Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris)
|
|
- Elsa Müller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Allgemein Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. Lenkzeit Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Die Lenkzeit darf ohne Fahrtunterbrechung 4,5 Stunden nicht überschreiten. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer deshalb eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten. Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf aber 90 Stunden nicht überschreiten. Ruhezeit Ruhezeiten sind Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. Jeder Fahrer muss tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten. Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Die wöchentliche Ruhezeit kann zusammenhängend 45 Stunden nach 6 24 Stunden nach der letzten wöchentlichen Ruhezeit betragen. Zuwiderhandlung Verstößt ein Fahrer gegen die höchstzulässigen Lenkzeiten, so kann nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, oder gegen die dort handelnden Personen ein Bußgeld oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. In der Verordnung ist außerdem festgelegt, dass sowohl Unternehmen, Verlader, Spediteure als auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrvermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung verstoßen.
2 Vorraussetzungen A-User System-Admin Mandant - <LRZ-Server-Zugang> Benutzer enablelrz - Fahrzeug - haslrz GPRSgateway - <Konfiguration> Der Mandant (Kunde) benötigt einen Zugang zum LRZ-Server mit Login-Name und - Passwort. Dieser Zugang wird vom System-Administrator freigeschaltet. Der Benutzer benötigt eine Freigabe durch den Fahrzeug-Administrator (A-User). Fahrzeuge, die an der Auswertung von Lenk- und Ruhezeiten teilnehmen sollen, benötigen eine Freischaltung im LRZ-Sever durch den System-Administrator. Ebenso benötigen sie die Freigabe im Portal, damit deren Daten vom LRZ-Server abgerufen und angezeigt werden. Es sind nur bestimmte GPRSgateway mit dem LRZ-Server verbunden. LRZ-Fahrzeuge müssen ihre Daten über diese GPRSgateways senden. Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, werden die Spalten [RLZ tg] und [RLZ 4.5h] sichtbar. RLZ tg zeigt die Restlenkzeit für den aktuellen Tag an. RLZ 4.5h zeigt die zur Verfügung stehende Restlenkzeit ohne Fahrtunterbrechung bezüglich der maximalen Lenkzeit von 4,5 Stunden an. Verweilt die Maus auf einen der Werte in diesen beiden Spalten, werden Zusatz- Informationen als Text angezeigt. Beispiele für Zusatzinformationen:
3 Server für Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Hat der Benutzer das Attribut enablelrz, wird oben rechts das Symbol für den Zugang zum LRZ-Server verfügbar. Damit kann sich der Benutzer direkt am LRZ-Server anmelden. Vorrausetzung dabei ist, dass der Kunde (Mandant) über einen Zugang mit LRZ Login Name und Passwort verfügt. Dieser Zugang wird vom System-Administrator erstellt. Nach erfolgreichem Login stehen unterschiedliche Darstellungen und Auswertungen zur Verfügung. Fahrzeuge
4 Fahrerüberwachung - Übersicht Fahrerüberwachung - Zeitraum
5 Fahrerüberwachung - einzeln
6 Fahrzeuge editieren
Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer
RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen
MehrRichtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen
2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung
Mehr2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006
24 Kapitel 1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften Es ist sicherzustellen, dass der Fahrtschreiber sowie alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen plombiert sind. vor Antritt
MehrÄnderung im Fahrpersonalrecht
Änderung im Fahrpersonalrecht Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Art. 8 Abs. 6 und 8 Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte
MehrLenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr.
Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/ 85 von Dipl.-Kfm. Christoph Manuel Meyer, Prof. Dr. Herbert
Mehr2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006
24 Kapitel 1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften Es ist sicherzustellen, dass der Fahrtschreiber sowie alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen plombiert sind. vor Antritt
MehrHerzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld. Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät?
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät? Beratungsgesellschaft mbh Beratung Auswertung Schulung Unterstützung Weserstraße
MehrArbeitshilfe zu den Themen. 1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause Allgemeines
Arbeitshilfe zu den Themen 1. en, n, Ruhezeiten, Ruhepause 1.1. Allgemeines Die Bestimmungen über en, n, Ruhezeiten, und die Einsatzzeit sind von zentraler Bedeutung und beeinflussen weitestgehend den
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrStartseite. Weiterführende Aktionen:
Startseite Die Startseite beinhaltet die Übersichtsliste aller zugeordneten Fahrzeuge und alle weiterführenden Links zu Funktionen und Darstellungen der Flotte. Weiterführende Aktionen: Administration
MehrWurden für ein Fahrzeug für den Alarmfall Mail-Adressen hinterlegt, werden Mails an diese Adressen versendet.
Alarmierungen Meldungen vom Typ 10.012 bis 10.019 sind Alarm-Meldungen. Diese Meldungen werden im Server vorrangig behandelt und direkt beim Empfang bereits ausgewertet. Wurden für ein Fahrzeug für den
MehrDer Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.
MehrSozialvorschriften für Fahrpersonal
Geschäftsbereich Recht und Fair Play Sozialvorschriften für Fahrpersonal Die Fahrertätigkeit, ganz gleich ob in Bussen oder LKW, erfordert hohe Konzentration und immer größer werdende Verantwortung für
MehrWEBFLEET Versionshinweise Oktober 2014
WEBFLEET 2.19 Versionshinweise Oktober 2014 Auf Tachographen basierende verbleibende Lenkzeit................... 2 Google Street View....................................... 7 Aktivitätenzeitleiste.......................................
MehrDAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr.
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkatalog
Buß- und katalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO (EWG) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs bzw. Beschäftigen eines Fahrers, Beifahrers oder Schaffners vor Erreichen des
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen
KOLLEKTIVVERTRAG betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien,
MehrABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2011: Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Großspeditionen
ABSCHLUSSBERICHT Landesprojekt 2011: Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Großspeditionen IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
MehrTACHOfresh. Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen.
www.tachofresh.com TACHOfresh Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen Lenk- und Ruhezeiten online Fernauslesen Archivieren Auswerten *beim Auslesen der signierten
MehrDer Begriff Wochenruhezeit sagt uns schon dass diese Ruhezeiten vom Fahrpersonal im Zeitbegriff der Woche genommen werden müssen.
Klarstellung zu den Wochenruhezeiten nach Artikel 8 der 561/2006 EG und der Fahrpersonalverordnung FPerV(Fahrzeuge von 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeugen die zur Personenbeförderung
MehrLenk- und Ruhezeiten. Regelungen und Anweisungen April 2007
Lenk- und Ruhezeiten Regelungen und Anweisungen April 2007 Lenk- und Ruhezeiten Regelungen und Anweisungen. 1. Ausgabe, Mai 2007. International Transport Danmark (ITD). Alle Rechte vorbehalten. Jegliche
MehrRechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85
MehrFahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)
MehrHaftung der Verkehrsunternehmen
2008 Haftung der Verkehrsunternehmen - Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / 2006 Datex-Systems OHG 11.03.2008 Inhaltsverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 10:... 3 Zusammengefasst:... 4 Planungs-
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkataloge. des. Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. zum. Fahrpersonalrecht
Buß- und kataloge des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht Stand 11.04.2008 - 2 - Buß- und kataloge des LASI zum Fahrpersonalrecht I. Buß- und katalog für Verstöße
MehrÄnderungen im Fahrpersonalrecht
Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes
MehrWien, am Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Wien, am 07.09.2007 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen
Mehr11 Rechtsentwicklung (Stand: Mai 2006) 11.1 Richtlinie 2002/15/EG vom im Straßenverkehr
(Stand: Mai 2006).1 Richtlinie 2002/15/EG vom.03.2002 Ab dem 23. März 2005 sollte die Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG für Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben in nationales
MehrBUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR
STRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EUSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR I. VERSTÖSSE GEGEN LENK UND RUHEZEITEN ART DES VERSTOSSES SCHWERE DES VERSTOSSES VSI=sehr schwer SI =schwer M =geringfügig
MehrVortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007
Arbeitszeitnachweise bei der Güterbeförderung - Rechtsnormen und Dokumentationspflichten - Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 PD Joachim Kern, FHöV NRW
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Bundesrat Drucksache 8/07 (Beschluss) 16.02.07 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar
MehrÜberblick über die Sozialvorschriften im innerfranzösischen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Stand Juni 2014)
Überblick über die Sozialvorschriften im innerfranzösischen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Stand Juni 2014) Angesichts der häufigen Kontrollen des Güterkraftverkehrs auf französischen Straßen
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr
Lenkzeitunterbrechung ( LZ ) neu - - Pause 45 Min. LZ 1 ½h 15 Min. LZ 3 h 30 Min. LZ 1 ½h 15 Min. LZ 3 h LZ 3 h 30 Min. 15 Min. LZ 1 ½h 30 Min. LZ 1 h Tageslenkzeit (TLZ ) bisher und neu Die Tageslenkzeit
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen 2015"
"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen 2015" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen Bearbeitung: Diana Faller Mainz, November 2015 IMPRESSUM
MehrSozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr
Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Einleitung Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der
MehrBußgeldkatalog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal)
Bußgeldkatalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO AETR, FPersV und FPersG Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal) Bußgeldkatalog U (Unternehmer) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs
MehrDer Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92
EuGH, Urteil vom 09.06.1994 - C-394/ 92 Leitsätze 1. Die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr umfasst die Lenkzeit,
MehrAnzahl der Fahrer: davon überprüft: davon selbst.:
Besichtigungsdatum: Projekt -Reisebusse 2013- Dienststelle: Bearbeiter: Name: Telefon: E-Mail Firma: Straße und Hausnummer:: PLZ / Ort ArbStNr: Anzahl der Fahrzeuge: Anzahl der Fahrer: davon überprüft:
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2006R0561 DE 01.05.2006 000.003 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES
MehrBerufskraftfahrerqualifikationsgesetz, EU-Sozialvorschriften und Lkw- Maut in der BR Deutschland
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, EU-Sozialvorschriften und Lkw- Maut in der BR Deutschland Vortrag am 19. November 2007 in Herrsching für: Bayerischer Bauernverband Referat Obst- und Gartenbau Max-Joseph-Straße
MehrDAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85
Mehrgestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71,
32006R0561 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen
Mehr4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr
Anhang Berichtsmuster Teilbericht für 2010 für den Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und der Richtlinie 2002/15/EG durch die Mitgliedsstaaten
MehrArbeitsrecht. 1 Arbeitsrechtliche Definition. Praxis-Beispiel. 2 Lenk- und Ruhezeiten HI HI
TK Lexikon Steuern Fahrtätigkeit Arbeitsrecht 1 Arbeitsrechtliche Definition HI726857 HI2330554 Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 8. Dezember31. Januar 20065 2001/0241 (COD) C6-0416/2005 PE-CONS 3671/3/05 REV 3 TRANS 272 SOC 495 COC 1138 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE
MehrFahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen
Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen A. Grundsätze des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Innungsversammlung SHK-Innung Gera 06.06.2012 Referent: Herr Hahn Gewerbeaufsicht Thüringer (TLAtV) Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Str. 9, 07548 Gera PF 1154, 07501
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017"
"ABSCHLUSS- BERICHT "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017" Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017 Bearbeitung: Ina Weber Mainz, Juni 2017 IMPRESSUM Herausgeber:
MehrLänderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)
Stand 2014 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von den zuständigen
MehrDie neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006
Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Lenk- und Ruhezeitregelungen ab 11. April 2007 Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen
Mehr4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr
Anhang Berichtsmuster Teilbericht für 2009 für den Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und der Richtlinie 2002/15/EG durch die Mitgliedsstaaten
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014"
"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Februar 2015;
MehrA1 Artikel 5 Absatz 1 Nichteinhaltung des Mindestalters für Schaffner X. B3 11 Std. X. B7 12 Std. X
19.3.2016 L 74/23 ANHANG III Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG erhält folgende Fassung: ANHANG III 1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) 561/2006 ( 1 ) A Fahrpersonal A1 Artikel 5 Nichteinhaltung
MehrLänderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)
Wien, am 01.09.2014 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von
MehrArtikel 2 Artikel 3 Artikel 4
Richtlinie 2009/5/EG der Kommission vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG Europäischen Parlaments und Rates über Mintbedingungen für die Durchführung der Verordnungen
MehrDIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1
Bedienungsanleitung DIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1 Sie wissen: Auf der Fahrerkarte sind (angeblich) 28 Tage von sämtlichen Aktivitäten gespeichert (tatsächlich
Mehrterra CLOUD Hosting Handbuch Stand: 02/2015
terra CLOUD Hosting Handbuch Stand: 02/2015 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Voraussetzungen für den Zugriff... 3 3 VPN-Daten herunterladen... 3 4 Verbindung zur Hosting Firewall herstellen... 4
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013"
"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Januar 2014; überarbeitet
MehrOnline Reservation (web24booking.com)
http://www.web24booking.com www.zwahlen-informatik.ch 11.06.2016 Seite: 1/13 1 Einführung... 3 1.1 Handbuch... 3 2 Programm-Funktion... 3 2.1 Menu-Leiste... 3 3 Buchung... 3 3.1 Selektion... 3 3.2 Neue
Mehr2. Anmeldung im Standortverzeichnis
2. Anmeldung im Standortverzeichnis 2.1 Unter welcher Internetseite läuft das Standortverzeichnis-Portal? Sie erreichen das Standortverzeichnis-Portal unter www.krankenhausstandorte.de. 2.2 Wie kann sich
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung gem. 73 Abs. 2 Z 2 PBVG betreffend den Lenkdienst in der Organisationseinheit Güterbeförderung Ausgabe 04/2008 abgeschlossen zwischen dem Vorstand der Österreichischen Post AG und
MehrEuropäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) Vom 1. Juli 1970 (BGBl. II S. 1475 vom 20.12.1974) Zuletzt geändert durch das Gesetz
MehrVerordnung (EG) Nr. 561/2006
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Für wen gelten die Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Bei Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen und geeignet und dazu
MehrAmtsblatt Nr. L 102 vom 11/04/2006 S
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2006R0561 DE 02.03.2015 002.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN
MehrLenk- und Ruhezeiten. Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Hamburg
Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Hamburg Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016"
"ABSCHLUSS- BERICHT "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016" Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016 Bearbeitung: Ina Weber Mainz, Mai 2016 IMPRESSUM Herausgeber:
MehrMerkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr
Stand: Januar 2014 Merkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
MehrTeil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz:
Regierungspräsidium Gießen DAS EG-ROAD-PACKAGE Infoveranstaltung der IHK Gießen-Friedberg zu den Änderungen der Berufs- und Marktzugangsregelungen im Güterverkehr am 08.05.2012 Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN
31.1.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments
MehrBeschreibung aqo360 SMART
Beschreibung aqo360 SMART Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 3 DATENSCHUTZ 3 BESCHREIBUNG 4 ORGANIGRAMM 4 ANMELDUNG 5 ADMINISTRATOR- LIZENZÜBERSICHT 6 ADMINISTRATOR- FUNKTIONEN 6 ADMINISTRATOR- KUNDENMATRIX
MehrSchnittstelle zu ElsaPro und SAGA/2 für Škoda. Antwortfax an Loco-Soft
Schnittstelle zu ElsaPro und SAGA/2 für Škoda Antwortfax an Loco-Soft 02266-8059-222 Für die Einrichtung der Schnittstelle zwischen Loco-Soft und ElsaPro / SAGA/2 werden einige betriebsspezifische Eckdaten
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009L0005 DE 20.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION
MehrDialogBB Anleitung erste Schritte
DialogBB Anleitung erste Schritte Version 1.0.1 Brandenburgischer IT-Dienstleister Steinstraße 104-106 14480 Potsdam ZIT-BB Inhalt 1 EINFÜHRUNG... 3 2 ERSTE SCHRITTE... 3 2.1 REGISTRIERUNG... 3 2.2 ANMELDEN
MehrAnleitung zur Bedienung der ZAH Verschenk-,Such- und Tauschbörse
Anleitung zur Bedienung der ZAH Verschenk-,Such- und Tauschbörse Diese Anleitung ist in sieben Schritte unterteilt. Folgende Bereiche umfasst die Hilfe-Anleitung: 1. Registrierung / Anmeldung in der Verschenk-,
MehrBenutzerhandbuch. Vereine und Ehrenamt ein Baustein von Dahoam in Niederbayern
Benutzerhandbuch Vereine und Ehrenamt ein Baustein von Dahoam in Niederbayern Seite 1 Inhalt: - Registrierung S. 3-7 - Login nach der Registrierung S. 8-10 - Freischaltung S. 11 - Login nach der Freischaltung
MehrVO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18-20, 59821 Arnsberg, Ansprechpartner: Sabine Voigt; 02931 / 878-253 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten
MehrVerordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1)
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Änderung vom 30. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Chauffeurverordnung
MehrAnleitung: Subaru Superlogin für den Administrator
Anleitung: Subaru Superlogin für den Administrator Herzlich willkommen auf der Subaru Superlogin-Plattform! Der vorliegende Leitfaden führt Sie durch die neue Plattform. Sie erhalten eine Übersicht über
MehrEuropäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) 0.822.725.22 Abgeschlossen in Genf am 1. Juli 1970 Von der Bundesversammlung
MehrDAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr.
MehrStraßenkontrolle. Grundlage der Entscheidung war folgender Sachverhalt:
Straßenkontrolle Die Verhängung von Bußgeldern wegen im Rahmen von Straßenkontrollen entdeckter Verstöße gegen die Sozialvorschriften ist nicht auf den laufenden Tag sowie die 28 vorangegangenen Tage beschränkt.
MehrQuiz-Café Web-Client Handbuch. Inhaltsverzeichnis
Quiz-Café Web-Client Handbuch Inhaltsverzeichnis Benutzer 1. Benutzer registrieren 2. Benutzer anmelden 3. Benutzer abmelden 4. Passwort vergessen 5. Benutzerdaten ändern und Statistik einsehen 6. Spielen
Mehr2. Voraussetzung und Grundsätzliches
Installationsanleitung HAIDL- Händlerprogramm für Mehrplatzinstallation (Eine Filiale/Mehrere Programmnutzer) 1. Haftungsausschluss Haidl Fenster & Türen GmbH übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden,
MehrEU-V0 561/2006 (=direktes anwendbares EU Recht) (Wichtiger Hinweis: detaillierte Ausführungen zur Mitführpflicht von Dokumenten auf Seite 4!
Arbeitszeittabelle Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Wien, am 20.03.2007 Das vorliegende Merkblatt versucht einen vergleichenden Überblick über die Anwendung der EU-Lenk- & RuhezeitenVO 561/2006
MehrMerkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten
Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr 1. Geltungsbereich Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 1 gilt grundsätzlich für
MehrVerordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Änderung vom TT. MM 20XX Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Chauffeurverordnung
MehrAbgeschlossen in Genf am 1. Juli 1970 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 5. Mai 1997
0.822.725.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1999 Nr. 228 ausgegeben am 15. Dezember 1999 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
MehrMerkblatt Arbeitszeit und Vergütung in der KEP-Branche
Merkblatt Arbeitszeit und Vergütung in der KEP-Branche 1. Einführung Arbeitgeber der KEP-Branche müssen sowohl die Regelungen zur Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz als auch die Regelungen zur Lenkzeit
MehrLenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen
Mehr1. UNMITTELBARE GELTUNG 1.1 Grundsatz. 1.2 Einzelheiten
Verlautbarung zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Straßenverkehr Vom 12. Dezember 1999 (VkBl.
MehrPublic. Smart Link + App
Smart Link + App Was ist der Smart Link? Der DTCO SmartLink is eine effiziente und intelligente Lösung für die drahtlose Verbindung des DTCO mit einem Smart Phone. Es ist ein Bluetooth Modul, welches vom
MehrBedienungsanleitung. Wiege-Programm. WinScale. Version Fahrzeugwaage. Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh
Bedienungsanleitung Wiege-Programm WinScale Version Fahrzeugwaage Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh Herausgegeben von: Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh Hauptstraße 123 67133 Maxdorf
MehrLeitlinien zur Interpretation bestimmter Unklarheiten im Zusammenhang mit der EU VO 561/2006
Wien, 12-2-2008 Leitlinien zur Interpretation bestimmter Unklarheiten im Zusammenhang mit der EU VO 561/2006 Auf Grund der zahlreichen Unklarheiten zur Auslegung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Mehr