Aktualisierung der BGI 779
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- Kerstin Dittmar
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1 Aktualisierung der BGI 779 Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzugsanlagen Aktualisierung der BGI 779, Wolfgang Rösch, Schwelmer Symposium
2 Aktualisierung der BGI 779 Seite 2
3 Neudruck Zur Januar Aktualisierung 2013 Aktualisierung der rechtlichen Bezüge Einarbeitung von Hinweisen und Erfahrungen der Adressaten ( best practice ) Anpassungen an technische Weiterentwicklungen. Aktualisierung der BGI 779 Seite 3
4 Rechtliche Stellung der BGI 779 (BG-Information) Konkretisierung der allg. gültigen Regelwerke für den Aufzugsbau kein Gesetz, keine Verordnung Erarbeitung durch Betroffene ( Zunftwissen ) Stand der Sicherheitstechnik Aktualisierung der BGI 779 Seite 4
5 Wichtige aktualisierte Punkte Definition Fachkundige Person Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Absturzsicherungen auf dem Kabinendach Gerüste für die Montage Montagebühnen (gerüstlose Montage) Sonstige Arbeiten im Schacht Hinweise zu besonderen Aufzugsanlagen Aktualisierung der BGI 779 Seite 5
6 Fachkundige Person im Aufzugsbau ist, wer Definition Fachkunde (1) eine fachspezifische Ausbildung vorzugsweise als Mechatroniker und eine aufzugsspezifische Schulung erhalten hat oder über mehrjährige Erfahrung bei der Montage oder Instandhaltung verfügt und über die jeweilige Aufzugsanlage unterwiesen wurde und mit den zu benutzenden Werkzeugen vertraut ist. Aktualisierung der BGI 779 Seite 6
7 Eine fachspezifische Ausbildung ist auch gegeben, wenn eine Ausbildung Definition nach Fachkunde dem Berufsbild (2) Elektrotechnik oder Maschinenbau vorliegt und eine Zusatzausbildung im jeweils anderen Fachgebiet erfolgt ist. Unter aufzugsspezifischer Schulung ist zu verstehen, dass die Person auch unter Anleitung und Aufsicht praktische Tätigkeiten ausführt. Aktualisierung der BGI 779 Seite 7
8 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Arbeitgeber, haben entsprechend Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren. Es empfiehlt sich, Hinweise zu den erkannten Gefährdungen an der Anlage in geeigneter Form gut sichtbar auszuhängen. Dies kann z. B. durch Hinweise (Ampelprinzip) oder stichwortartige Zusammenfassung erfolgen. Aktualisierung der BGI 779 Seite 8
9 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (2) Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen festzulegen. Um an der Anlage auf die festgelegten Schutzmaßnahmen hinzuweisen, empfiehlt sich die Verwendung von Piktogrammen. Aktualisierung der BGI 779 Seite 9
10 Einrichtung auf dem Kabinendach gegen Absturz (1) Für Montage- und Demontagearbeiten ist die Höhe der Umwehrung nach Normenreihe DIN EN 81 von 0,70 m bei einem freien Abstand zur Schachtwand bis 0,85 m nicht ausreichend. Es müssen deshalb Einrichtungen nach Abschnitt der BGI 779 vorhanden sein. Für Inspektion und Wartung,.. d.h. bei Abstand > 30 cm Seitenschutzhöhe min. 1m und dreiteilig Aktualisierung der BGI 779 Seite 10
11 Einrichtung auf dem Kabinendach gegen Absturz (2) Für Montage- und Demontagearbeiten.. Für Inspektion und Wartung, bei denen keine erhöhten Gefährdungen gegeben sind, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass eine Umwehrung nach Normenreihe DIN EN 81 die Gefährdungen auf das akzeptable Maß reduziert. d.h. 0,70m Höhe bei max. Wandabstand von 0,85m Aktualisierung der BGI 779 Seite 11
12 Höhenverstellbarer Seitenschutz Positionsschalter Bild: Rösch Aktualisierung der BGI 779 Seite 12
13 Einrichtungen auf dem Kabinendach gegen Absturz Instandsetzungsarbeiten, die ein Über- oder Hinausbeugen über das Geländer erforderlich machen, z. B. bei Arbeiten an Schachtinstallationen oder beim Einsatz von Maschinen, die entsprechende Rückstoßkräfte auf den Bediener ein-wirken lassen, ist eine erhöhte Gefährdung möglich. In diesem Fall ist diese vom Arbeitgeber zu beurteilen.. Aktualisierung der BGI 779 Seite 13
14 Das Verfahren des Fahrkorbes zur Durchführung von sonstigen Sonstige Arbeiten im Arbeiten Schacht, z. im B. Schacht Innenreinigung der Schachtverglasung, Außenreinigung der Fahrkorbverglasung, Arbeiten an der RWA-Anlage, darf nur von fachkundigen Personen des Montage-, Demontage- bzw. Instandhaltungsunternehmens erfolgen. Die Nutzung der Inspektionssteuerung der Anlage durch fachfremdes Personal und der alleinige Aufenthalt von fachfremdem Person im Fahrschacht und im Triebwerksraum sind nicht erlaubt. Aktualisierung der BGI 779 Seite 14
15 Montagegerüste (1) Grundsätzlich darf in Mauerwerk nicht gedübelt werden. Bei Mauerwerk ist normalerweise weder die Mörtelgruppe noch die Festigkeitsklasse der verwendeten Steine bekannt. Deshalb kann kein statischer Nachweis über die Abteilung der Kräfte geführt werden. Im Einzelfall kann in Abstimmung mit einem Dübelhersteller unter Berücksichtigung der Festlegungen im VdTÜV- Merkblatt zur Befestigung von Aufzugsschienen in Mauerwerksschächten Aufzüge 104 von der vorstehenden Forderung abgewichen werden. Aktualisierung der BGI 779 Seite 15
16 Montagegerüste (2) ausführliche Erläuterungen zur Ausführung im Anhang der BGI Verankerung der Balkenschuhe mit mindestens 2 Dübel befähigte Person vom Nutzer muss Gerüst vor Benutzung überprüfen (siehe TRBS 2121 Teil 1) Aktualisierung der BGI 779 Seite 16
17 Zusätzliche Sicherheitsanforderungen bei besonderen Aufzugsanlagen Anlagen ohne Inspektionssteuerung Anlagen mit verringertem Schachtkopf oder verringerter Schachtgrubentiefe Nutzung von Feuerwehraufzügen durch Instandhaltungsund Prüfpersonal Aktualisierung der BGI 779 Seite 17
18 Habe ich etwas vergessen? Vielen Dank. Aktualisierung der BGI 779 Seite 18
19 DGUV XXXX Risiko-Ampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen und Fahrtreppen DGUV XXXX, Udo Niggemeier, Schwelmer Symposium
20 Ziel Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung. Erkennung von Anlagen bezogenen Risiken. Sensibilisierung für Risiken und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 20
21 Geltungsbereich Aufzuganlagen und Fahrtreppen während des Betriebes, auch Reparatur und Modernisierung. Ausgenommen Neumontage, da hier die Gefährdungen schnellen Veränderungen unterliegen können. DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 21
22 Wichtige Punkte Arbeitsbereiche mit erhöhtem Risiko bei Aufzuganlagen und Fahrtreppen. Aufbau einer Risiko-Ampel. Checklisten und Beurteilung zur Risiko-Ampel. Schulung zur Risiko-Ampel. Anwendung der Risiko-Ampel. DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 22
23 Zeitfenster Erstes Treffen des Arbeitskreises November 2012 Zweites Treffen, Zuteilung der Aufgaben April 2013 Drittes Treffen, Erstellung eines Entwurfes Juni 2013 Viertes Treffen, Diskussion und Erstellung der DGUV November 2014 Veröffentlichung durch BG 2015 DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 23
24 Mitglieder des Arbeitskreise BGHM ( Aufzüge ) BGHW ( Fahrtreppen) OTIS, Schindler, Thyssen Schmitt + Sohn VfA, VmA DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 24
25 Muster der Risiko-Ampel DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 25
26 Fragen?? Danke für Ihre Aufmerksamkeit. DGUV XXXX, Udo Niggemeier Seite 26
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