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1 Bitte nehmen Sie Einblick

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3 Wissenswertes für die Eltern über die Kindergarten- und Primarschulzeit Liebe Eltern Mit der vorliegenden Schrift möchte die Schulbehörde Sulgen und die Schulleitung Sie als künftige Partner begrüssen und Sie darüber orientieren, welche Punkte für Sie beim Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten oder in die Primarschule von besonderem Interesse sind. Wir freuen uns, Ihnen die Organisation und einzelne Einrichtungen unserer Schule vorzustellen und Sie damit bekannt zu machen. Die folgenden Informationen richten sich nach den zum Drucktermin geltenden kantonalen Gesetzen und Verordnungen sowie schulinternen Reglementen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unabhängig von dieser Schrift gelten die aktuellen Regelungen von Kanton und Gemeinde. 3

4 Inhaltsverzeichnis Leitbild der Primarschule Sulgen... 6 Organisation... 7 Ziele von Kindergarten und Primarschule... 8 Eintritt in den Kindergarten... 8 Kindergartenbesuch... 8 Unterrichtszeit... 8 Übertritt Kindergarten Primarschule... 8 Einschulungsklasse... 9 Eintritt in die Primarschule... 9 Einschulung... 9 Unterrichtszeiten... 9 Schulweg... 9 Schule und Elternhaus Hausaufgaben Unterrichtsbesuche Elternabende, Gespräche und Zusammenarbeit Besondere Anlässe Absenzen Absenzen allgemein Schulversäumnis wegen Krankheit Urlaub Ferien Ergänzende Massnahmen Ausserordentliche Fördermassnahmen Kindergarten für Fremdsprachige Reihenuntersuch Weitere Hilfen Repetition Kleinklasse Zeugnisse und Klassenübertritt Zeugnisse Notenregelung Schülerlaufbahnblatt Klassenübertritt Musikunterricht Schulärztliche Dienste Schularzt Schulzahnpflege

5 Versicherungen Unfall Haftpflicht Sachbeschädigungen Brillenschäden Rekurse Instanzenweg Rekursfrist Schulwechsel/Adressänderungen Auskünfte

6 Leitbild der Primarschule Sulgen Unsere Schule im Dorf - unser Dorf in der Schule Lehren und lernen an unserer Schule - Das Leben an unserer Schule bietet einen Rahmen, der Sicherheit gibt. - Unser Unterricht bereitet die Kinder auf die kommenden Lebensabschnitte vor. - Wir sorgen für eine anregende Lernatmosphäre. Organisation und Strukturen unserer Schule - Wir beziehen einander in die Prozesse ein und informieren umsichtig. - Wir arbeiten zielorientiert, ressourcenorientiert sowie effizient und trauen einander Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit zu. - Wir arbeiten an unserer Schule professionell, sind entscheidungsfähig und vertrauenswürdig. Einsatz von Ressourcen an unserer Schule - An unserer Schule achten wir auf das Wohlbefinden unserer Mitmenschen und gehen achtsam mit deren Ressourcen um. - Unsere Schule vernetzt sich mit den Strukturen und Angeboten unserer Umgebung. - Wir sind Teamplayer und teilen unser Wissen und Können. Beziehungen und Kommunikation an unserer Schule - Wir kommunizieren offen und wählen die Art und Weise bewusst und sorgfältig. - Unser Alltag ist von Achtsamkeit geprägt. Wir arbeiten miteinander und sind für einander da. - Wir pflegen den Kontakt zu den Eltern und zur Bevölkerung. Werte und Haltungen an unserer Schule - Wir sind eine Schule mit drei Standorten. - Wir achten auf einen sorgfältigen Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen. - An unserer Schule werden alle Schülerinnen und Schüler in die Gemeinschaft miteinbezogen. 6

7 Organisation Die Volksschule dauert 11 Jahre und gliedert sich in Kindergarten: 2 Kindergartenjahre Primarschule: Klasse Sekundarschule: Klasse In den Schulhäusern Oberdorf und Auholz führen wir Doppelklassen (1./2. Klasse, 3./4. Klasse, 5./6. Klasse) und im Schulhaus Donzhausen Stufenklassen (1.-3. Klasse, Klasse). Die Sekundarschulgemeinde wird aus den Primarschulen Sulgen, Schönenberg-Kradolf und Götighofen gebildet und ist im Sekundarschulhaus Befang in Sulgen untergebracht. Privatschule: Sie haben das Recht, Ihr Kind auf eigene Kosten in eine private Schule zu schicken. In diesem Fall stellen Sie der Schulverwaltung jährlich eine Bestätigung der Privatschule zu. Mittagstisch: Der Mittagstisch wird von der Politischen Gemeinde Sulgen und der Primarschule Sulgen angeboten. Er findet jeweils am Montag, Dienstag und Freitag statt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Murmelhaus: Im Murmelhaus spielen und lernen Kinder zwischen dem dritten und dem vierten Lebensjahr. Das Murmelhaus verfolgt das Ziel, Kinder mit Migrationshintergrund bereits vor dem 4. Lebensjahr und dem Eintritt in den Kindergarten zu fördern. Weitere Informationen erhalten Sie unter 7

8 Ziele von Kindergarten und Primarschule «Gute und glückliche Generationen heranzubilden, ist das Ziel unserer Erziehung überhaupt.» (Paul Häberlin; 1907). Dieser Leitgedanke hat für uns nach wie vor Gültigkeit. So ist das Ziel in Kindergarten und Primarschule neben der Wissensvermittlung die Erziehung zur selbständigen, lebenstüchtigen Persönlichkeit. Die Schule bestrebt, die Bemühungen des Elternhauses in diesem Sinn zu unterstützen, grundsätzlich aber tragen die Eltern die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder. Über die konkreten, dem Alter des Kindes entsprechenden, Lernziele informieren Sie die Lehrpersonen der verschiedenen Stufen. Sie können sich auch anhand des Lehrplans ein Bild davon machen. Eintritt in den Kindergarten Kindergartenbesuch Der Besuch des Kindergartens ist seit dem 1. August 2008 im Kanton Thurgau obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, treten in der Regel in den Kindergarten ein. Unterrichtszeit Die wöchentliche Unterrichtszeit wird vom Erziehungsdepartement festgelegt. Jeweils 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist die Kindergärtnerin vor Ort und ein gestaffeltes Eintreffen der Kinder in diesem Zeitraum möglich. Übertritt Kindergarten Primarschule Um einen optimalen Start zu erreichen, müssen die Kinder in allen drei Kompetenzbereichen (Sozial-, Selbst- und Sachkompetenz) gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Kindergärtnerin bespricht aufgrund gezielter Beobachtungen mit den Eltern, in welche Klasse das Kind eingeteilt wird. Ausnahmsweise kann ein 3. Kindergartenjahr besucht werden. Ansonsten erfolgt die Einteilung in die Regelklasse oder die Einschulungsklasse. Die Schulleitung entscheidet über die Einteilung, wobei die Eltern auf die Rekursmöglichkeit hingewiesen werden (siehe auch Seite 16). (Hinweis: Bei der Einteilung in die erste Regelklasse besteht keine Einsprachemöglichkeit!) Es ist im Sinne aller Beteiligten, dem Kind den bestmöglichen Übertritt zu gewährleisten. 8

9 Einschulungsklasse In Sulgen führen wir eine Einschulungsklasse. Diese dient der besonderen Förderung schulpflichtig gewordener Kinder mit verzögerter Entwicklung. In der Einschulungsklasse wird der Lernstoff der ersten Primarklasse auf zwei Jahre verteilt. Die Kinder haben also ein Jahr länger Zeit, die grossen Anforderungen, welche im ersten Schuljahr an sie gestellt werden, zu verarbeiten. Zudem wird in einer kleineren Abteilung unterrichtet. Dies erleichtert der Lehrperson, auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder einzugehen. Nach der Einschulungsklasse treten die Kinder gewöhnlich in die zweite Regelklasse über. Für die Erfüllung der Schulpflicht wird der Besuch der Einschulungsklasse mit zwei Jahren angerechnet. Eintritt in die Primarschule Einschulung Mit dem Schulbeginn Mitte August werden diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli desselben Jahres das 6. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Verteilung der Kinder auf die verschiedenen Schulhäuser wird von der Schulleitung festgelegt. Unterrichtszeiten Die wöchentliche Unterrichtszeit wird vom Erziehungsdepartement festgelegt. Der Mittwochnachmittag ist für alle schulfrei. Ist zusätzlich ein zweiter Nachmittag schulfrei, fällt dieser in der Regel auf den Donnerstag. Schulweg Der Schulweg ist eine ganz neue, wichtige Erlebniswelt. Das Kind macht sich auf dieser «Entdeckungsreise» mit einer weiteren Umwelt vertraut, schliesst Freundschaften, trägt Konflikte aus. Dies ist eine wichtige Phase in der Entwicklung Ihres Kindes: Es erlernt in der Gruppe mit gleichaltrigen Kindern die sozialen Fähigkeiten, die es im Zusammenleben mit andern braucht. Vieles von dem, was auf den Strassen geschieht, können Kinder noch nicht richtig einschätzen und verstehen. Es ist daher unerlässlich, dass Ihr Kind als Fussgänger «verkehrstüchtig» ist. Signale und Tafeln, denen es auf dem Weg begegnet, sollten ihm erklärt werden. Wählen Sie für das Kind nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg und gehen Sie ihn einige Male mit ihm zusammen, am besten zu den Zeiten, in denen es selbständig unterwegs sein wird. Machen Sie Ihr Kind auf besondere Gefahren aufmerksam. Prägen Sie 9

10 ihm ein, dass es nie mit Unbekannten gehen darf. Zusätzliche Sicherheit bieten auch die weithin sichtbaren, in leuchtenden Farben gehaltenen Sicherheitskleider (Windjacken, Pelerinen, Stiefel, usw.). Im Kindergarten, in der Einschulungsklasse sowie in der 1. Klasse erhalten die Schüler und Schülerinnen zudem einen Sicherheitsstreifen. Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern bzw. den erziehungsberechtigten Personen. Wir empfehlen in der Regel, dass die Kinder den Weg zum Kindergarten oder zur Schule zu Fuss gehen. Eine Ausnahme bilden die Kindergartenkinder von Donzhausen, die mit dem Schulbus in den Kindergarten nach Sulgen gefahren werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrrädern, Scootern etc.. Schule und Elternhaus Hausaufgaben Die Kinder der Primarschule bekommen dem Alter angemessene Hausaufgaben. Den Zweck erfüllen diese Arbeiten, wenn die Kinder dadurch lernen, selbständig und mit Fantasie zu arbeiten und einen erhaltenen Auftrag zuverlässig auszuführen. Je mehr dies mit Freude und Interesse getan wird, umso sicherer ist der Erfolg. Die Aufmerksamkeit der Eltern ist besonders bei den Schulanfängern erwünscht, aber auch später braucht Ihr Kind Ansporn und Unterstützung und freut sich, wenn es Ihnen etwas neu Gelerntes zeigen kann. So erhalten Sie durch die Hausaufgaben einen kleinen Einblick in den Unterrichtsstoff und können zudem die Arbeitsweise Ihres Kindes beobachten. Unterrichtsbesuche Sie sind eingeladen, zusätzlich zu den Besuchen an den offiziellen Möglichkeiten einen Besuch im Unterricht zu machen. Empfehlenswert ist, sich vorgängig zu informieren, ob die Klasse auch tatsächlich im Schulzimmer sein wird. Es ist sehr wertvoll, sein Kind in der Klassensituation zu erleben: Sie können den Entwicklungsstand der Kinder vergleichen, das soziale Verhalten in der Gruppe beobachten, die Lehrperson bei ihrer Arbeit kennen lernen. Einen guten Einblick in den Kindergarten- und Schulbetrieb geben Ihnen auch Anlässe, bei denen Ihre praktische Hilfe und Mitarbeit nötig ist, so etwa bei Bastelnachmittagen, Ausflügen und Exkursionen, Sporttagen, Schultheatern und Ähnlichem. Elternabende, Gespräche und Zusammenarbeit Die Lehrpersonen laden regelmässig zu Elternabenden oder Gesprächen ein. Bei diesen Treffen orientieren sie über ihre Unterrichtsziele, über Lehrmittel und Methoden, aber auch über den Alltag in Kindergarten und Schule oder über aktuelle Projekte. Sie geben den Eltern ebenso Gelegenheit, Anregungen 10

11 einzubringen, Fragen zu stellen oder Kritik zu üben. Solche Abende sind sehr wertvoll, sie fördern einen offenen Gedankenaustausch zwischen Eltern und Lehrpersonen. Fragen und Anliegen, die Ihr Kind betreffen, werden in Elterngesprächen behandelt, zu denen Sie in der Regel einmal jährlich eingeladen werden. Sie können aber auch von sich aus ein Gespräch vorschlagen. Wenn Sie zum Beispiel bemerken, dass Ihr Kind sehr ungern zur Schule oder in den Kindergarten geht, wenn Sie denken, Ihr Kind sei zu wenig oder zu viel gefordert, wenn es Angst hat oder wenn andere Probleme auftreten, welche über die Alltagssorgen hinausgehen, so melden Sie sich bitte bei der Kindergärtnerin oder der Lehrperson und vereinbaren einen Gesprächstermin. Ein offener, von gegenseitiger Toleranz geprägter Gedankenaustausch zwischen Lehrpersonen und Eltern bedeutet für uns eine wichtige Grundlage für die Schularbeit. Ihre erste Ansprechperson ist in der Regel immer die jeweilige Klassenlehrperson. Ist das Vertrauensverhältnis zur Lehrperson jedoch aus irgendeinem Grund beeinträchtigt oder die Klassensituation aus Ihrer Sicht unhaltbar, so teilen Sie dies bitte der Schulleitung mit. Besondere Anlässe Wanderungen, Reisen, Exkursionen, Klassenlager sowie andere zielgerichtete Projekte sind ein fester Bestandteil von Schule und Kindergarten und sind für alle Kinder obligatorisch. Einzelne Exkursionen werden auch mit dem Fahrrad unternommen. Es können jedoch nur Schülerinnen und Schüler mit einem vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrrad, einem passenden Fahrradhelm und Leuchtweste teilnehmen. Absenzen Absenzen allgemein Ein lückenloser Besuch des Unterrichts liegt im Interesse Ihres Kindes. Als Eltern sind Sie verpflichtet, jedes Fernbleiben Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die Lehrpersonen führen eine Absenzenkontrolle. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, unentschuldigte Absenzen der Schulleitung zu melden. Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Schulversäumnis wegen Krankheit Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage den Schulunterricht zu besuchen, so ist eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die 11

12 Lehrperson unerlässlich. Diese Entschuldigung kann schriftlich oder mündlich geschehen. Urlaub Soll Ihr Kind aus einem zwingenden, voraussehbaren Grund (nicht wegen Krankheit) der Schule fernbleiben, so sind Sie verpflichtet, möglichst frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn des gewünschten Urlaubs, ein begründetes Gesuch an die Schulleitung einzureichen. Die Erlaubnis bis zu einem Tag kann die verantwortliche Klassenlehrperson erteilen, es sei denn, es handelt sich um einen Tag unmittelbar vor bzw. nach den Ferien. Es wird daran erinnert, dass die Schulleitung von Gesetzes wegen in der Erteilung von Urlauben grösste Zurückhaltung üben muss, insbesondere Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht bewilligt. Weitere Regelungen sind im Absenzenreglement aufgeführt, welches Sie auf unserer Homepage finden oder auf dem Sekretariat erhalten. Ferien Die jährliche Unterrichtszeit ist durch kantonale Vorschriften auf 40 Wochen festgelegt. Der aktuelle Ferienplan befindet sich auf unserer Homepage. Ergänzende Massnahmen Ausserordentliche Fördermassnahmen Die Entwicklung des Menschen verläuft nicht immer geradlinig. Manchmal treten Störungen auf, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Eltern und Lehrperson stellen zum Beispiel einen markanten Leistungsabfall fest, ein Kind zeigt überdurchschnittliche Konzentrationsmängel, ein anderes vielleicht Verhaltens-, Bewegungs- oder Sprachauffälligkeiten. Situationen, die über die allgemeinen Schwankungen hinausgehen, verlangen eine sorgfältige Beobachtung seitens der Lehrpersonen und Eltern wie auch eine gute gegenseitige Rücksprache. Für Kinder mit speziellen Schwierigkeiten bietet die Primarschule Sulgen schulintern folgende Stütz-, Förder- und Therapiemöglichkeiten an: Stütz- und Förderunterricht, schulische Heilpädagogik, DaZ (Deutsch als Zweitsprache), Logopädie sowie Psychomotoriktherapie. Nach sorgfältigem Abwägen wird die Lehrperson die passende Hilfe bei der Schulleitung beantragen. In bestimmten Situationen kann eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst des Kantons Thurgau hilfreich sein, um die richtige Unterstützungsmassnahme zu finden. Für die Eltern fallen in der Regel keine Kosten an. 12

13 Kindergarten für Fremdsprachige Kinder, welche in ihrem bisherigen Lebensumfeld wenig in Kontakt mit der deutschen Sprache gekommen sind, werden dem Kindergarten für Fremdsprachige zugeteilt. In diesem Kindergarten werden intensiv Kompetenzen trainiert, die benötigt werden, um die sprachlichen Herausforderungen des schulischen und ausserschulischen Alltags meistern zu können. Reihenuntersuch Im Kindergarten werden zur Früherkennung von Sprachproblemen Reihenuntersuchungen durch die Logopädin (Sprachheillehrerin) durchgeführt. Weitere Hilfen Bei grosser seelischer Belastung eines Kindes können sich die Eltern an den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Thurgau (KJPD) in Weinfelden wenden. Selbstverständlich ist auch der Hausarzt bei körperlichen und seelischen Problemen ein möglicher Ansprechpartner. Repetition Repetitionen dürfen nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass damit Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig beseitigt werden können. Die Repetition einer Klasse ist in vielen Fällen problematisch und führt selten zum gewünschten Erfolg. Davon sollte deshalb nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Eine Repetition kann in folgenden Fällen sinnvoll oder gar notwendig sein: - aufgrund sehr langer Schulausfälle oder ähnlicher Gründe sind so grosse Lücken entstanden, dass sich diese nicht mehr mit vernünftigem Aufwand individuell schliessen lassen; - der Unterschied in der körperlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung zu den anderen Kindern der gleichen Klasse ist übermässig und bereitet schulische Probleme. Eine Repetition erfolgt auf Antrag der Lehrperson oder der Eltern. Den Entscheid fällt die Schulleitung. Rekursinstanz ist die Primarschulbehörde. Kleinklasse Für einzelne Kinder ist der Unterricht in einer Kleinklasse gegenüber dem in der Regelklasse vorzuziehen; dies besonders bei folgenden Gegebenheiten: - Ein Kind zeigt dauernde Leistungsschwächen in verschiedenen Fächern und vermag dem Unterricht in der Regelklasse nicht zu folgen. - Ein Kind braucht eine individuelle Förderung in einer kleinen Gruppe, weil es den Stoff in der grossen Klasse nicht richtig aufnehmen und verarbeiten kann. - Ein Kind hat grössere Schwierigkeiten, sich in einen grösseren Klassenverband einzugliedern und verbaut sich durch sein soziales Verhalten die eigenen Lernmöglichkeiten. 13

14 Die jedem Kind angepassten Lernziele und die besondere Methodik der Kleinklassenlehrpersonen verhelfen dem Kind zu einer guten Schulbildung und Vorbereitung auf das Berufsleben. Sie ermöglichen bei gutem Lernerfolg bzw. positiver Verhaltensentwicklung auch eine Reintegration in die Regelklasse. Der Eintritt in die Kleinklasse wird zwischen Eltern und Lehrpersonen vereinbart und der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt. Der Antrag kann auch von der Schulpsychologin stammen. Bei einer allfälligen Einsprache ist die Schulbehörde erste Rekursinstanz. Zeugnisse und Klassenübertritt Zeugnisse An der Primarschule erfolgt eine Beurteilung am Ende jedes Schuljahres. Die Beurteilung ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung im Rahmen folgender Bezugsfelder vorzunehmen: - Lernzielbezug - Einschätzung der prognostischen Entwicklung Die Beurteilung wird ergänzt durch ein Standortgespräch, das mindestens einmal pro Schuljahr zwischen Klassenlehrperson und Erziehungsberechtigten und dem Kind durchzuführen ist. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des Standortgesprächs. Notenregelung 1. und 2. Klasse: Es wird noch kein Notenzeugnis abgeben. Die Leistungsbeurteilung wird den Eltern in einem ein Beurteilungsgespräch mitgeteilt. Die Lehrperson hält die Beurteilung in einem lernzielorientierten Formular fest. 3. bis 6. Klasse: Im Laufe des Schuljahres findet ebenfalls ein Beurteilungsgespräch statt, die Handhabung ist gleich wie in den ersten beiden Klassen. Am Ende des Schuljahres wird ein Notenzeugnis abgegeben. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme der Beurteilung respektive des Notenzeugnisses mit ihrer Unterschrift. Schülerlaufbahnblatt Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Laufbahnblätter für Schüler und Schülerinnen. Diese dokumentieren den schulischen Werdegang über die reine Leistungsbewertung hinaus. Für jedes Kind muss klargelegt sein, welche besonderen Massnahmen im Verlauf der schulischen Entwicklung ergriffen worden sind und zu welchen Resultaten diese geführt haben. Die Dokumentation dient nicht zuletzt auch der Optimierung sonderpädagogischer Massnahmen in anschliessenden Schulen. Bei einem Schulwechsel werden die Laufbahnblätter direkt von der abgebenden Schule an die neue weiter gegeben. 14

15 Klassenübertritt Wenn die Leistungen eines Kindes in Deutsch, Mathematik und Realienfächern ungenügend sind, ist die Beförderung in die nächste Klasse (Promotion) gefährdet und eine Repetition muss diskutiert werden. Diese macht aber nur Sinn, wenn damit gerechnet werden kann, dass der Leistungserfolg dauernd verbessert wird; andernfalls müsste eine Lernzielanpassung oder ein Übertritt in die Kleinklasse ins Auge gefasst werden. Musikunterricht Die musikalische Früherziehung und auch der darüber hinausgehende Musikunterricht der Kinder werden von der Primarschule nach Möglichkeit unterstützt. Zurzeit gelten folgende Ausbildungs- und Beitragsmöglichkeiten: a) Schülerinnen und Schülern werden in schulinternen Kursen Blockflötenunterricht erteilt. Die Kosten übernimmt die Schule, jedoch wird pro Kind ein Unkostenbeitrag erhoben. b) Die Primarschule Sulgen ist Mitglied der vom Kanton anerkannten und mit Beiträgen unterstützten Jugendmusikschule Weinfelden. Informieren Sie sich bitte dort über die Möglichkeiten und Kosten des musikalischen Ausbildungsangebotes. Die Primarschule leistet keine weiteren Beiträge an diesen Unterricht. c) Ausserhalb der kantonalen Regelung haben die Schulgemeinden im Sekundarschulkreis Sulgen auf Zusehen hin und ohne Verpflichtung beschlossen, Beiträge von 20 % an alle musikalischen Ausbildungskurse, die durch anerkannte Musiklehrer erteilt werden, zu leisten. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt zwischen Musiklehrkraft und Schulpflege oder durch Rückerstattung des Schulanteils an die Eltern. Beitragsgesuche sind der Schulverwaltung einzureichen. Schulärztliche Dienste Zur Überwachung des Gesundheitszustandes der Kindergarten- und Schulkinder hat die Schulgemeinde Sulgen einen schulärztlichen Dienst eingerichtet. Er umfasst die Tätigkeit des Schularztes und des Schulzahnarztes. Schularzt In Reihenuntersuchungen werden neben der Feststellung des allgemeinen körperlichen Zustandes die Sinnesorgane einer Prüfung unterzogen, um allfällige nötige Korrekturen von Seh- und Höranomalien frühzeitig anordnen zu können. Wichtig ist auch die frühzeitige Erfassung von Haltungsschäden und 15

16 Haltungsschwächen. Die Untersuchungen des Schularztes finden in der 1. und 5. Klasse statt und sind freiwillig. Sie ermöglichen eine Standortbestimmung des Gesundheitszustandes der Kinder und die allfällig nötige Einleitung besonderer Massnahmen. Schulzahnpflege Die Schulgemeinde fördert durch Beiträge die Pflege und Gesunderhaltung der Zähne ihrer Schüler: Sie engagiert eine Fachperson, welche in den Klassen Instruktionen über Mund- und Zahnhygiene sowie gesunde Ernährung durchführt, und sie übernimmt die Kosten für einen jährlichen Untersuch beim Schulzahnarzt. Eltern, welche ihr Kind zu einem Zahnarzt eigener Wahl schicken wollen, erhalten einen Kostenbeitrag (maximal Fr. 40.-). Die Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern. Versicherungen Unfall Die kantonale Regelung geht davon aus, dass jedes Kind über das obligatorische Krankenversicherungsgesetz (KVG) auch einen genügenden Versicherungsschutz für allfällige Unfälle hat. Die Schule darf nach kantonalen Vorschriften keine eigene Unfallversicherung für Schüler abschliessen. Haftpflicht In der Regel ist jedes Kind über die Familien-Haftpflicht-Versicherung gedeckt. Die Schule haftet somit nicht für allfällige Haftpflichtansprüche, die durch Schäden innerhalb des Schul- und Kindergartenbetriebs oder gegenüber anderen Kindern entstehen. Lediglich für Schäden, die durch den Schulbetrieb gegenüber Dritten (ausserschulische Personen) verursacht werden können, besteht eine pauschale Schul- Haftpflicht-Versicherung. Auch hier behält sich die Behörde vor, bei grobfahrlässiger Verursachung von Schäden die Haftpflicht abzulehnen. Sachbeschädigungen Für Sachbeschädigungen an den Schulanlagen oder am Schulmobiliar sowie für Materialverluste können Kinder (bzw. deren Eltern) haftbar gemacht werden. Brillenschäden Diese sind nicht versicherbar und können grundsätzlich von der Schule nicht anerkannt werden. 16

17 Rekurse Instanzenweg Wenn jemand mit dem Entscheid der Schulleitung, der ihn oder seine Angehörigen persönlich betrifft, nicht einverstanden ist, kann er diesen mit einem Rekurs bei der Primarschulbehörde Sulgen anfechten. Er bewirkt dadurch dessen Überprüfung durch die Behörde. Rekursfrist Die Frist zur Anfechtung eines Entscheides der Schulleitung beträgt generell 20 Tage. Bei Entscheiden über Aufnahmen, Beförderungen, Repetitionen, Versetzungen und vorübergehende Wegweisungen kommt einem Rekurs oder einer Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu. Schulwechsel/Adressänderungen Wenn Sie einen Umzug planen, melden Sie sich bitte möglichst bald bei der Lehrperson oder auf dem Schulsekretariat des bisherigen Wohnorts, um Ihre Kinder abzumelden. Die neue Schule ist Ihnen dankbar, wenn Sie sich auch dort möglichst früh melden. Adressänderungen innerhalb von Sulgen bitten wir Sie ebenfalls möglichst rasch der Klassenlehrperson und dem Schulsekretariat mitzuteilen. 17

18 Auskünfte Wir bitten Sie, sich in allen Fragen, welche Ihr Kind und die Schule betreffen, zunächst an die Kindergärtnerin oder Klassenlehrperson zu wenden. Darüber hinaus steht Ihnen das Schulsekretariat oder die Schulleitung für Auskünfte zur Verfügung. Telefonnummern Kindergarten Oberdorf Kindergarten Auholz Kindergarten für Fremdsprachigen Schulhäuser Schulhaus Oberdorf Schulhaus Oberdorf Nord Schulhaus Auholz Schulhaus Donzhausen Schulleitung Schulverwaltung Wir wünschen Ihrem Kind eine schöne, erlebnis- und lehrreiche Schulzeit Sulgen, 25. Mai 2015 Freundliche Grüsse Schulbehörde und Schulleitung 18

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