KAUFVERTRAG. abgescl~lossen z~vischen der Republik Ö ~~~FUE~C~~~eeres~er~\altung.

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1 KAUFVERTRAG abgescl~lossen z~vischen der Republik Ö ~~~FUE~C~~~eeres~er~\altung. ertreten durch das HEERES-BAU- und VERMESSUNGSAMT. A WIEN. Roßauer Lände 1. nachfolgend kurz als Verkäuferin bezeichnet. einerseits und Herrn Mag. Andreas SCHERER. geb. ain \+ol~nhaft in 9500 Villach. Sereiiligsiedlung 13. iin Folgendeil kurz als Käufer bezeichnet. andererseits wie folgt: I. Eigentumsrecht Die Republik ÖSTERREICH/H~~S~S\ ern altung ist alleinige grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr , inneliegend in EZ 282. KG RIEGERSDORF. Gerichtsbezirk Villach iin Gesaintausina13 \-an in Kaufgegenstand \ Die Verkäuferin ~erltauft und übergibt und der Käufer kauft und überniinint das iin Punkt I. dieses Vertrages näher bezeichnete Grundstück \\ie es derzeit liegt und steht. Die auf dein kaufgegenständlichen Grundstück beiindlichen Objekte und baulichen Anlagen sind Teil des Kaufgegenstandes. Das iin bnv. auf den Objekten und Anlagen oder auf dein Grui~dstück befindliche Zubehör (In~entar. Ausrüstungsgüter. Hütte. Zaun. etc.) ist niclit Gegenstand dieses Vertrages und kann seitens des Käufers gesondert abgelöst n erden. Die auf dein Grundstück zur musealen Präsentation befindlichen Waffen und Kriegsinaterialien sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Kaufi-ertrages. Allfällige Nutzungs- oder Eigentuinsrechte an derarti~en Materialien sind mit den gesetzlich zustäildigeil Stellen lind Behörden gesondert zu regeln Kaufpreis Der Gesaintkaufi3reis für den Kaufgegenstand geinäß Punkt 11. nird ei111.esnehinlich init (in Worten: Euro Zehntausendsechshundert 00/1001 I ereinbart.

2 Gleichzeitig init der Vertragsunterfertig~~n~ durch den Käufer ist der Kaufpreis auf das PSK Konto Nr des BLNDESMIlVISTERIUMS für FINAIVZEN. BLZ zu GZ. BMF /5,'2009 anzu\\ eisen und die Über\\eisung durch Vorlage der Durchfuhrungsbestätigung des Kreditinstitutes \or Gegenzeichnung des Kaufiertrages nachzuweisen. Die Festlegurig des Kaufpreises erfolgt auf Basis des Wertermittlungsgutachtens der Sachverständigen Mag. Detlev Gross und Dr. Heinz Muhr \ om , \\ elches nach den Bestiininungen des Liegenschaftsben ertungsgesetzes 1992, BGB erstellt wurde. 1V. Nachbesserung Die Ermittlung des Wertes und soinit des Kaufpreises erfolgte auf der Grundlage der derzeitigen Flächen\vidinung..Grünland- Wald". Für den Fall. dass sich für das kaufgegenständliche Grundstück durch eine Änderung der Flächen\\idinungs- und Bebauungsbestiini~~ungen oder durch andere Uinstände oder Tatsachen oder Rechtsausformungen oder Änderung der bestehenden Nutzung. unabhängig von Ivein diese herbeigeftillrt \\-urden. eine bessere Ausnutzbarkeit und:oder Ver\\endungsinöglichkeit bz~~. Bebaubarkeit oder sonstige M'ertsteigerung ergibt. kerpflichtet sich der Käufer zur Leistung einer entsprechenden Nachbesserung zum Kaufpreis. wobei der Kaufpreis L1on nicht indexiert anzu\\ endeil ist und daher der Käufer jed~~ede Wert- undloder Preissteigerung nach oben an die Verkäuferin zu leisten hat. Das gleiche gilt für den Fall jeder Weiterveräußerung. Eine Reduzieruilg nach uilten ist ausgeschlossen. Die Berechnung eines diesbezüglichen Nachbesserungsbetrages erfolgt durch einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sach\erständigen. nelcher von der Verkäuferseite beauftragt ird. Die diesbezüglichen Kosten trägt der Käufer. Der Käufer 1 erpflichtet sich jedu ede iin Zusaininenhang ihin bekannt ge\\ ordenen Hin11 eise und Informationen. \I elche eine Wertsteigerurig zur Folge haben hönnten. un\.erzüglicli schriftlich an die Verkäuferin mitzuteilen.

3 Ein sich ergebender Nachzahlungsbetrag ist - Vorschreibung durch die Verkäuferin - zu bezahlen. innerhalb von 4 Wochen nach V. Gewährleistung und Übergabe Die Verkäuferin leistet tolle Gewähr dafur. dass das vertragsgegenständliche Grundstück init Ausnahme der iin Punkt VI. dieses Vertrages angeführten Bestandrechte frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten auf den Käufer übergeht. Die Übergabe erfolgt init allen Rechten und Pflichten. init welchen die Verkäuferin das Grundstück bisher besessen und benützt hat bzn. zu benützen berechtigt n ar. Fiir die Richtigkeit des angegebenen Flächenausinaßes sonie für die ordnungsgeinäße Vermarkung des Grundstückes L\-ird seitens der Verkäuferin keinerlei Haftung - nie auch nicht für allfällige Bodenverurireini_o~~ngen und Kontaininationen - übernoinmen. Dein Käufer sind die Lage und die Beschaffenheit der verkaufsgegenständlichen Liegenschaft aufgrund der bisherigen Nutzung ausnahinslos bekannt. Die Rechtsv-irksainkeit dieses Kaufi-ertrages ist dadurch bedingt. dass die voin Käufer eiiizuholende grund\ erkehrsbel~ördliche Be\f.illigung erteilt \vird. Das kaufgegenstfindliche Gr~indstück wird inittels Überpbe- lind ~bernahineprotokoll an den Käufer übergeben. Als Stichtag der Übergabe gilt der der beiderseitigen Vertragsunierfertigi1i1g folgende Monatserste. Ab dein Ubesgabetag gehen Lasten. Gefahr und Zufall auf den Käufer über. VI. Nutzungsrecht am Kaufgegenstand Das kaufgegenständliche Grundstück 1031 '8. KG Riegersdorf ist derzeit dein Käufer init NU~LLIII~S\ ereinbarung \ orn 18. I I.2002 in Bestand gegeben. Mit Abscllluss des \erliegenden Kaufi.ertrages gilt dieses Nutzungsrecht hinsichtlich des kaufgegenstäildlichen Grundstiickes als beeildet. Die Pachtzinszahlung n~ird init Stichtag des der beiderseitigen Vertragsiinterfertigung folgenden Monatsersten abgerechnet und ein bereits bezahltes N~itzui~_osentgelt nach Abschluss einer diesbezüglichen Ergänzungsvereinbarung aliquot rdfiindiert.

4 VII. Betriebspflicht für Museum a) Der Käufer verpflichtet sich auf dein kaufgegenständlichen Grundstück zur dauerhaften Sicherstellung der kontiriuierlichen Realisierung und Betreibung des \vehrpolitisch und inilitärhistorisch wichtigen und im öffentlichen Interesse liegenden öffentlich zugäriglichen..sperrtruppeninuseuins~~. b) Der Käufer verpflichtet sich zur Ei~iräuinung der Reallast gemäß Punkt V11 b) fur sich und allf2llige Rechtsnachfol~er und niinint die Verkäuferin diese Rechtseinräuinung ausdrücklich an. C) Die Betriebsptlicht ist iin Einvernehinen init der Republik Österreich auf alliallige Rechtsnachfolger übertragbar. so\\-eit diese iin Besitz aller iin Zusaininenhang erforderlicher behördlicher ßewilligungen sind. VIII. Wiederkaufsrecht Der Käufer räumt der Republik Österreich bnv. allfjlligen Rechtsnachfolgern iin Siniie der Bestiininungen des ABGB $ ff. ein dauerhaftes Wiederkaufsrecht ain Grundstück 103 1i8. KG ein. Insbesondere auch für den Fall der Einstelluilg eines öffentlichen Museuinsbetriebes über einen Zeitrauin von länger als einein Jahr. Iin Hiriblick auf die Ausübung dieses Wiederltaufsrechtes \L-ird angen~erkt, dass seitens des Bundes/BNII.VS. iin Rahinen von gei~ehinigten Ui~terstützui~gsleistungen in Forin der Beistellung bon heereseigenein Personal. Geräten lind dgl.. iri den Jahren 2007 bis 2009 Leistungen iin Betrag \,On insgesaint unentgeltlich beigestellt nurden. IX. Zufahrtsrecht Das Grundstiick besitzt keine direkte Anbiridung an das öffentliche Gut. Die Zufahrt zuin verkaufsgegenstäi~dlicl~eii Grundstück ist in Form einer Grunddieiistbarkeit ain Grundstück Nr (derzeitige Eigentümer sind je zur Hälfie Frau Monika Strausz ~ind Herr Gregor Kreinsmüller) grundbücherlich ein\ erleibt.

5 X. Inländerklausel Der Käufer erklärt an Eides statt, Deviseninländer und österreichischer Staatsbürger zu sein. XI. Baulichkeiten Der Käufer niiliint zur Kenntnis. dass sich auf dein kaufgegenständlichen Grundstück militärische Aiilagen und Baulichkeiten befinden. i+elche nach den inilitärischen Bauvorschriften ei-sichtet n urden. Diese.Anlagen und Baulichkeiten geheil mit Vertragsunteifei-ti,o\111g ~inent_oeltlich iii den Bc~itz des Käufers übcr. Die allenfalls erfordcrliche Uiii\+idinuiig cidr ehemals inilitärischen Anlagen und Objekte für ~ iile i Z\\ ecke sonie allfällige hieiru esfc~rderliche behördliche Genehinigungen hat der Käufer auf eigene Veranlassung ~ind Kixten zu ernirken. Mit der unentgeltlichen Uberlass~ing des militärischen Anlage i.erpflichtet sich der Käufer. die Republik ÖSTERREICH hiiiiiclitlicli aller aus Bestand und Betrieb dieser Anlagen entstehenden Nac1iti.ilt. 'i~ic'll gtgenüber Dritten. vollkorniiien schad- und klaglos zu halten. SII. Kostentragung und Grundbuchshandlungen Säintliche mit der Erric1;t~ing. der behördlichen Ben-illigung so\\je dcr ~rundbücherlichen Dui.chIühr~ii~g dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren uild L Abgaben trägt der KL?ui; l.. Die Veranlassung der grundbücherliclien DurchfUhrung des Kaufi.ertrages obliegt ebeilfalls dem Käufer und ist innerhalb eines Jahres nach beiderseitiger Vertragsunterfertigung zu ireranlassen. XIII. Aiifsandungserklärung 1. Die Verkäuferin erteilt hier-init i1ii.t a~isdriickliche lind 1-orbehaltlose Zustiininung. dass ohne ihr v.eiter?s \\-i;se~i LIIIJ Iji~i\ c'!.ni'l~~lii'~~..it.doch niclit auf ihre Kosten. ob der I_iegenschaft EZ 782. L<; -54'6 RII~CTER~DORF das Eigentuinsrecht Wr IHerrn. - Mag. Andreas SCHERkR gi.17. ;lin 1 l.(i i.i yh.?in\-erleibt \\.erden möge.

6 2. Der Käufer erteilt seine ausdrückliche und vorbehaltlose Zustimmung, dass ob dem Grundstück , EZ 282, KG Riegersdorf die nachstehenden Rechte fur die Republik Österreich und allfällige Rechtsnachfolger einverleibt werden mögen: a) REALLAST der Verpflichtung der dauerhaften Betreibung eines öffentlich zugänglichen,,sperrtruppenmuseums" gemäß Punkt VII. b) das Wiederkaufsrecht hinsichtlich Grundstück 1031/8 gemäß Punkt VIII.

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