Umweltbericht zum NÖ SekROP Windkraftnutzung. Beilage C: BirdLife-Studie

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1 Umweltbericht zum NÖ SekROP Windkraftnutzung Beilage C: BirdLife-Studie

2 Ornithologische Grundlagen für die Windkraftzonierung in Niederösterreich Fotos: R. Katzinger, G. Wichmann Gábor Wichmann, Manuel Denner unter Mitarbeit von Mildren Adam, Hans-Martin Berg, Rainer Raab und Leopold Sachslehner Im Auftrag der NÖ Umweltanwaltschaft Wien,

3 Inhalt 1 Einleitung Methode Bewertungsgrundlagen für die ornithologischen Ausschluss und Vorbehaltszonen Kriterien für die Ausweisung von Ausschluss und Vorbehaltszonen anhand von Gebieten Kriterien für die Ausweisung von Ausschluss und Vorbehaltszonen anhand von Vogelarten Bewertung der Risikoanfälligkeit Bewertung der Sensibilität und des Schutzbedarfs Bewertung der Signifikanz der Auswirkungen für die einzelnen Arten Vorgangsweise bei der Ausweisung der Zonen Bewertung der kumulativen Effekte Darstellung der Vogelarten mit sehr hoher Sensibilität Beschreibung der Ausschlusszonen Beschreibung der Vorbehaltszonen Allgemeine Vorbehaltszonen Vorbehaltszonen Kleinregionale Fachkonzepte Wissenschaftliche Vorbehaltszonen Anforderungen an die Methode bei ornithologischen Windkraftkartierungen Literatur Anhang I Stellungnahmen Anhang II Kartengrundlagen

4 1 Einleitung Laut NÖ Energiefahrplan 2030 sollen in NÖ bis 2020 insgesamt MW durch Nutzung der Windenergie erzeugt werden. Dies ist nur bei weiterem intensiven Ausbau der Windkraft zu erreichen. Dieser Ausbau erfolgt aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG). Wie in der Präambel 44 dieser Richtlinie festgehalten, ist die Nutzung erneuerbarer Energieformen mit der EU Vogelschutzrichtlinie Richtlinie (2009/147/EG) in Einklang zu bringen. Ziel ist es fachlich begründbare Zonen auszuweisen, die aus Sicht des Vogelschutzes für eine Windkraftnutzung nicht geeignet sind (so genannte Ausschlusszonen ). BirdLife Österreich wurde seitens der NÖ Umweltanwaltschaft beauftragt eine fachlich begründete Ausweisung von Ausschlusszonen aus Sicht des Vogelschutzes für das das gesamte Bundesland Niederösterreich zu erarbeiten. Für Teilbereiche mit ungenügender Datenlage wurde festgelegt so genannte Vorbehaltszonen auszuweisen, einschließlich der Vorgabe, dass in derartigen Gebieten vor Beginn oder spätestens im Zuge von Genehmigungsverfahren für WKAs bestimmte Fragestellungen zu bearbeiten sind (z.b. konkrete Nachsuche nach bestimmten Arten, Erhebung von Aktionsraum bzw. bevorzugten Aufenthaltsgebieten einzelner Arten etc.). Es ist vorgesehen, dass die Ergebnisse dieser Studie als fachliche Grundlage für den Umweltbericht und die geplante SUP zum Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in Niederösterreich dienen. Weiters kann sie auch als fachliches Referenzwerk für die zukünftige Genehmigungsverfahren auf Einzelstandortebene herangezogen werden. 2 Methode Bewertungsgrundlagen für die ornithologischen Ausschluss und Vorbehaltszonen Ausschlusszonen wurden aufgrund unterschiedlicher Aspekte ausgewiesen. Auf Gebietsebene gingen Schutzgebiete als Ausschlusszonen in die Zonierung ein. Ein weiterer Aspekt waren bedeutende Rast, Winter und Durchzugsgebiete für Vogelarten, die als Ausschlusszonen definiert wurden. Den größten Teil der Studie nahm die Abgrenzung von Ausschlusszonen ein, die aufgrund von Vogelarten ausgewiesen wurden, bei denen mit signifikant negativen Auswirkungen durch die Errichtung von Windkraftanlagen zu rechnen ist. Bei ungenügender Datenlage oder bei fachlich fehlender Grundlage für die Ausweisung von Ausschlusszonen wurden Vorbehaltszonen definiert. Hier werden Vorgaben genannt, die vor oder spätestens im Zuge von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu beantworten sind. Vorbehaltszonen sind also Flächen, auf denen eine Windkraftwidmung möglich ist, aber spezielle Aspekte des Vogelschutzes im Vorfeld abzuklären sind, um gegebenenfalls Ausschließungsgründe, Beschränkungen oder das Ausmaß von Ausgleichsauflagen zu eruieren. Im Zuge des internen Diskussionsprozesses kristallisierte es sich heraus, dass auch innerhalb der Vorbehaltszonen Präzisierungen vorzunehmen sind. Einige dieser Zonen wurden als Wissenschaftliche Vorbehaltszonen definiert, da hier eine reine Abarbeitung der offenen Fragen über ein UVP Verfahren nicht ausreichend ist. Zumeist sind hier eingehende wissenschaftliche Untersuchungen notwendig. Solange dies nicht geklärt ist, ist im Rahmen von UVPs das Vorsichtsprinzip anzuwenden. 3

5 2.1 Kriterien für die Ausweisung von Ausschluss und Vorbehaltszonen anhand von Gebieten Unter dieser Kategorie wurden Natura 2000 Gebiete, die als SPA gelten, und Nationalparks als Ausschlusszonen definiert. Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete wurden dann in die Ausschlusszonenkulisse übernommen, wenn sie von ornithologischer Bedeutung waren. Weiters wurden bedeutende Rast, Winter und Durchzugsgebiete für Vogelarten als Ausschlusszonen abgegrenzt. Große Flüsse wie die Donau, March, Traisen oder Leitha sind wichtige Rast und Überwinterungsgebiete für Wasservögel (vg. Aubrecht & Winkler 1997). Weiters dienen sie aber auch als Leitlinien für den großräumigen Vogelzug und sind daher windkraftfrei zu halten. Es sind hier auch Gebiete aufgelistet, die für Wasser und Greifvögel wichtige Verbindungskorridore darstellen. So wechseln z.b. Gänse zwischen den Seen und Teichgebieten bei Lednice, den Thaya Stauseen bei Mikulov und dem Laaer Becken. Flächen, deren Bedeutung als Flugkorridor noch ungeklärt ist, wurden als Vorbehaltszonen ausgewiesen. 2.2 Kriterien für die Ausweisung von Ausschluss und Vorbehaltszonen anhand von Vogelarten Die Erarbeitung der Kriterien für Arten, die die Ausweisung von Ausschluss und Vorbehaltszonen bestimmen, erfolgte in drei Schritten. Diese Methode wurde schon im Burgenland und Oberösterreich zielführend angewandt (Dvorak et al. 2009, Wichmann et al. 2009, Wichmann et al. 2011). Zuerst wurden die im Bundesland Niederösterreich vorkommenden Vogelarten anhand spezifischer Literatur auf ihre Risikoanfälligkeit gegenüber Windkraftanlagen überprüft. Dabei flossen die Faktoren kollisionsbedingte Mortalität, Habitatverlust durch Windkraftanlagen, Flächenverluste durch anlagenbedingte Scheuchwirkung sowie Hindernis und Barriereeffekte ein (Rössler 2003, Langston & Pullam 2003). Danach wurde die Verantwortung Niederösterreichs für die Erhaltung der Vogelarten auf internationaler und nationaler Ebene ermittelt ( Sensibilität/Schutzbedarf ). Die Verantwortung ergibt sich einerseits aus dem Gefährdungsgrad (z.b. Rote Liste Österreichs, Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)) und aus dem Populationsanteil am österreichischen Bestand. Durch Verschneidung dieser beiden Einstufungen wurde dann für jede Art die Signifikanz der Auswirkungen bestimmt, die durch Windkraftanlagen hervorgerufen werden können. Danach wurden die Projektgebiete anhand der Vorkommen dieser Arten bewertet und Tabu und Vorbehaltszonen ausgewiesen Bewertung der Risikoanfälligkeit Die Bewertung der Risikoanfälligkeit gegenüber Windkraftanlagen erfolgte anhand einer Literaturauswertung, ergänzt durch Expertenwissen. Da zu einzelnen der betroffenen Arten keine relevanten Literaturangaben vorliegen, wurden Ergebnisse von ökologisch ähnlich einzustufenden Arten übertragen. Die Risikoanfälligkeit wurde analog zu Rössler (2002) und Langston & Pullam (2003) anhand von vier Risikofaktoren bestimmt: 4

6 kollisionsbedingte Mortalität Habitatverluste durch Windkraftanlagen Scheuchwirkung durch Windkraftanlagen Hindernis und Barriereeffekte durch Windkraftanlagen Die letzten drei Wirkungen überschneiden sich, daher wurden diese zur Trennung genauer definiert. Flächenverluste können sowohl im Brutquartier als auch am Zug und im Winterquartier auftreten. Meidereaktionen, die außerhalb der Brutzeit am Zug oder im Winterquartier festgestellt wurden, wurden als Flächenverlust durch anlagenbedingte Scheuchwirkung bezeichnet. Dagegen verstehen wir unter Habitatverluste durch Windkraftanlagen negative Auswirkungen, die den Lebensraum während der Brutzeit betreffen. Hierunter sind sowohl direkte Zerstörungen, Fragmentierung des Lebensraumes, Meiden von Flächen als auch Nachfolgewirkungen wie menschliche Störung zu verstehen. Als Hindernis und Barriereeffekte werden nur jene Reaktionen verstanden, die während des Fluges stattfinden. Diese schließen sowohl großräumige Änderungen der Flugrichtung als auch kurzfristiges Ausweichverhalten ein. Als grobe Orientierung für das Kollisionsrisiko kann die Kollisionsdatenbank von Dürr (Stand ) herangezogen werden. Zu beachten ist, dass es sich RISIKOANFÄLLIGKEIT Hohe Risikoanfälligkeit Risiko einer negativen Auswirkung ist hoch. Arten sind bekannt für Ihre Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen. Fallweise hohe Risikoanfälligkeit Tendenz zu einer hohen Risikoanfälligkeit ist vorhanden. Risiko einer negativen Auswirkung kann bei bestimmten Bedingungen (Korridor, Topografie, Wetterverhältnisse) vorhanden sein. Hierzu zählen insbesondere große Arten, die in großen Schwärmen fliegen und Korridore bevorzugen wie z. B. Gänse, Enten, Krähen und Kraniche. Weiters zählen hierzu Arten, die aufgrund ihrer Biologie gefährdet sind (z. B. Singflug oder Jagd in Rotorhöhe). Arten, die aufgrund ihrer Habitatansprüche lokal konzentriert vorkommen (z. B. Bewohner von Altholzinseln oder Feuchtgebiete, Arten mit räumlich bevorzugten Balzplätzen). In diese Gruppe fallen auch Arten, die saisonal abhängig unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber Windkraftanlagen haben (z. B. Kiebitz zur Brutzeit eher unempfindlich, während der Zugzeit z. T. starkes Meideverhalten) Geringe Risikoanfälligkeit Risiko einer negativen Auswirkung von Windkraftanlagen ist gering. Abbildung 1. : Kriterien für die Einteilung der Vogelarten nach Risikoanfälligkeit (verändert nach Percival 2007). 5

7 dabei großteils um Zufallsfunde handelt. Die Größe des Vogels spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle, weil kleine Vögel wesentlich leichter übersehen werden oder auch ohne Spuren zu hinterlassen, von Aasfressern vertragen werden. Auch spielt die unterschiedliche Verbreitung von Vogelarten in Europa eine große Rolle (etwa besitzt Deutschland wesentlich größere Vorkommen von Seeadler und Rotmilan als Österreich), sodass die Daten nicht willkürlich auf andere Gebiete übertragen werden können. Die Kollisionsstatistik muss daher auch regionsspezifisch interpretiert werden. Dennoch ist der Wissensstand für die meisten Vogelarten durch eine Vielzahl an Einzeluntersuchungen in Kombination mit zusammenfassenden Metastudien soweit konsolidiert, dass ein Risikopotential abgeschätzt werden kann. In vielen Fällen muss auch auf Analogieschlüsse (z. B. Vögel mit ähnlichem Jagdverhalten) zurückgegriffen werden. Die Risikoanfälligkeit der Vogelarten wurde unter den Autoren der Studie und den TeilnehmerInnen der Zonierungsrunden diskutiert (s. Kap. 2). In Anhang III finden sich Beispiele für ausgewählte Arten, um die Herangehensweise verständlich darzustellen. Anhand der oben beschriebenen Risikofaktoren wurde die Risikoanfälligkeit in drei Kategorien eingeteilt: hoch, fallweise hoch und gering (Abbildung 1). Die Höhe der Risikoanfälligkeit wurde aber nicht allein durch die Anzahl der zutreffenden Faktoren bestimmt. So herrscht z. B. bei Greifvögeln ein hohes Kollisionsrisiko vor (Langston & Pullam 2003). Gerade bei dieser Gruppe gibt es aber eine Reihe von langlebigen, in relativ geringer Zahl vorkommenden Arten mit geringer Fortpflanzungsrate (K Strategen). Bei ihnen kann auch eine äußerst geringe kollisionsbedingte Todesrate durch Windkraftanlagen populationswirksam werden. Die Risikoanfälligkeit dieser Arten muss daher jedenfalls als hoch eingestuft werden. Demgegenüber stehen Arten, die auch ein hohes Kollisionsrisiko haben wie Straßentaube oder Mauersegler. Das Kollisionsrisiko ist aber aufgrund der hohen Reproduktionsrate (r Strategie) und der hohen Bestandszahlen geringer zu bewerten. Eine vollständige Auflistung der Einteilung findet sich in Anhang II. 6

8 2.2.4 Bewertung der Sensibilität und des Schutzbedarfs In die Bewertung der Sensibilität aus Naturschutzsicht gingen verschiedene Einstufungen aus nationaler und internationaler Sicht ein, die die Verantwortung Niederösterreichs zu Erhalt und Schutz dieser Vogelarten widerspiegeln (vgl. Wichmann et al. 2009, Wichmann et al. 2011). Die Sensibilität wurde analog zur Risikoanfälligkeit in drei Kategorien gegliedert (Abbildung 2). Es wurde versucht, der höchsten Kategorie hoch sensibel einen besonderen Stellenwert zu geben, mit Arten, bei denen zumindest einer der folgenden Punkte zutrifft: ein hoher internationaler Gefährdungsstatus hoher Gefährdungsgrad in Österreich Niederösterreich ist für das österreichische Vorkommen der Art von herausragender Bedeutung. Weltweit bedrohte Arten, SPEC 1 SENSIBILITÄT/SCHUTZBEDARF Hochsensibel Arten von hoher nationaler Bedeutung ( 50 % des nationalen Vorkommens) Niederösterreich hat eine sehr hohe Verantwortung für Erhalt der Art Arten der Roten Liste Österreichs, die CR sind Arten von nationaler Bedeutung ( 30% des nationalen Vorkommens) Für den Vogelschutz in Europa prioritäre Arten (SPEC 2) Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) Arten der Roten Liste Österreichs, die EN sind Sensibel Niederösterreich hat eine hohe Verantwortung für Erhalt der Art Arten der Roten Liste NÖ, die 1 (CR) oder 2 (EN) Hier wird der regionale Aspekt abgedeckt sind Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die aus Naturschutzsicht selten bzw. sensibel sind Vor allem überregionale wichtige (Anhang I Arten, siehe Dvorak 2009) und für die Vogelzugkorridore und Rastplätze werden das Gebiet einen Österreich weit bedeutenden über diese Arten abgedeckt. Rastplatz darstellt Alle anderen Arten Geringe Sensibilität Abbildung 2: Kriterien für die Einteilung der Vogelarten nach Sensibilität und Schutzbedarf 7

9 Die Gefährdung aus einem internationalen Blickwinkel wird in erster Linie über die SPEC Einstufung für europäische Vogelarten nach BirdLife International (2004) und die Erhaltungsverpflichtungen aufgrund der EU Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) abgedeckt. Einen besonders hohen Stellenwert erhielten diejenigen Arten, die nach der Roten Liste der IUCN gefährdet sind (IUCN 2009). Die nationale Gefährdungssituation der Arten wurde auf Basis der aktuellsten Fassung der Roten Liste der Brutvögel Österreichs wie auch der Roten Liste der Vögel Niederösterreichs evaluiert (Berg 1997, Frühauf 2005). Weiters ist im Sensibilitätskriterium auch die Bedeutung der Vorkommen anhand ihrer Verbreitung und Bestandsgrößen enthalten. Als Parameter wurde der Anteil des Bestandes Niederösterreichs am österreichischen Gesamtbestand herangezogen. Eine vollständige Auflistung der Einteilung findet sich in Anhang III Bewertung der Signifikanz der Auswirkungen für die einzelnen Arten Nach der Einteilung in Sensibilität aus Naturschutzsicht und Risikoanfälligkeit gegenüber Windkraftanlagen wurde anhand einer Matrix in Tabelle 1 die Signifikanz der Auswirkungen für jede Art bestimmt. Die Ergebnisse werden in Kap. 4.1 dargestellt. Sehr hohe und hohe Signifikanz bedeuten, dass negative Effekte bei diesen Arten durch die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer sehr hohen bzw. hohen Wahrscheinlichkeit auftreten werden. Als sehr hoch wurden jene Arten eingestuft, die eine herausragende Naturschutzpriorität (Sensibilität) bei gleichzeitig hoher Risikoanfälligkeit besitzen (Tab. 2). Diese wurden als Vögel mit Risikopotential sehr hoch (VmR sehr hoch) bezeichnet. Die Brutplätze und die ganzjährigen Aktionsräume dieser Arten wurden als Ausschlusszonen ausgewiesen. Arten mit hoher Signifikanz besitzen ebenfalls eine hohe Priorität im Naturschutz (VmR hoch, Tab. 3). Das alleinige Auftreten einer solchen Art wurde aber nicht herangezogen, um Ausschlusszonen zu bilden. Meist wurden sie als Zusatzkriterium für Ausschlusszonen herangezogen. Bei der genauen Grenzziehung von Ausschlusszonen spielten sie hingegen sehr wohl eine Rolle. Für Arten mit hoher Signifikanz wurden im Allgemeinen Vorbehaltszonen ausgewiesen. Arten mit dem Attribut situationsabhängig können bei Auftreten von bestimmten Bedingungen (z. B. regionale Verbreitungszentren) auch deutliche negative Reaktionen zeigen. Daher müssen die Signifikanz der Auswirkung Sensibilität/Schutzbedarf Hoch Sensibel gering Hoch sehr hoch hoch situationsabhängig Risikoanfälligkeit Fallweise hoch situationsabhängig situationsabhängig gering* Gering situationsabhängig gering* gering* Tab. 1: Auswertungsmatrix zur Bewertung der Signifikanz der Auswirkungen. Sehr hohe Signifikanz bedeutet eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für negative Einflüsse durch die Errichtung von Windkraftanlagen. 8

10 Bewertungen der Auswirkungen situations und (konkreter) ortsabhängig erfolgen bzw. sind zusätzliche detaillierte Untersuchungen auf Projektflächen notwendig. Eine Rolle spielten diese Arten bei der Ausweisung von Zugkorridoren und Rastplätzen als Ausschlusszonen. Zu diesen Arten zählt z.b. eine ganze Reihe an Wasservögeln und Limikolenarten, bei denen signifikante Auswirkungen bei Konzentrationen zu erwarten sind. 2.3 Vorgangsweise bei der Ausweisung der Zonen Neben der Datensammlung von BirdLife Österreich gibt es eine Reihe von OrnithologInnen, die in unterschiedlichen Regionen Niederösterreichs vogelkundlich tätig sind und eigene Datensammlungen besitzen. Aufgrund des kurzen Zeitraums zur Ausweisung von Ausschluss und Vorbehaltszonen, wurde auf den Aufbau einer großen, gemeinsamen Datenbank verzichtet. Stattdessen wurde Niederösterreich in Regionen aufgeteilt, die nach vorgegebenen gleichartigen Kriterien in getrennten Zonierungsrunden bearbeitet werden. Die Regionen sind: March Thaya Auen, Zentrales Weinviertel, Feuchte Ebene, Waldviertel, Westliches Marchfeld, Wagram mit Tullnerfeld sowie Tullnerfelder Auen. Das Laaer Becken und das Mostviertel wurden in Kleingruppen diskutiert. An den Runden nahmen die in diesen Regionen tätigen OrnithologInnen teil. Dadurch wurde gewährleistet, dass die regional vorhandenen Daten für die Zonierung herangezogen werden können. Folgende Ornithologen nahmen teil: Michael Bierbaumer, Georg Bieringer, Manuel Denner, Helmut Jaklitsch, Rainer Raab, Leopold Sachslehner, Robert Schön, Andreas Traxler, Stefan Wegleitner, Gábor Wichmann, Thomas Zuna Kratky. Von folgenden Ornithologen wurden noch maßgeblich Daten und Abgrenzungen geliefert: Hans Martin Berg, Konrad Edelbacher, Richard Katzinger, Thomas Hochebner, Johannes Laber, Christoph Leditznig, Kurt Nadler, Axel Schmidt, Ernst Wallander. Auf Basis der Daten wurden während der Zonierungsrunden Lebensraumpolygone für VmR sehr hoch abgegrenzt. Die Lebensraumpolygone umfassen die Aktionsräume bzw. die Verbreitungs Schwerpunkte der betreffenden VmRs mit sehr hoher Signifikanz und dienen als Grundlage zu Ausweisung der Ausschlusszonen. Die Lebensraumpolygone können sowohl einzelne Arten betreffen wie auch eine Gruppe von Arten. VmRs mit hoher Signifikanz dienten in erster Linie zur zusätzlichen Absicherung von Ausschlusszonen und fachlich qualifizierteren Grenzfindung. VmRs mit hoher Signifikanz spielten aber bei der Abgrenzung der Vorbehaltszonen eine wesentliche Rolle. 9

11 Signifikanz der Auswirkung sehr hoch Art Population in Niederösterreich (BP) Anteil Niederösterreichs an der österr. Pop. (%) Rote Liste Österreich Rote Liste NÖ Flächenverluste durch Scheucheffekte (Zugzeit) Hindernis- und Barriereeffekte Kollisionsgefährdung Schwarzstorch ,33 NT x x x Rotmilan ,14 CR CR x x x Seeadler ,19 CR x x x Kornweihe ,00 RE x x x Wiesenweihe ,07 CR CR x x x Kaiseradler ,82 CR x x Sakerfalke ,65 CR CR x Großtrappe ,73 CR CR x? x Stelzenläufer 0-1 0,00 CR x x Triel ,00 CR CR x Bekassine ,00 CR EN x x Großer Brachvogel ,67 CR x x Ziegenmelker ,62 EN EN? x Raubwürger* ,00 CR CR x Habitatverlust zur Brutzeit Tab. 2: Arten mit sehr hoher Signifikanz gegenüber negativer Einflüsse durch die Errichtung von Windkraftanlagen. Die Bestandsangaben betreffen je nach Art in etwa die Situation in den letzten 10 Jahren (BirdLife unpubl.). *Bei der Großtrappe sind brütende Weibchen angegeben (vgl. Raab 2013). **Der Raubwürger hat in den letzten Jahren einen drastischen Populationseinbruch erlebt und der Bestand liegt aktuell bei Brutpaaren (L. Sachslehner schriftl.). 10

12 Signifikanz der Auswirkung hoch Art Population in Niederösterreich (BP) Anteil Niederösterreichs an der österr. Pop. (%) Rote Liste Österreich Rote Liste NÖ Flächenverluste durch Scheucheffekte (Zugzeit) Hindernis- Barriereeffekt Kollisionsgefährdung Weißstorch ,76 NT x x Wespenbussard ,86 NT x x Schwarzmilan ,00 EN EN x x Rohrweihe ,53 NT x x x Steinadler ,22 NT EN x x Baumfalke ,58 NT x Wanderfalke ,29 NT EN x Alpenschneehuhn ,72 LC x x x Birkhuhn ,76 NT x x Auerhuhn ,90 VU EN x x Rotschenkel ,56 VU CR x x Uhu ,17 NT x x Habitatverlust zur Brutzeit Tab. 3: Arten mit hoher Signifikanz gegenüber negativer Einflüsse durch die Errichtung von Windkraftanlagen. Die Bestandsangaben betreffen je nach Art in etwa die Situation in den letzten 10 Jahren (BirdLife unpubl.). 11

13 2.4 Bewertung der kumulativen Effekte Der Ausbau der Windkraft befindet sich in Niederösterreich in einer schon weit fortgeschrittenen Phase. Dadurch wird die Bewertung kumulativer Effekte aus Vogelschutzsicht auf die Vogelwelt insbesondere der Anhang I Arten der Vogelschutzrichtlinie immer wichtiger. Auch international wird dieser Entwicklung zusehends höherer Stellenwert in der Forschung und im Naturschutz eingeräumt (Bellebaum et al i. Druck). In der vorliegenden Studie wurden solche Effekte so weit möglich berücksichtigt. Als Beispiel kann das Brucker Becken dienen, in dem Vogelzugkorridore in den UVPs festgelegt wurden, um den Kumulationseffekt zu verringern. Auch auf Artniveau spielt der Summationseffekt besonders bei Arten mit geringem Brutbestand und niedriger Reproduktionsrate eine entscheidende Rolle. In Tab. 4 findet sich eine Aufstellung über ein Auswahl dieser Arten, die durch Windkraftanlagen in unterschiedlichem Ausmaß beeinträchtigt sind. Diese liegen jetzt schon über den in UVPs anzuwendenden Erheblichkeitsschwellen. Daher wurde bei diesen Arten eine weitere Beeinträchtigung vermieden durch die Artname Population Niederösterreich (in BP) Aktuell durch WKs beeinträchtigt (in BP) Potentiell durch Zonierung beeinträchtigt (in BP) Summierte Beeinträchtigu ng (in BP) Summierte Beeinträchtigung (in %) Kornweihe Max ,0 Min. 20,0 Wiesenweihe ,0 Rotmilan ,5 0 4,5 25,0 Kaiseradler 5 7 2,5 0 2,5 41,7 Seeadler ,1 Sakerfalke ,1 Tab. 4: Auflistung einer Auswahl an Arten, die durch Windkraftanlagen (WK) beeinträchtigt sind. Es handelt sich nur Arten mit sehr hoher Sginfikanz (VmR sehr hoch). Kornweihe: Japons 1 BP; Wiesenweihe: Japons 1 3 BP, Oberwaltersdorf 2 4 BP; Rotmilan: Marchegg Eisenbahnbrücke: 0,5 BP, Jedenspeigen: 2 BP, Schrattenberg: 1 BP, Paasdorf Lanzendorf 1 BP; Kaiseradler: March Donauwinkel: 2 BP, Bernhardsthaler Ebene Ödendorf: 0,5 BP; Seeadler: March Donauwinkel: 1 3 BP, Orth/Donau: 1 2 BP; Sakerfalke: Deutsch Wagram: 2 BP,Bruck/L.: 1 BP,Trautmannsdorf: 1 BP, durch Zonierung: Parbasdorf: 1 BP, Trumau/Münchendorf: 1 BP. Die Einschätzung der Auswirkungen von Windkraftanlagen beim Sakerfalken muss in einer wissenschaftlichen Studie noch geklärt werden (s. Kap. 5). 12

14 3 Darstellung der Vogelarten mit sehr hoher Sensibilität Bekassine Risikoanfälligkeit hoch Flächenverlust durch anlagenbedingte Scheucheffekte & Habitatverlust durch Windkraftanlagen Angaben zum Meideverhalten rastender, durchziehender Bekassinen zu Windkraftanlagen finden sich in diversen Arbeiten. Die Distanzen reichen von 185 bis 750 Metern, im Mittel 385 Meter. Um für die Bekassine geeignete Rastplätze zu erhalten ist es wichtig die Störung (Zufahrtswege zu WEA) und Zerstörung (Fundamente & Kranstellflächen) von Feuchtflächen und periodisch überschwemmten Wiesenbereichen zu verhindern. In Niederösterreich gibt es nur mehr wenige, kleinflächige Feuchtflächen, wo die Art vorkommt. Die Aufstellung von Windrädern in oder in nächster Nähe zu den Brutgebieten würde diese Flächen vollkommen zerstören. Ein Gefährdungspotential aufgrund von Balzflügen scheint ebenfalls möglich doch liegt bisher nur je ein Kollisionsopfer aus Wales, den Niederlanden sowie aus Deutschland vor. Schwarzstorch Risikoanfälligkeit hoch Grund: Kollisionsrisiko & Habitatverlust durch Windkraftanlagen Schwarzstörche sind in der Nähe ihres Horststandortes außerordentlich störungsempfindlich. Nahrungsgebiete können weit (bis 12 km, in der Regel aber 3 km) vom Horststandort entfernt liegen. Es ist also auch auf die Flugwege zu den Nahrungsflächen Bedacht zu nehmen. Für Deutschland, Frankreich und Spanien liegen derzeit Nachweise von fünf Kollisionsopfern vor (Dürr, Stand ), bei Dürnkrut gelang der erste Nachweis eines kollidierten Schwarzstorchs 2013 für Österreich. Der Schwarzstorch ist daher aufgrund seiner Flugeigenschaften analog zum Weißstorch auch einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt. Rotmilan Risikoanfälligkeit hoch Grund Kollisionsrisiko & Habitatverlust durch Windkraftanlagen Der Rotmilan ist in Mitteleuropa die zentrale durch Windkraft gefährdete Art. Die Gefährdung besteht im Wesentlichen im Kollisionsrisiko. In Deutschland, dem Hauptverbreitungsgebiet der Art, wurden mittlerweile 168 an WEA kollidierte Rotmilane gefunden (Dürr, Stand ). Damit ist er nicht nur der am zweithäufigsten gefundene Greifvogel nach dem als Brutvogel sehr viel häufigeren Mäusebussard (198 Opfer) sondern gleichzeitig der am zweithäufigsten gefundene Vogel Deutschlands. Besonders alarmierend ist auch der Umstand, dass die überwiegende Mehrzahl der WEA Opfer adulte Vögel sind. Zudem ereignen sich Unfälle oft in der Brutzeit. Bei einer langlebigen Art wie dem Rotmilan dürften Auswirkungen auf Populationsniveau daher umso wahrscheinlicher sein. In Brandenburg gibt nun die erste wissenschaftliche Arbeit, die Kollisionen mit Windrädern als additiven Mortalitätsfaktor ausmachen, der eine negative Auswirkung auf die gesamte brandenburgische Population nicht mehr ausschließen lässt (Bellebaum et al. 2013, i. Dr.). Am Zug scheint die Art Windparks hingegen eher zu meiden (Dürr & Langgemach 2006). 13

15 Seeadler Risikoanfälligkeit hoch Grund Kollisionsrisiko Der Seeadler ist eine der Arten die überdurchschnittlich oft mit Windkraftanlagen kollidieren. In Deutschland wurden 69 WEA Opfer bekannt (Dürr, Stand ). Auch beim Seeadler verunglücken häufig ältere Vögel. Eine Häufung der Kollisionen ist im Zeitraum von Anfang März bis Mitte April zu erkennen (Dürr & Langgemach 2006). Obwohl die Art in den letzten Jahren stark expandiert und die Bestände in Mitteleuropa steigen ist durch die Unfälle an WEA auch mit negativen Auswirkungen auf Populationsniveau zu rechnen. So stellten Dahl et al. (2012) auf Smøla/Norwegen mit 50 Brutpaaren Seeadler fest, dass es in der Nähe zu Windparks zu reduziertem Bruterfolg kommt. Es kam zu einem Bestandseinbruch in der Nähe der Windparks von 13 auf 5 Brutpaare (Nygard et al. 2010, Ledec et al. 2011). Korn und Wiesenweihe Risikoanfälligkeit hoch Grund: Habitatverlust durch Windkraftanlagen & Hindernis und Barriereeffekt Für Korn und Wiesenweihe sind die größten negativen Einflüsse durch WEA besonders aufgrund von direkten Flächenverlusten aufgrund des Meideverhaltens im Brutgebiet zu erwarten. Windkraftanlagen und die dazu notwendigen Erschließungsmaßnahmen führen zur Erhöhung des Störungsdruckes in den sensiblen Brutgebieten. Traxler et al. (2004) konnten auch einen Barriereeffekt von Windparkflächen bei durchziehenden Wiesenweihen feststellen. Nach Joest und Griesenbrock (2008) wurden bei einer dreijährigen Untersuchung an Wiesenweihen Minimaldistanzen von Nestern (n=45) zu WEA von im Mittel 326 Metern eingehalten. Isselbächer & Isselbächer (2001) empfehlen in Gebieten mit hoher funktionaler und landesweiter Bedeutung für Weihen auf eine Errichtung von WKA großräumig zu verzichten. Kollisionen scheinen hingegen seltene Ereignisse in Deutschland zu sein, hingegen gibt es aus Spanien deutlich mehr Totfunde (Langgemach & Dürr 2012). Kaiseradler Risikoanfälligkeit hoch Grund Kollisionsrisiko Für den Kaiseradler liegen noch keine Literaturdaten vor, da sich sein Verbreitungsgebiet bisher nicht mit Bereichen der Windkraftnutzung überschnitt. In Analogie zum nicht unähnlichen Steinadler kann von einer erhöhten Gefährdung durch Kollisionen ausgegangen werden (Hunt 1998; Erickson et al. 2001). Man kann auch Analogien vom Seeadler heranziehen (s.o.). Beobachtungen von Kaiseradlern auf der Parndorfer Platte die sich im unmittelbaren Bereich von WEA und auch direkt in Windparks aufhielten unterstützen diese These. Andererseits zeigen die neuesten Telemetrie Daten von Jungvögeln, dass die Tiere gezielt den Windparks ausweichen. Dies würde direkte Habitatverluste bedeuten (M. Horváth & M. Pommer schriftl., Daten BirdLife Österreich). Sakerfalke Risikoanfälligkeit hoch Grund Kollisionsrisiko Analog zu Kaiseradler und Rotfußfalke liegt auch für den Sakerfalken keine Literatur zum Thema Windkraft vor. Analogieschlüsse können von Daten anderer Großfalken abgeleitet werden. 14

16 Wanderfalken wurden in Europa bisher zwei Mal in Belgien (Dürr 2004), fünf Mal in Deutschland, drei Mal Spanien, einmal in Großbritannien (Dürr, Stand ) und einmal in Österreich (Traxler et al. 2004) als Kollisionsopfer nachgewiesen. Obwohl diese Vögel wendige Flieger sind kommt es doch auch zu Unfällen an WEA. Eigene Beobachtungen auf der Parndorfer Platte zeigen eine Nutzung von Windparkflächen durch Sakerfalken (vermutlich in Abhängigkeit vom dortigen Beuteangebot). Vor allem bei der Jagd auf Tauben oder andere Vogelarten dürfte das Unfallrisiko erheblich steigen. Aufgrund ihrer Flugweise sind Großfalken zwar weniger gefährdet als Thermiksegler, trotzdem besteht ein Kollisionsrisiko. Großtrappe Risikoanfälligkeit hoch Grund: Habitatverlust durch Windkraftanlagen & Hindernis und Barrierewirkung Die Großtrappe meidet als Offenlandvogel hohe, vertikale Strukturen wie sie auch Windkraftanlagen darstellen. Brutplatzaufgaben nach Errichtung des Windparks Zurndorf sind belegt (Wurm & Kollar 2002). Zudem ist die Großtrappe im Brutgebiet sehr störungsempfindlich. Die Zersiedelung durch den Bau von Windparks mit der dazugehörigen Infrastruktur (neue bzw. befestigte Zufahrten, Stellplätze etc.) und der erhöhten Nutzung derselben hat Lebensraumverluste für die Großtrappe zur Folge. Kollisionen mit WEA wurden bisher nicht bekannt. Großer Brachvogel, Triel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Säbelschnäbler & Stelzenläufer Risikoanfälligkeit hoch Grund: Flächenverlust durch anlagenbedingte Scheucheffekte & Habitatverlust durch Windkraftanlagen Während die Empfindlichkeit von durchziehenden und rastenden Limikolen hinlänglich belegt ist (u. a. Clemens & Lammen 1995; Schreiber 2000), werden für Limikolen am Brutplatz gemeinhin geringe Störwirkungen von WEA angegeben (siehe Zusammenstellung in Reichenbach 2003, Steinborn et al. 2011). Diese Studien beziehen sich jedoch oft auf großflächige Brutplätze (z.b. Küstengebiete Deutschlands) die nicht direkt mit den kleinräumigen niederösterreichischen Feuchtgebieten wie die Feuchtwiesen der Leithaniederung vergleichbar sind. Negativ wirkende Folgen aufgrund permanenter Störungen durch Wartungsarbeiten wie von Pedersen & Poulsen (1991) beschrieben, sowie verstärkte Nutzung der verbesserten Infrastruktur (Befestigung von Wegen) durch Spaziergänger und Sportler etc. können sich in kleinen Flächen viel stärker auswirken, da Ausweichmöglichkeiten fehlen. Ein Verwaisen solcher Brutplätze wäre gleichbedeutend mit dem Erlöschen der ganzen Population, weshalb in feuchten Wiesen brütende Limikolen vorsorglich mit hoch sensibel gegenüber Windkraftanlagen bewertet werden. Raubwürger Risikoanfälligkeit hoch Grund: Habitatverlust durch Windkraftanlagen und Kollisionsrisiko In der Windkraftstudie von Isselbächer & Isselbächer (2001), der einzigen, die sich bislang ernsthaft mit dem Raubwürger beschäftigt hat, wird eine 2 km Pufferzone von Windkraftanlagen zu Raubwürger Brutgebieten gefordert. Weiters ist zu bedenken, dass Raubwürger mit dem Ausfliegen der Jungvögel ihren Aktionsraum deutlich vergrößern (Schön 1994, Sachslehner & Schmalzer 2008, Schmalzer & Trauttmansdorff 2008) und in der Führungsphase dann auch unerfahrene Jungvögel 15

17 leichter in die gefährliche Nähe von Anlagen bzw. Rotoren gelangen können. Totfunde des Raubwürgers an Windkraftanlagen sind aus Spanien, Deutschland und Frankreich belegt, wobei auch ein Jungvogel zur Brutzeit gefunden wurde (Dürr 2012). Ziegenmelker Risikoanfälligkeit hoch Grund: Habitatverlust durch Windkraftanlagen Der Ziegenmelker ist als nachtaktive Art durch die üblichen Methoden bei den UVPs nicht zu erfassen. Daher wurde die Art nur im Rahmen von Fledermausuntersuchungen entdeckt. Bisher war das Auftreten der Art auf den potentiellen Windkraftstandorten nicht zu erwarten. Nun sollte aber vermehrt Augenmerk auf diese Art gerichtet werden. Auch die neuesten Untersuchungen bezüglich der Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen kommen im Gegensatz zu früher vertretenen Meinung zu einer Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen (Zusammenstellung Langgemach & Dürr 2012). Durch die Errichtung von Windkraftanlagen in Brutgebieten kommt es zu Bestandsausdünnungen von mehr als 50 % in den Windparks. Meidungsabstände liegen bei m. Zu Bestandsverdichtungen kommt es aber erst wieder in Bereichen von m. Nach Langgemach & Dürr (2012) ist bisher erst ein Kollisionsopfer bekannt (Spanien), aber die Nachsuchen werden als nicht aussagekräftig eingestuft. Ziegenmelker jagen im Allgemeinen nach Beobachtungen nur in geringen Höhen, wohl auch Abnahme der Insektendichte mit zunehmender Höhe. Die Problematik liegt aber in der Beobachtbarkeit der Tiere. Leider gibt es aber kaum Telemetriestudien, um die tatsächlichen Flughöhen einschätzen zu können. Mit Sicherheit können sie aber weite Strecken zwischen Brutplätzen und Jagdflächen zurücklegen. So ermittelten Alexander und Cresswell (1989) in einer Telemetriestudie durchschnittliche Entfernungen von Jagdflügen von 3,1 (±1,2) km. Die Höhen dieser Flüge sind ebenfalls vollkommen unbekannt. 4 Beschreibung der Ausschlusszonen Die Ziffern neben den jeweiligen Teilgebieten sind ident mit der ID Nummer der Polygone in den Zonierungskarten. Eine Übersicht der hier angeführten Vogelarten mit wissenschaftlichen Namen, Gefährdung, und der Einstufung der Sensibilität, Risikoanfälligkeit und Signifikanz findet sich in Anhang III. WEINVIERTEL Drasenhofen (1) Diese Ausschlusszone ist ein wichtiges Übergangsgebiet zwischen dem Laaer Becken und der Bernhardsthaler Ebene bzw. in weiterer Folge den March Thaya Auen und ist teilweise als Natura2000 Gebiet ausgewiesen (vgl. Dvorak 2009). Dieser Raum fungiert als wichtiger Austauschkorridor für den Kaiseradler sowohl zwischen den genannten Gebieten, als auch den Vorkommen auf südmährischer Seite in Tschechien. Des Weiteren erstreckt sich in nur 300 m Entfernung auf tschechischer Seite eine Kette regional bedeutender Feuchtgebiete. Die Ausschlusszone fungiert als essentieller Korridor zwischen den Teichen und dem Laaer Becken, 16

18 welcher von Greifvögeln insbesondere Seeadler, Wasservögeln (Enten und Gänse) wie auch Reihern genutzt werden. Der Flurname Trappenhügel gibt nicht nur Hinweise auf historische Vorkommen der Großtrappe, sondern es liegen auch aktuelle Sichtungen von dieser Art aus diesem Gebiet vor. Herrnbaumgarten (2) Dieses Gebiet ist seit 2012 konstantes Brutgebiet des Rotmilans mit einem definitiven Brutnachweis Des Weiteren ist auch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Kaiseradler, Schwarz und Rotmilan und verschiedenen Weihenarten besonders hoch hielt sich im Bereich des Hungerfelds nordöstlich von Walterskirchen sehr lange ein brutverdächtiges Paar des Raubwürgers auf. Schrattenberg Katzelsdorf (3) Sowohl für die lokalen, als auch die im südmährischen Grenzgebiet nistenden Brutpaare des Rotmilans ist diese Ausschlusszone ein zentrales Nahrungsgebiet. Auch der Kaiseradler ist hier regelmäßig jagend anzutreffen. Die Katzelsdorfer Teiche stehen in räumlichem Zusammenhant mit den Teichanlagen nördlich der tschechischen Grenze und beherbergen eines von drei aktuellen Brutvorkommen der Flussseeschwalbe in Niederösterreich mit erfolgreichen Bruten 2012 und 2013 sowie das einzige Brutvorkommen der Graugans im Weinviertel abseits der March Thaya Auen. In niederschlagsreichen Perioden treten entlang der Talböden oft über mehrere Monate hinweg bestehende Vernässungen auf, die zu regelmäßigen Bruten des Kiebitzes sowie unregelmäßig zu brutverdächtigem Auftreten von Flussregenpfeifer und Knäkente führen. Erdberg Walterskirchen (4) Das 2012 entdeckte Brutvorkommen des Raubwürgers südlich von Walterskirchen wurde während eines UVP Verfahrens bereits als Ausschlusszone ausgewiesen. Im Zuge weiterführender Untersuchungen konnte ein mögliches weiteres Brutpaar nordöstlich von Walterskirchen nachgewiesen werden. Die in vorliegender Studie ausgewiesene Ausschlusszone umfasst beide Brutvorkommen sowie den sie verbindenden Korridor. Natura 2000 Gebiet Bernhardsthaler Ebene und March Thaya Auen (5) Die Ausschlusszone im Bereich der Bernhardsthaler Ebene ist eines der bedeutendsten Brut, Nahrungs und Überwinterungsgebiet für Greifvögel in Österreich (Dvorak 2009). Für mindestens zwei Brutpaare des Kaiseradlers stellt sie ein essenzielles Brut und Nahrungsgebiet dar. Ein Teil des national bedeutenden Bestands des vom Aussterben bedrohten Rotmilans hat hier ein wichtiges Nahrungsgebiet. Die das Gebiet durchziehende Hochspannungsleitung ist Brutplatz des Sakerfalken (E Masten), der das gesamte Jahr über hier zu beobachten ist. Im Winter nutzen mehrere Individuen des Seeadlers die Ebene. Die March Thaya Auen sind ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Als wichtigste Schutzgüter sind zu nennen: teils große Kolonien von Weißstorch, Graureiher und Kormoran, bedeutende Brutpopulationen von Graugans, Schwarzstorch, Greifvögeln wie Kaiseradler, Seeadler, Rotmilan und Schwarzmilan. Bei Hochwasser kommt es zu großen Ansammlungen von Wasservögeln vor allem während der Zugzeit. Vom Rotmilan liegen Beobachtungen an winterlichen Schlafplätzen von über 100 Individuen vor. 17

19 Donau March Thaya Vorland (6) Die den Natura2000 Gebieten vorgelagerten Agrarflächen stellen die zentralen Jagdgebiete der in den Auwäldern brütenden windkraftrelevanten Greifvogelarten dar und sind daher von nationaler Bedeutung. In den offenen Ackerbaugebieten können das gesamte Jahr über regelmäßig und in teils hoher Anzahl Rotmilane sowie See und Kaiseradler angetroffen werden. Von letzterem gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Anzeichen von Ansiedelungen immaturer Paare, es ist daher in absehbarer Zeit davon auszugehen, dass vor allem das March Vorland von Kaiseradlern nicht nur als Nahrungs, sondern auch als Brutgebiet genutzt wird. Weiters umfasst diese Ausschlusszone auch den östlichsten Teil des Großwaldgebietes Matzner Wald. Östliches Marchfeld und Natura2000 Gebiet Sandbodenzone und Praterterrasse (7) Im Zuge einer kleinregionalen Studie wurden hier für acht Gemeinden im Marchfeld bereits Windkraftausschlusszonen und Windkraftvorbehaltszonen definiert (Raab et al. 2013, Abbildung 3). Die Vorbehaltszonen dieser Studie wurden vollinhaltlich auch in dieser Studie übernommen, jedoch selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass alle in der kleinregionalen Studie angeführten Maßnahmen auch umgesetzt werden. Die Zonierungsergebnisse der kleinregionalen Studie finden sich in Abbildung 3. Somit verbleiben letztendlich insgesamt 749 ha (etwas weniger als 2,4 % von ha) als Windkraftvorbehaltszonen. In Summe sind somit mehr als 97,6 % der acht Marchfelder Gemeinden für die nächsten Jahre Windkraftausschlusszonen. In den acht Gemeinden bestehen derzeit (Stand: Mai 2013) sieben alte Anlagen, fünf davon im Grenzbereich Marchegg/Engelhartstetten und zwei Einzelanlagen in Eckartsau. Nur in fünf von acht Gemeinden ist die Errichtung von neuen Windparks möglich. In den Gemeinden Eckartsau, Haringsee und Marchegg wird als Teil des ausgehandelten Kompromisses zu Gunsten des Vogelschutzes auf die Errichtung von neuen Windparks in den nächsten 15 Jahren völlig verzichtet. Die Ergebnisse der Zonierung (auch der geplanten Windkraftstandorte, die eventuell in einigen Jahren neu diskutiert werden können) wurden mit der Bitte um Berücksichtigung am an das Büro Knoll als Karte und Shape file geschickt. 18

20 Wichmann, Denner/BirdLife Österreich Abbildung 3: Überblick über die Windkraftausschlusszone aufgrund von Abstandsregelungen, der Windkraftausschlusszone aus Sicht des Vogelschutzes und der Windkraftvorbehaltszone aus Sicht des 19

21 Vogelschutzes in acht Gemeinden im Marchfeld inklusive der bestehenden bzw. geplanten Windkraftanlagen (aus Raab et al. 2013). Markgrafneusiedl (152) Dieses Gebiet ist Teil des Natura2000 Gebiets Sandbodenzone und Praterterrasse. Der darin liegende Komplex aus Schottergruben beherbergt die bedeutendste Population des Triels im Marchfeld. Natura2000 Gebiet Donauauen Östlich von Wien, Nationalpark Donau Auen (8) Die ausgedehnten Auwaldgebiete sind Brutgebiet einer Reihe windkraftrelevanter Vogelarten, die hier auch national bedeutende Brutbestände aufweisen (Dvorak 2009). Mit Seeadler, Kaiseradler, Weißstorch und Schwarzmilan finden sich hier Arten mit sehr hoher Naturschutzrelevanz. Pufferzone Nationalpark Donau Auen (9) Der Nationalpark Donau Auen ist als flussbegleitender Auwald in seiner Form eine eher schmale, langgestrecke Fläche. Dies bedingt, dass evenutelle randliche Störeinflüsse weit in das Gebiet einwirken können, wie es im Falle von Windkraftanlagen der Fall wäre, und die Schutzgüter gefährdet. Es wurde somit eine Ausschlusszone entlang des Nationalparks definiert. Zentraler und westlicher Matzner Wald und Hochleithenwald (10) Aufgrund aktueller Brutzeitbeobachtungen des Schwarzstorchs im Matzner Wald ist dieses Großwaldgebiet als Ausschlusszone ausgewiesen. Entlang des nördlichen Waldrandes wurde auf eine 1 km Pufferzone verzichtet, da sich hier bereits mehrere Windparks in Planung befinden bzw. bereits bestehen. Der unmittelbar im Westen gelegene Hochleithenwald ist aufgrund seiner ausgedehnten, ökologisch wertvollen Eichenbestände, die historisch belegt z.b. Vorkommen von Rotmilan und Sakerfalke beherbergten und weiterhin für diese Arten hohe Brutplatzeignung aufweisen, ebenfalls Ausschlusszone. Selbiges gilt für den Korridor zwischen diesen wichtigen Waldgebieten, um einen ungehinderten Austausch von Großvögeln zu gewährleisten sowie das im Süden angrenzende, abwechslungsreiche Kulturland zwischen Pillichsdorf und Auersthal. Ein telemetrierter Kaiseradler nutzte im Oktober 2013 die Waldschläge des nördlichen Hochleithenwaldes als Rast und Übernachtungsplatz. Dies unterstreicht die Bedeutung der Großwälder in Weinviertel als Brut und Ruheplatz für Greife und Schwarzstörche. Großraum Nexinger Teiche (11) Dieser Bereich gilt als Gebiet mit Ausgleichsmaßnahmen für das 2012 entdeckte Brutpaar des Rotmilans. Im Zuge einer kleinregionalen Studie sowie des UVP Verfahrens (Kennzeichen RU4 U 666) wurde dieses Gebiet räumlich definiert, um künftig durch Ausgleichsmaßnahmen für den Rotmilan aufgewertet zu werden. Es ergibt sich daraus die Ausweisung als Ausschlusszone. Großraum Kühbodenwald (12) Das seit mind im Kühbodenwald ansässige Brutpaar des Schwarzstorchs bedingt eine großflächige Ausschlusszone, die teilweise bereits im UVP Verfahren mit dem Kennzeichen RU4 U 666 festgelegt wurde. Ein ungehinderter Ausflugskorridor nach Nordwesten muss erhalten bleiben, da in dieser Richtung Ausgleichsmaßnahmen für das Brutpaar angelegt werden. Da grundsätzlich nicht nur der Brutplatz, sondern der gesamte Brutwald eine windkraftfreie Pufferzone aufweisen 20

22 muss, wurde eine solche auch nach Süden eingerichtet. Die bereits durch Windkraftanlagen vorbelasteten Flächen im Osten und Nordosten sind hingegen Vorbehaltszonen. Höhenrücken Leiser Berge bis Paasdorf (13) Diese Waldflächen sind teilweise als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen, besitzen ein hohes Brutplatzpotential für Schwarzstorch und Rotmilan und liegen im Nahbereich von Flächen mit Ausgleichsmaßnahmen zur Förderung des Schwarzstorchs. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sowie zur Vermeidung ökologischer Fallen sind sowohl die Waldflächen, als auch ein 1 km Puffer entlang der Waldränder als Ausschlusszonen ausgewiesen. Großwald Asparn/Zaya Wultendorf (13) 2013 gelang hier der Nachweis eines ansässigen Paares des Rotmilans, des Weiteren lassen Sichtungen von flüggen Jungvögeln des Schwarzstorchs auf ein mögliches Brutvorkommen schließen. Für beide Arten wurde das gesamte Waldgebiet als Ausschlusszone definiert, ebenfalls ein 1 km Puffer entlang der Waldränder. Falkensteiner Wald (13) Aus dem Falkensteiner Wald liegen seit vielen Jahren regelmäßige Brutzeitbeobachtungen von 1 2 Brutpaaren des Schwarzstorchs vor. Es handelt sich damit um eines regelmäßiges und stabiles Vorkommen der Art. Weiters gab es in den vergangenen Jahren konkrete Hinweise auf mögliche Brutansiedelungen des Seeadlers. Ebenfalls nicht auszuschließen ist eine Ansiedelung des Kaiseradlers, der in der angrenzenden Laaer Ebene mit drei bis vier Revieren bekannt ist. Regelmäßig wurde hier ein immatures Paar des Kaiseradlers gesichtet. Laaer Becken (14) Das Laaer Becken ist das letzte große und überregional bedeutende Überwinterungsgebiet von Greifvögeln in Ostösterreich, das noch nicht durch Windkraftanlagen vorbelastet ist (Laber & Zuna Kratky 2005). Der Raufußbussard erreicht hier seine höchsten Dichten Österreichs. Noch bedeutender und von nationaler Bedeutung sind die Brutvorkommen von Kaiseradler und Sakerfalke, die mit jeweils 3 4 Brutpaaren hier ansässig sind. Weiters stellt es während der Zugzeit in feuchten Jahren ein zentrales Gebiet für den Wasservogel und Limikolendurchzug dar, die die gefüllten Sutten in großen Zahlen als Rastplätze nutzen. Südrand Buchberg (15) Die Waldrand und Ausschlusszone erstreckt sich entlang eines sehr abwechslungsreichen und ökologisch hochwertigen Kulturlands bis zum Naturdenkmal Galgenberg Oberstinkenbrunn. Großwaldgebiet Hollabrunner Ernstbrunner Wald (13) Hierbei handelt es sich um eines der größten zusammenhängenden Eichenwaldgebiete Mitteleuropas. Aufgrund der Sichtungen in den vergangenen Jahren wird alleine der Bestand des Schwarzstorchs auf bis zu drei Brutpaare geschätzt. Definitiv belegt sind Bruten des Kaiseradlers, seit 2013 liegen auch Bruthinweise des Rotmilans vor. Untersuchungen von BirdLife Österreich im Jahr 2012 belegen eine wesentlich höhere Dichte ziehender Wespenbussarde entlang dieses Waldgebietes als über einem Referenzpunkt in der benachbarten offenen Kulturlandschaft 21

23 (Wichmann & Denner 2012). Aufgrund dieser Daten ist nicht nur der gesamte Waldbestand als Ausschlusszone zu werten, sondern ebenfalls eine 1 km Pufferzone entlang der Waldränder. Rohrwald (13) Ein im Jahr 2010 entdeckter, leider abgestürzter, Großhorst ist mit großer Wahrscheinlichkeit dem Schwarzstorch zuzuordnen. Kaiser und Seeadler gelten als Erbauer eher unwahrscheinlich, sind aber nicht auszuschließen. Der Rohrwald liegt auf einem Ausläufer der Flyschzone und ist daher für das Weinviertel eher untypisch von mehreren Bachläufen durchzogen. Es erhöht sich damit die Habitateignung für den Schwarzstorch. Weiters existiert entlang der den Rohrwald querenden Hochspannungsleitung ein Brutvorkommen des Sakerfalken. Diese Ausschlusszone umfasst daher neben dem Waldgebiet selbst auch einen Puffer von 1 km entlang der Waldränder. Kreutwald (16) Der Kreutwald ist wie der Rohrwald verhältnismäßig reich an Fließgewässern (in und um den Großwald), darunter dem im Abschnitt Kreuttal morphologisch weitgehend intakten Rußbach. Konkrete Nachweise des Schwarzstorchs fehlen bislang, was jedoch auf die geringe Beobachterdichte zurückzuführen ist. Das Lebensraumpotential für diese Art ist sehr hoch, weshalb das gesamte Großwaldgebiet als Ausschlusszone definiert wurde. Nördliches Tullner Feld (17) Dieser Bereich ist ein wichtiges Nahrungsgebiet der in den angrenzenden Auwäldern brütenden Kaiser und Seeadler sowie des Schwarzmilans und beherbergt weiters Brutvorkommen des Sakerfalken. Trotz zahlreicher Entwässerungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren sind in feuchteren Jahren große Wasserflächen ausgebildet, die vor allem während des Frühjahrs und Herbstzugs eine bedeutende Anzahl an Wasservögeln und Limikolen anziehen. Tullnerfelder Donau Auen (18) Dieses Europaschutzgebiet umfasst die Brutwälder von zwei Paaren des Kaiseradlers sowie mind. einem Paar des Seeadlers. Ein weteres Paar wird vermutet, konnte aber nie nachgewiesen werden. Konkrete Horstfunde des Schwarzmilans fehlen in den letzten Jahren, aber regelmäßige Beobachtungen über die gesamte Brutzeit deuten auf weiter bestehendes Brutvorkommen hin. Westliches Weinviertel (19) Natura2000 Gebiet mit national bedeutendem Brutvorkommen der Großtrappe von derzeit ca. 60 Individuen (Dvorak 2009, R. Raab schriftl.). Als weitere windkraftrelevante Arten sind hier Brutvorkommen des Sakerfalken und der Wiesenweihe zu nennen sowie aktuell vermehrte Hinweise auf eine mögliche Brutansiedelung des Kaiseradlers. Die letzten größeren Feuchtgebietskomplexe wie der Teichgraben Pulkau oder jene der Schmidaniederung bei Klein Reinprechtsdorf sind vor allem in nassen Jahren Brutgebiet für Bekassine und Tüpfelsumpfhuhn. Pufferzone Westliches Weinviertel (20) Ausgehend von der Ausschlusszone Westliches Weinviertel dient die Pufferzone als Jagdgebiet für die Brutvorkommen der Wiesenweihe des Natura 2000 Gebiets Westliches Weinviertel. Es liegen 22

24 sogar Bruthinweise der Art in der Pufferzone vor. Weiters gibt es regelmäßige und zahlreiche Sichtungen der Großtrappe. Platt Zellerndorf (21) Dieser Korridor verbindet das Natura2000 Gebiet Westliches Weinviertel mit dem Laaer Becken und dient vor allem dem ungehinderten Austausch der Großtrappe. Weiters brütet hier mind. ein Paar des Sakerfalken und der Wiesenweihe, für den Raubwürger liegen Brutzeitbeobachtungen vor. WALDVIERTEL Neupölla (104) Dieses Gebiet beherbergt gleich eine Reihe windkraftrelevanter Vogelarten. Als Brutvögel kommen Wiesenweihe (2013 ein Paar) und Weißstorch vor. Hier liegen drei bekannte Brutplätze des Raubwürgers sowie weitere Revierlokalitäten unverpaarter Einzelvögel (im Zeitraum bis zu drei Reviere bzw. Brutpaare). Weiters finden hier regelmäßige Flugbewegungen des Seeadlers sowie Schlafplatzflüge der Kornweihe statt. Das Gebiet fällt weiters in die Dispersionszone des Birkhuhns. Horner Becken (113) Das Horner Becken beherbergt Vorkommen der windkraftrelevanten Arten Weißstorch, Wiesenweihe (bis zu vier Brutpaare ), Kornweihe und Raubwürger. Für letztere zwei Arten ist hinsichtlich Überwinterung und Wintervorkommen auch das gegenüber den Hochflächen des Waldviertels mildere Winterklima des Horner Beckens besonders zu beachten (etwa auch für Ausweichbewegungen innerhalb des Waldviertels relevant). Franzen (126) Dieser zwar recht schmale, aber langgezogene Streifen ist der Verbindungskorridor zwischen den drei Natura2000 Gebieten Tüpl Allentsteig, Westliches Waldviertel und Kamp und Kremstal. Westlich Eggenburg (98) In diesem Großraum liegen Brutgebiete von Korn (ein Paar) und Wiesenweihe (Flächenanteile von drei Brutgebieten bzw. drei Paaren), vom Ziegenmelker liegen ebenfalls Nachweise von Brutrevieren vor. Weiters fungiert dieser Raum als Verbindungskorridor zwischen den beiden Natura2000 Gebieten Westliches Weinviertel und Krems und Kamptal. Mittleres Kamptal sowie unteres Krems und Kamptal (22) Natura2000 Gebiete mit national bedeutenden Brutvorkommen von windkraftrelevanten Arten wie Schwarzstorch, Wespenbussard, Wanderfalke, Uhu, Kornweihe, Wiesenweihe, Raubwürger und Ziegenmelker. Lebensraumkomplex Nationalpark Thayatal (23) Aufgrund der durch den Nationalpark störungsberuhigten Wälder sowie der Nähe zur Thaya konnte sich hier eines der Kernvorkommen des Schwarzstorchs im Waldviertel etablieren, und dieses ist 23

25 mittlerweile auch für Seeadler und Kornweihe ein wichtiges Nahrungsgebiet. Die vorgelagerte Kulturlandschaft ist Brutgebiet des Raubwürgers. Riegersburg Felling (24) Diese Kulturlandschaft im Vorland des Nationalparks Thayatal ist Brutgebiet des Raubwürgers sowie Jagdgebiet des angrenzend brütenden Seeadlers sowie von Korn und Wiesenweihe und Sakerfalke. Waldgebiet östlich Langau (25) An der Nordgrenze dieses Waldgebietes liegt ein Brutplatz eines Paares des Seeadlers, dessen Aktionsraum sich auch nach Süden erstreckt. Vor allem zur Zeit der Jungendispersion werden Flächen im Umkreis von etwa 3 km um den Brutplatz von den unerfahrenen und im Flugverhalten noch wenig gesicherten Jungvögeln beflogen (vgl. 3 km Zone Langgemach & Dürr 2012). Eine Verlegung des Horstes nach Süden kann nicht ausgeschlossen werden. Aktuell liegt der Horst in einem Bauernwald, der jederzeit genutzt werden kann. Von der Kornweihe stammt einer der wenigen österreichischen Brutnachweise aus dem Bereich der Forsthausallee (2012; 2013 Paarbeobachtung in der näheren Umgebung im April). Weiters liegen seit 2010 zwei Nachweise von Horstfunden des Schwarzstorchs vor, welche in Zusammenhang mit den Vorkommen im Nationalpark Thayatal zu sehen sind. Kulturland Langau (26) Hier liegen gleich sieben bekannte Brutlokalitäten des Raubwürgers, wo früher pro Jahr bis zu drei Brutpaare brüteten, seit 2008 wurden nur noch einzelne Reviere bzw. Bruten nachgewiesen. Hier befinden sich außerdem wichtige Brut und Jagdgebiete von Korn (2012 ein Paar) und Wiesenweihe (brutzeitlicher Aufenthalt von ca. bis zu 6 Individuen, fast alljährlich Bruten feststellbar; außerdem Nahrungsgäste aus dem benachbarten Tschechien. Raabs/Thaya Drosendorf (27) Dieses sehr große Areal umfasst die Kerngebiete der Waldviertler Brutvorkommen von Raubwürger (zuletzt Reviere; vor wenigen Jahren noch bis zu 12 Brutpaare; zunehmend stark wechselnde Brutlokalitäten), Korn (2012 drei Paare) und Wiesenweihe (seit 2008 fluktuierend zwischen 8 und 14 Paaren). Als weitere windkraftrelevante Arten brüten hier ein Paar Seeadler, Weiß und Schwarzstorch (mehrere Paare entlang des Thayatals und in umliegenden größeren Waldgebieten). Geras (28) Hier liegen die Nahrungsflächen des in Geras ansässigen Brutpaares des Weißstorchs. Weiters dient das Gebiet der Wiesenweihe sowie einem angrenzenden Brutpaar des Seeadlers als Jagdgebiet. Sasswald (29) Im Bereich der Unteren Sass gelang 2013 eine erfolgreiche Brut des Seeadlers. Beobachtungen belegen Flugbewegungen der Art bis südlich Japons. Nachbrutzeitlich nutzen die Alt und Jungvögel das Kulturland westlich des Sasswalds. Zur Zeit der ersten Wochen der Jungendispersion sind die Jungvögel besonders durch Kollision gefährdet, da sie sehr ungelenk sind. Von Nutzen der Höhenrücken des Sasswaldes muss ausgegangen werden. Eine Horstverlagerung zu anderen Flächen im Wald ist in den nächsten Jahren nicht auszuschließen. Das an der Südseite vorgelagerte Kulturland ist als Raubwürger Brutgebiet bekannt. 24

26 Irnfritz (30) Trotz der Heimlichkeit der Kornweihe wurden schon in zwei Jahren (2007 und 2012) eindeutige Bruthinweise der Art gefunden. Die Beobachtungen reichen von Westen bis nach Osten des Gebietes. Bruten der Kornweihe sind sehr schwer und nur mit großem Aufwand zu entdecken, daher kann in beiden Jahren von Bruten ausgegangen werden. Weiters finden sich in zumindest zwei Waldbereichen Brutvorkommen des Ziegenmelkers, wobei auch mit mehr Nachweisen zu rechnen ist, da die Beobachtungen nur im Rahmen von Fledermauskartierungen bzw. durch Zufallsbeobachtungen gemacht wurden. Bei entsprechenden Bedingungen können die Bruten auch auf feuchteren Standorten zu finden sein, sofern erhöhte Brutplätze vorhanden sind. Der nördliche Teil gehört wiederum zum Aktionsraum des im Sasswald brütenden Seeadlerpaares. Wild (31) Dieses großflächig von feuchten und anmoorigen Flächen durchsetze Gebiet ist Brut und Jagdgebiet für eine Reihe windkraftrelevanter Vogelarten wie Korn und Wiesenweihe, Raubwürger und Ziegenmelker. Groß Siegharts (32) Diese Ausschlusszone wurde in erster Linie für das hier ansässige Brutpaar des Weißstorchs ausgewiesen und umfasst dessen Brutplatz sowie die Nahrungsgebiete. Diese Zone ist im Anschluss zu der Ausschlusszone Raabs/Thaya Drosendorf (27) zu sehen. Westlich Japons (33) Die Ausschlusszone umgibt den Windpark Japons, der in einem Wiesenweihen Brutgebiet errichtet wurde und aus dem eine Meldung eines kollidierten Weißstorchs stammt. Außer jenen der Wiesenweihe liegen hier ebenso Brutplätze des Raubwürgers, weiters nutzen Seeadler und Kornweihen das Gebiet zur Jagd. Waidhofen an der Thaya (34) Diese Ausschlusszone wurde in erster Linie für das hier ansässige Brutpaar des Weißstorchs ausgewiesen und umfasst dessen Brutplatz sowie die Nahrungsgebiete. Diese Fläche ist in direkter Verbindung mit der Ausschlusszone (35) und dem Natura2000 Gebiete im Waldviertel (45). Thaya (35) Hier befinden sich sowohl Jagd, als auch Brutgebiete der Wiesenweihe (ein bis zwei Paare) sowie Vorkommen des Raubwürgers (ein Revier bzw. mehrere geeignete Brutlokalitäten). Kautzen (36) Hier liegen Brutvorkommen des Raubwürgers (ein Revier bzw. zwei geeignete Brutlokalitäten; mehrfach eine erfolgreiche Brut) sowie in einigen Bereichen Reviere der Heidelerche ( 3 Rev.). Westlich Litschau (37) Ausschlusszone aufgrund eines Brutreviers des Seeadlers, das seit mind existiert und 2013 zwei flügge Jungvögel hervorbrachte. 25

27 Heidenreichstein (38) Diese von Teichlandschaften und Feuchtwiesen geprägte Landschaft ist Brutgebiet von einem Paar Seeadler sowie Aktionsraum des Weißstorchs. Brand Teich (39) Im Gebiet des angrenzenden Brünau Teiches bestand für 2013 starker Brutverdacht des Seeadlers. Die Teichlandschaft rund um den Brandteich gilt als Jagdfläche des Seeadlers und muss daher als Ausschlusszone ausgewiesen werden. Weiters ist dieses Areal ein wichtiges Gebiet für Wasservögel sowie den Schwarzstorch. Pfaffenschlag Gebharts (40) Diese Ausschlusszone umfasst Teile des Natura2000 Gebiets Westliches Waldviertel, darunter national bedeutende Teiche wie Gebhartsteich, Haslauerteich und Winkelauerteich. Sie fungieren als wichtige Nahrungsgebiete des Seeadlers und haben ebenso hohe Bedeutung für Wasservögel. Schrems Gebharts (41) Moorlandschaften, Feuchtwiesenkomplexe und Feuchtwälder sind ausschlaggebend für die hohe Anzahl windkraftrelevanter Vogelarten in diesem Gebiet. Neben einem der letzten Brutvorkommen der Bekassine in Niederösterreich und Österreichs hat das Gebiet auch hohe Bedeutung für den Schwarz und Weißstorch sowie den südlich von Schrems brütenden Seeadler. Gmünd (42) Diese Ausschlusszone umgibt Teile des Natura2000 Gebiets Westliches Waldviertel und steht in Zusammenhang mit dem Flusstal der Lainsitz. Dieses Fließgewässer ist in diesem Raum das zentrale Nahrungsgebiet für Seeadler, Weiß und Schwarzstorch und von überregionaler Bedeutung für Wasservögel. Vitis Windigsteig (43) Diese von Teichen und Feuchtwäldern geprägte Landschaft beherbergt aktuelle Brutvorkommen von Weiß und Schwarzstorch, deren Nahrungshabitate sich ebenfalls in diesem Raum befinden. Jagenbach (44) Ausschlusszone aufgrund der Brutreviere des Raubwürgers sowie wichtiger Nahrungsgebiete von Weiß und Schwarzstorch. Vereinzelt werden in den Feuchtwiesengebieten auch vom Wachtelkönig Reviere besetzt. Natura2000 Gebiete im Waldviertel (45) Diese ausgewiesenen Flächen umfassen drei Natura2000 Gebiete im Waldviertel: Die für die Ausschlusszone bedeutendsten Lebensräume stellen zweifellos die Teichlandschaften und andere Feuchtgebiete des Gebiets Waldviertler Teiche dar (vgl. Dvorak 2009). Diese beherbergen national bedeutende Brutbestände von Weiß und Schwarzstorch, Wachtelkönig und seit einigen Jahren auch des Seeadlers. 26

28 Das Westliche Waldviertel zeichnet sich durch ineinander verzahnte Wälder, Waldinseln und Offenlandbereiche aus mit bedeutenden Vorkommen von Weiß und Schwarzstorch, Wachtelkönig, Heidelerche und Uhu. Das Südliche Waldviertel umfasst vor allem das Hochplateau im Großraum Ottenschlag sowie die breiten Talsenken der Urdonau. Schwarzstorch und Wachtelkönig haben in dem Gebiet national bedeutende Bestände. Kamptal nördlich Dietharts (46) Am Flusskorridor entlang des Kamps befinden sich Teile des Waldviertler Kernvorkommens des Schwarzstorchs, zusätzlich tritt hier auch der Wanderfalke auf. Zwettl Ottensteiner Stausee (47) Hier brüten insgesamt drei Paare des Weißstorchs. Die permantene Anwesenheit von Seeadlern deutet möglicherweise in den nächsten Jahren auf eine Brutansiedelung hin. Bemerkenswert sind ebenso Beobachtungen übersommernder Fischadler. Rudmannser Teich und Kamptal sind wichtige Brut und Rastgebiet von Wasservögeln. Natura2000 Gebiet Truppenübungsplatz Allentsteig (48) Durch die großflächige, höchstens extensive Bewirtschaftung der offenen Landschaftsteile beherbergt der TÜPL Allentsteig eine Reihe national bedeutender Brutvorkommen, darunter jene des Schwarzstorchs, Seeadlers, Raubwürgers, Wachtelkönigs und der Bekassine sowie dem letzten regelmäßigen Vorkommen des Birkhuhns im Waldviertel (vgl. Dvorak 2009). Nordwestrand Truppenübungsplatz Allentsteig (49) In unmittelbarem Anschluss an das Naturs2000 Gebiet gelegen weist diese Ausschlusszone eine ähnliche Garnitur windkraftrelevanter Vogelarten auf. Es gilt als Dispersionsgebiet für das Birkhuhn und beherbergt Nahrungsflächen für Seeadler, Weiß und Schwarzstorch. Auch ist hier mit Brutvorkommen des Wachtelkönigs zu rechnen. Kremstal (50) Das Kremstal ist ein tief eingeschnittenes Flusstal, dessen Hänge mit störungsarmen, laubholzreichen Wäldern bestanden sind. Es verfügt mit der Großen Krems sowie einer Vielzahl an kleineren Zubringern über ein dichtes Netz an Fließgewässern. Diese Faktoren bedingen, dass sich hier eines der Kernvorkommen des Schwarzstorchs im Waldviertel etablieren konnte. Natura2000 Gebiet Wachau Jauerling (51) Das Europaschutzgebiet beherbergt national bedeutende Bestände des Uhus sowie der Heidelerche (vgl. Dvorak 2009). Als weitere windkraftrelevante Vogelarten kommen im Gebiet Schwarzstorch, Ziegenmelker und Wespenbussard als Brutvögel vor. 27

29 MOSTVIERTEL Natura2000 Gebiet Machland Süd (52) Diese Talniederung südlich der Donau ist stark von Wasser geprägt. Die wichtigsten Lebensräume sind Mähwiesen, wassergefüllte Senken und Auwälder. Als national bedeutende Bestände wurden hier jene des Wachtelkönigs festgestellt (vgl. Dvorak 2009). Leider ist der Große Brachvogel vor kurzem ausgestorben Pfiffinger (2012). Bei entsprechender Bewirtschaftung ist eine Rückkehr aber möglich. Natura2000 Gebiet Ötscher Dürrenstein (53) Dieses in vielen Bereichen nur schwer zugängliche Wildnisgebiet ist Brutgebiet von Schwarzstorch, Steinadler und Wanderfalke (vgl. Dvorak 2009). Diese Arten sind hier mit national bedeutenden Brutbeständen vertreten. Natura2000 Gebiet Pielachtal (54) Die in diesem Schutzgebiet erfassen Lebensräume betreffen überwiegend den Flussraum. Von nationaler Bedeutung sin daher die Brutvorkommen von Arten wie Weißsternigem Blaukehlchen, Eisvogel und Flussuferläufer, weitere Brutvögel sind u.a. Schwarzstorch und Kiebitz (vgl. Dvorak 2009). Wienerwald Thermenregion (55) Aufgrund der großen, flächigen Ausdehnung sowie des hohen Waldanteils (seit 2005 als Biosphärenpark ausgewiesen) sind es gerade die windkraftrelevanten Waldvogelarten, die hier national bedeutende Bestände ausbilden. Die betrifft sowohl den Schwarzstorch, als auch den Wespenbussard, weiters auch eine Reihe von Spechtarten, allen voran den Weißrückenspecht. Die extensiven Wiesenflächen werden von bis zu 50 Revieren des Wachtelkönigs besiedelt.weiters ist das Gebiet Teil des Biosphärenparks Wienerwald. Natura2000 Gebiet Nordöstliche Randalpen (56) Das Vogelschutzgebiet besteht neben weiträumigem Offenland vor allem aus Waldgebieten, die größtenteils aus Schwarzkiefernwäldern bestehen. Es beherbergt bedeutende Bestände von Wachtelkönig, Ziegenmelker, Schwarzstorch, Uhu, Heidelerche und Wespenbussard (vgl. Dvorak 2009). Alpiner Raum Niederösterreichs In dem knapp bemessenen Zeitraum der Zonierung war es nicht im Detail möglich, für alle in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten mit Risikopotential aktuelle Verbreitungskarten zu erstellen. Die Nicht Ausweisung von Ausschlusszonen in den Alpen bedeutet daher nicht von Vornherein, dass hier nicht mit Konfliktarten zu rechnen ist. Sollte der Zonierungsvorschlag von Knollconsult Umweltplanung letztendlich vom NÖ Landtag beschlossen werden, der all jene Gebiete über m Seehöhe als Ausschlusszonen ausweist, so wären damit ein Großteil der alpinen Vorkommen windkraftsensiblen Arten Alpenschneehuhn, Auerhuhn, Birkhuhn, Steinadler und Wanderfalke abgedeckt, wobei jedoch anzumerken ist, dass Brutvorkommen einiger der genannten Arten auch deutlich unter m Seehöhe liegen! 28

30 INDUSTRIEVIERTEL Rauchenwarth (141) Das hier bestehende Vorkommen der Großtrappe erfordert die Ausweisung einer Ausschlusszone. Korridore Höflein Prellenkirchen (57) Der Raum zwischen Prellenkirchen und Höflein ist bereits durch eine Reihe teils großer Windparks vorbelastet. Gleichzeitig ist dies gerade jenes Gebiet, dass als Flugkorridor zwischen den March Thaya Auen sowie den wichtigen Brut und Rastgebieten im Nordburgenland Bedeutung hat. Aus diesem Grund ist es notwendig, die wenigen noch verbliebenen, z.t. sehr engen Korridore zwischen den Windparks offen zu halten, um zumindest in einigen Bereichen diese Bedeutung zu erhalten. Die Ausschlusszone am Südrand des Spitzerberges führt als Korridor über Prellenkirchen und Deutsch Haslau ins Burgenland (M. Dvorak mündl.). Dies wurde in der Karte nicht dargestellt. Leitha (58) Durch die Breite und Ausgestaltung des flussbegleitenden Auwaldes sowie durch die generelle Leitlinienfunkton des Flusses Leitha ist es notwendig, entlang seines Verlaufs in einem Abstand von 500 m beiderseits eine Ausschlusszone zu definieren. Vor allem durchziehende Arten, insbesondere jene mit Windkraftrelevanz, können durch zu nahe am Fluss errichtete Windparks beeinträchtigt werden. Zu diesen Arten zählen vor allem Großvögel wie Schwarzstorch, Schwarzmilan oder Fischadler. Einige Abschnitte liegen im Natura2000 Gebiet Feuchte Ebene. Die anschließende 250 m breite Vorbehaltszone ist sehr genau zu untersuchen (s. Kapitel 5 Vorbehaltszonen). Beim Reisenbach wurde aufgrund eines sehr starken Greifvogeldurchzugs im laufenden UVP Verfahren eine 750 m breite Ausschlusszone verankert. Reisenberg (59) Diese Ausschlusszone soll den ungehinderten Austausch windkraftrelevanter Vogelarten zwischen den Natura2000 Gebieten entlang der Leitha und dem bedeutenden Feuchtwiesen bzw. Niedermoorgebiet um Moosbrunn sicherstellen. Vor allem Arten der Feuchtflächen insbesondere der Große Brachvogel und andere Limikolen wechseln zwischen den Gebieten. Reisenbach (60) Im Zuge einer ornithologischen Untersuchung im Rahmen eines UVP Verfahrens (RU4 U 655/ ) wurde aufgrund eines überregional bedeutenden Greifvogeldurchzugs ein 750m Puffer entlang des Reisenbachs vorgeschrieben. Mannersdorf (61) Dieser Komplex aus Feuchtwiesen, Feuchtbrachen und zeitweise vernässten Äckern zählt zu den wichtigsten Gebieten für den Vogelschutz in der Feuchten Ebene und beherbergt u.a. den Großen Brachvogel, Tüpfelsumpfhuhn, Sumpfohreule, Wachtelkönig, in nassen Jahren brutverdächtige Bekassinen sowie diverse Limikolenarten auf dem Durchzug (vgl. Dvorak 2009). 29

31 Moosbrunn (62) Westlich an das Natura2000 Gebiet Feuchte Ebene angrenzend, liegen hier unmittelbar an den bekannten Brutplatzbereich (Kotlust, Brunnlust) zentrale Jagdgebiete der Wiesenweihe. Außerdem nutzt hier der Große Brachvogel das Gebiet zur Nahrungssuche. Des Weiteren befinden sich hier wichtige Durchzugs und Brutplätze diverser Limikolenarten. Flugplatz Bad Vöslau (63) Das hier ansässige Brutpaar des Großen Brachvogels bedingt eine Ausweisung als Ausschlusszone. Kalter Gang östlich Neurißhof (64) Diese Ausschlusszone dient der Sicherung des Austauschs zwischen den Schutzgebieten Großmittel und Krautgärten mit den Schutzgütern Wiesenweihe und Großem Brachvogel. Fischa nördlich Pottendorf (65) Die Vernässungen entlang der Fischa sind bedeutende Rastplätze für Limikolenarten auf dem Durchzug und beherbergen einige Kolonien des Kiebitzes. Die Fischa selbst ist eine wichtige Leitlinie für wassergebundene und windkraftrelevante Vogelarten wie z.b. Silberreiher. Natura2000 Gebiet Steinfeld (66) Die ausgedehnten Steppenrasen beherbergen national bedeutende Bestände von Triel, Ziegenmelker, Großem Brachvogel und Heidelerche (vgl. Dvorak 2009). Das Polygon Steinfeld wurde in der Zonierungskarte um das Flugfeld Wiener Neustadt erweitert, da es sich hierbei um eine Lebensraumeinheit handelt. Natura2000 Gebiet Feuchte Ebene (67+ angrenzende Fläche Nr. 68) Dieses auf mehrere Teilgebiete gestückelte Europaschutzgebiet wird durch Feuchtwiesen, Niedermoorreste und Auwälder charakterisiert. Diesen Lebensräumen entsprechend liegen hier bedeutende Brutbestände von Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Großem Brachvogel, Wiesenweihe und Rotschenkel (vgl. Dvorak 2009). Weiters sind die oft großflächigen Vernässungen wichtiger Rastplatz für durchziehende Limikolenarten und Nahrungsfläche für eine Reihe von Wasservögeln. Eine angrenzende Fläche wurde ebenfalls als Jagdgebiet der Wiesenweihe als Ausschlusszone definiert. 5 Beschreibung der Vorbehaltszonen 5.1 Allgemeine Vorbehaltszonen Diese Gebiete liegen entweder unmittelbar an der Peripherie ausgewiesener ornithologisch begründeter Ausschlusszonen oder in solchen Regionen, aus denen nur wenige Daten vorliegen, wo jedoch aufgrund verschiedener Gegebenheiten und Beobachtungen davon ausgegangen werden kann, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit windkraftrelevante Vogelarten auftreten können. Es ist in diesen Gebieten bei Planungen von Windkraftanlagen somit eine deutlich intensivere Untersuchung durchzuführen als in den Flächen ohne jegliche Zone. Die Methode ist auf die jeweils vorkommenden 30

32 Arten zu adaptieren. Sofern nicht anders in der jeweiligen Gebietsbeschreibung angeführt, muss eine ausreichende Datenlage über mind. zwei Brutperioden vorhanden sein. Dies ist notwendig, da es sich zumeist um Arten handelt, die zwischen den Jahren fluktuieren, ihre Aktionsräume zwischen den Jahren verändern oder eine starke räumliche und zeitliche Dynamik des Auftretens aufweisen (z.b. Wiesenweihe, aktuell Rotmilan Weinviertel, etc.). Bereits vorhandene Daten sollten herangezogen werden. Es ist auch angeraten, lokale Ornithologen wie auch Artenexperten für Informationen zu kontaktieren. Die Ziffern neben den jeweiligen Teilgebieten sind ident mit der ID Nummer der Polygone in der Zonierungskarte. WEINVIERTEL Poysbrunn (70, 76, 79) Dieses Gebiet liegt am Rande des Korridors zwischen der Bernhardsthaler Ebene und dem Laaer Becken. Es ist hier mit verstärktem Auftreten von Kaiser und Seeadler sowie dem Rotmilan zu rechnen. Aufgrund der seit 2010 feststellbaren Ausbreitungstendenz ist vor allem beim Rotmilan auf mögliche Brutansiedlungen in den umliegenden Waldgebieten zu achten. Eine solche kann jedoch auch bei den beiden erwähnten Adlerarten nicht ausgeschlossen werden. Das Großwaldgebiet rund um Falkenstein beherbergt 1 2 Brutpaare des Schwarzstorchs. Bei dieser Art gilt es zu eruieren, ob und in wieweit Nahrungsflüge in Richtung der Teichanlagen auf südmährischer Seite erfolgen. Maustrenk Kettlasbrunn (150) Aus diesem Raum liegen mehrere Funksignale eines telemetrierten Kaiseradlers vor. Um ein allfälliges regelmäßiges Auftreten dieser Art sowie sonstiger relevanter Vogelarten zu eruieren, sind intensivierte Untersuchungen in diesem Raum notwendig. Steinberg Dürnkrut West Hausbrunn (149) Diese Flächen liegen im erweiterten Vorland der March Thaya Region. Beobachtungs und Telemetriedaten von Rotmilan und Kaiseradler weisen eine z. T. intensive Nutzung dieser Flächen nach. Auch andere gefährdete Greifvogelarten wie Seeadler oder Schwarzmilan treten auf. Die Häufigkeit des Auftretens sowie die Raumnutzung windkraftrelevanter Vogelarten mit Schwerpunkt auf Greifvogelarten sind im Rahmen der Untersuchungen zu UVPs zu erfassen. Weiters muss bei Erweiterungen bzw. Verdichtungen von bestehenden Windparks ein laufendes, umfangreiches Kollisionsmonitoring durchgeführt werden. Dies gilt nicht nur für die neu errichteten Anlagen, sondern auch für die schon bestehenden. So wurde schon ein kollidierter Schwarzstorch im Windpark Dürnkrut West gefunden (A. Traxler & S. Wegleitner mündl.). Verschiedene Telemetriedaten von Kaiseradlern weisen darauf hin, dass Windparks zunehmend vermieden werden (M. Horváth & M. Pommer schriftl., Daten BirdLife Österreich). Dies bedeutet einen Lebensraumverlust, der in Zukunft bei den Kulminationseffekten von Windparks zu beachten ist. In den bewaldeten Bereichen gilt es nach allfälligen Brutvorkommen windkraftrelevanter Großvogelarten im Umkreis von drei Kilometern um den geplanten Windpark zu suchen. 31

33 Götzendorf Waidendorf (145) Diese Vorbehaltszone liegt sowohl im Nahbereich der March, als auch den Matzner Waldes. Hier ist besonders die Raumnutzung durch Kaiseradler und Rotmilan sowie des Schwarzstorchs zu untersuchen. Gemeindewald Ebenthal (116) Der Matzner Wald ist aufgrund sowohl bestehender, als auch in absehbarer Zeit errichteter Windparks bereits stark vorbelastet. Bei Planungen im Waldgebiet selbst sind daher über mind. zwei Brutsaisonen umfangreiche Untersuchungen zu Brutvorkommen und Raumnutzung von Rotmilan, Kaiseradler, Schwarzstorch sowie weiterer waldbewohnender Vogelarten mit Risikopotential anzustellen. Hohenruppersdorf Groß Schweinbarth (134) Hier gilt es bereits im Vorfeld abzuklären, ob sich im Umkreis von mindestens 3 km die nächsten Brutvorkommen windkraftsensibler Großvögel wie Schwarzstorch, Rotmilan, etc. befinden. Weiters ist deren Raumnutzungsverhalten detailliert zu dokumentieren. Nördliches und westliches Vorland Hochleithenwald (77) Der Hochleithenwald ist einer der größten Eichenwälder des Weinviertels. Es ist hier mit Vorkommen des Schwarzstorches zu rechnen, weiters liegen bereits weiter zurückliegende Fälle auf Brutverdacht des Rotmilans vor. Ein in Ungarn besenderter Kaiseradler nutzte eine größere Schlagfläche als Übernachtungsgebiet (Vorliegen von Funksignalen). Aus diesem Grund sind die Bereiche im nördlichen und westlichen Anschluss an dieses Waldgebiet auf die Raumnutzung der genannten und allfälliger weiterer windkraftsensibler Arten hin zu untersuchen, vor allem die Achse Hochleithenwald Russbachtal. Es ist anzunehmen, dass der Hochleithenwald eine bedeutende Leitlinie für den Greifvogelzug darstellt. Auch dies sollte intensiver untersucht werden. Waldrand Großwald nördlich Mistelbach (133) Aufgrund von Brutzeitbeobachtungen adulter Schwarzstörche in diesem störungsberuhigten Großwald gilt dieser als mögliches Bruthabitat. Dennoch sind vor allem der östliche und nordöstliche Teil durch mehrere zusammenhängende Windparks bereits stark vorbelastet und entwertet. Im Falle einer teilweisen oder völligen Verbauung des nördlichen Waldrandes durch Windkraftanlagen kann aufgrund kumulativer Effekte von einer erheblichen Eingriffswirkung auf diesen Waldstandort ausgegangen werden. Die Vorbehaltszone umfasst daher die bereits bestehenden Windparkflächen, als auch noch unverbaute Windkraft Potentialflächen. Hagenbrunn (92) Hier sind es die Leitungstrassen, die auf mögliche Brutvorkommen des Sakerfalken untersucht werden müssen. Eine einjährige, aber intensive und großräumig durchgeführte Nachsuche erscheint hier als ausreichender Zeitraum. Östlich Deutsch Wagram (142) Angrenzend an das Vorkommen bei Markgrafneusiedl ist bei allfälligen Planungen auf dieser Fläche besonders auf den Triel zu achten. 32

34 Sierndorf Niederhollabrunn (80) Vom Sakerfalken liegen hier einige Brutzeitsichtungen vor, konkrete Bruthinweise fehlen jedoch. Dennoch muss bei Planungen der Frage über ein mögliches Brutvorkommen des Sakerfalken nachgegangen werden. Auch hier scheint eine einjährige, aber intensive und großräumige Nachsuche nach möglichen Brutpaaren als ausreichend. Aspersdorf Maria Roggendorf (151) Der Landschaftsraum lässt hier auf mögliche Brutvorkommen von Sakerfalke und Wiesenweihe schließen, weiters kann auch ein zumindest unregelmäßiges Auftauchen von Kaiseradler und Großtrappe nicht ausgeschlossen werden. Auf diese Arten ist daher gezielt zu achten. Wegen der teils starken, jährlichen Bestandsschwankungen v.a. der Wiesenweihe sind die Untersuchungen auf mind. zwei Brutsaisonen auszudehnen. Haslach Altenmarkt im Thale (8) Diese Fläche ist von vielen kleinen und größeren Waldinseln durchzogen und liegt in unmittelbarer Nähe zum Ernstbrunner Wald. Aus Enzersdorf im Thale liegen Brutzeitbeobachtungen des Schwarzstorchs aus 2012 vor. Bei allfälligen Planungen ist daher nach Brutplätzen der Art zu suchen sowie die Raumnutzung zu eruieren. Weiters können hier auch Vorkommen von Rotmilan und ev. Kaiseradler nicht ausgeschlossen werden, sodass die Nachsuchen auch auf diese Arten auszudehnen sind. Mailberg Kammersdorf (117) Diese Fläche liegt im Anschluss an das Laaer Becken, das bedeutende Greifvogelbestände beherbergt. Bei Planungen in diesem Raum ist daher abzuklären, wie stark v.a. Sakerfalke und Kaiseradler das Gebiet frequentieren oder ob es mögliche Brutansiedelungen gibt. Hochfläche nördlich Wagram Tullner Feld (81) Die in den Tullnerfelder Donauauen bzw. dem nördlichen Tullner Feld brütenden Paare von Kaiseradler, Seeadler, Sakerfalke und Schwarzmilan nutzen auch diese Vorbehaltszone zur Nahrungssuche. Bei den Planungen ist daher abzuschätzen, inwiefern das Gebiet von Bedeutung für diese Arten als Jagdgebiet bzw. als Korridor zu den Nahrungsflächen ist. Weiters ist hier auf mögliche Vorkommen herumstreifender Großtrappen zu achten. Südlich Göllersdorf (82) Die Nahrungsflüge eines der Kaiseradlerpaare aus den Tullnerfelder Donauauen reichen z.t. bis nach Göllersdorf. Auch der Sakerfalke nutzt das Gebiet zur Jagd. Vor möglicher Planung eines Windparks ist zu ermitteln, welche Bedeutung das Gebiet für diese beiden Arten hat bzw. ob es möglicherweise bereits zu Brutansiedlungen gekommen ist. Dies trifft auch für den Rotmilan zu. 33

35 WALDVIERTEL Burgschleinitz (99) Die Kulturlandflächen sind über mind. zwei Brutperioden auf mögliche Wiesenweihenbruten hin zu untersuchen, weiters müssen die Raumnutzung von Kornweihe (ganzjährig) und Schwarzstorch ermittelt werden. Nördlich Sigmundsherberg (97) Aus diesem von mehreren Bachläufen durchzogenem Waldgebiet liegen Brutzeitbeobachtungen des Schwarzstorchs vor. Bei Untersuchungen ist sowohl auf mögliche Brutvorkommen zu achten, als auch auf die Raumnutzung v.a. entlang der Fließgewässer. Weitersfeld (96) Dieses Kulturland weist großes Brutplatzpotential für den Raubwürger auf. Über mind. zwei Brutsaisonen müssen daher gezielte Erhebungen zu ev. Brutvorkommen angestellt werden. Klein Ulrichschlag (130) Dieses Waldgebiet liegt inmitten der Brutgebiete von Korn und Wiesenweihe. Es muss daher im Vorfeld geklärt werden, wie oft die Waldflächen von diesen beiden Arten bei ihren Nahrungsflügen frequentiert werden. Weiters liegt ein Nachweis des Ziegenmelkers vor, zu den Revieren ist ein Abstand von 350 m einzuhalten (vgl. Langemach & Dürr 2012). Bei Planungen in dieser Vorbehaltszone sind mittels geeigneter Kartierungsmethoden die Ziegenmelker Reviere detailliert zu erfassen. Japons (103) Der bereits bestehende Windpark liegt in direkter Nähe zu mehreren Brutpaaren der Wiesenweihe. Aufgrund der vorhanden Vorbelastung erscheint ein einjähriger Untersuchungszeitraum für einen weiteren Ausbau als ausreichend. Die Auswirkungen des Windparks sind aber sehr wohl mittels geeigneter Methoden über ein mehrjähriges Monitoring der Windkraftanlagen auf diese Brutvorkommen zu überprüfen sowie ggf. über Ausgleichsmaßnahmen zu puffern. Wild (102) Diese Vorbehaltszone liegt am Rand des Tüpl Allentsteig und ist überwiegend von Feuchtwäldern geprägt bzw. umgeben. Neben Schlafplatzflügen von Kornweihe sowie Dispersionsbewegungen des Birkhuhns ist vor allem auf den Schwarzstorch hin zu untersuchen. In und um die Vorbehaltszone ist mit Horststandorten zu rechnen, nach denen eine Nachsuche erfolgen muss. Weiters ist während der gesamten Brutzeit das Raumnutzungsverhalten des Schwarzstorchs zu ermitteln. Nördlich Allentsteig (144) Im Umfeld dieser Vorbehaltszone liegen bekannte Brutvorkommen von Schwarz und Weißstorch. Die Flugbewegungen und Raumnutzungen dieser Paare sind zu ermitteln. 34

36 Kleinotten (109) Diese Vorbehaltszone grenzt an die Tabuzone randlich des TÜPL Allentsteig und weist ein hohes Brutplatzpotential für den Raubwürger auf. Entlang der Bäche bzw. der Feuchtgebiete ist die Nutzungsintensität des Schwarzstorchs zu eruieren. Ritzmannshof (108) Diese Teichgruppe am Rande des Ritzmannshofer Waldes ist möglicherweise ein Nahrungshabitat des Schwarzstorchs. Es gilt somit, dessen Raumnutzung und Nahrungshabitate in diesem Raum zu eruieren vor allem in Hinblick auf Flugbewegungen über die westlich gelegene Windkraft Potentialfläche. Sauwald und Kirchenwald bei Kirchberg am Walde (107) Aufgrund der bestehenden Teichanlagen und sonstiger Feuchtgebiete ist hier mit Nahrungsflügen des Seeadlers sowie mit möglichen Brutvorkommen des Schwarzstorchs zu rechnen. Das in Kirchberg ansässige Brutpaar des Weißstorchs ist besonders zu beachten, vor allem die Raumnutzung bzw. die Nahrungsflüge betreffend. Nordwestliches Waldviertel (112) In dieser großen Vorbehaltszone ist mit dem Auftreten gleich mehrerer Schutzgüter, allen voran dem Seeadler, zu rechnen. Bei allfälligen Windparkplanungen muss in einem Umkreis von mind. 3 km nach Brutplätzen dieser Art nachgesucht werden sowie das Raumnutzungsverhalten abgeklärt werden (vgl. Hortschutzzone Langgemach & Dürr 2012). An weiteren Arten mit möglichen Brutvorkommen treten hier Schwarz und Weißstorch auf sowie im östlichen Teil des Gebiets auch der Raubwürger. Nördlich Puch (101) Vor allem auf Schlagflächen in diesem Waldgebiet ist mit Brutvorkommen der Kornweihe zu rechnen. Weiters gibt es in der Umgebung Wiesenweihenbruten, daher muss das Offenland der Vorbehaltsfläche auf eine Nutzung durch Wiesenweihen überprüft werden. Diesen ist gezielt nachzugehen bzw. ist das Raumnutzungsverhalten zu dokumentieren. Satzungswald Altweitra (106) Hier ist vor allem die Raumnutzung von Weißstorch und Seeadler abzuklären bzw. bestand in den vergangenen Jahren Brutverdacht des Rotmilans. Hörmanns (105) Diese sehr fließgewässerreiche Fläche ist potentielle Jagdfläche von Seeadler, Schwarz und Weißstorch, wobei auch mögliche Brutansiedlungen dieser Arten nicht ausgeschlossen werden können. Diesen Aspekten muss im Rahmen der Untersuchungen nachgegangen werden. Das kleinstrukturierte Kulturland beherbergt einige Reviere der Heidelerche. 35

37 Brand Niedergrünbach (110) Vorbehaltsfläche für den Schwarzstorch, dessen Raumnutzungsverhalten sowie mögliche Brutvorkommen untersucht werden muss. Nach einer entsprechenden Horstkartierung erscheint eine einjährige Untersuchung als ausreichend. Südöstlich Traunstein (111) Die in diesem Waldgebiet gelegenen Teiche sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Nahrungshabitat von Schwarzstörchen, vermutlich auch des Weißstorchs. Sollte dies zutreffen, sind die Flugkorridore bzw. das Raumnutzungsmuster zu erheben. Weiters ist das Gebiet auf mögliche Horststandorte zu kontrollieren. Eine einjährige Untersuchungsperiode erscheint ausreichend. MOSTVIERTEL Dürnrohr Langenrohr (83) Aus dem Bereich um Dürnrohr liegen weiter zurückreichende Bruthinweise des Sakerfalken vor, denen im Zuge von Untersuchungen nachgegangen werden muss. Die gesamte Fläche ist ebenso auf mögliche Jagd und Nahrungsflüge von Schwarzmilan, See und Kaiseradler hin zu untersuchen. Eine einjährige Untersuchungsperiode erscheint ausreichend. INDUSTRIEVIERTEL Südlich Velm (90) Dieses relativ kleine Gebiet könnte für die Wiesenweihe sowie für durchziehende Limikolen von Bedeutung sein. Bei Untersuchungen der angrenzend ausgewiesenen wissenschaftlichen Vorbehaltszonen ist dieser Aspekt ebenso zu berücksichtigen. Kalter Gang Oberwaltersdorf (85) Vorbehalt Wiesenweihe: Hier gilt es, die Raumnutzung der westlich brütenden Wiesenweihen detailliert abzuklären bzw. allfällige Bruten im Nahbereich zu eruieren. Leitha (119) Im Anschluss an die 500m breite Ausschlusszone entlang der Leita liegt eine 250 m breite Vorbehaltszone, die sich im Wesentlichen auf mögliche Ackervernässungen und deren Nutzung durch windkraftrelevante Vogelarten im Vorland bezieht. Diese müssen in nassen Jahren untersucht werden, weiters ist die Nutzung dieser Flächen durch Wasservögel zur Zug und Brutzeit eruiert werden. Zillingdorf (84) Dieses Gebiet grenzt an eine Ausschlusszone auf burgenländischer Seite an mit der Begründung als Korridor für durchziehende Greifvögel. Dieser Aspekt ist auch auf niederösterreichischer Seite gezielt zu untersuchen. Ebenso muss den Hinweisen auf mögliche Brutvorkommen von Sakerfalke und Wiesenweihe nachgegangen werden. 36

38 5.2 Vorbehaltszonen Kleinregionale Fachkonzepte Kleinregionales Fachkonzept March Thaya Region: Großkrut Nord, Plattwald, Palterndorf, Zistersdorf und Dürnkrut Ost (137) Das großräumige Vorgelände der oberen March und Thaya weist eine der höchsten Dichten von Seeadler, Kaiseradler, Rotmilan und anderen windkraftsensiblen Vogelarten auf. Die bisher in diesem Gebiet durchgeführten Untersuchungen, die sich jeweils nur auf die Einzelstandorte bezogen, sind nicht geeignet, um das weitläufige Raumnutzungsverhalten der Großvögel umfassend zu dokumentieren und zu bewerten. Ein weiterer Ausbau der Windenergie in dieser sehr kritischen Vorbehaltszone ist daher nur im Rahmen eines kleinregionalen Konzepts möglich, in das auch die entlang der March und Thaya bzw. der tschechischen Grenze liegenden Flächen sowie des erweiterten Vorlandes mit einbezogen werden müssen. D.h., dass auch die Auswirkungen der schon bestehenden Windkraftanlagen auf der in Abbildung 4 dargestellten Fläche zu bewerten sind. Auf den mit Nr. 137 bezeichneten Flächen (siehe Abschnitt Großkrut Nord, Plattwald, Palterndorf, Zistersdorf und Dürnkrut Ost (137) ) sind noch vor Errichtung bzw. Erweiterung von Windparks folgende Fragestellungen zu klären: Wie sieht die Raumnutzung windkraftrelevanter Großvögel (v.a. Rotmilan, See und Kaiseradler) im Untersuchungsraum des Kleinregionalen Fachkonzeptes aus? Welche und wie viele windkraftrelevante Großvögel kollidieren an den im Untersuchungsraum bereits bestehenden Windkraftanlagen? Wie wirken sich diese Kollisionen auf die Populationsentwicklung der betroffenen windkraftrelevanten Großvögel aus? Wie wirken sich die Ausgleichsmaßnahmen im Untersuchungsraum aus, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren schon bestehenden Anlagen durchgeführt wurden? Die Untersuchungsdauer ist von der Beantwortbarkeit der Fragestellung abhängig. Die Autoren gehen aber von einem Mindestuntersuchungszeitraum von zwei Jahren aus, da vor allem umfangreiches Datenmaterial zu Kollisionen in diesem Raum durchgehend fehlen. Die Zwischenergebnisse sind jährlich und in einem frei verfügbaren Bericht darzulegen. 37

39 Abbildung 4: Untersuchungsgebiet der kleinregionalen Zonierung 38

40 5.3 Wissenschaftliche Vorbehaltszonen Die Ziffern neben den jeweiligen Teilgebieten sind ident mit der ID Nummer der Polygone in der Zonierungskarte. Sakerfalke Feuchte Ebene und Westliches Marchfeld (123) Zur Gefährdung des Sakerfalken durch Windkraftanlagen liegen noch kaum fundierte, wissenschaftliche Studien vor. In den Raumachsen Himberg Trumau, Himberg Ebergassing sowie der Achse Deutsch Wagram bis Groß Enzersdorf liegen einige der gebietstreuesten und produktivsten Sakerbrutpaare Österreichs. Entlang der Hochspannungsleitungen, deren Masten zur Brut genutzt werden, wird daher beidseitig eine 500m breite Ausschlusszone definiert. Ein erster Ausbau nach entsprechender Klärung in den UVPs ist den Bereichen Parbasdorf Raasdorf und Trumau Münchendorf möglich (Abbildung 5, Abbildung 6). Danach ist das Vorsorgeprinzip anzuwenden und ein weiterer Ausbau der Windenergie in Saker Vorkommensgebieten ist nur bei vorangehender bzw. begleitender, wissenschaftlicher Untersuchung möglich. Auf den restlichen Flächen gilt eine wissenschaftliche Vorbehaltszone, bis die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Saker und dessen Population geklärt sind. Die Potentialflächen bei Himberg, Himberg Ebergassing, Deutsch Wagram und Groß Enzersdorf (Abbildung 5, Abbildung 6) sind solange als Ausschlusszonen zu betrachten, bis nachfolgenden Fragenstellungen durch eine unabhängige, wissenschaftliche Institution geklärt sind: Wie wirken sich die bereits bestehenden Windparks in den niederösterreichischen Saker Vorkommensgebieten auf die Raumnutzung der Alt und Jungvögel aus? Vor allem mittels umfangreicher Telemetriestudien von Vögeln ist dieses Themenfeld zu untersuchen. Wie hoch ist der Bruterfolg? Dieser Frage ist sowohl an den bereits durch Windkraftanlagen betroffenen Brutpaaren nachzugehen, als auch bei jenen, die in der wissenschaftlichen Vorbehaltszone liegen. Um einen Vorher Nachher Vergleich anstellen zu können, ist der Bruterfolg über die gesamte Anlagenbetriebsdauer der durch die wissenschaftliche Vorbehaltszone betroffenen Windkraftanlagen zu ermitteln. Wie hoch ist das Kollisionsrisiko? Einige der Brutpaare in den wissenschaftlichen Vorbehaltszonen weisen sehr hohe Reproduktionsraten auf und sind daher für den Gesamtbestand von entscheidender Bedeutung. Der Ausfall auch nur einzelner Altvögel kann sich negativ auf die Population auswirken. Jungvögel können zudem vor allem in den ersten Wochen nach dem Ausfliegen einer erhöhten Kollisionsgefahr unterliegen. Können negative Auswirkungen durch die bestehenden und geplanten Windkraftanlagen auf die niederösterreichische Population des Sakerfalken ausgeschlossen werden? 39

41 Die Untersuchungsdauer ist von der Beantwortbarkeit der Fragestellung abhängig. Die Autoren gehen aber von einem Mindestuntersuchungszeitraum von mindestens zwei bis drei Jahren aus. Die Zwischenergebnisse sind jährlich und in einem frei verfügbaren Bericht darzulegen. Abbildung 5: Sakerfalke Marchfeld West. grün wissenschaftliche Vorbehaltszone, rot Ausschlusszone, gelb Vorbehaltszone, violett Flächen, wo Baubeginn sofort möglich 40

42 Abbildung 6: Sakerfalke Feuchte Ebene. grün wissenschaftliche Vorbehaltszone, rot Ausschlusszone, gelb Vorbehaltszone, violett Flächen, wo Baubeginn sofort möglich 41

43 Südrand Nationalpark Donauauen (129) Vorrangig ist die Bedeutung als Nahrungs und Jagdflächen für See und Kaiseradler sowie weiterer windkraftsensibler Großvögel des Nationalparks großräumig zu klären, vor allem in Hinblick auf deren anzunehmende, weitere Bestandszunahme. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund von Summationseffekten ohne die Klärung dieser Fragen nicht denkbar. Die Wirksamkeit der Ausgleichsflächen bei Scharndorf und im Gebiet um den Spitzerberg würde auch reduziert werden. Die überregionale Auswirkung eines Windparks kann im Rahmen einer standortsbezogenen UVP nicht beantwortet werden, es muss dies den gesamten Südrand des Nationalparks abgeklärt werden. Abbildung 7: grüne Fläche: Wissenschaftliche Vorbehaltszone Nationalpark Donau-Auen. Pernersdorf Zellerndorf (122) Aus diesem Gebiet liegen vereinzelte Nachweise der Großtrappe vor sowie bestand 2013 Brutverdacht des Sakerfalken entlang der Hochspannungsleitungstrasse. Da es eine neue Entwicklung ist, gilt es abzuklären, ob sich das Vorkommensgebiet des Sakerfalke sich Richtung Westen ausdehnt. Der Forschungsbedarf bei der Großtrappe betrifft vor allem Untersuchungen über die Häufigkeit des Auftretens sowie die Flugkorridore in der wissenschaftlichen Vorbehaltszone. 42

44 Abbildung 8: Pernersdorf Zellerndorf. grün wissenschaftliche Vorbehaltszone, rot Ausschlusszone 6 Anforderungen an die Methode bei ornithologischen Windkraftkartierungen Die nicht als Ausschlusszonen ausgewiesenen Gebiete können aufgrund der räumlichen und zeitlichen Dynamik von Vogelpopulationen dennoch Arten mit Risikopotential beherbergen. Um auch diese Ansiedelungen mit hoher Wahrscheinlichkeit erfassen und in den Planungen berücksichtigen zu können, sind spezielle Anforderungen an die Erhebungsmethodik in der Beurteilung der Standortverträglichkeit von WKAs notwendig. Zusätzlich zu den bisher angewandten Methoden wird daher folgendes gefordert: Basiserhebung Brutvögel, mind. 10 Beobachtungstage zur Brut und Aufzuchtszeit mit Schwerpunkt auf Vogelarten mit Risikopotential. Die Standarderhebungen müssen über die eigentliche Windparkfläche hinausgehen und auch das Umland mit erfassen. Bei Hinweisen auf mögliche Brutvorkommen auch im Umland von hoch bis sehr hoch signifikanten Arten mit Risikopotential sind deren Brutplätze, Nahrungs und Jagdgebiete sowie die Flugkorridore zu ermitteln und zusätzlich zur Basiserhebung zu untersuchen. Es muss ausgeschlossen werden können, dass mögliche Brutvorkommen im Untersuchungsraum übersehen werden. Gezielte Erhebungen von Eulen, Wachtelkönig und Ziegenmelker in Balz /Brut und aufzuchtrelevanten Erfassungszeiträumen Erhebung über mind. zwei Brutsaisonen Horstkartierung im Winter und Kontrolle zur Brutzeit bis in 3 km Umkreis zu den nächsten geplanten Windkraftanlagen. Bei Misch und Nadelwäldern ist die Methode entsprechend zu adaptieren und auf die jeweils im Gebiet zu erwartenden Großvögel anzupassen. 43

45 Ergänzend zu den im Winter durchgeführten Linientaxierungen sind bei Anwesenheit windkraftsensibler Großvögel zusätzliche Untersuchungen zur Erhebung der Raumnutzung durchzuführen. Bei Verdacht auf mögliche Verdichtungen zur Zugzeit (Fließgewässer, Großwälder, Höhenrücken, etc.) sind diese Standorte sowie Referenzgebiete ausreichend zu untersuchen (v.a. an Tagen mit zu erwartenden Zugspitzen). 44

46 7 Literatur Alexander, I. & B. Cresswell (1989): Foraging Nightjars Caprimulgus europaeus away from their nesting areas. Ibis 132: Aubrecht, G. & H. Winkler (1997): Analyse der Internationalen Wasservogelzählungen (IWC) in Österreich Trends und Bestände. Österr. Akad. d. Wiss. Wien. Bellebaum, J., Korner Nievergelt, F., Dürr, T. & U. Mammen (2013, i. Druck): Wind turbine fatalities approach a level of concern in a raptor population. J. f. Nat. Cons. Berg, H. M. (1997): Rote Listen ausgewählter Tiergruppen Niederösterreichs. Vögel (Aves). Amt der NÖ Landesregierung/Abt. Naturschutz, Wien, 184 pp. Bergen, F. (2001): Untersuchungen zum Einfluss der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf Vögel im Binnenland. Dissertation. Ruhr Universität Bochum. nb.de/cgi in/dokserv?idn= &dok_var=d1&dok_ext =pdf&filename= pdf Bevanger, K., Berntsen, F., Clausen, S., Dahl, E.L., Flagstad, Ø. Follestad, A., Halley, D., Hanssen, F., Johnsen, L., Kvaløy, P., Lund Hoel, P., May, R., Nygård, T., Pedersen, H.C., Reitan, O., Røskaft, E., Steinheim, Y., Stokke, B. & R. Vang (2010): Pre and post construction studies of conflicts between birds and wind turbines in coastal Norway (BirdWind). Report on findings NINA Report pp. Billinger K., J. Eisner & T. Mörtelmaier (2009): IBA Stauseen am Unteren Inn. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien BirdLife International (2004): Birds in Europe: population estimates, trends and conservation status. BirdLife Conservation Series no. 12. Cambridge, UK, BirdLife International. BirdLife Österreich (2005): Vogelschutz im Rahmen der Bonner Konvention. Wien. Bright, J.A., Langston, R.H.W., Bullman R., Evans R.J., Gardner, S., Pearce Higgins, J. & E. Wilson (2006): Bird Sensitivity Map to provide locational guidance for onshore wind farms in Scotland. RSPB Research Report No 20. Lodge: 140 pp. Clemens, T. & C. Lammen (1995): Windkraftanlagen und Rastplätze von Küstenvögeln ein Nutzungskonflikt. Seevögel 16: Dahl, E. L., Bevanger, K., Nygard, T., Roskaft, E. & B. G. Stokke (2012): Reduced breeding success in white tailed eagles at Smola windfarm, western Norway, is caused by mortality and displacement. Biol. Conserv. 145, Dürr, T. (2009). Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg. Stand: 27. Juli 2009, Erhältlich tobias.duerr@lua.brandenburg.de. Dürr, T. (2012): Vogelverluste an Windenergieanlagen / bird fatalities at windturbines in Europe. Stand vom 18. Dezember Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen 45

47 Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. / Dürr, T. (2013). Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg. Stand: Dürr, T. & T. Langgemach (2006): Greifvögel als Opfer von Windkraftanlagen. Populationsökologie Greifvogel und Eulenarten 5: Kurzfassung: Dvorak, M. (2009): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Verlag Naturhist. Mus Wien. Wien: 576 pp. Dvorak M., Wichmann, G., Berg, H. M., Traxler, A., Wegleitner, H. & R. Raab (2009): Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windkraftanlagen im Burgenland aus der Sicht des Vogelschutzes. Im Auftrag der Burgenländ. Landesregierung Abt. 5/III Natur und Umweltschutz. 70 pp. Erickson, W.P., Johnson, G.D., Strickland, M.D., Young, D.P., Sernka, K.J. & R.E. Good (2001): Avian Collisions with Wind Turbines: A Summary of Existing Studies and Comparisons to Other Sources of Avian Collission Mortality in the United States. 62 pp. Frühauf J. (2005): Rote Liste der Brutvögel (Aves) Österreichs. In: K. P. Zulka. Rote Liste gefährdeter Tiere Österreichs Teil 1. Grüne Reihe des Lebensministeriums Band 14/1. BLFUW, Wien, pp. Horch P & V. Keller (2005): Windkraftanlagen und Vögel ein Konflikt? Schweizerische Vogelwarte Sempach, Sempach. Hötker, H., Thomsen, K. M. & H. Köster (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. Michael Otto Institut im NABU, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz, Bergenhusen: 80 pp. Hötker (2011): Vögel und regenerative Energiegewinnung. Falk 12: Hunt, W.G. (1998): A Population Study of Golden Eagles in Altamount Pass Wind Resource Area: Population Trend Analyses Executiv Summary. Proceedings National Avian Wind Power Meeting III, San Diego, US. energy.com/update% /A%20WIND%20FOR%20OUR%20LIFE/Supplementary%20EA%20Reference%20Studies /UofCalifornia%20%281998%29.pdf Hunt, G. (2002): Golden Eagles in a perilous landscape: predicting the effects of mitigation for wind turbine blad strike morality. Consultation Report to California Energy Commission. Isselbächer, K. & T. Isselbächer (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland Pfalz. Gutachten zur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten (Vogelbrut, rastund zuggebiete) in zur Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Bereichen von 46

48 Rheinland Pfalz. Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland Pfalz (GNOR) e.v., Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland Pfalz (LfUG), Oppenheim, 183 pp. IUCN (2009): IUCN Red List of Threatened Species. Version < Downloaded on 28 December Joest, R. B., Griesenbrock (2008):Wiesenweihe und Windenergienutzung in der Hellwegbörde (NRW). Vortrag für das Projekt: Greifvögel und Windenergieanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge. NABU. Kaindl G., R. Gattringer, A. Kaltenböck, M. Kastner, M. Jung, T. Gassner & G. Pfiffinger (2009): IBA Machland. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien Korn, M., Stübung, S. & A. Müller (2004): Schutz von Großvögeln durch Festlegung pauschaler Abstandskriterien zu Windenergieanlagen Möglichkeiten und Grenzen Kubetzki U., S. Garthe & O. Hüppop (2011): Auswirkungen auf See und Zugvögel: Offshore Windenergieanlagen. Falke 2011/12: Laber, J. & T. Zuna Kratky (2005): Ergebnisse langjähriger Mittwinter Greifvogelzählungen im Laaer Becken (Niederösterreich). Egretta 48: LAG VSW [Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten] (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Berichte zum Vogelschutz. Hipoltsein. 44: Langston, R.H.W. & J. D. Pullan (2003): Windfarms and birds: an analysis of the effects of windfarms on birds, and guidance on environmental assessment criteria and site selection issues. Report written by BirdLife International on behalf of the Bern Convention. BirdLife/RSPB. Strasbourg: 59 pp. Ledec, G. C., Rapp, K. W. & R. G. Aiello (2011): Greening the Wind: Environmental and Social Considerations for Wind Power Development. World Bank Publications. Business & Economics. 168 pp. Leditznig, C. (1996): Habitatwahl des Uhus (Bubo bubo) im Südwesten Niederösterreichs und in den donaunahen Gebieten des Mühlviertels auf Basis radiotelemetrischer Untersuchungen. Abh. Zool. Bot. Ges. Österreich 29: Lekuona, J.M. & C. Ursúa (2007): Avian mortality in wind power plants of Navarra (Northern Spain). In: Lucas, de M., Janss, G.F.E. & M. Ferrer (ed): Birds and Windfarm. Risk assessment and mitigation. Qercus. Madrid: Lieb K. (2009): IBA Ibmer Moor. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien Lieb K. & S. Werner (2009): IBA Salzachtal. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien Möckel, R. & T. Wiesner (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut und Gastvögel in der Niederlausnitz (Land Brandenburg). Otis 15, Sonderheft:

49 Müller, A. & H. Illner (2001): Beeinflussen Windenergieanlagen die Verteilung rufender Wachtelkönig und Wachteln? Kurzfassung des Vortrags auf der Bundesweiten Fachtagung zum Thema Windenergie und Vögel Ausmaß eines Konfliktes, TU Berlin, Nov Müller et al. (2003): Regionalplan Oberpfalz Nord Ausschlusskriterien für Windenergieanlagen im Vorkommensgebiet gefährdeter Großvogelarten. Nadler K. & A. Schmalzer (2009): IBA Freiwald. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien NABU [Landesverband Hessen] (2011): NABU Positionspapier Windenergie Artenschutzfachlicher Leitfaden und Handlungsbedarf für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie in Hessen (Stand: ). Nygard, T., Bevanger, K., Dahl, E. L., Flagstad, Ø., Follestad, A., Hoel, P. L., May, R. & O. Reitan (2010): A study of White tailed Eagle Haliaeetus albicilla movements and mortality at a wind farm in Norway. BOU Proceedings Climate Change and Birds. British Ornithologists Union. [online] URL: _A_study_of_Whitetailed_Eagle_Haliaeetus_albicilla_movements_and_mortality_at_a_wind_farm_in_Norway/fi le/9fcfd4fb367dfd4fbc.pdf O'Donoghue, B., O'Donoghue, T.A. & F. King. "OPINION ARTICLE: THE HEN HARRIER IN IRELAND: CONSERVATION ISSUES FOR THE 21ST CENTURY." Biology & Environment: Proceedings of the Royal Irish Academy. Vol No. 2. The Royal Irish Academy, Pedersen, M. B. & E. Poulsen (1991): Impact of a 90m/2 MW wind turbine on birds. Avian responses to the implementation of the Tjaereborg Wind Turbine at the Danish Wadden Sea. Danske Vildtundersogelser 47, Kalo. Percifal, S.M. (2007): Predicting the effects of Wind Farms on birds in the UK: the development of an objective assessment method. In: Lucas, de M., Janss, G.F.E. & M. Ferrer (ed): Birds and Windfarm. Risk assessment and mitigation. Qercus. Madrid: Pfiffinger, G. (2012): Machland. Vogelschutz in Österreich 32:6 9. Raab, R., E. Julius, P. Spakovszky & S. Nagy (2009): Guidelines for best practice on mitigating impacts of infrastructure development and afforestation on the Great Bustard. Prepared for the CMS Memorandum of Understanding on the conservation and management of the Middle European population of the Great Bustard. BirdLife International. Brussels. Raab, R. (2013): Austrian National Report 2012 on the Implementation of the Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle European Population of the Great Bustard (Otis tarda). Third Austrian National Report; Period covered: 01/10/2008 to 31/12/2012; prepared till 01/04/2013. Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. 17 S. Raab R., Julius, E., Raab, S., Schönemann, N., Schütz, C., Spakovszky, P., Wichmann, G., Traxler, A., Bierbaumer, M., Jaklitsch, H., Strohmaier, B., Wegleitner, S. & T. Zuna Kratky (2013): Eignungs und Ausschlussflächen für die Widmung von Windkraftanlagen für acht Gemeinden im Marchfeld aus der Sicht des Vogelschutzes. Unveröff. Studie im Auftrag des Amtes der NÖ 48

50 Landesregierung und in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und Windkraftbetreibern. 94 pp. Ranner, A. (1989): Zur Habitatnutzung und Ernährung der Ruster Weißstörche (Ciconia ciconia L.). Dipl. Univ. Wien. Ranner, A. (1995): Das Raum.Zeit System der Weißstörche (Ciconia ciconia L.) in Rust (Burgenland, Österreich): Der Einfluß des Nahrungsangebotes auf die Verteilung und die Bestandsentwicklung der Störche. Diss. Univ. Wien: 102pp. Reichenbach, M. (2002): Windenergie und Wiesenvögel wie empfindlich sind die Offenlandbrüter? In: Windenergie und Vögel. Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts. Tagungsband, 1. vorläufige Fassung: TU Berlin. Reichenbach, M. (2003): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel Ausmaß und planerische Bewältigung. Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Schriftenreihe der Fakultät Architektur Umwelt Gesellschaft Nr.123, Technische Universität Berlin. 211pp. Reichenbach, M. & H. Steinborn (2006): Windkraft, Vögel, Lebensräume Ergebnisse einer fünfjährigen BACI Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel. Osnabr. Naturwiss. Mitt. 32: Richarz K. (2011): Instrumente für den effizienten Vogelschutz: Konflikte beim Ausbau von Windenergie: Falke 12: Richarz, K., Bezzel, E. & M. Hormann (2001): Taschenbuch für Vogelschutz. Aula Verlag. Wiebelsheim: 630 pp. Rössler, M. (2003): Analyse möglicher Konflikte zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in den Bezirken Eisenstadt Umgebung Mattersburg, Oberpullendorf Vorschläge zur Abgrenzung und Behandlung sensibler Zonen. I. Auftr. des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Wien: 53 pp. Sachslehner, L. & A. Schmalzer (2008): Die Brutpopulation ( ) des Raubwürgers (Lanius excubitor) im nördlichen Waldviertel (Niederösterreich) und ihre Bedrohung durch Grundstückszusammenlegung, Grünlandumbruch, Feldgehölzrodung und den Abbau kleiner Leitungen. In: Sachslehner, L. (Red.): Der Raubwürger in Österreich. Forschungsgemeinschaft Wilhelminenberg, Stockerau, Schön, M. (1994): Zu Brutverhalten und Paarbindung des Raubwürgers (Lanius e. excubitor): Paarbildung, Brutverlauf und Familien Auflösung im Gebiet der südwestlichen Schwäbischen Alb. Ökol. Vögel 16: Schreiber (2000) in Reichenbach, M. (2003): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel Ausmaß und planerische Bewältigung. Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Schriftenreihe der Fakultät Architektur Umwelt Gesellschaft Nr.123, Technische Universität Berlin. 211 pp. Sinning, F. & D. Gerjets (1999): Untersuchungen zur Annäherung rastender Vögel an Windparks in Nordwestdeutschland. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Bd. 4:

51 Steinborn, H., Reichenbach, M. & H. Zimmermann (2011): Windkraft Vögel Lebensräume. Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel. ARSU Eigenverlag. Oldenburg. 344 pp. Stewart, G.B., Pullin, A.S. & C.F. Coles (2005): Effects of wind turbines on bird abundance. Systematic review No 4. Collaboration for Environment Evidence. Stübing (2011): Vögel und Windenergieanlagen im Mittelgebirge Standortwahl entscheidend. Der Falke 12/2011: Slotta Bachmayr L. (2009): IBA Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland Salzburgs und Oberösterreichs. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien Steiner H. (2007): Projekt Wanderfalke in Oberösterreich 2007 limitierende Faktoren und Zukunftsprognosen. Unpubl. Projektbericht im Auftrag des Amtes der OÖ. Landesregierung, Abteilung Naturschutz Suchant, R. & V. Braunisch (2003): Windkraftanlagen eine Bedrohung für Vögel und Fledermäuse? Akad. f. Natur und Umweltschutz. Lenningen: 37 pp. Traxler, A., Wegleitner, S. & H. Jaklitsch (2004): Vogelschlag, Meideverhalten & Habitatnutzung an bestehenden Windkraftanlagen, Prellenkirchen Obersdorf Steinberg/Prinzendorf. Endbericht Dezember BIOME Büro für Biologie, Ökologie & Naturschutzforschung Uhl H. (2009a): Wiesenvögel in Oberösterreich 2008 Ergebnisse der landesweiten Bestandserhebungen 1994 bis 2008 und Naturschutzbezüge. Unpupl. Projektbericht von BirdLife Österreich an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz. Uhl H. (2009b): IBA Untere Traun. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien Uhl H., J. Frühauf, H. Krieger, H. Rubenser & A. Schmalzer (2009): Heidelerche (Lullula arborea) im Mühlviertel Erhebung der Brutvorkommen und Artenschutzprojekt. Vogelkdl. Nachr. Oö. Naturschutz aktuell. 17/1 2: Uhl H. & T. Engleder (2010): Artenschutzprogramm Wachtelkönig in Oberösterreich. Unpubl. Projektbericht an die Abteilung Naturschutz des Landes Oö Wichmann, G. & M. Denner (2012) Untersuchungen zum sichtbaren Vogelzug im Hollabrunner Wald mit Schwerpunkt auf Wespenbussard im August Studie von BirdLife Österreich und den Freunden des Hollabrunner Waldes. Wien, 13 pp. Wichmann, G., Dvorak, M., Traxler, A., Wegleitner, H. & R. Raab (2009): Studie zur Festlegung von Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windkraftanlagen im Burgenland (ohne Bezirk Neusiedl) aus der Sicht des Vogelschutzes. Im Auftrag der Burgenländ. Landesregierung Abt. 5/III Natur und Umweltschutz. 40 pp. Wichmann, G., Uhl H. & W. Weißmair (2011): Das Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in Oberösterreich. Studie zur Erarbeitung von Tabu und Vorbehaltszonen. Im Auftrag der OÖ Umweltanwaltschaft. 94 pp. 50

52 Weißmair W. (2009): IBA Böhmerwald und Mühltal. In: Dvorak M. (Hrsg.): Important Bird Areas Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Wien Weißmair W., N. Pühringer & H. Uhl (2005): Digitalisierung der Brutplätze von Großvögeln in Oberösterreich. Unpubl. Endbericht an die Abteilung Naturschutz des Landes Oö. Weißmair W., N. Pühringer, H. Uhl & H. Pfleger (2008): Brutvorkommen gefährdeter Wald bewohnender Gebirgsvogelarten im SPA Dachstein. Unpul. Projektbericht an die Nat. Abt. der oö. Landesregierung Winkelmann, J. E. (1992): De invloed van de Sep proefwindcentrale te Oosterbierum (Fr.) op vogels, 4. Verstoring. RIN Rapport 92 (5). Wurm, H. & H. P. Kollar (2002): Auswirkungen des Windparks Zurndorf auf die Population der Großtrappe (Otis tarda L.) auf der Parndorfer Platte. 3. Zwischenbericht, 2001, und Schlußbericht. 25pp unveröff. Wolf, T., L., Simon & W. Berberich (2010):Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die Windenergienutzung im Bereich der Region Rheinhessen Nahe. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland Pfalz (LUWG). Mainz: 61 pp. 51

53 Anhang I Stellungnahmen Stellungnahme zu Zonierungsflächen und Windpotentialflächen in NÖ gerichtet an BirdLife Österreich von Dr. Leopold Sachslehner 1. Weinviertel 1.1. Vorbehaltszone March Thaya 33 bei Großkrut (siehe Abb. 1) Abb. 1.: Fläche March Thaya 33 (rot umrandet). Diese Fläche sollte aus Sicht des Raubwürger Artenschutzes Tabuzone sein! Insbesondere der Nordwestteil (Äußere und Innere Mittelbergen) bzw. der gesamte Westteil haben ein hohes Raubwürger Brutplatzpotential und liegen im Nahbereich des 2013 besetzten Raubwürger Reviers bzw. wahrscheinlichen Brutpaares im Hungerfeld nordwestlich von Großkrut bzw. nordöstlich von Walterskirchen (vgl. Abb. 2). Der angesprochene Bereich in der jetzigen Vorbehaltszone liegt außerdem klar unterhalb der zu fordernden 2 km Pufferzone zum Hungerfeld. D.h. dass Windkraftanlagen in dieser Fläche auch das Raubwürger Vorkommen im Hungerfeld stark gefährden können. Die von Isselbächer & Isselbächer (2001) übrigens der bisher einzigen Windkraftstudie, die sich ernsthaft mit dem Raubwürger beschäftigt hat (!) geforderte 2 km Pufferzone von Windkraftanlagen zu Raubwürger Brutgebieten stimmt gut mit den langjährigen Habitatansprüchen und Aktionsräumen an niederösterreichischen Raubwürger Brutplätzen überein (Sachslehner, unpubl.) und sollte auch hier angewendet werden! Der Bereich ist außerdem als mögliches Raubwürger Lebensraum Ausgleichsgebiet für den bereits genehmigten Windpark Großkrut Hauskirchen Wilfersdorf ins Auge zu fassen (vgl. Abb. 2)! Wo sollen Ausgleichsmaßnahmen gesetzt werden, wenn die noch geeignetsten Flächen erst recht wieder von Windkraftnutzung beansprucht oder beeinträchtigt werden? Anzumerken ist noch, dass an der Westseite des Hungerfeldes die A5 errichtet werden soll und dort Ausgleichsmaßnahmen im Nahbereich der A5 daher weniger sinnvoll sind. 52

54 Kommentar BirdLife Österreich: Die Vorbehaltsfläche ist eine offene, gekammerte Agrarlandschaft, die für den Raubwürger nur eingeschränkt zur Brutzeit nutzbar ist. Daher sind Beobachtungen der Art auch nicht auf diesen Flächen bekannt. Trotz allem wird ein intensives Monitoring für den Raubwürger im Rahmen der UVP verlangt. Bisher ist BirdLife Österreich nichts über bereits bestehende Ausgleichsflächen bekannt. Falls in der Vorbehaltszone Ausgleichsmaßnahmen liegen, ist die Errichtung eines Windparks aus Sicht von BirdLife Österreich nicht möglich. Abb. 2.: Raubwürger Brutrevierzentrum 2013 (roter Punkt) und potentielle Revierzentren (blaue Punkte) im Gebiet nördlich von Großkrut. Halbschematischer Original Entwurf L. Sachslehner. 2. Waldviertel 2.1. Vorbehaltszone Waldviertel 23 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass in der jetzigen Kartenversion (Shape File) für die Ausschlusszone Waldviertel 22 die Westgrenze dieses Polygons zu gelten hat! (Und nicht der Überlappungsbereich aus dem Polygon Waldviertel 23!) Kommentar BirdLife: Waldviertel 23 ist ID 101 Nördlich Puch ; Waldviertel 22 ist ID 35 Ausschlusszone Thaya Zweitens ist der Nordostteil von Waldviertel 23 als Tabuzone auszuweisen und von der Vorbehaltszone Waldviertel 23 abzutrennen (siehe Abb. 3). Begründung: Wiesenweihen Brut und Jagdgebiet mit zuletzt 2011 und 2012 erfolgreichen Bruten in der KG Göpfritzschlag (siehe Wiesenweihen Zwischenberichte 2011 und 2012 an BirdLife Österreich)! (Der Abgrenzungsfehler ist offenbar in der Eile passiert.) Kommentar BirdLife: 53

55 Ein Abgrenzungsfehler kann hier ausgeschlossen werden, da die Zonierung im Beisein mehrerer Ornithologen stattgefunden hat. Im Rahmen der UVPs muss in der Vorbehaltszone Nördlich Puch ID 101 speziell auf die Wiesenweihe geachtet werden. Abb. 3.: Die rote Fläche ist als Tabuzone (Wiesenweihen Bruten in der KG Göpfritzschlag 2011 und 2012) auszuweisen und von der Vorbehaltszone Waldviertel 23 abzutrennen. Für den Rest der Vorbehaltszone Waldviertel 23 sollte in der Attributtabelle neben Kornweihe ergänzt werden Prüfung auf Wiesenweihen Flugbewegungen und Beutetransporte. Hierbei haben Erhebungen über die ganze Brutsaison stattzufinden, ein Schwerpunkt muss hier auch noch im Sommer liegen (Juli und August!) Predigtstuhl Potentialfläche W03 laut Studie vom Büro Knoll 2012 Ich habe in der Zonierungsbesprechung angesprochen, dass hier zumindest eine Vorbehaltszone ausgewiesen werden sollte, nur für den Offenlandanteil bestand aber Einigkeit, eine Tabuzone festzulegen bzw. dieses in eine Tabuzone zu integrieren (siehe Ausschlusszone Waldviertel 19 und Weißstorch Ausschlußzone Groß Siegharts). Für diesen Standort bestehen aber folgende Bedenken: Zu erwartende Flugbewegungen und Beutetransporte von Wiesenweihe und Kornweihe, insbesondere bei Bruten, die bis in die spätere Nestlings sowie Führungsphase intakt sind, wenn sie in umliegenden Offenländern nordwestlich (Thaya Jarolden Hollenbach) oder nordöstlich bis östlich (Pommersdorf Mostbach Weinern) liegen. So lagen z.b. am nächsten Höhenzug bei Mostbach 2012 ein nachgewiesenes Kornweihen Revierzentrum rund 4,5 km und der vermutete Bereich der Ersatzbrut nur ca. 3,5 km vom Predigtstuhl entfernt. Aus den erwähnten Offenländern Thaya Jarolden Hollenbach sowie Pommersdorf Mostbach Weinern liegen erfolgreiche Wiesenweihen Brutnachweise vor; zweiteres Gebiet gehört hinsichtlich Bruterfolg sogar langjährig zu den Top Gebieten in NÖ, wenn auch zuletzt 2012 und 2013 erfolgreiche Bruten ausblieben. Für die Kornweihe ist grundsätzlich auch eine Lock und Fallenwirkung von kleinen Schlagflächen, die für die Errichtung der Windräder im Wald selbst nötig sind, nicht auszuschließen. So 54

56 verunglückten in einem neu in einem Waldgebiet errichteten Windpark in Schottland schon in den ersten Wochen und Monaten des Betriebes zwei Kornweihen Männchen (Barry O Donoghue, schriftl. Mitteilung; siehe auch Presseaussendungen des RSBP Scotland, v.a. of prey hen harrier found dead on windfarm/). Es könnten also auch Kornweihen aus der Nachbarschaft des Predigtstuhls (v.a. vom Höhenzug bei Mostbach s.o.) an Windrädern am Predigtstuhl verunglücken, obwohl dort aktuell bisher keine Bruten bekannt wurden. Für aktuell in der Gem. Raabs an der Thaya brütende Seeadler ist der Amerexelteich nördlich von Wienings als Nahrungshabitat von Bedeutung (R. Katzinger und H. Weber, mündl. Mitteilungen). Langfristig ist die Umgebung des Amerexelteiches auch nicht als Seeadler Horstgebiet auszuschließen. Der Amerexelteich liegt aber nur etwa 2,5 km vom Höhenzug des Predigtstuhls entfernt und läge dann innerhalb der kritischen 3 km Horstschutzzone. Eine eigene Beobachtung eines adulten kreisenden Seeadlers vom Mostbacher Berg vom 9. August 2012 und eine weitere Beobachtung eines immaturen Seeadlers am 6. Juni 2012 beim Häuslberg bei Speisendorf belegen jedoch klar, dass die Höhenzüge mit ihrer Thermik grundsätzlich für den Seeadler von Bedeutung sind und immer wieder genutzt werden. Somit sind auch Flugbewegungen am Höhenzug des Predigtstuhls zu erwarten. Gezielte Erfassungen von Flugbewegungen und Beutetransporten auch im Bezug zu aktuellen Brutplätzen (Horststandorten) sind hier daher für Seeadler, Weißstorch (und Schwarzstorch) sowie für Wiesen und Kornweihe zu fordern. In Summe wäre daher für diese Potentialfläche W03 im Rahmen der Windkraftzonierung mindestens eine Vorbehaltszone festzulegen! (Der östliche Zipf von W03 ist hierbei natürlich weiter in der Tabuzone zu behalten.) Anzumerken ist auch noch, dass bisher zu diesem Windpark durchgeführte Untersuchungen nicht den oben angeführten Kriterien gerecht werden nämlich Erfassung der Flugbewegungen auch von den bekannten Horstbereichen aus (!) und daher keinesfalls für ausreichend gehalten werden! Erhebungen sollten über die ganze Brutsaison geführt werden, wobei besonders für Korn und Wiesenweihe ein Schwerpunkt auch noch in den Sommermonaten Juli und August liegen muss! 2.3. Weitersfeld/Nord Südteil der Potentialfläche H01 laut Studie vom Büro Knoll 2012 Der Nordteil der Potentialfläche wurde aufgrund umfangreicher schwerwiegender Argumente bereits als Tabuzone ausgewiesen. Aber auch im Südteil von H01 liegt eine Menge von Problemen, sodass auch hier eine Tabuzone gerechtfertigt scheint. Die Abgrenzung unter Zeitdruck vergaß, wichtige Teile des Fugnitztales Richtung Oberhöflein in die Tabuzone zu integrieren. Generell wurde hier auch kein ausreichender Puffer südlich der Fugnitz eingetragen. Ein 1 km breiter Puffer wäre aber fachlich angebracht. An der Fugnitz gibt es etwa abschnittsweise Teiche, sodass z.b. hier auch mit Seeadler Flugbewegungen zu rechnen ist. Des Weiteren liegt der nächst bekannt gewordene Schwarzstorch Horst am Hartberg (zuletzt nicht besetzt) auch nur gut 1 km vom Fugnitztal weg. Weitere Beobachtungen sprechen fachlich für eine komplette Tabuzone über H01 inklusive des Südteiles: u.a. wurde im April 2013 ein Kornweihen Paar (externe Projektdaten) mehr oder weniger mitten in der jetzt freigegebenen Potentialfläche festgestellt; wo dort in der Umgebung 2012 zwei Brutpaare vorhanden waren, wovon ein Brutplatz innerhalb von 3 km Entfernung lag und der zweite ca. 4km entfernt! Somit gehört auch der Südteil von H01 zum Kornweihen Brut und Jagdgebiet. Wiesenweihen Sichtungen aus der Potentialfläche und dem umgebenden Offenland gibt es bei sehr sporadischen Erhebungen in dem Gebiet zuletzt aus den Jahren 2010 (Männchen und Weibchen am 4. August in der Flur Buchäcker ) und 2012 (externe Projektdaten). Kommentar BirdLife Österreich: 55

57 Die Abgrenzung wurde nachträglich nach der Zonierungsrunde von den Autoren adaptiert, da die vorliegenden Daten keine Ausweisung als Ausschlusszone zuließen. Nichtsdestotrotz schließen die Autoren eine hohe Bedeutung des Waldgebietes aus. Eine Entfernung von 3 bzw. 4 km von Kornweihenbrutplätzen erscheint alleine nicht angebracht eine Ausschlusszone zu definieren. Puffer als Ausschlusszonen entlang von Fließwässern wurden nur bei wichtigen, bekannten Zugleitlinien ausgewiesen. Ein 1 km breiter Puffer erscheint bei einem recht schmalen Gewässer als fachlich nicht nachvollziehbar Die Wild Vorbehaltszone Waldviertel 24 Diese Fläche sollte gleich wie die Ausschlusszone Waldviertel 26 auch eine Tabuzone sein. Das Waldgebiet Die Wild hängt mit den Wäldern des Vogelschutzgebietes im Truppenübungsplatz Allentsteig zusammen. Somit ist eine Naturverträglichkeit nicht gegeben wenn die Populationen von Schutzgütern des Truppenübungsplatzes mit betroffen wären. Abb. 4.: Schwarzstorch Horstbezirk 2012 und 2013 in rosa (nach Daten von J. Trauttmansdorff, A. Schmalzer & L. Sachslehner u.a.). Der blaue Punkt gibt einen Horstfund aus den 1990 er Jahren in einer Rotkiefer an (L. Sachslehner & A. Schmalzer). Für den Schwarzstorch liegt das einzige 2013 noch vorhandene Brutvorkommen am Rand des Truppenübungsplatzes im Waldgebiet Die Wild (Abb. 4). Es ist aufgrund mehrerer bis zahlreicher Beobachtungen (L. Sachslehner, A. Schmalzer, J. Trauttmansdorff, D. Walter sowie externe Projektdaten) davon auszugehen dass der Horststandort wahrscheinlich 700 m von der Vorbehaltszone Waldviertel 24 entfernt liegt. Da die Schwarzstorch Population im Waldviertel dramatisch im Rückgang begriffen ist, ist unbedingt auf jedes aktuelle Brutvorkommen bestmöglich 56

58 zu achten. Ein Tabubereich von 3 km um den Horst ist daher anzuwenden (vgl. z.b. LUGV 2012). Innerhalb der Vorbehaltszone liegen vor allem entlang der Aulüß und des Augrabens auch geeignete Schwarzstorch Nahrungshabitate. Es sei abschließend an das Erhaltungsziel Schwarzstorch im Europaschutzgebiet Truppenübungsplatz Allentsteig erinnert: Sicherung und Entwicklung einer fortpflanzungsfähigen (Teil )Population des Schwarzstorchs (eine Brutpopulation von 2 3 Paaren als integrierter Teil der Waldviertelpopulation soll erhalten bleiben)! Außerdem finden über dem Waldgebiet Die Wild in Abhängigkeit von Winterstrenge und Schneelage regelmäßige Kornweihen Flugbewegungen statt. Nach aktuellem Kenntnisstand beherbergt der Truppenübungsplatz Allentsteig in der Nachbarschaft des Waldviertler Brutgebietes die wichtigsten Schlafplätze der Region. Die Vögel fliegen abends aus den umliegenden Offenländern zu den ruhig gelegenen Brachen des Truppenübungsplatzes und kehren morgens wieder in ihre bevorzugten Jagdgebiete (v.a. Rainlandschaften mit Wiesen und Hecken) zurück. Hierbei ist nach (internen) Projektdaten davon auszugehen, dass häufig 4 bis 5 Individuen bis zu zweimal täglich auch die Vorbehaltszone Waldviertel 24 überqueren. Für den benachbarten Nordteil von Die Wild bestand außerdem schon mehrfach Kornweihen Brutverdacht (1998, 2004, 2008). Für 2012 wurde ein Kornweihen Revier bei Irnfritz Messern verzeichnet (externe Projektdaten). Insbesondere aufgrund der Kollisionsgefahr ist daher eine Beeinträchtigung der Brut und Winterpopulation nicht auszuschließen. Eine Lock und Fallenwirkung auf die Kornweihe durch die kleinen Schläge zur Errichtung der Windräder ist ebenfalls nicht auszuschließen (siehe Punkt 2.2). Kommentar BirdLife Österreich: Da keine aktuellen Daten über Brutplätze des Schwarzstorches vorhanden sind, wurde die Fläche als Vorbehaltszone ausgewiesen. Im Rahmen der UVP ist eine genaue Horstkartierung durchzuführen. Nach Meinung der Autoren reicht ein Überwinterungsbestand von 4 5 Individuen an Kornweihen nicht aus, um eine Ausschlusszone zu definieren. Noch dazu befindet sich der Schlafplatz außerhalb der Vorbehaltsfläche Japons Vorbehaltszone Waldviertel 27 Schon aufgrund seiner Lage innerhalb der Ausschlusszone Waldviertel 64 ist klar, dass diese Potentialfläche innerhalb des regelmäßigen Wiesenweihen Brut und Jagdgebietes liegt. Das Areal ist mit 8 Windrädern vorbelastet, weitere Windräder bringen aber weiteren Flächenverlust (Meideverhalten) sowie erhöhte Kollisionsgefahr mit sich. Bei der Wiesenweihe wurde hier bereits eine Fast Kollision beobachtet. Zudem liegt bereits ein Totfund eines geköpften Weißstorches vor, der möglicherweise vom Stift Geras kam, wo 2010 und 2011 danach der Horst verwaist war. Eine Tabuzone wäre hier daher einzurichten, oder eine Kompromisslösung anzustreben, wo z. B. das Windrad im Nordteil beim Hutbühel und das ein oder andere ungünstiger positionierte Windrad wieder abgebaut werden würden. Der jetzige Windpark liegt auch großräumig gesehen mitten im Brutareal der Kornweihe sowie benachbart zu zwei aktuell (2013) besetzten Raubwürger Brutplätzen. Der Weißstorch trat hier auch 2012 als Nahrungsgast (offenbar aus Richtung Geras kommend!) auf (eigene Beob.). Kommentar BirdLife Österreich: Aufgrund der Vorbelastung wurde vorgeschlagen bei weiterem Ausbau ein intensives Monitoring über die Auswirkungen der Anlagen auf die Wiesenweihe durchzuführen. Literatur 57

59 Isselbächer, K. & T. Isselbächer (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland Pfalz. Gutachten zur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten (Vogelbrut, rast und zuggebiete) in zur Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Bereichen von Rheinland Pfalz. Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland Pfalz (GNOR) e.v., Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland Pfalz (LfUG), Oppenheim, 183 pp. LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Staatliche Vogelwarte Nennhausen/OT Buckow; T. Langgemach & T. Dürr): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. Stand Stellungnahme von Mag. Dr. Andreas Traxler zu der vogelkundlichen Zonierungsstudie (Birdlife) Für folgende Gebiete liegt eine andere fachliche Meinung zum Zonierungskonzept von BirdLife vor: Stellungnahme BirdLife Österreich: Die Stellungnahme vom TB BIOME ist nur sehr allgemein gehalten und geht nicht auf Details ein. Deshalb hält BirdLife Österreich die Stellungnahme für fachlich nicht ausreichend. Es fragt sich auch, wieso eigentlich Planungsgebiete abgebildet werden und sogar potentielle Windkraftstandorte dargestellt werden. In erster Linie geht es bei der Zonierung um Abgrenzungen, die auf fachlicher Basis stattfinden und unabhängig von Windkraftplanungen stattfinden müssen. Gebiet Weiterfeld Hardegg Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie als rote Tabuzone ausgewiesen (ein kleiner Bereich im Süden ist Eignungszonen). Das gesamte Gebiet wurde 2012 in einer vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Zusätzlich fanden bis Juli 2013 Spezialkartierungen zur Raumnutzung von Seeadlern statt. Als potentielle naturschutz und windkraftrelevante Konfliktarten wurden Seeadler, Kornweihe und Schwarzstorch in Teilbereichen des Gebietes festgestellt. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern zumindest in Teilbereichen des Gebietes ausgeschlossen werden kann (siehe Abb. 1). 58

60 Abb. 1: Planungsgebiet Weitersfeld-Hardegg Kommentar BirdLife Österreich: Das als Ausschlusszone definierte Gebiet gehört zu den wenigen Wäldern in Waldviertel, die mit Seeadler, Schwarzstorch und Kornweihe gleich drei Arten mit hoher Signifikanz gegenüber Windkraftanlagen beherbergt. Zusätzlich nutzen die Brutpaare des Schwarzstorchs aus dem Nationalpark Thayatal die Waldgebiete. Gar nicht erwähnt wurden Vorkommen von Uhu, Raufußkauz, Mittelspecht und anderen Arten, die sehr wohl sensibel auf Windkraft reagieren können und das Gebiet zusätzlich aufwerten. Der Grund für diese außerordentliche Nutzung ist auch die Unberührtheit und Ungestörtheit des Gebietes. Diese Eigenschaft würde mit der Errichtung eines Windparks mit Sicherheit verloren gehen. Genauere Gründe finden sich im Text zu der Ausschlusszone. Sasswald Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie als rote Tabuzone ausgewiesen. Das gesamte Gebiet wurde 2012/2013 in einer vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Als potentielle naturschutz und windkraftrelevante Konfliktart wurde in der Nähe ein Seeadlerhorst festgestellt. Die Windparkplanungsfläche wurde daher verkleinert. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern zumindest in Teilbereichen des Gebietes ausgeschlossen werden kann (siehe Abb. 2). 59

61 Abb. 2: Sasswald Kommentar BirdLife Österreich: Der Sasswald wurde wegen des Vorkommens vom Seeadler als Ausschlusszone definiert. Die in der Abb. 2 dargestellten Planungen liegen genau in den Flugrouten des im Sasswald brütenden Seeadlerpaares. Diese nutzen dann die Offenlandflächen bei Trabenreith und Klein Ulrichschlag zur Nahrungsaufnahme. Besonders im Winter kommt diesen Flächen eine hohe Bedeutung zu. Die geplanten Anlagen würden ein hohes Kollisionsrisiko darstellen. Irnfritz Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie als rote Tabuzone ausgewiesen. Das gesamte Gebiet wurde 2012 in einer vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Für Kornweihe wurden 2013 Spezialkartierungen durchgeführt. Als potentielle naturschutz und windkraftrelevante Konfliktarten traten punktuell Ziegenmelker und die Kornweihe (Brutverdacht in der Nähe) auf. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern zumindest in Teilbereichen des Gebietes ausgeschlossen werden kann (siehe Abb. 3). 60

62 Abb. 3: Irnfritz (blaue Fläche) Kommentar BirdLife Österreich: Die Stellungnahme von TB BIOME geht genau auf die Konfliktarten ein. Durch das Auftreten beider Arten wurde die Fläche als Summationsgründen als Ausschlusszone definiert. Das Gebiet gehört zu den wenigen Flächen im Waldviertel, die regelmäßig von der Kornweihe als Brutgebiet aufgesucht wird. Aufgrund der Biologie der Art gibt es auch Jahre ohne Bruten. Das mindert aber nicht die Bedeutung der Waldflächen, in denen die Art brütet. Die Art legt ihre Nester auf Lichtungen im Wald 61

63 an und fliegt zum Jagen auf die umliegenden Agrarflächen. Damit zählt das ausgewiesene Gebiet zu den Kernzonen der Art in Österreich. Die Brutstandorte ändern sich von Jahr zu Jahr und können mehrere Kilometerweit voneinander liegen. Da die Beobachtungen der Kornweihe aber nur im Norden des Waldgebietes zu finden waren, wurden nur diese Flächen als Ausschlusszonen definiert, das sie das Brut und Fortpflanzungsgebiet der Art darstellen. Eine weitere hoch signifikante Art wurde in dem Gebiet festgestellt der Ziegenmelker. Im Waldviertel gibt es nur wenige Stellen, an denen die Art vorkommt. Damit kommt dem Schutz dieser Flächen eine besondere Bedeutung zu. Neben den Brutstandorten werden auch umliegende Flächen zu Jagd genützt. Ein Abstand von 350m bis zu 1 km von den Brutplätzen ist als Minimalabstand zu werten (vgl. Langgemach & Dürr 2012), damit die Flächen nicht aufgelassen werden. Das betrifft das Gebiet vom Teichholz bis zum Oberholz. Die Kornweihe nutzt nicht nur dieses Gebiet, sondern auch darüber hinaus, daher wurden die jetzigen Grenzen der Ausschlusszone festgelegt. Großkrut Altlichtenwarth Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie teilweise als rote Tabuzone ausgewiesen. a) Das westliche Gebiet (Großkrut Nord) wurde 2012/2013 in einer vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Für Kornweihe wurden 2013 Spezialkartierungen durchgeführt. Als potentielle naturschutz und windkraftrelevante Konfliktart trat bereichsweise der Raubwürger auf; alle anderen naturschutzrelevanten Vogelarten nur in geringen Dichten. b) Das östliche Gebiet (Altlichtenwarth) wurde 2009 und 2012/2013 in vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Als potentielle naturschutz und windkraftrelevante Konfliktarten trat Rotmilan und Kaiseradler auf. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern zumindest in Teilbereichen des Gebietes ausgeschlossen werden kann (siehe Abb. 4). Abb. 4: Großkrut Altlichtenwarth (Eignungsgebiet südlich der dunkelblauen Linie) 62

64 Kommentar BirdLife Österreich: Fachliche Gründe für die Beibehaltung als Ausschlusszone: Im oben genannten Gebiet Großkrut Nord, Flurname Hungerfeld bestand 2013 Brutverdacht des Raubwürgers (R. Probst via L. Sachslehner) aufgrund eines bis in die Brutzeit hinein anwesenden Männchens, was eine Ausschlusszone rechtfertigt (Isselbächer & Isselbächer 2001). Das Gebiet nördlich von Altlichtenwarth ist von hoher, überregionaler Bedeutung für Greifvögel, allen voran Rotmilan und Kaiseradler. Diese Arten können das gesamte Jahr über im Gebiet angetroffen werden. Es handelt sich dabei nicht nur um herumstreifende Jungvögel und Nichtbrüter, sondern auch um Altvögel der lokalen Brutpopulationen. Es handelt sich nicht nur um österreichische Brutvögel, sondern auch die Individuen der Brutvögel von Kaiseradler und Rotmilan aus den tschechischen Nachbargebieten (CSO/BirdLife Tschechien schriftl.). Dürnkrut Ost Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie als gelbe Vorbehaltszone ausgewiesen, die im Zusammenhang mit den nördlich anschließenden Vorbehaltszonen von Zistersdorf und Palterndorf steht. Dazu soll entlang dieser Marchgemeinden eine Kleinregionale Studie durchgeführt werden. In Dürnkrut Ost ist eine Windparkplanung weitgehend abgeschlossen und es handelt sich um eine Verdichtung im und um den bestehenden Windpark. Der Planungsbereich weist zudem ein wesentlich geringeres naturschatzfachliches Risiko auf, als die nördlich angrenzenden Planungsflächen. Daher ist es nicht sinnvoll diesen Erweiterungsbereich des bestehenden Windparks in eine Kleinregionale Studie mit den nördlichen Marchgemeinden einzubeziehen (siehe Abb. 5). Abb. 5: Dürnkrut Ost Kommentar BirdLife Österreich: 63

65 Bei erwähntem Projekt handelt es sich nicht nur um eine Verdichtung eines bereits bestehenden Windparks, sondern auch um eine Ausweitung in Richtung Osten. Also genau in Richtung March und somit in Gebiete mit bedeutenden Brutvorkommen windkraftrelevanter Großvogelarten. Es handelt sich großräumig um eines der wichtigsten Greifvogelgebiete Ostösterreichs. Auch wenn die Antreffwahrscheinlichkeit div. Vogelarten mit Risikopotential (VmR) innerhalb des Gebietes nicht überall gleich hoch sein mag, so sind diese Unterschiede dennoch allesamt auf sehr hohem Niveau, so dass auch weniger frequentierte Gebiete noch immer als sehr kritisch in Hinblick auf weitere Ausbaumaßnahmen zu sehen sind. Auch bei Neuerrichtung einer möglicherweise nur geringen Anzahl an Windkraftanlagen ist in diesem Fall der gesamte bestehende Windpark zu betrachten, da kumulative Effekte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Daher ist eine Errichtung von Windkraftanlagen nur nach Abarbeitung der Fragestellungen im Rahmen eines kleinregionalen Konzeptes fachlich möglich. Die Fragestellungen finden sich unter ID 137. Hochleithenwald Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie als rote Tabuzone ausgewiesen. Das gesamte Gebiet wurde 2013 in einer vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Es konnten keine potentielle naturschutz und windkraftrelevante Konfliktarten festgestellt werden. Der Planungsbereich im Wald liegt neben bestehenden Windparks. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern zumindest in Teilbereichen des Gebietes ausgeschlossen werden kann (siehe Abb. 6). 64

66 Abb. 6: Hochleithenwald Kommentar BirdLife Österreich: Im Rahmen der Zonierungsgespräche, in der auch das TB BIOME permanent anwesend und eingebunden war, wurden keinerlei Ergebnisse des umfangreichst untersuchten Waldgebietes dargestellt. So fehlen nach Ansicht der Autoren z.b. Horstkartierungen, die in einem so wichtigen Waldgebiet grundlegende Basisarbeiten darstellen. Und die Daten müssten sich auf mehr als eine Brutsaison beziehen. Nach Wissenstand der Autoren wurden solche Untersuchungen jedoch nicht durchgeführt, auch lagen bis zur Abgabe vorliegenden Berichts keine weiteren Daten vor. Es ist daher davon auszugehen, dass aktuelle keine genauen und vor allem zur Abschätzung des Risikopotentials für windkraftrelevante Großvögel ausreichenden Daten vorliegen. Der Begriff Maßnahmen deutet vermutlich auf die Möglichkeit hin, im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen negative Auswirkungen allfälliger Windkraftanlagen abzumildern. Es kann jedoch grundsätzlich gesagt werden, dass negative Auswirkungen auf die Qualität eines ökologisch hochwertigen pannonischen Eichengroßwaldes nicht ausgleichbar sind. Des Weiteren gibt es aktuell weder bestehende, noch in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindliche Windparks im Nahbereich dieses Großwaldgebietes. Der Hochleithenwald als einer der bedeutendsten Großwälder des Weinviertels weist daher noch keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen auf, was eine Ausweisung als Ausschlusszone rechtfertigt. 65

67 Matzner Wald Das Gebiet wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie als rote Tabuzone ausgewiesen. Das gesamte Gebiet wurde 2008 und 2013 in einer vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebung durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Es konnten keine potentiell naturschutz und windkraftrelevanten Konfliktarten festgestellt werden. Für den Schwarzstorch liegt ein potentielles Brutgebiet vor (bisher kein Brutnachweis). Das gebiet liegt neben einer hochrangigen Verkehrsverbindung. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern zumindest in Teilbereichen des Gebietes ausgeschlossen werden kann (siehe Abb. 7a & 7b). Abb. 7a: Matznerwald Groß Schweinbarth Kommentar BirdLife Österreich: Bereits während der Zonierungsgespräche wurde das TB BIOME mehrfach darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von ornithologischen Untersuchungen sehr wohl Nachweise windkraftrelevanter Vogelarten im Bereich des Matzner Waldes gibt (z.b. zwei adulte, über dem Großwald kreisende Altvögel des Schwarzstorches). Diese Daten wurden vom TB BIOME erhoben! Warum diese Angaben in vorliegender Stellungnahme nicht erwähnt wurden, ist nicht nachvollziehbar. Die hochrangige Verkehrsverbindung (A5 Nordautobahn) liegt in über 6 km Entfernung Richtung Westen und kann daher keineswegs als Argument für eine allfällige Vorbelastung dienen. Die Ausweisung als Ausschlusszone Großwald ist somit gerechtfertigt. Poysdorf Wilfersdorf Im Bereich Poysdorf Wilfersdorf wurde von BirdLife in der Zonierungsstudie eine großflächige gelbe Vorbehaltszone ausgewiesen. Hier liegen bereits mehrere Windparks und geringe Erweiterungen sind geplant. Naturschutzfachlich liegt in diesem Bereich ein geringes Konflikpotential vor. 66

68 Es wird daher beantragt, dass diese Flächen ohne Vorbehalt als Eignungszone ausgewiesen werden und dass hier kein kleinregionales Entwicklungskonzept durchzuführen ist (siehe Abb. 8). Abb. 8: Poysdorf Wilfersdorf Kommentar BirdLife Österreich: Aus dem Großwaldgebiet nördlich von Mistelbach, das westlich an die genannte Vorbehaltszone anschließt, liegen Brutzeitbeobachtungen des Schwarzstorchs aus dem Jahr 2012 vor. Der Brutplatz ist jedoch unbekannt, ebenfalls die Ausflugrichtungen zu den Nahrungsgebieten sowie deren Lage. Aufgrund der bereits hohen Vorbelastung, die mit einer erhöhten Gefährdung (Scheuchwirkung und Kollisionsgefahr) des Schwarzstorches einhergeht, kann ein weiterer Ausbau in dieser Vorbehaltszone nur durch umfassende Untersuchungen (Horstkartierungen, Funktionsraumanalysen, etc.) erfolgen. Auch müssen die kumulativen Effekte sämtlicher bereits bestehender Windparks mit in Betracht gezogen werden, weshalb die Vorbehaltszone auch diese Anlagen umfasst. In Zukunft wird es auch zu Repowering von Anlagen kommen, wodurch eine Neubewertung der Auswirkungen an Waldrändern notwendig wird. Ein kleinregionales Entwicklungskonzept war nie angedacht. Untersiebenbrunn In der Kleinregionalen Studie Marchfeld wurden Eignungszonen für die Windkraftentwicklung in Diskussion mit BirdLife ermittelt. Der Plan der gegenständlichen Zonierungsstudie zeigt geringe Abweichungen (Teilbereiche wurden als Tabuzone ausgewiesen). Naturschutzfachlich kann jedoch das Ergebnis der Kleinregionalen Studie Marchfeld übernommen werden. Kommentar BirdLife Österreich: 67

69 Dies wurde im Bericht auch getan. Lassee In der Kleinregionalen Studie Marchfeld wurden Eignungszonen für die Windkraftentwicklung in Diskussion mit BirdLife ermittelt. Der Plan der gegenständlichen Zonierungsstudie zeigt geringe Abweichungen (Teilbereiche wurden als Tabuzone ausgewiesen). Naturschutzfachlich kann jedoch das Ergebnis der Kleinregionalen Studie Marchfeld übernommen werden. Kommentar BirdLife Österreich: Dies wurde im Bericht auch getan. Bereich Scharndorf Südlich der Donau wurden Gebiete von BirdLife in der Zonierungsstudie als wissenschaftliche Vorbehaltsfläche ausgewiesen. Das gesamte Gebiet wurde über mehrere Jahre in vogel und fledermauskundlichen Jahreserhebungen durch das TB BIOME umfangreichst untersucht. Es konnten keine potentielle naturschutz und windkraftrelevanten Konfliktarten gehäuft festgestellt werden. In der wissenschaftlichen Vorbehaltszone bestehen bereits Windräder. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass aufgrund der naturschutzfachlichen Datenlage, einer sorgsamen Windparkplanung und Maßnahmen in einem SUP und UVP Verfahren eine erhebliche Beeinflussung von Schutzgütern des Gebietes ausgeschlossen werden kann. Eine mehrjährige wissenschaftliche Zusatzerhebung ist daher im Bereich Scharndorf nicht notwendig (siehe Abb. 11). Kommentar BirdLife Österreich: Die Genehmigungen für die bestehenden Anlagen liegen teilweise schon Jahre zurück. In den letzten Jahren gab es positive Entwicklungen in den Brutbeständen von See und Kaiseradler gab es die erste Brut des Seeadlers in den Donauauen. Ab 2009 brüten bis zu 4 Brutpaaren im Nationalpark, dadurch ändert sich natürlich auch die Nutzung des Umlandes und die Dichte im Umland des Nationalparks. Seit 2011 brütet auch der Kaiseradler wieder in den Donauauen. Auch Beobachtungen zeigen die zunehmende Nutzung des Umlandes des Nationalparks und zwar nicht nur nördlich der Donau, sondern in den letzten Jahren auch vermehrt im Süden. Da mit den Windparks von Scharndorf bis Bruck/.L schon ein hoher Verbauungsgrad durch Windräder bis in den Nahbereich der Donauauen vorhanden ist, sollte erst die Raumnutzung durch die beiden Adlerarten als auch durch andere windkraftsensible Arten untersucht werden. Hier sollten auch kumulative Effekte mit einbezogen werden. Dies kann in Rahmen von Einzel UVPs nicht betrachtet werden, daher ist eine Gesamtbetrachtung des Südrands des Nationalparks notwendig. Ein weiterer Ausbau und auch Repowering darf erst nach Vorliegen solcher Untersuchungen und Bewertungen stattfinden, da ansonsten ein negativer Effekt auf die im Nationalpark brütenden Großvögel sowie im Umfeld jagender und überwinternde Greifvögel nicht auszuschließen ist. Stellungnahme zur ornithologischen Zonierung für Windkraftstandorte in Niederösterreich von Dipl. Ing. Manuel Denner Themenfeld Schwarzstorch in den Weinviertler Großwäldern Der Schwarzstorch ist als Art von gemeinschaftlichem Interesse in Anhang I der EU Vogelschutzrichtlinie (VSRL) gelistet. Nach Artikel 4 (4) der EU VSRL gilt der Schutz der Anhang I Arten auch außerhalb von Natura 2000 Gebieten. Nach Artikel 5 der EU VSRL treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer allgemeinen 68

70 Regelung zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten, besonders zu beachten ist das Verbot ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt (VSRL Art. 5, d). Weiters findet er sich in der NÖ Artenschutzverordnung. Das Weinviertel ist in seiner naturräumlichen Ausprägung sowohl von den March Thaya Auen, als auch dem Waldviertel differenziert zu betrachten, was in weiterer Folge auch für die Weinviertler Schwarzstorchpopulation Gültigkeit besitzt. Exakte Zahlen zu den Brutpaaren im Weinviertel fehlen, es ist jedoch von einer Größenordnung von ca. 10 Paaren auszugehen. Sowohl durch bereits bestehende, als auch in Genehmigung befindliche Windparks sind derzeit mind. 3 Paare durch mögliche negative Auswirkungen betroffen (Mistelbacher Wald, Kühbodenwald, Matzner Wald), was 30 % der regionalen Population entspricht. Die Altvögel des Brutpaares im Kühbodenwald legen nach eigenen Beobachtungen aus der Brutsaison 2013 Wegstrecken von mind km zu den Nahrungsflächen zurück. Bei einem Aktionsradius dieser Ausdehnung könnte ein sogar noch höherer Anteil der regionalen Brutpopulation vom Ausbau der Windenergie betroffen sein. Spezielle Literatur zum Thema "Schwarzstorch und Windkraftanlagen" zu finden, ist unverändert schwierig. Zwar gibt es zu einzelnen Brutplätzen Studien in kleinerem Umfang, doch diese sind für Kernaussagen über die Auswirkungen von Windparks auf den Schwarzstorch oder lokale/regionale Populationen nicht aussagefähig, da sie oft nur eine (nicht selten ungenaue) Momentaufnahme vor Ort darstellt (Carsten Rohe, schriftl. Mitt.). Ein mit großer Wahrscheinlichkeit an einer Windkraftanlage kollidierter Schwarzstorch bei Dürnkrut 2013 ist ein weiterer Hinweis auf die Gefährdung der Art durch diese Anlagen. Umfangreiche Untersuchungen zur Funktionsraumanalyse im Weinviertel fehlen bislang. Das Weinviertel ist im Gegensatz zu den March Thaya Auen und dem Waldviertel eine sehr trockene Region, was die bereits erwähnten weiten Strecken zur Nahrungssuche zur Folge hat. Zudem ist das Weinviertel mit einem Anteil von max. 14% sehr arm an Waldflächen und somit an Brutplatzangebot. Der überwiegende Teil der Wälder ist jedoch als Großwald definiert und zeichnet sich idr als sehr störungsberuhigte Zone aus. Dieser Faktor kommt dem Schwarzstorch als vor allem am Brutplatz extrem störungsempfindlichen Kulturflüchter sehr entgegen. Werden nun sowohl die Wälder durch unmittelbar angrenzende Windparks beeinträchtigt, als auch mögliche Flugkorridore in die Nahrungsgebiete zunehmend unterbrochen, können negative Auswirkungen auf die regionale Schwarzstorchpopulation im Weinviertel nicht ausgeschlossen werden, es ist daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden! Die bisher im Rahmen von Fachgutachten zu geplanten Winparks im Weinviertel durchgeführten Untersuchungen, die sich vor allem im Nahbereich der Wälder nur auf die Einzelstandorte bezogen, sind nicht geeignet, um das weitläufige Raumnutzungsverhalten der Schwarzstörche umfassend zu dokumentieren und zu bewerten. Auch liegt derzeit kein einziges Fachgutachten im Rahmen einer UVE betreffend Windparkplanungen im Weinviertel vor, dessen Untersuchung auch eine gezielte Horstkartierung mit Schwerpunkt Schwarzstorch zum Inhalt hatte. Ganz im Gegenteil, es wurde nachweislich bereits mindestens ein (seit 2011 bestehender) Horst übersehen und nur durch Zufall bekannt. Die jüngst in Norddeutschland durchgeführten, detaillierten Funktionsraumanalysen ergaben, dass die Ausschlusszone rund um Brutwälder mind. drei Kilometer betragen muss sowie sieben Kilometer, in denen die Flugkorridore in die Nahrungsgebiete ermittelt werden müssen. Diese Abstandsregelungen finden bereits in Mecklenburg Vorpommern Anwendung (ROHDE 2009). 69

71 Die Vorbehaltszone Nr. 133 (nördlich und östlich des Mistelbacher Waldes) sowie Nr. 116 und 134 (Matzner Wald) wären daher aufgrund des Vorsorgeprinzips als Ausschlusszonen auszuweisen. Literatur ROHDE, C. (2009): Funktionsraumanalyse der zwischen 1995 und 2008 besetzten Brutreviere des Schwarzstorches Ciconia nigra in Mecklenburg Vorpommern. Ornithologischer Rundbrief Mecklenburg Vorpommern, Band 46, Sonderheft 2: Kommentar BirdLife Österreich: Da es sich um Flächen handelt, die schon vorbelastet sind, wurden diese Flächen als Vorbehaltsflächen ausgewiesen, aber auf Kumulationswirkungen hingewiesen. Andere unbelastete Flächen wurden hingegen als Ausschlusszonen definiert, damit die schon durch Windkraftanlagen belastete Population des Schwarzstorchs nicht weiter unter Druck kommt. 70

72 Wichmann, Denner/BirdLife Österreich Anhang II Kartengrundlagen 71

73 72

74 73

75 74

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88 Wichmann, Denner/BirdLife Österreich 87

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