Welche Chancen ergeben sich durch die Neuregelungen für die Kinderund Jugendlichenrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung?

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1 Welche Chancen ergeben sich durch die Neuregelungen für die Kinderund Jugendlichenrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung? Dr. Susanne Weinbrenner, MPH Leiterin des Geschäftsbereiches Sozialmedizin und Rehabilitation Leitende Ärztin der Deutschen Rentenversicherung Bund 26. Reha-Wissenschaftliches Kolloquium in Frankfurt am Main Diskussionsforum Konsequenzen des Flexirentengesetzes für die Kinder- und Jugendrehabilitation am 22. März 2017

2 Gliederung 1. Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung 2. Änderungen durch das Flexirentengesetz 3. Chancen durch das Flexirentengesetz 4. Umsetzung der Änderungen 5. Ausblick/Fazit 2

3 1. Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung 3

4 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung ist ein integraler Bestandteil der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 3,1 % aller medizinischen Rehabilitationen der DRV entfielen im Jahr 2015 auf die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation hierfür wurden rund 170 Mio. Euro ausgegeben (2015) 4

5 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung bisher: sonstige Leistung zur Teilhabe nach 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI Ermessensleistung stationäre Leistung für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten beziehungsweise gesundheitlichen Einschränkungen Ziel: Verbesserung beziehungsweise Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Sicherung der Teilhabe am späteren Erwerbsleben Erbringung auf der Grundlage der Kinderreha-Richtlinien Gleichrangige Zuständigkeit von Renten- und Krankenversicherung 5

6 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung Entwicklung der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation , , , , , , , , , Anträge Bewilligungen abgeschl. Leistungen Bruttoaufwendungen Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

7 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 2015 nach Diagnosen 5,0% 3,6% 2,3% 0,6% 2,3% 2,1% 24,0% Psychische u. Verhaltensstörungen (ohne organische Störungen) Adipositas u. sonst. Überernährung Asthma bronchiale KH d. Haut u. Unterhaut 7,1% KH Muskel-Skelett-System u. Bindegewebe sonstige KH d. Atmungssystems Sonstige Krankheiten 8,2% Keine Aussage möglich Diabetes mellitus 8,4% 19,3% KH d. Nervensystems Bösartige Neubildungen KH d. Verdauungssystems 17,2% Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rehabilitation 2015, Tab M 7

8 2. Änderungen durch das Flexirentengesetz 8

9 Änderungen durch das Flexirentengesetz als Pflichtleistung in 15a SGB VI normiert Verankerung des Einflusses auf die spätere Erwerbsfähigkeit im Gesetz Erweiterung um ambulante und nachgehende Leistungen Aufnahme von Regelungen in Bezug auf die Mitaufnahme einer Begleitperson beziehungsweise von Familienangehörigen Dauer der stationären Kinderrehabilitation: in der Regel für mindestens 4 Wochen 9

10 Änderungen durch das Flexirentengesetz 4-Jahresfrist zur Wiederholung einer medizinischen Rehabilitation nach 12 Abs. 1 Satz 1 SGB VI findet keine Anwendung Gemeinsame Richtlinie zur Sicherstellung der einheitlichen Rechtsanwendung (insbesondere zu den Zielen, persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen) Wegfall der gesonderten Begrenzung der Ausgaben für die Leistungen zur Kinderrehabilitation (sogenannter kleiner Reha-Deckel) 10

11 3. Chancen durch das Flexirentengesetz 11

12 Chancen durch das Flexirentengesetz Ausweitung auf ambulante Leistungen Möglichkeit, flexibler auf Bedürfnisse der Kinder einzugehen Wohnortnah Kinder/Jugendliche verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld Leichterer Einbezug des Umfelds des Kindes/Jugendlichen in Therapie 12

13 Chancen durch das Flexirentengesetz Ausweitung auf nachgehende Leistungen (Nachsorgeleistungen) Kinder- und Jugendlichenrehabilitation nur ein Baustein der gesundheitlichen Versorgung Sicherstellung des Rehabilitationserfolges = weiterer Baustein 13

14 Chancen durch das Flexirentengesetz Ausgestaltung als Pflichtleistung Wegfall des sogenannten kleinen Reha-Deckels Wegfall der 4-Jahresfrist zur Wiederholung einer medizinischen Rehabilitation ( 12 Absatz 1 SGB VI) Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des kindlichen Organismus Bedarfsgerechtere Versorgung der Kinder 14

15 Chancen der Änderungen durch das Flexirentengesetz Erarbeitung der gemeinsame Richtlinie auf Ebene der Deutschen Rentenversicherung Bund Ausgestaltung der Begleitpersonenregelung 15

16 4. Umsetzung der Änderungen 16

17 Umsetzung der Änderungen Vorbereitung in einer Projektgruppe der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Einbeziehung der Leistungserbringer in Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern (z.b. mit der gesetzlichen Krankenversicherung abschließende Beratung in den Beschlussgremien der Deutschen Rentenversicherung Bund 17

18 Umsetzung der Änderungen Erarbeitung der gemeinsame Richtlinie zu Zielen, persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen unter Berücksichtigung der Ausweitung auf ambulante und nachgehende Leistungen Ausgestaltung der Begleitpersonenregelung 18

19 Umsetzung der Änderungen Ambulante Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation: Erarbeitung eines Rahmenkonzepts Konzeption neuer Leistungsangebote Schaffung der dazu notwendigen Strukturen Nutzung bestehender Strukturen 19

20 Umsetzung der Änderungen durch das Flexirentengesetz nachgehende Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation: Erarbeitung eines Rahmenkonzepts Konzeption neuer Leistungsangebote inklusive der Schaffung der dazu notwendigen Strukturen und/oder Nutzung bestehender Leistungsangebote und Strukturen 20

21 Umsetzung der Änderungen durch das Flexirentengesetz Workshop am 27. Juni 2017 in Berlin mit Leistungserbringern, Leistungsträgern sowie weiteren an der Versorgung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen beteiligten Akteuren Ziel ist es einen Überblick über die an der Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher beteiligten Akteure, die bereits vorhandenen Angebote im Bereich ambulante und nachgehende Leistungen und die bestehenden Defizite in der Versorgung zu erhalten. 21

22 5. Ausblick/Fazit 22

23 Ausblick/Fazit größerer Gestaltungsspielraum durch das Flexirentengesetz gegebenenfalls Steigerung der Antragszahlen durch die Ausgestaltung als Pflichtleistung beziehungsweise durch den Wegfall der 4-Jahresfrist sozialmedizinischen Kriterien für die Beurteilung der individuellen Bedarfslage bleiben unverändert ambulanten und nachgehenden Leistungen sind zu entwickeln 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

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