Die nachstehend aufgeführten Preise sind Pauschalpreise. Eine Abrechnung nach Aufwand findet nicht statt.
|
|
- Kilian Albert
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baustromanschlüsse Wenn sie für ihr Bauvorhaben Baustrom benötigen, können wir ihnen mehrere Möglichkeiten hierfür anbieten. Die aufgeführten Möglichkeiten stellen unterschiedliche Komfort- und Leistungsstufen dar. Die nachstehend aufgeführten Preise sind Pauschalpreise. Eine Abrechnung nach Aufwand findet nicht statt. Preisstand: 1. April 2015 A) Anschluss einer bauseitig gelieferten Baustromversorgung an eine vorhandene Verteileranlage (Verteilerschrank oder Ortsnetzstation) der Braunschweiger Netz GmbH (BS NETZ) Wir schließen die bauseitig angelieferte Baustromversorgung an die Verteileranlage der BS NETZ an und bauen den Zähler ein. bis 3 x 100 Ampere 232,35 276,50 bis 3 x 250 Ampere 306,70 364,98 Für Baustellenversorgungen mit einer höheren Leistungsanforderung, bei Anschluss von Geräten mit erhöhten Netzrückwirkungen oder einer nicht ausreichenden Verteileranlage, werden die Pauschalpreise nicht in Ansatz gebracht. Wir erstellen Ihnen für diese Baustellenversorgungen gerne ein individuelles Angebot. den Anschluss des Baustromanschlussschrankes an die vorhandene Verteileranlage von BS NETZ, das Abklemmen nach Beendigung der Baumaßnahme. die Beauftragung eines bei einem Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens, das in Ihrem Auftrag die Anmeldung, die Lieferung, die Montage, die Erstellung des Messprotokolls und den Abtransport des Baustromanschlussschrankes nach Beendigung der Baumaßnahme durchführt, die Prüfung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Seite 1 von 6
2 B) Anschluss eines Baustromanschlussverteilerschrankes bis 63 Ampere an eine vorhandene Verteileranlage (Verteilerschrank oder Ortsnetzstation) der BS NETZ, sowie Vermietung eines Baustromanschlussverteilerschrankes Wir liefern den vermieteten Baustromanschlussverteilerschrank an und schießen diesen an die Verteileranlage der BS NETZ an, bauen den Zähler ein, erledigen das Anmeldeverfahren, erstellen ein Messprotokoll und demontieren den Schrank nach Beendigung des Mietverhältnisses. bis 63 Ampere 415,91 494,94 Zusätzlich wird berechnet: Miete für den Baustromanschlussverteilerschrank bis zu 90 Tagen je Kalendertag 1,35 1,61 ab dem 91. Tag je Kalendertag 1,05 1,25 Monatliche Prüfung nach BGV A3 nach dem ersten Monat für jeden angefangenen Monat 21,01 25,00 die Anmeldung, die Lieferung, die Montage, den Anschluss, die Erstellung des Messprotokolls, die monatliche Prüfung nach BGV A3 sofern die Mietdauer einen Monat überschreitet, das Abklemmen und den Abtransport des Baustromanschlussschrankes nach Beendigung des Mietverhältnisses. die Beauftragung bei BS NETZ, die arbeitstägliche Prüfung nach BGV A3 (siehe Anlage Information zur Vermietung eines Baustromanschlussverteilerschrankes ). Seite 2 von 6
3 C) Anschluss eines bauseitig gelieferten Baustromanschlussverteilerschrankes bis 63 A an eine von BS NETZ leihweise zur Verfügung gestellte Hausanschlusssäule im Zuge der Hausanschlusserstellung auf dem Grundstück des Kunden Wir verlegen die späteren Hausanschlussleitungen vorab auf ihr Grundstück und stellen dort eine betriebsbereite Anschlussmöglichkeit bis 63 Ampere über eine Netzanschlusssäule für ihren Baustromanschlussverteilerschrank leihweise zur Verfügung. Die Netzanschlusssäule wird bei endgültiger Verlegung der Hausanschlüsse wieder entfernt. Bereitstellung einer Netzanschlusssäule 670,44 797,83 inkl. Einbau des Zählers. die Bereitstellung der betriebsbereiten Netzanschlusssäule. die Beauftragung eines bei einem Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens, das in Ihrem Auftrag die Anmeldung, die Lieferung, Montage, Erstellung des Messprotokolls und den Abtransport des Baustromanschlussschrankes nach Beendigung der Baumaßnahme durchführt, die Prüfung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Seite 3 von 6
4 D) Anschluss einer Baustromversorgung im Zuge der Hausanschlusserstellung auf ihren Grundstück inkl. Vermietung eines Baustromanschlussverteilerschranks Wir verlegen die späteren Hausanschlussleitungen vorab auf ihr Grundstück und stellen dort eine betriebsbereite Anschlussmöglichkeit bis 63 Ampere über eine Netzanschlusssäule für ihren Baustromanschlussverteilerschrank leihweise zur Verfügung. Wir liefern den Baustromanschlussverteilerschrank und schließen diesen an die Verteileranlage der BS NETZ an, bauen den Zähler ein, erledigen das Anmeldeverfahren, erstellen ein Messprotokoll und Demontieren den Schrank nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Netzanschlusssäule wird bei endgültiger Verlegung der Hausanschlüsse ebenfalls wieder entfernt. bis 63 Ampere 854, ,27 Zusätzlich wird berechnet: Miete für den Baustromanschlussverteilerschrank bis zu 90 Tagen je Kalendertag 1,35 1,61 ab dem 91. Tag je Kalendertag 1,05 1,25 Monatliche Prüfung nach BGV A3 nach dem ersten Monat für jeden angefangenen Monat 21,01 25,00 die Bereitstellung der betriebsfertigen Netzanschlusssäule, die Anmeldung, die Lieferung, die Montage, den Anschluss, die Erstellung des Messprotokolls, die monatliche Prüfung nach BGV A3, sofern die Mietdauer einen Monat überschreitet, das Abklemmen, den Abtransport des Baustromanschlussschrankes nach Beendigung der Baumaßnahme. die Beauftragung bei BS NETZ, die arbeitstägliche Prüfung nach BGV A3 (siehe Anlage Information zur Vermietung eines Baustromanschlussverteilerschrankes ). Seite 4 von 6
5 Bitte beachten! Bei der Ausführung der Baustellenversorgung sind die DIN VDE, die Regeln der Berufsgenossenschaft und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der BS NETZ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die bei der BS NETZ zur Vermietung stehenden Baustromanschlussverteilerschränke sind nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter unter Telefon an, ob ein Baustromanschlussverteilerschrank zu dem von Ihnen gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht. Die Bruttopreise beinhalten die Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Seite 5 von 6
6 Anlage Information zur Vermietung eines Baustromanschlussverteilerschrankes Sehr geehrter Kunde, Sie wollen einen Baustromanschlussverteilerschrank bei der Braunschweiger Netz GmbH (BS NETZ) mieten. Die BS NETZ erbringt folgende Leistungen: Anlieferung des Baustromanschlussverteilerschrankes Anschluss des Baustromanschlussverteilerschrankes an einen Verteilerschrank oder an einer Ortsnetzstation oder an einer Hausanschlusssäule Befestigung des Baustromanschlussverteilerschrankes Erstellung eines Messprotokolls bei Inbetriebnahme des Baustromanschlussverteilerschrankes Montage der Messeinrichtung Demontage nach Beendigung des Mietverhältnisses Rücktransport des Baustromanschlussverteilerschrankes in das Lager der BS NETZ Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft müssen Sie bei nicht stationären Anlagen, die mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ausgestattet sind: Arbeitstäglich die Prüftaste betätigen, um die mechanische Funktion der Fehlerstrom- Schutzeinrichtung zu prüfen. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen einmal im Monat auf Wirksamkeit geprüft werden. Hierfür ist es erforderlich, dass eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte die einwandfreie Funktion der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bestätigt. Ein Nachweis über die Prüfung ist am Baustromanschlussverteilerschrank zu dokumentieren. Die monatliche Prüfung nach Inbetriebnahme des Baustromanschlussverteilerschrankes ist Bestandteil des Auftrages an BS NETZ. Die Prüfung wird im Zeitraum der ersten 6 Werktage eines jeden Monats durchgeführt. Eine vorherige Anmeldung der Prüfung findet nicht statt. Bei der Prüfung wird die Baustromversorgung für ca. 30 Sekunden unterbrochen. Die von BS NETZ vermieteten Baustromanschlussverteilerschränke sind mit Schlössern der BS NETZ ausgerüstet. Jeder Mieter erhält zum Mietbeginn 3 Schlüssel, die zum Ende des Mietzeitraums unaufgefordert an BS NETZ zurück zu geben sind. Seite 6 von 6
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 6.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Festlegungen 4 1.1 Geltungsbereich 4 1.2 Normen und Regeln 4 1.3 Anmeldung 5 2 Anschlussgeräte 5 2.1 Anschlussschrank
MehrWiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Erstellt von Klaus Heinl 1
Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 28.01.2013 Erstellt von Klaus Heinl 1 Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Allgemeine Anforderungen 1. Dokumentation
MehrMerkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 3.2007 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Herausgegeben vom Verband der Bayerischen
MehrMerkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 5.2002 1 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Copyright Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft
MehrMerkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen (z.b. Baustrom)
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen (z.b. Baustrom) Stand 01.10.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Festlegungen Seite 2 1.1 Geltungsbereich Seite 2 1.2 Normen und Regeln Seite 2 1.3 Anmeldung
MehrSTADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN
STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INFORMATIONSMAPPE INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Die Ein- und Mehrspartenhauseinführung Seite 1 + 2 Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten
MehrTECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ
TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.11.2014 Als Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen der Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen der
MehrMerkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG - nachstehend Stadtwerke ETO genannt - gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde Stand: 160510 Stadtwerke
MehrMerkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 03.2001 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Copyright Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft
MehrKurzzeitanschlüsse der Regionetz GmbH Baustrom- und provisorische Anschlüsse Bauweisen und Kosten
Kurzzeitanschlüsse der Regionetz GmbH Baustrom- und provisorische Anschlüsse Bauweisen und Kosten Inhalt 1. Allgemeines 3 1.1 Geltungsbereich.. 3 1.2 Gültigkeitsdauer.. 3 1.3 Normen und Regeln.. 3 1.4
MehrTechnische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH - nachstehend SWT genannt Gültig ab 01.02.2012 - 2-1 Geltungsbereich 1.1
MehrHausanschluss Strom Gas Wasser. Informationen für Bauherren, Architekten und Planungsbüros
Hausanschluss Strom Gas Wasser Informationen für Bauherren, Architekten und Planungsbüros Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH Kleine Industriestraße 1 36251 Bad Hersfeld Telefon 06621 166-0 Telefax 06621 166-48
MehrAnmeldeverfahren der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH (Photovoltaik, Wasserkraft- und Blockheizkraftwerk)
Anmeldeverfahren der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH (Photovoltaik, Wasserkraft- und Blockheizkraftwerk) 1. Allgemeines: Grundlage für die Anschlussbedingungen und die Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage
MehrErgänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW,
Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, 11.2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 zu 1 TAB 2007 Geltungsbereich... 2 zu 2 TAB 2007 Anmeldung
MehrUnterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
MehrWeitere technische Anforderungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 (BDEW) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz nach 20 NAV
Weitere technische Anforderungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 (BDEW) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz nach 20 NAV Stand Mai 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Wasser-Hausanschlüssen der SWM Versorgungs GmbH Vorübergehender Hausanschluss
Mehr2.6 Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen, Abnahmeprüfungen durch Errichter und Sachverständige
52 2.6 Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen, Abnahmeprüfungen durch Errichter und Sachverständige Leuchten werden im Herstellungsprozess, während der Nutzung (Prüfung der Beleuchtungsanlage) sowie nach
MehrDer Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um
Preisblatt zu Ergänzenden Bedgungen von ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Zu Ziffer 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung
MehrMängel an Elektroanlagen: Beraten Sie Ihre Kunden!
Mängel an Elektroanlagen: Beraten Sie Ihre Kunden! 03.03.2016 j Gebäude & Inhalt Mängel an elektrischen Anlagen sind oft der Grund für verheerende Brandschäden in Unternehmen. Regelmäßige Wartungen und
MehrELEKTROARBEITEN ADVENTSMARKT ( pro Jahr)
Projekt: Weihnachtsmarkt, Weinkerwe Deidesheim 6 LOS 1 ELEKTROARBEITEN ADVENTSMARKT (2016 2019 pro Jahr) Titel 1 Stromversorgung Miete für 4 Wochenenden beachten. 1.1 Aufstellung, Elektroanschluss und
MehrTECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ
TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.12.2015 Als Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de
MehrDer Mehrspartenhausanschluss. Informationen und Planungshilfen auf dem Weg zu Ihrem Netzanschluss
Der Mehrspartenhausanschluss der Syna Informationen und Planungshilfen auf dem Weg zu Ihrem Netzanschluss 2 Der Mehrspartenhausanschluss der Syna Was benötige ich, damit alles seinen Weg geht? Um Ihnen
MehrRichtlinie der Pfalzwerke Netz AG für den Anschluss von Kunden an das 0,4kV-Netz
PNG 1/6 Übersicht 1. Allgemeines... 2 2. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt... 2 2.1. Anschlussvarianten... 2 3. Übergabeschalter... 3 4. Eigentumsgrenze... 3 5. Übergabeschrank... 3 6. Zähl-/Messeinrichtungen...
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 Wird ersetzt durch die jeweils aktuell im Internet veröffentliche Version 1.
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Peine GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Peine GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 Gültig ab 01.02.2017 Zu 1 Geltungsbereich
MehrErläuterungen zum Anmelde- und Inbetriebsetzungsvordruck zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Erläuterungen zum Anmelde- und Inbetriebsetzungsvordruck zum Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand Januar 2017 Der Anmelde- und Inbetriebsetzungsvordruck dient wahlweise der Anmeldung, der Inbetriebsetzung
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (gültig ab 01.12.2015) 1. Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,
MehrMerkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen im Versorgungsgebiet der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Festlegungen... 2
MehrErgänzende Bedingungen der TWN
Ergänzende Bedingungen der TWN zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) - gültig ab 1. Januar 2016 - Ergänzende Bedingungen der TWN zur Verordnung über Allgemeine
Mehr2.1.: Geben Sie uns einen Auftrag
2.1.: Geben Sie uns einen Auftrag Damit wir Sie schnell mit Strom, Erdgas, Trinkwasser versorgen können, möchten wir Ihnen kurz die Auftragsabwicklung erläutern. Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten/Installateur
MehrVDEWPUBLIKATION. Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeine Festlegungen
VDEWPUBLIKATION Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Festlegungen 1.1 Geltungsbereich Seite 2 1.2 Anmeldung Seite 2 2. Anschlußgeräte 2.1 Anschlußschrank Seite 2 2.2 Anschlußleitung Seite 3 2.3 Anschlußelemente
MehrIhr neuer Netzanschluss. Alle wichtigen Informationen für Bauherren.
Ihr neuer Netzanschluss. Alle wichtigen Informationen für Bauherren. Eine gute Entscheidung. Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden Sie verwirklichen
MehrLeistungsverzeichnis Starkstromtechnik Weinkerwe und Adventsmarkt
Leistungsverzeichnis Starkstromtechnik Weinkerwe und Adventsmarkt Bauvorhaben: Elektroarbeiten für: Adventsmarkt, Los 1 Weinkerwe, Los 2 Auftraggeber: Stadt Deidesheim Marktplatz 9 Vertreten durch: Verbandsgemeindeverwaltung
MehrVerordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 20. Juni 1980 (BGBl.-Nr. 31/1980. Teil I)
Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB Wasser V) Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft
MehrTechnische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen
Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Version 1.0 Stand: 01. Juni 2014 Netze-Gesellschaft Südwest mbh Inhaltsverzeichnis... I 1 Mitteldruckhausanschlüsse... 1 1.1 Allgemeines...
MehrNicht richtlinienkonformes Verhalten von SDL-fähigen Windparks bei Spannungseinbrüchen und deren Konsequenzen
Nicht richtlinienkonformes Verhalten von SDL-fähigen Windparks bei Spannungseinbrüchen und deren Konsequenzen Jochen Möller, Andreas Hüfner, Torben Arndt 09.11.2016 www.moe-service.com 1 Agenda M.O.E.
MehrErgänzungen und Erläuterungen zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105
Ergänzungen und Erläuterungen zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N Anschluss einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG - folgend Netze Mittelbaden genannt - Stand: 12. Januar 2015 Die Netze Mittelbaden
MehrBauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz
Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische
MehrSicher zum Netzanschluss für Ihr Haus
Sicher zum Netzanschluss für Ihr Haus Wichtige Informationen für Bauherren Anschluss an starke Partner Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss, Ihre eigenen
MehrProjektteam BZ Maxdorf Geräteprüfung
Projektteam BZ Maxdorf Geräteprüfung Ausbildung / 1 Das Projektteam im BildungsZentrum Maxdorf Aufgabe des Projektteams ist es, die Grundkenntnisse und Fertigkeiten aus der EVU-Technik und der Grundausbildung
MehrTechnische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen
Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Inhaltsverzeichnis Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen 1 Mitteldruckhausanschlüsse.........2
MehrInformationen für Bauherren und Architekten
Informationen für Bauherren und Architekten 1 Sehr geehrte/r Bauherr/in, sehr geehrte/r Architekt/in, Bei dem Neubau Ihres Wohnhauses gibt es einiges zu beachten. Die Erstellung von Netzanschlüssen für
MehrBGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Hinweis: Ab 1. Januar 2005 gilt die neue Bestellnummer BGV A3. 1 Geltungsbereich (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elmshorn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehrzu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 1. Netzanschlusskosten Der Standard Netzanschluss nach Ziffer 1.1 (maximale Absicherung
MehrHerzlich Willkommen Installateurveranstaltung Elektrotechnik am 20. November 2012
Herzlich Willkommen Installateurveranstaltung Elektrotechnik am 20. November 2012 NZ Seite 1 Themen der Installateurveranstanstaltung Elektrotechnik 2012 1. Änderungen in der TAB 2007 Ausgabe 2011 2. VDE-AR
MehrPrüfungen nach BetrSichV und BGV A3
Prüfungen nach BetrSichV und BGV A3 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen Vorsicht ist besser als Nachsicht! So wie jedes Auto regelmäßig zur Inspektion und zum TÜV muß, müssen auch elektrische Betriebsmittel,
MehrErgänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Vom 20. Juni 1980
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Vom 20. Juni 1980 Zu 9: Baukostenzuschüsse Anlage A 1. Der Anschlussnehmer zahlt bei Anschluss
MehrAntrag auf Inbetriebsetzung Strom Netzanschluss Messeinrichtung
Antrag auf Inbetriebsetzung Strom Netzanschluss Messeinrichtung Frau Herr Firma Objekt Vorname Nachname Straße und Hausnummer (Objekt) bei Firma: Name der Firma bei Firma: Registergericht/-nummer Ort (Objekt)
MehrErgänzungen zur VDEW-Richtlinie
Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001 Stand: 01.01.2015 Energienetze
MehrPreise und Preisregelungen
Preise und Preisregelungen Anlage 2 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden
MehrAnlage 3 MSRV - Strom:
Anlage 3 MSRV - Strom: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS) nach 12 1. Anwendungsbereich und Grundlagen Die TMS gelten für die Errichtung von Messeinrichtungen in - Kundenanlagen
MehrErtüchtigung vorhandener Leuchten zum Betrieb von T8 Leuchtstoffröhren auf T8 LED- Röhren
Ertüchtigung vorhandener Leuchten zum Betrieb von T8 Leuchtstoffröhren auf T8 LED- Röhren Bestandteil der technischen Dienstleistung vor Einbau der LED Röhren: - Schaltpläne und Betriebsanweisung zur Umrüstung
MehrPreise und Preisregelungen
Preise und Preisregelungen Anlage 2 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
MehrEntgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung)
Öffentliche Bekanntmachung Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz Clara-Zetkin-Str. 16 14547 Beelitz Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz hat am 04.12.2013 die Entgeltregelungen
MehrMietvertrag Accu-Chek Insulinpumpe (zur Rücksendung an Roche Diabetes Care Deutschland GmbH) und (bitte vollständig ausfüllen)
Wichtiger Hinweis: Der unterschriebene Mietvertrag MUSS 14 Werktage vor gewünschtem Liefertermin vorliegen, sonst können wir leider keine Auslieferung veranlassen! Der Vertrag kann per Post, Fax oder E-Mail
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...
MehrBeiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016
Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 BDEW Bundesverband
MehrAnmeldung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers
Neuanlage Anlagenerweiterung Änderung des Anlagenbetreibers Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberin -- Vorname Name Straße/Hausnummer Telefon-/Faxnummer PL/Ort Anlagenanschrift - Straße/Hausnummer Gemarkung
MehrLeitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen
Leitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen Version 2.0 Inhalt 1. Einführung... 3 2. Ablauf für den Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage...
MehrUmsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen
MehrErgänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- 1 - Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 2 2. Fälligkeit
MehrDie Bestandsplanauskunft
Der Netzbetreiber, die STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Hausanschluss zur Erdgasversorgung. Für den Anschluss an das allgemeine Netz gibt es einige Normen, bauliche
MehrESG. Prüfung von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen nach ArbSchG, BetSichV, TRBS, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3.
Ihr Partner für en Prüfung von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen nach ArbSchG, BetSichV, TRBS, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3 www.esg-gesellschaft.de +49 (0) 34 99 33 03-0 Geprüft auf Sicherheit
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 1. Herstellung von Netzanschlüssen ( 9 NAV) (gemäß Ziffer 4 der ergänzenden Bedingungen) Die
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf
Mehr5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers PVU Energienetze GmbH (PVU-Netze) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung
MehrAnmeldung zum Netzanschluss (Strom) Inbetriebsetzung Teil-Inbetriebsetzung Zählerrückgabe (Angaben s. Rückseite)
Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) Inbetriebsetzung Teil-Inbetriebsetzung Zählerrückgabe (Angaben s. Rückseite) Eingangsvermerk (NB) Erläuterungen auf der Rückseite Anschrift des Netzbetreibers (NB) Angaben
MehrErgänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG
Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N Anschluss einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG (Stand: 12. Januar 2015) Die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG bittet um Beachtung
MehrIhr Stromanschluss - leicht gemacht! Die Bestandsplanauskunft. Die Baustellenversorgung
Ihr Stromanschluss - leicht gemacht! Um Ihnen eine optimale Lösung für Ihren Hausanschluss zur Stromversorgung bieten zu können, müssen bestimmte Normen und bauliche Grundlagen beachtet werden, über die
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrANLAGE 4. Technische Anschlussbedingungen Wasser (TAB-Wasser)
10 ANLAGE 4 Technische Anschlussbedingungen Wasser () 1 TAB-WASSER, Stand 18.11.2015 2 3 4 5 ANTRAG ZUM ANSCHLUSS AN DIE WASSERVERSORGUNG SWBB Auftragsnummer (intern): An die Stadtwerke Böblingen GmbH
MehrErgänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
KWW GmbH Kommunales Wasserwerk Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Stand: 01. Januar 2016 1. Vertragsabschluss ( 2 AVBWasserV)
Mehr/ / Netzanschluss. Niederspannung. Anschlussbedingungen und Kosten für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz
/ / Netzanschluss Anschlussbedingungen und Kosten für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz Niederspannung Gültig ab 1. Oktober 2006 (Ansätze ab 1. Oktober 2015) Bereich Netz Zuständig - Version
MehrAusschreibung und Angebot Nr. 1. Hauptauftrag. Ausschreibung und Angebot Fr... inkl. MWST. Seite: Projekt: 4016xxx ZZ Wancor AG
Ausschreibung und Angebot Nr. 1 Projekt: Seite: 1 NPK Ausgabedatum: Ausschreibungsdatum: 01.01.15 Hauptauftrag Ausschreibung und Angebot Fr.... inkl. MWST Name:... Strasse:... PLZ, Ort:... Telefon: Fax:...
MehrTürschloss wechseln in 7 Schritten
Schritt-für-Schritt- 1 Inhalt Einleitung S. 1 Materialliste S. 2 Werkzeugliste S. 2 S. 3-4 Schwierigkeitsgrad Anfänger Dauer 1 Stunde Einleitung Türschlösser sind quasi unsichtbar, übernehmen aber tagtäglich
MehrErgänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand
Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, 11.2015 Stand 01.03.2016 Vorwort: Um unseren Marktpartnern die tägliche Arbeit
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den
MehrTechnische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Beiblatt der Stadtwerke Achim AG zur TAB MS 2008
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Beiblatt der zur TAB MS 2008 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. www.bdew-norddeutschland.de Herausgeber
MehrPreisliste für den Kabelanschluss
Preisliste für den Kabelanschluss Gültig ab 02.01.2013 1 Preisangabe Die angegebenen Preise mit Mehrwertsteuer (MwSt.) sind auf volle Cent gerundete Beträge. Maß geb lich für die Abrechnung der in Anspruch
MehrINFORMATIONEN FÜR BAUHERREN NEUBAUGEBIETE GAMMERTINGEN UND TEILORTE
INFORMATIONEN FÜR BAUHERREN NEUBAUGEBIETE GAMMERTINGEN UND TEILORTE 1 Informationen für Bauherren Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, wir freuen uns über Ihr Vorhaben eine eigene Immobilie zu
MehrSo erhalten Sie eine Niederspannungsverbindung in Deutschland
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 gültig ab 01.07.2010 I. Netzanschluss ( 5 9 NAV) 1. Die Herstellung sowie Veränderungen
MehrInstallationsanleitung T8 LED-Tubes mit Starterüberbrücker
Installationsanleitung T8 ED-Tubes mit Starterüberbrücker 1. Allgemeines Vor Installation der ED-Tubes ist die derzeitige Anschlussvariante der euchten zu überprüfen. Hierzu sind die Hinweise in 2. Vorbereitung
MehrElektrotechnik. 1. Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)
1. Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) Zielgruppe: Haus-, Betriebstechniker, Fachhandwerker, Kundendienst- und Service- monteure, Hausmeister, alle Mitarbeiter ohne elektrische Ausbildung
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung Entnahmeebene
MehrAnlage 5b. Stand
Anlage 5b Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Velten GmbH (im Weiteren StWV) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
MehrPreisblatt für vorübergehende Netzanschlüsse Strom
Preisblatt für vorübergehende Netzanschlüsse Strom - Nieder- und Mittelspannung - Allgemeine Hinweise Das vorliegende Preisblatt umfasst die Entgelte für vorübergehende Netzanschlüsse Strom (z. B. Baustromanschlüsse)
MehrVertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r.
Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg z w i s c h e n Name, Vorname Straße / Nr. Mitglieds-Nr. nachstehend als Glasfaserkunde bezeichnet u n d d
Mehr