Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris)"

Transkript

1 Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Allgemein Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. Lenkzeit Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Die Lenkzeit darf ohne Fahrtunterbrechung 4,5 Stunden nicht überschreiten. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer deshalb eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten. Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf aber 90 Stunden nicht überschreiten. Ruhezeit Ruhezeiten sind Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. Jeder Fahrer muss tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten. Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Die wöchentliche Ruhezeit kann zusammenhängend 45 Stunden nach 6 24 Stunden nach der letzten wöchentlichen Ruhezeit betragen. Zuwiderhandlung Verstößt ein Fahrer gegen die höchstzulässigen Lenkzeiten, so kann nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, oder gegen die dort handelnden Personen ein Bußgeld oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. In der Verordnung ist außerdem festgelegt, dass sowohl Unternehmen, Verlader, Spediteure als auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrvermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung verstoßen.

2 Vorraussetzungen A-User System-Admin Mandant - <LRZ-Server-Zugang> Benutzer enablelrz - Fahrzeug - haslrz GPRSgateway - <Konfiguration> Der Mandant (Kunde) benötigt einen Zugang zum LRZ-Server mit Login-Name und - Passwort. Dieser Zugang wird vom System-Administrator freigeschaltet. Der Benutzer benötigt eine Freigabe durch den Fahrzeug-Administrator (A-User). Fahrzeuge, die an der Auswertung von Lenk- und Ruhezeiten teilnehmen sollen, benötigen eine Freischaltung im LRZ-Sever durch den System-Administrator. Ebenso benötigen sie die Freigabe im Portal, damit deren Daten vom LRZ-Server abgerufen und angezeigt werden. Es sind nur bestimmte GPRSgateway mit dem LRZ-Server verbunden. LRZ-Fahrzeuge müssen ihre Daten über diese GPRSgateways senden. Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, werden die Spalten [RLZ tg] und [RLZ 4.5h] sichtbar. RLZ tg zeigt die Restlenkzeit für den aktuellen Tag an. RLZ 4.5h zeigt die zur Verfügung stehende Restlenkzeit ohne Fahrtunterbrechung bezüglich der maximalen Lenkzeit von 4,5 Stunden an. Verweilt die Maus auf einen der Werte in diesen beiden Spalten, werden Zusatz- Informationen als Text angezeigt. Beispiele für Zusatzinformationen:

3 Server für Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Hat der Benutzer das Attribut enablelrz, wird oben rechts das Symbol für den Zugang zum LRZ-Server verfügbar. Damit kann sich der Benutzer direkt am LRZ-Server anmelden. Vorrausetzung dabei ist, dass der Kunde (Mandant) über einen Zugang mit LRZ Login Name und Passwort verfügt. Dieser Zugang wird vom System-Administrator erstellt. Nach erfolgreichem Login stehen unterschiedliche Darstellungen und Auswertungen zur Verfügung. Fahrzeuge

4 Fahrerüberwachung - Übersicht Fahrerüberwachung - Zeitraum

5 Fahrerüberwachung - einzeln

6 Fahrzeuge editieren

Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer

Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen

Mehr

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung

Mehr

2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006

2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006 24 Kapitel 1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften Es ist sicherzustellen, dass der Fahrtschreiber sowie alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen plombiert sind. vor Antritt

Mehr

Änderung im Fahrpersonalrecht

Änderung im Fahrpersonalrecht Änderung im Fahrpersonalrecht Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Art. 8 Abs. 6 und 8 Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte

Mehr

Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr.

Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr: Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/ 85 von Dipl.-Kfm. Christoph Manuel Meyer, Prof. Dr. Herbert

Mehr

2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006

2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006 24 Kapitel 1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften Es ist sicherzustellen, dass der Fahrtschreiber sowie alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen plombiert sind. vor Antritt

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld. Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät?

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld. Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät? Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät? Beratungsgesellschaft mbh Beratung Auswertung Schulung Unterstützung Weserstraße

Mehr

Arbeitshilfe zu den Themen. 1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause Allgemeines

Arbeitshilfe zu den Themen. 1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause Allgemeines Arbeitshilfe zu den Themen 1. en, n, Ruhezeiten, Ruhepause 1.1. Allgemeines Die Bestimmungen über en, n, Ruhezeiten, und die Einsatzzeit sind von zentraler Bedeutung und beeinflussen weitestgehend den

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Startseite. Weiterführende Aktionen:

Startseite. Weiterführende Aktionen: Startseite Die Startseite beinhaltet die Übersichtsliste aller zugeordneten Fahrzeuge und alle weiterführenden Links zu Funktionen und Darstellungen der Flotte. Weiterführende Aktionen: Administration

Mehr

Wurden für ein Fahrzeug für den Alarmfall Mail-Adressen hinterlegt, werden Mails an diese Adressen versendet.

Wurden für ein Fahrzeug für den Alarmfall Mail-Adressen hinterlegt, werden Mails an diese Adressen versendet. Alarmierungen Meldungen vom Typ 10.012 bis 10.019 sind Alarm-Meldungen. Diese Meldungen werden im Server vorrangig behandelt und direkt beim Empfang bereits ausgewertet. Wurden für ein Fahrzeug für den

Mehr

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.

Mehr

Sozialvorschriften für Fahrpersonal

Sozialvorschriften für Fahrpersonal Geschäftsbereich Recht und Fair Play Sozialvorschriften für Fahrpersonal Die Fahrertätigkeit, ganz gleich ob in Bussen oder LKW, erfordert hohe Konzentration und immer größer werdende Verantwortung für

Mehr

WEBFLEET Versionshinweise Oktober 2014

WEBFLEET Versionshinweise Oktober 2014 WEBFLEET 2.19 Versionshinweise Oktober 2014 Auf Tachographen basierende verbleibende Lenkzeit................... 2 Google Street View....................................... 7 Aktivitätenzeitleiste.......................................

Mehr

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN.

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr.

Mehr

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Buß- und katalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO (EWG) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs bzw. Beschäftigen eines Fahrers, Beifahrers oder Schaffners vor Erreichen des

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen

KOLLEKTIVVERTRAG. betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen KOLLEKTIVVERTRAG betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien,

Mehr

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2011: Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Großspeditionen

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2011: Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Großspeditionen ABSCHLUSSBERICHT Landesprojekt 2011: Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Großspeditionen IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht

Mehr

TACHOfresh. Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen.

TACHOfresh. Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen. www.tachofresh.com TACHOfresh Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen Lenk- und Ruhezeiten online Fernauslesen Archivieren Auswerten *beim Auslesen der signierten

Mehr

Der Begriff Wochenruhezeit sagt uns schon dass diese Ruhezeiten vom Fahrpersonal im Zeitbegriff der Woche genommen werden müssen.

Der Begriff Wochenruhezeit sagt uns schon dass diese Ruhezeiten vom Fahrpersonal im Zeitbegriff der Woche genommen werden müssen. Klarstellung zu den Wochenruhezeiten nach Artikel 8 der 561/2006 EG und der Fahrpersonalverordnung FPerV(Fahrzeuge von 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeugen die zur Personenbeförderung

Mehr

Lenk- und Ruhezeiten. Regelungen und Anweisungen April 2007

Lenk- und Ruhezeiten. Regelungen und Anweisungen April 2007 Lenk- und Ruhezeiten Regelungen und Anweisungen April 2007 Lenk- und Ruhezeiten Regelungen und Anweisungen. 1. Ausgabe, Mai 2007. International Transport Danmark (ITD). Alle Rechte vorbehalten. Jegliche

Mehr

Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen

Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85

Mehr

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)

Mehr

Haftung der Verkehrsunternehmen

Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Haftung der Verkehrsunternehmen - Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / 2006 Datex-Systems OHG 11.03.2008 Inhaltsverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 10:... 3 Zusammengefasst:... 4 Planungs-

Mehr

Buß- und Verwarnungsgeldkataloge. des. Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. zum. Fahrpersonalrecht

Buß- und Verwarnungsgeldkataloge. des. Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. zum. Fahrpersonalrecht Buß- und kataloge des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht Stand 11.04.2008 - 2 - Buß- und kataloge des LASI zum Fahrpersonalrecht I. Buß- und katalog für Verstöße

Mehr

Änderungen im Fahrpersonalrecht

Änderungen im Fahrpersonalrecht Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Mehr

Wien, am Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)

Wien, am Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Wien, am 07.09.2007 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen

Mehr

11 Rechtsentwicklung (Stand: Mai 2006) 11.1 Richtlinie 2002/15/EG vom im Straßenverkehr

11 Rechtsentwicklung (Stand: Mai 2006) 11.1 Richtlinie 2002/15/EG vom im Straßenverkehr (Stand: Mai 2006).1 Richtlinie 2002/15/EG vom.03.2002 Ab dem 23. März 2005 sollte die Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG für Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben in nationales

Mehr

BUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR

BUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR STRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EUSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR I. VERSTÖSSE GEGEN LENK UND RUHEZEITEN ART DES VERSTOSSES SCHWERE DES VERSTOSSES VSI=sehr schwer SI =schwer M =geringfügig

Mehr

Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007

Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 Arbeitszeitnachweise bei der Güterbeförderung - Rechtsnormen und Dokumentationspflichten - Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 PD Joachim Kern, FHöV NRW

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes Bundesrat Drucksache 8/07 (Beschluss) 16.02.07 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar

Mehr

Überblick über die Sozialvorschriften im innerfranzösischen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Stand Juni 2014)

Überblick über die Sozialvorschriften im innerfranzösischen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Stand Juni 2014) Überblick über die Sozialvorschriften im innerfranzösischen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Stand Juni 2014) Angesichts der häufigen Kontrollen des Güterkraftverkehrs auf französischen Straßen

Mehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr Lenkzeitunterbrechung ( LZ ) neu - - Pause 45 Min. LZ 1 ½h 15 Min. LZ 3 h 30 Min. LZ 1 ½h 15 Min. LZ 3 h LZ 3 h 30 Min. 15 Min. LZ 1 ½h 30 Min. LZ 1 h Tageslenkzeit (TLZ ) bisher und neu Die Tageslenkzeit

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen 2015"

ABSCHLUSS- BERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen 2015 "ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen 2015" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen Bearbeitung: Diana Faller Mainz, November 2015 IMPRESSUM

Mehr

Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr

Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Einleitung Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der

Mehr

Bußgeldkatalog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal)

Bußgeldkatalog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal) Bußgeldkatalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO AETR, FPersV und FPersG Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal) Bußgeldkatalog U (Unternehmer) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs

Mehr

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92 EuGH, Urteil vom 09.06.1994 - C-394/ 92 Leitsätze 1. Die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr umfasst die Lenkzeit,

Mehr

Anzahl der Fahrer: davon überprüft: davon selbst.:

Anzahl der Fahrer: davon überprüft: davon selbst.: Besichtigungsdatum: Projekt -Reisebusse 2013- Dienststelle: Bearbeiter: Name: Telefon: E-Mail Firma: Straße und Hausnummer:: PLZ / Ort ArbStNr: Anzahl der Fahrzeuge: Anzahl der Fahrer: davon überprüft:

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2006R0561 DE 01.05.2006 000.003 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, EU-Sozialvorschriften und Lkw- Maut in der BR Deutschland

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, EU-Sozialvorschriften und Lkw- Maut in der BR Deutschland Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, EU-Sozialvorschriften und Lkw- Maut in der BR Deutschland Vortrag am 19. November 2007 in Herrsching für: Bayerischer Bauernverband Referat Obst- und Gartenbau Max-Joseph-Straße

Mehr

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71, 32006R0561 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen

Mehr

4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr

4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr Anhang Berichtsmuster Teilbericht für 2010 für den Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und der Richtlinie 2002/15/EG durch die Mitgliedsstaaten

Mehr

Arbeitsrecht. 1 Arbeitsrechtliche Definition. Praxis-Beispiel. 2 Lenk- und Ruhezeiten HI HI

Arbeitsrecht. 1 Arbeitsrechtliche Definition. Praxis-Beispiel. 2 Lenk- und Ruhezeiten HI HI TK Lexikon Steuern Fahrtätigkeit Arbeitsrecht 1 Arbeitsrechtliche Definition HI726857 HI2330554 Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 8. Dezember31. Januar 20065 2001/0241 (COD) C6-0416/2005 PE-CONS 3671/3/05 REV 3 TRANS 272 SOC 495 COC 1138 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen

Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen A. Grundsätze des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen

Mehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr Sozialvorschriften im Straßenverkehr Innungsversammlung SHK-Innung Gera 06.06.2012 Referent: Herr Hahn Gewerbeaufsicht Thüringer (TLAtV) Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Str. 9, 07548 Gera PF 1154, 07501

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017"

ABSCHLUSS- BERICHT. Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017 "ABSCHLUSS- BERICHT "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017" Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017 Bearbeitung: Ina Weber Mainz, Juni 2017 IMPRESSUM Herausgeber:

Mehr

Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)

Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Stand 2014 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von den zuständigen

Mehr

Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006

Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Lenk- und Ruhezeitregelungen ab 11. April 2007 Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen

Mehr

4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr

4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr Anhang Berichtsmuster Teilbericht für 2009 für den Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und der Richtlinie 2002/15/EG durch die Mitgliedsstaaten

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014"

ABSCHLUSS- BERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014 "ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Februar 2015;

Mehr

A1 Artikel 5 Absatz 1 Nichteinhaltung des Mindestalters für Schaffner X. B3 11 Std. X. B7 12 Std. X

A1 Artikel 5 Absatz 1 Nichteinhaltung des Mindestalters für Schaffner X. B3 11 Std. X. B7 12 Std. X 19.3.2016 L 74/23 ANHANG III Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG erhält folgende Fassung: ANHANG III 1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) 561/2006 ( 1 ) A Fahrpersonal A1 Artikel 5 Nichteinhaltung

Mehr

Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)

Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Wien, am 01.09.2014 Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von

Mehr

Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4

Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Richtlinie 2009/5/EG der Kommission vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG Europäischen Parlaments und Rates über Mintbedingungen für die Durchführung der Verordnungen

Mehr

DIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1

DIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1 Bedienungsanleitung DIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1 Sie wissen: Auf der Fahrerkarte sind (angeblich) 28 Tage von sämtlichen Aktivitäten gespeichert (tatsächlich

Mehr

terra CLOUD Hosting Handbuch Stand: 02/2015

terra CLOUD Hosting Handbuch Stand: 02/2015 terra CLOUD Hosting Handbuch Stand: 02/2015 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Voraussetzungen für den Zugriff... 3 3 VPN-Daten herunterladen... 3 4 Verbindung zur Hosting Firewall herstellen... 4

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013"

ABSCHLUSS- BERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013 "ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Januar 2014; überarbeitet

Mehr

Online Reservation (web24booking.com)

Online Reservation (web24booking.com) http://www.web24booking.com www.zwahlen-informatik.ch 11.06.2016 Seite: 1/13 1 Einführung... 3 1.1 Handbuch... 3 2 Programm-Funktion... 3 2.1 Menu-Leiste... 3 3 Buchung... 3 3.1 Selektion... 3 3.2 Neue

Mehr

2. Anmeldung im Standortverzeichnis

2. Anmeldung im Standortverzeichnis 2. Anmeldung im Standortverzeichnis 2.1 Unter welcher Internetseite läuft das Standortverzeichnis-Portal? Sie erreichen das Standortverzeichnis-Portal unter www.krankenhausstandorte.de. 2.2 Wie kann sich

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung gem. 73 Abs. 2 Z 2 PBVG betreffend den Lenkdienst in der Organisationseinheit Güterbeförderung Ausgabe 04/2008 abgeschlossen zwischen dem Vorstand der Österreichischen Post AG und

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) Vom 1. Juli 1970 (BGBl. II S. 1475 vom 20.12.1974) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85

Mehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr Sozialvorschriften im Straßenverkehr Für wen gelten die Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Bei Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen und geeignet und dazu

Mehr

Amtsblatt Nr. L 102 vom 11/04/2006 S

Amtsblatt Nr. L 102 vom 11/04/2006 S Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2006R0561 DE 02.03.2015 002.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN

Mehr

Lenk- und Ruhezeiten. Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Hamburg

Lenk- und Ruhezeiten. Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Hamburg Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Hamburg Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016"

ABSCHLUSS- BERICHT. Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016 "ABSCHLUSS- BERICHT "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016" Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016 Bearbeitung: Ina Weber Mainz, Mai 2016 IMPRESSUM Herausgeber:

Mehr

Merkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr

Merkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Stand: Januar 2014 Merkblatt Lenk- und Ruhezeiten Dokumentationspflichten im Straßenverkehr Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Mehr

Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz:

Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz: Regierungspräsidium Gießen DAS EG-ROAD-PACKAGE Infoveranstaltung der IHK Gießen-Friedberg zu den Änderungen der Berufs- und Marktzugangsregelungen im Güterverkehr am 08.05.2012 Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN

Amtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN 31.1.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Beschreibung aqo360 SMART

Beschreibung aqo360 SMART Beschreibung aqo360 SMART Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 3 DATENSCHUTZ 3 BESCHREIBUNG 4 ORGANIGRAMM 4 ANMELDUNG 5 ADMINISTRATOR- LIZENZÜBERSICHT 6 ADMINISTRATOR- FUNKTIONEN 6 ADMINISTRATOR- KUNDENMATRIX

Mehr

Schnittstelle zu ElsaPro und SAGA/2 für Škoda. Antwortfax an Loco-Soft

Schnittstelle zu ElsaPro und SAGA/2 für Škoda. Antwortfax an Loco-Soft Schnittstelle zu ElsaPro und SAGA/2 für Škoda Antwortfax an Loco-Soft 02266-8059-222 Für die Einrichtung der Schnittstelle zwischen Loco-Soft und ElsaPro / SAGA/2 werden einige betriebsspezifische Eckdaten

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009L0005 DE 20.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION

Mehr

DialogBB Anleitung erste Schritte

DialogBB Anleitung erste Schritte DialogBB Anleitung erste Schritte Version 1.0.1 Brandenburgischer IT-Dienstleister Steinstraße 104-106 14480 Potsdam ZIT-BB Inhalt 1 EINFÜHRUNG... 3 2 ERSTE SCHRITTE... 3 2.1 REGISTRIERUNG... 3 2.2 ANMELDEN

Mehr

Anleitung zur Bedienung der ZAH Verschenk-,Such- und Tauschbörse

Anleitung zur Bedienung der ZAH Verschenk-,Such- und Tauschbörse Anleitung zur Bedienung der ZAH Verschenk-,Such- und Tauschbörse Diese Anleitung ist in sieben Schritte unterteilt. Folgende Bereiche umfasst die Hilfe-Anleitung: 1. Registrierung / Anmeldung in der Verschenk-,

Mehr

Benutzerhandbuch. Vereine und Ehrenamt ein Baustein von Dahoam in Niederbayern

Benutzerhandbuch. Vereine und Ehrenamt ein Baustein von Dahoam in Niederbayern Benutzerhandbuch Vereine und Ehrenamt ein Baustein von Dahoam in Niederbayern Seite 1 Inhalt: - Registrierung S. 3-7 - Login nach der Registrierung S. 8-10 - Freischaltung S. 11 - Login nach der Freischaltung

Mehr

VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr

VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18-20, 59821 Arnsberg, Ansprechpartner: Sabine Voigt; 02931 / 878-253 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten

Mehr

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1)

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Änderung vom 30. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Chauffeurverordnung

Mehr

Anleitung: Subaru Superlogin für den Administrator

Anleitung: Subaru Superlogin für den Administrator Anleitung: Subaru Superlogin für den Administrator Herzlich willkommen auf der Subaru Superlogin-Plattform! Der vorliegende Leitfaden führt Sie durch die neue Plattform. Sie erhalten eine Übersicht über

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) 0.822.725.22 Abgeschlossen in Genf am 1. Juli 1970 Von der Bundesversammlung

Mehr

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN.

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr.

Mehr

Straßenkontrolle. Grundlage der Entscheidung war folgender Sachverhalt:

Straßenkontrolle. Grundlage der Entscheidung war folgender Sachverhalt: Straßenkontrolle Die Verhängung von Bußgeldern wegen im Rahmen von Straßenkontrollen entdeckter Verstöße gegen die Sozialvorschriften ist nicht auf den laufenden Tag sowie die 28 vorangegangenen Tage beschränkt.

Mehr

Quiz-Café Web-Client Handbuch. Inhaltsverzeichnis

Quiz-Café Web-Client Handbuch. Inhaltsverzeichnis Quiz-Café Web-Client Handbuch Inhaltsverzeichnis Benutzer 1. Benutzer registrieren 2. Benutzer anmelden 3. Benutzer abmelden 4. Passwort vergessen 5. Benutzerdaten ändern und Statistik einsehen 6. Spielen

Mehr

2. Voraussetzung und Grundsätzliches

2. Voraussetzung und Grundsätzliches Installationsanleitung HAIDL- Händlerprogramm für Mehrplatzinstallation (Eine Filiale/Mehrere Programmnutzer) 1. Haftungsausschluss Haidl Fenster & Türen GmbH übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden,

Mehr

EU-V0 561/2006 (=direktes anwendbares EU Recht) (Wichtiger Hinweis: detaillierte Ausführungen zur Mitführpflicht von Dokumenten auf Seite 4!

EU-V0 561/2006 (=direktes anwendbares EU Recht) (Wichtiger Hinweis: detaillierte Ausführungen zur Mitführpflicht von Dokumenten auf Seite 4! Arbeitszeittabelle Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Wien, am 20.03.2007 Das vorliegende Merkblatt versucht einen vergleichenden Überblick über die Anwendung der EU-Lenk- & RuhezeitenVO 561/2006

Mehr

Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten

Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) Nr. 561/2006: Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr 1. Geltungsbereich Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 1 gilt grundsätzlich für

Mehr

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Änderung vom TT. MM 20XX Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Chauffeurverordnung

Mehr

Abgeschlossen in Genf am 1. Juli 1970 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 5. Mai 1997

Abgeschlossen in Genf am 1. Juli 1970 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 5. Mai 1997 0.822.725.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1999 Nr. 228 ausgegeben am 15. Dezember 1999 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals

Mehr

Merkblatt Arbeitszeit und Vergütung in der KEP-Branche

Merkblatt Arbeitszeit und Vergütung in der KEP-Branche Merkblatt Arbeitszeit und Vergütung in der KEP-Branche 1. Einführung Arbeitgeber der KEP-Branche müssen sowohl die Regelungen zur Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz als auch die Regelungen zur Lenkzeit

Mehr

Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen

Mehr

1. UNMITTELBARE GELTUNG 1.1 Grundsatz. 1.2 Einzelheiten

1. UNMITTELBARE GELTUNG 1.1 Grundsatz. 1.2 Einzelheiten Verlautbarung zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Straßenverkehr Vom 12. Dezember 1999 (VkBl.

Mehr

Public. Smart Link + App

Public. Smart Link + App Smart Link + App Was ist der Smart Link? Der DTCO SmartLink is eine effiziente und intelligente Lösung für die drahtlose Verbindung des DTCO mit einem Smart Phone. Es ist ein Bluetooth Modul, welches vom

Mehr

Bedienungsanleitung. Wiege-Programm. WinScale. Version Fahrzeugwaage. Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh

Bedienungsanleitung. Wiege-Programm. WinScale. Version Fahrzeugwaage. Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh Bedienungsanleitung Wiege-Programm WinScale Version Fahrzeugwaage Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh Herausgegeben von: Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbh Hauptstraße 123 67133 Maxdorf

Mehr

Leitlinien zur Interpretation bestimmter Unklarheiten im Zusammenhang mit der EU VO 561/2006

Leitlinien zur Interpretation bestimmter Unklarheiten im Zusammenhang mit der EU VO 561/2006 Wien, 12-2-2008 Leitlinien zur Interpretation bestimmter Unklarheiten im Zusammenhang mit der EU VO 561/2006 Auf Grund der zahlreichen Unklarheiten zur Auslegung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Mehr