Preis- und Leistungsverzeichnis Auszug: Kapitel B.5.I / L / M

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Auszug: Kapitel B.5.I / L / M Vorwort Zur Beachtung: Jede Bank ist ein Dienstleistungsunternehmen, das seine Aufgaben nur erfüllen kann, wenn es dafür ein angemessenes Entgelt erhält. Ein Gebührenverzeichnis kann nicht alle denkbaren Leistungen der Bank enthalten. Deshalb kann die Bank auch für die im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführten Tätigkeiten, soweit sie im Interesse des Kunden durchgeführt werden, eine angemessene Gegenleistung berechnen. Bitte beachten Sie dies bei der Gebührenberechnung. Daneben werden die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung entstandenen Fremdkosten an Kunden weitergegeben. Erläuterungen und Abkürzungen Mehrwertsteuer: Sämtliche angegebenen Gebühren gelten als mehrwertsteuerfrei, sofern nicht bei der Gebühr auf die zuzüglich zu berechnende oder inklusive enthaltene Mehrwertsteuer hingewiesen wird. IBAN/BIC: IBAN ist die Abkürzung für die Internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). BIC ist die Abkürzung für die Internationale Bankleitzahl (Business Identifier Code). EWR: Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. EWR-Währungen: Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarische Forint. Geschäftstage: Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorganges beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende, 24. (Heiligabend) und 31. (Silvester) Dezember. Aufbau des Preis- und Leistungsverzeichnisses A B C D E F G H I K L M Zahlungsverkehr Kontoführung B.1 Kontoeröffnung/-änderung B.2 Postengebühren B.3 Kontoauszüge und Zweitschriften B.4 apobankcard B.5 Kreditkarten (Einzelprodukte) Kreditgeschäft Passivgeschäft D.1 Spareinlagen D.2 Termineinlagen Überweisungsverkehr Wertpapiergeschäft Außenhandel Schließfächer und Verwahrstücke Sonstige Gebühren Wertstellungstabelle Annahme- und Ausführungsfristen Sonstige Beschwerdemöglichkeit und Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung Als Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis sind die Kapitel B.5.I / L / M beigefügt.

2 B Kontoführung Stand: Kreditkarten 5.I Kreditkartendoppel Gold für Mitglieder des Marburger Bundes beinhaltet: MasterCard Gold und VISACARD Gold 5.1 Kartengebühr für Haupt- und Zusatzkartendoppel gebührenfrei 5.2 Ersatzkarten - wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Einzelersatzkarte (VISACARD oder MasterCard) 20,00 Ersatzkartendoppel (VISACARD und MasterCard) 40, Ersatz-PIN - sofern die Umstände, die die Ersatz-PIN erforderlich machen, nicht von der Bank zu vertreten sind (z. B. PIN vergessen). 5,00 Freischaltung PIN 5, Barauszahlungen am Bankschalter oder Geldausgabeautomat Hinweis: Ggf. werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (nur am Geldausgabeautomat möglich) gebührenfrei bei Fremdinstituten innerhalb der Mitgliedsstaaten bei Fremdinstituten außerhalb der Mitgliedsstaaten 5.5 Bargeldloszahlen für den Einsatz der Karte innerhalb der Mitgliedsstaaten für den Einsatz der Karte außerhalb der Mitgliedsstaaten 3 % vom Auszahlbetrag, mindestens 5,00 (ohne Auslandsentgelt, sofern die Auszahlung in Euro erfolgt), ansonsten zzgl. 1,75 % Entgelt vom Auslandsumsatz 3 % vom Euro-Gegenwert, mindestens 5,00 zzgl. 1,75 % Entgelt vom Auslandsumsatz keine Berechnung von Auslandsentgelt, sofern der Händler in Euro abrechnet, ansonsten 1,75 % Entgelt vom Auslandsumsatz 1,75 % Entgelt vom Auslandsumsatz 5.6 Notfallservice (weltweit, ausgenommen Risikoländer, auf Wunsch des Kunden) Bereitstellung Notfall-Ersatzkarte Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss 5.7 Kartenversand per Kurier ins In- und Ausland (ausgenommen Risikoländer) 5.8 Sonstiges Belegkopie - Diese Gebühren werden erhoben, wenn die Erstellung der Belegkopie durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde. 120,00 für Emergency Card 80,00 für Emergency Cash 40,00 10,00 pro Umsatz Kopie der Kreditkartenabrechnung 10,00 Preis- und Leistungsverzeichnis der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Seite 2 von 5

3 5.9 Ausführungsfristen Siehe L Annahme- und Ausführungsfristen Preis- und Leistungsverzeichnis der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Seite 3 von 5

4 L Annahme- und Ausführungsfristen Stand: Annahmefristen 1.1 Beleghafter Zahlungsverkehr (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen sowie SEPA-Überweisungsaufträge (EWR-Staaten sowie Monaco, San Marino und Schweiz) (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung, z. B. US-Dollar) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten). 1.2 Belegloser Zahlungsverkehr (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen sowie SEPA-Überweisungsaufträge (EWR-Staaten sowie Monaco, San Marino und Schweiz) (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung, z.b. US-Dollar) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) bis eine Stunde vor Schließung der jeweiligen Filiale spätestens aber bis 17:00 Uhr - an Geschäftstagen der Bank. Die jeweiligen Filialöffnungszeiten finden Sie u. a. auf filialen.html und im Aushang der Filialen. bis 12:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank bis 15:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank bis 12:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank 2 Ausführungsfristen Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Geschäftstages, an dem bis zu den unter Nr. 1 bekannt gegebenen Annahmefristen der Zahlungsauftrag der Bank vorliegt, soweit die in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Nr. 1.6 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 2.1 Zielland EWR-Staaten In Euro - beleghaft In Euro - beleglos In anderen EWR-Währungen In Drittstaatenwährungen 2 Geschäftstage 1 Geschäftstag 4 Geschäftstage maximal baldmöglichst 2.2 Zielland Drittstaaten baldmöglichst Preis- und Leistungsverzeichnis der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Seite 4 von 5

5 M Sonstige Beschwerdemöglichkeit und Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung Stand: Trotz größter Sorgfalt und Kundenorientierung bei der täglichen Erbringung unserer Bankdienstleistungen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es in einzelnen Fällen ausnahmsweise zu Leistungsstörungen kommt. Um derartige für Sie und für uns sehr unangenehme Unstimmigkeiten umgehend beheben zu können, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, sich mit uns in Verbindung zu setzen und Ihr Anliegen klären zu lassen: - Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Kundenberater oder unmittelbar an die Filialleitung der für Sie zuständigen Filiale. - Alternativ steht Ihnen das Qualitätsmanagement der apobank als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, das Sie unter folgender Adresse erreichen: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Qualitätsmanagement Richard-Oskar-Mattern-Straße Düsseldorf Ihre Beschwerden an das Qualitätsmanagement der apobank können Sie auch telefonisch über die kostenfreie Beschwerdehotline: richten. 1.2 Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstr. 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. 1.3 Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn. 1.4 Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Preis- und Leistungsverzeichnis der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Seite 5 von 5

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