ReNo-Tag 2008 in Bremen
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- Felix Schäfer
- vor 6 Jahren
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1 Bremer Info 1 Jahrgang Ausgabe 2 - August 2008 ReNo-Tag 2008 in Bremen Vom fand der mit langer Hand vorbereitete ReNo-Tag in Bremen statt. Am letzten Mai-Wochenende konnten wir vom Vorstand im Namen des Landesverbandes Bremen bei gutem Wetter zahlreiche Landesverbände und Ortsvereine aus ganz Deutschland begrüßen. Das Verbandswochenende startete am Freitag im Hotel Landgut Horn mit einem kalt/warmen Buffet und einer gesanglichen Einlage der Bremer Musical-Company. Am Samstag erfolgte die Tagung mit interessanten Themen und anregenden Diskussionen, insbesondere über die Entwicklung unseres Berufsbildes. Zu erwähnen ist auch, dass der ehemals in Bremen tätige Kollege Manfred Fisch als 2. Vorsitzender in den Bundesvorstand gewählt wurde. Die Tagung endete am späten Nachmittag und nach einer kurzen Pause startete das weitere Programm. Mit einem von der BSAG gemieteten Bus wurden wir in die Innenstadt gefahren, wo wir für den Abend den Bachuskeller im Ratskeller angemietet hatten. Als kleines Event zum hervorragenden Abendessen hatten wir zwischen Suppe und Hauptgang noch die Bremer Stadtmusikanten engagiert, die unter viel Applaus eine kleine Darbietung ihres schauspielerischen Könnens gaben. Am Sonntag hat eine kleine Abordnung des Bremer Vorstands die Orts- und Landesverbände mit einem typisch bremischen Präsent verabschiedet mit der damit verbundenen Hoffnung, dass ihnen die Stadt Bremen in guter Erinnerung Zum Inhalt dieser Ausgabe Seite Besuch in der Justizvollzugsanstalt 2 Impressum 2 Hinweis des Grundbuchamtes 2 Seminar zu den 146,147 KostO 2 Genehmigungserfordernisse bei GmbH-Gründung 3 NO-Fahrradtour 4 Sinkende Ausbildungszahlen 4 Termine: Seminare + Veranstaltungen 4 bleibt. Aufgrund zahlreicher nach dem Wochenende eingetroffener positiver Rückmeldungen können wir erfreut berichten, dass unsere Stadt und die Reno Bremen einen guten Eindruck hinterlassen hat. Seminarhinweis Die Handhabung des SigNotar, XNotar und EGVP Wir möchten noch einmal auf unser Seminar am hinweisen. Als Referenten für diesen umfangreichen Themenkomplex haben wir Herrn Sandkühler, den Geschäftsführer der Westfälischen Notarkammer, Herrn Rothaar, den Abteilungsleiter des Registergerichts Bremen sowie die beiden Notariatsangestellten Herrn Rolf Voßmeyer und Herrn Rolf Wegeng gewinnen können. Das Seminar wird in zwei Teile gegliedert sein. Am Vormittag wird Herr Sandkühler einen Vortrag betr. SigNotar, XNotar und EGVP halten. Die angekündigte Neukonzeption der Programme unter dem Stichwort ELRV 3.0 wird dabei erläutert werden. Im zweiten Teil werden anhand von prägnanten Beispielfällen (z. B. einer GmbH- Gründung) der Ablauf im SigNotar, XNotar und EGVP sowie die in Ansatz zu bringenden Kosten dargestellt. Ein Kurzbeitrag über das MoMiG ist im Anschluss an das Mittagessen eingeplant. Die Einladung zum Seminar ist auf unserer Internetseite unter dem Button Termine als pdf-datei hinterlegt und kann entsprechend heruntergeladen werden.
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3 Besuch in der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen von Seda Sengül 3 Ich möchte mal mit eigenen Augen sehen, wie es im Gefängnis zugeht. Das sagte ich vor einigen Wochen dem für meine Ausbildung zuständigen Bürovorsteher. Da unsere Kanzlei wenige Strafsachen macht und es einer Auszubildenden kam gestattet werden würde, den Anwalt beim Besuch eines Beschuldigten zu begleiten, wurde mir geraten, einen Schulausflug in die Vollzugsanstalt anzuregen. Und mein Politiklehrer war einverstanden. Ein sehr interessanter Vormittag wurde es am 23. Juni. Der Besuch in der JVA fing gegen Uhr an. Nach strengen Sicherheitskontrollen von den Beamten kamen wir in das Gebäude der Justizvollzugsanstalt. Das war ziemlich deprimierend, wie uns die Gefangenen ansahen, zu denen wir keinen direkten Kontakt bekamen. Hatte doch mein Bürovorsteher davon berichtet, bei seinem Besuch in einer JVA in Hannover vor vielen Jahren an einer Diskussionsveranstaltung mit wohl ausgesuchten Gefangenen teilgenommen zu haben. In der JVA Oslebshausen neu aufgenommene Insassen der Strafhaft wird in der Abteilung für Vollzugsplanung und Motivation untergebracht. Hier wird nach einer Persönlichkeitsuntersuchung innerhalb von sechs Wochen der Vollzugsplan erstellt. Parallel dazu nimmt der Insasse an einem zweiwöchigen Aufnahmekurs teil, in dem er Informationen über die Justizvollzugsanstalt Bremen sowie die Beratungs- und Behandlungsangebote erhält. Nach Erstellen des Vollzugsplanes wird der Insasse in dem im Rahmen der Differenzierung der Anstalt zuständigen Vollzugsbereich verlegt. Dort erfolgt alle sechs Monate eine qualifizierte Fortschreibung des Vollzugsplanes. In der jeweiligen Vollzugsabteilung wird das Verhalten des Insassen während seiner Inhaftierung dokumentiert. Die vorliegenden Daten werden regelmäßig zusammengefasst und bewertet. Die Insassen werden am Tag 1 Stunde aus ihren Zellen gelassen. Besuch dürfen die Inhaftierten einmal pro Woche bekommen. Jeder Besucher wird Bremer Info Mitteilungsblatt für die Mitglieder kostenlos, herausgegeben von der NO BMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e. V., Baumwollbörse, Bremen. Verantwortlich ist, wenn nicht anders angegeben, der jeweilige Autor des Artikels, Verantwortliche Redakteure Maike Häfker (Hä), Dieter Wittke (DW), Ronja Ernst (), Maria Schmidt (M.S.) Jacqueline Köhler (J.K.), Rena Elsner (Els) - Zusammenstellung Hilmar H. H. Kohlmann (HK), Einstmannstraße 2, Lilienthal, Tel , Fax , H.Kohlmann@NO-Bremen.de, Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Bremen streng kontrolliert und muss sich ausweisen können. Handys sind in Justizvollzugsanstalten verboten. Für Häftlinge die arbeiten möchten und für die es Arbeit gibt, gibt es einen Arbeitsplan, an den sie sich halten müssen. Die Vergütung beträgt monatlich 300 Euro. Zurzeit befinden sich 350 Häftlinge in Oslebshausen. Das Frauengefängnis befindet sich Am Fuchsberg dort befinden sich 35 inhaftierte Frauen. Das Gefängnis ist aufgeteilt auf drei Abteilungen: 1. Untersuchungshaft 2. Jugendarrest 3. Erwachsenanstalt Mein persönlicher Eindruck von der Justizvollzugsanstalt war, dass ich am Anfang etwas Angst hatte, da ich nicht wusste was auf mich zukommt. Die Häftlinge jedoch freuten sich über unseren Besuch, da sie nicht viel Kontakt zur Außenwelt haben und außer den Beamten und den Mithäftlingen niemanden sehen. Hinweis des Grundbuchamts Das Grundbuchamt bittet darauf zu achten, dass mehrseitige beglaubigte Abschriften immer noch gem. dem Beurkundungsgesetz durch Schnur und Siegel zu verbinden sind. Es ist leider vermehrt aufgetreten, dass beglaubigte Abschriften eingereicht wurden, die lediglich geöst und mit einem Gummisiegel versehen wurden. Dies ist beim elektronischen Register zulässig, aber eben nicht beim Grundbuchamt, wo es noch die Papierdokumente gibt. Wir bitten, auch im Hinblick auf zeitaufwändige Zwischenverfügungen, dies bei der künftigen Sachbearbeitung zu beachten. Seminar zu den 146, 147 KostO Aufgrund der BGH-Entscheidung hinsichtlich der 146, 147 KostO und der damit doch recht neuen Abrechnungsart haben wir Frau Meßmer nach 2 Jahren Abstinenz wieder einmal nach Bremen eingeladen um uns über die Neuerungen zu informieren. Am Freitagnachmittag konnten wir sodann auch eine große Zahl interessierter Kolleginnen und Kollegen begrüßen. Die immer mal wieder während des Seminars aufkommenden Diskussionen haben gezeigt, dass es eine gute Idee war, ein Kurzseminar über das Thema Abrechnung der Nebengebühren zu organisieren. Wir hoffen, dass die Teilnehmer am Abend nicht nur schwirrende Köpfe hatten, sondern auch einige wertvolle Tipps mit in die Kanzleien nehmen konnten.
4 4 Genehmigungserfordernisse im Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung Gemäß 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG ist der Anmeldung zur Ersteintragung einer GmbH eine staatliche Genehmigungsurkunde beizulegen, falls im Rahmen des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstandes genehmigungspflichtige Tätigkeiten von der Gesellschaft ausgeübt werden. Im Mitteilungsblatt 1/2008 der Notarkammer Celle fand sich dazu eine umfangreiche Liste. Nachfolgend ein Auszug dieser Liste wiedergegeben. Aus Platzgründen mußte sich der Autor zu einer gewissen Kürzung entschließen. Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage Eine Genehmigung ist z. B. erforderlich für: Abfallbeseitigungsanlagen 31 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz Abfalldeponie 31 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Planfeststellungsverfahren) Abfalltransport und einsammlung 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; 1 Transportgenehmigungsverordnung Abschleppunternehmen (bei nicht reparaturbedürftigen KfZ) 3 Güterkraftverkehrsgesetz Altenheim 12 Heime (Anzeigepflicht) Anlagen mit schädlichen Umwelteinwirkungen 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (Errichtung und Betrieb) Apotheken 8 Gesetz über das Apothekenwesen: Nicht erlaubt als GmbH Arbeitnehmerüberlassung 1 ff. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Banken 1 Abs. 1 S. 2, 32 Kreditwesengesetz (Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht); die Registereintragung erfolgt gem. 43 KWG nur, wenn die Erlaubnis dem Registergericht nachgewiesen ist Baubetreuer, Bauträger 34 c Abs. 2 Nr. 2 a und b Gewerbeordnung Beherbergungsbetriebe (mit mehr als acht Gästebetten) 2 Abs. 4 Gaststättengesetz Bewachungsgewerbe 34 a Gewerbeordnung Darlehensvermittlung 34 c Abs. 1 Nr. 1 b Gewerbeordnung Fährbetrieb 34 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW Fahrschule 10 Abs. 1 Fahrlehrergesetz Fernunterricht 12 Fernunterrichtsschutzgesetz Finanzdienstleistungen 1 Abs. 1 a S. 2, 32 Kreditwesengesetz Gaststätten 2 Gaststättengesetz Gentechnische Anlagen 8 Gentechnikgesetz Güterkraftverkehr 3 Güterkraftverkehrsgesetz Handwerksbetrieb 1, 7 Handwerksordnung (Eintragung in die Handwerksrolle; vor der Eintragung ins Handelsregister ist bereits eine Bescheinigung der Handwerkskammer darüber beizubringen, dass der Eintragung in die Handwerksrolle keine Gründe entgegenstehen) Heilpraktiker 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz Immobilienmakler 34 c Abs. 1 Nr. 1 a Gewerbeordnung Inkassounternehmen 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz Kapitalanlagegesellschaften 7 Investmentgesetz Luftverkehr 6 Luftverkehrsgesetz (Flugplätze) 20, 21 Luftverkehrsgesetz (Luftfahrtunternehmen) Makler für Immobilien und Kapitalanlagen 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung Personenbeförderung (Taxen, Omnibusse u. a.) 2 Personenbeförderungsgesetz Piercing-Studio 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz Post (Briefbeförderung) 5 Abs. 1 Postgesetz Privatkranken- und Entbindungsanstalten 30 Gewerbeordnung Rechtsberatung/Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten 59 c ff. BRAO; Art. 1 1 Rechtsberatungsgesetz Reisegewerbe 55 ff. Gewerbeordnung Schausteller 55 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung Spielhallen 33 i Gewerbeordnung Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten 33 c, 33 d Gewerbeordnung Steuerberatungsgesellschaft 32 Abs. 3, 49 ff. Steuerberatungsgesetz (Anerkennung) Tankstellen 13 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung Telekommunikation 6 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (Anzeigepflicht für den Betrieb von Netzen oder das Erbringen von Telekommunikationsdiensten) Unternehmensbeteiligung 1 Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) (Anerkennung) Versteigerungen 34 b Gewerbeordnung Versicherungsvermittlung 34 d Abs. 1 GewO Versicherungsunternehmen 5 Versicherungsaufsichtsgesetz; gern. 7 VAG nicht möglich in der Rechtsform der GmbH Waffen 21 Waffengesetz (Herstellung und Handel) 27 Waffengesetz (Betrieb von Schießstätten) 2 ff. Kriegswaffenkontrollgesetz (Herstellung und Vertrieb von Kriegswaffen) Warentermingeschäfte 32 Kreditwesengesetz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 Abs. 3, 28 ff. Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WiPrO) (Anerkennung) Die Notarkammer Celle weist darauf hin, dass deren Auflistung nicht abschließend ist. Einzelheiten zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen teilen u. a. die Gewerbeämter mit. Bei Zweifeln über die Genehmigungspflichtigkeit eines Unternehmensgegenstandes kann die Vorlage eines Negativattestes verlangt werden, das, so die Kammer, Bindungswirkung auch gegenüber dem Registergericht entfaltet. HK
5 ReNo-Fahrradtour 2008 Wir geben nicht auf und hatten auch für dieses Jahr wieder eine Fahrradtour geplant. Am 21. Juni trafen sich daher eine kleine Anzahl unverwüstlicher Re- No s am Ausgangspunkt Café Kaffeeklatsch in Borgfeld. Aber dieses Jahr haben wir eine andere Richtung eingeschlagen und sind Richtung Fischerhude aufgebrochen. Dort angekommen haben wir nach einigen Irrungen das Café Rilke gefunden und dort eine gemütliche Pause bei Kaffee & Kuchen eingelegt. Dann ging es Richtung Oberneuland und über den Hollerlander Deich zurück zum Ausgangspunkt. geblieben ist und wir trotz mancher Wolke keinen Tropfen Regen abbekommen haben!!! Sinkende Ausbildungszahlen Seit dem Jahre 2000 sind die Zahlen der ReNo- Auszubildenden um über 10 % zurückgegangen. Das erfuhr die Redaktion auf Anfrage von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Während 2000 noch 155 neue Ausbildungsverhältnisse eingetragen wurden, 2001 immerhin noch 143, waren es 2006 gerade 127 und 2007 nur 117. Für dieses Jahr zeichnet sich eine ähnliche Tendenz ab. 5 Bei der Kammer Celle, zu der der größte Teil des Umlandes gehört, gab es 2007 im ersten Jahr 390 Auszubildende und 2006 noch 408. Hier hatte es Neue gegeben und 2008 immerhin noch 514. Foto J.K. Erwähnenswert ist, dass wir ohne Reservierung auf dem Deich eine der dort aufgestellten Tische und Bänke für uns beanspruchen konnten und so, wie unser Bild zeigt, die Grundlage für ein gemütliches Picknick hatten. Auch erwähnt werden muss unbedingt, dass uns auch dieses Jahr das Wetter treu In einem Appell der Celler Kammer heißt es dazu: Wir müssen uns darüber klar sein, daß wir qualifizierte Mitarbeiter/innen brauchen. Kein anderer Berufsstand könne ReNoFAs ausbilden. Wir sollten Werbung für den Beruf des bzw. der Fachangestellten machen. Die niedersächsische Kammer erinnert ihre Mitglieder auch daran, daß Berufsschulstandorte gefährdet sein können, was in einem Flächenland besonders nachteilig sein würde. HK Termine der ReNo Seminare Sonnabend, 13. September 2008 EGVP / MoMiG Seminar mit Chr. Sandkühler (Westfälische Notarkammer), Marco Rothaar (Abteilungsleiter Registergericht Bremen), Rolf Wegeng und Rolf Voßmeyer (Notariatsbürovorsteher) Hotel Hilton, Bremen Freitag, 31. Oktober 2008 nachmittags Mietrecht Seminar mit Rechtsanwalt. Christof Haselbach Hotel Ibis / Bremen Sonnabend, 8. November 2008 Zwangsvollstreckung für Fortgeschrittene (Folgeseminar vom ) Referentin Sabine Jungbauer aus München Hotel Ibis, Bremen Freitag, 28,+ Sonnabend, 29.November.2008 Seminar mit Prof. Walter Böhringer a) praktische Erfahrungen mit der WEG-Novelle b) erste Erfahrungen mit dem MoMiG Sonnabend, 7.März 2009 Kostenrecht Referent W. Tiedtke, München Andere Veranstaltungen Mittwoch, 08. Oktober 2008 Mitgliederversammlung der Reno-Bremen Freitag, 28. November 2008 Jahresabschlußfeier der ReNo-Bremen Vorankündigungen Mitte Januar 2009 Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung Sommer 2009 für die Abschlussazubis" (evtl. auch für Wiedereinsteiger als Auffrischung geeignet) Ende Januar / Anfang Februar 2009 RVG II (für Fortgeschrittene) Seminar mit Frau RAin. E. Kindermann
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