LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

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1 LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, Amberg Bavaria Senioren- u. Pflegeheim Schießlweg Sulzbach-Rosenberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Internet: Direkt- -Adresse: Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen 41 Tel.: Fax: Name: Zimmer-Nr. Amberg Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Bavaria Senioren- und Pflegeheim Schießlweg Sulzbach-Rosenberg Geprüfte Einrichtung: Bavaria Senioren- und Pflegeheim Schießlweg Sulzbach-Rosenberg In der Einrichtung wurde am von 9.15 Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Verpflegung Freiheitseinschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Finanzielles Dienstgebäude Sprechzeiten Öffentliche Verkehrsmittel Bankverbindungen Schloßgraben 3 Mo., Di., Do. 08:00 16:00 Uhr Bus: Linie 4, 5, 10 Sparkasse Amberg-Sulzbach Amberg Mi., Fr. 08:00 12:00 Uhr Haltestelle: Kurfürstenbad BLZ Konto sowie nach Terminvereinbarung Volksbank-Raiffeisenbank Amberg Postanschrift & Internet BLZ Konto Schloßgraben 3 Telefon (09621) 39-0 poststelle@amberg-sulzbach.de Postgiro Nürnberg Amberg Fax (09621) BLZ Konto

2 - 2 - Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise Bewohner, Mitarbeiter gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung für alte und pflegebedürftige Menschen Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Angebotene Plätze: 94 Belegte Plätze: 79 Einzelzimmerquote: 12 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 45,34 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 5 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Einrichtung präsentierte sich durchgehend hell und freundlich und hinterließ einen gepflegten Eindruck. Die besichtigten Aufenthaltsräume, die Pflegestützpunkte sowie die Pflegebäder und Funktionsräume waren ordentlich und sauber. Durch farbige Wohnbereichsgestaltung wurde für die Bewohner eine Orientierungshilfe geschaffen. Auch die Zimmertüren der Bewohner werden auf Wunsch besonders gekennzeichnet. Es steht ein Snoezelenraum sowie ein milieugestalteter Raum für besondere Erinnerungen zur Verfügung, die jederzeit von allen Bewohnern genutzt werden können. Im 1.OG wurde ein Bewohnerzimmer in einen zusätzlichen Aufenthaltsund Speiseraum umgestaltet. Im Erdgeschoss ist ein Raucherraum eingerichtet, damit die Bewohner bei schlechter Witterung das Haus nicht verlassen müssen. Die Bewohnerzimmer sind nach individuellen Wünschen eingerichtet und bieten somit einen persönlichen Wohnbereich mit privater Atmosphäre. Sie machten einen sauberen und ordentlichen Eindruck. Jedes Zimmer verfügt über einen Telefon- und Fernsehanschluss. Im Garten stehen Sitzgelegenheiten mit Beschattungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das neu angelegte Hochbeet ermöglicht es den Bewohnern -auch mit Bewegungseinschränkungen- im Freien aktiv zu sein. Im Rahmen der Qualitätsprüfung wurden 4 Bewohner ausgewählt und über die Versorgungssituation befragt.

3 - 3 - Das Personal wurde übereinstimmend als sehr freundlich und höflich geschildert. Das Speisenangebot ist vielfältig und gut; kostenlose Getränke stehen immer ausreichend zur Verfügung. Wünsche bezüglich des Speisenangebots und der Freizeitgestaltung werden berücksichtigt. Gründe für Beschwerden oder offene Wünsche wurden nicht genannt. Die Bewohner äußerten, dass sie sich sehr wohl in der Einrichtung fühlen. Die Einrichtung hält ein angemessenes bewohnerorientiertes Leistungsangebot im Bereich der sozialen Betreuung vor. Die Angebote finden nahezu täglich in Form von Gruppen- und Einzelbetreuung statt. Im wöchentlichen Wechsel werden katholische und evangelische Gottesdienste abgehalten. Während des Hausrundganges fanden Beschäftigungsangebote wie Singen und Gymnastik statt. Die Aktivierung der Bewohner erfolgte in einer angemessenen Art und Weise. Die Bewohner wurden durch die Betreuungskräfte sehr gut angeleitet. In der Dokumentation ausgewählter Bewohner konnte nachvollzogen werden, dass die Maßnahmen entsprechend den vorhandenen Ressourcen und Bedürfnissen geplant und durchgeführt wurden. Bei der beobachteten Ausgabe des Mittagessens zeigte sich eine gute Beziehungsqualität zwischen Personal und Bewohnern. Individuelle Wünsche der Bewohner wurden berücksichtigt und ausreichend Getränke angeboten. Die Tische waren individuell und bewohnergerecht gestaltet. Die beobachtete Essenseingabe bei einem Pflegebedürftigen war unterstützend und zugewandt. Insgesamt herrschte eine angenehme familiäre Atmosphäre. In der Einrichtung werden freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) durchgeführt. Die stichprobenweise Überprüfung der in einer Matrix aufgeführten Fixierungen bei Bewohnern ergab, dass die notwendigen Beschlüsse des Betreuungsgerichts bzw. die Einwilligungserklärungen bei Eigenwunsch vorliegen. Auf die Einwilligungsfähigkeit der Bewohner wird hierbei geachtet. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit FEM gewährleisten zu können, sind auch dieses Jahr noch entsprechende Fortbildungen der Mitarbeiter geplant. Das EDV-gestützte Pflegedokumentationssystem stellt sich übersichtlich und klar strukturiert dar. Alle relevanten Informationen, die für die Versorgung des Bewohners erforderlich sind, können damit erfasst werden. Bezüglich pflegerelevanter Probleme werden bei den Bewohnern schriftliche Pläne geführt. Generell war der Pflegeprozess bei den besuchten Bewohnern gut nachvollziehbar dargestellt. Die eingesehenen Pflegeplanungen waren in der Regel individuell, bedürfnisorientiert und aussagekräftig. Die zugehörigen Pflegeberichte entsprachen in der Regel den Anforderungen. Situationsgerechtes Handeln bei akuten Ereignissen war nachvollziehbar. Die Evaluierung der Pflegedokumentation der Bewohner ist einzelnen Pflegefachkräften zugeordnet. Erwähnenswert ist, dass die Pflegekräfte Lagerungstechniken und Transfers nach dem Rot System bei den Bewohnern praktizieren. Kontinuierliche Schulungen werden diesbezüglich durchgeführt. Die besuchten Bewohner befanden sich in einem adäquaten und gepflegten Zustand und waren entsprechend ihrer individuellen Situation gekleidet. Ihr Ernährungszustand war angemessen. Hilfen in den grundpflegerischen Bereichen wurden entsprechend den Wünschen und Ressourcen der Bewohner erbracht. Grundsätzlich wurde bei den besuchten

4 - 4 - Bewohnern aktivierende Pflege praktiziert. Besonders hervorzuheben ist, dass die Einrichtung verschiedene Arten von Betten vorhält. Es fanden sich Niedrigbetten, Mikrostimulationsbetten und Wechseldruckmatratzen je nach den Bedürfnissen der Bewohner im Einsatz. Die Einrichtung hat ein Beschwerdemanagement implementiert. Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit sich bei Beschwerden an den Heimbeirat oder an die Mitarbeiter der Einrichtung zu wenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine anonyme Beschwerde in einen sog. Kummerkasten zu werfen. Durch standardisierte Beschwerdeformulare wird eine effiziente Dokumentation und zielgerichtete, zeitnahe Bearbeitung der Eingaben sichergestellt. Die Einrichtung führt im Rahmen des Qualitätsmanagements bzw. des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses jährliche Bewohner- und Mitarbeiterbefragungen durch und wertet die Ergebnisse systematisch aus. Maßnahmen, die ggf. aus den Erkenntnissen der Befragung heraus notwendig werden, werden beraten und umgesetzt. Es gibt ein umfassendes Hygienemanagement. Die Einrichtung hat eine hygienebeauftragte Pflegekraft benannt. Hygienevisiten werden regelmäßig durchgeführt und Hygieneschulungen im jährlichen Fortbildungsplan angeboten. Im Rahmen der Bewohnerstichprobe wurde der Umgang mit den verordneten Medikamenten überprüft. Diesbezüglich wurden keine Mängel festgestellt. Die stichprobenweise Überprüfung der Dienstpläne für August und September 2011 hat ergeben, dass zur Sicherstellung der Betreuung der Bewohner der Nachtdienst ständig von einer Fach- und Hilfskraft geleistet wird. Auch während der Tagschichten ist ständig mindestens eine Fachkraft in der Einrichtung anwesend. Es lag ein bedarfsgerechter Fortbildungsplan vor. Zur internen Qualitätssicherung erfolgt eine systematische Auswertung der Teilnahme der Mitarbeiter. Die Fachzeitschrift Altenpflege ist abonniert und steht den Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung. Mit zwei Mitgliedern des neu gewählten Heimbeirats konnte ein Gespräch geführt werden. In den nächsten Tagen findet die konstituierende Sitzung statt, in der sie über ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte informiert werden. Die Heimbeiratssitzungen finden grundsätzlich zweimal jährlich, die Bewohnerversammlung einmal jährlich statt. Ein Konzept zur Palliativ-Hospizkultur und Sterbebegleitung ist erstellt. Die Pflegedienstleitung ist im Bereich Palliativ Care ausgebildet und unterstützt entsprechend ihre Mitarbeiter im Umgang mit Sterbebegleitung. Seelsorgerische Begleitung sowie Kontakte zum Hospizverein werden auf Wunsch sichergestellt. Das Vorliegen von Patientenverfügungen ist dem Personal bekannt. Eine würdevoll gestaltete Erinnerungsecke im Eingangsbereich zeigt die Verbundenheit mit verstorbenen Bewohnern. Die Einrichtung übernimmt im Auftrag der Bewohner/Betreuer die Verwaltung des Barbetrages. Ferner erledigen die Mitarbeiter der Einrichtung bei Bedarf kostenlos Einkäufe für die Bewohner.

5 - 5 - Der Einrichtungsträger hat damit begonnen, die Nasszellen aller Bewohnerzimmer zu renovieren. Der Einrichtungsträger hat bei der Arbeitgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern die Aufnahme von sechs eingestreuten Tagespflegeplätzen beantragt. Im Haus ist ein großzügiges Cafe eingerichtet, dass ab Uhr auch für die Öffentlichkeit geöffnet ist. Die Heimzeitung erscheint 3-4 mal jährlich und steht den Bewohnern kostenlos zur Verfügung. Im 14-Tages-Rhythmus kommt ein Friseur in die Einrichtung. Die örtlichen Kindergärten sowie der Musikverein sind zu den jährlichen Veranstaltungen eingeladen. Ferner werden immer wieder gemeinschaftliches Basteln und Backen der Bewohner mit den Kindergartenkindern organisiert. Die Qualitätsprüfung in der Einrichtung fand in einer kooperativen und konstruktiven Atmosphäre statt. Auskünfte wurden erteilt, die erforderlichen Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] In der Einrichtung kann eine konstante positive Weiterentwicklung in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgestellt werden. Auf die Empfehlungen hinsichtlich der Hygiene hat die Einrichtung reagiert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel): Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Personal III.1.1. Sachverhalt: Die Berechnung der Fachkraftquote ergab 45,34 % und erfüllt damit nicht die vorgeschriebene Mindestanforderung gemäß 15 Abs. 1 AVPfleWoqG von 50 %. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).

6 - 6 - III.1.3. Gemäß 15 Abs. 1 AVPfleWoqG dürfen betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muss bei mehr als vier Pflegebedürftigen mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. Zur Sicherstellung einer fachlichen und kompetenten Betreuungstätigkeit wird der Einrichtung dringend empfohlen, weitere Fachkräfte zu beschäftigen, um die Fachkraftquote von mindestens 50 % erfüllen zu können. IV. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. V.1. Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen V. 1.1 Sachverhalt: Ein Bewohner wurde mittels Bauchgurt im Rollstuhl fixiert, obwohl weder ein Einverständnis des Bewohners noch eine richterliche Genehmigung diesbezüglich vorlag. Im Gespräch mit der Pflegekraft zeigte sich, dass die Informationsweitergabe bezüglich des Anbringens der körpernahen Fixierung nicht korrekt erfolgt sowie die Notwendigkeit bezüglich des Anwendens der Fixierung vom Pflegepersonal nicht überdacht worden war. Nach dem Gespräch wurde unverzüglich die körpernahe Fixierung bei dem Bewohner entfernt. V.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). V.1.3. Nach mündlicher Anordnung wurde die körpernahe Fixierung mittels Bauchgurt unverzüglich entfernt. Es wird dringend angeraten, betreffende Mitarbeiter im Umgang mit Freiheit ein schränkenden Maßnahmen regelmäßig zu schulen und zu sensibilisieren. Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit des Bewohners dar und sie sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr

7 - 7 - kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, Amberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, (Postfachanschrift: Postfach , Regensburg) Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg (Postfachanschrift: Postfach , Regensburg), Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

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