Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: TausendeProfessorinnenundProfessoren,ZehntausendePromovierendeund zahlreichevertreterderwissenschaftsorganisationenhabensichanlässlichder PlagiatsaffärevonKarl-TheodorFreiherrzuGuttenberginoffenenBriefen,Unterschriftenlisten,PresserklärungenundInterviewszuWortgemeldet,umihrer EmpörungundKritikAusdruckzuverleihen,welchengeringenStellenwertdie BundesregierungderWissenschaftundwissenschaftlicherRedlichkeitbeimisst. SietratendamitdenVersuchenentgegen,PlagiateundTäuschungsversuchein derwissenschaftzubagatellisieren.wissenschaftlicherbetrugunddiebstahl geistigeneigentumssindkeinepetitessen.diesergrundsatzmussauchund geradedanngelten,wenndasbewusstseininteilenderöffentlichkeitfürdie BedeutungwissenschaftlicherRedlichkeitunddenSchutzgeistigenEigentums teilweise unterentwickelt ist. BerechtigterweisesindimZugederPlagiatsaffäreauchFragenlautgeworden, wiesichhochschulenbessergegenbetrugschützenkönnenundobdieselbstkontrollederwissenschaftverbessertwerdenmuss.schließlichwarenesnicht diegutachter,derprüfungsausschussoderdiepromotionskommissionder rechts-undwirtschaftswissenschaftlichenfakultätderuniversitätbayreuth, sonderneineinzigervonvierrezensentenderdissertationvonkarl-theodor FreiherrzuGuttenberg,demdieStilbrücheauffielenundderdemVerdachtdes Plagiatsnachging.DerdetaillierteNachweisüberdenUmfangderTäuschungen wurdedurchdiearbeithunderterinternetnutzerausallerwelterbracht,dieihre Ergebnisse in das Wiki GuttenPlag eintrugen. DiePolitik,dieWissenschaftsorganisationenunddieUniversitätensindjetzt gefordert,dieselbstkontrollmechanismenderwissenschaftinsbesonderebei Promotionenzuüberprüfen,weiterzuentwickelnundstärkerzuvereinheitlichen.DamitdashoheAnsehen,dasdiePromotionandeutschenUniversitäten imin-undimauslandgenießt,auchzukünftigerhaltenbleibt,mussdiebundesregierungihrergesamtverantwortungfürdasdeutschewissenschaftssystem gerechtwerdenunddieüberprüfungundstärkungderwissenschaftsinternen Regelungen und Mechanismen der Qualitätssicherung aktiv unterstützen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.öffentlichundunmissverständlichklarzustellen,dassBetrugundDiebstahl geistigeneigentumsinderwissenschaftkeinebagatelldeliktesindundnicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen;

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.inAbstimmungmitdenLänderndieHochschulrektorenkonferenz,denWissenschaftsratunddieGemeinsameWissenschaftskonferenzzubitten,EmpfehlungenfürdenSchutzvorTäuschungunddemVerfälschenvonDaten, denumgangmitplagiatenundzumschutzgeistigeneigentumszuentwickelnbzw.weiterzuentwickeln,sowieschrittezuvereinbaren,wieeszu einermöglichstschnellen,einheitlicherenundverbindlichenumsetzungan den Hochschulen kommen kann. Die Empfehlungen sollen MaßnahmenzumSchutzvorTäuschung,dasVorgeheninBetrugsfällen, möglichekonsequenzenundsanktionensowieparameterzurbewertung von Grenzfällen umfassen; dabeibesondereaufmerksamkeitdemschutzvorder CopyandPaste - Technikwidmen,diedurchdieInternetrevolutionalsArbeitstechnikum sichgegriffenhat,undratschlägefürdietechnischeundinstitutionelle UnterstützungderPrüferinnenundPrüferbeiderIdentifikationvonPlagiaten geben; Vorschlägeformulieren,wiedieVermittlungderGrundsätzewissenschaftlichenArbeitensbesserindenCurriculaderStudiengängeverankert werdenkannundwiediesensibilisierungfürdiebedeutungwissenschaftlicherredlichkeitschonbeidenstudierendengeschärftwerden kann; Maßnahmenumfassen,wiesichergestelltwerdenkann,dassallenPrüferinnenundPrüfernandenHochschulenAnti-Plagiatssoftwareaufdem StandderTechnikundentsprechenddenAnforderungenunterschiedlicher DisziplinenzurVerfügungstehtunddiesevondenPrüfendenauchgenutzt werden kann; 3.zumSchutzdeshohenAnsehensderdeutschenPromotiongemeinsammit denländernunddenwissenschaftsorganisationenaufeinheitlichequalitätsstandards hinzuwirken und insbesondere darauf, dass künftiganallenuniversitätendiepromovierendeneineeidesstattlicheerklärungunterzeichnenmüssen,diearbeitselbständigundlediglichunter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel abgefasst zu haben; dasverhältniszwischendenpromovierendenundihrenbetreuerinnen undbetreuerndurchbetreuungsvereinbarungenundtransparentezugängezurpromotionfairundverbindlichuntereinbeziehungderfakultät undstärkererverantwortungderuniversitätverobjektiviertwirdund nichtnurdersubjektivenintimitäteinesnochweitverbreitetenmeister- Schüler-Verhältnisses überlassen bleibt; diebewertungderpromotionstärkerobjektiviertwird,indemdiewissenschaftlichegemeinschaftalsganzesstärkerindieverantwortunggenommenwird.diegemeinsamewissenschaftskonferenzsollteinkooperation mitdemwissenschaftsratundderhochschulrektorenkonferenzprüfen, welcheregelungenindenlandeshochschulgesetzenundpromotionsordnungenzumeinbezugfakultätsexternergutachterinnenundgutachter sich bewährt haben und als best practice empfohlen werden können; darüberhinausmithilfederdeutschenforschungsgemeinschaft (DFG) einanonymes Peerreview -VerfahrenfürdieBewertungbzw.dieZweitbegutachtungvonPromotionenentwickeltundgetestetwird,andemdie Fakultäten freiwillig teilnehmen können; eineinheitlichergruppenrechtlicherstatusfürallepromovierendeneingeführt wird; diestrukturiertepromotioningraduiertenschulen,graduiertenkollegsund StipendienprogrammenundmitHilfeindividuellerPromotionsvereinbarungenweitergestärktwirdundindenProgrammenauchdieSensibilität für die Bedeutung wissenschaftlicher Redlichkeit gestärkt wird;

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5195 PromovierendeaufsogenanntenQualifizierungsstellennebenihrenweisungsgebundenenAufgabenfürdenProfessoroderdieProfessorinausreichend zeitliche Freiräume haben, ihre Dissertation zu verfassen; indieleistungsabhängigebesoldungderprofessorinnenundprofessoren undindieziel-undleistungsvereinbarungenmitdenuniversitätennicht nurerfolgreichabgeschlossenepromotionenalskriteriumeingehen.auch diebetreuungvondoktorarbeiten,interneundfakultätsexternezweitgutachtertätigkeitenunddiemitwirkunganprüfungenmüssenberücksichtigt werden; diepersonalausstattungderhochschulensoverbessertwird,dassalle GutachterinnenundGutachtervonPromotionenausreichendKapazitäten haben,diebewertungvonpromotionenindernötigensorgfaltvornehmen zu können. Berlin, den 22. März 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung Plagiate,DiebstahlgeistigenEigentums,Betrug,VerfälschungvonDatenund andereformenwissenschaftlichenfehlverhaltensgreifendiewissenschaftin ihrerkernsubstanzan.wissenschaftistdierationalesuchenacherkenntnisund Wahrheit.WissenschaftbrauchtWahrhaftigkeit,TransparenzunddenAustausch inderwissenschaftlichencommunity.neueforschungsergebnissebauenstets aufderarbeitvorherigerstudienaufundmüssendurchpräzisequellen-und Methodenangabennachvollziehbarsein,damitsichdiewissenschaftlicheCommunityihrerGültigkeitundihresBeitragszumwissenschaftlichenErkenntnisfortschritt vergewissern kann. FüreineTätigkeitinderWissenschaftistdiePromotiondieSchlüsselqualifikation.DerTiteldarferstgeführtwerden,wenndieDissertationveröffentlichtund füranderewissenschaftlerinnenundwissenschaftlerzugänglichist.mitihrer DissertationmüssendiePromovierendennachweisen,dasssiediewissenschaftlicheErkenntnisbildungdurcheineneigenen,originärenundinnovativenBeitragbereicherthaben.NurdannkönnensiedenhöchstenakademischenGrad erwerben.diepromotionsordnungenschreibendaherinallerregelvor,dassdie DissertationeineindividuelleundselbständigeLeistungderDoktorandinbzw. desdoktorandenistundsieeinenbeitragzurweiterentwicklungderwissenschaftlichenerkenntnisliefernmuss.imselbständigenbeitragzurwissenschaftlichenerkenntnisbildungliegtderunterschiedzudiplom-,magister-, Bachelor-oderMasterarbeiten,beidenenderoderdieStudierendelediglichzeigenmuss,einProblemausseinembzw.ihremStudiengangselbständignach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können. DieweitausüberwiegendeMehrzahlallerPromotioneninDeutschlandwird redlichunduntereinhaltungderregelnguterwissenschaftlicherpraxiserarbeitet.2008konntenindeutschland25190promotionenerfolgreichabgeschlossenwerden.damitliegtdiepromotionsquoteiminternationalenvergleichausgesprochenhoch.fürdiequalitätderdeutschenpromotionsprichtdiegroße NachfrageausdemAuslandnachdeutschenPromovierten.DieZahlderaktuell PromovierendenwirdohnedemSonderfallMedizinauf50000bis65000geschätzt (vgl.bundesberichtwissenschaftlichernachwuchs2008).vielejunge DoktorandinnenundDoktorandenpromovierenunterschwierigenfinanziellen,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode familiärenundberuflichenbedingungen.diedurchschnittlichepromotionsdauerverdeutlichtdenpersönlicheneinsatz.siebeträgtindermathematikbeispielsweise4,3jahre,inderelektrotechnik6,9jahreundindensozialwissenschaften7,3jahre (vgl.lutzbornmann,jürgenenders: Waslangewährt,wird endlichgut:promotionsdaueranbundesdeutschenuniversitäten,in:beiträge zurhochschulforschung,heft1/2002).biszuzweivondreipromotionenwerdennachschätzungeninunterschiedlichenstadiendespromotionsvorhabens abgebrochen (vgl. Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2008). EsgibtjedochauchBetrugsfälle:Plagiate,Ideendiebstahl,Ghostwritingoder ManipulationvonDaten.DiskutiertwurdendieLückeninderQualitätssicherungderPromotionsverfahrenindenvergangenenJahrenvorallemvordem HintergrunddergewerblichenPromotionsberaterunddenErmittlungengegenüber100Professoren,dieunterKorruptionsverdachtstanden.Danebenistes aberauchdurchdiedigitalisierungeinervielzahlvonveröffentlichungenerheblicheinfachergeworden,mittels CopyandPaste Plagiatezuerstellenund TexteDritteralseigenewissenschaftlicheLeistungauszugeben.ImZugeder VerbreitungdesInternetsundderZugänglichkeiteinerVielzahlvonQuellenin elektronischerformhatsichdie CopyandPaste -Technikindenvergangenen Jahren in zahlreichen Lebens- und Arbeitsbereichen verbreitet. DieRegelungenzurPromotion,zurQualitätssicherungundzurinstitutionellen VerantwortungweiseninDeutschlandeineextremeSpannbreiteauf.HiermüsseneinheitlicheQualitätsstandardsvereinbartwerden.DieHochschulgesetze derländerbeschränkensichbislangaufwenigeundsehrallgemeingehaltene Eckpunkte.DieentscheidendenRegelungenfindensichindenPromotionsordnungenderFakultäten.DasführtzumBeispieldazu,dassmancherortszwar sogarstudierendebeiabgabeihrerdiplom-odermagisterarbeiteineeidesstattlicheerklärungunterzeichnenmüssen,anderortsbeidenpromovierendenaber eine strafrechtlich irrelevante, ehrenwörtliche Erklärung genügt. DiegeringeFormalisierungdesPromotionsprozesseserhöhtdieBetrugs-und Plagiatsanfälligkeit.DieinstitutionelleVerantwortungderFakultätundderUniversitätkommtgemäßdermeistenPromotionsordnungenerstbeimabschließendenPromotionsverfahrenzumTragen.VorherigeEtappen,wiedieAnnahmeals Doktorand/DoktorandininunddieBetreuungwährendderAnfertigungderDissertation,bleibeninderInformalitätdesMeister-Schüler-Verhältnisses,indem nochimmerdiemehrzahlderpromotionenindeutschlandangefertigtwerden. Experten,diesichmitderQualitätssicherunginderWissenschaftbeschäftigten, wieprofessorstefanhornbostelvominstitutfürforschungsinstitutundqualitätssicherungderdfg,bezeichnenpromotionen,beideneneindoktorandein ThemamitseinemProfessorausmachtunddannimstillenKämmerleinforscht als völligundurchsichtigeshandschlagmilieu (vgl.dertagesspiegel vom 26.August 2009). DiefrühzeitigeEinbindungderFakultätundderUniversitätauchbeinichtstrukturiertenPromotionenisteingeeignetesMittel,durchTransparenzBetrug zuerschwerenundgleichzeitigdiequalitätimpromotionsprozesszustärken. EineinheitlicherGruppenstatuserleichtertderUniversität,derFakultätundden Doktorväternund-mütterndenÜberblick,wievielePromovierendegegenwärtigbetreutwerden.TransparenteKriterienfürdieAnnahmealsDoktorandund DoktorandinundwettbewerblicheVerfahrensinddieVoraussetzung,tatsächlich diebestenauszuwählen.sohabenauchhervorragendegraduierteeinechance, dienichtamentsprechendenlehrstuhlstudierthaben.verbindlichetreffenzwischenderdoktormutterbzw.demdoktorvaterunddenpromovierendenunddie AbgabeundDiskussionvonZwischenergebnissenverbesserndieBetreuungssituationunderschwerenzugleichdenBetrug.Einsinnvollesundflexibles InstrumentkönnenindividuellangepassteBetreuungsvereinbarungensein,die auch von der Fakultät bestätigt werden.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5195 InDeutschlandistesimmernochüblich,dassderbetreuendeProfessorbzw.die betreuendeprofessorindiearbeitauchbewerten.internationalbetrachtetist dieseengekopplungvonbetreuungundbewertungeherdieausnahme.wie vielegutachtennotwendigsindundobmindestenseinfakultätsexternesgutachtenerforderlichist,regelndiedeutschenpromotionsordnungenhöchstunterschiedlich.verbindlicheregelungenzumeinbezugvonhochschullehrern,die nichtdertitelverleihendenuniversitätangehören,gibteskaum.zielmusses sein,diebewertungzuobjektivieren,indemdiewissenschaftlichegemeinschaftalsganzesstärkerindieverantwortunggenommenwird.diegemeinsamewissenschaftskonferenzsollteinkooperationmitdemwissenschaftsrat undderhochschulrektorenkonferenzprüfen,welcheregelungenindenlandeshochschulgesetzenundpromotionsordnungenzumeinbezugfakultätsexternergutachterinnenundgutachtersichbewährthabenundals bestpractice empfohlen werden können. DarüberhinaussolltemitHilfederDFGeinanonymes Peerreview -Verfahren fürdiebewertungbzw.diezweitbegutachtungvonpromotionenalsmodellprojektentwickelt,erprobtundnacheinemangemessenenzeitraumevaluiertwerden,andemdiefakultätenfreiwilligteilnehmenkönnen.nachdem Peerreview -VerfahrenbleibensowohldiejeweiligenGutachterinnenundGutachter alsauchdiebegutachtetenanonym.diegutachterinnenundgutachterkommen ausderjeweiligenfachdisziplin,abernichtausdemumfeldderpromovierenden.diedfgbietetmitihrerfächer-undfachkollegien-systematikeinengeeignetenausgangspunkt,einsolches Peerreview -Verfahren zukonzipieren. DieGrundsätzewissenschaftlicherRedlichkeitunterbesondererBerücksichtigungderNutzungdigitalerQuellenmüssenbereitsindenCurriculaderStudiengängeverankertwerden.Anti-PlagiatssoftwareundHandreichungen,welcheSoftwareinwelchenDisziplinenbesonderesgeeignetist,sollteallen PrüfendenandenHochschulenzurVerfügungstehen.DieFakultätenundUniversitätensolltendiePrüfendendurchSchulungsangeboteundzentralePlagiatsprüfstellenunterstützen.EidesstattlicheErklärungen,dieArbeiteigenständig abgefasstzuhaben,sindeingeeignetesinstrument,dieschweredesvergehens bei Plagiaten und geistigem Diebstahl deutlich zu machen. VielePromovierendeschreibenihreDoktorarbeitunterschwierigenRahmenbedingungen.ZufinanziellenEngpässen,derberuflichenUnsicherheitund familiärenverpflichtungenkommthäufigdieübermäßigebeanspruchungfür promotionsfremdeaufgabenaufsogenanntenqualifikationsstellen,sodassfür dieanfertigungderdoktorarbeitkeineangemessenezeitkapazitätenbleiben. SchwierigeArbeitsbedingungenkönnenkeineEntschuldigungfürBetrugsein. AberdiePromotionsbedingungensolltensogestaltetwerden,dassdiePromovierendenihreAufmerksamkeitaufdiePromotionrichtenunddieseauchin einemvertretbarenzeitraumerfolgreichzumabschlusskönnen.bewährthaben sichmaßnahmenzueinerstärkerenstrukturierungderpromotion,vonindividuellenpromotionsvereinbarungenüberstipendienprogrammebishinzugraduiertenschulenund-kollegs,indenendiearbeitanderdissertationimzentrumsteht.indenstrukturiertenangebotensollteauchdievermittlungguter wissenschaftlicherpraxisangemesseneberücksichtigungfinden.maßnahmen wiedasaudit familiengerechtehochschule undeineausreichendezahlqualitativhochwertigerbetreuungsplätzehelfenauchpromovierenden,kindund wissenschaftliche Karriere besser vereinbaren zu können. AuchdiedünnePersonaldeckeandenHochschulendrohtaufdieIntensitätder DoktorandenbetreuungunddieQualitätderBewertungvonPrüfungsleistungen durchzuschlagen.bundesweitfehlenlautberechnungendeswissenschaftsrates mindestens4000professuren,umdasinternationalüblichebetreuungsverhältniszwischenstudierendenundprofessurenauchindeutschlandabzubilden. DavonistauchdieBetreuungderPromovierendenbetroffen.Erschwerend

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kommthinzu,dassindenziel-undleistungsvereinbarungenmitdenuniversitätenwieauchindenevaluationenzuleistungsabhängigenbesoldungder W-ProfessurennurdieschiereAnzahlerfolgreicherPromotionenberücksichtigt wird.geradewennderselbstkontrollederwissenschafteinsohoherstellenwerteingeräumtwird,sindgewissenschafteundsorgfältigeprüfungsleistungen alsmaßgeblicherbestandteilexzellenterforschungundlehreanzuerkennen. DiefehlendeBerücksichtigungvonZweitgutachten,derTeilnahmeanden DisputationenoderdenRigorosaundderBetreuungvonDoktorandenbeider leistungsabhängigen Besoldung setzt das falsche Signal.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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