Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg
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1 Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Vom 26. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studien- und Prüfungsordnung: 1. Allgemeines Geltungsbereich Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen; Fremdsprachenkenntnisse Besondere Bestimmungen für die Schriftliche Hausarbeit Lehramt an Gymnasien Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Bachelorabschluss im Rahmen des Studiums des Lehramts für Gymnasien 5 6 Bachelorabschluss Schluss- und Übergangsvorschriften In-Kraft-Treten Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg LAPO vom 23. Februar 2009 für das Fach Latein. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Latein für das Lehramt an Gymnasien im Bereich der Fachwissenschaft die Modulprüfungen in den Basismodulen Lateinische Literaturwissenschaft I und Lateinische Sprachwissenschaft und Sprachpraxis I (zusammen 20 ECTS) erfolgreich abgelegt werden. 3 Zulassungsvoraussetzungen; Fremdsprachenkenntnisse (1) 1 Das Studium des Faches Latein setzt angemessene Kenntnisse der lateinischen Sprache im Umfang des Latinums voraus. 2 Für Studienanfänger ohne angemessene Sprachkenntnisse werden besondere sprachpraktische Übungen angeboten, die bis zum Beginn des 3. Semesters erfolgreich abgeschlossen sein sollen. (2) 1 Im Fach Latein müssen bis zum Beginn des fünften Semesters ausreichende Kenntnisse in Altgriechisch nachgewiesen werden. 2 Der Nachweis kann durch den Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren mit der Note mindestens ausreichend oder durch die erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen der Universität im Umfang von mindestens 20 ECTS nachgewiesen werden. (3) Zur Zulassung zum Staatsexamen muss gemäß 72 Abs. 1 Nr. 1 LPO I das Graecum nachgewiesen werden. 1
2 4 Besondere Bestimmungen für die Schriftliche Hausarbeit Das Thema für die Schriftliche Hausarbeit kann frühestens am Ende des fünften Semesters vergeben werden. 2. Lehramt an Gymnasien 5 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Das Studium im Fach Latein ist in einen Pflichtbereich mit Basis-, Aufbau- und Vertiefungsmodulen und einen Wahlpflichtbereich mit Spezialisierungsmodulen aufgeteilt. (2) 1 In den Studiengängen des Faches Latein sind die aufgeführten Basis-, Aufbauund Vertiefungsmodule obligatorisch. 2 Im Wahlpflichtbereich muss ein Modul aus den Spezialisierungsmodulen Poesie oder Prosa (10 ECTS-Punkte) sowie ein Modul aus den Spezialisierungsmodulen Poetische Gattungen, Gattungen lateinischer Prosa, Latinistische Forschung oder Römische Literaturgeschichte (5 ECTS-Punkte) gewählt werden. 3 Hinzu kommt das obligatorische Modul Examensvorbereitung und, falls Latein erstes Fach ist, das obligatorische Abschlussmodul Schriftliche Hausarbeit. (3) Für das Lehramt an Gymnasien werden im Bereich Fachwissenschaft folgende Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich angeboten: Pflichtbereich: Basismodule Fachsem. Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Basismodul: Lateinische Literaturwissenschaft I (LIT 1) leistungen (unbenotet) Modulprüfung durch Studien- 1. Übung: Einführung in die Lateinische 1. oder 2. Vorlesung: Lateinische Literatur (Prosa) Abschlußklausur (45 Min.) 2. Proseminar: Lateinische Literatur (Prosa) 2 6 Referat und Hausarbeit Basismodul: Lateinische fungen (unbenotet) Sprachpraxis (SPR 1) 1. bersetzung (Grundlagen 1) 2. bersetzung (Grundlagen 2) 1.und Übung: Lateinisch-deutsche Ü- oder 2. bersetzung (Grundlagen) Basismodul: Altertumswissenschaft für Latinisten (AWS 1) fungen 4 10 Vorlesung / Übung Alte Geschichte 2 6* nach Maßgabe des Faches Alte Geschichte Vorlesung / Übung Klassische Archäologie ** nach Maßgabe des Faches Klassische Archäologie Exkursion mit Vorbereitungskurs 2 4 Referat (45 Min.) * Davon aus Alter Geschichte und Archäologie zusammen 6 Punkte, ** dabei mindestens 2 aus Archäologie 2
3 Aufbaumodule Aufbaumodul: Lateinische Literaturwissenschaft II (LIT 2) fungen 3. Vorlesung: Lateinische Literatur (Poesie) Klausur (45 Min.) 3. Proseminar: Lateinische Literatur (Poesie) 2 4 Referat (45 Min.) 3. Proseminar: Epochen der lateinischen Literatur (dieses Prosemi- Referat (45 Min.) bzw. Prüfung nach Maßgabe des Faches nar kann auch aus dem Bereich 2 4 Mittel und Neulateinische Mittel- und Neulateinische gewählt werden) 3. und 3.und 3.und Aufbaumodul: Lateinische Sprachpraxis II (SPR 2) Übung: Kursorische Lektüre bersetzung (Aufbau) Übung: Lateinisch-deutsche Ü- bersetzung (Aufbau) Modulprüfung durch Teilprüfungen Vertiefungsmodule Modulprüfung durch Teilprüf- Literaturwissenschaft III (LIT 3) ungen 5. oder 6. Übung: Praxis und Methodik der lateinischen Interpretation 5. oder 6. Seminar: Lateinische Literatur und Sprache 2 6 Hausarbeit 5. oder 6. Vorlesung / Übung: Gräzistik Sprachpraxis III (SPR 3) Übung: Sprachwissenschaftliche Theorie (Prosodie und Metrik) bersetzung (Vertiefung) Übung: Lateinisch-deutsche Ü- bersetzung (Vertiefung) Pflichtbereich für Latein als erstes Fach: Prüfungsleistungen nach Maß gabe des Faches Griechische Modulprüfung durch Teilprüfungen Abschlußklausur (45 Min.) Abschlußklausur (90 Min.) Abschlußklausur (90 Min.) Abschlussmodul Abschlussmodul Schriftliche Hausarbeit Schriftliche Hausarbeit 10 Wahlpflichtbereich 1: Spezialisierungsmodul: Poesie 4 10 Prüfungsleistung aus dem HS oder 8. FS Vorlesung: Poesie oder 8. Hauptseminar: Poesie 2 8 3
4 7. und /oder 8. oder 8. Spezialisierungsmodul: Prosa 4 10 Prüfungsleistung aus dem HS Vorlesung: Prosa Hauptseminar: Prosa 2 8 Wahlpflichtbereich 2: Spezialisierungsmodul: Poetische Gattungen 3 5 Vorlesung: Poesie (Poesie) mit Konsultationen Spezialisierungsmodul: Gattungen lateinischer Prosa 3 5 Vorlesung: Prosa (Prosa) mit Konsultationen Spezialisierungsmodul: Latinistische Forschung 2 5 Forschungskolloquium FS 1 2 mit Konsultationen Spezialisierungsmodul: Römische Literaturgeschichte 3 5 Kolloquium zur Literaturgeschichte Selbststudium nach Lektürekanon mit Konsultationen Pflichtmodul: Examensvorbereitung Examensvorbereitung 8. oder 9. Examenskurs zur Klausurvorbereitung 8. oder 9. Übung Interpretation oder 9. Übung Texterstellung 2 4 (4) Im Bereich Fachdidaktik werden folgende Module angeboten: Modul SWS ECTS Prüfungsleistung Basismodul: Lateinische Fachdidaktik I (FD 1) oder 5./6. FS Proseminar: Lateinische Fachdidaktik I Selbststudium (Lektürekanon Fachdidaktik I mit Konsultationen) Fachdidaktik II (FD 2) Proseminar: Lateinische Fachdidaktik II Selbststudium (Lektürekanon Fachdidaktik II mit Konsultationen) 2 5 Modulabschlußprüfung (30 Min) 2 3 Referat Modulabschlußprüfung (30 Min) 2 3 Referat Das Basismodul Lateinische Fachdidaktik I soll in den ersten sechs Semestern des Studiums, das Vertiefungsmodul Lateinische Fachdidaktik II danach besucht werden. 4
5 3. Bachelorabschluss im Rahmen des Studiums des Lehramts für Gymnasien 6 Bachelorabschluss Für den Bachelorabschluss sind im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien alle Pflicht-, Aufbau- und Vertiefungsmodule nachzuweisen. 4. Schluss- und Übergangsvorschriften 7 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen- Nürnberg vom 17. Oktober 2007 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 19. Januar 2009 Nr. III.8-5 S PRA Erlangen, den 26. März 2009 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Rektor Die Satzung wurde am 26. März 2009 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 26. März 2009 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 26. März
geändert durch Satzung vom 31. März 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012
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