Schattenwurfberechnung

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1 Schattenwurfberechnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 93 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von drei Wohngebäuden an der Anna- Stiegler-Straße in Bremen-Kattenturm Erstellt von BPW baumgart+partner, Oktober 2014 Die Schattenwurfberechnung stellt den durch die geplanten Gebäudekörper zu erwartenden Schattenwurf im Plangebiet und in der Nachbarschaft des Plangebiets dar. Für die Beurteilung der Auswirkungen des Schattenwurfs ist festzuhalten, dass keine verbindliche Grenz- oder Orientierungswerte für ausreichende Belichtungsverhältnisse in Wohngebäuden bestehen. Zur Ermittlung und Bewertung der Belichtungssituation wird vor diesem Hintergrund hilfsweise auf die DIN zurückgegriffen, die Empfehlungen für die Berücksichtigung von Besonnungsverhältnissen im Rahmen von architektonischen Planungen enthält. Die DIN definiert Belichtungsverhältnisse dann als ausreichend, wenn an einem maßgeblichen Stichtag dem 17. Januar das Fenster mindestens eines Wohnraums einer Wohnung für die Mindestdauer von einer Stunde besonnt wird. Die Empfehlungen der DIN sind dabei weder im Bebauungsplanverfahren noch im Rahmen nachfolgender Baugenehmigungsverfahren bindend. Bei der Bewertung der Untersuchungsergebnisse ist zu berücksichtigen, dass der maßgebliche Stichtag für die Bewertung (17. Januar) einen sehr flachen Sonnenstand aufweist. Im Sommer ergeben sich häufig wesentlich günstigere Besonnungszeiträume. Um die Belichtung im Jahreslauf beurteilen zu können, wurde daher zusätzlich der Schattenwurf am 17. Juni bei sehr hoch stehender Sonne visualisiert. Die Berechnungen haben ergeben, dass am maßgeblichen Stichtag des 17. Januar einzelne Nachbargebäude an der Anna-Klara-Fischer-Straße durch die Neubauten verschattet werden. Diese Verschattung ist nicht dauerhaft, sondern erfolgt nur temporär ab Uhr für maximal zwei Stunden. Einzelne Gebäude der Reihenhausbebauung im Norden (Wohnweg von der Anna- Stiegler-Straße) werden ab Uhr teilweise verschattet. Es ist deutlich zu erkennen, dass die zeitweise verschatteten Gebäudeseiten im Tageslauf ausreichend, d.h. mehr als eine Stunde lang, besonnt werden. Im Sommer werden durch die Neubauten einzelne Gebäude an der Anna-Klara-Fischer-Straße von Sonnenaufgang um ca. 05:00 Uhr MEZ bis 08:15 Uhr MEZ verschattet. Eine Verschattung der Reihenhausbebauung erfolgt nicht. Folglich ist nicht von übermäßigen Beeinträchtigungen der betroffenen Wohnungen bzw. Bewohner im Plangebiet und dessen Nachbarschaft oder gar der Entstehung von ungesunden Wohnverhältnissen auszugehen. Eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung ist auch deshalb nicht zu erwarten, da die geplante Bebauung die in der Bremischen Landesbauordnung vorgesehenen Abstandsflächen einhalten wird. Das Plangebiet ist zudem vollständig von Straßenverkehrsflächen umgeben und grenzt nicht direkt an die Grundstücke der benachbarten Wohnbebauung an. Im Folgenden werden die Schattenwurfberechnungen dargestellt. BPW baumgart+partner Seite 1 von 10

2 Schattenwurfberechnung für den Stichtag 17. Januar 17. Januar, 8.45 Uhr 17. Januar, 9 Uhr 17. Januar, 10 Uhr BPW baumgart+partner Seite 2 von 10

3 17. Januar, 11 Uhr 17. Januar, 12 Uhr 17. Januar, 13 Uhr BPW baumgart+partner Seite 3 von 10

4 17. Januar, 14 Uhr 17. Januar, 15 Uhr 17. Januar, 16 Uhr BPW baumgart+partner Seite 4 von 10

5 17. Januar, Uhr BPW baumgart+partner Seite 5 von 10

6 Schattenwurfberechnung für den Stichtag 17. Juni 17. Juni, 6 Uhr 17. Juni, 7 Uhr 17. Juni, 8 Uhr BPW baumgart+partner Seite 6 von 10

7 17. Juni, 9 Uhr 17. Juni, 10 Uhr 17. Juni, 11 Uhr BPW baumgart+partner Seite 7 von 10

8 17. Juni, 12 Uhr 17. Juni, 13 Uhr 17. Juni, 14 Uhr BPW baumgart+partner Seite 8 von 10

9 17. Juni, 15 Uhr 17. Juni, 16 Uhr 17. Juni, 17 Uhr BPW baumgart+partner Seite 9 von 10

10 17. Juni, 18 Uhr 17. Juni, 19 Uhr 17. Juni, 20 Uhr BPW baumgart+partner Seite 10 von 10

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