4. Akkreditierung. Fachschaftshandbuch CAU Kiel- 4. Akkreditierung. 4.1 Interne Zertifizierung von Studiengängen
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- Frank Brahms
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1 4. Akkreditierung 4.1 Interne Zertifizierung von Studiengängen Die meisten Studiengänge an der CAU sind Bachelor- oder Masterstudiengänge. Sie gehören damit zu den sogenannten Bologna-Studiengängen und müssen den europaweiten Standards hierfür entsprechen. In Deutschland werden diese Standards durch die Begutachtung entweder einzelner Studiengänge durch externe Gutachter*innen (Programmakkreditierung) oder durch hochschulinterne Qualitätssicherung (Systemakkreditierung) sicher gestellt. An der CAU wurde im Rahmen der Umstellung auf die Systemakkreditierung der Geschäftsbereich Qualitätsmanagement etabliert. Die Mitarbeiter*innen in dieser Verwaltungsabteilung sind unter anderem für zentrale Evaluationen, die Qualitätssicherung und die Zertifizierung von Studiengängen zuständig. Das bedeutet, dass es an der CAU für alle Fragen, die die Qualität eines Studiengangs betreffen, eine zentrale Stelle gibt, die für Fragen ansprechbar ist und bei Problemen weiterhelfen kann. Wenngleich die Qualität eines Studiengangs von vielen, ganz unterschiedlichen Faktoren abhängt, so meint Qualität in diesem Fall, dass Studiengänge dem geltenden Recht entsprechen, den von der Kultusministerkonferenz und den Bundesländern definierten Standards folgen und dem Qualitätsverständnis der CAU genügen. Diese Standards beziehen sich dabei z.b. auf Themenfelder wie der Studierbarkeit und dem Prüfungssystem, wobei das Fach durch die entsprechende Prüfungsordnung und die Strukturen im Fach sicherstellen muss, dass die Kriterien in diesen Themenfeldern erfüllt werden. Dabei kann es etwa um Anforderungen gehen wie z.b. das es eine Studienberatung im Fach gibt, Module i.d.r. mit einer Prüfungsleistung abschließen, Mobilitätsfenster vorhanden sind, genügend Ressourcen (Personal, Labor, Bücher) vorhanden sind oder es Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen gibt. Um dies zu sichern, durchlaufen Studiengänge die Verfahren der internen Zertifizierung, die vom Geschäftsbereich QM organisiert und betreut werden.
2 Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Verfahren ausschließlich CAU-intern erfolgen. Es gibt also i.d.r. keine externe Begutachtung, sodass die Beteiligung der universitätsinternen Beteiligten enorm wichtig ist und die Verfahren besonders aus Studierendensicht nur funktionieren, wenn die Fachschaften eingebunden sind und diese Einbindung aktiv nutzen. Die verschiedenen Verfahren der internen Zertifizierung sind folgende: 1. Neueinrichtung eines Studiengangs nach 2. Turnusmäßige Re-Zertifizierung eines laufenden Studiengangs spätestens sieben Jahren 3. Zertifizierung bei wesentlichen Änderungen im Studiengangs 4. Zertifizierungen bei nicht-wesentlichen Änderungen im Studiengang Alle Verfahren sind auf der Homepage des QM ausführlich dokumentiert und veranschaulicht dargestellt: Die Verfahren laufen grundsätzlich ähnlich ab, unterscheiden sich allerdings in ihrer Ausgestaltung nach dem Grad der Prüfung. Grundsätzlich gibt es in allen Verfahren mehrere Phasen: 1. Konzipierungs-/Planungs- oder Vorbereitungsphase, 2. Antragsphase oder Genehmigungsphase, 3. Beschlussphase. Besonders relevant für Fachschaften ist dabei die 1. Phase, in der sie aktiv im Fach eingebunden sein müssen. Hier wird fachintern das Konzept für einen neuen Studiengang erarbeitet bzw. wird grundlegend festgelegt, ob und wenn ja wie sich ein Studiengang entwickeln soll oder muss. Hilfestellung bietet an dieser Stelle der Geschäftsbereich QM, der bei dieser Diskussion externen Input geben kann und auch selbst Veränderungsbedarf in die Diskussion einspeisen kann. Viel wichtiger ist an dieser Stelle aber der Veränderungswille von der Studierenseite, also von den Fachschaften. Die aus dieser fach- oder gelegentlich fakultätsinternen Diskussion entstandenen Konzepte werden anschließend formal geprüft und in die Gremien gegeben (Konvent->ZStA- >Senat). Die wesentliche Grundlage für alle Verfahren wird in den Fächern und damit mit
3 euch gelegt im späteren Laufe des Verfahrens werden dagegen eher formale Probleme behoben oder kleinere Änderungen vorgenommen. Wenn ihr in eurem Studiengang etwas ändern wollt, ist es dringend nötig, von Anfang an im Prozess aktiv zu sein oder diesen anzustoßen und Forderungen und Wünsche klar zu formulieren. Wann euer Studiengang in der regulären Re- Zertifizierung dran ist, könnt ihr beim Geschäftsbereich QM erfahren. Bei der Neueinrichtung eines Studiengangs werden zu einem ersten, groben Entwurf externe Gutachten eingefordert und das Verfahren läuft dann in zwei Phasen (1. Gremienrunde mit einem Grobkonzept, 2. Runde mit detaillierten Dokumenten wie z.b. Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Modulhandbuch). Studierende sind auch hier beteiligt, allerdings kann es, da der Studiengang noch nicht existiert, noch keine Fachschaft geben, sodass meist Studierende aus einer "Nachbarfachschaft" angefragt werden. Bei einer Re-Zertifizierung hingegen wird die Entwicklung eines Studiengangs seit der letzten Zertifizierung betrachtet, wozu statistische Daten, die Ergebnisse der Lehrveranstaltungs- und der Absolvent*innenevaluation innerhalb des Faches ausgewertet werden. Hieraus wird dann möglicher Änderungsbedarf im Studiengang abgeleitet und dem QM gemeldet. Die Auswertung erfolgt mit allen Beteiligen im Fach, also auch den Fachschaften, und kann z.b. im Rahmen des Studienausschusses des Fachs, einer Institutsleitungsrunde, runden Tisches oder auch einer eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe erfolgen. Ihr habt das Recht und es wird erwartet, dass die Studierenden bereits in diesem Verfahrensschritt eingebunden sind. Mit den Ergebnissen und konkreten Änderungswünschen läuft das Verfahren dann in den normalen Gremien weiter (Konvent->ZStA->Senat). Als wesentliche Änderungen gelten zum Beispiel die Änderung des Studiengangstitels, wesentlicher Inhalte oder Module, der angestrebten Kompetenzen usw. Für alle kleineren Änderungen wird das einfachere Verfahren für nicht-wesentliche Änderungen angewandt. Am Ende jedes Verfahrens können die Zertifizierung, die Zertifizierung unter Auflagen oder mit Empfehlungen stehen, die vom Präsidium auf Empfehlung des Senats beschlossen werden. Es kann jedoch auch entschieden
4 werden, dass ein Studiengang nicht (re-)zertifiziert wird oder die Entscheidung vertagt wird. Bei einer Zertifizierung unter Auflagen müssen Mängel binnen einer kurzen Frist abgestellt werden, was vom QM überprüft wird. Empfehlungen sollen hingegen während des laufenden Betriebs des Studiengangs erfüllt werden und werden erst bei der Re-Zertifizierung erneut geprüft. Gerade bei einer Zertifizierung unter Auflagen oder mit Empfehlungen sollte man aufpassen, wie diese umgesetzt werden und aktiv im Fach darauf drängen, dass Empfehlungen nicht erst Jahre später, kurz vor der Re- Zertifizierung erfüllt werden. Da die Verfahren unter Umständen recht lange dauern können und verschiedene Gremien an der CAU durchlaufen, ist es notwendig und für alle Beteiligten hilfreich, wenn ihr eine feste Ansprechperson für ein Verfahren benennt. Sollte es in Sitzungen einmal zu größeren Konflikten kommen, die fachintern nicht gelöst werden können, oder sollte die Meinung der Studierenden erheblich ignoriert werden und ihr befürchtet daraus dauerhafte Nachteile, so habt ihr die Möglichkeit, eure Kritikpunkte in einer schriftlichen Stellungnahme zu fixieren. Diese kann in weiteren Diskussionen in anderen Gremien sehr wertvoll sein und sichert, dass eure Punkte im Laufe des Verfahrens nicht untergehen. Daneben ist es auch hilfreich, relevante Punkte an die studentischen Mitglieder im Konvent und im zentralen Studienausschuss weiterzugeben. Dabei kann euch ggf. die Gremienkoordination des AStA unterstützen. Ein letzter Hinweis: Für viele Kritikpunkte gibt es Lösungen, die innerhalb eines Verfahrens zur Zertifizierung gefunden werden können. Dabei kann es helfen, sich andere Fächer anzuschauen oder einen Blick auf den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule zu werfen, um konkrete Verbesserungsvorschläge machen zu können. Denn Vieles, was angeblich zur "Fachkultur" gehört oder im Studiengang "schon immer so läuft" kann verbessert werden - allerdings nur, wenn ihr es ansprecht. Dies gilt letztlich für sämtliche internen Zertifizierungsverfahren: Es kann nur funktionieren, wenn sich Studierende und ihre Fachschaften daran beteiligen und sich aktiv möglichst frühzeitig einbringen.
5 Bei all euren Fragen können euch die Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereichs QM unterstützen und ihr könnt euch ebenfalls gerne an das zuständige Referat Studienangelegenheiten im AStA wenden. 4.2 Studentische Akkreditierungspool Der Studentische Akkreditierungspool ist die bundesweit legitimierte studentische Interessenvertretung, die Studierende in das Akkreditierungswesen entsendet und ihre Beteiligung darin fördert. Die Akkreditierung ist eine externe und wiederkehrende Überprüfung von Studiengängen nach einheitlichen und übergeordneten Aspekten unter Beteiligung externer Interessenvertretungen. In der aktuellen Ausprägung gibt es die Programm- und die Systemakkreditierung. Bei ersterer wird ein einzelnes Studienprogramm oder eine Gruppen von verwandten Studienprogrammen, bei zweiterer das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule geprüft. Zu den zentralen Aufgaben des studentischen Akkreditierungspools gehört neben der Entsendung in Verfahren und Gremien auch die Qualifikation von Studierenden. Hierzu bietet er u.a. regelmäßig Schulungsseminare zu den Themen Programmakkreditierung und Systemakkreditierung und Möglichkeiten zur Vernetzung an. Der Pool wird getragen durch die überregionalen Studierendenvertretungen und baut so auf den demokratischen Strukturen der studentischen Selbstverwaltung auf. Dies sind die Bundesfachschaftentagungen, die Landesstudierendenvertretungen und der freie zusammenschluss von studentinnenschaften e.v. (fzs). Bei Interesse an Schulungsseminaren oder Informationen zum Akkreditierungswesen könnt ihr euch gerne an den Koordinierungsausschuss des Pools wenden:
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