Stand: Oktober 2017 Hamburg PUBLIZITÄTSVORGABEN FÜR ESF-GEFÖRDERTE PROJEKTE IN HAMBURG. ESF-Förderperiode
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1 Stand: Oktober 2017 Hamburg PUBLIZITÄTSVORGABEN FÜR ESF-GEFÖRDERTE PROJEKTE IN HAMBURG ESF-Förderperiode
2 Als Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hamburg ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) verpflichtet, auf die Umsetzung nachfolgender Publizitätsvorgaben zu achten. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und weiterer Unterstützung zur Verfügung. Publizitätsbeauftragte für den ESF in Hamburg: Nora Obenaus Vanessa Schüler 2
3 Inhaltsverzeichnis 1. Warum Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? 2. Grundinformationen zum Europäischen Sozialfonds für Ihre Öffentlichkeitsarbeit 3. Werbe- und Informationsmaterial für Ihre Öffentlichkeitsarbeit 4. Kommunikationsverpflichtungen durch die Teilnahme am ESF-Programm 5. Projektflyer 6. Öffentliche Veranstaltungen 7. Im Kontakt mit Medienvertretern 8. Checkliste 3
4 1. Warum Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Die Durchführung von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist für Projekte, die durch den ESF finanziert werden gemäß der Verordnung (EU) 1303/2013 und Verordnung (EU) 1304/2013 verpflichtend. Ziele der Öffentlichkeitsarbeit sind: Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Europäischen Sozialfonds (ESF) Verbreitung von Informationen zu den Zielen und Strategien der ESF-Förderung Sichtbarkeit der ESF-Förderung durch die Europäische Kommission und den Hamburger Senat Bitte gestalten Sie Ihre projektbezogenen Publikationen unter der Prämisse der vorgenannten Ziele. 4
5 2. Grundinformationen zum ESF für Ihre Öffentlichkeitsarbeit Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Fördergebiet der Europäischen Union für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum Die ESF-Mittel werden zur Stärkung des Wachstums und der Beschäftigung im Rahmen der Strategie Europa 2020 eingesetzt. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 investieren die EU und die Stadt Hamburg jeweils 75 Millionen Euro in innovative Projekte mit den Schwerpunkten Beschäftigung, soziale Eingliederung und Bildung. Mit den insgesamt rund 150 Millionen Euro werden gezielt Jugendliche, Frauen, Arbeitssuchende, Menschen mit Behinderung, Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund dabei unterstützt, ihre Beschäftigungssituation nachhaltig zu verbessern. In Hamburg erfolgt die Vergabe der ESF-Mittel durch transparente Wettbewerbsverfahren, die von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration organisiert werden. In der Regel haben die ESF-Projekte eine Laufzeit von drei bis vier Jahren. Während dieser Zeit begleitet und kontrolliert die Behörde die Umsetzung der einzelnen Vorhaben. 5
6 3. Werbe- und Informationsmaterial für Ihre Öffentlichkeitsarbeit Damit Sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihres Projektes und die allgemeine Öffentlichkeit über die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) informieren können, stellt die BASFI folgende Materialien bereit: ESF-Informationsflyer ESF-Projektbroschüre ESF-Aufkleber Vorlage (Template) für die Erstellung Ihres Projektposters (Größe A3) Logozusammenstellung (ESF-Logo und Hamburg-Logo) in verschiedenen Größen Diese Materialien sind online unter zum Download erhältlich oder können per an angefordert werden. Des Weiteren muss Ihr ESF-Projekt auf der ESF-Site dargestellt werden. Bei Änderungswünschen informieren Sie uns bitte über 6
7 Werbe- und Informationsmaterialien Informationen über den Europäischen Sozialfonds in Hamburg erhalten Sie im ESF-Informationsflyer, in der ESF-Projektbroschüre sowie im ESF-Newsletter. Bitte nutzen Sie diese Informationsmaterialien, um Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Interessierte darüber zu informieren, wie die Freie und Hansestadt Hamburg vom ESF profitiert. ESF-Informationsflyer Projektbroschüre (Bild: Projektbroschüre Stand 2016) 7
8 ESF-Newsletter Den ESF-Newsletter können Sie auf der ESF-Webseite abonnieren. 8
9 ESF-Webseite Auf der ESF-Webseite finden Sie hilfreiche Unterlagen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. 9
10 Auf der Folgeseite finden Sie die für Ihre Arbeit erforderlichen Logos (jpeg/eps) in unterschiedlichen Größen, Vorlagen für Ihr Projektposter sowie die Publizitätsvorgaben. 10
11 4. Kommunikationsverpflichtungen durch die Teilnahme am ESF-Programm Die Regularien der EU (Anhang XIII der VO (EU) 1303/2013) legen folgendes verpflichtend fest: Die Erstellung eines Projektflyers ist verpflichtend (Vorgaben siehe S. 20). Im Eingangsbereich bzw. in den Projekträumen muss durch ein Projektposter sowie durch ESF-Aufkleber deutlich auf die ESFFörderung hingewiesen werden. Die Vorlagen für Projektposter liegen unter: Downloads à Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit 11
12 Bei allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist immer auf die Unterstützung der Maßnahme durch die Stadt Hamburg und den ESF durch Verwendung der entsprechenden Logos und durch den Förderhinweis hinzuweisen. Der sogenannte Förderhinweis für den ESF-Hamburg soll wie folgt dargestellt werden und wird Ihnen auf der Webseite in unterschiedlichen Größen und Formaten (jpeg/eps) bereitgestellt. Dieses Layout darf nicht verändert werden. Kommen weitere nichtbehördliche Kofinanziers hinzu, können diese als sogenanntes CoBranding zwischen oder über den beiden Logos aufgeführt werden 12
13 Zu den zu kennzeichnenden Projektmedien zählen: Projektflyer (weitere Informationen zum Projektflyer siehe Seite 20) Internetseiten (Homepage für Ihr Projekt, Webseite Ihrer Institution, Webseite von Partnern) Soziale Netzwerke (bspw. Twitter, Facebook u.a.) Unterlagen zur Teilnehmerakquise Projekt-/Unterrichtsmaterialien, bspw. Skripte, Handouts Zeugnisse und/oder Zertifikate Berichte (Jahresbericht, Ergebnisbericht) Publikationen (Broschüren, Zeitungen, Newsletter, Filme...) Pressemitteilungen Plakate Präsentationsvorlagen Briefpapier und Signatur Werbematerialien Empfehlung: Darstellung der ESF-Förderung auf Visitenkarten Auf den folgenden Seiten finden Sie Beispiele mit kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Projektmedien. 13
14 Homepage Gemäß Anhang XII der VO (EU) 1303/2013 muss auf der Webseite der Begünstigten das Projekt dargestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, eine eigene Homepage für das Projekt zu erstellen und dort die Möglichkeit zum Download des Projektflyers anzubieten. Auch auf der Homepage wird um den gängigen Förderhinweis gebeten. Der Förderhinweis sollte auf der Startseite deutlich und vorzugsweise im oberen Sichtbereich zu sehen sein. Homepage vom ESF-Projekt Aktionsbündnis Inklusive Arbeit 14
15 Soziale Netzwerke Für Ihre Öffentlichkeitsarbeit empfehlen wir Ihnen gezielt soziale Medien wie z.b. Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube zu nutzen. Auch hier sollte die ESF-Förderung durch Integration der Logos sichtbar sein. Der Förderhinweis sollte im Impressum sowie im Titelbild hinterlegt werden. Sollte eine Kurzinfo für den Kanal pflegbar sein (z.b. bei Facebook in der Seiteninfo), kann auch hier der Förderhinweis textlich ergänzt werden. ESF-Hamburg Twitteraccount 15
16 Filme In Filmen sollte der Förderhinweis vorzugsweise beim Start des Filmes deutlich sichtbar und für mehrere Sekunden lang eingespielt werden, sodass er gut lesbar ist. Kurzfilm, ESF-Projekt Frühstart für Erfolg 16
17 Pressemitteilungen Sie können in Abstimmung mit der Sozialbehörde bzw. mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine gemeinsame Pressemitteilung entwerfen (siehe Abbildung unten). Alternativ versenden Sie eine eigene Pressemitteilung, die sowohl im Text als auch durch die Einbindung der Logos auf die Förderung durch die Stadt und den Europäischen Sozialfonds hinweist. Pressemitteilung, ESF-Projekt dual und inklusiv 17
18 Plakate Bitte achten Sie bei Plakaten darauf, dass auch hier die zur Verfügung gestellte Logoleiste verwendet wird. Plakat, ESF-Projekt come in 18
19 Präsentationsvorlage Sie sollten bei PowerPoint Präsentationen, den Förderhinweis (S. 12) in der Titelfolie aufnehmen und die Logozeile in die Fußzeilenformatierung der PPT Vorlage integrieren. 19
20 5. Projektflyer 5.1 Inhaltliche Vorgaben Angabe des Projektnamens Hier bitte nur den mit der Behörde vereinbarten Namen kommunizieren. Namensänderungen sind auf Antrag (formlose ) möglich. Angabe des Projektträgers Information zum Projektangebot (diese Angaben müssen sich deutlich von anderen Angeboten des Trägers abheben) Einbindung des schriftlichen Hinweises auf die finanzielle Förderung durch den ESF und die Freie und Hansestadt Hamburg Kontaktdaten 5.2 Grafische Vorgaben für den ESF-Projektflyer Darstellung des Förderhinweises auf der Titelseite unten Empfehlung: Darstellung des Projektlogos und/oder Ihrer Institution auf der Vorderseite oben Alle Hamburger Behörden und Bezirksämter sind unter dem HamburgLogo subsumiert und werden auf der Titelseite nicht extra aufgeführt. Nicht-behördliche Institutionen können zwischen bzw. über dem ESF-Logo und dem Hamburg-Logo abgebildet werden. Projektflyer vom ESF-Projekt Chancengenerator 20
21 6. Öffentliche Veranstaltungen Wenn Sie eine Veranstaltung oder einen Pressetermin mit hochrangigen, fachlichen und/oder politischen Vertretern planen, sind Sie verpflichtet, Ihre Planungen vorab der ESF-Öffentlichkeitsarbeit der ESFVerwaltungsbehörde mitzuteilen. Im Rahmen von Veranstaltungen ist die Förderung durch den ESF und den Hamburger Senat in Grußworten, Vorträgen oder anderen Redebeiträgen zu benennen. Hierbei empfiehlt es sich, das Förderinstrument ESF in Grundzügen kurz zu erläutern. Wichtig: Auf der ESF-Site gibt es auch einen Veranstaltungskalender, in dem ESF-Begünstigte ihre geplanten Veranstaltungen eintragen sollen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular unter 21
22 7. Im Kontakt mit Medienvertretern Im Kontakt mit Journalisten (bspw. im Rahmen von Veröffentlichungen, Veranstaltungen o.ä.) bitten wir Sie, explizit die Förderung durch die Stadt Hamburg und den ESF hervorzuheben. Ferner empfiehlt es sich, für weitere Informationen an die ESF-Verwaltungsbehörde zu verweisen (siehe 22
23 8. Checkliste ü Haben Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid gesonderte Auflagen für die Öffentlichkeitsarbeit? ü Nutzen Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit die Logos (ESF-Logo, Hamburg-Logo) sowie weitere Hilfsmaterialien der ESFVerwaltungsbehörde? ü Ist Ihr Projekt für die Öffentlichkeit sichtbar gekennzeichnet? (ESFProjektposter im Eingangsbereich des Projektortes, ESFAufkleber) ü Haben Sie den Entwurf Ihres Projektflyers von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration freigeben lassen? ü Haben Sie den Projektflyer an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihres Projektes verteilt und auch sonst öffentlich ausgelegt? Erreichen Sie mit Ihrem Projektflyer und sonstigen Veröffentlichungen Ihre Zielgruppe? ü Weisen Sie in Ihren weiteren Projektmaterialien und Veröffentlichungen (z.b. Projektflyer, Newsletter) zusätzlich zu den Logos auch schriftlich auf die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds hin? ü Weisen Sie Medienvertreter bei Berichterstattungen über Ihr Projekt darauf hin, dass der ESF als Finanzierungsquelle genannt werden möge und dass es das Projekt ohne die ESF-Förderung möglicherweise nicht gäbe? ü Haben Sie Ihre geplanten Veranstaltungen rechtzeitig der ESFÖffentlichkeitsarbeit der ESF-Verwaltungsbehörde mitgeteilt? ü Haben Sie Ihre projektbezogenen Veranstaltungen in den ESFVeranstaltungskalender eingetragen? ü Benennen und erläutern Sie bei öffentlichen Veranstaltungen die Förderung durch den ESF? ü Erhalten die Teilnehmer Ihres Projektes einen Nachweis/Zertifikat mit Hinweis auf die Förderung durch den ESF? 23
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