Informationsveranstaltung Zahlungsverkehr. November 2012
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- Lisa Schulze
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1 Informationsveranstaltung Zahlungsverkehr und Kontoführung für Kreditinstitute
2 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemein- schaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 2 Düsseldorf Hannover Frankfurt Stuttgart Berlin Leipzig München
3 Individualzahlungsverkehr Stückzahlentwicklung Seite 3
4 Individualzahlungsverkehr Betragsentwicklung ( Value ) Seite 4
5 Geschäftsabwicklung EMZ Im EMZ verarbeitete Zahlungen (in Mio. Stück) 2011 gesamt Jan-Sept 2011 Jan-Sept 2012 Insgesamt ,34% Überweisungen - Lastschriften ,13% + 6,45% Tagesdurchschnitt 10,47 10,34 10,74 Max. Tagesvolumen 35,72 35,72 35,64 Seite 5
6 Geschäftsentwicklung SEPA-Clearer Einlieferungen in den SEPA-Clearer Auslieferungen an andere CSM September 2012: Einlieferung in den SEPA-Clearer je Arbeitstag durchschnittlich 183 Tsd. SEPA-Zahlungen im Wert von ca. 653 Mio. EUR Jan. 08 Feb. 08 Mrz. 08 Apr. 08 Mai. 08 Jun. 08 Jul. 08 Aug. 08 Sep. 08 Okt. 08 Nov. 08 Dez. 08 Jan. 09 Feb. 09 Mrz. 09 Apr. 09 Mai. 09 Jun. 09 Jul. 09 Aug. 09 Sep. 09 Okt. 09 Nov. 09 Dez. 09 Jan. 10 Feb. 10 Mrz. 10 Apr. 10 Mai. 10 Jun. 10 Jul. 10 Aug. 10 Sep. 10 Okt. 10 Nov. 10 Dez. 10 Jan. 11 Feb. 11 Mrz. 11 Apr. 11 Mai. 11 Jun. 11 Jul. 11 Aug. 11 Sep. 11 Okt. 11 Nov. 11 Dez. 11 Jan. 12 Feb. 12 Mrz. 12 Apr. 12 Mai. 12 Jun. 12 Jul. 12 Aug. 12 Sep. 12 Seite 6
7 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr SEPA-Migration Politische Entwicklungen Änderungen im Leistungsangebot der Bundesbank Konvertierung von Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit Seite 7 * TARGET2-Securities
8 % Anteil der SEPA-Überweisungen an Überweisungen insgesamt SEPA-Migration Indikator für die SEPA-Überweisung (Euroraum) August 2012: SEPA-Anteil bei Überweisungen (Euroraum) 29,85%. 24% 20% 16% 12% 8% 4% 0% Anzahl der SEPA-Überweisungen (in Mio.) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /2012 Seite 8
9 SEPA-Migration Indikator für die SEPA-Überweisung (national) 120% 100% 93,89% 97,90% 100,00% 80% 63,37% 60% 56,25% 40% 39,90%39,73% 29,78% 20% 0% 13,14% 11,99% 15,99% 6,01% 6,70% 6,52% 1,55% 1,23% 1,04% BE DE IE GR ES FR IT CY LU MT NL AT PT SI SK FI EE 2008-H H H H H H H H H1 Seite 9
10 ,00% Anteil der SDD-Transaktionen an Lastschriften SEPA-Migration Indikator für die SEPA-Lastschrift (Euroraum) August 2012: SEPA-Anteil Lastschriften (Euroraum) 1,94%. 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% Anzahl der SDD-Transaktionen (in Mio.) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /2012 Seite 10
11 SEPA-Migration Vergabe von Gläubiger-Identifikationsnummern Insgesamt wurden bis zum September Gläubiger-IDs vergeben Mrz 08 Mai 08 Jul 08 Sep 08 Nov 08 Jan 09 Mrz 09 Mai 09 Jul 09 Sep 09 Nov 09 Jan 10 Mrz 10 Mai 10 Jul 10 Sep 10 Nov 10 Jan 11 Mrz 11 Mai 11 Jul 11 Sep 11 Nov 11 Jan 12 Mrz 12 Mai 12 Jul 12 Sep 12 Vergebene Gläubiger-Id gesamt (linke Skala) Monatlich vergebene Gläubiger-Id (rechte Skala) Seite 11
12 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr SEPA-Migration Politische Entwicklungen Änderungen im Leistungsangebot der Bundesbank Konvertierung von Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit Seite 12 * TARGET2-Securities
13 Politische Entwicklungen Deutsches Begleitgesetz zur SEPA-Verordnung Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung) in Kraft getreten Ende März 2012 Gesetz zur Begleitung der SEPA-Verordnung (SEPA-Begleitgesetz) Konkretisiert die Optionen und Zuständigkeiten aus der Verordnung Entwurf wurde am 25. April 2012 durch das Bundeskabinett verabschiedet Veröffentlicht als Bundesrat-Drucksache 250/12: Verabschiedung des Gesetzes ist für vorgesehen Seite 13
14 Politische Entwicklungen Deutsches Begleitgesetz zur SEPA-Verordnung Optionen, die in Deutschland voraussichtlich genutzt werden: Fristverlängerung für das deutsche Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bis zum 1. Februar 2016 Zahlungsdienstleister können von Verbrauchern Inlandszahlungen mit den alten nationalen Kontoidentifikatoren (Kontonummer und BLZ) bis zum 1. Februar 2016 annehmen Kostenlose und sichere Konvertierung in IBAN und BIC durch den Zahlungsdienstleister Mitteilung von IBAN (und BIC), sofern zweckmäßig vor Ausführung der Zahlung Seite 14
15 Politische Entwicklungen Deutsches Begleitgesetz zur SEPA-Verordnung Optionen, die in Deutschland voraussichtlich nicht genutzt werden: Freistellung von der Verwendung des XML-Formates ISO betrifft nur Unternehmen (nicht Verbraucher und Kleinstunternehmen) Gebündelte Einzelzahlungen = Dateien Empfangs- und Einlieferungsseite; aber: Zahlungsdienstleister muss auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers im Kunde-Bank-Verhältnis XML nutzen Relevanz in DE fraglich, da Unternehmen nicht von IBAN-Nutzung befreit sind Mögliche längere Verpflichtung der Zahlungsdienstnutzer zur Angabe des BIC für nationale Zahlungen bis 1. Februar 2016 Ab 1. Februar 2014 können Verbraucher nationale Zahlungen mit Kontonummer und Bankleitzahl oder mit IBAN initiieren. Fristverlängerung für nationale Nischenprodukte (Marktanteil < 10%) In Deutschland existieren keine Nischenprodukte Seite 15
16 Politische Entwicklungen Wichtige Fristen im Überblick März 2012 Februar 2014 Februar 2016 Verordnung tritt in Kraft Neu Preisgleichheitsgebot für vergleichbare nationale und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen auch über Euro Beitrittspflicht zur SEPA-Überweisung SEPA mit Ausnahmen Neu Nur noch SEPA-Verfahren Zusätzliche Prüfpflichten Kontinuitätsregelung für Einzugsermächtigungen Wegfall Inlandsüberweisung Einzugsermächtigungsund Abbuchungsauftragslastschrift BIC-Pflicht bei Inlandszahlungen Ausnahmen Kontonummer/BLZ für Verbraucher Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) Nicht-Euroländer SEPA Wegfall alle Ausnahmen (Nicht-Euroländer zum 31. Oktober 2016) BIC-Pflicht bei grenzüberschreitenden Zahlungen Seite 16
17 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr SEPA-Migration Politische Entwicklungen Änderungen im Leistungsangebot der Bundesbank Konvertierung von Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit Seite 17 * TARGET2-Securities
18 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr Nächster EPC-Versionswechsel in den SEPA-Verfahren Wegen der durch die SEPA-Verordnung festgelegten Änderungen zum 1. Februar 2014 erfolgt zu diesem Termin die nächste Anpassung der EPC-Referenzdokumente Die im veröffentlichten Dokumente treten daher nicht zum regulären Termin, 16. November 2013, sondern erst zum 1. Februar 2014 in Kraft: SCT Rulebook 7.0 SDD Core Rulebook 7.0 SDD B2B Rulebook die jeweiligen Implementation Guidelines Termin des nachfolgenden EPC-Releases wird noch diskutiert (Tendenz: November 2015) Seite 18
19 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr SEPA-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( Cor1 ) Optionale Nutzung im Interbankenverhältnis ab dem 17. durch bioder multilaterale Vereinbarung zwischen Teilnehmern am SDD-Core-Verfahren Unabhängig vom Sequence Type (Einmal-, Erst-, Folgelastschrift oder letztmalige Lastschrift) können SEPA-Core-Lastschriften unter Beachtung einer verkürzten Vorlagefrist von minimal einem TARGET2-Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag ( D-1 ) abgewickelt werden DK prüft derzeit die rechtlichen, geschäftspolitischen und technischen Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Umsetzung in Deutschland zum November 2013 im Kunde-Bank-Verhältnis für die zwischenbetriebliche Abwicklung (Interbankenbereich) Seite 19
20 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr SEPA-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( Cor1 ) Der SEPA-Clearer der Bundesbank wird die Abwicklung solcher Lastschriften ab dem Zeitpunkt der flächendeckenden Nutzung der Option in Deutschland anbieten Erste Überlegungen für eine mögliche Umsetzung im SEPA-Clearer: Explizite Anmeldung und Ausweis im SCL-Directory Keine Validierung der bi- oder multilateralen Vereinbarungen, jedoch Abwicklung nur zwischen explizit angemeldeten Teilnehmern möglich Technische Ausgestaltung wie eigener Dienst (keine Mischung von Core-, Cor1- oder B2B-Lastschriften in einem File) Konkrete Ausgestaltung des Abwicklungsangebotes hängt noch ab von dem Ergebnis der Prüfungen der DK einem möglichen Erfordernis zur Interoperabilität mit anderen CSM für die Gewährleistung der Erreichbarkeit aller relevanten Verfahrensteilnehmer Seite 20
21 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr Voraussichtliche Anpassungen im SEPA-Clearer in 2013 Trennung der Annahmeschlusszeiten für SEPA-Core- und SEPA-B2B- Lastschriften im 1. SDD-Einreichungsfenster (Tendenz: 4. März 2013) Weitere Ausweitung der Abwicklungsmöglichkeiten für gleichtägige SEPA-Überweisungen (3. Juni 2013) Abwicklung von SEPA-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist Optionale Bereitstellung des SCL-Directory über den für den Nachrichtenaustausch mit dem SEPA-Clearer gewählten Kommunikationskanal EBICS oder SWIFTNet FileAct (2. Halbjahr 2013); das gegenwärtige Download-Verfahren wird weiterhin angeboten Weiterführende Informationen folgen zu gegebener Zeit mittels Kundeninformation per an die direkten SEPA-Clearer-Teilnehmer bzw. Bereitstellung aktualisierter SEPA-Clearer-Verfahrensbeschreibungen Seite 21
22 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr Trennung der SDD-Annahmeschlusszeiten Aktuell gültige Einreichungsfenster Ab 4. März 2013 gültige Einreichungsfenster im SEPA-Clearer: Cut-Off Cut-Off im SEPA-Clearer: SDD Core SDD B2B 1. Fenster Uhr Uhr 2. Fenster Uhr Uhr Cut-Off SDD Core Cut-Off SDD B2B 1. Fenster Uhr Uhr 2. Fenster Uhr Uhr Geänderte Annahmeschlusszeit im 1. Einreichungsfenster: Die Auslieferung von SDD-Core-Lastschriften sowie die Buchungen von SDD-Core-R- Transaktionen im Rahmen des 1. Auslieferungsfensters bleiben hiervon unverändert Im Vergleich zu heute erfolgen die Auslieferung von SDD-B2B-Lastschriften sowie die Buchungen von SDD-B2B-R-Transaktionen im Rahmen des 1. Auslieferungsfensters jeweils etwa eine Stunde später Anpassung der Belegung der im SCL-Directory angegebenen Cut-Off-Time bei SDD- B2B-Erreichbarkeitseinträgen Seite 22
23 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr Ausweitung der gleichtägigen SCT-Abwicklungsmöglichkeiten Im Februar 2012 bzw. Mai 2012 haben konzertierte Überlegungen von SEPA-Clearinghäusern in einer verlängerte Abwicklung von gleichtägigen SEPA-Überweisungen resultiert Seit dem 7. Mai 2012 beträgt die Annahmeschlusszeit im 3. Einreichungsfenster des SEPA-Clearers Uhr Eine weitere Ausweitung der gleichtägigen Abwicklung ist zum 3. Juni 2013 geplant Die genauen Auswirkungen auf die Abwicklung von SEPA-Überweisungen im SEPA-Clearer werden momentan evaluiert: Einführung eines weiteren Einreichungsfensters für gleichtägige SEPA- Überweisungen mit Annahmeschlusszeit Uhr möglich Möglicherweise wird sich der Zeitpunkt für die späteste Auslieferung von gleichtägigen SEPA-Überweisungen (heute gegen Uhr) weiter nach hinten verschieben Seite 23
24 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr Bilateraler Austausch von SEPA-Überweisungsdateien Ende des DTA-Formats im deutschen Zahlungsverkehr erfordert auch im bilateralen Clearing die Umstellung auf die SEPA-Verfahren Initiative aus der Kreditwirtschaft im Dezember 2011: Nachfrage nach Bundesbank-Angebot im bilateralen Clearing mit reduziertem Prüfumfang und niedrigerem Transaktionsentgelt Realisierung eines Dienstes zum bilateralen Austausch von SEPA- Überweisungsdateien im SEPA-Clearer zum 19. : BCT Bilateral Credit Transfer Ausweitung des bilateralen Austausches auf SEPA-Lastschriften ist für Ende 2013 geplant. Verfahrensteilnehmer werden in die Konzeption mit einbezogen. Seite 24
25 Leistungsangebot im Massenzahlungsverkehr Bilateraler Austausch von SEPA-Überweisungsdateien Konzeption: Einreichung von nach Clearingpartner vorsortierten Dateien Vollständige Schemavalidierung eingelieferter Dateien Prüfung auf Vorliegen einer gemeldeten bilateralen Clearingbeziehung Buchung jeder einzelnen Datei (brutto) anhand der Informationen des File-Headers nach erfolgreicher Deckungsprüfung (keine Auswertungen auf Einzelsatzebene, keine Summenprüfung) Entgelt: 50 EUR pro eingereichtem File Um den BCT-Dienst ergänzte Dokumente Verfahrensregeln für SEPA-Überweisungen Download unter: Kerngeschäftsfelder Unbarer Zahlungsverkehr SEPA Leistungsangebot Zahlungsdienstleister mit BLZ Verfahrensregeln EBICS / Verfahrensregeln SWIFTNet FileAct Download unter: Kerngeschäftsfelder Unbarer Zahlungsverkehr Veröffentlichungen Verfahrensregeln Seite 25
26 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr SEPA-Migration Politische Entwicklungen Änderungen im Leistungsangebot der Bundesbank Konvertierung von Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit Seite 26 * TARGET2-Securities
27 Konvertierung Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Veröffentlichung von IBAN-Regeln SEPA-Verordnung Artikel 16 + SEPA-Begleitgesetz Bis 1. Februar 2016: Mögliche Einreichung von Inlandszahlungen mit Kontonummer und BLZ durch Verbraucher Kostenlose und sichere Konvertierung in IBAN (und BIC) durch den Zahlungsdienstleister Bei einigen Zahlungsdienstleistern sind bei der Bildung einer IBAN besondere "IBAN-Regeln" zu beachten. Eigenberechnung einer IBAN aus den vorhandenen Kontonummer-/Bankleitzahl-Kombinationen kann daher beispielsweise zu einer falschen IBAN führen oder einer Bankleitzahl wird ein falscher BIC zugeordnet. Problem: Besonderheiten sind bislang nicht allgemein zugänglich Erfordernis einer Datenquelle zur sicheren Ermittlung einer IBAN aus Kontonummer und Bankleitzahl in allen Fällen Seite 27
28 Konvertierung Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Veröffentlichung von IBAN-Regeln Voraussichtlich neues Abkommen über die IBAN-Regeln zum Jeder BLZ wird eine IBAN-Regel zugeordnet, wie für die unter dieser BLZ geführten Konten aus Kontonummer und BLZ die entsprechende IBAN ermittelt werden kann. Definition einer Standard-IBAN-Regel Länderkennzeichen: konstant DE Prüfziffer: 2-stellig (Modulus gem. ISO 7064) BLZ: 8-stellige Bankidentifikation entsprechend der deutschen Bankleitzahlendatei Kontonummer: Kundenkonto(stamm)nummer, kürzere Kontonummern werden linksbündig mit führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert Zuordnung des BIC erfolgt über die Bankleitzahlendatei. Ist zu einer BLZ eine Nachfolge-BLZ angegeben, so ist der dieser BLZ zugeordnete BIC zu verwenden. Definition der IBAN-Regel Keine IBAN-Ermittlung für BLZ, die im Zahlungsverkehr nicht (mehr) verwendet werden. Seite 28
29 Konvertierung Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Veröffentlichung von IBAN-Regeln Von der Standard-IBAN-Regel abweichende Regeln sind der Bundesbank zu melden eine IBAN-Regel gilt für alle Konten, die unter einer BLZ geführt werden; sie kann für unterschiedliche Kontonummernkreise verschiedene Vorgaben enthalten bei jeder IBAN-Regel ist ein Ansprechpartner für Rückfragen anzugeben jede IBAN-Regel erhält ein vierstelliges Kennzeichen zzgl. der Versionsnummer 00. Versionsnummer ist bei Änderung einer IBAN-Regel numerisch aufsteigend fortzuführen. Die Bundesbank führt eine Übersicht der IBAN-Regeln und veröffentlicht diese zwei Monate vor dem nächsten Gültigkeitstermin der Bankleitzahlendatei im ExtraNet. Bankleitzahlendatei Bankleitzahlendatei wird ab Juni 2013 in zwei Versionen veröffentlicht. in der bisherigen Form erweitert um das 6-stellige (4 Stellen für das Kennzeichen, 2 Stellen für Versionsnummer) Feld 14 Kennzeichen für IBAN-Regeln Das vergebene Kennzeichen (inkl. Versionsnummer) ist der Bundesbank zur Hinterlegung bei den betroffenen BLZ(en) in der erweiterten Bankleitzahlendatei zu melden. Erfolgt zu einer BLZ keine Meldung wird das Kennzeichen für die Standard- IBAN-Regel hinterlegt. Seite 29
30 Konvertierung Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Veröffentlichung von IBAN-Regeln Zeitplan: Meldung der (abweichenden) IBAN-Regeln durch die Zahlungsdienstleister an die Bundesbank bis Vergabe von Kennzeichen (vierstellig + zweistellige Versionsnummer) für die gemeldeten IBAN-Regeln durch die Bundesbank und Veröffentlichung einer Übersicht der IBAN-Regeln Standard-IBAN-Regel: Kennzeichen ; Keine IBAN-Ermittlung: Kennzeichen bis Seite 30 Meldung des Kennzeichens einschließlich Versionsnummer durch die Zahlungsdienstleister an die Bundesbank zur Hinterlegung in der Bankleitzahlendatei (Vordruck Antrag auf Änderung eines Eintrages in der Bankleitzahlendatei ) Ausweis des Kennzeichens in einem neuen Feld 14 der erweiterten Bankleitzahlendatei erfolgt keine Meldung wird zu einer BLZ das Kennzeichen für die Standard-IBAN-Regel hinterlegt Bankleitzahlendatei wird in bisheriger Form (ohne Feld 14) und in erweiterter Form (mit Feld 14) parallel bereitgestellt
31 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr SEPA-Migration Politische Entwicklungen Änderungen im Leistungsangebot der Bundesbank Konvertierung von Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit Seite 31 * TARGET2-Securities
32 Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA Einzug der Entgelte für die Zahlungsverkehrsanwendungen der Bundesbank BSE-/ISE-Verfahren EMZ und SEPA-Clearer des EMZ HBV und HBV-SEPA wird künftig mittels SEPA-Firmenlastschrift erfolgen (vgl. Informationsveranstaltung November/Dezember 2011) Zeitplan für die Umstellung auf SEPA-Firmenlastschrift Ursprüngliche Planung musste aus technischen Gründen korrigiert werden Programmtechnische Voraussetzungen sind mittlerweile geschaffen Pilotbetrieb läuft bereits erfolgreich Nach Abschluss des Pilotbetriebs Umstellung aller Entgeltpflichtigen Versand der Informationsschreiben bis Ende vorgesehen Seite 32
33 Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA Wesentliche Merkmale Voraussetzung: Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats zugunsten der Bundesbank Erstellung und Versand der Rechnungen erfolgt wie bisher, hinterlegte Post- /Mailadressen werden weitergenutzt Rechnungen enthalten Hinweis auf Belastungsbetrag und Fälligkeitstag (-> Vorabinformation) Versand der Rechnungen i. d. R. 6 TARGET2-Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Firmenlastschrift Entgelteinzug erfolgt zum Monatsanfang für den jeweils abgelaufenen Monat (Fälligkeitstag der Lastschriften: i. d. R. 7. TARGET2-Geschäftstag nach Ultimo) Seite 33
34 Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA Hinweise zur Mandatserteilung Mandate sollen für alle genannten Zahlungsverkehrsanwendungen erteilt werden Institute mit mehreren Konten/Bankleitzahlen können diese in einer Anlage zum Mandat aufführen Zur Arbeitserleichterung ist geplant, den Informationsschreiben je Institut jeweils eine Liste der betroffenen Konten/Bankleitzahlen beizufügen Mandate werden nach Einreichung bei der Bundesbank mit Mandatsreferenznummer versehen Mandatsreferenznummern werden gesondert mitgeteilt Zahlstelle/zuständige Stelle ist über das erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu informieren, um reibungslose Einlösung der Lastschriften sicherzustellen Seite 34
35 Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA Hinweise zur Wahl des Belastungskontos Einzug mittels SEPA-Firmenlastschrift zu Lasten eines BBk-Girokontos nicht empfehlenswert Gründe: Verrechnung des Massenzahlungsverkehrs hat bei Kreditinstituten grundsätzlich über in TARGET2 geführte PM-Konten zu erfolgen SEPA-Firmenlastschriften zu Lasten BBk-Girokonto werden nicht in Leitwegsteuerung einbezogen Auslieferung von SEPA-Firmenlastschriften zu Lasten BBk-Girokonto nur beleghaft als Anlage zum Kontoauszug möglich Nutzung der BBk-Girokonten wäre für Kreditinstitute ohnehin nur bis zur Verlagerung der Konten auf die TARGET2-Plattform möglich Seite 35
36 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr SEPA-Migration Politische Entwicklungen Änderungen im Leistungsangebot der Bundesbank Konvertierung von Kontonummer/BLZ in IBAN/BIC Umstellung Entgelteinzug der Bundesbank auf SEPA 3. Informationen zum TARGET2-Securities-Projekt 4. TARGET2 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 36
37 Projektstand TARGET2-Securities Unterzeichnung des Framework Agreement Bis Ende Juni 2012 haben 22 Wertpapierverwahrer (z.b. Clearstream) den T2S-Rahmenvertrag (Framework Agreement, FA) mit dem Eurosystem unterzeichnet. Nahezu alle Wertpapierverwahrer der Eurozone sowie fünf Wertpapierverwahrer aus Nicht-Euro-Ländern Abdeckung von 99% des Abwicklungsvolumens der Eurozone Damit tritt das T2S-Projekt in eine neue Phase ein: Wertpapierverwahrer und Zentralbanken verfolgen nun ein gemeinsames Ziel die erfolgreiche Betriebsaufnahme von T2S Projektarbeit wird fortan stärker von fachlichen/technischen als von politischen Diskussionen geprägt sein Seite 37
38 Projektstand TARGET2-Securities Woher kommen die teilnehmenden Wertpapierverwahrer? Wertpapierverwahrer im Euro- Gebiet Belgien Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Italien Luxemburg Malta Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowakei Spanien Dänemark Litauen Rumänien Ungarn Nicht-EU EU Wertpapierverwahrer Wertpapierverwahrer Schweiz Seite 38
39 Projektstand TARGET2-Securities Machbarkeitsstudie der Wertpapierverwahrer und Notenbanken Bis Ende Juni 2012 waren Wertpapierverwahrer und Notenbanken aufgefordert zu bestätigen, dass die Anpassung ihrer IT-Systeme und Prozesse an T2S unter zeitlichen und funktionalen Gesichtspunkten machbar ist. Fristgemäße Einreichung der Machbarkeitsstudie von allen Wertpapierverwahrern und Notenbanken Mehrheit der Wertpapierverwahrer haben die Machbarkeit bestätigt. Klarheit bzgl. noch ausstehender Bestätigungen wird bis Ende 2012 erwartet. Softwareänderungsanforderungen ( Change Requests ), die aus den Machbarkeitsstudien resultieren, werden derzeit noch analysiert Festlegung der Zusammensetzung der Migrationswellen bis Ende 2012 Seite 39
40 Zeitplan für die T2S-Einführung Seite 40
41 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 41
42 Anbindung TARGET2 an T2S Ausgangsgedanke: T2S muss über TARGET2 mit Liquidität versorgt werden können Weiterentwicklung: Nutzerkonsultation im Mai 2012, ob Bedarf besteht, bestimmte Funktionalitäten von T2S zusätzlich über das TARGET2-Informations- und Kontrollsystem ( Information and Control System, ICM) steuern zu können Auf Grund des gemeldeten Bedarfs wurde entschieden, die sog. Value Added Services zukünftig in TARGET2 zu implementieren Derzeit wird ICM-Oberfläche mit neuen Funktionalitäten vom Eurosystem entwickelt Seite 42
43 Anbindung TARGET2 an T2S Sicht auf ICM Core Service: Liquiditätsübertrag kann direkt geöffnet werden, keine Sicht auf Liquidität vom DCA* Additional Value Added Service: Teilnehmer erhält Informationen über Liquidität auf dem DCA Gebühren werden fällig, sobald aktueller Stand abgefragt wird (Klick auf + ) Seite 43 * Dedicated Cash Account, T2S-Geldkonto
44 Anbindung TARGET2 an T2S Sicht auf ICM nach Liquiditätsabfrage für DCA (nur Value Added Service) Seite 44
45 Anbindung TARGET2 an T2S Liquiditätsüberträge vom PM- Konto auf das DCA* Einrichtung von Daueraufträgen vom PM-Konto auf das DCA* Liquiditätsübertrag vom DCA auf das PM-Konto* Sicht auf Liquidität aller verknüpften von DCAs* Core Services 1 Value Added Services 2 X X 1 Kernfunktionalitäten, die von jedem direkten Teilnehmer ohne weitere Gebühren genutzt werden können. 2 Zusätzlich in TARGET2 angebotene Services bezüglich der DCAs. Banken, die diesen Service nutzen möchten, zahlen eine monatliche Fixgebühr sowie Transaktionsgebühren bei jeder Abfrage. Seite 45 * im TARGET2-ICM
46 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 46
47 Neue ISO Strategie für TARGET2 ISO als zukunftsweisender Standard für die Finanzwirtschaft SEPA-Formate sind ISO konform Neue Infrastrukturen wie T2S setzen ausschließlich auf ISO Andere Zahlungsverkehrsräume (z. B. Schweiz, Japan) haben bereits Migrationsstrategien zur Umstellung des gesamten Zahlungsverkehrs Derzeit finden Arbeiten im SWIFT-Umfeld statt, um spezielle ISO konforme Nachrichten für den Individualzahlungsverkehr zu vereinbaren Um die Zukunftsfähigkeit von TARGET2 zu sichern, ist mittelfristig eine Nutzung dieser neuen Formate und damit eine Ablösung der bestehenden MTs in TARGET2 geplant Seite 47
48 Neue ISO Strategie für TARGET2 Heutige SWIFT-MTs werden durch ihre jeweiligen MX-Äquivalente ersetzt Zur Sicherstellung von Interoperabilität wird dabei zunächst nur der derzeitige Inhalt der MTs als MX-Nachricht in TARGET2 abgebildet ( like-for-like approach ) Alle ZV-Nachrichten (nicht Kontoauszüge) werden zum gleichen Termin abgelöst Es wird keine Co-Existenz von MT und MX sowie keine Konvertierung zwischen den beiden Formaten innerhalb von TARGET2 geben ( Big Bang ) Nach erfolgreicher Einführung der MT-Äquivalente soll an inhaltlichen Erweiterungen der MX-Nachrichten (Nutzung zusätzlicher Felder / Enrichment ) gearbeitet werden Derzeitig geplanter Migrationstermin ist November 2017 Seite 48
49 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 49
50 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur Erste Preiserhöhung seit TARGET2-Einführung in 2007 Ursprüngliche Kalkulation der heute noch gültigen Preise basierte auf Grundlage einer Amortisation der Kosten innerhalb von 6 Jahren sowie einem stetigen Wachstum der Anzahl von Zahlungen um 6 % pro Jahr Insbesondere durch Finanzkrise geringeres Wachstum Kostendeckungsgrad demzufolge rd. 90 % Ab 1. Januar 2013 gelten neue monatliche Fixentgelte: Monatliche Gebühr ALT Monatliche Gebühr NEU Fixentgelt Option A 100,00 150,00 Fixentgelt Option B 1.250, ,00 Seite 50
51 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur Preise für HAM-Konten ändern sich nicht (20,00 monatlich) Gebühr für unpublished BIC für PM-Konto light ändert sich nicht (30,00 monatlich) Transaktionskosten bleiben gleich (Option A: 0,80 Option B: 0,60-0,125 ) Seite 51
52 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur Weitere Änderung: Aus Einmalgebühren für die Registrierung von indirekten Teilnehmern (20 ) und Korrespondenten (5 ) werden monatliche Gebühren Ausnahmeregelung: o Für Kreditinstitute, die zu Kreditinstitutsgruppen oder zu Netzwerken von Kreditinstituten gehören (z. B. Sparkassen, Genossenschaftsbanken), werden weiterhin nur Einmalgebühren erhoben o Für Filialen von direkten und indirekten Teilnehmern sowie Filialen von Korrespondenten werden ebenfalls nur Einmalgebühren erhoben Gebühren werden dem direkten Teilnehmer in Rechnung gestellt Seite 52
53 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 53
54 Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2- Gemeinschaftsplattform Anfang August 2012 Abfrage der gewünschten Kontomodelle und des gewünschten Kommunikationskanals Rückmeldung von rd Kreditinstituten erforderlich Ergebnis der Rückmeldungen Eröffnung von rd. 130 neuen PM-Konten, davon fast 100 unpublished : PM-Konten light, d. h. künftig etwa 400 PM-Konten in T2-BBk Eröffnung von rd HAM-Konten, darunter knapp 700 Institute mit Co-Management Rd. 460 Institute werden kein BBk-Konto (mehr) haben Einrichtung von ca. 400 neuen Internetanschlüssen Seite 54
55 Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2- Gemeinschaftsplattform Nächste Schritte: Ab 2. Januar 2013 Regionale Informationsveranstaltungen/Schulungen zur Nutzung des neuen Systems Möglichkeit für Institute, sich mit dem System vertraut zu machen (Zugriff auf Testsystem) Erste Jahreshälfte 2013 Durchführung der Pflichttests einschließlich Zertifizierung Seite 55
56 Zukünftige Verrechnung von Bundesbankschecks Barschecks und bestätigte Bundesbankschecks Verrechnung zukünftig ausschließlich über Dotationskonten Verrechnungsschecks Verrechnung zukünftig über PM- oder HAM-Konten, bzw. über Dotationskonten Seite 56
57 Auswirkungen auf direkte TARGET2-Teilnehmer Allgemein Keine Liquiditätsbrücke mehr zum PHA, d. h. Kein Dauerauftrag von Heimatkonto auf PM-Konto zu Tagesbeginn Keine Abführung der Liquidität am Tagesende Die gesamte Liquidität (einschließlich evtl. vorhandener Kreditlinie) steht auf dem PM-Konto zur Verfügung Die Kreditlinie kann durch Einrichtung einer festen Kreditlinie begrenzt werden Es besteht die Option der Eröffnung zusätzlicher PM- oder HAM-Konten Seite 57
58 Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Allgemein Heute: PHA- Konto Nach Abschluss T2 Transition Period: Option 1: (Standardfall) Option 2: 1)Tagesbeginn HAM- Konto 2) Während des Tages PM-Konto 2) Während des Tages 1)Tagesbeginn PM- Konto 3) Tagesende PM- Konto 3) Tagesende Seite 58
59 Auswirkungen auf direkte TARGET2-Teilnehmer Optionen für Kontoinhaber mit PM- und HAM-Konto Automatische Übertragungsfunktion 1 vom PM- auf das HAM-Konto am Tagesende Dauerauftrag von HAM- auf PM-Konto am Tagesanfang (UDFS Buch 1, Kapitel ) Liquiditätsübertrag analog heute (PM - PHA) mit Pfeil Liquiditätsübertrag mit Eingabe BIC (U2A) bzw. automatisiert (A2A) (UDFS Buch 1, Kapitel ) PM-/HAM-Konto gleicher BIC PM-/HAM-Konto Verschiedene BICs X X X 1 Es können nur Guthaben übertragen werden. Soll-Salden werden in einen automatischen Übernachtkredit umgewandelt. (UDFS Buch 1, Kapitel 2.3.3) Seite 59
60 Auswirkungen auf direkte TARGET2-Teilnehmer Optionen für Kontoinhaber mit PM- und HAM-Konto Mindestreservehaltung (UDFS Buch 2, Kapitel ) Ständige Fazilitäten (UDFS Buch 2, Kapitel ) 1. Einlagefazilität, Antragsübernachtkredit 2. Automatischer Übernachtkredit PM-/HAM-Konto gleicher BIC Entweder auf dem PModer auf dem HAM- Konto Verrechnung entweder auf dem PM- oder auf dem HAM-Konto Nur auf dem PM-Konto PM-/HAM-Konto Verschiedene BICs PM- und HAM-Konto können beide berücksichtigt werden (Pool- Funktion) Verrechnung entweder auf dem PM- oder auf dem HAM-Konto Nur auf dem PM-Konto Seite 60
61 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 61
62 Rückblick Frühjahr 2012 Versand der Informationsschreiben zu den Neuerungen im Sicherheitenmanagement der Deutschen Bundesbank und deren Präsentation im Rahmen von Informationsveranstaltungen an sämtlichen Standorten der Hauptverwaltungen der Bundesbank 17. August 2012 Veröffentlichung der ersten Version der Schnittstellenbeschreibung für den Zugang geldpolitischer Geschäftspartner zum Sicherheitenmanagement- System der Deutschen Bundesbank 24. August 2012 Versand der Anschreiben zur Abfrage der Kommunikationskanäle und der gewünschten Kundentestzeiträume Seite 62
63 Stand Umfrage Kommunikationskanäle/Kundentestzeitraum Entscheidung jeden Geschäftspartners, über welchen Kommunikationsweg er sich an das Sicherheitenmanagementsystem der Bundesbank anbinden möchte Seite 63
64 Stand Umfrage Kommunikationskanäle/Kundentestzeitraum Zu beachten: Sicht auf Sicherheitenkonto, die derzeit über ExtraNet IPS bereitgestellt wird, auch zukünftig einzig im U2A-Modus im ExtraNet möglich Bestimmte Mitteilungen werden ausschließlich im ExtraNet-Postfach zur Verfügung stehen (Sicherheitenkontomitteilungen) Dauer der Aufbewahrung der Mitteilungen: 10 Tage Seite 64
65 Stand Umfrage Kommunikationskanäle/Kundentestzeitraum Ergebnis der online-umfrage zur Anbindung an das Sicherheitenmanagement der Bundesbank Zum lagen insgesamt (von ca ) Geschäftspartnerantworten vor Von den insbesondere für Banken mit hohen Transaktionszahlen angebotenen A2A-Kanälen haben 39 Geschäftspartner den SWIFT-Kanal und 22 Geschäftspartner den A2A-ExtraNet-Kanal gewählt Seite 65
66 Stand Umfrage Kommunikationskanäle/Kundentestzeitraum Ergebnis der online-umfrage zur Anbindung an das Sicherheitenmanagement der Bundesbank den U2A- ExtraNet online-dialog haben Geschäftspartner gewählt (die Geschäftspartner konnten auch mehrere Kanäle wählen) die Abfrage zum gewünschten Kundentestzeitraum hat eine Konzentration auf die Zeiträume Mitte September bis Mitte November 2013 und Mitte März bis Mitte Mai 2014 ergeben Um eine gleichmäßige Auslastung der Testzeiträume und -kapazitäten zu erreichen, wird die Bundesbank wie angekündigt im Bedarfsfall in bilateraler Absprache eine Änderung des gewünschten Kundentestzeitraums vorschlagen. Diese Absprachen werden bis voraussichtlich Anfang 2013 erfolgen. Seite 66
67 Nächste Schritte (I) Abfrage Ihrer Entscheidung, über welchen BIC die Transaktionen des Sicherheitenmanagements verrechnet werden und Bereitstellung der "verbindlichen" Registrierungsformulare für den Kommunikationskanal gemeinsam im Abfrage von Produktionsdaten. Testdaten werden bilateral mit BBk-Teststellen im Rahmen der Testfeinplanung ausgetauscht. Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass diese Abfrage schriftlich beantwortet wird (Unterschriften gemäß Unterschriftenblatt Zeichnungsberechtigung für den gesamten Geschäftsverkehr ) Parallel online-abfrage über Homepage der Bundesbank (ähnlich der laufenden Abfrage des Kommunikationskanals) Seite 67
68 Nächste Schritte (II) Abfrage über welchen BIC bestimmte Transaktionen mit der Bundesbank in TARGET2 verrechnet werden sollen BIC Wertpapiertransaktionen (Zinsen/Fälligkeiten) BIC Antragsübernachtkredit BIC Offenmarktkredite BIC Offenmarkttermingelder BIC der Verrechnungsbank bei indirekter Teilnahme Es können verschiedene BICs sein, aber gerne auch ein BIC für sämtliche Geschäfte. Neben der Rückmeldung über die Online-Abfrage haben auch hier alle geldpolitischen Geschäftspartner ihre Rückmeldung schriftlich mit rechtsgültigen Unterschriften einzureichen. Seite 68
69 Nächste Schritte (III) Abfrage Verrechnung der Offenmarktgeschäfte (Kredite und Termineinlagen) über Verrechnungsbanken Online-Formular wird einen gesonderten Abschnitt für die Verrechnungsbanken enthalten, in dem diese diejenigen TARGET2 PM-BICs aufführen, die sie für eine Drittverrechnung zulassen und zugleich die Anzahl der MFIs pro BIC nennen Die Verrechnungsbanken erhalten ein zusätzliches Formular, in dem die einzelnen zugelassenen Drittbanken aufzuführen sind Seite 69
70 Nächste Schritte (IV) Ende 2012 Veröffentlichung der zweiten Version der Schnittstellen/Verfahrensbeschreibung Insbesondere Informationen zum U2A-ExtraNet-Zugang werden dann erstmalig zur Verfügung gestellt werden (Screenshots des Collateral Management Access Portals = CAP) Seite 70
71 Kundentests (I) Im I. Quartal 2013 sind in Abhängigkeit des Bedarfes - erste Einweisungen der Geschäftspartner in die neuen Funktionalitäten geplant. April 2013 beginnen die Kundentests der für die Migration unverzichtbaren neuen Funktionalitäten Folgende Funktionalitäten werden zum im Collateral Management Access Portal (CAP) des ExtraNets zur Verfügung stehen: Lese-/Auswerterolle Sicherheitenkonto Download von pdf-dokumenten über ExtraNet-Postfach keine Zertifizierung des Geschäftspartners notwendig Testumgebung steht am bereit Auftragserteilung feste Kreditlinie Zertifizierungsbeginn Seite 71
72 Kundentests (II) Zertifizierungsvoraussetzung: alle geldpolitischen Geschäftspartner, die U2A der BBk Aufträge erteilen möchten, müssen Erstregistrierung in der ExtraNet- Testumgebung vornehmen. Diese Erstregistrierung wird voraussichtlich ab Ende 2012 möglich sein (genauer Termin folgt) ExtraNet-Produktionsumgebung: Erstregistrierung ist vom geldpolitischen Geschäftspartner im Wege der Folgeregistrierung (IPS- bzw. OMTOS-user) vorzunehmen und beinhaltet die Lese- und Auswerterolle des Sicherheitenkontos und den Zugang zum PDF- Postfach Folgeregistrierung wird voraussichtlich ab Ende 2012 möglich sein (genauer Termin folgt) Nutzung weiterer Funktionen (z. B. Ein-/Auslieferung marktfähiger Sicherheiten) ist nach erfolgter Zertifizierung im Wege der Folgeregistrierung möglich siehe auch Abschnitt 3 der Bundesbank ExtraNet Dokumentation für Kunden und Fachbereiche : ion.html Seite 72
73 Kundentests (III) Aufgrund der notwendigen umfangreichen Entwicklungs- und Testarbeiten werden die vollumfänglichen Kundentests mit allen anderen Funktionen erst nach erfolgter Inbetriebnahme am aufgenommen Insgesamt ist ein Zeitraum von ca. 1 Jahr vorgesehen, alle Geschäftspartner zu zertifizieren. Noch nicht zertifizierte Institute behalten bis dahin das FAX-Verfahren bei (auch für neue Funktionalitäten). Seite 73
74 Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Anbindung neues Sicherheitenverwaltungssystem (I) Möglichkeit zur Eingabe einer festen Kreditlinie auf PM-Konto wahlweise: A2A per SWIFTNet FIN MT 298 oder XML-Äquivalent in ExtraNet-Postfach U2A über ExtraNet (CAP*) Mit der Migration per wird zunächst nur die U2A-Variante (CAP) zur Nutzung bereitstehen (die beiden A2A-Varianten können nach erfolgter, individueller Zertifizierung durch die Bundesbank genutzt werden) Instruktionen werden geschäftstäglich in der regulären Betriebszeit des Sicherheitenmanagements (7 Uhr 17:45 Uhr) und zusätzlich morgens ab 6:40 Uhr sowie vor der Nachtverarbeitung zwischen 19:00 Uhr und 19:20 Uhr möglich sein In CAP: Sicht auf Sicherheitenkonto einschließlich freiem Beleihungswert und fester Kreditlinie In TARGET2: Sicht auf aktuelle Kreditlinie * CAP (Collateralmanagement Access Portal) = in das ExtraNet der Bundesbank eingebettete Nachfolgeanwendung Seite 74
75 Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Anbindung neues Sicherheitenverwaltungssystem (II) Beantragung Antragsübernachtkredit zukünftig ebenfalls A2A per SWIFT MT 298 oder XML-Äquivalent in ExtraNet-Postfach oder U2A (über CAP) bis 18:15 Uhr (Verlängerung bei T2-Verlängerung) Antrag per Fax wird nur übergangsweise (bis zur Zertifizierung für A2A- und/oder U2A- Zugang) möglich sein Einrichtung von Sperren auf Sicherheitenkonto Geschäftspartner können zukünftig Sperren auf ihrem Sicherheitenkonto einrichten (z. B. für Liquiditätsbereitstellung im TARGET2 Contingency Modul) Beantragung zukünftig ebenfalls A2A per SWIFT MT 298 oder XML-Äquivalent in ExtraNet-Postfach oder U2A (über CAP) Übergangsweise (bis zur Zertifizierung für A2A- und/oder U2A-Zugang) wird ein Antrag per Fax möglich sein Seite 75
76 Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Anbindung neues Sicherheitenverwaltungssystem (III) Abwicklung auslaufender Tendergeschäfte (OMK und TE) um 8:05 Uhr am Settlementtag, Abwicklung neu zugeteilter Tendergeschäfte (OMK und TE) um 8:20 Uhr am Settlementtag Tenderabrechnungen (Offenmarktgeschäfte) Werden zukünftig grundsätzlich U2A als pdf-dokument im ExtraNet- Postfach am Zuteilungstag zur Verfügung gestellt SWIFT-Nutzer können zusätzlich Tenderabrechnung als MT 320 bzw. MT 398 erhalten Wenn geldpolitische Geschäftspartner über ein fremdes PM-Konto verrechnen, kann dem Inhaber des Kontos ein MT 398 bereitgestellt werden Seite 76
77 Bewerteter Dispositionsdepotauszug Auf Ihren Antrag kann ab dem 24. September 2012 ein sogenannter bewerteter Dispositionsdepotauszug per SWIFT-Nachricht MT535 oder postalisch in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Jede marktfähige Sicherheit wird mit ihrem Nominal- und Beleihungswert ausgewiesen. Ab dem 24. Juni 2013 wird dieser bewertete Dispositionsdepotauszug neben der SWIFT-Nachricht MT535 (respektive im entsprechenden XML- Format) auch als PDF-Datei im ExtraNet-Postfach angeboten werden Seite 77
78 Funktionale Änderungen und Erweiterungen im Sicherheitenmanagement INFORMATIONSBEDARF? HOTLINE Seite 78
79 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 79
80 Neuorganisation der Kundenbetreuung (1/2) Die Betreuung der Kontoinhaber in den Bereichen Kontoführung und Unbarer Zahlungsverkehr wird neu organisiert und an neun Standorten konzentriert. Die Betreuung wird jeweils bei der Filiale am Sitz der Hauptverwaltung unter der Bezeichnung Kundenbetreuungsservice (KBS) wahrgenommen. Unter Erhaltung des regionalen Bezuges sollen das Leistungsangebot gegenüber allen Kontoinhabern verbessert und gleichzeitig Synergiepotentiale genutzt werden. Die Kompetenzbündelung bietet sich insbesondere angesichts der Verlagerung der Bankenkonten auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform oder die SEPA-Migration an. Leistungseinschränkungen sind damit aufgrund der überwiegend durchgängig elektronischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs nicht verbunden. Seite 80
81 Neuorganisation der Kundenbetreuung (2/2) In den Bundesbankfilialen außerhalb der neun Standorte wird die Giroabteilung aufgelöst. Durch die Aufgabenverlagerung sind die betroffenen Filialstandorte nicht in ihrer Existenz in Frage gestellt! D. h. alle Leistungen im Bargeldverkehr können dort weiterhin unverändert in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung der Maßnahme hat im Oktober 2012 begonnen und erfolgt sukzessive. Ca. 2 Wochen vor der Umstellung erhalten alle betroffenen Kontoinhaber eine schriftliche Information über weitere Einzelheiten wie z. B. geänderte Kontaktdaten oder Einreichungsmöglichkeiten für Belege und sonstige Unterlagen. Der bundesweite Abschluss ist für das erste Quartal 2013 vorgesehen. Seite 81
82 Agenda 1. Zahlungsverkehrsbetrieb 2. SEPA/Massenzahlungsverkehr 3. Informationen zum T2S*-Projekt 4. TARGET2 Anbindung TARGET2 an T2S ISO Strategie in TARGET2 Anpassungen in der TARGET2-Preisstruktur 5. Verlagerung der Kontoführung auf die TARGET2-Gemeinschaftsplattform Gemeinschaftsplattform 6. Veränderungen im Sicherheitenmanagement 7. Reorganisation der Kundenbetreuung 8. Öffentlichkeitsarbeit * TARGET2-Securities Seite 82
83 Sonder-Newsletter: TARGET2 Seite 83
84 SEPA in Deutschland Kommunikation Website: Herausgeber: Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem BMF und Mitgliedern des SEPA-Rats Printmedien: SEPA-Faltblatt und SEPA-Poster Verteilung über Kreditinstitute und öffentliche Kassen ab Herbst 2012 Möglichkeit der Bestellung von Exemplaren Seite 84
85 Zahlungsverkehrssymposium 2013 Datum: 10. Juni 2013 Ort: Frankfurt (Marriott Hotel) Inhalte: Block 1: SEPA-Realisierung des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums Block 2: Innovationen und Visionen im Zahlungsverkehr Redner; beispielsweise: Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied Bundesbank Werner Steinmüller, Head of Global Transaction Banking, Deutsche Bank AG Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Ibrahim Karasu, Geschäftsführer, Bundesverband deutscher Banken Seite 85
86 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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