgemeingültigen Bestimmungen und Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung der DLRG e.v. sowie die gemeinsamen Grundsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) werden durch diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung nicht berührt. Diese Regularien sind als übergeordnete Ausbildungs- und Prüfungsregeln zu beachten. Bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausbildung Erste Hilfe bei KindernotfÅllen (313) durch das DLRG PrÅsidium gelten fçr den Bereich des LV Rheinland-Pfalz die vorgenannten Bestimmungen. AV EHK RLP Seite 0.5

24 Ausbilder Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v.

25 Ausbilder fçr EH bei KindernotfÅllen (385) Ausbildungs- und PrÇfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - GrundsÅtze - Bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausbildung von Ausbildern fçr Erste Hilfe bei KindernotfÅllen (385) durch das DLRG PrÅsidium gelten fçr den Bereich des Landesverbandes Rheinland-Pfalz die nachfolgenden Bestimmungen. Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung der DLRG (Best-Nr: ) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) haben übergeordneten Charakter und werden durch nachfolgende Regelung nicht geändert. Im Zweifelsfall kommt die übergeordnete Regelung zur Anwendung. AV EHK RLP Seite PO.1

26 Weg zum Ausbilder EH bei Kindernotfällen der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Erste Hilfe-Ausbilder (381) Erfahrung als EH-Ausbilder Ausbilder für f r Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) Hospitation & Assistenzen in der EH-Ausbildung Gemeinsamer Grundausbildungsblock Empfehlung: Assistenz & Hospitation in der Ausbildung Sanitätsausbildung tsausbildung B Erste Hilfe bei Kindernotfällen Sanitätsausbildung tsausbildung A Erste Hilfe -Ausbildung Die ergänzende Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen umfasst 20 Unterrichtseinheiten je 45 min (10 Doppelstunden) AV EHK RLP Seite PO.1

27 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Voraussetzungen I - Die Lehrqualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei KindernotfÑllen kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG gültige Erste Hilfe- oder SanitÑts-Ausbilder-Urkunde der DLRG Erfahrung als Erste Hilfe- oder SanitÑtsausbilder BefÜrwortung durch die jeweilige Gliederung erfolgreich absolvierter Lehrgang Erste Hilfe bei KindernotfÑllen der DLRG LV Rheinland-Pfalz AV EHK RLP Seite PO.1

28 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Voraussetzungen II - AusfÄhrungsbestimmungen: Vor Beginn des Lehrgangs zum Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation fär Erste Hilfe bei KindernotfÅllen sind Äber die zuståndige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband Rheinland- Pfalz einzureichen: Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in der DLRG Bescheinigung der Teilnahme an einem Lehrgang Erste Hilfe bei KindernotfÅllen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz (nicht Ålter als drei Jahre) GÄltige Erste Hilfe- oder SanitÅtsausbilder-Ausbilder-Urkunde Nachweis der Erfahrung als Erste Hilfe- oder SanitÅts-Ausbilder BefÄrwortung der jeweiligen Gliederung Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. AV EHK RLP Seite PO.2

29 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Voraussetzungen III - AusfÄhrungsbestimmungen (Fortsetzung): Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang Erste Hilfe bei KindernotfÅllen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz muss von medizinisch ausgebildetem Personal (Arzt, Krankenschwester, -pfleger, RettungssanitÅter oder assistent) nicht nachgewiesen werden. Die Erfahrung als Erste Hilfe- oder SanitÅts-Ausbilder wird als gegeben angesehen, wenn mindestens vier Erste Hilfe-Ausbildungen (Lehrgang Lebensrettende SofortmaÖnahmen, Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe- Training) durchgefährt worden sind und an anerkannten FortbildungslehrgÅngen (mindestens 16 UE) fär Erste Hilfe-Ausbilder teilgenommen worden ist. FÄr den Erfahrungsnachweis künnen auch Ausbildungen in anderen Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) angerechnet werden. AV EHK RLP Seite PO.2

30 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Umfang der Ausbildungs- und Prüfungsleitung - a) 10 UE: fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrunterlagen b) 10 UE: Durchführung eines Lehrgangs Erste Hilfe bei Kindernotfällen und mit bewerteten Lehrproben sowie anschließendem Fachgespräch. Ausführungsbestimmungen: Die Ausbildung einschließlich Prüfung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. AV EHK RLP Seite PO.2

31 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung - Für die verantwortliche Leitung der Fachausbildung sind der Landesverbandsarzt in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbeauftragten für Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung zuständig. Für die Durchführung der Fachausbildung ist eine besondere Lehrqualifikation als Ausbildungsbeauftragter für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung (393) erforderlich. Die Ausbildungsbeauftragten für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung führen die Fachausbildung im Auftrag des Landesverbandes durch. AV EHK RLP Seite PO.2

32 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Prüfungskommission - Die PrÜfung wird vor einer PrÜfungskommission abgelegt. Der vom Landesverbandsarzt zu berufenden PrÜfungskommission geháren an: ein Arzt (máglichst mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendmedizin oder Notfallmedizin) ein Ausbildungsbeauftragter für die Erste Hilfe- und SanitÑtsausbildung ein Multiplikator für die Erste Hilfe- oder SanitÑtsausbildung mit gültiger Ausbilderberechtigung Ausbilder für Erste Hilfe bei KindernotfÑllen AV EHK RLP Seite PO.3

33 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Ausbildung - Die Fachausbildung und Prüfung wird im Auftrag des Landesverbandes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Ausführungsbestimmungen: Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume, -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein. AV EHK RLP Seite PO.3

34 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Ausstellung und Registrierung I - Die Teilnehmer bestñtigen durch Unterschrift in der der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme. Sie erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollstñndig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Die Beurkundung erfolgt durch den Landesverbandsarzt. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch den Landesverband. Die Qualifikation ist unter der Nummer /385/ mit bundeseinheitlichem NummernschlÜssel zu registrieren. AV EHK RLP Seite PO.3

35 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Ausstellung und Registrierung II - Ausführungsbestimmungen: Der Ausbildungsbeauftragte für Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung führt für jeden Lehrgang eine Liste mit mindestens folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung AV EHK RLP Seite PO.3

36 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Gültigkeitszeitraum / Verlängerungen - Die Urkunde ist für drei Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber während des laufenden Gültigkeitszeitraums an anerkannten Fortbildungslehrgängen (mindestens 5 UE) für Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen teilgenommen und mindestens einmal Erste Hilfe bei Kindernotfällen- Ausbildungen (313) durchgeführt hat. Die Urkunde ist ausschließlich zusammen mit einer gültigen Ausbildungsberechtigung für Erste Hilfe- Ausbildung (381) oder Ausbildungsberechtigung für Sanitätsausbildung (382) gültig. AV EHK RLP Seite PO.3

37 Ausbilder für EH bei Kindernotfällen (385) Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. - Umschreibung und Anerkennung - Eine vom DLRG Bundesverband oder einem anderen DLRG-Landesverband anerkannte Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen kann anerkannt werden. Eine Erteilung von Auflagen (z.b. Teilnahme an einer Schulung zur Einweisung in die Lehrunterlagen) ist zulässig. Über die Anerkennung einer von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannten Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen wird im Einzelfall durch den Landesverbandsarzt und den Referatsleiter EH/SAN im Landesverband Rheinland-Pfalz entschieden. Ausführungsbestimmungen: Über die Anerkennung hier nicht genannter Qualifikationen entscheidet der Landesverbandsarzt im Einvernehmen mit dem Referatsleiter EH/SAN. AV EHK RLP Seite PO.4

38 Materialbedarf und Medien fçrf Erste Hilfe bei KindernotfÅllen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v.

39 Medien zur Kursdurchführung Erste Hilfe bei Kindernotfällen in der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Overheadprojektor mit Projektionsmöglichkeit Foliensatz zur AV EHK-RLP Möglichkeit für parallele Anschriebe / Sammlungen (FlipChart oder Tafel) ggf. weiteres Moderationsmaterial Sitzmöglichkeiten für alle Teilnehmer

40 Teilnehmerbroschüre Erste Hilfe bei Kindernotfällen in der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. zu beziehen über die LV-Geschäftsstelle

41 Bestellformular für Material Erste Hilfe bei Kindernotfällen in der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. zu beziehen über die LV-Geschäftsstelle

42 Übungs- und Demonstrationsmaterial Erste Hilfe bei Kindernotfällen in der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Verbandkasten, Inhalt nach DIN (KfZ) Decken & Rettungsfolien Kopfschnittmodell Übungsgeräte zur Herz-Lungen-Wiederbelebung Neugeborenes/Säugling (mind. 1 Gerät) Vorschulkind/Grundschulkind (mind. 1 Gerät) Auswechselbare Gesichtsmasken für HLW-Phantome (1 je Teilnehmer, ggf. je Gerät) Bei rückatmenden Luftwegen (Lufteintritt = Luftaustritt) ein Luftweg je Teilnehmer (und ggf. je Gerät)

43 Übungs- und Demonstrationsmaterial Erste Hilfe bei Kindernotfällen in der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1/455-2 (1 Paar je Teilnehmer) GráÖe S, M und L Dreiecktuch (mind. 1 je Teilnehmer) VerbandpÑckchen nach DIN M (mind. 1 je Teilnehmer) Wundauflage, -kompresse (mind. 1 je Teilnehmer) Wundschnellverband nach DIN (mind. 1 je Teilnehmer) Fixierbinde nach DIN FB 8 (mind. 1 je Teilnehmer) Verbandtuch nach DIN A Heftpflaster Scheren

44 Übungs- und Demonstrationsmaterial Erste Hilfe bei Kindernotfällen in der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Fieberthermometer (Ohr- und klassisch, Quecksilberfrei) Tuch / Handtuch Anschauungsmaterial zur Sicherung von Steckdosen

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