Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

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1 BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

2 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

3 Warum Artenschutz an Gebäuden? Gebäude und deren Nischen, Spalten, Dachstühle, Fassaden werden von Tieren als Lebensstätten genutzt Bild:

4 Warum Artenschutz an Gebäuden? Neue Baugebiete und Gebäude entstehen auf Flächen, die Lebensräume für Tiere darstellen können Foto: Axel Müller

5 Warum Artenschutz an Gebäuden? Erhalt der Artenvielfalt und Schutz vor (unbeabsichtigten oder vorsätzlichen) Schädigungen von Individuen oder Populationen Bei Verstößen sind rechtliche Konsequenzen möglich (Ordnungswidrigkeitsverfahren, Strafrecht bei Vorsatz) Verzögerung oder gar Baustopp ist möglich Oft lassen sich mit einfachen Maßnahmen sehr gute Lösungen für die Tiere und den Menschen erzielen

6 Rechtliche Grundlagen Artenschutzkategorien: besonders geschützte Arten, streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang IV-Arten, europäische Vogelarten Abbildung: KIEL, F Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG), Vogelschutz-Richtlinie (V-RL, Richtlinie 2009/147/EG), EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchVO, (EG) Nr. 338/97) und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

7 Rechtliche Grundlagen In Nordrhein-Westfalen wird davon eine fachlich begründete Auswahl als zu prüfende Arten festgelegt, die sogenannten planungsrelevanten Arten Abbildung: KIEL, F. 2015

8 Rechtliche Grundlagen Artenschutzvorschriften gemäß 44 BNatSchG Was ist verboten? wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG); Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG); sowie wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören ( 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG).

9 Rechtliche Grundlagen Artenschutzvorschriften gemäß 44 BNatSchG Ein Verstoß gegen das Verbot des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt nicht vor, sofern die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt ( 44 Abs. 5 BNatSchG). Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) festgesetzt werden.

10 Rechtliche Grundlagen Artenschutzprüfung gemäß 44 BNatSchG Ausnahmen von den Verboten können nur zugelassen werden ( 45 Abs. 7) zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung, im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Ausnahmen sind nicht zulässig, wenn es zumutbare Alternativen gibt, sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert. Eine Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG von den Verboten nach 44 BNatSchG kann nur gewährt werden, wenn im Einzelfall eine unzumutbare Belastung vorliegt.

11 Rechtliche Grundlagen (Quelle: KIEL 2013)

12 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Was hat das mit meinem Bauvorhaben zu tun?

13 Beispiele, Konflikte: Energetische Sanierung, Fledermausquartiere Foto:

14 Lösungen: Einbau von Fassadenquartieren

15 Beispiele, Konflikte: Abbruch, Fledermausquartiere Zwergfledermaus-Quartiere in den Dachgauben

16 Lösungen: temporärer Erhalt, ökologische Baubegleitung, Schaffung von Ersatzquartieren (CEF), Erfolgskontrolle

17 Beispiele, Konflikte: Umbau, Teilsanierung, Amphibien

18 Artenschutz an Gebäuden Beispiele, Konflikte: Pflegearbeiten während Fortpflanzungszeiten Baustopp, Gutachterwechsel, zeitliche Verzögerung, Ordnungswidrigkeitsverfahren Lösung (wäre gewesen): Ergebnis Artenschutzuntersuchung abwarten Kammmolchgewässer erhalten u. integrieren Gehölzpflege

19 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Dachausbau: Fledermäuse, Mauersegler, Eulen, Turmfalke Fassadensanierung: Mehlschwalbe, Mauersegler, Fledermäuse

20 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Fassadensanierung: Sonderfälle z. B. Spechte, Papageien, Stare

21 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Fassadensanierung: Sonderfälle z. B. Spechte, Papageien, Stare

22 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Fassadensanierung: Sonderfälle z. B. Spechte, Papageien, Stare Vermutlich Kolonie von über 100 Staren hinter der Verkleidung. Ob auch Fledermäuse dort vorkommen, muss noch geklärt werden. Sanierungsplan in Arbeit

23 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Abbruch: Fledermäuse, Schwalben, Mauersegler, Turmfalke, Eulen

24 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Beseitigung/Funktionsverlust von Gewässern: Amphibien Beseitigung von Mauerwerk, Schutt- und Steinhaufen etc.: Zauneidechse, Schlingnatter, Geburtshelferkröte

25 Beispiele für häufige Konfliktfelder: Neuerschließung von Bauflächen auf Acker / Grünland: Kiebitz, Wachtelkönig, Wiesenpieper, Rebhuhn usw. Im Wald: Spechte, Fledermäuse, Höhlenbewohner (Eulen)

26 Beispiele für Lösungen Fassadenquartiere / Einbauquartiere

27 Beispiele für Lösungen Ersatzmaßnahmen / Ersatz-Nisthilfen

28 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

29 Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende Wie vorgehen bei Abbruch, Sanierung oder Neubauvorhaben? 1. Abstimmung mit der Fachbehörde 2. Hinzuziehung eines Experten -> Artenschutz-Vorprüfung 3. Bei Vorkommen von Tieren vertiefte Untersuchung 4. Entwicklung von Vermeidungsmaßnahmen 5. In Sonderfällen: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) 6. Eventuell ökologische Baubegleitung 7. Ausnahmeprüfung (nur in sehr seltenen Fällen)

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns auch gerne an unserem Stand!

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