Autoagentur Olaf Lerche Neu- & Gebrauchtwagenverkauf Am Hopfengarten Waldau / Thüringen
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand ) zurück Autoagentur Olaf Lerche Neu- & Gebrauchtwagenverkauf Am Hopfengarten Waldau / Thüringen 1. Allgemeines 1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt Diese AGB unterliegen deutschem Recht. 2. Vertragsabschluss 2.1. Die Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form von Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten Der Kaufvertrag ist rechtswirksam, wenn der Verkäufer einer Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Fahrzeugs innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen schriftlich durch eine Auftragsbestätigung zustimmt oder er die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Datum des Bestelleingangs zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Der Käufer ist an die verbindliche Bestellung gebunden Nach Vertragsabschluss eintretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, herstellerseitige Entscheidungen und ähnliche Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren, berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderungen und zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Daneben steht der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers durch Zulieferer. Dieser Vorbehalt der Selbstbelieferung gilt gegenüber Verbrauchern nur für den Fall, dass mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen wurde und der Verkäufer eine eventuelle Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.
2 3.Preise Der Angebotspreis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und Nachlässe inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 % wenn das Fahrzeug der Regelbesteuerung unterliegt) Vereinbarte Preise sind vier Monate ab Vertragsabschluss verbindlich Liegt der vereinbarte Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, bedarf es für eine Preisänderung der Individualvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. 4.Zahlung 4.1. Die Zahlung hat bar zu erfolgen. Bargeldlose Zahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender Absprache möglich. Im übrigen gilt folgendes: Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens zwei Tage vor der Übergabe des Kaufgegenstands auf meinem Konto eingegangen ist Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck), oder Scheck mit Scheckbestätigung inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank, ohne banküblichen Vorbehalt Mit Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das Fahrzeug, sowie die Gebühren und Auslagen des Verkäufers abgegolten. Der Käufer verzichtete auf die Offenlegung der Einkaufsrechnung. Er erhält eine Gesamtrechnung des Verkäufers. 5. Lieferung und Lieferverzug 5.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Eingangs der Bestellunterlagen beim Verkäufer bzw. mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Werden nachträgliche Vertragsänderungen oder Ergänzungen vereinbart, beginnen die Lieferfristen, soweit nichts anderes vereinbart, mit Abschluss der Vereinbarung über die Vertragsänderung oder Vertragsergänzung erneut zu laufen Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Falle ausgeschlossen Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, dazu gehören vor allem Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, herstellerseitige Entscheidungen usw., auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Lieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sollte der Lieferant des Verkäufers nicht l lieferfähig sein, hat dies der Verkäufer auch nicht zu vertreten.
3 - 3 - Eine Lieferung erfolgt nur unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers durch Zulieferer. Dieser Vorbehalt der Selbstbelieferung gilt gegenüber Verbrauchern nur für den Fall, dass mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen wurde und der Verkäufer eine eventuelle Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Es tritt kein Lieferverzug ein. Die Lieferverzögerung berechtigt den Verkäufer die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Treibstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist. 6.Abnahme 6.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen Der Käufer hat das Recht den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht bei Übereinstimmung mit der Bestellung den aufgegenstand abzunehmen Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises Dies gilt auch für den Rücktritt von der Bestellung vor Erhalt der Bereitstellungsanzeige Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 7. Sachmangel / Garantieregelung 7.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei Neufahrzeugen gilt die Werksgarantie des Herstellers/Importeurs nach dessen Bedingungen und in dessen Vertragswerkstätten.
4 Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt Für gebrauchte Kaufgegenstände gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung an Neufahrzeugen kann der Käufer bei einem vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb geltend machen. Dies gilt auch bei Betriebsunfähigkeit des Kaufgegenstandes aufgrund eines Sachmangels - hier hat sich der Käufer an den nächstgelegenen anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden Ansprüche auf Mängelbeseitigung an Gebrauchtfahrzeugen kann der Käufer beim Verkäufer bzw. über einen entsprechenden Servicebetrieb bei der abgeschlossenen Garantiegesellschaft (GSG -Garantie-Service-GmbH / CAR- Garantie) geltend machen Ersetzte Teile werden Eigentum des ausführenden Reparaturbetriebs Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt. 8.Eigentumsvorbehalt 8.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes ausschließlich dem Verkäufer zu. Der Käufer darf über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. 9.Haftungsbeschränkungen 9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art des Kaufgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht Der Verkäufer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie verschuldet haben. Eine weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden bei Nachbesserung Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich anzuzeigen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung.
5 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand. 11. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel Das Fahrzeug wird vom Käufer, wenn nicht anders vereinbart, auf dem Gelände des Verkäufers abgeholt. Andere Festlegungen sind gemeinsam abzustimmen. Das Serviceheft ist Grundlage der Herstellergarantie und im Kaufpreis enthalten. Sollte das Serviceheft in bestimmten Fällen nicht im Fahrzeug beiliegen, wird es innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht Eine Übergabeinspektion durch den Verkäufer wurde, wenn nicht anders vereinbart, durchgeführt. Das Fahrzeug ist fahrbereit. Kosten für Zulassung usw. sind vom Käufer zu tragen Ist das im Kaufvertrag beschriebene Fahrzeug ein Bestellfahrzeug, das eigens nach den Wünschen und Spezifikationen des Käufers hergestellt wird, entfällt das gemäß Fernabsatzgesetz bestehende 14-tägige Widerrufsrecht Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. zurück
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