Dienstleistungskatalog... Information für unsere Mandanten und Geschäftspartner

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1 skatalog Information für unsere Mandanten und Geschäftspartner

2 skatalog 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorwort 3 2. Jahresabschlusserstellung und betriebliche Steuern Jahresabschlusserstellung Grundleistungen zum Jahresabschluss Zusatzleistungen zum Jahresabschluss Betriebliche Steuern Grundleistungen zu den betrieblichen Steuern Zusatzleistungen zu den betrieblichen Steuern 8 3. Jahresabschlussprüfung und Wirtschaftsprüfung Handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung Unternehmensbewertung Betriebswirtschaftlicher Gutachtenerstellung Finanzbuchhaltung Finanzbuchhaltung (FIBU) in der Kanzlei Grundleistungen zur Finanzbuchhaltung Zusatzleistungen zur Finanzbuchhaltung Finanzbuchhaltungen im Mandantenbetrieb Finanzbuchhaltung beim Mandanten I ( FIBU-Check ) Finanzbuchhaltung beim Mandanten II ( FIBU-Expertensystem ) Lohn- und Gehaltsabrechnung Grundleistungen zur Lohn und Gehaltsbuchhaltung (Normallohn) Zusatzleistungen zur Lohn und Gehaltsbuchhaltung (Normallohn) Zusatzleistungen zur Lohn und Gehaltsbuchhaltung (Baulohn) Private Steuererklärungen Grundleistungen zur Einkommensteuer Zusatzleistungen zur Einkommensteuer Grundleistungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Zusatzleistungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Steuerliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung Steuergestaltungsberatung Unternehmensnachfolge Laufende betriebswirtschaftliche Beratung Unternehmensanalysen, Planungsrechnung und Frühwarnsystem Kalkulation von Verrechnungssätzen Existenzgründungsberatung Sonstige Beratungen Herbstgespräch Finanzierungsberatung Private Immobilienplanung Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers Vergütung 28

3 skatalog 3 1. Vorwort Mit der Vorlage unseres skataloges freuen wir uns, Ihnen, als unsere Mandanten und Geschäftspartner, einen Überblick über die Palette unserer en geben zu können. Unser Bestreben dabei ist, Transparenz in die von uns für Sie angebotenen Leistungen zu bringen. Der skatalog umfasst im Wesentlichen unsere Kernkompetenzen. Ungeachtet dessen sind wir jederzeit gerne bereit, im Gespräch mit Ihnen über weitere Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können, nachzudenken. Insofern ist dieser Katalog nicht als abschließend zu verstehen. Wir möchten Sie daher dazu motivieren, Ihre Probleme an uns heranzutragen. Wir werden bestrebt sein, Ihre Wünsche bestmöglich zu erfüllen, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme externer Experten, mit denen wir in unterschiedlichen Bereichen zusammenarbeiten. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine umfassende Betreuung zukommen zu lassen. Sprechen Sie uns an!

4 skatalog 4 2. Jahresabschlusserstellung und betriebliche Steuern 2.1. Jahresabschlusserstellung Der Auftragsumfang zur Erstellung eines Jahresabschlusses ist gesetzlich nicht normiert und grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei vereinbar. Welche Erwartungen an einen von uns erstellten Jahresabschluss geknüpft werden dürfen, hängt vom Umfang des Erstellungsauftrages und der hierzu erteilten Bescheinigung ab. Bei der Entstehung des Jahresabschlusses ist zu unterscheiden zwischen der Erstellung, der Aufstellung und der Feststellung. Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Auftragsabgrenzung die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls einen Anhang zu erstellen. Die geschieht auf der Grundlage der Buchführung und der notwendigen Inventuren sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen. Die Erstellung ist delegierbar. Die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß 242, 254 Abs. 1 HGB als Aufgabe der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst neben den Entscheidungen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie daraus abgeleitet über die Bilanzpolitik die Entscheidung darüber, welcher Jahresabschluss als der gesetzliche gelten soll. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft müssen diese Entscheidungen durch die Unterzeichnung des Jahresabschlusses dokumentieren. Die Aufstellung ist nicht delegierbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist die Anerkennung seiner Richtigkeit durch das dafür zuständige Organ (Gesellschafter-/Hauptversammlung bzw. Aufsichtsrat) mit der Folge der rechtswirksamen Verbindlichkeit des Jahresabschlusses für Gesellschaft und Gesellschafter und Geschäftsführung. Die Feststellung beinhaltet grundsätzlich insbesondere die den Gesellschaftern vorbehaltene Entscheidung über die Ergebnisverwendung. Die Feststellung ist nicht delegierbar.

5 skatalog 5 Die weichenstellenden Grundsätze für die Auftragsabgrenzung sind: 1. Erstellung ohne Durchführung von Prüfungshandlungen (2.1.1), 2. Erstellung mit Durchführung von Plausibilitätsbeurteilungen (2.1.2), 3. Erstellung mit Durchführung von umfassenden Prüfungshandlungen (2.1.2), 4. Erstellung nach besonderer Vereinbarung (2.1.2), Grundleistungen zum Jahresabschluss Ein Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses umfasst Erstellung ohne Durchführung von Prüfungshandlungen Überleitung der Zahlen der Buchführung in die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anfertigung des Anhangs, erforderliche Dokumentation, angemessene Berichterstattung, Bescheinigung über die Erstellung, eingehende Beratung zur Bilanzpolitik Zusatzleistungen zum Jahresabschluss Erstellung mit Durchführung von Plausibilitätsbeurteilungen Wie bei Erstellung ohne Prüfungshandlungen, jedoch: Dieser Auftrag ist dadurch gekennzeichnet, dass wir neben der eigentlichen Erstellung die dem Jahresabschluss zu Grunde liegenden Buchungsunterlagen und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Prüfungshandlungen auf ihre Plausibilität hin beurteilen.

6 skatalog 6 Erstellung mit Durchführung von umfassenden Prüfungshandlungen Wie bei Erstellung ohne Prüfungshandlungen, jedoch: Bei diesem weitestgehenden Auftrag überzeugen wir uns durch Maßnahmen im Sinne der IDW PS 200 und 201 (Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen) sowie durch Anwendung des in unserem Leitfaden für eine Jahresabschlussprüfung aufgestellten geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes von der Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zu Grunde liegenden Buchführung und der Bestandsnachweise. Erstellung nach besonderer Vereinbarung Auf Grund des gesetzlich nicht normierten Auftragsumfangs zur Erstellung eines Jahresabschlusses kann ein Erstellungsauftrag von den drei Grundfällen abweichende Tätigkeiten umfassen und damit unsere Verantwortlichkeit entsprechend modifizieren.

7 skatalog Betriebliche Steuern Grundleistungen zu den betrieblichen Steuern In der Regel im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals des Körperschaftsteuerguthabens Erklärung zur Gewerbesteuer Gewerbesteuerzerlegungserklärung Umsatzsteuerjahreserklärung einschl. ergänzender Anträge und Meldungen Kapitalertragsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte Anträge auf Gewährung einer Investitionszulage Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. 15a EStG In der Regel nicht jährlich wiederkehrende Steuererklärungen Vermögensaufstellung zur Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens Erklärung zur gesonderten Feststellung des gemeinen Wertes nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen Anträge auf Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige Unternehmen Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Vergütung der anrechenbaren Körperschaftsteuer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz

8 skatalog Zusatzleistungen zu den betrieblichen Steuern Prüfung von Steuerbescheiden Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts Schriftliche Einwendungen gegen den Prüfungsbericht Besprechungen mit Behörden oder mit Dritten in abgabenrechtlichen Sachen Vertretung vor den Finanzgerichten

9 skatalog 9 3. Jahresabschlussprüfung und Wirtschaftsprüfung 3.1. Handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung erfüllen wir als Abschlussprüfer einen gesetzlichen Auftrag, der aus den folgenden Aufgaben besteht: Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter sowie die Ausübung der Redepflichten (Vorwegberichterstattung), Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses, Beurteilung des Überwachungssystems des Unternehmens. Die Herausforderung Diese Aufgabenbereiche allein können die Erwartungen unserer Mandanten an eine moderne Abschlussprüfung nicht erfüllen. Unsere Mandanten fordern heute von ihrem Wirtschaftsprüfer eine über den gesetzlichen Auftrag hinausgehende Unterstützung ihrer unternehmerischen Betätigung. Unsere Antwort: die Ausrichtung der Jahresabschlussprüfung am Risiko unseres Mandanten. Dieser Herausforderung stellen wir uns durch die Anwendung unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes. Dieser besteht im Kern darin, durch das Verstehenlernen des Geschäfts unseres Mandanten die tatsächliche wirtschaftliche Lage seines Unternehmens beurteilen zu können und damit unternehmensindividuelle Risiken identifizieren und diese Erkenntnisse in effektive Prüfungshandlungen sowie in unsere Vorwegberichterstattung umsetzen zu können.

10 skatalog 10 Damit orientieren wir uns nicht nur an den gestiegenen Anforderungen, die der Gesetzgeber an uns stellt, sondern auch an den Erwartungen, die unser Mandant in uns setzt. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß 316 ff. HGB Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit von: Buchführung Jahresabschluss Lagebericht ( 321 Abs. 2 S. 1, 2 HGB) Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die Geschäftsführung (Vorwegberichterstattung, 321 Abs. 1 S. 2 HGB) Ausübung der Redepflichten bezüglich festgestellter Unrichtigkeiten oder Verstöße bestandsgefährdender oder entwicklungsbeeinträchtigender Tatsachen schwerwiegender Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern ( 321 Abs. 1 S. 3 HGB) Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz Prüfung kleinerer Konzerne und Unternehmensgruppen Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung 3.2. Unternehmensbewertung Es gibt vielfältige Gründe, ein Unternehmen bewerten zu lassen. Angefangen bei Kauf- und Verkaufsüberlegungen über Grundlagen zu Unternehmensumwandlungen (Fusion, Spaltung etc.) bis hin zur Findung von Nachfolgeregelungen. Hauptaufgabe ist dabei meist, einen Entscheidungswert zu liefern, um die Disposition des Entscheiders zu unterstützen. Unternehmensbewertung nach der sogenannten Ertragswertmethode Unternehmensbewertung nach der sogenannten Discounted-Cash-Flow- Methode Unternehmensbewertung nach der sogenannten Praktikermethode

11 skatalog Betriebswirtschaftlicher Gutachtenerstellung Unternehmensplanungen, Unternehmensanalysen, Kalkulation von Verrechnungssätzen, ist ein Betriebsteil wirtschaftlich zu führen? Fragestellungen die häufig mit den gegebenen Instrumentarien nicht zu beantworten sind. Fragestellungen, die wir unter dem Gliederungspunkt Steuerliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung darstellen, können in Form einer gutachtlichen Stellungnahme aufbereitet werden. Diese dienen einerseits der eigenen unternehmerischen Disposition, in der Regel unter Vorlage konkreter Handlungsanleitungen. Andererseits dienen diese Gutachten zur Vorlage Externer zur Darstellung des eigenen Unternehmens.

12 skatalog Finanzbuchhaltung 4.1. Finanzbuchhaltung (FIBU) in der Kanzlei Die externe Rechenschaftslegung auf der Grundlage der Finanzbuchführung dient im Wesentlichen dem Schutz der Interessen von Gläubigern und Fiskus. Um hinsichtlich der Dokumentation des betrieblichen Geschehens eine möglichst hohe Einheitlichkeit in formeller und materieller Hinsicht zu erreichen, wurden vielfältige gesetzliche Regelungen geschaffen, die darüber hinaus durch die aus dem Handelsbrauch abgeleiteten Normen ergänzt werden. In ihrer Gesamtheit werden diese Regeln als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bezeichnet. Basis aller Grundsätze für das Rechnungswesen sind das HGB und die AO. Ausgangspunkt ist die im HGB festgelegte Buchführungspflicht für Vollkaufleute. "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen." Gerne übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Abwicklung der Ihnen auferlegten Pflichten nach den jeweils aktuell gültigen Gesetzen und Vorschriften. Unsere Leistungen gliedern wir nach den sogenannten Grundleistungen und den Zusatzleistungen. Diese stellen wir im Folgenden dar:

13 skatalog Grundleistungen zur Finanzbuchhaltung Belegprüfung Kontierung Belegerfassung Verarbeitung mit DATEV FIBU-Programm Kontrolle der Verarbeitungsergebnisse Kontenabstimmung Vorbereitung der Fehlerbehebung für Mandanten (z.b. Belegkopien erstellen) Erstellen folgender Auswertungen Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) als kurzfristige Erfolgrechnung mit Vorjahresvergleich Summen- und Saldenliste Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung per Datenübermittlung Selbstabholung der Unterlagen durch Mandant Bereitstellung von Organisationsmittel durch die Kanzlei (z.b. Pendelordner) Archivierung von Grund- und Hauptbuch der Finanzbuchhaltung bis zur Jahresabschlusserstellung Allgemeine Geschäftskosten (Post- und Fernmeldegebühren)

14 skatalog Zusatzleistungen zur Finanzbuchhaltung Belegsortierung Erstellen folgender Auswertungen Schecks zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Offene-Posten-Listen Kontenblätter Listen zur Kostenrechnung Branchenvergleich (monatlich oder quartalsweise) Postversand der Unterlagen an Mandant Persönlicher Hol- und Bringdienst durch die Kanzlei Analyse der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), ggf. mit anschließendem Auswertungsgespräch Einrichtung einer Kostenrechnung Teilnahme an Umsatzsteuer-Prüfungen Langzeitarchivierung aller Fibu-Daten Finanzbuchführung nach berufsspezifischen bzw. firmenspezifischen Spezialkontenrahmen Pflegebuchführung Arztkontenrahmen Kfz-Firmen-Kontenrahmen Einrichtung der Mandantenbuchführung für Selbstbucher Unternehmensanalysen Einrichtung eines Frühwarnsystems nach Vorgaben Planungsrechnungen (siehe Beratung) Unternehmensprognose (siehe Beratung)

15 skatalog Finanzbuchhaltungen im Mandantenbetrieb Finanzbuchhaltung beim Mandanten I ( FIBU-Check ) Neben der Übernahme der Finanzbuchführung für unsere Mandanten sind wir auch gerne bereit, unterstützend in selbst buchenden Mandantenbetrieben zur Hilfe zu stehen. Kontierungshilfe für den Mandanten im Bedarfsfall Monatliche / vierteljährliche Überprüfung des Buchungsverhaltens Erstellung der Korrekturbuchungen in der Kanzlei Ausführliche Dokumentation der Beratungsergebnisse als Beratungsbericht Finanzbuchhaltung beim Mandanten II ( FIBU-Expertensystem ) Wie FIBU-Check, zusätzlich Mitarbeiterschulung zur Fehlervermeidung Gestellung von Arbeitshilfen Regelmäßige Überprüfung des Betreuungsaufwandes Ausführliche Dokumentation der Beratungsergebnisse als Beratungsbericht

16 skatalog Lohn- und Gehaltsabrechnung 5.1. Grundleistungen zur Lohn und Gehaltsbuchhaltung (Normallohn) Einrichtung von Programmdaten Bereitstellung von Auswertungen Lohnjournal Brutto-/Nettoabrechnungen Überweisungsformulare in Papierform auf Datenträgern mit elektronischer Unterschrift via Internet Krankenkassen-Listen Beitragsnachweise per Datenübermittlung Meldungen zur Sozialversicherung Buchungsliste für Selbstbucher Lohnsteueranmeldungen per Datenübermittlung Organisationsmittel der Kanzlei Steuer und sozialversicherungsrechtliche Prüfung geringfügig/kurzfristig Beschäftigter Allgemeine Geschäftskosten (Post- und Fernmeldegebühren) Zustellung der Unterlagen wie gedruckt (Auswertungen werden von der Kanzlei direkt an Mandanten weitergegeben) Weitergabe der Auswertungen direkt aus dem RZ an den Mandanten (Auftragsversand) Auswertungen werden sortiert weitergegeben Auswertungen werden mit individuellem Anschreiben ergänzt Auswertungen werden in einem speziellen Ordner versendet Kuvertierung (z.b. Personalabrechnung, SV-Nachweis)

17 skatalog Zusatzleistungen zur Lohn und Gehaltsbuchhaltung (Normallohn) Langzeitarchivierung aller prüfungsrelevanten Unterlagen Bescheinigungswesen (u.a.) Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt Krankengeldbescheinigungen Ausbildungsbescheinigung Wohngeldbescheinigung... Anträge (u.a.) Lohnfortzahlung Krankenkassen Mutterschaftsgeld Kurzarbeitergeld... Meldungen (u.a.) Berufsgenossenschaft An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer Jahresmeldungen zur Sozialversicherung Statistische Meldungen... Rat und Auskunft in steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Fragen Brutto- Nettohochrechnungen Wiederholrechnungen nach verspäteter Korrekturmeldung und Nachberechnungen Begleitung lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Prüfungen

18 skatalog Zusatzleistungen zur Lohn und Gehaltsbuchhaltung (Baulohn) Grundleistungen wie unter Normallohn Berechnungen Schlechtwettergeld Berechnungen Winterausfallgeld Führung von Arbeitszeitkonten Meldungen zur ZVK und Urlaubskasse Alle Zusatzleistungen wie beim Normallohn

19 skatalog Private Steuererklärungen 6.1. Grundleistungen zur Einkommensteuer In der Regel jährlich wiederkehrende Steuererklärungen Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte In der Regel nicht jährlich wiederkehrende Steuererklärungen Anträge nach dem Eigenheimzulagegesetz Anträge nach Abschnitt X des EStG (Kindergeld) Anträge auf Lohnsteuerermäßigung 6.2. Zusatzleistungen zur Einkommensteuer Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständiger Arbeit Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstigen Einkünften Prüfung von Steuerbescheiden Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts Schriftliche Einwendungen gegen den Prüfungsbericht Besprechungen mit Behörden oder mit Dritten in abgabenrechtlichen Sachen Vertretung vor den Finanzgerichten

20 skatalog Grundleistungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach 5 des Erbschaftsteuergesetzes Schenkungssteuererklärung 6.4. Zusatzleistungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach 5 des Erbschaftsteuergesetzes

21 skatalog Steuerliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung 7.1. Steuergestaltungsberatung Die Entwicklung zukunftsorientierter steuerlicher Gestaltungsstrategien für Unternehmen und vermögende Privatkunden ist Kernpunkt unserer Arbeit im Bereich der Steuergestaltungsberatung. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem: Beratung beim Aufbau und der Optimierung von Unternehmensstrukturen, Durchführung von Unternehmensreorganisationen (z.b. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Einbringung, Anwachsung), Durchführung steuerlicher Sondermaßnahmen (z.b. Nutzung von Verlustvorträgen, Optimierung von Dividendenzahlungen), Strukturierte Finanzierung, Beratung vermögender Privatkunden (z.b. Nachfolgeplanung und erbschaftssteuerliche Strukturierungen) Unternehmensnachfolge Niemand spricht gerne darüber, trotzdem müssen Sie Überlegungen anstellen, was aus Ihrem Unternehmen werden soll, wenn Sie dem Unternehmen einmal nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei geht es nur zum Teil um die Minimierung der Steuerlast. Bereits zu Lebzeiten bieten sich viele Möglichkeiten, Ihre Lebensziele zu verwirklichen, eine geregelte Unternehmensnachfolge zu gestalten und gleichzeitig die steuerliche Seite zu berücksichtigen. Wir beraten Sie umfassend und klären mit Ihnen unter anderem folgende Fragen: Wer hat welche Erbansprüche? Wie kann ich mein Unternehmen auf meine Kinder übergeben, ohne Einfluss zu verlieren? Wie sichere ich meine finanzielle Zukunft im Alter?

22 skatalog 22 Gutachtliche Stellungnahmen zu Übertragungsvorgängen Darstellung zivilrechtlicher Grundlagen Darstellung steuerrechtlicher Grundlagen Steuerberechnungen auf den Vermögensübergang Abstimmungen mit rechtlichen und anderen Beratern umsetzende Maßnahmen (Anträge, etc.) 7.3. Laufende betriebswirtschaftliche Beratung Unternehmensanalysen, Planungsrechnung und Frühwarnsystem Während sich die traditionelle Analyse auf den Vergleich der einzelnen Ist-Werte mit Vergangenheitswerten beschränkt, bieten wir Ihnen mit der Unternehmensplanung ein zusätzliches Instrument zur prospektiven Betrachtung Ihrer Unternehmensentwicklung. Dadurch bekommen Sie: Unterstützung bei der Unternehmensplanung Übersicht aller Stärken und Schwächen Überblick über zukünftige Entwicklungen Analysemöglichkeiten bei Abweichungen die Chance, gegensteuern zu können. Wir überwachen dabei für Sie die wichtigen Eckdaten Ihres Unternehmens. Durch die zusätzlichen Vergleiche mit anderen Unternehmen Ihrer Branche, die wir Ihnen natürlich auch liefern können, wissen Sie genau, wo Ihr Unternehmen steht. Viele Branchen sind von einem Strukturwandel betroffen und Unternehmen geraten, manchmal auch unverschuldet, in eine Krise. Kosten- und Konkurrenzdruck auch bei mittelständischen Unternehmen fordern Instrumente und en, die

23 skatalog 23 laufende Kontrollmöglichkeit bieten, permanent den Erfolg ermitteln, eine Ursachenanalyse ermöglichen, rechtzeitiges Gegensteuern erlauben. Damit Sie in Ihrem Unternehmen mit Ihrem Know-how Erträge erwirtschaften können, übernehmen wir für Sie die laufende Überwachung der wichtigsten Kennzahlen Ihres Unternehmens. Unternehmensanalysen Analysieren Ihrer Kennzahlen auf Basis der Vergangenheitswerte Analysieren Ihrer Kennzahlen auf Basis von Branchenvergleichswerten Analysieren der Abweichungen bis auf Kontoebene Dokumentieren der Analyseergebnisse in Form eines Berichtes individuelle Beratung und Maßnahmenplanung für das weitere Vorgehen Ein Analysebericht ist ein hervorragendes Instrument, um Ihr Unternehmen gegenüber Dritten (z.b. Ihrer Hausbank) darzustellen, da in diesem Bericht auch eine positive Abweichung zur Branche deutlich gemacht werden kann. Gerne präsentieren wir für Sie die diese Ergebnisse des Berichtes. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unser Angebot: Frühwarnsystem

24 skatalog 24 Unternehmensplanung Ableiten von Unternehmenszielen Quantifizieren der Unternehmensziele Definition von Abteilungs-, Bereichs- oder Segmentzielen Erstellen einer Unternehmensplanung Abbilden der Planung im Rechnungswesen des Unternehmens Überwachen die Zielerreichung in vereinbarten Abständen Bericht über Zielerreichung und Abweichungen Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich auch bei der Analyse der Abweichungen zu Ihren Planungswerten und der konkreten Maßnahmenfestlegung zur Verfügung. Frühwarnsystem Kurzfristige Erfolgsrechnung in verschiedenen Formen auf Basis der Finanzbuchführung zeigt Abweichungen zu vergangenen Perioden auf der Ebene: Vormonat, Vorjahresmonat, Vorjahr, aufgelaufene Werte, Vorjahresdurchschnittswerte, hochgerechnete Werte. Wir informieren regelmäßig aktiv über die Entwicklung in den von uns überwachten Bereichen, damit Sie auch die Positivmeldungen erhalten, um beruhigt Ihrem Tagesgeschäft nachgehen zu können.

25 skatalog Kalkulation von Verrechnungssätzen Wir liefern Ihnen eine objektive Antwort auf die Fragen, die Sie in der Vergangenheit oft aus dem Bauch ermittelt oder einfach geschätzt haben. Wie hoch muss mein Stunden-Verrechnungssatz sein? Wie hoch ist der Erfolg / DB meiner Filialen? Welche Baustellen haben ein negatives Ergebnis? Wieviel kostet der Mitarbeiter / die Maschine pro Stunde? Wieviel Umsatz brauche ich um meine Gesamtkosten zu decken? Kalkulation von Stundenverrechnungssätzen Deckungsbeitragsrechnungen (ein- und mehrstufig) Unterstützung beim Aufbau von Kostenstellenrechnungen Beratungsgespräch / Handlungsempfehlungen umsetzende Maßnahmen 7.4. Existenzgründungsberatung Existenzgründer... werden bei der Erstellung eines Gründungsberichtes von uns unterstützt werden bei Kreditverhandlungen vertreten erhalten eine umfassende Beratung zur Frage der Rechtsformwahl werden beraten in bezug auf die Absicherung von Elementarrisiken werden, sofern sie ein Unternehmen übernehmen, hinsichtlich evtl. Haftungsrisiken und entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten beraten erhalten im Einzelfall bis zu 75% Zuschuss zu bestimmten Beratungskosten durch das RKW, Düsseldorf.

26 skatalog Sonstige Beratungen Herbstgespräch Das hätten Sie mir ja wohl früher sagen können. Diese Aussage ist bezeichnend für das Kommunikationsverhalten zwischen Individuen. Wichtige Informationen, die für das Entscheidungsverhalten von besonderer Bedeutung sind, erhält man i.d.r. zu spät. Um das zu ändern, sollten wir uns vorher über die wichtigen Dinge unterhalten, für die es beim Jahresabschluss einfach zu spät ist. Vorbereitet durch fundierte Analysen und Planungsrechnungen kann frühzeitig das Jahresergebnis prognostiziert werden. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und betrieblichen Situation zeigen wir Ihnen mögliche Maßnahmen auf und besprechen die konkrete Vorgehensweise. Die reicht von eventuellen Investitionen bis zur Herabsetzung der Vorauszahlungen Ihrer Einkommensteuer. Planungsrechnung der Monate auf Basis der Monate 1-9 und des Vorjahres Analyse von außergewöhnlichen Veränderungen Gewinn- / Verlusthochrechnung Beratungsgespräch / Handlungsempfehlungen umsetzende Maßnahmen (Anträge, etc.) Finanzierungsberatung Sie haben einen Finanzierungsbedarf? Sie möchten unabhängig beraten werden? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie unabhängig und kompetent in allen Fragen der Finanzierung. Bei Fragen zu: Finanzbedarfsermittlung

27 skatalog 27 Finanzierung und Umschuldung Vergleichsrechnung Kauf / Leasing Kreditverhandlungen mit Banken Erhöhung der Kreditlinien... wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns Private Immobilienplanung Unterstützung bei privater Immobilienplanung steuerliche Aspekte Finanzierung Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers Sie sind Geschäftsführer einer GmbH. Sind sie sich der daraus resultierenden Risiken bewusst? Wissen Sie, welche Risiken daraus für Ihr Privatvermögen entstehen? Wir analysieren unter Berücksichtigung Ihrer beruflichen und privaten Situation die Haftungsrisiken und erarbeiten für sie geeignete Konzepte zur Minimierung Ihres Risikos, unter anderem zu folgenden Themen: Absicherung Ihrer Familie Absicherung Ihres Privatvermögens Absicherung des Betriebsvermögens Haftung bei mehreren Geschäftsführern

28 skatalog Vergütung Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) für unsere Berufstätigkeit bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung StBGebV). Für andere Tätigkeiten, die nicht unter die StBGebV fallen, gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung nach 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung nach 4 StBGebV erfordert eine gesonderte schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Gerne sind wir bereit, Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.

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