Lizenzen in der Insolvenz

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1 GRUR Jahrestagung 2012 Lizenzen in der Insolvenz 27. September 2012 Prof. Rolf Rattunde Rechtsanwalt - Insolvenzverwalter - Notar in Berlin Fachanwalt für Steuerrecht - Fachanwalt für Insolvenzrecht Honorarprofessor für deutsches und europäisches Insolvenzrecht und das Recht der Kreditsicherheiten (HTW Berlin)

2 Zwecke des Insolvenzverfahrens Befriedigung der Gläubiger, 1 InsO Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens Verkauf Insolvenzplan Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 2

3 Verfahrensgrundsätze Gleichmäßige Befriedigung (schuldrechtlicher) Gläubiger Wahrung dinglicher Rechte Dritter Keine Sonderrechte / Vorrechte Insolvenzverwalter als unabhängiges, objektives Organ der Gläubiger Gläubigerautonomie Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 3

4 Ansprüche gegen den Schuldner Schuldrecht: Geld Leistungen Sachenrecht Eigentum Sicherheiten Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 4

5 Schuldrecht Gegenseitige Verträge vollständig erfüllt: - Forderungen des Verwalters bzw. - Anmeldung zur Tabelle Kaufverträge ( 433 ff. BGB) nicht vollständig erfüllt Mietverträge ( 535 ff. BGB) Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 5

6 Gegenseitige Verträge (Kauf) Austauschverträge: Nicht durchsetzbar, 103 InsO Wahlrecht des Verwalters Abrechnung von Teilleistungen, 105 InsO Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 6

7 Dauerschuldverhältnisse (Miete) Fortbestand, 108 I InsO Veräußerung des Mietgegenstandes, 111 InsO Kauf bricht nicht Miete, 566 BGB gibt s nur für Immobilien! Sonst gilt: Verwalterwahlrecht, 103 InsO Zwingend, nicht abdingbar, 114 InsO Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 7

8 Eigentum wird anerkannt: Aussonderung, 985 BGB, 47 InsO Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 8

9 Übertragbarkeit von Rechten übertragbar: - Patente ( 15 PatG) - Marken ( 28 MarkenG) - Gebrauchsmuster ( 22 GebrMG) - Geschmacksmuster ( 29 GeschmMG) nicht übertragbar: - Urheberrecht ( 29 UrhG) lediglich Einräumung eines Nutzungsrechts möglich ( 31, 32 UrhG) Rechtspacht Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 9

10 Rechtsprechung BGH, Urteil v , IX ZR 162/04 ( Software ) Dingliche Verfügung (Nutzungsrecht) unterläuft 103 InsO BGH, Urteil v , I ZR 153/06 ( Reifen Progressiv ) Einfaches Nutzungsrecht wirkt dinglich: Kauf statt Miete BGH, Urteil v , I ZR 70/10 ( Take Five ) BGH, Urteil v , I ZR 24/11 ( M2Trade ) EuGH, Urteil v , C-128/11 ( UsedSoft ) Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 10

11 Reform 108a E-InsO Wirtschaft: Insolvenzfestigkeit BMJ/Insolvenzverwalter: Kompromiss zur gegenwärtigen Rechtslage ähnlich einer Immobilie Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 11

12 Widerstand der Insolvenzverwalter Schreckensszenario unrealistisch Keine Besserstellung des Lizenznehmers Keine Vorrechte Kreditwürdigkeit des Lizenzgebers Quote für dessen Gläubiger Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 12

13 Lösungen für die Praxis Zwischenholding (Zweitlizenz) Verfügung ( Escrow ) Nießbrauch / Verpfändung Vertragserfüllung Insolvenzfestigkeit des Lizenzgebers durch Ausgliederung Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 13

14 Einen schönen Tag wünscht Ihnen Prof. Rolf Rattunde Rechtsanwalt - Insolvenzverwalter - Notar in Berlin Fachanwalt für Steuerrecht - Fachanwalt für Insolvenzrecht Honorarprofessor für deutsches und europäisches Insolvenzrecht und das Recht der Kreditsicherheiten an der HTW Berlin Standort Berlin Kurfürstendamm 26a, Berlin Telefon: +49 (0) , wissenschaft@leonhardt-rechtsanwaelte.de Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin 14

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