Die GLS-Initiative. Systemvorgaben eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung

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1 Systemvorgaben eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung Die GLS-Initiative Global Label Solutions (GLS) Caspar von der Crone [Hier eingeben]

2 Impressum: Systemvorgaben eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung Herausgeber: CD Consulting gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) (Global-Label-Solutions) Caspar von der Crone CEO Auf der Helte Bad Honnef Germany Phone: Mobile: Fax: Mail: 1. Auflage, ISBN:

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Einleitung Aktuelle Situation Die GLS-Initiative Aufgaben und Ziele 6 2 Umsetzung Das HCS-Bewertungssystem Bewertung haltungsbezogener Parameter Haltungsbezogene Parameter Tierbezogene Parameter zusätzliche Parameter 12 3 Teilnehmer Vorgaben 13 4 Rückverfolgung 13 5 Standards Übersicht 14 6 Ergebnisdarstellung Deutung der Ergebnisse Vergleich der Standards Darstellung über das GLS-Zeichen 15 TABELLEN/BEWERTUNGEN Legehennen Tabelle 1: Bewertung haltungsbezogener Parameter 17 Tabelle 2: Bewertungsgrundlagen 18 Tabelle 3: Bewertung tierbezogener und weiterer Parameter 21 Diagramm 1: Ergebnis der HCS-Bewertung blauer Bereich 22 Diagramm 2: Ergebnis der HCS-Bewertung roter Bereich 22 Diagramm 3: Summe der HCS-Bewertung roter und blauer Bereich 23 Masthühner Tabelle 4: Bewertung haltungsbezogener Parameter 24 Tabelle 5: Bewertungsgrundlagen 25 Tabelle 6: Bewertung tierbezogener und weiterer Parameter 26 Diagramm 4: Ergebnis der HCS-Bewertung blauer Bereich 29 Diagramm 5: Ergebnis der HCS-Bewertung roter Bereich 29 Diagramm 6: Summe der HCS-Bewertung roter und blauer Bereich 30 Mastkaninchen Tabelle 7: Bewertung haltungsbezogener Parameter 31 Tabelle 8: Bewertung tierbezogener und weiterer Parameter 34 Gegenüberstellung verschiedener Standards und Siegel Legehennen 35 Mastgeflügel 36 Bio 39 Anhang AGB s 3

4 1 EINLEITUNG 1.1 Aktuelle Situation Die Verpflichtung Tiere artgemäß und tiergerecht zu halten, ergibt sich zum einen aus den gesetzlichen Regelwerken, wie z. B. dem Grundgesetz, dem Tierschutzgesetz, der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, der Tierschutztransport-Verordnung, zum anderen aber auch aus moralischen bzw. ethischen Gründen. Die Haltungsweise und der Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren ist immer mehr in das Bewusstsein des Verbrauchers gerückt. Um die Ansprüche der Tiere mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen Tierhaltung in Einklang zu bringen, ist eine weitere Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen notwendig. Damit Verbraucher ihrer Verantwortung für die Tierschutzvorgaben bei der Kaufentscheidung auch gerecht werden können, ist die Einführung eines entsprechenden Labels zur Orientierung hilfreich. Tierschutz bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zusammen mit Wirtschaft und Wissenschaft gilt es weiterhin, den Tierschutz maßgeblich zu verbessern. Die Einführung eines Bewertungslabels für besonders tiergerecht erzeugte Produkte auf europäischer und nationaler Ebene ist ein erster Ansatz. Mit der Festlegung eindeutiger Bewertungskriterien, entsprechend des Stands der Forschung und der Wissenschaft, die das Tierverhalten in den Fokus rücken sind Aspekte der Haltung, des Managements und der Tiergesundheit gleichermaßen zu berücksichtigen. Dazu zählt eine Verdeutlichung des Mehrwerts für den Konsumenten durch ein Label mit Wiedererkennungswert. Erfolgreicher Tierschutz kann insbesondere auch auf europäischer und internationaler Ebene verwirklicht werden. Grundsätzlich bildet die reale und valide Bewertung von Tierschutzaspekten die entscheidende Ausgangsbasis für ein Tierschutzlabel. Die Bewertungsmethode sollte dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand entsprechen, routinemäßig anwendbar sein, allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Wertschöpfungskette leicht zu erklären sein und die Produzenten zu einer Verbesserung des Tierschutzes motivieren (multidimensionales Bewertungssystem). Die Bewertung muss auf einer integrativen Herangehensweise beruhen. Um die erforderliche Balance zwischen Wissenschaft und Praxis zu erreichen, kommt der richtigen Auswahl und Kombination unterschiedlicher Tierwohlindikatoren die wichtigste Bedeutung für den Erfolg des Tierschutzstandards zu. Das System sollte zunächst auf eine überschaubare Anzahl praktikabler, transparenter und eindeutiger Indikatoren begrenzt, jedoch flexibel angelegt werden, um sukzessive an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen und schrittweise weitere Tierspezies einbeziehen zu können. 4

5 1.2 Die GLS-Initiative CD Consulting UG ist eine gemeinnützige Organisation, welche die Global-Label-Solutions (GLS) Initiative gegründet hat, mit dem Ziel eine Tierschutzkennzeichnung für tierische Produkte einzuführen, anhand deren erkennbar ist, wie viel Tierschutzaspekte bei der Erzeugung und Tierhaltung berücksichtigt wurden. Hierzu erfolgt eine klare Bewertung der festgelegten Tierhaltungsanforderungen, die im Rahmen eines festgelegten Standards bzw. Qualitätsprogrammes definiert werden. Eine transparente und glaubwürdige Tierschutzkennzeichnung löst einen positiven Kreislauf aus: Verbrauchervertrauen in eine Tierschutzkennzeichnung mehr Tiere unter guten Tierschutzbedingungen schafft Nachfrage für Produkte, die TSvorgaben erfüllen schafft Anreize für eine tierfreundliche Produktion höhere Preise gerechtfertigt GLS setzt gerade hier an und macht sich zur Aufgabe, mit der Bewertung von Standards und einer entsprechenden Auslobung auf dem Produkt zu einer Verbesserung des Wohlbefindens von Nutztieren beizutragen und gleichzeitig die Absatzchancen auf dem Markt zu verbessern. 5

6 1.3 Aufgaben und Ziele Das Hauptziel der GLS-Initiative liegt darin, vorhandene Standards und Qualitätsprogramme vergleichbar zu machen und somit eine einfache, glaubhafte und leicht verständliche Bewertung von Produkten mit Tierschutzstandards zu bieten. Letztendlich mit dem Wieviel Tierschutz ist bei der Produktion eines Produktes berücksichtigt worden? In der Folge rechtfertigen höhere Standards und mehr Tierschutz höhere Preise für den Produzenten. Weitere Ziele der GLS-Initiative sind darüber hinaus auch: Das Sammeln von Informationen über Tierschutzanforderungen unterschiedlicher Standards, die in der Tierhaltung praktiziert werden Festlegung gemeinsamer Parameter zur Erfassung, Auswertung des Tierschutzes in der tierischen Erzeugung als Referenzmodell Bewertung bestehender und geplanter Tierschutzstandards auf Basis des Referenzmodells Erstellung einer vergleichenden Bewertung bestehender Tierschutzstandards mittels Indexbewertung zur Erleichterung der Kaufentscheidung für den Verbraucher Verbreitung von leicht verständlichem Wissen über Tierhaltungs-/Tierschutzanforderungen Nachhaltigkeit Carbon Footprint Soziale Standards Regionalität Futtermittel ohne gentechnisch modifizierte Bestandteile Einsatz von Antibiotika und Leistungsförderer Tierschutzaspekte wie Verbot der Schabelbehandlung Töten von männlichen Küken Transport Schlachtung Halal, Koscher Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufzahlung. Weitere Aspekte werden im Bedarfsfall ergänzt. 6

7 2 Umsetzung Die Vorgaben der Initiative zur Umsetzung und Bewertung von Systemen, Standards und Label basieren auf einem sog. 3-Säulen-Prinzip: haltungsbezogene Parameter tierbezogene Parameter Kontrolle und Verifizierung der Vorgaben Grundlage hierfür ist das sog. Housing Score Condition System (HCS). Dieses basiert auf wissenschaftliche Untersuchungen von Universitäts-Professor Dr. H. Bartussek, Österreich, der erstmals den Tiergerechtigkeitsindex (TGI) 1 zur Bewertung von Standards im Bereich der tierischen Produktion aufgebaut hat. Auf dieser Grundlage wurde das HCS-System entwickelt, das nunmehr zur Bewertung der Standards dient. Im Weiteren werden die Grundlagen des HCS dargestellt. 2.1 Das HCS-Bewertungssystem Der HCS als ganzheitliches Bewertungsverfahren ersetzt nicht die Festlegung von Mindestraumansprüchen für Körperbewegung, für ungestörtes Fressen, Ausscheiden, Ruhen, Trinken, Auslauf usw., sondern setzt dieses vielmehr voraus. Dazu ist in einer ersten Beurteilungsstufe die Einhaltung von Mindestmaßen und sonstigen Mindestansprüchen zu prüfen. Als Mindestnorm gelten die Bestimmungen der einschlägigen EU-Richtlinien bzw. bei der ökologischen Tierhaltung der EU-Verordnung sowie die nationalen Tierschutzgesetze und Tierschutzverordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Werden Mindestnormen unterschritten, wird die HCS-Zahl nur mit Vorbehalt festgestellt (HCS/V- Zahl). Die HCS-Bewertung gilt dann nur vorbehaltlich der Verbesserung bzw. Beseitigung der Mängel (Mindestnorm-Unterschreitungen) in angemessener Frist. Die zu bewertenden Standards müssen definierte Prüfsystematiken beinhalten. Darüber hinaus sind unabhängige externe Kontrollen vorgeschrieben und Korrekturmaßnahmen festzulegen. 2.2 Bewertung haltungsbezogener Parameter Die Bewertung haltungsbezogener Parameter (Indikatoren) des HCS (blauer Bereich) erfolgt nach den Vorgaben bzw. Haltungskriterien der jeweiligen Standards. Diese sind in den Vermarktungsnormen oder der ökologischen Produktion definiert. Darüberhinausgehende Parameter der jeweiligen Standards werden ebenfalls berücksichtigt. Dieser Bereich wird vom HCS mit max. 60 möglichen Punkten bewertet

8 2.3 Haltungsbezogene Parameter Legehennen 2 3 Einflussbereich I: Bewegungsmöglichkeit nutzbare Fläche im Stall m²/tier; max. Tiere/m² Scharr-Raum-Anteil im Stall % der Bodenfläche Erhöhte Sitzstangen m²/tier Auslauf ins Freie Vorplatz; Tage/Jahr; Weidefläche; größte Entfernung bei 10m²/Tier Einflussbereich II: Sozialkontakt Tiere pro räumlich getrennter Gruppe begehbare Fläche im Stall Verfügbarkeit von Nestern, Wasser, Futter erhöhte Sitzstangen Hähne in der Herde Auslauf ins Freie Durchgangsbreite; Entfernung zum Ausgang; Ausstattung des Vorplatzes/stallnahen Auslaufs Einflussbereich III: Bodenbeschaffenheit Sitzstangenlänge (m/tier) Sitzstangenbeschaffenheit Abdeckung der Kotebene Scharr-Raum Einstreudicke; Zustand der Einstreu Boden im Legebereich (Nest) Weide, Grasnarbenzustand Einflussbereich IV: Licht, Luft, Lärm Licht im Stall (Scharr-Raum) Luftqualität und Luftraten im Stall Zugluft im Ruhebereich techn. Lärm im Stall Auslauf/Weide Tage/Jahr; Stunden/Tag; Schattenspender auf Weide (% der Tiere) Einflussbereich V: Betreuungsintensität Sauberkeit der Nester, Futter, Tränkeeinrichtungen Techn. Zustand der Stalleinrichtungen Kadaver im Stall Altersabhängiger Zustand des Federkleides Zustand der Haut Stallbuchführung Tiergesundheit 2 Tiergerechtigkeitsindex für Legehennen TGI 35 L, Housing Condition Score (HCS), Bartussek LWL Livestock Welfare Labeling Initiative, Caspar von der Crone 8

9 Masthühner 4 5 Einflussbereich I: Bewegungsmöglichkeit nutzbare Fläche im Stall m²/tier; max. Tiere/m² Scharrfläche im Stall Anteil Stall Kaltscharr-Raum Anteil Stall Auslauf ins Freie Tage/Jahr; Weidefläche; größte Entfernung Stall bis Ende der Grünlandfläche Einflussbereich II: Sozialkontakt Tiere pro räumlich getrennter Gruppe Nutzfläche im Stall Verfügbarkeit von Wasser und Futter Erhöhte Sitzstangen vorhanden Auslauf ins Freie Durchgangsbreite; Entfernung zum Ausgang; Ausstattung des Vorplatzes und stallnahen Auslaufs Einflussbereich III: Bodenbeschaffenheit Sitzstangenlänge (m/tier) Sitzstangenbeschaffenheit Scharr-Raum Einstreudicke; Zustand der Einstreu Vorplatz, überdacht Weide, Grasnarbenzustand Einflussbereich IV: Licht, Luft, Lärm Licht im Stall (Scharr-Raum) Luftqualität und Luftraten im Stall Zugluft im Ruhebereich techn. Lärm im Stall Auslauf/Weide Tage/Jahr; Stunden/Tag; Schattenspender auf Weide (% der Tiere) Einflussbereich V: Betreuungsintensität Sauberkeit im Stall Zustand der Stalleinrichtungen Verluste, Kadaver im Stall altersabhängiger Zustand des Federkleides Zustand der Haut Stallbuchführung Tiergesundheit 4 Tiergerechtigkeitsindex für Masthühner, Housing Condition Score (HCS), Bartussek LWL Livestock Welfare Labeling Initiative, Caspar von der Crone 9

10 Mastkaninchen 6 7 Einflussbereich I: Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeit jederzeit zugängliche Gesamtfläche (Bodenfläche und erhöhte Flächen m 2 /Tiere) Beschäftigungsmaterial, Material, Heu, Stroh, Rüben Erhöhte Ebenen Überdachter Auslauf Auslauf ins Freie, begrünt Einflussbereich II: Sozialkontakt Verfügbarkeit von Nestern, Wasser und Futter, Einrichtungen Herdenstruktur bzw. Tiere pro Gruppe Separater Auslauf und Auslauf ins Freie Struktur der Funktionsbereiche Einflussbereich III: Bodenbeschaffenheit Bodenfläche Erhöhte Ebenen Aktivitätsbereich Einstreudicke; Zustand der Einstreu Vorplatz, überdacht Weide, Grasnarbenzustand Einflussbereich IV: Licht, Luft, Lärm Licht im Stall Luftqualität und Luftraten im Stall Zugluft im Ruhebereich techn. Lärm im Stall Auslauf/Weide Tage/Jahr; Stunden/Tag; Schattenspender auf Weide) Einflussbereich V: Betreuungsintensität Sauberkeit im Stall Zustand der Stalleinrichtungen Verluste, Kadaver im Stall altersabhängiger Zustand des Fells Tiergesundheit Stallbuchführung Tiergesundheit 6 Tiergerechtigkeitsindex für Mastkaninchen, Housing Condition Score (HCS), Bartussek LWL Livestock Welfare Labeling Initiative, Caspar von der Crone 10

11 2.3 Tierbezogene Parameter Neben der Bewertung des HCS (roter Bereich) erfolgt eine Bewertung der sog. weichen, tierbezogenen Indikatoren. Hierbei handelt es sich um Indikatoren, die im Bewertungssystem des HCS nicht ausreichend erfasst werden und die speziell auf den Aspekt des Tierschutzes abzielen. Dieser Bereich hat einen Anteil von max. 30 Punkten. Die tierbezogenen Parameter verdeutlichen die erforderliche Balance zwischen Wissenschaft und Praxis und sind zunächst begrenzt auf eine überschaubare Anzahl praktikabler, transparenter und eindeutiger Indikatoren. Auch die tierbezogenen Parameter können flexibel an neue Erkenntnisse angepasst werden. Legehennen Für diesen Bereich wurden nachfolgende Indikatoren zur Bewertung gewählt. Schnabelkupieren Qualität des Auslaufes Körperlicher Zustand oder Indicators of welfare Junghennenaufzucht Ausstallung der Legehennen und Transport der Tiere Tötung der männlichen Tiere Schlachtung der Legehennen Verzicht auf farbgebende Stoffe zur Dotterbeeinflussung Masthühner Für diesen Bereich gelten analoge Indikatoren. Qualität des Auslaufes Körperlicher Zustand oder Indicators of welfare Ausstallung der Tiere Schlachtung und Transport Mastkaninchen Für den Bereich Mastkaninchen gelten ebenfalls analoge Indikatoren. Transport und Schlachtung Haltungsvorgaben für Muttertiere und Zuchtkaninchen Körperlicher Zustand und Mortalität Körperliche Unversehrtheit und Verhaltensweise der Tiere Diese Indikatoren werden unterschiedlich gewichtet, insgesamt können maximal 30 Punkte vergeben werden. Es gibt allerdings auch sogenannte Ausschlusskriterien. In diesem Falle bleibt festzuhalten, dass der rote Bereich nur dann bewertet wird, wenn vom Standardgeber auch Maßnahmen im Falle von Abweichungen festgelegt wurden. Speziell bedeutet dies, dass die Erhebung von Korrekturmaßnahmen als obligatorisch angesehen werden und vom Standardgeber zu implementieren sind. Anderenfalls handelt es sich hierbei um ein sogenanntes K.O.- Kriterium, das dazu führt, dass im tierbezogenen (roten) Bereich keine Punkte erworben werden können. 11

12 2.4 Zusätzliche Parameter Futter, Herkunftssicherung und Rückverfolgung Zusätzlich wurden Futter und Rückverfolgungsparameter aufgenommen. Insbesondere das Verbot von GMO-Bestandteil im Futter Verzicht auf Gentechnik im Futter und Antibiotikaprophylaxe stellen ein KO-Kriterium dar. Des Weiteren sind die besonderen Anforderungen Im Bereich der ökologischen Produktion zu berücksichtigen, wie z. B. die flächengebundene Produktion, Regionalität, Einsatz von Futtermitteln und Zukauf. Die Rückverfolgbarkeit ist zwar gesetzlich geregelt, nicht aber eine chargen- oder zumindest mengenmäßige Herkunftssicherung bzw. Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Prozesskette. 2.5 Kontrolle und Verifizierung aller Parameter Neben der Bewertung der haltungs- und tierbezogenen Parameter (blauer und roter Bereich) werden Kontrolle und Verifizierung der Umsetzung und Einhaltung der jeweiligen Standards mit max. 20 Punkten einbezogen. Die Kontrollen mit anschließender Zertifizierung erfolgen ausschließlich durch die europäische Norm DIN EN ISO/IEC zugelassenen Zertifizierungsstellen. Darüber hinaus erfolgen Verifizierungen durch andere Kontrollstellen bzw. durch GLS beauftragte Auditoren im Rahmen des sog. Integrity- Programms. Die Kontrollen erfolgen unangemeldet. Eine Verweigerung führt zum Ausschluss 8. 8 s. AGB s (Anlage) 12

13 3 Teilnehmer Teilnehmer sind insbesondere Lebensmittelproduzenten und Vermarkter die Inhaber einer Marke sind, die nach Vorgaben eines Systems/Standards erzeugt wurden. Die Vorgaben dieses Systems sind öffentlich einsehbar und verfügbar. Die System- bzw. Standardgeber sind entweder Verbände oder Organisationen, die Vorgaben nach unterschiedlichen Kriterien erstellen, wie zum Beispiel ökologisch erzeugte Produkte oder aber auch Vorgaben mit besonderen Anforderungen, wie zum Beispiel Tierschutzkriterien. Standardgeber können aber auch lediglich die gesetzlichen Vorgaben beschreiben bzw. fordern. Ebenso können Teilnehmer/Betriebe eigene Standards entwickeln, die über die Vorgaben bestehender hinausgehen. Sämtliche Standards müssen mindestens jährlich von einer auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert werden. Das Ergebnis dieses Audits ist dem Auftraggeber vorzulegen und ist Bestandteil und Vorgabe zur Teilnahme am System der GLS. Abweichungen der Vorgaben oder das Nichtbestehen der neutralen Kontrolle sind dem Auftraggeber unverzüglich und unmittelbar zu melden. Ein Versäumnis führt zum sofortigen Ausschluss aus dem System der GLS. Die vom Auftragnehmer beauftragte Zertifizierungsstelle ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben, die sich aus dem jeweiligen Standard ergeben. Die Einhaltung der Vorgaben ist nach jedem Audit unmittelbar dem Auftraggeber zu melden und sind Grundlage für die Bewertung, die bei jeder Änderung bzw. Anpassung verifiziert wird. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass die Teilnahme auf der Homepage der GLS öffentlich zugänglich ist und dass im Falle eines Ausschlusses alle übrigen Teilnehmer, dazu zählen auch der Lebensmitteleinzelhandel, Verbraucherorganisationen und Verbände darüber in Kenntnis gesetzt werden. 3.1 Vorgaben Zur Einhaltung der Systemvorgaben sicherzustellen, verpflichtet sich der Teilnehmer zur Vornahme und Duldung aller hierzu erforderlichen Maßnahmen. Dies umfasst die mindestens jährlich durchzuführende Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die mit der Durchführung von Zertifizierungsaudits zu beauftragen sind. Darüber hinaus werden zur Umsetzung der Vorgaben durch eine andere Zertifizierungsstelle Verifizierungsaudits durchgeführt. 4 Rückverfolgung Zur Sicherstellung der Herkunftskennzeichnung wurden gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 über die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Rückverfolgungsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs gestellt. Die Vorgaben der GLS beinhalten deshalb auch das Thema Rückverfolgung als wichtigen Bestandteil der Bewertung. Die den Lebensmittelunternehmern gemäß Art. 3 Verordnung (EU) Nr. 1337/2013 auferlegte Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystem gilt allerdings nicht für Schaleneier, jedoch für den Bereich Fleisch, also auch Masthühner und Kaninchen. Private Qualitätssicherungs- und Herkunftssysteme, stellen ebenfalls hohe Anordnungen an die Rückverfolgung und haben weitergehende Vorgaben etabliert und umgesetzt. Wenn überhaupt handelt es sich um eine mengenbezogene Rückverfolgung auf den jeweiligen Produktionsstufen bzw. im Bereich der Primärproduktion. Wünschenswert wäre jedoch eine chargenbezogene Rückverfolgung für alle Herkünfte entlang der Prozesskette. 13

14 5 Standards Am Markt gibt es eine Vielzahl von Standards und spezifische Vorgaben für die Produktion, Verarbeitung bis hin zum Verkauf. Gerade hier setzt die Initiative der GLS an, um diese neutral zu bewerten, zunächst für den Bereich Legehennen, Masthühner und Mastkaninchen, weitere Tierarten folgen. Die Auslobung der Produkte erfolgt über Logos der Standardgeber, von Ökosiegel bis hin zum Tierschutzlabel. Was sie konkret aussagen lässt sich nur schwer darstellen. Für die meisten Verbraucher werden Labels nicht mit Tierschutz verbunden oder sind nicht bekannt. Nach einer Studie der Georg-August-Universität Göttingen steht Bio dabei im Vordergrund, selbst das Tierschutzlabel ist relativ unbekannt Übersicht Beispielhafte Übersicht verschiedener Logos 10 9 Quelle: 10 Quelle, Homepage der jeweiligen Standardgeber und Qualitätssicherungssysteme, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. 14

15 6 Ergebnisdarstellung 6.1 Deutung der Ergebnisse Die Basis für die Bewertung bestehender und geplanter Tierschutzstandards stellt immer das über die für die Erfassung, Be- und Auswertung des Tierschutzes definierten Parameter festgelegten Referenzmodelles dar. In unserem Bewertungssystem erfüllt das Referenzmodell alle Parameter, die derzeit theoretisch von einem Tierschutzstandard erwartet werden können. Jeder Standard unterzieht sich zunächst der HCS-Bewertung der haltungsbezogenen Parameter (blauer Bereich) gefolgt von der Bewertung der tierschutzbezogenen Parameter (roter Bereich) auf der Basis des Referenzmodelles. Beide errechneten Ergebnisse werden summiert und bilden somit das Gesamtergebnis der Bewertung. Das Ergebnis zeigt, um wie viele Punkte die Tierschutzvorgaben des bewerteten Standards die gesetzlichen Vorgaben übertreffen. 6.2 Vergleich der Standards Nachdem die existierenden Standards wie beschrieben bewertet wurden, werden die Gesamtergebnisse graphisch zusammengefasst und miteinander verglichen, s. Abbildungsverzeichnis Diagramme 1 bis 6 auf den Seiten und Anhand des Bewertungsschemas kann genau nachvollzogen werden, warum ein Standard mehr oder weniger Punkte im Vergleich zu einem anderen Standard erhalten hat. Gleichzeitig können auch Aussagen darüber getroffen werden, welche Vorgaben ein Standardgeber definieren muss, um entsprechend mehr Punkte zu erhalten. 6.3 Darstellung über das GLS-zeichen Über das GLS-Prüfzeichen sollen die in den Bewertungen erzielten Ergebnisse eindeutig nachvollziehbar für den Verbraucher auf den entsprechend bewerteten Produkten ersichtlich sein (analog Stiftung Warentest). Der Verbraucher soll auf einen Blick erkennen können, wie viel Tierschutz das Qualitätsprogramm bei der Erzeugung/Herstellung eines Produktes berücksichtigt. 15

16 Die Darstellung erfolgt nach einem Punktesystem von 0 bis 100 und ist damit leicht und verständlich nachvollzielbar. Je höher die Punktezahl, umso besser der Standard. Anhand des Farbschemas von rot bis hellgrün, analog dem Ampelsystem im Bereich Lebensmittel wird eine klare Aussage getroffen. Grün bedeutet, dass ein höherer Tierschutzstandard erreicht wird, während rot lediglich die kommerzielle Haltung nach gesetzlichen Vorgaben darstellt. Bei dem GLS-Prüfzeichen handelt es sich somit auch um einen dynamischen Prozess, der dem Standardgeber jederzeit die Möglichkeit gibt, die Vorgaben zu ändern bzw. neu zu implementieren. Anpassungen bei möglichen strengeren Anforderungen oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind jederzeit möglich. Die Erstellung einer vergleichenden Bewertung bestehender Tierschutzstandards mittels der Indexbewertung, die unter Punkt 3 beschrieben wurde, soll zu einer Erleichterung der Kaufentscheidung führen und den Verbraucher zudem leicht verständliches Wissen über Tierhaltungs- bzw. Tierschutzanforderungen bieten. Durch eine definierte und transparente Bewertung ist nachvollziehbar, wo ein bestimmter Standard im Vergleich zu anderen steht. Der Standardgeber kann somit die notwendigen Verbesserungen erkennen. Das Ergebnis für einen Standard zeigt an, wie deutlich dieser zudem über den gesetzlichen Vorgaben liegt. Darüber hinaus wird das Plus an Tierschutz deutlich gemacht. Eine Studie über Verbraucherpräferenzen im Bereich Tierwohl und Tierschutz des Lehrstuhls Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte der Universität Göttingen (Achim Spiller, Anke Zühlsdorf) 11 zeigt, dass für gut 2/3 der Verbraucher Tierschutz wichtig, aber nur für 13,1% das Thema bedeutungslos und für ein Viertel gleichgültig ist. 11 Quelle: 16

17 Tabellenanhang/Bewertungen Tabelle 1 HCS-Bewertung Legehennen, haltungsbezogene Parameter (blauer Bereich), max. 66 Punkte 17

18 Tabelle 2 Bewertungsgrundlagen 18

19 Fortsetzung Tabelle 2 19

20 Forstsetzung Tabelle 2 20

21 Tabelle 4 HCS-Bewertung Legehennen, tierbezogene und weitere Parameter (roter Bereich), max. 34 Punkte 21

22 Auswertungsbeispiele auf Grundlage bestehender Standards für Legehennen Diagramm 1 HCS-Bewertung haltungsbezogener Parameter 70 HCS Legehennen, blauer Bereich Diagramm 2 HCS-Bewertung tierbezogener Parameter 30 HCS Legehennen, roter Bereich

23 Diagramm 3 HCS-Bewertung tier- und haltungsbezogener Parameter Zusammenfassung roter und blauer Bereich HCS Legehennen, roter und blauer Bereich 23

24 Tabelle 4 HCS-Bewertung Masthühner, haltungsbezogene Parameter (blauer Bereich), max. 64 Punkte 24

25 Tabelle 5 Bewertungsgrundlagen (blauer Bereich) 25

26 Fortsetzung Tabelle 5 Bewertungsgrundlagen (blauer Bereich) 26

27 Fortsetzung Tabelle 5 Bewertungsgrundlagen (blauer Bereich) 27

28 Tabelle 6 HCS-Bewertung Masthühner, tierbezogene Parameter, Futter, Rückverfolgung und Kontrolle (roter Bereich), max. 36 Punkte 28

29 Auswertungsbeispiele auf Grundlage bestehender Standards für Masthühner Diagramm 4 HCS-Bewertung haltungsbezogener Parameter (blauer Bereich) 70 HCS Masthühner, blauer Bereich EU-Vorgaben Standard 1 Standard 2 EU Boden Standard 1 Tierschutz 1 Tierschutz 2 Diagramm 5 HCS-Bewertung tierbezogener Parameter (roter Bereich) 30 HCS Masthühner, roter Bereich EU-Vorgaben Standard 1 Standard 2 EU Boden Standard 1 Tierschutz 1 Tierschutz 2 29

30 Diagramm 6 HCS-Bewertung tier- und haltungsbezogener Parameter Zusammenfassung roter und blauer Bereich HCS Masthühner, roter und blauer Bereichl 0 EU-Vorgaben Standard 1 Standard 2 EU Boden Standard 1 Tierschutz 1 Tierschutz 2 30

31 Tabelle 7 HCS-Bewertung Mastkaninchen, haltungsbezogene Parameter (blauer Bereich) 31

32 Fortsetzung Tabelle 7 32

33 Fortsetzung Tabelle 7 33

34 Tabelle 8 HCS-Bewertung Mastkaninchen, tierbezogene und weitere Parameter (roter Bereich), max. 39 Punkte. 34

35 Tabelle 9 Gegenüberstellung verschiedener Standards Beispiel Legehennen Quelle, Internetseiten der jeweiligen Standardgeber, keine Gewähr für Vollständigkeit, Ermittlung auf Basis verfügbarer Daten 35

36 Tabelle 10 Beispiel Masthühner Quelle, Internetseiten der jeweiligen Standardgeber, keine Gewähr für Vollständigkeit, Ermittlung auf Basis verfügbarer Daten 36

37 Fortsetzung Tabelle 10 37

38 Fortsetzung Tabelle GGE Standard wurde aufgrund mangelnder Akzeptanz eingestellt. Keine Gewähr auf Inhalte und Vollständigkeit. 38

39 Tabelle 11 Beispiel Biosiegel 15 Standard Anzahl Betriebe ökologische Zutaten künstlicher Pflanzenschutz Antibiotika, Arzneimittel Mastschweine pro Ha 95 % 100 % 100 % 100 % verboten verboten verboten verboten bis zu 3 x im Jahr bis zu 3 x im Jahr bis zu 3 x im Jahr bis zu 3 x im Jahr Kühe pro Ha Masthühner pro Ha Legehennen pro Ha Tiertransporte keine Stromstöße, allopathische Beruhigungsmittel 4 Stunden, max. 200 km 4 Stunden, max. 200 km - Futterzukauf erlaubt max. 50 % max. 50 % max. 50 % 15 Internetrecherche, keine Gewähr auf Inhalte und Vollständigkeit 39

40 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CD Consulting, gemeinnützige Unternehmer Gesellschaft (haftungsbeschränkt) Global-Label-Solutions (GLS) 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen, Nutzung des Online-Portals und Markenzeichen der Global-Label-Solutions (GLS) werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Teilnehmer/Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat. 2 Angebote und Aufträge 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Systemteilnahme zustande. 2.2 Maßangaben bzw. Ergebnisse der Auswertungen, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden. 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit 3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Dienstleitung durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Dienstleistung eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Dienstleistung bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. 3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet. 4 Preise 4.1 Unsere Preise gelten unmittelbar bzw. ab Werk sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Eventuelle Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten. 4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 40

41 5 Zahlung 5.1 Unsere Rechnungen sind unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. 5.2 Der Systemteilnehmer/Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. 5.3 Gerät der Systemteilnehmer/Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch GLS bleibt vorbehalten. 5.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen. 5.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. 6 Gewährleistung/Haftung 6.1 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Systemteilnehmer/Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt und rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Systemteilnehmers/Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Systemteilnehmer/Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 6.2 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Systemteilnehmers/Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Systemteilnehmer/Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Systemteilnehmer/Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 6.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 6.4 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den ge- 41

42 setzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 6.5 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6.6 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 6.7 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist. 6.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte 7.1 Die Nutzung der Wort-Bild-Marke bzw. des Logos mit Aussagen zur Bewertung des Standards erfolgt erst nach Eingang aller Zahlungen des Vertrags bzw. der Systemteilnahme. Die Systemteilnahme erfolgt erst dann, wenn der Systemteilnehmer/Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel- Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels. 7.2 Der Systemteilnehmer/Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Systemteilnehmer/Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen. 7.3 Kommt der Systemteilnehmer/Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Systemteilnehmer/Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet. 42

43 8 Erfüllungsort Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Bad Honnef, Sitz der Gesellschaft. 9 Datenverarbeitung Der Systemteilnehmer/Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Systemteilnehmer/Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt. 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen Der Systemteilnehmer/Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Teilnehmervertrag Einwilligung der GLS abzutreten Ist der Systemteilnehmer/Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechselund Scheckklagen AG Siegburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Systemteilnehmer/Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 43

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