PSD Bank Köln eg. Kundeninformation. zum. Wertpapiergeschäft

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1 PSD Bank Köln eg Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft

2 A. Informationen über die PSD Bank und ihre Dienstleistungen (Stand: Juni 2015) Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die PSD Bank nachfolgend über sich und ihre Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen. Kontaktdaten PSD Bank Köln eg Laurenzplatz Köln Telefon: (kostenfrei) Telefax: 0221/ info@psd-koeln.de Internet: Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die PSD Bank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß 32 Kreditwesengesetz (KWG), welche ihr durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Lurgiallee 12, Frankfurt (im Internet unter erteilt wurde. Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen der Bank Die PSD Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen nach 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG wie z. B. die Anlageberatung, das Kommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und das Depotgeschäft. Information über die Art der Anlageberatung gemäß 31 Absatz 4b WpHG Ihre Bank erbringt die Anlageberatung nicht als Honorar-Anlageberatung und darf im Zusammenhang mit der Anlageberatung Zuwendungen gemäß 31d WpHG von ihren Vertriebspartnern erhalten. Kommunikationsmittel und Sprachregelung Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder per in deutscher Sprache während der üblichen Geschäftszeiten mit der PSD Bank zu kommunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich, telefonisch oder per Brief in deutscher Sprache übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist auch eine Übermittlung im PSD OnlineBrokerage, per Fax oder PSD ServiceDirekt möglich. Information zu veröffentlichten Wertpapierprospekten Sofern für ein von der DZ BANK AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) veröffentlicht ist, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, Frankfurt am Main bereitgehalten. Ist für ein von der WGZ BANK AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem WpPG veröffentlicht, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf, bereitgehalten und kann zudem kostenlos auf der Internetseite abgerufen werden. Nach dem WpPG veröffentlichte Prospekte für andere öffentlich angebotene Wertpapiere sind über den Emittenten oder die Bank erhältlich. Angaben zur Berichterstattung Informationen über den Stand des Kundenauftrages Die PSD Bank übermittelt dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines Auftrages. Bestätigung der Auftragsausführung Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages oder, sofern die PSD Bank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Maßnahmen zum Schutz der bei der PSD Bank verwahrten Finanzinstrumente und Gelder der Kunden Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten beachtet die PSD Bank die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Die PSD Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen geschützt. Grundsätze zur Kundeneinstufung Die PSD Bank macht von der gesetzlichen Möglichkeit ( 31a Abs. 5 WpHG oder 31b Abs. 1 Satz 2 WpHG) Gebrauch und stuft alle Kunden als Privatkunden ein. Diese Einstufung gilt für alle Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen. Die Möglichkeit eines Privatkunden, sich als professionellen Kunden einstufen zu lassen ( 31a Abs. 7 WpHG) bietet die PSD Bank nicht an. Von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, bestimmte weitere Kunden als geeignete Gegenparteien anzusehen ( 31a Abs. 4 WpHG), macht die PSD Bank nur im Rahmen des Eigengeschäfts Gebrauch. B. Information über den Umgang der PSD Bank mit möglichen Interessenkonflikten (Stand: März 2010) Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen die PSD Bank sich in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen leiten lässt. Bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten der PSD Bank können jedoch Interessenkonflikte auftreten. Nachfolgend informieren wir Sie, welche Vorkehrungen die PSD Bank getroffen hat, um diese Interessenkonflikte zu vermeiden. Interessenkonflikte können beispielsweise bei der Erbringung von Dienstleistungen wie dem An- und Verkauf bzw. der Vermittlung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten, dem Depotgeschäft, Devisengeschäften im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten sowie der Weitergabe von Finanzanalysen Dritter an Kunden auftreten. Dabei können Interessenkonflikte insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen der PSD Bank oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter der Bank entstehen. Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können, hat die PSD Bank vielfältige organisatorische und arbeitsrecht- liche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind die Trennung von Verantwortlichkeiten sowie die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Ihnen, für die PSD Bank oder privaten Geschäften der Mitarbeiter. Zuwendungen von Dritten wie beispielsweise Vertriebsprovisionen, werden von der PSD Bank nur im gesetzlich zulässigen Rahmen angenommen. Die Mitarbeiter der Bank dürfen Geschenke oder sonstige Zuwendungen nur annehmen, wenn die Annahme dem Gebot der Höflichkeit entspricht, die Zuwendung nicht unverhältnismäßig ist und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ausgeschlossen ist. Die Einhaltung sämtlicher Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen in der PSD Bank laufend kontrolliert und regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Nähere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die PSD Bank Ihnen gegenüber erbringt, sowie den zu Ihrem Schutz ergriffenen Vorkehrungen geben Ihnen gerne unsere Kundenberater. 2

3 C. Information über Zuwendungen (Stand: März 2010) Gemäß 31d Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die PSD Bank nachfolgend darüber, welche Zuwendungen sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen erhält und welchen Umfang diese Zuwendungen besitzen. Arten von Zuwendungen Die PSD Bank erhält folgende Arten von Zuwendungen im Sinne des Art. 31d Abs. 1 S. 1 WpHG: Vertriebsprovisionen für einen Geschäftsabschluss. Zu den Vertriebsprovisionen zählen auch erfolgsabhängige Leistungen, also volumenabhängige Zahlungen, Gratifikationen, Erfolgsbonifikationen usw. Vertriebsfolgeprovisionen, die gezahlt werden, wenn der Kunde bestimmte Finanzinstrumente im Bestand hält. Der Anspruch auf eine Vertriebsfolgeprovision entsteht dann, wenn der Kunde durch die Vermittlung der PSD Bank die Finanzinstrumente erwirbt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Art der vermittelten Finanzinstrumente, der Höhe der Bestände und der Haltedauer. Vermittlungsprovisionen für die Zuführung von Kunden im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen. Es kann sich hierbei um fixe oder um volumenabhängige Provisionen handeln. Unterstützende Sachleistungen. Dies sind z. B. die Erbringung von Dienstleistungen, die Übermittlung von Finanzanalysen, das Überlassen von IT-Hardware oder Software oder die Durchführung von Schulungen. Diese Zuwendungsarten werden im Folgenden erläutert: 1. Vertriebsprovisionen a. Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Investmentfondsanteile Vertriebsprovisionen erhält die PSD Bank zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Load-Fonds. Load-Fonds sind Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird. Die PSD Bank erhält als Vertriebsprovision einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 100 % des Ausgabeaufschlags betragen kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlags können Sie dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnehmen. b. Erfolgsabhängige Zahlungen Zusätzlich erhält die PSD Bank als Vertriebsprovisionen für ihre Vermittlungsleistungen ggf. Erfolgsbonifikationen. Diese Provisionen lassen sich sofern die PSD Bank solche überhaupt erhält nicht ohne weiteres beziffern, da ihre Höhe von unterschiedlichen Faktoren wie Potentialausschöpfung und Nettoabsatzzielen abhängt. Auf Nachfrage erteilt die PSD Bank Ihnen gerne nähere Informationen. 2. Vertriebsfolgeprovisionen a. Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Investmentfondsanteile Vertriebsfolgeprovisionen erhält die PSD Bank zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Load-Fonds (Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird) als auch beim Vertrieb von No-Load-Fonds (Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag erhoben wird) an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Load-Fonds niedriger als beim Vertrieb von No-Load-Fonds. Berechnungsgrundlage können die Verwaltungsvergütung oder der durchschnittliche Bestand sein. Sofern die Verwaltungsvergütung die Berechnungsgrundlage darstellt, erhält die PSD Bank einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an sie ausgezahlt wird. Der Anteil, den die Bank erhält, beträgt bis zu 60 % der Verwaltungsvergütung (gemessen am durchschnittlichen Bestand der PSD Bank). Die Höhe der Verwaltungsvergütung können Sie dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnehmen. Ist der durchschnittliche Bestand Berechnungsgrundlage, erhält die PSD Bank eine Vertriebsfolgeprovision, die bis zu 0,95 % p.a. beträgt, bezogen auf den durchschnittlichen Depotbestand. Auf Nachfrage erteilt die PSD Bank Ihnen gerne nähere Informationen. b. Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Vermögensverwaltungsmandate Des Weiteren erhält die PSD Bank Vertriebsfolgeprovisionen für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Vermögensverwaltungsmandate. In diesem Bereich existieren verschiedene Provisionsmodelle. Sollten Sie nähere Informationen wünschen, welches Provisionsmodell bei einem konkreten Vermögensverwaltungsmandat Anwendung findet, erteilt die PSD Bank Ihnen gerne nähere Informationen. Bei bestimmten fondsgebundenen Vermögensverwaltungen erhält die PSD Bank eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu 1,1 % p.a., die auf den durchschnittlichen Depotbestand berechnet und jährlich ausgezahlt wird. Bei diesen Vermögensverwaltungsmandaten erhält die PSD Bank keine weiteren Provisionen. Bei anderen Typen von Vermögensverwaltungen erhält die PSD Bank eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu 0,9 % auf den Depotbestand. Soweit im Rahmen der Vermögensverwaltungsmandate Investmentfondsanteile und Finanzinstrumente erworben werden, erhält die PSD Bank zusätzlich Vertriebsprovisionen auf die Investmentfondsanteile (1.a.), Vertriebsfolgeprovisionen auf die Investmentfondsanteile (2.a.) und Vermittlungsprovisionen auf die Wertpapiertransaktionen. Darüber hinaus gibt es Vermögensverwaltungsmandate, für die entweder eine All-Inclusive-Vereinbarung oder eine Classic-Fee-Vereinbarung geschlossen wird. Hierfür erhält die PSD Bank einen Anteil an der Vermögensverwaltungsvergütung in Abhängigkeit von der gewählten Anlagerichtlinie von bis zu 0,5 Prozentpunkten p.a. Die Höhe der Vermögensverwaltungsvergütung können Sie dem Vermögensverwaltungsvertrag entnehmen. Werden im Rahmen der Mandate Investmentfondsanteile der Gesellschaft gehalten, welche die Vermögensverwaltung durchführt, erhält die PSD Bank insoweit jährlich Vertriebsfolgeprovisionen auf die täglich ermittelten Bestände in Höhe von bis zu 0,5 %. Bei Mandaten mit Classic-Fee-Vereinbarungen erhält die PSD Bank zusätzlich Vertriebsprovisionen aus den im Rahmen der Mandate getätigten Wertpapiertransaktionen, die bis zu 25 % der Gebühren für die Wertpapiertransaktionen ausmachen können (insoweit also im Höchstsatz abweichend). Des Weiteren erhält die PSD Bank bei Mandaten mit Classic-Fee-Vereinbarungen eine Rückvergütung in Höhe von bis zu 30 % der Depotgebühr. Die Höhe der Depotgebühr können Sie dem Entgeltetableau der PSD Bank entnehmen. Bei einem weiteren Vermögensverwaltungstyp erhält die PSD Bank einen Anteil von bis zu 60 % der Vermögensverwaltungsvergütung. Die Höhe und die Berechnung der Vermögensverwaltungsvergütung können Sie dem Vermögensverwaltungsvertrag entnehmen. Darüber hinaus erhält die PSD Bank in diesen Fällen möglicherweise weitere Vergütungen von den Emittenten der im Vermögensverwaltungsbestand gehaltenen Produkte (Fonds, Zertifikate etc.). Diese Vergütungen sind von den jeweiligen Vereinbarungen der Bank abhängig und werden im Falle einer Zahlung direkt an die PSD Bank geleistet. Auf Nachfrage erteilt die PSD Bank Ihnen gerne nähere Informationen. 3. Vermittlungsprovisionen Bei Derivategeschäften Für die Vermittlung von Derivategeschäften (z. B. Zins-Swaps) erhält die Bank eine Provision in Höhe von bis zu 50 Prozent der von dem Vertragspartner des Kunden aus dem Geschäft erzielten Bruttomarge. Nähere Informationen zur Höhe erteilt Ihnen die Bank gerne auf Nachfrage. Bei Devisenhandelsgeschäften Für die Vermittlung von Devisenhandelsgeschäften (z. B. Devisenkassa-, -options-, -termin und -swapgeschäfte sowie Finanzanlagen und Kreditaufnahmen in Fremdwährungen) erhält die Bank eine Provision in Höhe von bis zu 25 Prozent der von dem Vertragspartner des Kunden aus dem jeweiligen Geschäft erzielten Marge. Nähere Informationen zur Höhe erteilt die Bank Ihnen gerne auf Nachfrage. Bei Wertpapiertransaktionen Vermittlungsprovisionen erhält die Bank auch im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen. Dabei vermittelt die Bank den Kunden an eine ausführende Bank. Hierfür erhält die Bank einen Anteil von bis zu 60 Prozent der Gebühren für die Wertpapiertransaktionen (ohne Fonds) vergütet. Die Höhe der Wertpapiertransaktionsgebühr können Sie dem aktuellen Entgeltetableau oder Konditionenverzeichnis der ausführenden Bank entnehmen. Bei Wertpapierdepots Die Bank erhält in bestimmten Fällen auch dann eine Provision, wenn ein Kunde auf ihre Vermittlung hin ein Depot bei einer anderen Bank unterhält. In einem solchen Fall erhält die Bank eine Rückvergütung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Depotgebühr. Die Höhe der Depotgebühr können Sie dem Entgeltetableau für das Privatkundengeschäft der depotführenden Bank entnehmen. 4. Unterstützende Sachleistungen Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen erhält die PSD Bank außerdem unterstützende Sachleistungen. Hierbei handelt es sich etwa um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen sowie die Übermittlung von Finanzanalysen. Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich zudem nicht ohne weiteres beziffern. Sollten Sie nähere Informationen zu diesen Leistungen wünschen, erteilt die PSD Bank Ihnen auf Nachfrage gerne nähere Informationen. 5. Nähere Einzelheiten Mit diesem Informationsblatt legt die PSD Bank Ihnen soweit und so genau es in standardisierter Form möglich ist alle Zuwendungen offen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält. Die PSD Bank geht davon aus, dass Sie sich auf dieser Grundlage ein vollständiges Bild davon machen können, welche Zuwendungen sie erhält. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet Ihnen die PSD Bank auf Nachfrage selbstverständlich auch weitere Informationen an. 3

4 D. Information über Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen (Stand: September 2014) Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis über ihre Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG. Neben den nachfolgend aufgeführten Kosten und Nebenkosten können im Zusammenhang mit der Auftragsausführung noch weitere Kosten oder Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank [ Stand: September 2014 ] Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf Provision, Maklergebühren, Börsenspesen Gebühren im Wertpapiergeschäft persönliche Beratung PSD BörseDirekt PSD BörseDirekt Order Aktien/ Renten persönlich oder telefonisch online per telefonisch im ServiceDirekt Inlandsbörse unter (kostenfrei) PSD OnlineBrokerage unter (kostenfrei) Order Aktien/ Renten Inlandsbörse Grundgebühr 12,50 EUR 10 EUR 12,50 EUR zuzüglich Staffelpreis unter EUR 0,50% 0,25% 0,25% ab EUR 0,40% 0,20% 0,20% ab EUR 0,30% 0,15% 0,15% ab EUR 0,20% 0,10% 0,10% Grundgebühr Auslandsorder zuzügl. Fremdgebühren* 40 EUR 40 EUR 40 EUR Limitierung von Aufträgen; Ablauf Änderung oder Streichung einer limitierten 2,50 EUR 1 2,50 EUR 1 2,50 EUR 1 Wertpapierorder Maklergebühren 0,4-0,8%o 0,4-0,8%o 0,4-0,8%o vom Kurswert (mind. 0,75 EUR) vom Kurswert (mind. 0,75 EUR) vom Kurswert (mind. 0,75 EUR) Börsenspesen Fremdgebühr je nach Börse Fremdgebühr je nach Börse Fremdgebühr je nach Börse An- und Verkauf Investmentfonds Union Investment zum jeweiligen zum jeweiligen zum jeweiligen Ausgabe-/ Rücknahmepreis Ausgabe-/ Rücknahmepreis Ausgabe-/ Rücknahmepreis andere Anbieter Verkauf zum Ausgabepreis Verkauf zum Ausgabepreis Verkauf zum Ausgabepreis Rücknahme: 12,50 EUR Rücknahme: 12,50 EUR Rücknahme: 12,50 EUR zuzügl. 0,5% zuzügl. 0,5% zuzügl. 0,5% vom Rücknahmepreis vom Rücknahmepreis vom Rücknahmepreis Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Zeichnungsaufträge Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgeld wie bei einem entsprechem Kommissionsgeschäft erhoben. Zeichnung persönlich oder telefonisch Euro 5,00, die bei Zuteilung mit der Provision verrechnet werden. Zeichnung im Online-Brokerage kostenfrei. Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so werden die Teilausführungen innerhalb eines Börsentages in einer Abrechnung zusammengefasst. Sollten sich die Teilausführungen über mehrere Börsentage erstrecken, so wird für jedes Tagesgeschäft eine Abrechnung pro Börsentag erstellt. Vormerkung von Aufträgen Ablauf/Vormerkung eines Limits 1 Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) Streichung eines Auftrags auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren einschließlich Erstellung eines Jahresdepotauszuges (inkl. USt) (Die Berechnung erfolgt für das laufende Jahr auf den Depotbestand per des Vorjahres) Depotgebühren (pauschal; unabhängig von Bestand und Transaktionen) inkl. USt 2,50 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 29,75 EUR 4

5 Depots ohne Bestand (inkl. USt) 29,75 EUR Übertragung von Wertpapieren zugunsten/zu Lasten eines Depots kostenfrei, entstehende Fremdkosten (z.b. Gebühren ausländischer Lagerstellen inkl. USt) werden weiterbelastet Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Nach Arbeitsaufwand je angefangene halbe Stunde werden 15 EUR berechnet. Anfallende Fremdkosten, Porto, Versicherung, Lagerstellengebühren, Gebühren der Depotbank u.a. werden weiterbelastet. Tafelgeschäfte; Einlösung eigener IHS und Ertragsscheine fällige IHS kostenfrei fällige Ertragsscheine kostenfrei Kapitalveränderungen Bezug von jungen Aktien, Options-, Wandelanleihen, Genussscheine, Ausgabe von Bonus- und Berechtigungsaktien, Stockdividenden, Split, Umtausch, Spin off, Reverse Split, Re-Investitionen Analog der Übersicht Gebühren im Wertpapiergeschäft Resteinzahlungen n.a. EUR Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten Analog der Übersicht Gebühren im Wertpapiergeschäft Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien 2,3 Inland (inkl. USt, wenn nicht in Zusammenhang mit Erwerbsvorgang) n.a. EUR Ausland (inkl. USt, wenn nicht in Zusammenhang mit Erwerbsvorgang) n.a. EUR Umtausch von Wertpapier-Urkunden Übernahmeangebote/Barabfindungen/Rückkaufangebote/ Wiederanlage Bardividende Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile/Rücktausch (inkl. USt, wenn nicht aus Anlass An- und Verkauf) Analog der Übersicht Gebühren im Wertpapiergeschäft Bond-Stripping (inkl. USt) n.a. EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer) auf Wunsch des Kunden: Anfallende Fremdkosten* werden weitergegeben. Auf Kundenwunsch erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Jahressteuerbescheinigung (inkl. USt): Je angefangene halbe Stunde werden 15 EUR (inkl. USt) berechnet. Erträgnisaufstellung (inkl. USt) 1,217 EUR pro Posten, mind. 12,17 EUR pro Depot Erstellen von Zweitschriften (inkl. USt) Je angefangene halbe Stunde werden 15 EUR ( inkl. USt ) berechnet. Gutschrift von Erträgnissen (inkl. USt, wenn nicht aus Anlass An- oder Verkauf) per Währungsscheck n.a. EUR Währungsgutschrift n.a. EUR Einlösung fälliger Wertpapiere und Gutschrift (inkl. USt) per Währungsscheck n.a. EUR Währungsgutschrift n.a. EUR Weitere Dienstleistungen: Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) n.a. EUR Bearbeitung von class actions im Erstattungsfall (inkl. USt) n.a. EUR Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) kostenfrei EUR Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Ankauf von Kupons n.a. EUR Ankauf von fälligen Wertpapieren n.a. EUR Einlösung von Kupons (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons n.a. EUR Fremdwährungskupons (Inkasso) EUR-Gutschrift (Inkasso) n.a. EUR EUR-Gutschrift mit Devisenkursgarantie n.a. EUR Währungsgutschrift n.a. EUR Währung mittels Scheck n.a. EUR Einlösung fälliger Wertpapiere (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Anleihen n.a. EUR Fremdwährungsanleihen: EUR-Gutschrift (Inkasso) n.a. EUR EUR-Gutschrift mit Devisenkursgarantie n.a. EUR Währungsgutschrift n.a. EUR Währung mittels Scheck n.a. EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) n.a. EUR 5

6 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland n.a. EUR Ausland n.a. EUR Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag (inkl. USt) n.a. EUR Aufnahme von Wertpapieren in die Oppositionsliste (inkl. USt) n.a. EUR Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) n.a. EUR Ihre PSD Bank Köln eg * Fremdgebühren sind z.b. Gebühren der Deutschen Kassenverein AG, der ausländischen Lagerstellen, Maklergebühren, Portokosten, Börsenkosten u.ä. 1 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 2 Zuzüglich Fremdgebühren. 3 Gegebenenfalls entfällt die Position, wenn die Geschäfte mit dem Kaufpreis abgegolten werden. n.a. = nicht anwendbar E. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Stand: November 2012) Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend:»wertpapiere«). Geschäfte in Wertpapieren 1 Formen des Wertpapiergeschäfts (1) Kommissions-/Festpreisgeschäfte Bank und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form von Kommissionsgeschäften (2) oder Festpreisgeschäften (3) ab. (2) Kommissionsgeschäfte Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen. (3) Festpreisgeschäfte Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). 2 Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank den Kunden jeweils informieren. Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft 3 Usancen/Unterrichtung/Preis (1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. 6 (2) Unterrichtung Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. (3) Preis des Ausführungsgeschäftes/Entgelt/Auslagen Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäftes ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4 Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbestandes Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. 5 Festsetzung von Preisgrenzen Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge). 6 Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen (1) Preislich unlimitierte Aufträge Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. (2) Preislich limitierte Aufträge Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die Bank wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten. 7 Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Auf-

7 trägen zum Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs.1. 8 Erlöschen laufender Aufträge (1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalig einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet notiert werden. (2) Kursaussetzung Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kundenaufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen. (3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen Ausführungsplätze. (4) Benachrichtigung Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 9 Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Erfüllung der Wertpapiergeschäfte 10 Erfüllung im Inland als Regelfall Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. 11 Anschaffung im Inland Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Kunden gesondert von Ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung). 12 Anschaffung im Ausland (1) Anschaffungsvereinbarung Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. (2) Einschaltung von Zwischenverwahrern Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z.b. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). (4) Deckungsbestand Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden und für die Bank verwahrten Wertpapieren derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegsund Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen sollten. (5) Behandlung der Gegenleistung Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 13 Depotauszug Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug. 14 Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung (1) Inlandsverwahrte Wertpapiere Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteilund Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung). (2) Auslandsverwahrte Wertpapiere Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren dem ausländischen Verwahrer. (3) Auslosung und Kündigung von Schuldverschreibungen Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die Bank den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den»wertpapier-mitteilungen«. Bei einer Auslosung von im Ausland verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die anhand deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die Bank nach ihrer Wahl den Kunden für die ihm in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungsbestand entfallenden Betrags auf die Kunden vornehmen. Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen; sie kann stattdessen unter Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. (4) Einlösung in fremder Währung Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten eingelöst, wird die Bank den Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 15 Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen (1) Bezugsrechte Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den»wertpapier-mitteilungen«erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen. (2) Options- und Wandlungsrechte Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die Bank den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den»wertpapier-mitteilungen«hingewiesen worden ist. 16 Weitergabe von Nachrichten Werden in den»wertpapier-mitteilungen«informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen von Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/ Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des 7

8 Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. 17 Prüfungspflicht der Bank Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den»wertpapier-mitteilungen«einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung. 18 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden (1) Urkundenumtausch Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den»wertpapier-mitteilungen«bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z.b. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. (2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten. 19 Haftung (1) Inlandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG. (2) Auslandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Bank für deren Verschulden. 20 Sonstiges (1) Auskunftsersuchen Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. (2) Einlieferung/Überträge Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. F. Ausführungsgrundsätze der PSD Bank Die PSD Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages gemäß den in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätzen der PSD Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der PSD Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Festpreisgeschäfte Sofern die PSD Bank mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abschließt, ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen der PSD Bank und dem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die PSD Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die PSD Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. II. Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die PSD Bank die DZ BANK AG ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die PSD Bank die Kriterien Preis des Finanzinstrumentes, mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, Umfang des Auftrages, Art des Auftrages und alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags und des Finanzinstruments wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: Kriterium Gewichtung *) Preis 50 % Kosten 40 % Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10 % *) Alle übrigen Kriterien wurden mit 0 % gewichtet. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK AG ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der PSD Bank vorgenommenen Gewichtung gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK AG ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die PSD Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK AG der PSD Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK AG spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der PSD Bank wider. Die PSD Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK AG sicher. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die aktuelle Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die PSD Bank ein Kommissionsgeschäft abschließt und zur Ausführung an die DZ BANK AG weiterleitet. Des Weiteren ist in der Tabelle angegeben, an welchen Ausführungsplätzen die DZ BANK AG jeweils Aufträge in einem zu einer bestimmten Gruppe von Finanzinstrumenten gehörenden Finanzinstrument derzeit (Stand: ) ausführt. Die Ausführungsplätze können sich jederzeit ändern. Sie sind nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen der PSD Bank und dem Kunden. Auf Nachfrage wird die PSD Bank dem Kunden die aktuellen Ausführungsplätze mitteilen. III. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems Nach den Ausführungsgrundsätzen der PSD Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines organisierten Marktes (z. B. regulierter Markt an deutschen Börsen) oder eines multilateralen Handelssystems (z. B. Freiverkehr an deutschen Börsen) ausgeführt werden. 8

9 F. Anlage: Ausführungsplätze für bestimmte Produktgruppen (Stand: ) Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Ausführungsplatz Aktien Inland Ausland Kauf/Verkauf Indexzugehörigkeit: Kommission DZ BANK AG Tradegate DAX 30, MDAX, TecDAX Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00-17:27 Uhr Kauf/Verkauf Indexzugehörigkeit: Kommission DZ BANK AG Tradegate DAX 30, MDAX, TecDAX Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28-19:59 Uhr Kauf/Verkauf Sonstige Kommission DZ BANK AG Tradegate Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Kauf Indexzugehörigkeit: Kommission DZ BANK AG Tradegate EURO STOXX 50 Index, Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00-17:27 Uhr Kauf Indexzugehörigkeit: Kommission DZ BANK AG Tradegate EURO STOXX 50 Index, Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28-19:59 Uhr Kauf Sonstige, börsengehandelt, Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 in Deutschland notiert Kauf Börsengehandelt, nur im Ausland Kommission DZ BANK AG Ausländischer notiert, Auswahl der Börse über Ausführungsplatz die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Verkauf Bestand erlaubt Inlandsaus- Kommission DZ BANK AG Tradegate führung, Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00-17:27 Uhr Verkauf Bestand erlaubt Inlandsaus- Kommission DZ BANK AG Tradegate führung, Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28-19:59 Uhr Verkauf Sonstige, Bestand erlaubt Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Verkauf Bestand nur im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland notiert, Ausführungsplatz Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Optionsscheine Eigenemission Kauf/Verkauf Ohne Limit, GENO-X möglich Festpreis DZ BANK AG Kauf/Verkauf Ohne Limit, GENO-X nicht Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 möglich, börsengehandelt, in Deutschland notiert Kauf/Verkauf Mit Limit, börsengehandelt, Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 in Deutschland notiert Kauf/Verkauf GENO-X nicht möglich, Festpreis DZ BANK AG nicht börsengehandelt Fremdemission Kauf Börsengehandelt, in Festpreis Xetra Frankfurt 2 Deutschland notiert Kauf Börsengehandelt, nur im Ausland Kommission DZ BANK AG Ausländischer notiert, Auswahl der Börse über die Ausführungsplatz Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Verkauf Bestand erlaubt Inlandsaus- Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 führung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Verkauf Bestand nur im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland notiert, Ausführungsplatz Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kauf/Verkauf Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Kauf/Verkauf Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent 9

10 Zertifikate Eigenemission Fremdemission Kauf/Verkauf Ohne Limit, Festpreis DZ BANK AG GENO-X möglich Kauf/Verkauf Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart börsengehandelt, in Deutschland notiert Kauf/Verkauf Mit Limit, börsengehandelt, Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart in Deutschland notiert Kauf/Verkauf GENO-X nicht möglich, Kommission DZ BANK AG nicht börsengehandelt Zeichnung Festpreis DZ BANK AG Kauf Börsengehandelt, in Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Deutschland notiert Kauf Börsengehandelt, nur im Ausland Kommission DZ BANK AG Ausländischer notiert, Auswahl der Börse über die Ausführungsplatz Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Verkauf Bestand erlaubt Inlandsaus- Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart führung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Verkauf Bestand nur im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland notiert, Ausführungsplatz Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kauf/Verkauf/ Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Zeichnung Kauf/Verkauf/ Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent Zeichnung Zinsprodukte 1 GENO-X möglich Kauf/Verkauf/ Ohne Limit Festpreis DZ BANK AG Zeichnung GENO-X nicht möglich oder limitierte Order Kauf Börsengehandelt, in Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Deutschland notiert Kauf Börsengehandelt, nur im Kommission DZ BANK AG Ausländischer Ausland notiert, Auswahl der Ausführungsplatz Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Verkauf Bestand erlaubt Inlandsaus- Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart führung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Verkauf Bestand nur im Ausland ver- Kommission DZ BANK AG Ausländischer wahrt, börsengehandelt, im Ausführungsplatz Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kauf/Verkauf Nicht börsengehandelt 2 Festpreis DZ BANK AG Kauf/Verkauf Nicht börsengehandelt 2 Kommission DZ BANK AG Emittent 10

11 BörsengehandelteTermingeschäfte 2 Futures Kauf/Verkauf EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX Kauf/Verkauf Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) Kauf/Verkauf Non-EUREX, US-Produkte Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile Exchange (CME), ICE Optionen Kauf/Verkauf EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX Kauf/Verkauf Non-EUREX ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) Kauf/Verkauf US-Produkte Kommission UBS AG Zürich Nach Best Preis Prinzip: American Exchange (NYSE-AMEX), Boston Exchange (BOX), Chicago Board Options Exchange (CBOE), New York Stock Exchange Arca (NYSE Arca), International Securities Exchange (ISE), Philadelphia Exchange (PHLX) Investmentanteilscheine Exchange Traded Funds (ETFs) Kauf/Verkauf Auf Xetra gelistet Kommission DZ Bank AG Xetra Übrige Investmentanteilscheine 3 Kauf Fonds Union Investment Festpreis PSD Bank RheinNeckarSaar eg Kauf attrax, Drittfonds mit Ausgabe- Festpreis PSD Bank RheinNeckarSaar eg aufschlag Kauf attrax, Drittfonds ohne Ausgabe- Kommission attrax S.A. Emittent aufschlag Luxemburg (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Verkauf Fonds Union Investment Kommission DZ BANK AG Union Investment (via attrax) Verkauf attrax, Drittfonds Kommission attrax S.A. Emittent Luxemburg (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Verkauf Non-attrax, Lagerstelle von Kommission DZ BANK AG Emittent dwpbank, Fonds nicht börsengehandelt (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Bezugsrechte 4 Bezugsrechte Kauf Börsengehandelt, in Deutschland notiert, bis Sperrung der Gattung Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kauf Börsengehandelt, nur im Ausland Kommission DZ BANK AG Ausländischer Ausführungsplatz notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Verkauf Bestand erlaubt Inlandsausführung, Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart börsengehandelt, in Deutschland notiert, bis Sperrung der Gattung Verkauf Bestand erlaubt Inlandsausführung, Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 börsengehandelt, in Deutschland notiert, ohne andere Weisung des Kunden bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels oder spätestens bis Sperrung der Gattung, automatischer Verkauf am letzten Tag des Bezugsrechtshandels Verkauf Bestand nur im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer Ausführungsplatz börsengehandelt, im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Sonstige OTC-Derivate Kauf/Verkauf Festpreis DZ BANK AG SWAPs Kauf/Verkauf Festpreis DZ BANK AG Geldmarkt Kauf/Verkauf Festpreis DZ BANK AG 11

12 Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel 033 Europa - Belgien - Euronext Brüssel BRU Skandinavien - Dänemark - Kopenhagen Exchange KOP Skandinavien - Finnland - Helsinki Exchange HEL 038 Europa - Frankreich - Euronext Paris PAR Europa - Griechenland - Athen Exchange ATH Generell London Exchange, wenn dort handelbar Europa - Großbritannien - London Exchange LON Wenn London Exchange nicht handelbar, Europa - Großbritannien - London Exchange International dann London Exchange International Europa - Irland - Dublin Exchange DUB 042 Europa - Italien - Mailand Exchange MAI 047 Europa - Luxemburg - Luxemburg Exchange LUX 040 Europa - Niederlande - Euronext Amsterdam AMS Skandinavien - Norwegen - Oslo Exchange OSL 050 In Wien notiert Europa - Österreich - Wien Exchange WIE Folgende Produkte nur mit Weisung: Bulgarien (VA 109), nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Bulgarien Exchange 6 BUL Kroatien (VA 69), nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Kroatien - Zagreb Exchange 6 ZAG Rumänien (VA 116), nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Rumänien - Bukarest Exchange 6 BUK Russland (VA 101) Nur Telefonhandel in US$ 6 MOS Europa - Portugal - Euronext Lissabon LIS Skandinavien - Schweden - Stockholm Exchange STO 054 Europa - Schweiz - Swiss Exchange ZUR Wenn Swiss Exchange nicht handelbar, Europa - Schweiz - Bern Exchange 5 ESR dann Bern Exchange Europa - Spanien - Madrid Exchange MAD, MSB Europa - Ungarn - Budapest Exchange 6 BUD Europa - Türkei - Istanbul Exchange IST Nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Polen - Warschau Exchange 6 WAR Europa - Estland - Tallin Exchange 6 TAL Europa - Lettland - Riga Exchange 6 RIG Europa - Litauen - Wilna Exchange 6 WILL 031 Australien - Australien Exchange SYD Fernost - Hongkong - Hongkong Exchange 6 HON Generell Tokio Exchange, wenn dort handelbar Fernost - Japan - Tokio Exchange TOK Wenn Tokio Exchange nicht handelbar, Fernost - Japan - JASDAQ Exchange 6 JAS dann JASDAQ Exchange Generell Toronto Exchange, wenn dort handelbar Nordamerika - Kanada - Toronto Exchange TOR Wenn Toronto Exchange nicht handelbar, Nordamerika - Kanada - Venture Exchange NCC dann Venture Exchange Lateinamerika - Mexiko - Mexiko Exchange 6 MEX Fernost - Singapur - Singapur Exchange SIN Afrika - Südafrika - Johannesburg Exchange JOH Generell New York Exchange, wenn dort handelbar USA - New York Exchange (NYSE) NYS, NAR, NAA Wenn New York Exchange nicht handelbar, USA - NASDAQ NAN dann NASDAQ Wenn NASDAQ nicht handelbar, dann OTC USA - OTC NAT, NPS, NQX, NQB Sonstige US-Produkte nur mit Weisung Neuseeland - Wellington Exchange WEL Fernost - Thailand - Bangkok Exchange BAN Fernost - Indonesien - Jakarta Exchange 6 JAK Fernost - Südkorea - Seoul Exchange 6 BUS Fernost - China - Shanghai Exchange 6 SHG Nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Tschechische Republik - Prag Exchange 6 PRA Fernost - Malaysia - Kuala Lumpur Exchange KLP Nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Slowakei - Bratislava Exchange 6 BRA Nur Verkauf, Kauf nicht möglich Europa - Slowenien - Ljubljana Exchange ESL 047 Der bestmögliche Ausführungsplatz wird vom Handel situativ ausgewählt 1 Inkl. Genussscheine. 2 Diese Produkte werden über Online-Brokerage nicht angeboten. 3 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung von Aufträgen in den hier aufgeführten Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) den speziellen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches ( 71 KAGB hinsichtlich der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie allgemein für Anteile an Alternativen Investmentfonds (AIF)). 4 Differenzierung Bezugsrechte nach 15 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. 5 Aufgrund mangelnder Liquidität an der Börse werden Orders in Zinsprodukten außerbörslich ausgeführt. 6 Dieser Ausführungsplatz kann über Online-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Underlyings Auswahlkriterium Ausführungsplatz Großbritannien London LIFFE Frankreich Paris Euronext Paris Italien Mailand IDEM Italian Derivatives Exchange Market Niederlande Amsterdam Euronext Amsterdam Schweden Stockholm NASDAQ OMX Spanien Madrid MFM Meff Renta Variable Madrid Österreich Wien ÖTOB Wiener Börse Belgien Brüssel Euronext Brüssel Norwegen Oslo NASDAQ OMX Dänemark Kopenhagen NASDAQ OMX Griechenland Athen ADEX Athens Derivative Exchange 12

13 / Stand 06/2015

14 Vorvertragliche Informationen Wertpapiere PSD Bank Köln eg Kundennummer Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Juli 2015 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, , Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ( 312 c BGB i. V. m. Art. 246b 1 und 2 EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben. Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank PSD Bank Köln eg, Laurenzplatz 2, Köln Telefon: 0800/ (kostenfrei) Telefax: 0221/ info@psd-koeln.de Internet: Servicenummern der Bank Telefon: 0800/ (kostenfrei) Kartensperre: (kostenfrei) Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an. Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank (Vorstand) René Königshausen Rainer Michels André Thaller Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister AMTSGERICHT KöLN GEN. REG.-NR. 731, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt a. M.; die für die Zulassung des Pfandbriefgeschäfts und für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Marie-Curie-Str , Frankfurt a. M. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Rechtsordnung und Gerichtsstand Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank gilt für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Außergerichtlichte Streitschlichtung Beschwerden sind an die PSD Bank Köln eg, Laurenzplatz 2, Köln zu richten. Darüber hinaus besteht für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin zu richten. Hinweis zum Sicherungssystem Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen (Näheres vgl. Nr. 20 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank). Informationen zu Giro & Karten 1. Allgemeines zu den nachfolgenden Produkten Allgemeine Preise und Entgelte Die aktuellen Preise für Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils gültigen»preis- und Leistungsverzeichnis«der Bank. Das»Preis- und Leistungsverzeichnis«kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Leistungsvorbehalt Grundsätzlich besteht kein Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. PSD Seite 1 von 5

15 Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten die»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen»allgemeinen Geschäftsbedingungen«enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde. Soweit zwischen dem Kunden und der Bank PSD OnlineBanking und/oder PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) und/oder PSD PostBox vereinbart wurde(n), gelten darüber hinaus die zugehörigen Sonderbedingungen»Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking«, die»sonderbedingungen für das PSD Telefonbanking (PSD ServiceDirekt)«und die»sonderbedingungen für die Nutzung der PSD PostBox«. 2. Informationen zum PSD GiroDirekt Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.b. Überweisungen) zulasten dieses Kontos ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: Kontoführung, Ein- und Auszahlungen, Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die»sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«), Daueraufträge, Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die»sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«), Scheckinkasso, Dispositionskredit/Überziehungskredit (Überziehungsmöglichkeit), Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die»sonderbedingungen für den Scheckverkehr«), BankCard zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic cash-, Maestro- und V PAY-Systems und zur Nutzung der GeldKarte-Funktion (vgl. hierzu im Einzelnen die»sonderbedingungen für die PSD BankCard«), ServiceCard zur Abhebung an inländischen Geldautomaten und zur Nutzung von SB-Terminals (vgl. hierzu im Einzelnen die»sonderbedingungen für die PSD ServiceCard«),. Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank. Zahlung und Erfüllung des Vertrages Zahlung der Entgelte und eventuell anfallender Zinsen durch den Kunden Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet: monatliches Kontoführungsentgelt zum Quartalsende, transaktionsbezogende Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion, Zinsen zum Quartalsende,,,,,. Kontoführung Die vollumfängliche Nutzung der Leistungen ist in der Regel nur bei einem PSD Gehaltsgirokonto möglich. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträge und Weisungen (z.b. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto. Dabei werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode in der Regel zum Ende des Kalenderquartals miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, PSD PostBox) übermittelt. Einzahlungen und Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten. Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den»sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«. Lastschriftbelastung Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember) nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Für Lastschriften aus anderen Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten»sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«. Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Scheckeinlösung Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Im Übrigen gelten die»sonderbedingungen für den Scheckverkehr«. Kartenzahlung mit PSD BankCard Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den»sonderbedingungen für die PSD BankCard«geregelt. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Sonderbedingungen:»Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«,»Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«,»Sonderbedingungen für die PSD BankCard«,»Sonderbedingungen für die PSD ServiceCard«,»Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker«,»«. Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Preise Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Leistungsvorbehalt: Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistungen (z.b. Gutschrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbart wurden (z.b. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes). 3. Informationen zur PSD BankCard Wesentliche Leistungsmerkmale Der Karteninhaber kann die PSD BankCard, soweit diese entsprechend ausgestattet ist, in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) u.a. zur Abhebung von Bargeld an Geldausgabeautomaten, zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie zum Aufladen der GeldKarte nutzen. Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN) kann die PSD BankCard u.a. als Geldkarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen des Handels- und Dienstleistungsbereichs, die mit dem Geldkarte-Logo gekennzeichnet sind, verwendet werden. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die»sonderbedingungen für die PSD BankCard«. PSD Seite 2 von 5

16 Zahlung und Erfüllung des Vertrages Der Vertrag über die PSD BankCard wird seitens der Bank durch Zurverfügungstellung der Karte zu den vereinbarten Konditionen erfüllt. Die PSD BankCard kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Information zum Zustandekommen des Vertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank das von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt. Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank Köln eg Laurenzplatz 2, Köln Telefon: 0800/ (kostenfrei) Telefax: 0221/ info@psd-koeln.de Internet: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise keine Ende der Widerrufsbelehrung Informationen zu Wertpapieren Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen Wesentliche Leistungsmerkmale Verwahrung Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend»wertpapiere«). Die Dienstleistungen, die die Bank im Rahmen der Verwahrung erbringt, sind in den»sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«konkretisiert. Sie betreffen insbesondere: die Erteilung von Depotauszügen (Nr. 13), die Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerungen (Nr. 14), die Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen (Nr. 15), die Weitergabe von Nachrichten (Nr. 16), die Prüfungspflicht der Bank (Nr. 17), den Umtausch sowie die Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden (Nr. 18), zusätzliche Regelungen bei Wertpapieren mit Auslandsbezug (Nr. 20). Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Der Kunde kann Wertpapiere, z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Zertifikate, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und Optionsscheine über die Bank erwerben oder veräußern. Einzelheiten über die verschiedenen Grundlagen, Ausgestaltungen und Funktionen der marktüblichen Wertpapiergattungen können Sie Kapital B der Broschüre»Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen«entnehmen. Der Erwerb und die Veräußerung kann wie folgt stattfinden: a) Durch Kommissonsgeschäft: Der Kunde erteilt der Bank von Fall zu Fall den Auftrag, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Die Bank wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. b) Durch Festpreisgeschäft: Für einzelne Geschäfte kann der Kunde mit der Bank, soweit von ihr angeboten, unmittelbar einen Kauf/Verkauf zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbaren. c) Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten, kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Wertpapiere zeichnen. Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nrn. 1 bis 9 der»sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«in Verbindung mit den Ausführungsgrundsätzen der Bank geregelt. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. PSD Seite 3 von 5

17 Ausführliche Informationen über die Risiken der marktüblichen Wertpapiergattungen enthalten die Kapitel C und D der Broschüre»Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen«. Dabei informiert Kapitel C über die Basisrisiken jeder Vermögensanlage in Wertpapieren, während Kapitel D die zusätzlichen speziellen Risiken der einzelnen Wertpapiergattung erläutert. Der Kunde sollte Wertpapiergeschäfte nur dann selbstständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der entsprechenden Wertpapieranlage verfügt. Preise Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem»preis- und Leistungsverzeichnis«. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Depotvertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank. Das jeweils gültige»preis- und Leistungsverzeichnis«kann der Kunde in den Geschäftsräumen der Bank einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden aushändigen oder zusenden. Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Kapitalerträge sind in der Regel steuerpflichtig. Dem Kunden wird im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage empfohlen, gegebenenfalls einen eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Eigene Kosten (z. B. für Telefongespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Leistungsvorbehalt Die Bank wird die von ihr zu erbringenden Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbringen. Erfüllung des Depotvertrages und der damit verbundenen Dienstleistungen Verwahrung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt: a) Kommissionsgeschäfte: Die Erfüllung erfolgt innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-)Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf), der zu zahlende Betrag wird dem Verrechnungskonto entsprechend belastet bzw. gutgeschrieben. b) Festpreisgeschäfte: Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Erfüllung innerhalb der im inländischen Wertpapiergeschäft üblichen Fristen. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf), der zu zahlende Betrag wird dem Verrechnungskonto entsprechend belastet bzw. gutgeschrieben. c) Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto entsprechend belastet. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu zahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften finden sich in den Nrn. 10 bis 12 der»sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«. Vertragliche Kündigungsregeln Kündigungsrechte des Kunden Dem Kunden stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 18 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregel vereinbart, kann eine Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Kündigungsrechte der Bank Der Bank stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 19 der»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Im Fall der Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist. Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden sind in den»allgemeinen Geschäftsbedingungen«der Bank beschrieben. Daneben gelten die»sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«und die»sonderbedingungen für das PSD Brokerage«i.V.m. den Ausführungsgrundsätzen der Bank, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen»allgemeinen Geschäftsbedingungen«enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Information zum Zustandekommen des Vertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank das von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank Köln eg Laurenzplatz 2, Köln Telefon: 0800/ (kostenfrei) Telefax: 0221/ info@psd-koeln.de Internet: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Hinweis zur Widerrufbarkeit einzelner Wertpapiergeschäfte Im Hinblick auf einzelne Wertpapiergeschäfte ist folgendes zu beachten: PSD Seite 4 von 5

18 Es besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen, welche die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von 1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten. Ist der Käufer von Anteilen oder Aktien eines offenen Investmentvermögens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht nach 305 KAGB. Über dieses Widerrufsrecht wird in der Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss oder in der Kaufabrechung belehrt. Besondere Hinweise keine Ende der Widerrufsbelehrung Gültigkeitsdauer dieser Information Die Informationen (Stand: Juli 2015) sind bis auf weiteres gültig. Mit freundlichen Grüßen Ihre PSD Bank Köln eg PSD Seite 5 von 5

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